ziemlich traurig, dass wir als Linksfraktion einen Antrag schreiben müssen und erst einmal eine Auskunft begehren. Dann ist es besonders traurig, wenn ich mir die Antwort der Staatsregierung auf diesen Antrag durchlese. Dieser besteht eigentlich nur aus Mauern, wenn es nämlich heißt: alles Geschäftsgeheimnisse. Wir sprechen über nichts.
Offenkundig! Die Öffentlichkeit draußen hat ein Problem und fragt: Was geht denn da vor? Ist das überhaupt noch tragbar? Der Landtag, zumindest Teile dessen, haben das Problem, und die Regierung tut so, als hätte sie dem Landtag nicht auch mal Rechenschaft abzulegen. Das können wir nicht mit einer vernünftigen, soliden Haushaltsführung vereinbaren, über die wir immer sprechen, mit einem soliden Wirtschaften im Interesse des Freistaates Sachsen.
Außerdem wurde schon angesprochen: Mit der „Causa Landesbank“ hatten wir doch Besserung gelobt. Wir haben doch gesagt, wir sind bereit, eine Lehre zu ziehen. Wir haben sogar eigentlich für jede Beteiligung durchforstet, wenn ich mich recht erinnere, und noch mal geschaut: Dürfen sie Kredite aufnehmen? Welche Ermächtigungen haben sie? Hat man sie ihnen teilweise weggenommen in einem schwierigen Verfahren? Haushaltsbegleitgesetz, ich kann mich dunkel erinnern. Wir hatten Besserung gelobt, aber es kann doch nicht sein, dass die Lehre, die wir aus diesem Debakel Landesbank gezogen haben, am Ende ist, weniger Informationen zu bekommen, zu mauern, zu verschweigen und zu vertuschen. Wir haben Beteiligungen dort, die einiges an Reputation für den Freistaat und natürlich auch Kosten produzieren und, wie gesagt, Risiken.
Flughafen – da ist nicht nur Leipzig dabei, sondern auch Dresden. Dort müsste man vielleicht auch ab und zu einmal über eine strategische Ausrichtung sprechen, vielleicht auch darüber: Kann und will sich das Land Sachsen auf Dauer zwei solche Flughäfen mit diesen Zuschussbedarfen leisten?
Das können wir alles nicht machen. Die Leipziger Messe – auch ein nicht ganz unwesentliches Unternehmen, auch ein immenser Kostenträger, der bisher abgepuffert wurde. Wir wissen aber auch, wie. Die EEX, die Strombörse in Leipzig, auch eine Beteiligung des Freistaates Sachsen, Lotto wurde schon genannt, die Sächsische Aufbaubank, die Manufaktur eben gerade – und was stellen wir fest? Es ist eine Einmaligkeit, dass wir in dieser Legislatur nicht ein einziges dieser Unternehmen besucht haben. Das liegt nicht daran, dass niemand daran Interesse hätte, irgendeine dieser Beteiligungen, die doch wichtig für den Freistaat Sachsen sind, zu besuchen. Nein, das liegt an der Borniertheit – Entschuldigung, Herr Patt – von CDU und FDP. Die sagen: Wir sind die Stätte der Willensbildung, wir sind der Landtag. Hier gehen wir nicht raus. – Wir müssen doch mal hinaus zu den Menschen, um zu sehen, wo vielleicht Probleme liegen. Dann kommt der Herr Staatsminister und bietet uns sogar noch an und sagt:
Selbst dort bekommen Sie es nicht hin, über Ihren Schatten zu springen und zu sagen: Ja, das Angebot des Herrn Staatsminister nehmen wir an. Dann lasst uns doch mal die Staatsbäder besuchen. – Warum denn nicht? Was ist denn daran so schlimm? Was vergeben wir uns denn, wenn wir vielleicht mal mehr dazulernen über die Dinge, die uns angehen sollten?
Meine Damen und Herren! Es kann nicht die Lehre sein, dass wir weiter so lieblos mit den Beteiligungen umgehen. Wir sollten die Angebote annehmen und aus eigener Kraft zu Unternehmen gehen oder mit Geschäftsführern verlangen zu sprechen. Wir können auch über Alternativen sprechen. Ich persönlich wäre ja sehr angetan, wenn wir mal über einen Rechnungsprüfungsausschuss nachdenken würden. Dann hätten wir nämlich automatisch eine Befassung mit dem wirtschaftlichen Rahmen und Eckdaten, auch von Beteiligungen des Freistaates Sachsen, hier im Hohen Hause.
Eine Frage bleibt für mich – Herr Patt hat es angesprochen und ich gehe davon aus, dass jeder im Hause ungefähr weiß, was los ist –: Offensichtlich liegt der Beteiligungsbericht seit 2009 – also 2010, 2011 und 2012 – bei Herrn Dr. Beermann, der gerade nicht da ist. Für mich ist die Frage: Warum bricht die Folge bis 2009 ab? Was ist der Grund? Wenn Sie es uns nicht sagen können, dann würde ich gern Herrn Dr. Beermann dazu hören. Wenn er es uns nicht sagen kann oder will oder wenn er nicht da ist, dann sage ich gleich: Antrag meiner Fraktion: Herbeirufen des Staatsministers. Das möchte ich doch gern mal wissen.
Dann kommen wir vielleicht endlich wieder zu einem geordneten Verfahren und hören auf mit dem Kindergarten. Das hat mit Herrn Morlok schon angefangen mit dieser komischen Geschichte, wo etwas in der Staatskanzlei zurückgehalten wird. Es kann doch nicht gang und gäbe sein, dass sich die Staatsministerien gegenseitig blockieren. Also, vielleicht können Sie es aufklären. Dann brauchen wir Herrn Dr. Beermann nicht. Ansonsten würde ich einen Antrag stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen dem Antrag zu. Die Begründung gebe ich zu Protokoll.
Vielen Dank, Herr Pecher. Ich weise Sie aber darauf hin: Bei der noch zur Verfügung stehenden Redezeit müssen Sie das abziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den vorliegenden Antrag mit sehr großem Interesse zur Kenntnis genommen. Allerdings muss ich Ihnen gleich zu Beginn Wasser in den Wein gießen. Wir werden Ihren Antrag, wie nicht anders zu erwarten, ablehnen.
Gern möchte ich Ihnen das auch begründen. Als FDPFraktion sind wir schon aufgrund unserer marktwirtschaftlichen Grundausrichtung kritische Beobachter
unternehmerischer Staatstätigkeit. Wir sind davon überzeugt, dass unternehmerisches Handeln besser durch Private organisiert werden kann als durch den Staat.
Leistungen, die Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen erbringen können, sollen diese im Wettbewerb untereinander erbringen und nicht der Staat. Natürlich sind davon ausdrücklich Aufgaben ausgenommen, die unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen oder für die ein öffentliches Interesse besteht. An dieser Stelle kann ich Ihren Ausführungen recht geben: Der öffentliche Informationsanspruch bei staatlichen Beteiligungen ist deutlich höher als bei Privatunternehmen. Die von der Allgemeinheit zumindest mitbezahlte Unternehmensführung muss sich nicht nur gegenüber ihren Aufsichtsgremien verantworten, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit. Allerdings kann ich das von Ihnen beschriebene Informationsdefizit nur bedingt nachvollziehen.
Alle Informationen, die Sie in Ihrem Antrag fordern, sind frei zugänglich. Jedem Abgeordneten dieses Hohen Hauses stehen diese Informationen zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, kurz einige Ausführungen zum kritisierten Anwachsen der sächsischen Sondervermögen zu machen. Richtig ist, dass der Bestand der Sondervermögen zum 22.12.2012 gegenüber den Vorjahren auf etwa 2,5 Milliarden Euro angestiegen ist. Aber wofür haben wir in den vergangenen Jahren Sondervermögen gebildet? Wir haben Sondervermögen in erster Linie zur Absicherung zukünftiger Lasten gebildet:
Generationenfonds, Garantiefonds, Braunkohlensanierungsfonds, Aufbauhilfefonds Sachsen 2020, der Aufbauhilfefonds und der Zukunftssicherungsfonds – alles Sondervermögen zur Absicherung zukünftig anfallender Ausgaben oder Investitionen, die ansonsten über den Staatshaushalt abgesichert werden müssten.
Auch dies gehört zur Wahrheit dazu. Wir als Koalition sorgen vor. Wir sichern bereits heute die künftigen Lasten ab, und das ist gut und richtig so.
Der Sächsische Rechnungshof weist darauf hin, dass in den Anlagen zur Haushaltsrechnung 2011 die dargestellten Bestände der Sondervermögen teilweise nicht mit den dem Sächsischen Rechnungshof übermittelten Unterlagen übereinstimmen. Das aufzuklären ist jedoch aus meiner Sicht nicht Aufgabe des Sächsischen Landtages. Ich bin fest davon überzeugt, dass Herr Rechnungshofpräsident Prof. Binus gemeinsam mit Herrn Staatsminister
Wie Sie sehen, besteht das von den GRÜNEN beschriebene Informationsdefizit nicht. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich feststellen, dass sich meine Fraktion dem Antrag der GRÜNEN voll anschließt, und zwar sowohl hinsichtlich der Aufforderung, einen Beteiligungsbericht vorzulegen, als auch der Forderung nach einem besseren BeteiligungsControlling. Das heißt, wir werden dem Antrag zustimmen, zumal die darin enthaltenen Forderungen auf sehr gut nachvollziehbare Feststellungen des Sächsischen Rechnungshofes in dessen Jahresbericht 2013 zurückgehen.
Wie im Bericht des Rechnungshofes festgestellt, legte das Finanzministerium zuletzt den Beteiligungsbericht 2009 vor. In der Zeit davor wurde jährlich ein Bericht vorgelegt, und zwar während einer ganzen Reihe von Jahren, nämlich von 1997 bis 2009 – mit Ausnahme von 2001. Warum nun dieses plötzliche Pausieren? Ich habe in den Presseerklärungen und sonstigen Verlautbarungen des SMF keine Erklärungen dafür gefunden und hoffe heute auf Aufklärung.
Das mehrjährige Pausieren ist umso unverständlicher, da im Internetauftritt des SMF folgende allgemeine Erläuterung zum Instrument des Beteiligungsberichtes zu lesen ist: „Das Staatsministerium der Finanzen legt in der Regel einmal jährlich einen Beteiligungsbericht vor. Er ermöglicht einen Überblick über die Entwicklung der Beteiligungsunternehmen und der Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen und ist damit eine wichtige und
Also in der Regel einmal jährlich – was hat sich an dieser Regel geändert, Herr Finanzminister, und vor allem warum? Die Zahl der Beteiligungen dürfte abgenommen haben – ist das vielleicht der Grund?
Aus meiner Sicht wäre es eher ein Grund für einen Bericht, wie übrigens jede wesentliche Veränderung in der Beteiligungsstruktur. Es gibt aber aus meiner Sicht auch tief liegende politische Gründe, die für die baldige Vorlage eines neuen Beteiligungsberichtes sprechen, und zwar eines – wie es die GRÜNEN formulieren – durchaus umfassenden Berichtes nicht zuletzt im Hinblick auf die strukturpolitischen Funktionen der Beteiligungen und deren Notwendigkeit bzw. Entbehrlichkeit.
Denn wie Sie, Herr Finanzminister, unter anderem im Vorwort zum Beteiligungsbericht 2009 es selbst festgestellt haben, stellen die Staatsbeteiligungen in ihrer Gesamtheit einen Kompromiss zwischen zwei verschiedenen Staatszielen oder – vielleicht besser ausgedrückt – Entscheidungskriterien dar, nämlich – erstens – der Möglichkeit, die für das Land lebenswichtigen wirtschafts-, struktur-, standort- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen – wie es im besagten Vorwort heißt – auch zu verfolgen, wenn die gewinnorientierten Marktkräfte dazu nicht ausreichen, und – zweitens – der Begrenzung der unternehmerischen Betätigung des Staates. Das heißt, soweit die Notwendigkeit nicht mehr besteht, wichtige struktur- und kulturpolitische Ziele durch eine bestimmte staatliche Beteiligung zu verfolgen, sei diese zu beenden. Das sind sinngemäß Ihre Worte, Herr Staatsminister.
Diese beiden Kriterien sind aber heute nun wahrlich hochgradig kritisch geworden, kritischer als je zuvor. Deshalb muss meines Erachtens ihre Abgrenzung gegeneinander regelmäßig aktualisiert werden.
Zum nächsten Punkt. Es ist vom Rechnungshof und seitens der Opposition im Landtag des Öfteren festgestellt worden, dass die Budgethoheit des Parlaments durch die Zunahme der Nebenhaushalte tendenziell ausgehöhlt wird. Andererseits ist dies eine unvermeidbare Folge der zunehmenden externen Einflüsse auf Wirtschaftskreislauf und Haushalt in Sachsen, die es im Gegensatz zu den der Kameralistik zugrunde liegenden Annahmen immer schwieriger macht, die Aufgaben des Staatshaushaltes im Rahmen einzelner Haushaltspläne darzustellen. Die Folge ist die beklagte Ausuferung der Nebenhaushalte.