Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

Zunächst einmal zu den Bedarfsprognosen: Wir diskutieren über die Validität von Prognosen, über die Aussagekraft von Prognosen. Natürlich gibt es Bedarfsabschätzungen. Diese wurden auch vorgelegt. Frau Kollegin Stange hat darauf hingewiesen. Aber das sind Korridore, die durch Leitplanken definiert sind, die sich von Schuljahr zu Schuljahr teilweise auch gravierend ändern können.

Ich möchte ein Beispiel herausgreifen, das, denke ich, eingängig ist, nämlich das Wahlverhalten für eine weiterführende Schulart: Gymnasium oder Mittelschule? Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass wir einen massiven Zulauf zu den Gymnasien hatten mit dem entsprechenden Umsteuerungsbedarf, der sich daraus im System ergeben hat, ganz zu schweigen von den notwendigen Anpassungen im Schulnetz in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen. Das macht nur deutlich, dass das eine Variable ist, die auf diesem System liegt.

Wenn Sie hier den Eindruck erwecken, dass wir in einem Projektionszeitraum von 20, 30 Jahren schon jetzt voraussehen können, wie viele Mathematiklehrer, wie viele Religionslehrer, wie viele Physiklehrer wir exakt brauchen, dann unterstellt das ein Verhalten von Schülern und Eltern, das wir sicherlich fortschreiben können, das aber in keiner Weise der Realität entspricht.

Ich denke, selbst der Planungszeitraum von fünf Jahren, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, hat ja

gezeigt: Wenn Sie für fünf Jahre planen, machen Sie einen schönen Plan. Aber dieser Plan muss nicht immer mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Deswegen sind wir mit aller Vorsicht und Demut dabei, die Dinge auch einmal auf Sicht zu steuern.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, Linksfraktion)

Das zum einen.

(Volker Bandmann, CDU: Das haben wir mit 40 Jahren DDR erlebt! – Oh-Rufe von der Linksfraktion.)

Zum Zweiten. Weil das angesprochen worden ist, Frau Falken – –

(Anhaltende Zurufe von der Linksfraktion und der CDU)

Jetzt beruhigen Sie sich doch!

Ich bitte Sie ganz einfach, den Ausführungen des Staatsministers zu folgen.

Ich bin ja dankbar für die Emotionalität und das Engagement in der Debatte. Das tut auch der Schulpolitik gut und kann nur nützlich sein in der Diskussion.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Dem Landtag nicht!)

Wir sind ja nicht in der Schule, Herr Hahn. Bitte, sehen Sie es nach.

Zum Zweiten, zur Solidarität: Die Staatsregierung hat im Jahre 2005 den in Rede stehenden Bezirkstarifvertrag abgeschlossen. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass Bestandteil dieses Vertrages war, dass wir die Teilzeit bis auf 77 % herunterfahren.

Diese Staatsregierung und meine Vorgänger haben den Boden von 77 % nie erreicht. Wir haben es den Lehrerinnen und Lehrern in diesem Land nicht zugemutet, auf das vertraglich vereinbarte Niveau herunterzugehen.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Im Gegenteil.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich möchte daran erinnern, dass ich im letzten Jahr – – Ich lasse keine Zwischenfragen zu.

(Cornelia Falken, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Eine Zwischenfrage?

Jetzt nicht mehr!

(Cornelia Falken, Linksfraktion: Das war der Bedarf, der da war!)

Ich habe im letzten Jahr den Beschäftigungsumfang von 82 auf 84,6 % heraufgesetzt. Das heißt, ich habe alle

Möglichkeiten ausgeschöpft, die mir zu Gebote standen, um dem Ziel Vollzeit näherzukommen; denn ich denke, das ist das Mindeste, was wir für unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das war die Staatsregierung, Staatsminister Prof. Dr. Wöller. Gibt es jetzt noch weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Damit sind wir auch am Ende der 2. Aktuellen Debatte angekommen; sie ist abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt –

(Dr. André Hahn, Linksfraktion:... ist beendet!)

ist noch nicht ganz zu Ende?! Bitte.

Doch, Herr Präsident, Sie können gern den Tagesordnungspunkt schließen, so wie Sie es jetzt begonnen haben. Ich möchte aber einen Antrag stellen.

Ich möchte für meine Fraktion den Antrag stellen, dass die Sitzung für 20 Minuten unterbrochen wird, damit dem Ministerpräsidenten und der Sozialministerin die Gelegenheit gegeben wird, sich vor dem Landtag den Demonstranten zu stellen, ihre Position darzulegen und im Übrigen mehrere Tausend Unterschriften entgegenzunehmen, die dem Landtagspräsidenten bzw. dem Ministerpräsidenten übergeben werden sollen.

Ich halte es für angemessen, wenn so viele Menschen hier sind und uns, den gewählten Volksvertretern, ihre Position darlegen wollen, dass sich dann auch die regierungstragenden Fraktionen und die Staatsregierung diesen Demonstranten stellen. Deshalb beantrage ich die Unterbrechung der Sitzung.

(Beifall bei der Linksfraktion und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Hahn, Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag gestellt, davon gehe ich aus. Sie haben dafür gesprochen. Jetzt sehe ich Herrn Kollegen Piwarz für die Fraktion der CDU am Mikrofon. Sie wollen auch zu diesem Geschäftsordnungsantrag sprechen?

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Auch dafür!)

Jawohl, Herr Präsident, ich möchte eine Gegenrede halten. Wir halten es nicht für notwendig, die Sitzung des Landtages hierfür zu unterbrechen.

Aus unserer Sicht ist es durchaus möglich, dass im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes Vertreter des Sächsischen Landtags mit Demonstranten ins Gespräch kommen können, auch in der gebotenen Kürze, die Herr Dr. Hahn angesprochen hat, von 20 Minuten. Aber eine Unterbrechung der Sitzung ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Wir werden den Antrag daher ablehnen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP)

Gut, wir werden jetzt über den Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Hahn, Fraktion DIE LINKE, abstimmen. Wer diesen Geschäftsordnungsantrag unterstützt, den bitte ich um das Handzei

chen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Vielen Dank. Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Nach Beendigung des ersten Tagesordnungspunktes kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 2

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes

Drucksache 5/567, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/1433, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, Fraktion GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Fraktion der CDU; Herr Prof. Dr. Schneider.

(Präsidentenwechsel)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 30. Oktober 2009 ist in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen worden. Nach Ratifizierung durch die Landesparlamente wird er am 01.04.2010, also in wenigen Wochen, in Kraft treten. Uns obliegt es heute, mit dem Gesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Ratifizierung hier im Hause vorzunehmen. Der Staatsvertrag setzt wesentliche Teile der EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht um. – Drei Eckpunkte: