Die Aufbauhilfe für Unternehmen dient der Entsorgungs-, Wohnungs- und Landwirtschaft, aber auch Genossenschaften und Stiftungen.
Der auf Landesebene einzurichtende Aufbauhilfefonds ist ein Instrument, um den Wiederaufbau in Sachsen unabhängig von Landesmitteln zu ermöglichen. Darüber hinaus erleichtert er den Aufbau über die überjährige Ausreichung der finanziellen Mittel. Der Zyklus reicht weiter als bei unserem zweijährigen Doppelhaushalt.
Der Freistaat Sachsen hat die gesamten Formalien der Finanzierung zügig geregelt. Er war schneller als im Jahr 2002.
Die bisherigen Hochwasserausgaben konnten seit August/September dieses Jahres aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes refinanziert werden.
Meine Damen und Herren! Der Wiederaufbau bleibt eine Mammutaufgabe. Auch die weiteren Anstrengungen zur
Nun spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Hermenau. Bitte, Frau Hermenau, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Auch wenn es im Moment nicht jedem gleich präsent ist, was beim Hochwasser dieses Jahres eigentlich alles passiert ist, so weiß man doch, dass die Schäden enorm gewesen sind. Dabei haben wir noch zweimal Glück gehabt. Wir haben Glück gehabt, weil die Höchstpegelstände nicht überschritten worden sind, und wir haben Glück gehabt, weil wir zum zweiten Mal vom Bund und von der Ländergemeinschaft sehr großzügig mit Finanzhilfen ausgestattet worden sind. Das war nicht unbedingt zu erwarten. Vielleicht hat das Wahljahr geholfen.
Unabhängig davon ist es vernünftig, dass man die dem Freistaat zufließenden Mittel in einem Sondervermögen, dem Aufbauhilfefonds Sachsen 2013, ausreicht und verwaltet. Das ist vernünftig. Ich möchte erklären, warum.
Ich denke, dass man die benötigten Finanzmittel von den regulären Haushaltsmitteln getrennt bewirtschaften und nachweisen sollte. Das ist einleuchtend, zumal es ein Erfordernis ist, um Transparenz gegenüber dem Bund herzustellen. Ich akzeptiere diese Argumentation vollständig und halte sie für richtig.
Unser landespolitisches Problem beginnt in dem Moment, wo wir wieder ein Sondervermögen mehr haben. Ich muss dazu sagen, es ist mit der Transparenz nach meinen Maßstäben nicht so, wie ich es mir wünsche. Herr Finanzminister, Sie haben uns im Ausschuss aber zugesichert, uns in regelmäßigen Abständen über die Arbeit des Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 zu unterrichten. Wir bekommen ja im Prinzip immer nur die Eckdaten ausgereicht, zu den Zeitpunkten, an denen sie fällig werden. Das ist eine allgemeine Information, aber eben nicht so, wie wir es uns gern gewünscht hätten. Wir können aber damit leben. Wir können es ertragen. Es ist ein weiterer Schritt, diese Mittel vernünftig zu verwalten.
Interessant wäre es zu erfahren, wie das Zusammenwirken der Verwaltung mit den sächsischen Bürgern, Gemeinden und Unternehmen verläuft – das geschieht ja auch nicht immer alles reibungslos –, und Informationen zu bekommen, ob die Sächsische Aufbaubank ihrer Dienstleisterrolle zur allgemeinen Zufriedenheit gerecht wird. Den Punkt wollte ich machen. Der sollte vielleicht Bestandteil der Berichterstattung werden.
Ich teile die Auffassung des Kollegen Scheel: Die Finanzierung ist gesichert. Das ist ein wichtiger Punkt. Er verleiht uns allemal die Kraft, dem hier zuzustimmen.
Ich möchte gern noch argumentieren, warum ich es für richtig halte, dem zuzustimmen – das ist ja nicht immer selbstverständlich.
Erstens, Herr Kollege Pecher, handelt es sich nicht um freies sächsisches Geld. Es sind zweckgebundene Bundesmittel.
Zweitens. Dieses Sondervermögen stellt aus meiner Sicht Generationengerechtigkeit her. Das ist nicht nur bei der Aufnahme von Schulden, sondern auch bei der Begleichung von Lasten von Bedeutung. Wenn in der Gegenwart durch die Flut zerstörte Gebäude, Schienen und Straßen wieder aufgebaut und dementsprechend von den heute lebenden Bürgern genutzt werden, dann sollen die Finanzmittel auch aus den heute zufließenden Bundesmitteln und Steuern aufgebraucht werden. Ich halte das für korrekt. Es wäre in meinen Augen grundfalsch, wenn man mit den für den Wiederaufbau bestimmten Mitteln erst einmal etwas anderes Wünschenswertes in der Gegenwart finanzieren wollte.
Wenn der Freistaat die heute empfangenen Mitteln erst ab dem Jahr 2020 wieder an den Bund zurückzahlen muss, dann müssen die Steuerzahler der Jahre 2020 bis 2033 die Infrastruktur abbezahlen, die den Bürgern ab dem Jahr 2014 zugutekommt. Ich finde, so kann man es nicht machen. Man muss Zukunftslasten konsequent vermeiden, auch bei der Finanzierung von Schäden. Wenn man das so macht, wie es jetzt mit dem Sondervermögen gemacht wird, dann halte ich das für nachhaltig und für generationengerecht. Das ist ein guter Grund für die GRÜNEN, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einrichtung eines revolvierenden Fonds namens Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 werden wir als NPD-Fraktion zustimmen.
Gegen die von der Staatsregierung angeführten Argumente, zum Beispiel Sicherung der Jährigkeit, besserer Nachweis gegenüber dem Bund und besserer haushaltswirtschaftlicher Überblick, kann man wirklich kaum etwas einwenden. Die Maßnahme und damit auch ihre Begründung ist natürlich in erster Linie haushaltstechnisch. Die Zusammenführung aller Einnahmen und Ausgaben für die Hochwasserschadensbeseitigung in diesem neuen Fonds außerhalb des Staatshaushaltes bedeutet natürlich, dass in künftigen Haushaltsentwürfen die entsprechenden Einzeltitel fehlen und somit rein formell der Entscheidung des Landtages entzogen werden.
Ist damit die Budgethoheit des Parlaments verletzt? Beim Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 würde ich Nein sagen, im Gegensatz etwa zu den Fonds zur Verwaltung der allge
meinen Mittel aus dem EU-Strukturfonds. Denn bei dem neuen Hochwasserschadensfonds geht es einerseits um eng zweckgebundene Mittel des Bundes und in geringem Maße der EU, andererseits um Landesmittel, die ebenfalls an den umgrenzten Zweck der Fluthilfe gebunden sind. Letztere werden dem Fonds über den Staatshaushalt zugeführt, wodurch dem Landtag die aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang einzig relevante Haushaltsentscheidung letzten Endes doch erhalten bleibt.
Dementsprechend teilte der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes während der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses mit, dass er keine Bedenken gegen die Errichtung des Sondervermögens Aufbauhilfefonds
Sachsen 2013 habe. Der entscheidende haushaltstechnische Grund für den Fonds ist meiner Meinung nach die Sicherung der Überjährigkeit der Mittel, das heißt, die Übertragbarkeit auf folgende Haushaltsjahre. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein rein technischer Aspekt, der damit zusammenhängt, dass der Zufluss der Mittel zeitnah stattfindet, der Abfluss hingegen zum großen Teil in der Zukunft; denn realwirtschaftlich geht es ja in diesem Zeitraum um die Verteilung der dann verfügbaren realen Kapazitäten und Ressourcen auf die verschiedenen zeitnahen Aufgaben.
Wenn aber ein bestimmtes Wirtschaftsgebiet, wie eben Sachsen, sehr stark von externen Finanzströmen abhängt, beispielsweise von Transferleistungen, gibt es geldwirtschaftlich entsprechend weniger Übereinstimmung
zwischen einerseits der Zuführung von Geldmitteln und andererseits der erst später erfolgenden Inanspruchnahme realer Kapazitäten mithilfe der zugeführten Gelder.
In der derzeitigen Situation der Steuermehreinnahmen in den Bundesländern, wodurch diese die Chance haben, ihre Haushalte zu konsolidieren, ist es ganz natürlich, dass die Staatsregierung alles tut, um Geldmittel überjährig zu machen, sie sozusagen auf die hohe Kante zu legen und in die Zukunft zu retten, damit künftige, vielleicht weniger mit einem Einnahmen-Boom gesegnete Haushalte entlastet werden können.
Bei aller Zustimmung unsererseits zum Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 frage ich mich allerdings auch, ob die angestrebte Zusammenführung aller Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluthilfe tatsächlich rigoros eingehalten wird. Ich denke in diesem Zusammenhang an den Aufbauhilfefonds Sachsen 2002. Dessen Zinseinnahmen in Höhe von 72 Millionen Euro wurden im Doppelhaushalt 2011/2012 einfach dem allgemeinen Staatshaushalt zugeführt. Ich denke, dass mit dem Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 so etwas nicht passieren darf, wenn zum Beispiel die Begründung der besseren Nachweisbarkeit gegenüber dem Bund noch stichhaltig bleiben soll.
Nachdem alle Einnahmen und Ausgaben des Freistaates für die Fluthilfe über den neuen Fonds fließen sollen und direkt vom Bund keine Auszahlungen vorgesehen sind, stellt sich mir die Frage, ob die für dieses Jahr noch zuzuführenden 232 Millionen Euro etwa vorerst ausrei
chen sollen. „Darüber hinaus können dem Fonds weitere Mittel aus dem Staatshaushalt und aus Rücklagen zugeführt werden“, heißt es in § 4 Abs. 2 des Gesetzentwurfes. Aber das steht sicher zeitnah nicht an, weil man dann diese Zuführung noch in diesem Jahr hätte einplanen können.
Wie sieht das Verfahren für die Zuführung aus dem gemeinsamen Sondervermögen Aufbauhilfe von Bund und Ländern an den Sächsischen Aufbauhilfefonds 2013 aus? Wann und wie werden Teilbeträge abgerufen? In welcher Höhe sind bis jetzt von Sachsen Aufbaumittel aus dem gemeinsamen Fonds in Anspruch genommen worden?
Zum Schluss frage ich noch die Staatsregierung, ob es nicht ihrer Meinung nach sinnvoll wäre, gerade im Zusammenhang mit der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes und der damit verbundenen Absicht, einen besseren haushaltswirtschaftlichen Überblick zu gewährleisten, dem Landtag und der Öffentlichkeit zumindest einen groben Überblick über die verschiedenen Einnahmen- und Ausgabenblöcke der Fluthilfe 2013 und den derzeitigen Stand der Zu- und Abflüsse zu geben.
Ich möchte namens der NPD-Fraktion noch einmal mit Nachdruck darauf hinweisen, dass immer noch viel zu viele Hochwasseropfer auf die versprochene schnelle und vor allem unbürokratische Hilfe warten.
In der Hoffnung, mit der Schaffung dieses Fonds hierbei ein Stück weiter voranzukommen, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Das kann ich erkennen. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Mackenroth; bitte sehr.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz einige technische Details noch zu diesem Fonds, der das Gesamtvolumen von 8 Milliarden Euro hat. Die Länder müssen davon 4 Milliarden Euro aufbringen, der Freistaat Sachsen 232 Millionen Euro. Wenn man sich die Gesamtschadenssumme von 1,9 Milliarden Euro bei uns anschaut, so ist das eigentlich ein richtig schönes Schnäppchen.
§ 4 Abs. 5 des Gesetzes sieht vor, dass die Mittel direkt abfließen können. Das ist flexibel und für die Zuwendungsempfänger sicher und wir brauchen im Übrigen auch nicht mehr im Haushalts- und Finanzausschuss die üblichen APL-und ÜPL-Anträge. Wir haben damit eine solide Rechtsgrundlage, ohne das haushalterische Notbewilligungsrecht nutzen zu müssen, und der haushalterische Anteil Sachsens an der Schadensfinanzierung wird in der Tat bis 2033 abfinanziert. Wir werden künftig nachhaltig in der Zukunft entlastet, und das enthält Spielräume
Warum führen wir jetzt schon den vollen Betrag zu und nicht, wie es offenbar Kollegen Pecher vorschwebt, in jährlichen Raten? Klar kann man mit dem Geld etwas anderes machen, aber das Argument, das sei ein fatales Signal in Richtung 2019 – Länderfinanzausgleich –, finde ich, greift nun wirklich nicht; denn ohne jede Frage ist den Partnern der Neuverhandlungen des Länderfinanzausgleiches die sächsische Finanzlage, wie sie dann auch immer sein wird, bekannt. Nein, es ist schon so, dass diese Lösung auch aus der Sicht unserer Fraktion vernünftig ist; denn wir kennen nur Prognosen für die künftige Einnahmensituation des Freistaates. Vielleicht werden die tatsächlichen Einnahmen besser, vielleicht aber auch schlechter. Fest steht jedenfalls, dass sich das reale Haushaltsvolumen in Zukunft absenken wird, und ich frage mich wirklich: Was spricht dagegen, einer definitiv bestehenden Rechtsverpflichtung des Fonds auch schon die entsprechende Kapitalisierung zu verschaffen? Bilanziell jedenfalls scheint mir das der richtige Weg, und finanzpolitisch werden wir, wie gesagt, in Zukunft nachhaltig entlastet.
Der Rechnungshof hat sich dazu positiv geäußert und die Erwartung formuliert, dass der Fonds vielleicht schon in drei bis fünf Jahren nach Auszahlung geschlossen werden kann. Vor allem gibt es Planungssicherheit für die Fördermittelempfänger. Sie müssen nicht befürchten, dass künftig ihre Schadensregulierung zum Spielball von Haushaltsverhandlungen werden könnte. Diese Befürchtung müssten sie aber haben, wenn auf vermeintlich vorliegende aktuelle Probleme die Zuführung trotz nach Steuerschätzung vorliegender Mittel nicht vorgenommen würde.
Insgesamt, meine Damen und Herren, haben wir, denke ich, im Freistaat Sachsen die Flut bisher ausgesprochen gut bewältigt. Der Wiederaufbau ist tatkräftig in Angriff genommen worden. Dieses Gesetz ist sozusagen das Sahnehäubchen auf den sächsischen Bemühungen. Ich finde es gut und richtig, und wenn jetzt auch noch die Auszahlung an die Betroffenen zügig und unbürokratisch, wie versprochen, erfolgt, dann wird das trotz aller Naturkatastrophe, die dahintersteht, trotz des Leides für die Betroffenen unter dem Strich jedenfalls in der Aufarbeitung eine weitere sächsische Erfolgsgeschichte. Wir werden dem zustimmen.