Protokoll der Sitzung vom 17.12.2013

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/13289 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem vorliegenden Antrag, ein Beteiligungscontrolling für das Parlament und die Regierung einzurichten. Das ist ein Anliegen, welches wir grundsätzlich unterstützen. Bisher bin ich jedoch davon ausgegangen, dass ein solches Beteiligungscontrolling innerhalb der Staatsregierung existiert. Denn anders kann ich es nicht werten, dass das Referat 44 im SMF genau

dies im Ministerium tut. Oder irrt das Organigramm des SMF an dieser Stelle?

Offensichtlich, denn sonst würde der Sächsische Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht nicht die Einrichtung eines solchen fordern. Doch nicht nur ein Beteiligungscontrolling wird seitens des Rechnungshofes angemahnt, auch die Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes.

Mir stellt sich jedoch die Frage: Müssen wir die Staatsregierung erneut zu einem solchen Handeln auffordern oder ist es nicht an der Zeit, dass die Staatsregierung ihrer Pflicht nachkommt, die Beschlüsse des Sächsischen Landtages umzusetzen?

Am 17. März 1997 hatte der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, dass jährlich über die Beteiligungen des Freistaates in einem sogenannten Beteiligungsbericht zu informieren sei. Dies betrifft insbesondere die Beteiligungen an rechtlich selbstständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts.

Der Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses wurde bislang immer ordnungsgemäß umgesetzt (mit Ausnahme 2001) – bis, ja bis zur schwarz-gelben Staatsregierung. Seit die selbsternannte Wirtschaftspartei FPD die Staatsregierung mitträgt, war es aus mit den Beteiligungsberichten.

Der zwölfte Beteiligungsbericht vom 31.12.2009 war der letzte Bericht, der bislang der Öffentlichkeit vorgelegt worden ist. Seit Ende 2009 ist es nicht möglich, einen Überblick über die Entwicklung der Beteiligungen des Freistaates Sachsen bzw. über die zugrunde liegende Beteiligungspolitik zu erhalten. Offensichtlich scheint es dahin mit der gespielten Einigkeit bei Schwarz-Gelb, was die Beteiligungsberichte angeht. Es ist ja nicht so, dass die Berichte nicht verfasst werden, aber offensichtlich konnten sie seit Koalitionsbeginn nicht die Hürden der Mitzeichnung überspringen. Über die Gründe kann ich an dieser Stelle nur spekulieren.

Aber offensichtlich soll der Privatisierungswahn der Liberalen auch vor den gegenwärtigen Beteiligungen des Freistaates nicht haltmachen. Die FDP fordert – so hört man –, eine größere Zahl der Beteiligungen zu privatisieren. Und da ihrem Willen nicht gefolgt wird, zeichnet sie wohl den Bericht nicht mit. Das erinnert etwas an den Sandkasten auf dem Kinderspielplatz. Im Ergebnis aber gibt es seit 2010 keinen Beteiligungsbericht mehr. Damit fehlt die Informationsgrundlage des Sächsischen Landtages bezüglich der notwendigen Kontrolle über die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel bzw. die interessierte Öffentlichkeit.

Angesichts vergangener wirtschaftlich gescheiterter

Beteiligungen des Freistaates und daraus zu erwartender finanzieller Verluste in Höhe von 2,75 Milliarden Euro könnte der Anschein geweckt werden, dass auch andere Beteiligungen des Freistaates Sachsen hohe finanzielle Risiken bergen. Um diesem Anschein entgegenzutreten, muss kurzfristig und transparent über die Beteiligungen des Freistaates informiert werden. Dies möchte meine Fraktion in erster Linie durch die Umsetzung von Beschlüssen, die der Landtag schon gefasst hat.

Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen, weil eine Transparenz angesichts der steigenden Volumina der Nebenhaushalte unabdingbar ist.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 10

Keine weitere Ausbreitung der doppelten

Staatsbürgerschaft in Deutschland – Ja zur Optionspflicht

Drucksache 5/13304, Antrag der Fraktion der NPD

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Staatsregierung. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die NPD-Fraktion spricht der Abg. Schimmer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 17. Juni 1953 offenbarte, dass das Volk in der DDR nicht mehr hinter seiner politischen Führung stand. Das veranlasste Bertolt Brecht zu einigen bitterbösen Versen, die unter dem Titel „Die Lösung“ erst Jahre später veröffentlicht wurden und von zeitloser Aktualität zu sein scheinen. In dem Gedicht heißt es: „Nach dem Aufstand vom 17. Juni ließ der Sekretär des Schriftstellerverbandes in der Stalin-Allee Flugblätter verteilen, auf denen zu lesen war, dass das Volk das Vertrauen der Regierung verscherzt habe und es das nur durch verdoppelte Arbeit zurückerobern könne. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“

Brechts berühmte Worte können auch heute noch wunderbar als Zustandsbeschreibung dienen, beispielsweise dann, wenn in der Krise der EU durch Volksabstimmungen die sogenannte europäische Integration ins Stocken kommt und man so lange wählen lässt, bis das Ergebnis stimmt, so wie es in Irland der Fall war.

(Unruhe im Saal)

Noch viel sprichwörtlicher lassen sich Brechts von Hohn und Spott getränkte Verse für den Bereich der Ausländerpolitik deuten. Dies war schon bei der sogenannten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im Jahr 2000 offensichtlich, die Ausländern nach einem nur achtjährigen legalen Aufenthalt in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft einräumte. Das wurde schon damals von vielen Staatsrechtlern zu Recht als Putsch gegen das eigene Volk gedeutet. So warnte der renommierte Staatsrechtler Josef Isensee damals vor einem „Staatsstreich durch das Parlament“, da die generelle doppelte Staatsbürgerschaft eine obrigkeitsstaatliche

Umdefinition außerhalb der verfassungsrechtlichen

Befugnisse des Parlaments sei, wobei bei diesem Vorhaben laut Isensee die Fundamente unseres Staates bedroht seien und die nationale Einheit planmäßig aufgesprengt werde. Zu Recht sprach Isensee damals von der DiscountStaatsangehörigkeit im Doppelpack, worin der Staatsrechtler eine Geringschätzung des Grundgesetzes sah, das eine voraussetzungslose Ausdehnung der Staatsbürgerschaft auf Zuwanderer nicht vorsehe und nicht akzeptiere.

Aber um Letzteres ging es der damaligen rot-grünen Bundesregierung, um sich explizit ein neues Volk zuzulegen, das solide links wählt; denn bekanntermaßen wählen eingebürgerte Türken verschiedenen empirischen Studien zufolge zu über 90 % linke Parteien, wie die SPD, die GRÜNEN oder die LINKEN. Leider ging die Rechnung von Gerhard Schröder und der damaligen Bundesregierung voll auf, denn am Ende lag die SPD bei den Bundestagswahlen 2002 um einige Tausend Stimmen vor der Union, was Wolfgang Günter Lerch in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 7. November 2002 dazu bewog, in einem Kommentar von weitreichenden Verzerrungen zu sprechen, die aus der eindeutigen Präferenz der türkischstämmigen Bevölkerung für Rot-Grün resultiere.

Weniger zurückhaltend, meine Damen und Herren, formulierte es im September 2002 die Zeitung „Hürriyet“, also jenes türkische Massenblatt, das in seinem Kopf nach wie vor das eindeutige und wenig kosmopolitische Motto „Die Türkei den Türken“ trägt, die Gerhard Schröder im Herbst 2002 flugs zum Kanzler von Kreuzberg kürte.

Bei der nun zur Debatte stehenden nochmaligen Erleichterung doppelter Staatsbürgerschaften geht es der SPD darum, einige Hunderttausend oder auf mittel- und langfristige Sicht sogar einige Millionen Neuwähler einzubürgern und so die strategische Mehrheitsfähigkeit des bürgerlichen Lagers zu untergraben und die politische Achse unseres Landes noch einmal mehr nach links zu verschieben.

Mit der Abschaffung der Optionspflicht würde Deutschland noch einmal vor einer riesigen Einbürgerungswelle stehen, deren Auswirkungen aber erst ab dem Jahr 2018 massiv zu Buche schlagen werden. Die derzeitige auch schon fahrlässige großzügige Optionsregelung sieht vor, dass seit dem Jahr 2000 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil regelmäßig in Deutschland lebt. Auf Antrag der Eltern können auch nach dem Jahr 1990 geborene Kinder von der Regelung Gebrauch machen, wobei alle Betroffenen optionspflichtig sind. Das heißt, dass sie sich alle bis zum Ende des 23. Lebensjahres zwischen ihrer deutschen und ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.

Ab dem Jahr 2018, wenn also der Geburtsjahrgang des Jahres 2000 in die Volljährigkeit eintritt, würden jedes Jahr 40 000 Personen – das sind mehr als 20 % eines gesamten Jahrganges – den deutschen Pass als Zwangsgeschenk erhalten. Das ist selbst dann der Fall, wenn sie ihn

überhaupt nicht wollen und sich nicht im allergeringsten mit Deutschland identifizieren.

Meine Damen und Herren! Man kann das Prozedere eben nur als groteske Form einer staatsrechtlichen Zwangsgermanisierung bezeichnen, die nun überhaupt keine Anforderungen mehr an denjenigen stellt, der eingebürgert wird. Zwangseingebürgert werden nach einem Wegfall der Optionspflicht auch gerade diejenigen problematischen Zuwandererkinder, die als sogenannte Intensivstraftäter die Dateien unserer Polizei füllen. Der Berliner Oberstaatsanwalt Rudolf Hausmann hat erst jüngst wieder auf diese Problematik hingewiesen und angemerkt, dass von den 520 Intensivtätern, die die deutsche Hauptstadt terrorisieren, 80 % einen Migrationshintergrund haben, wobei 43 % arabischer Herkunft sind und 32 % aus der Türkei stammen. Bei einem Wegfall der Optionspflicht würde jedwede Möglichkeit entfallen, solche schweren Straftäter abzuschieben, so wie dies im Jahr 1998 noch bei dem zu trauriger Berühmtheit gelangten Münchner Serienstraftäter Mehmet der Fall war.

Die so entstehende Gefährdung des inneren Friedens, die all das bei Weitem übertrifft, was es in Deutschland an politisch motivierter Gewalt von rechter oder von linker Seite gibt, nimmt die SPD offensichtlich billigend hin. Dazu wird mein Fraktionskollege Storr in einer zweiten Debattenrunde noch weitere Ausführungen machen.

Ich danke derweil für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Nächster Redner für die Koalition ist Herr Schowtka.

(Jürgen Gansel, NPD: Bitte die Hitlerschallplatte nicht vergessen!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat, wie vieles, was die NPD in dieses Hohe Haus einbringt, etwas von einer Schmierenkomödie an sich. Eine Partei, die bei der Bundestagswahl gerade einmal 1,3 % der Stimmen erhielt, erdreistet sich, zum Bruch des soeben erst zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrages aufzurufen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Johannes Müller, NPD: Das ist aber gemein!)

Es handelt sich um einen Vertrag, auf den sich die drei Parteien, die durch das Votum der Wählermehrheit mit der Regierungsbildung beauftragt wurden, nach fast drei Monaten tage- und nächtelanger Beratungen geeinigt haben, damit das bevölkerungsreichste und wirtschaftlich stärkste Land Europas, unser Vaterland, weiter demokratisch regiert wird.

(Zurufe von der NPD)

Aufgehoben werden soll nach dem Willen der NPD die Vereinbarung des Koalitionsvertrages ausgerechnet durch

den Bundesrat, der soeben erst beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD beantragt hat.

(Alexander Delle, NPD: Sehr demokratisch!)

Ausgerechnet die NPD möchte jetzt das vertreten, was eine Zeit lang Politik der CDU und CSU und der von ihr getragenen Regierung auf Bundes- und Landesebene war. Ein altes deutsches Sprichwort sagt Folgendes: Wenn zwei das Gleiche wollen, ist es noch lange nicht dasselbe.

Während wir das sogenannte Optionsmodell, um eine bestmögliche Integration von jungen Menschen in die deutsche Gesellschaft zu ermöglichen, bevorzugen, ist es für die NPD ein Instrument im Kampf gegen alles, was sie als fremd ansieht und undeutsch bezeichnet. Die Demokratie, die von der NPD bekämpft wird, während sie ihre Institutionen schamlos ausnutzt, lebt vom Kompromiss und der Konsensfindung und nicht nach dem Führerprinzip.

(Zurufe von der NPD)

Das hatten wir schon einmal. Es hat der Welt unendlich viel Leid beschert, wenn sich jemand allein im Besitz der absoluten Wahrheit wähnt.

(Andreas Storr, NPD: Machtopportunismus!)

Eine Partei, die das vertritt und alles Ausländische verteufelt, sollte – wie bei der Bundestagswahl geschehen – durch das Wählervotum wieder in die Versenkung geschickt werden.

Ein letzter Rat von mir vor Weihnachten: Halten Sie in Ihrer blinden Wut auf alles Ausländische einmal inne. Derjenige, weshalb wir und vielleicht auch Sie Weihnachten feiern, war mit seinen Eltern auch ein Asylbewerber.