(Patrick Schreiber, CDU: Normalerweise spricht man von Hahnenkämpfen! – Zuruf von den LINKEN: Hahnenkämpfe gibt es bei uns nicht!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Redebeitrag, Frau Stange, ist es wirklich schwierig, auf dem Stuhl sitzen zu bleiben. Insofern kann ich Ihre Reaktion eindeutig verstehen.
Ich habe sehr aufmerksam zugehört. Trotzdem kann ich Ihre Argumentation nicht wirklich nachvollziehen und auch nicht wirklich verstehen.
Das Verfassungsgericht im Freistaat Sachsen hat ganz klar gesagt: Keine Schule darf aufgrund dieses verfassungswidrigen Gesetzes, das wir nun einmal hier im Freistaat Sachsen haben, gefährdet werden. Das ist doch der Ansatz, den wir von der Opposition immer wieder auf die Tagesordnung setzen, dieses Mal durch die GRÜNEN, und zwar auf sehr berechtigte Art und Weise. Das ist ganz klar. Hier liegt möglicherweise wirklich eine Gefährdung der Schulen vor. Genau das muss verhindert werden.
Herr Schreiber, es geht hier nicht darum, dass wir das Thema immer wieder mal aus Spaß auf die Tagesordnung setzen, um einfach das Thema zu benennen, sondern es geht hier um Schülerinnen und Schüler, die an Schulen in freier Trägerschaft auch gute, optimale Bedingungen erhalten sollen, wie Sie es ja in Ihren Redebeiträgen auch immer wieder und wieder fordern.
Dort sehen wir aber ganz eindeutig die Gefahr. Wir reden hier über die Wartefrist von vier Jahren. Wir haben, als damals die Haushaltsdiskussionen waren und im Haushaltsbegleitgesetz dieses verfassungswidrige Gesetz von Ihnen beschlossen worden ist, lang und breit diskutiert, dass eine Wartefrist von vier Jahren zu viel ist. Meine Fraktion hat damals eine Wartefrist von zwei Jahren in die Diskussion gebracht.
Sie haben ja recht: Selbstverständlich, die Wartefrist ist nicht die entscheidende Größe. Die entscheidende Größe ist die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft – auch schon in der Wartefrist. Es gibt Bundesländer, in denen die Wartefrist rückwirkend bezahlt wird. Das wäre für die freien Schulen auch eine ganz tolle Geschichte, wenn diese Variante hier im Freistaat Sachsen wirklich greifen würde, aber es muss finanziert werden, in welcher Form auch immer.
Für diese sieben Schulen, die die GRÜNEN heute in dem Antrag klar benannt haben, wird genau das nicht realisiert, und deshalb fühlen sie sich nicht nur benachteiligt, sondern sie sind im Verhältnis zu den anderen Schulen benachteiligt. Das ist ganz klar.
Frau Giegengack, genau diesen Gedanken hatte ich in der Vorbereitung zu diesem Antrag auch. Das Schulmoratorium war ohne eine gesetzliche Grundlage, mit einem Antrag hier im Haus – die Minister waren zu dem Zeitpunkt gar nicht dazu befugt, in der Öffentlichkeit bekannt
zu geben, dass der Landtag jetzt mal so einen Antrag zum Moratorium beschließt –, ohne einen Rechtsanspruch und – jetzt kommt es – ohne dass Sie hier im Landtag auch nur irgendeine finanzielle Grundlage genannt haben, was das kosten wird.
Wir sind absolut dafür. Wir haben dem auch zugestimmt; Sie wissen das. Aber Sie haben hier im Landtag überhaupt nicht gesagt, wie viele Lehrer mehr Sie dafür brauchen, was es mehr kostet für diese ein oder zwei Jahre, bis das Schulgesetz kommt. Aber vielleicht ist es ja wirklich nur für den Wahlkampf gedacht, wie wir es schon zweimal hier im Land erlebt haben. Aber wenn es nicht für den Wahlkampf gedacht ist – und ich gehe davon aus, dass Sie es jetzt wirklich umsetzen, mit den Schulschließungen im Freistaat Sachsen aufzuhören –, so haben Sie dazu gar nichts vorgelegt.
Die Lehrer kosten Geld, die Schulen müssen weiter erhalten werden usw. usf. Alle diese Kosten spielen hier keine Rolle. Sie werden einfach bezahlt und umgesetzt. Wenn es um die freien Schulen geht, dann sagen Sie: Nein, wir brauchen ein ganzes Konzept, und da müssen wir hier und da schauen. Übrigens hat mir die Ministerin neulich erklärt, Schulgelderstattung ist in dem Topf schon mit drin, als ich danach gefragt habe. Sie sagen jetzt: Es ist nicht mit drin, da muss man einen neuen Antrag machen. Selbstverständlich machen wir das gern. Wir haben ja noch genügend Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode.
Das ist unser Thema gewesen und deshalb haben wir überhaupt die Normenkontrollklage mitgemacht. Das ist eindeutig.
(Patrick Schreiber, CDU: Diese Schulen sind bei den 35 Millionen mit berücksichtigt und deswegen kommen Sie beim nächsten Mal mit dem Schulgeldersatz!)
Wenn Sie noch einmal reden wollen, Herr Schreiber, können Sie gern noch einmal nach vorn kommen. Sie können auch eine Frage stellen, wenn Sie wollen. Ansonsten lassen Sie mich bitte meinen Redebeitrag weiter ausführen.
Wir erwarten von Ihnen – deshalb werden wir diesem Antrag auch zustimmen –, dass diese Schulen, die benachteiligt werden, von Ihnen entsprechend ausgestattet werden, bezogen auf die Wartefrist. Das unterstützt ein Großteil dieses Parlamentes und auch die Schülerinnen und Schüler und die Eltern – nicht nur an den betroffenen Schulen, sondern auch darüber hinaus.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich werde gar nicht so viel zu diesem Antrag sagen, weil er selbsterklärend ist und weil Annekathrin vorhin alles dargestellt hat, was dazu notwendig ist.
Herr Schreiber, es geht nicht um das Vorgreifen der grundsätzlichen Gesetzesnovellierung. Das haben wir nun verstanden. Wir haben eine Übergangsphase. Die Landesregierung ist „großzügig“ und gibt 35 Millionen Euro für zwei Jahre, bis das Gesetz tatsächlich zustande kommt. Deshalb geht es bewusst nicht um das Vorziehen der gesetzlichen Regelung, weil dazu mehr zu bedenken ist.
Es geht darum, dass diese sieben Schulen in einem Zustand sind, der für sie existenzbedrohend sein kann. Sie sind vom Vertrauensgrundsatz ausgegangen, dass ihre Auslagen für die Errichtung und den Betrieb der Schule im vierten Jahr zumindest zu einem Teil abgefangen werden können. Dieser Vertrauensgrundsatz wird jetzt verletzt.
Von daher finde ich in dem Antrag vollkommen konsequent, dass der Landesregierung noch einmal aufgegeben wird, aus diesem Übergangstopf oder zusätzlich zu diesem Übergangstopf – so ist es vermutlich gemeint – diesen Schulen im vierten Jahr eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, auf die sie auch vertraut hatten.
Vielen Dank. Frau Dr. Stange, mich würde mal interessieren, von welcher dieser sieben Schulen in Leipzig, Görlitz, Coswig, Dresden, Naunhof, Riesa und Chemnitz Sie die wirtschaftlichen Verhältnisse kennen. Bei welchen Schulen sind Sie gewesen und haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Schulen angeschaut oder das, was bei der einen oder anderen Schule momentan gebaut wird, wenn Sie behaupten, dass alle diese sieben Schulen sozusagen kurz vor dem wirtschaftlichen Tod stehen?
Das habe ich so nicht gesagt, Herr Schreiber. Die Karl-Schubert-Schule in Leipzig hat, glaube ich, alle angeschrieben, wenn ich es richtig sehe. Vom Evangelischen Schulzentrum in Chemnitz ist mir das gleichermaßen bekannt.
Dass beide Schulen in Schwierigkeiten sind – nicht im Sinne von existenziell, dass sie Insolvenz anmelden müssen. Ich glaube auch nicht, Herr Schreiber, dass Sie das wirklich so verstanden haben. Diese Schulen, die ja eine hohe Verpflichtung eingegangen sind, bei denen die Eltern eine hohe Verpflichtung eingegangen sind, konnten darauf vertrauen, einen vernünftigen Schulbetrieb fortsetzen zu können und dass im vierten Jahr die Finanzierung kommt. Genau das passiert jetzt nicht.
Herr Schreiber, Sie machen der Opposition den Vorwurf, dass sie sich für die Schulen in freier Trägerschaft einsetzt. Dann setzen Sie sich doch selber dafür ein, denn dann braucht es die Opposition nicht zu tun.
Das ist ein ganz einfaches Problem. Ich denke, das, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier beantragt haben, ist ein vernünftiger Weg, um ein wenig Gerechtigkeit in einer Gerechtigkeitslücke entstehen zu lassen.
Sie waren mit den 35 Millionen schnell bei der Hand. Ich denke, es sollte jetzt nicht so kompliziert sein, auch diese Gerechtigkeitslücke zumindest im Übergang zu klären.