Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einführung des Neuverschuldungsverbots in die Verfassung hat der Sächsische Landtag mit großer Mehrheit und fraktionsübergreifend ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in der Haushaltspolitik gesetzt. Das war ein großer Erfolg, der über den Freistaat hinaus Vorbildwirkung hat. Der wesentliche Meilenstein ist damit erreicht.
Nun bleiben technische Nacharbeiten, nicht zuletzt, damit die Verwaltung die neuen Regeln in der täglichen Arbeit rechtssicher umsetzen kann. Dazu dienen Spezialgesetze wie die Sächsische Haushaltsordnung für den Bereich der Finanzverfassung. Diese klärt beispielsweise die technische Umsetzung von Kreditermächtigungen und Kredittilgungen sowie die Berichtspflichten zum Haushaltsvollzug. Hier besteht durch das Neuverschuldungsverbot Anpassungsbedarf. Dabei geht es nicht um eine Wiederholung des Verfassungswortlautes. Die Inhalte der Verfas
sung als höherrangiges Recht gelten ungeachtet ihrer Aufnahme in einfache Gesetze. Es kommt vielmehr darauf an, diese Inhalte um die notwendigen Details zu ergänzen, die eine rechtssichere Ausführung der Verfassung in den verschiedensten Fallkonstellationen ermöglichen. Dabei muss ein Gesetz entstehen, das seine Adressaten zur eindeutigen Auslegung desselben befähigt.
Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt meiner Einschätzung nach diese Anforderungen. Er ändert die Sächsische Haushaltsordnung an den Stellen, an denen Haushaltsgesetzgeber und Verwaltung Klarstellungen und Detailregelungen zu den neuen Vorgaben der Verfassung benötigen. Die ergänzenden Regeln und Berichtspflichten sichern die Einhaltung des sächsischen Neuverschuldungsverbotes auch im Haushaltsvollzug ab. Damit der Staat auch in Krisenzeiten seine Handlungsfähigkeit trotz des Neuverschuldungsverbotes behält, muss es durch eine adäquate Haushaltsausgleichsrücklage flankiert werden. Auch diese ergänzende Vorsorge wurde im Gesetzentwurf berücksichtigt. Der Gesetzentwurf ergänzt demnach in der erforderlichen Weise das Neuverschuldungsverbot der Sächsischen Verfassung und findet daher meine Unterstützung.
Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zur Forderung, auch das Gebot des sozialen Ausgleichs in die Haushaltsordnung zu übernehmen. Die Verfassung verpflichtet dazu, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes dem sozialen Ausgleich Rechnung zu tragen. Sie verpflichtet auch zum Schutz der Kultur, zum Schutz der Umwelt und vieles mehr. All dies sind verfassungsmäßige Staatsaufgaben, die wir in unserer Arbeit für den Freistaat und seine Bürger berücksichtigen müssen, auch bei der Haushaltsaufstellung und beim Haushaltsvollzug. Sie gelten unabhängig davon, ob sie noch einmal in den technischen Spezialgesetzen wiederholt werden. Angesichts ihrer Bedeutung wurden diese Ziele in der Verfassung verankert. Besser kann man sie nicht absichern.
Ich möchte daher dafür werben, dem Schlussstein dieser wegweisenden Verfassungsänderung durch eine breite Parlamentsmehrheit die angemessene Bedeutung zu geben.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Ich lasse nun über den Antrag von Herrn Abg. Bartl, vorgetragen für die Fraktion DIE LINKE, abstimmen. Beantragt war die Rücküberweisung der Beratung des Gesetzentwurfes „Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen“ auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Antrages der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 5/14206
unter Zugrundelegung des § 46 Abs. 6 in Verbindung mit § 89 Abs. 2 Buchstabe e unserer Geschäftsordnung an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Das war der Antrag. Meine Damen und Herren! Gibt es dazu Beratungsbedarf? – Ich denke, das hat die Aussprache schon gezeigt.
Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wer für die Überweisung des Vorganges an die genannten Ausschüsse ist, den bitte ich, das jetzt anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, sehr viele Stimmen dafür, aber dennoch deutlich erkennbar nicht die erforderliche Mehrheit. Damit ist die Rücküberweisung abgewendet, meine Damen und Herren.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Änderung der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen“, Drucksache 5/13803, Gesetzentwurf der CDU- und der FDPFraktion. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/14056.
Zunächst liegt aber ein Änderungsantrag vor, über den beraten werden muss, Drucksache 5/14206, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Soll dieser Änderungsantrag eingebracht werden oder ist er schon eingebracht? – Herr Kollege Bartl, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir wollen, dass der Überschrift im § 7, die bis zum 31.12.2013 lautete „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ jetzt hinzugefügt wird „und des sozialen Ausgleichs“, die im Artikel 94 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung seit dem 01.01.2014 gilt.
Das Gleiche gilt für Abs. 1 Satz 1. Dort soll auch ergänzt werden, dass neben „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ der soziale Ausgleich bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes zu berücksichtigen ist.
Es macht keinen Sinn, den Artikel 18 anzupassen, wie es das Gesetz will, aber den § 94 Abs. 2 in der Bestimmung, die die Materie betrifft, nicht aufzunehmen. Das ist das Anliegen des Änderungsantrages.
Vielen Dank, Herr Bartl. Meine Damen und Herren! Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich lasse über den Änderungsantrag, Drucksache 5/14206, abstimmen. Wer dafür ist, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich schlage in diesem Fall die artikelweise Abstimmung vor. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? –
Das ist nicht der Fall. Möchte der Berichterstatter noch das Wort ergreifen? – Das ist auch nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir kommen zunächst zur Abstimmung über die neue Überschrift „Gesetz zur Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung“. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dagegen ist der neuen Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.
Ich komme zur Abstimmung über Artikel 1. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Auch hier Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dagegen, aber die erforderlichen Dafür-Stimmen.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen: Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, aber mehrheitlich Stimmen dafür.
Meine Damen und Herren, damit rufe ich zur Schlussabstimmung auf über den Gesetzentwurf zur „Änderung der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen“ in der Fassung der 2. Lesung. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Enthält sich jemand? – Danke. Auch hier Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dagegen, aber die erforderliche Mehrheit. Damit ist das Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet. Es gibt eine Wortmeldung am Mikrofon 2. Bitte sehr.
Herr Präsident! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Meine Kollegin Eva Jähnigen hatte in ihrem Redebeitrag eine Enthaltung angekündigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich entschlossen, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen. Dazu hat uns der Verlauf dieser Debatte gebracht. Wir haben erlebt, wie die Sächsische Haushaltsordnung quasi zu einer Verfahrensvorschrift abgewertet wurde und wie mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten versucht wurde, die Umsetzung der Verfassungsregelung in der Haushaltsordnung zu verhindern. Das ist aus unserer Sicht das schlechtestmögliche Beispiel, wie der mühselig, aber erfolgreich errungene Kompromiss zur Änderung der Verfassung in eine einfache gesetzliche Regelung umgesetzt wurde.
Vielen Dank, Herr Dr. Gerstenberg. – Es gibt eine weitere Wortmeldung – ich nehme an, auch hier eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten? – Herr Stange, bitte.
Das ist richtig, Herr Präsident. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mich in dem Prozess hin zur Verfassungsänderung selbst in einem sehr schwierigen Willens- und Meinungsbildungsprozess befunden. Ich habe dem Wort vertraut,
das damals von der sächsischen Union gegeben wurde, die Verfassungsänderung eins zu eins umzusetzen. Ich sehe mich getäuscht und damit meine Zustimmung zur Verfassungsänderung erschlichen. – Danke.
Ja, zum Abstimmungsverhalten, Herr Präsident. – Herr Präsident! Ich war von Anfang an entschlossen – anders als meine Fraktion –, dieses Gesetz abzulehnen. Das Verfahren spottet jeder Beschreibung: keine 1. Lesung, keine Befassung des Rechtsausschusses, keine Anhörung. Aus meiner Sicht hätte eine Sachverständigenanhörung auf jeden Fall erfolgen müssen.
Zweitens: Inhaltlich ist diese sogenannte Umsetzung genauso mangelhaft wie die Verfassungsänderung selbst.
(Zurufe des Abg. Christian Piwarz, CDU – Gegenruf des Abg. Stefan Brangs, SPD: Erzählen Sie nicht so einen Mist! – Glocke des Präsidenten)
Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Lücken, die die Verfassungsänderung lässt, werden hier nicht behoben, sie werden vertieft. Ich möchte insbesondere auf die Regelungen des § 18 Abs. 3 Satz 2 hinweisen. Dort wird das Finanzministerium ermächtigt, hier auch Steuerrechtsänderungen und „wesentliche Änderungen“ zu bereinigen und heranzuziehen. Das verstößt eindeutig gegen die Ermächtigung des Grundgesetzes.
Zu dem Thema der LINKEN kann ich einfach nur sagen: Leider hat da die CDU recht, wenn sie sagt, dass der soziale Ausgleich rein deklaratorische Wirkung hat. Deswegen hilft es auch nicht weiter, sich hierüber zu beklagen. Sie versuchen in Abs. 2 des Änderungsantrags, das zu operationalisieren. Das ist ein ehrenwerter Versuch. Allerdings reicht dieser Versuch nicht aus, weil er nur mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet.
Ansonsten zeigt sich an dieser Debatte – ich glaube, das hat mittlerweile jeder gemerkt, der sich hat hinreißen lassen, dieser Änderung zuzustimmen –, dass das Ganze eine Schmierenkomödie war, die nichts mit einem ernsthaften parlamentarischen Verfahren zu tun hat, das einer Verfassungsänderung angemessen wäre.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abg. Schiemann; bitte, Sie haben das Wort.