Cornelia Falken
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn alles in Ordnung wäre, wenn all die Maßnahmen, die Sie, Herr Schreiber, jetzt gerade benannt haben, so ausgelegt wären, dass es positive Entwicklungen geben würde, dann hätten wir, glaube ich, in Sachsen nicht die Proteste.
Eltern, Schüler, Lehrer und Erzieher und auch die Hochschulen haben in den letzten Tagen und Wochen im Freistaat Sachsen protestiert, weil sie mit der Bildungspolitik der Staatsregierung nicht einverstanden sind.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich, die Eltern, die Schüler und auch die Lehrer trauen Ihnen nicht. Ich habe in meinem Redemanuskript stehen: Sie trauen Ihnen nicht mehr. – Vor einigen Jahren haben sie der CDU noch zugetraut, dass sie das Problem, das jetzt da ist, lösen kann. Aber jetzt trauen sie Ihnen nicht mehr. Sie trauen Ihren Sonntagsreden, die Sie hier im Parlament halten, weder im Kita-Bereich noch im Schulbereich oder im Hochschulbereich, weil das, was Sie hier im Parlament sagen, was Sie öffentlich verkünden, mit der Realität vor Ort nichts mehr zu tun hat.
Die Unsicherheiten: Die solide arbeitenden Lehrerinnen und Lehrer haben zurzeit das Problem, dass sie noch nicht einmal eine Lehrauftragsverteilung für das kommende Schuljahr haben. Das heißt, sie haben keine Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, wie das nächste Schuljahr in ihrem eigenen Unterricht weitergeht. Wir sprechen hier von hoher Qualität von Unterricht – das hören wir immer wieder. Eine hohe Qualität gibt es aber nicht automatisch, sondern sie muss erarbeitet werden, und dafür muss man sich sehr gut vorbereiten. Diese Möglichkeit geben Sie den Lehrerinnen und Lehrern in den Schulen jetzt nicht.
Im Kitabereich brauchen wir für den veränderten Betreuungsschlüssel unbedingt, und zwar zügig und schnell, eine rechtsverbindliche gesetzliche Grundlage. Herr Schreiber, wenn Sie sich unsere Anträge anschauen, werden Sie feststellen, dass wir nicht von null auf hundert gehen wollen, dass wir natürlich wissen, wie viele Gelder wir im Freistaat Sachsen zur Verfügung haben, dass wir wissen, dass wir eine Schuldenbremse im Freistaat Sachsen haben, auch wenn ich persönlich die nicht wollte.
Wir haben immer gesagt, dass wir eine schrittweise Veränderung in diesem Bereich brauchen, aber sie muss gesetzlich festgelegt werden. Hier mal ein Häppchen, da mal ein Häppchen wird nicht wirklich funktionieren.
Wir dürfen die Unterrichtsabsicherung nicht vom Finanzminister abhängig machen, sondern wir müssen nach dem Bedarf und der Qualität an sächsischen Schulen schauen und danach die Lehrereinstellungen durchführen.
Die Verdichtung von Klassen – habe ich jetzt von den Elternvertretern gehört – ist ein Unwort des Jahres in Sachsen.
Verdichtung von Klassen, Zusammenlegung, vollstopfen, wie es nur geht, egal, ob dort Integrationskinder sind oder nicht.
Auf diese Reaktion habe ich gewartet. Ich bin auch sehr froh darüber, dass Sie sie gemacht haben. Solange die CDU im Freistaat Sachsen regiert – vielleicht ist es ja nicht mehr so lange –, sollten wir jedes Jahr Landtagswahlen durchführen, weil kurz vor Landtagswahlen auf einmal Sachen durchgeführt werden und möglich sind, die vorher gar nicht möglich waren. Sehr viele Klassenzusammenlegungen – da stimme ich Ihnen zu – sind in den letzten Tagen und Wochen wieder zurückgenommen worden. Aber nicht alle. Ich habe gehört, dass es in einer Förderschule für das kommende Schuljahr jahrgangsübergreifenden Unterricht geben soll –
zumindest ist es zurzeit geplant –, obwohl es dazu überhaupt keine Grundlage gibt, einen solchen Unterricht jahrgangsübergreifend an Förderschulen durchzuführen.
Sie verstoßen wieder gegen Gesetze und gegen Verwaltungsvorschriften!
Aber es gibt Proteste und siehe da: Kurz vor Wahlen werden auf einmal – wo auch immer – noch zusätzliche Lehrerstellen zusammengekratzt: 160, dann 185 – entnehmen wir der Presse.
Am Dienstag zur Kundgebung in Leipzig – –
Ja, ich habe noch ein paar Sekunden. Am Dienstag zur Kundgebung in Leipzig teilte der Direktor der Regionalstelle Leipzig mit, dass
100 zusätzliche Lehrerstellen – das hatte er gerade am Dienstag früh aus dem Kultusministerium mitgeteilt bekommen – zur Verfügung gestellt werden. Allerdings, die sind schon da.
Sie sind nur befristet eingestellt bis zum 31.12; sie dürfen weiter bis zum 31.07.2015 befristet werden.
Das heißt, nicht dazu, sondern es ist wieder nur ein Stückwerk.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich gestern früh beim Frühstück die Zeitung las, wie ich das jeden Morgen tue und Sie dies sicherlich auch so handhaben, las ich den Artikel und stellte fest: Oh, ganz toll, das Schuljahr ist gut vorbereitet, Herr Tillich hat ein Machtwort gesprochen. Jetzt wird alles gut. Aber ich hatte den Artikel noch nicht einmal zu Ende gelesen, da rief ein Lehrer aus der Förderschule Am Rosenweg an und teilte mir mit: „Conny, das, was da in der Zeitung steht, stimmt überhaupt nicht!“
Ich saß im Auto und fuhr zum Landtag. Das Telefon klingelte, die Elternvertreter einer Grundschule aus Leipzig riefen an und sagten: Frau Falken, stimmt denn das jetzt, was da in der Zeitung steht, oder stimmt das nicht?
Werte Vertreter der Staatsregierung, werte Frau Kultusministerin! Die Nebelkerzen sind inzwischen so groß, dass wir den Eindruck haben, dass Sie selber gar nicht mehr durchsehen, wie viel Bedarf wirklich da ist und wie viel Lehrer wirklich zur Verfügung gestellt werden.
Ja, genau. Staatsgeheimnis. Korrekt. Immer schön alles geheimhalten, Herr Staatsminister.
Frau Kurth, Sie sind hier als Kultusministerin angetreten, um das Chaos, das in der Zeit des Herrn Wöller im Kultusministerium und an den sächsischen Schulen aufgebaut worden ist, abzubauen, das Chaos zu beseiti
gen. Der Rücktritt von Herrn Prof. Wöller und auch der Rücktritt von Herrn Colditz haben deutlich gezeigt, dass das Chaos an den sächsischen Schulen, wenn es im Bildungsbereich nicht sehr schnell und zügig eine ernsthafte Wende geben wird, noch größer werden wird. Gerade jetzt am Ende des Schuljahres! Ich bitte Sie, werte Kollegen, es sind noch vier Wochen bis zum Ende dieses Schuljahres, und das nächste Schuljahr, Herr Bienst, muss am Ende dieses Schuljahres vorbereitet werden und nicht zu Beginn des nächsten Schuljahres. Ich komme in meinem Redebeitrag noch dazu, weitere Erklärungen zu machen.
Sie vermitteln in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass weder die Staatsregierung noch das Kultusministerium, noch die Regionalstellen wirklich wissen, was zurzeit benötigt wird und welche Lehrer wirklich zur Verfügung gestellt werden. Meine Kollegen haben es schon gesagt und ich will es noch einmal wiederholen; denn Herr Bienst hat jetzt noch eine neue Zahl ins Spiel gebracht: Sind es nun 1 000 neue Einstellungen, sind es 775 neue Einstellungen, sind es vielleicht sogar 1 305 neue Einstellungen, wie es Herr Bélafi aus der Sächsischen Bildungsagentur benannt hat? Oder ist es vielleicht die neue Zahl? Herr Bienst, ich will Ihnen das zugute halten, Sie waren vielleicht aufgeregt und hatten einen Versprecher. Sind es vielleicht doch nur 755 Einstellungen? Mit diesen Zahlen, die Sie derzeit in die Öffentlichkeit werfen – vielleicht ist es ja doch ein Staatsgeheimnis –, verwirren Sie die Bevölkerung im Freistaat Sachsen extrem. Das ist nicht hinzunehmen!
Ein Stellenwirrwarr in die Öffentlichkeit zu bringen, ist der falsche Weg. Wir brauchen eine ruhige, solide, langfristige Vorbereitung eines Schuljahres. Natürlich müssen eine Lehrerin und ein Lehrer am Ende des Schuljahres schon wissen, welche Klasse sie im nächsten Schuljahr als Klassenlehrer führen. Natürlich müssen eine Lehrerin und ein Lehrer schon am Ende dieses Schuljahres wissen, welche Lehrauftragsverteilung, also welche Unterrichtsstunden und welche Klassen dieser Lehrer im nächsten Schuljahr unterrichten soll, weil sich ein Lehrer vorbereitet. Ein Lehrer kümmert sich um die Arbeit, die er zu leisten hat, da er mit Schülerinnen und Schülern zu tun hat.
Ich hatte ein Gespräch mit einer Lehrerin von der Grundschule in Frankenhain. Sie hat zu mir gesagt: „Ich habe die Nase voll, Frau Falken.“
Ja. – „Ich arbeite für die Kinder, nicht zum Wohle der Staatsregierung. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer nicht so intensiv arbeiten würden, würde dieses System schon total zusammenbrechen.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Langfristige Vorbereitung des Schuljahres“: Frau Stange hat schon gesagt – ich glaube, Frau Hermenau, Sie haben das auch gesagt –, dass man über ein Personalentwicklungskonzept im Lehrerbereich im Freistaat Sachsen eigentlich schon seit sehr vielen Jahren langfristig und ausführlich die Schuljahre hätte vorbereiten können. Sie kennen die Schülerzahlen, Sie kennen die Altersstruktur im Lehrerbereich, Sie kennen die Stundentafel. Ein solches Schuljahr muss man sehr langfristig vorbereiten.
Aber wenn ich das weglasse und nur gucke, wie man speziell dieses Schuljahr vorbereiten müsste, möchte ich Ihnen einfach noch einmal die Daten nennen: Seit März liegen die Bewerbungen der neuen jungen Lehrer auf dem Tisch. Auch diese Zahlen schwanken ständig. Ich will Sie jetzt gar nicht wiederholen. Aber auf jeden Fall sind es sehr, sehr viel mehr Lehrer, die sich im Freistaat Sachsen beworben haben, als wirklich angestellt werden.
Spätestens im April geben die Schulleiter ihre Meldungen für den Bedarf des kommenden Schuljahres ab. Das ist ein Org.-Erlass. Das kennen Sie alle. Da wird immer ein Jahr vorher festgelegt, was darin zu stehen hat, damit die Schulleiter auch wissen, was kommt, sprich Klassen- und Gruppenbildung. Im Mai durften die regionalen Stellen mit Genehmigung des Kultusministeriums – da wurde schon an dem großen Brett gezogen – 118 Lehrer einstellen. 118! Im Juni durften dann weitere 482 Lehrer eingestellt werden, davon eine sehr große Anzahl – die Zahlen sind alle schon gefallen, ich will sie nicht wiederholen – nur mit einer befristeten Einstellung. Von den unbefristeten Einstellungen sind bisher 75 % erfolgt – zumindest entnehme ich das der Zeitung; ob das stimmt, weiß ich nicht, aber da glaube ich vielleicht einmal der Zeitung – und die Verträge unterschrieben. Bisher, also vier Wochen vor Schuljahresende. Mit den unbefristeten Einstellungen ist man noch beschäftigt.
Im Juli, vielleicht auch schon nächste Woche, werden die Einstellungen für die zusätzlichen 185 Lehrerinnen und Lehrer, die die Frau Ministerin nun aus ihrem eigenen Haushalt herauskratzen muss, erfolgen. Übrigens, Frau Ministerin, ich erwarte von Ihnen, dass Sie uns heute sagen, woher Sie das Geld aus Ihrem Haushalt nehmen. Wenn Sie das irgendwo herauskratzen, entstehen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit an anderen Stellen Lücken. Vielleicht haben Sie in Ihrem Haus auch noch irgendwo Geld gebunkert. Das weiß ich nicht. Übrigens musste Herr Wöller, wenn ich mich recht erinnere, damals gehen,
als er so etwas gemacht hat. Das können Sie alles korrigieren, das ist alles kein Thema.
Die größte Unverfrorenheit ist aber, dass Sie weniger junge Leute unbefristet einstellen, als jetzt ausscheiden. Fast 100 Stellen weniger werden unbefristet eingestellt. Das heißt, diese jungen Leute bekommen nur einen befristeten Vertrag. Was soll ich als Politikerin denn davon halten? Was halten denn die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern davon?
Das heißt doch ganz klar, dass Sie im nächsten Parlament, falls Sie da noch regieren, einen Stellenabbau im Lehrerbereich vorbereiten. Sonst macht das überhaupt keinen Sinn. Sie könnten doch wenigstens so viele unbefristete Lehrer einstellen, wie jetzt ausscheiden. Aber selbst das tun Sie nicht. Sie stellen Lehrer nur befristet für ein Jahr ein, und Sie haben auch noch befristet eingestellte Lehrer im System, die bis zum 31. Dezember tätig sind.
Eltern merken das schon ziemlich genau. Sie sehen ziemlich genau, wie lange dieser Klassenlehrer da ist. Sie fragen jetzt auch nach, wie lange der Lehrer tätig ist. Mitten im System einen Lehrer wieder herauszunehmen, das kann man den Schülerinnen und Schülern eigentlich nicht antun, insbesondere nicht in Klassen, in denen Integrationskinder sind. Das ist nicht zu leisten.
Ich will noch einmal auf die Äußerung eingehen, wir würden hier das Chaos beschreiben. Wir beschreiben nicht das Chaos, sondern das Chaos ist da. Ich will Sie an die Petition von gestern erinnern. Schauen Sie sich diese noch einmal an. Aus Ihrer Fraktion war auch jemand, der die Petition aus dem Riesaer Gymnasium in die Hand bekommen hat. 20 % Unterrichtsausfall! Wir waren gemeinsam bei dem Landesschülerrat. Dort ist eine Schülerin aufgestanden.
Ja.
Was heißt, das ist die Regel?
Soll ich Ihnen die Regeln alle aufzählen, zum Beispiel die, wo die Klassenzusammenlegung in Leipzig trotzdem erfolgt, obwohl es anders in der Zeitung steht? Die Regel ist, dass das System so nicht weiter funktioniert, dass man an diesem System unbedingt etwas ändern muss.
Danke.
Danke, Herr Präsident. – Herr Schreiber, ich konnte es Ihren Ausführungen bei den vielen Zahlenspielereien gar nicht entnehmen: Können Sie uns vielleicht doch noch einmal im Rahmen der Kurzintervention darstellen, ob Sie Kenntnisse und Informationen aus dem Kultusministerium haben, ob denn nun wirklich mit den vorliegenden Einstellungen, die jetzt benannt worden sind, der Grundbereich und der Ergänzungsbereich jeweils zu 100 % für das kommende Schuljahr ausgereicht werden kann, ob in der Berechnung dessen, was hier gerade dargestellt worden ist, die langzeitkranken Lehrer enthalten sind oder nicht?
Sie wissen aus den bunten Seiten, dass das eine relativ große Anzahl ist. Sind denn bei der Berechnung in Vorbereitung des Schuljahres auch die Integrationsstunden vollständig enthalten?
Eine weitere Frage drängt sich mir auch auf, und ich hoffe, dass Sie darüber schon mit der Staatsregierung gesprochen haben. Werden im nächsten Schuljahr die Eltern nicht nur drei Wünsche für die weiterführende Schulart benennen müssen, sondern vielleicht fünf, sechs oder sieben? Denn selbst die drei, die jetzt genannt wurden, sind für viele Eltern gar nicht infrage gekommen. Haben Sie dazu Informationen? Es wäre schön, wenn Sie uns die noch mitteilen könnten.
Darf ich, Herr Präsident?
Die Schüler für die weiterführenden Schulen, die Oberschulen und Gymnasien, haben Wünsche aufgeschrieben, was die Zielschule sein soll. Das waren maximal drei. Aber ich weiß, dass zum Beispiel in Leipzig und Dresden nicht einmal diese drei ausgereicht haben, um den Wunsch zu erfüllen. Jetzt ist meine Frage: Wird man das im nächsten Jahr erweitern oder wird man das eher nicht erweitern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kurth, ich zweifle langsam. Entweder Sie reden sich das selbst ein, oder Sie glauben wirklich, dass Sie mit diesen Aussagen hier im Parlament und für die Öffentlichkeit die Wahlergebnisse noch einigermaßen retten können.
Ich habe den Eindruck, dass Sie es zunehmend selbst glauben; denn die Frage ist doch: Wenn Sie so viele Lehrer einstellen, wie Sie gerade genannt haben, und diese ausreichen, um den Bedarf wirklich zu decken, wieso reichen sie dann eigentlich nicht? Wieso werden wir trotzdem im Freistaat Sachsen sowohl in diesem als auch im kommenden Schuljahr größere Probleme bekommen?
Herr Schreiber, Sie sagten vorhin, vielleicht hätte ich den Eltern nicht richtig oder nur nebenbei zugehört. Ich habe gestern Abend mit Eltern- und Schülervertretern in Leipzig zusammengesessen, sehr lange und sehr ausführlich.
Die waren in der Regionalstelle als Stadtelternrat,
und haben dort die Information bekommen: Den Grundbereich bekommen wir ja vielleicht gerade so hin, aber beim Ergänzungsbereich werden wir ganz große Schwierigkeiten bekommen.
Das waren die Fragen, die ich Ihnen gerade gestellt habe, zu denen ich erwartet habe, Frau Kultusministerin, dass Sie das hier ganz klar benennen. Sind in diesen Berechnungen wirklich alle Stunden für die Integration enthalten? Sind bei diesen Berechnungen die Langzeitkranken bereits herausgerechnet? Alle Faktoren, die sich negativ auf die Stellenberechnung auswirken, müssen natürlich herausgerechnet werden, bevor ich sagen kann, dass der Bedarf eindeutig gedeckt werden konnte.
Frau Ministerin, dass Sie sich bei Herrn Tillich dafür bedanken, dass er sich dort eingemischt hat, kann ich persönlich nachvollziehen, aber dass es erst so weit kommen musste, verstehe ich nicht. Es ist nicht so, dass
Sie im Haus gesagt haben, wir brauchen zusätzliche Stellen, sondern es gab den Druck der Eltern, die gesagt haben: Wir wollen endlich wissen, in welche Schule unsere Kinder gehen. Sie haben die Mitteilungen an die Eltern erst eine Woche später herausgegeben. Die Signale aus den Regionalstellen waren eindeutig, dass es nicht reichen wird und dass die Verdichtung von Klassen nicht funktioniert.
Ich hoffe, dass das Vorhaben, das Sie im Plan gehabt haben, gestrichen ist. Sie haben dazu nichts gesagt. Ich hoffe ferner, dass Sie das Vorhaben, die Integrationskinder der Klassenstufe alle in eine Klasse zu nehmen, zurückgenommen haben.
Nun noch einmal etwas zur Vorbereitung des Schuljahres am 1. September. Laut Verwaltungsvorschrift haben Sie ab dem 1. September noch sechs Wochen Zeit, um Klassen- und Gruppenbildungen neu zu gestalten. Wenn Sie jetzt auf dieses Ticket fahren und hier erklären, alles sei gut – wir haben am 31. August die Landtagswahlen – und dann am 1. September anfangen, in den nächsten Wochen die Klassen- und Gruppenbildung neu zu gestalten – –
(Lothar Bienst,CDU: Das ist doch eine Unterstellung! – Christian Piwarz, CDU: Das zeigt den Charakter der Debatte, was Sie gerade sagen! – Zurufe des Abg. Patrick Schreiber, CDU)
Das zeigt den Charakter der Debatte, das zeigt das, was wir Ihnen zutrauen. Herr Piwarz, das zeigt das, was wir Ihnen zutrauen, weil Sie es bereits mehrfach praktiziert haben.
An dieser Stelle fordern wir Sie noch einmal auf: Sie haben noch vier Wochen Zeit.
Sagen Sie klar und deutlich, dass nicht nur vor jeder Klasse ein Lehrer steht, sondern dass der Unterricht qualitätsmäßig sehr gut ablaufen wird, wir eine individuelle Förderung von Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen gewährleisten können und keine Flickschusterei, wie wir sie jetzt haben, stattfindet.
Herr Schreiber, das Thema „Vorbereitung des Schuljahres“ ist Ihnen schon lange weggelaufen.
Dieses Thema hätten die Regierungsfraktionen spätestens im März richtig anfassen müssen. Wenn Sie das – ich habe vorhin in meinem Redebeitrag schon etwas dazu gesagt – als Regierungsfraktionen im März richtig angefasst hätten, weil die Staatsregierung nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, weil die Kultusministerin zu schwach ist, sich gegen den Finanzminister durchzusetzen, dann hätten Sie agieren können. Dann wäre Ihnen das Thema auch überhaupt nicht weggelaufen. Wir werden das Thema jedes Mal wieder – ob nun die GRÜNEN, die SPD oder wir – auf die Tagesordnung setzen, hat doch etwas damit zu tun, dass Ihnen das Thema komplett wegläuft. Das kann man nicht anders sagen.
Ergänzungsbereich und Grundbereich: Schauen Sie sich alle meine Reden an. Immer, wenn es um die Unterrichtsversorgung gegangen ist, ging es mir um den Grund- und um den Ergänzungsbereich, weil der Ergänzungsbereich ein wichtiges Mittel ist, um Schule überhaupt funktionieren zu lassen. Schauen Sie sich das an. Das hätte ich auch angemahnt, wenn nicht einmal der Grundbereich abgesichert wird.
Wir werden uns das anschauen, ja, na klar. Sie wissen ja auch, dass wir diese Zahlen erst nach dem Stichtag bekommen, und zwar genau sechs Wochen nach Schuljahresbeginn, weil sich bis dahin noch alles bewegen kann. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen in diesem
Zeitraum natürlich noch Veränderungen stattgefunden haben – berechtigte und unberechtigte. Das will ich doch gar nicht bestreiten. Aber zu sagen, dass das nicht passiert, halte ich für äußerst bedenklich. Natürlich wird das passieren.
Wenn Sie ein Problem mit dem Personalrat in Leipzig haben, dann sollten Sie sich vielleicht einmal an den Personalrat in Leipzig wenden. Mit mir als Landtagsabgeordnete müssen Sie das hier nicht diskutieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schulschließungspolitik der Staatsregierung unter Verantwortung der CDU hat dazu geführt, dass seit dem Schuljahr 1992/1993 1 226 Schulen geschlossen worden sind. Das sind fast genau so viele, wie wir heute noch im Bestand haben.
Am 20. September 2013, unmittelbar vor der Bundestagswahl, überraschten uns die Staatsministerin Frau Kurth und der Staatsminister Herr Kupfer mit der Aussage: Es wird eine Wende zum Erhalt der Schulen im ländlichen Raum geben.
Eine ähnliche Aussage haben wir hier im Hohen Haus schon einmal gehört, nämlich 2007. Damals war es der Kultusminister der CDU, Herr Flath, der hier im Hohen Haus verkündet hat: Das Schulnetz ist stabil. Die demografische Katastrophe im Schulbereich ist überstanden. Die Sicherheit für die verbleibenden Schulen ist gewährleistet.
Danach wurden im Freistaat Sachsen für weitere zehn Grundschulen und elf Mittelschulen Mitwirkungsentzüge ausgesprochen, Klassen aufgelöst und Schulen geschlossen.
Wie sieht es nun mit den Zusagen von Frau Kurth und Herrn Kupfer aus? Kann man ihnen trauen? Oder haben
wir eine ähnliche Katastrophe wie damals bei Herrn Flath?
Ja, nach Anmeldezahlen konnten für das kommende Schuljahr 2014/2015 acht Grundschulen, 50 Mittelschulen und 15 Gymnasien die vorgegebenen Schülerzahlen nach Schulgesetz nicht erreichen.
Das Schulgesetz sieht an den Grundschulen 15 Schüler je Klasse, an den Mittelschulen pro Klassenstufe 40 Schüler und an den Gymnasien 60 Schüler pro Klassenstufe vor. Diese Festlegungen im Gesetz sind eindeutig überholt. Darüber sind wir uns sogar fraktionsübergreifend einig. Trotzdem haben im September weder die Staatsregierung noch die regierungstragenden Fraktionen einen Gesetzentwurf eingereicht, sondern ein Moratorium beschlossen.
Was ist nach diesem Moratorium und nach den Anmeldezahlen im Freistaat Sachsen für das kommende Schuljahr passiert? Hat die Kultusministerin keine Mitwirkungsentzüge ausgesprochen oder hat es vielleicht sogar zum kommenden Schuljahr schon solche Festlegungen gegeben? Ja, ganz klar, zum kommenden Schuljahr wird es eine Schließung einer Mittelschule geben, und an vier Grundschulen werden Klassen über den Mitwirkungsentzug aufgelöst und auf andere Schulen verteilt. Ist das jetzt verlässlich oder nicht?
Über die Schule, die geschlossen wird, will ich nicht weiter sprechen, da wir darüber hier im Parlament sehr lange diskutiert haben. Das ist die Mittelschule in Seifhennersdorf. Die Odyssee dieser Schule hat mit Anmeldezahlen von 38 Schülern begonnen – heute ein wunderschönes Ergebnis. Aber nun steht die Schließung dieser Schule endgültig bevor. Sie haben es geschafft, diese Schule kaputt zu machen. Die Eltern sind dabei, eine
Schule in freier Trägerschaft in Seifhennersdorf einzurichten.
An den Grundschulen – und das ist mindestens genauso schlimm – passiert Ähnliches. An der Grundschule in Oberlosa/Plauen wird die 1. Klasse im kommenden Schuljahr nicht eröffnet. An der Grundschule in Heidelsberg bei Aue wird eine 3. Klasse aufgelöst. An der Grundschule in Weßnig bei Torgau wird eine 3. Klasse aufgelöst. An der Grundschule in Mittelbach bei Chemnitz wird die 1. Klasse nicht eingerichtet. Das sind alles keine Klassen, die zukünftig mit fünf, sechs oder sieben Schülern unterrichtet werden müssten. Das sind alles Klassen, bei denen entweder 12 oder 13 Schüler in der Klasse waren oder als Anmeldezahlen vorliegen. Es sind auch Klassen dabei, bei denen im Schulnetzplan ein Bestand der Grundschule zugesagt war. Trotzdem wird dort die 3. Klasse einfach aufgelöst und auf andere Schulen verteilt.
Der Schulweg für die 1. Klassen wird zum Teil 45 Minuten betragen, während die Schulen bis jetzt im Ort waren. Die Aussage des Kultusministeriums „Wir werden die Taktfrequenzen der Busse verkürzen“ bringt überhaupt nichts, weil die Fahrdauer trotzdem 45 Minuten beträgt oder gegebenenfalls darüber hinausgeht.
Aber – und da nehme ich Sie sehr in die Pflicht – die absolute Dreistigkeit, Frau Staatsministerin – und das müssen Sie sich heute hier anhören –, ist es, die 3. Klasse in der Grundschule Weßnig bei Torgau aufzulösen und diese Kinder auf andere Schulen zu verteilen, weil diese Klasse als pädagogisch schwierig gilt. Das ist nicht nachzuvollziehen.
Was macht man mit schwierigen Schülerinnen und Schülern im Freistaat Sachsen? Man verteilt sie und sperrt sie weg. Ich will es so drastisch ausdrücken.
Die Staatsregierung nimmt genau diesen Weg, nicht den Weg, der pädagogisch richtig und sinnvoll wäre, nämlich den Schülern den Fahrtweg nicht zuzumuten, sondern sie im Ort zu belassen und einen zweiten Pädagogen in die Klasse zu geben, um eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Nein, sie haben einen längeren Fahrtweg und müssen sich in der neuen Klasse ganz neu eingewöhnen. Außerdem sind die Klassenstärken in den neuen Klassen wesentlich größer, als wenn sie mit den zwölf Schülern in ihrer Klasse bleiben würden. Das geht nicht. Verlässlichkeit gleich null.
Mit den Beispielen, die ich heute dargelegt habe, wollte ich noch einmal ganz klar sagen: Wir brauchen Verlässlichkeit. Wir brauchen Verlässlichkeit für die Schüler, für die Eltern, für die Lehrer und natürlich auch für die Schulträger. Es geht um die Schüler und um nichts ande
res. Ein Gesetzentwurf ist das Einzige, was eine rechtliche Grundlage und Verlässlichkeit bringt.
Zeit ist genügend gewesen. Wir haben heute die 2. Lesung unseres Gesetzentwurfes, der ganz klare und eindeutige Vorschläge bringt. Trotzdem gibt es keinen Gesetzentwurf von den anderen Fraktionen. Sie haben hier heute die Chance, wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, mit einer gesetzlichen Grundlage vor Ort wirklich Verlässlichkeit herzustellen.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass an den Grundschulen wenigstens zehn Schüler für die Bildung einer Klasse und für die weiterführenden Schularten wenigstens 15 Schüler pro Klasse benötigt werden. Einzügige Mittelschulen und zweizügige Gymnasien wollen wir im Gesetz festschreiben. Wir wollen auch klassenstufen- und jahrgangsübergreifenden Unterricht im Gesetz wirklich festschreiben. Denn der jahrgangsübergreifende Unterricht, der zurzeit in verschiedenen Schulen und Kommunen diskutiert wird, reicht nicht aus, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern mit einem Gesetz die Sicherheit, die sie zur Not rechtlich einklagen könnten. Stimmen Sie ihm zu, dann haben wir eine Sicherheit geschaffen.
Danke.
Herr Bläsner, halten Sie die Entscheidung des Kultusministeriums, die Auflösung der 3. Klasse in der von mir vorhin genannten Grundschule in Weßnig bei Torgau – egal, ob Ober- oder Unterzentrum oder was auch immer – für pädagogisch sinnvoll und würden Sie sie deshalb unterstützen, oder sehen Sie dabei auch eher Schwierigkeiten?
Ja, ich möchte gern eine Kurzintervention vorbringen.
Herr Bläsner, auf die Aussagen, die Sie gerade getroffen haben, muss und will ich unbedingt noch einmal reagieren. Ich glaube, das können Sie auch gar nicht anders von mir erwarten.
Sie hatten die Möglichkeit, schon im Herbst einen neuen Schulgesetzentwurf zu diesem Thema aufzulegen. Das haben Sie nicht gemacht, aber das hätten Sie tun können. Wir haben ihnen hier und heute ein Angebot gemacht, um mehrere Facetten bezüglich der Klassengrößen und der Schulen zu benennen. Das ist ein Angebot, über das man natürlich diskutieren kann. Aber zu dem, was Sie hier angedeutet haben, sage ich noch einmal ganz klar: Es kann nicht sein, das die Schulen im ländlichen Raum erhalten bleiben auf Kosten von großen Klassen in den Städten. Das geht nach unserer Auffassung nicht.
Sie wissen – und daher haben wir den Gesetzentwurf auch vorgelegt –, dass wir die Schulen im ländlichen Raum erhalten wollen. Mit dem jahrgangsübergreifenden Unterricht gehen Sie übrigens noch weit unter die Schülerzahl,
die wir in unserem Schulgesetz im Moment drinhaben. Sie haben bisher keinerlei Mittel benannt – Frau Stange hat es gesagt –, die Sie für die Schulen im ländlichen Raum benötigen. Die stehen überhaupt nicht zur Verfügung, nicht mal die Lehrer stehen zur Verfügung. Sie verdichten die Klassen in den großen Städten und knallen immer noch mehr drauf. Das wird so nicht funktionieren.
Wir wollen ein klares Signal setzen, dass die Schulen im ländlichen Raum nicht auf Kosten der großen Städte zu realisieren sind. Die Stadt Leipzig hat in allen Negativpunkten im Schulbereich die schlimmsten Zahlen, und ich will die jetzt gar nicht alle wiederholen, da ich nicht genügend Zeit dafür habe. Das ist nach unserer Auffassung überhaupt nicht machbar. Also muss es selbstverständlich – darüber sind wir uns auch klar –
– in diesem Gesetzentwurf für die großen Städte auch Übergangsvarianten geben. Das ist gar keine Frage.
Ja, so weit meine Ausführungen.
Frau Staatsministerin, Sie haben ja jetzt das neue Schulgesetz, die Novellierung des Schulgesetzes, was Sie vorhaben, schon ganz kurz angesprochen. Können Sie bitte dem Hohen Haus sagen, welche zeitlichen Planungen Sie für die Erarbeitung des Schulgesetzes der staatlichen Schulen vorgesehen haben? Sie haben es doch sicher jetzt schon in der Planung; Sie haben es ja in unterschiedlichen Gremien schon mehrfach benannt. Können Sie dem Hohen Haus eine zeitlichen
Orientierung bezüglich der Vorbereitung geben bzw. vor allen Dingen der Einbringung und dann der Beschlussfassung hier im Landtag?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass das Schulgesetz in § 23 Abs. 3 Nr. 2, also die Ermächtigung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erhebung von Elternbeiträgen, zu streichen ist.
Wir wollen mit diesem Gesetz erreichen, dass bereits im kommenden Schuljahr 2014/2015 keine Eigenanteile von Schülerinnen und Schülern und von Eltern für die Schülerbeförderung mehr erhoben werden können.
Die Sächsische Verfassung sieht im Artikel 102 Abs. 4 eine verfassungsrechtlich garantierte Unentgeltlichkeit des Unterrichts vor. Dazu gehört für uns auch die Schülerbeförderung von Schülerinnen und Schülern.
Wir haben gerade ausführlich darüber diskutiert – deshalb kann ich es etwas kürzer halten –: Die Schulpolitik der CDU im Freistaat Sachsen mit ihren Schulschließungen hat dazu geführt, dass die Wege der Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen von zu Hause bis zur Schule immer weiter werden. Das ist die Ursache und das eigentliche Problem. Ich möchte Ihnen – ich weiß nicht, ob Sie das alle wissen, und ich denke, man sollte es auch ganz klar benennen – Folgendes mitteilen: Ich habe mir die Satzungen der Zweckverbände für den Schülertransport angeschaut. Dort findet man beispielsweise solche Aussagen wie die, dass sich der Unterricht an den Fahrtzeiten der Busse ausrichten muss. Aha! Ist das jetzt ein pädagogisches Ziel? Ich glaube nicht. Weiterhin heißt es: Die Warte- und Fahrtzeiten der Grundschüler können bis zu 45 Minuten betragen. Für die Schüler der Klasse 5 bis 10 dürfen es sogar bis zu 90 Minuten sein. Das steht dort. Eigentlich müssten Sie als CDU-Kollegen auf die Barrikaden gehen. Ab der Klasse 11 können es, bezogen auf die Warte- bzw. Fahrtzeiten, sogar 120 Minuten sein.
Schauen Sie sich bitte einmal an, was wir hier im Landtag im Landesentwicklungsplan festgeschrieben haben. Dort steht ganz deutlich Folgendes: Für die Grundschulen ist eine Fahrtzeit – dazu gehört für mich selbstverständlich auch die Wartezeit – von 30 Minuten vorgesehen. Für die
Mittelschulen und Gymnasien, das ist nicht noch einmal nach Alter sortiert, sind es 45 Minuten. Das heißt, dass die Satzungen der Zweckverbände in Bezug auf die Beförderungszeiten weit über den Schülerbeförderungszeiten liegen, die wir im Freistaat Sachsen hier im Landtag entschieden und beschlossen haben.
Hinzu kommt eine extreme Ungleichbehandlung der Eltern und Schüler bei den Kosten, die sie zu entrichten haben: eine Ungleichbehandlung im Vogtland mit 0 Euro – ich weiß, dass gerade etwas Neues beschlossen wurde, trotzdem schließt es das nicht aus – und im Landkreis Meißen von circa 240 Euro im Jahr. Das ist eine unglaublich breite Spanne, die durch die einzelnen Landkreise erhoben werden. Ich hatte diesen Punkt in meiner Einbringungsrede bereits benannt. Die Kreise gehen inzwischen auch dazu über, diese Gelder zu Beginn des Schuljahres im Vorhinein von den Eltern abzuverlangen. Das geschieht gerade zu einem Zeitpunkt, an dem man zur Vorbereitung des Schuljahres noch ganz andere Mittel benötigt. Hier besteht Handlungsbedarf, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP.
In anderen Bundesländern, ich habe sie mir dieses Mal alle herausgesucht, besteht Kostenfreiheit bei der Beförderung von Schülern im Rahmen der Elternbeiträge: in Bayern, Thüringen, Hessen, im armen MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Sachsen, wir hören dies hier immer wieder, als eines der reicheren Länder, Herr Finanzminister, sieht dort offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Vielleicht sehen Sie es nachher anders und können unserem Gesetzentwurf begeistert zustimmen.
Uns ist bewusst, dass dieser Gesetzentwurf erst einmal ein erster Schritt ist und noch nicht umfänglich die Problematik der Schülerbeförderung erfasst. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf erst einmal den Transport oder die Beförderung von Schülerinnen und Schülern von Zuhause bis zur Schule, bezogen auf den Unterricht, absichern. Alles, was zusätzlich noch zur Schule gehört, weil Schule allein nicht nur Unterricht ist, zum Beispiel Exkursionen, der Hort, die Schulsportfeste, die Praktika, die AGs, die GTAs, muss ebenfalls betrachtet werden. Ich habe noch nicht alles aufgezählt. Dennoch gehört es natürlich auch zur Schule und zum Unterricht. Dort benötigen die Schülerinnen und Schüler ebenfalls eine kostenlose Beförderung.
Sie haben hier und heute die Möglichkeit, diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben und damit für die Eltern für das kommende Schuljahr eine Kostenbefreiung herzustellen.
Danke schön.
Ich möchte gern eine Erklärung abgeben. Nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages ist es uns nicht möglich, bei einem Gesetzentwurf eine Gesamtabstimmung durchführen zu lassen, wenn die einzelnen Teile abgelehnt wurden. Die Frau Präsidentin hat es gerade dargelegt. Das heißt, wir haben keine Möglichkeit, eine namentliche Abstimmung hier im Parlament zu diesem Thema durchzuführen. Daher möchte ich hier eine Erklärung abgeben.
Wir sehen ganz klar, dass die Fraktionen der CDU und der FDP hier eine Chance vertan haben, eine kostenlose Schülerbeförderung mit diesem Gesetz für das kommende Schuljahr durchzuführen.
Die Kollegen der FDP werden ganz sicher in der Bevölkerung dafür geradezustehen haben – mit den verschiedenen Varianten ihrer Vorstellungen, die sie in der Öffentlichkeit darstellen, und mit dem, was sie hier im Parlament wirklich tun. Die CDU-Kollegen wissen es, aber ich sage es ihnen noch einmal: Sie werden den Druck, der von den Eltern und den Kommunen bzw. den Kreisen kommt, zukünftig nicht mehr aushalten.
Ich bin auch sehr darüber enttäuscht, dass die GRÜNEN sich bei dieser Abstimmung enthalten haben.
Es ist ein erster Schritt. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schreiber, die Frage muss wirklich beantwortet werden, und wir erwarten, dass die Staatsministerin das heute tut.
Wenn man mal versucht, das einfach zu rechnen, was Sie gerade dargestellt haben, dann heißt es ja: Wenn es über 4 000 Schüler zusätzlich gibt, dann brauchen wir mindes
tens 180 Lehrer zusätzlich, um nur diese Schüler entsprechend zu betreuen.
Wenn Ihre Annahme, die Sie jetzt gerade benannt haben, dass wir 500 zusätzliche Lehrerstellen für das nächste Schuljahr zur Verfügung haben werden, stimmt, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, kann ich es nicht wirklich nachvollziehen, was zurzeit an den sächsischen Schulen passiert.
Haben Sie nicht so gemeint? – Das ist bei mir so angekommen.
Sehr schön, ja, darin gebe ich Ihnen recht. Genauso sehe ich die Zahlen, die hier vom Kultusministerium vorgelegt wurden, auch. Allerdings, Herr Schreiber, haben Sie gesagt, wir sollten uns im Schulausschuss darüber verständigen. Sie werden sich erinnern – ich glaube, Sie waren dabei –, dass ich in der letzten Schulausschusssitzung ausdrücklich die Ministerin gefragt habe und eigentlich erwartet hatte, dass sie sich selber dazu äußert, weil bereits die ersten Einstellungsverfahren begonnen hatten. Wenn dort einmal eine klare Ansage von der Staatsministerin gekommen wäre, dann hätte man sicherlich auch vernünftig darüber reden können. Aber das hat ja nicht stattgefunden, sondern es sind lediglich die bekannten Zahlen genannt worden, die 112, die im Einstellungsverfahren zu dem Zeitpunkt waren, nichts anderes, und die Hinweise sind aufgenommen worden. Weder wurde eine klare Aussage getroffen, noch darüber, wann hier etwas passiert und wann das Parlament oder wenigstens der Schulausschuss informiert wird, wie die Einstellungsverhältnisse wirklich aussehen.
Ich möchte meiner Kollegin Frau Dr. Stange recht geben. Ich habe mich natürlich nach der Presseinformation in den Zeitungen auch sehr intensiv mit den Zahlen beschäftigt. Es ist mir nicht wirklich gelungen, dieses Zahlenverwirrspiel aufzubrechen. Ich gehe davon aus, dass die Staatsministerin heute zumindest hier an dem Pult erläutert, was jetzt wie, wo und wann eingestellt wird und eingestellt worden ist, weil nach den Zahlen, die bisher für das Einstellungsverfahren da sind, Sie eindeutig Lehrerinnen und Lehrer doppelt zählen.
Sie haben im letzten Jahr Lehrer befristet eingestellt, die Sie dann entfristet haben. Die zählen Sie jetzt noch einmal mit, doch sie sind bereits im System. Sie haben im vergangenen Jahr – das interessiert mich auch – die Lehramtsanwärterstellen – Referendariatsstellen sind nur
Gymnasium und Berufsschule – nicht vollständig ausgeschöpft. Sie haben dann von diesen Stellen, die übrig geblieben sind, etliche für Einstellungen umgewandelt. Ich möchte wissen, ob das in diesem Jahr wieder passiert, was ich für bedenklich halten würde, weil wir die Lehramtsanwärter einstellen müssen und sie nicht einfach in den Unterricht stecken können.
Frau Staatsministerin Kurth, Sie sind als Staatsministerin für Kultus angetreten, um das Problem des Lehrermangels zu beseitigen. Wir werden uns hier im Hohen Hause alle erinnern, dass Herr Wöller damals als Kultusminister zurückgetreten ist, weil er mit den Maßnahmen, die eingeleitet worden sind, nicht gesehen hat, dass wir das Problem des Lehrermangels wirklich lösen können, und Herr Colditz gleich dazu.
Wir müssen heute eindeutig einschätzen, dass Sie, Frau Kurth, auch das Problem auf keinen Fall in den Griff bekommen, zumindest so, wie Sie es bisher angefangen haben. Herr Schreiber stellte die berechtigte Frage, wie wir das Problem mit 50 Stellen mehr an den sächsischen Schulen, die im kommenden Schuljahr vorhanden sind, lösen wollen. Frau Stange hat es schon angetippt. Ich erlebe das jetzt jede Woche mindestens dreimal, dass Elternvertreter von Leipziger Schulen bei mir anrufen und sagen: Frau Falken, stoppen Sie bitte endlich dieses Zusammenlegen, das Verdichten von Klassen.
Wir haben vor vielen Jahren, als Herr Prof. Wöller Kultusminister war, gesagt, Abgangsklassen werden nicht zusammengelegt. Die Eltern haben das sogar schriftlich. Darüber haben wir tüchtig diskutiert. 4. Klassen, 9. Klassen und die, die 10. Klasse werden, werden nicht zusammengelegt, denn es geht dort um den weiteren Weg der Schülerinnen und Schüler entweder in den Beruf, in die Berufsausbildung oder zur Mittelschule und zum Gymnasium. Das spielt heute alles gar keine Rolle mehr. Die werden vollgeknallt bis an die Kante.
Sie werden sich erinnern, dass ich im letzten Monat hier am Pult gestanden und über die Nachbarschaftsschule in Leipzig gesprochen habe, wo Sie sich ganz klar dazu bekannt haben, dass diese Schule als Konzept Bestand hat, alle miteinander. Die knallen Sie jetzt in der 1. Klasse mit 27 Kindern voll, in der 5. Klasse mit 28 Kindern. Das ist ein Modellversuch, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach wie vor. Wenn Sie das machen, machen Sie diese Schule kaputt mit dem System, das wirklich da ist. Schauen Sie sich das einmal an. Ich bin da ständig unterwegs und kann Ihnen sagen, dass es so eindeutig kaputt gemacht wird. Bekennen Sie sich dazu und hören Sie auf, die Klassen derart vollzuknallen im wahrsten Sinne des Wortes. Es wird so für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler kein hohes Bildungssystem an den Schulen und bei den Schülern geben.
Ich möchte heute gern wissen, ob es zu den bisher genannten Einstellungen weitere Einstellungsmöglichkeiten geben wird. Herr Schreiber – ich bin voll auf Ihrer Seite – hat von dem Programm Unterrichtsversorgung gesprochen. Das läuft am Ende des Schuljahres aus. Die Sprin
ger, die eingestellt worden sind, laufen am Ende des Schuljahres aus. Sagen Sie etwas anderes, Frau Staatsministerin, gerne. – Sie schütteln mit dem Kopf, Herr Schreiber. Sie können gerne etwas anderes sagen. Wird es wieder aufgelegt, wird es das im nächsten Jahr noch geben oder wird es das nicht geben? Die Springer, die eingestellt worden sind, sind alle nur befristet. Sie werden nicht entfristet. Sie sind jetzt gesprungen von Schule zu Schule und werden nicht entfristet. Wo gibt es denn so etwas? Was soll denn das? Sie müssen sich alle wieder im normalen Verfahren artig bewerben, wo wir ja gerade wieder festgestellt haben, wie klein die Gruppe ist, die hier eigentlich in die Einstellung führen soll.
Darüber kann ich nur lächeln.
Zu den Kollegen, die befristet bis zum 31.12.2014 eingestellt worden sind, gibt es noch gar keine Aussage. Ich möchte gern wissen, ob diese zum Januar entfristet werden, ganz einfach deshalb, weil sie als Klassenlehrer ganz normal in den Klassen stecken. Sie werden als vollwertige Lehrer, auch als Klassenlehrer bis Dezember in den Klassen unterrichten. Ob sie im Januar noch da sind oder auch nicht, weiß heute keiner.
Natürlich brauchen wir Fachrichtungen, in denen wir Bedarf an den Schulen haben. Wenn Sie aber nicht da sind, dann müssen wir uns entscheiden, was wir tun, ob wir ausgebildete Pädagogen einstellen oder nicht. 2 200 Bewerbungen liegen jetzt in den einzelnen Regionalstellen vor. Davon haben 1 500 die klassische Lehrerausbildung. Sie haben ein echtes Potenzial, das zur Verfügung steht.
Dann geben Sie mir einmal Ihre Liste, die Sie haben; ich habe sie ja nicht. Das ist übrigens auch eine Unverschämtheit: dass die Fraktionen der FDP und der CDU diese Liste zur Verfügung haben, aber alle anderen Abgeordneten sich ihre Informationen irgendwo anders suchen müssen. Aber das klären wir an einer anderen Stelle, das muss ich hier nicht unbedingt benennen.
Die Kleine Anfrage haben Sie ja gesehen, Frau Dr. Stange hat sie dargelegt. Sie hat eine Kleine Anfrage zur Einstellung gebracht. Diese Antwort, die dazu gekommen ist, ist so unverschämt und lächerlich, dass es schon nicht mehr auszuhalten ist, wie die Staatsregierung hier mit dem Parlament umgeht.
Wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen und versprechen Ihnen, dass, wenn hier nichts passiert, dieses Thema wieder und wieder hier im Parlament auf der Tagesordnung steht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn der Titel einen sehr komplizierten Namen hat, glaube ich aber, dass dieses Gesetz sehr zielführend sein wird. Die Schulschließungspolitik der Staatsregierung unter Verantwortung der CDU hat dazu geführt, dass 1 226 Schulen seit dem Schuljahr 1992/93 ihren Betrieb einstellen mussten. Das sind fast genauso viele Schulen, wie wir heute noch in Bestand haben, nämlich 1 365 Schulen. Vor 20 Jahren hatten wir im Freistaat Sachsen noch doppelt so viele Schulen, wie wir zurzeit haben. Das bedeutet, dass es diese Staatsregierung geschafft hat, in zwei Jahrzehnten die Hälfte der sächsischen Schulen zu schließen. Das ist eigentlich eine ganz dramatische Situation.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Schülerbeförderung von Schülerinnen und Schülern. Schulwege werden länger und länger. Wir haben hier im Parlament sehr häufig darüber diskutiert. Unter Umständen dauert der Schulweg länger als 45 Minuten, da die Busse über die Dörfer fahren müssen und erst in 20 Kilometer Entfernung der Schulort zu erreichen ist.
Merket auf! Erst seit dem 01.01.1996 haben die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger die Möglichkeit, die Höhe und das Verfahren zur Erhebung eines Eigenanteils für Schüler oder Erziehungsberechtigte festzulegen. Erst seit dem 01.01.1996! Vorher war die Schülerbeförderung im Freistaat Sachsen für die Eltern kostenfrei.
Derzeit ist die Schülerbeförderung in vielen anderen Bundesländern nach wie vor kostenfrei. Ich will hier nur die beiden Beispiele Bayern und Thüringen nennen. Im Freistaat Sachsen gibt es einen einzigen Landkreis, in dem die Eltern nicht für die Schülerbeförderung zur Kasse gebeten werden. Das ist der Vogtlandkreis. In allen anderen Kreisen werden die Eigenanteile von den Eltern erhoben. Diese werden von Jahr zu Jahr höher.
Ich möchte einmal ein Beispiel nennen: In den Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau und Erzgebirgskreis müssen die Eltern 145 Euro für die Schülerbeförderung zahlen.
Diese Beiträge werden in der Regel monatlich gezahlt. Nun gibt es einen Beschluss – viele von Ihnen haben das vielleicht schon gehört –, dass im Landkreis Meißen die Eltern diesen Beitrag auf einmal, also für das gesamte Jahr, zahlen müssen, und zwar immer, bevor das Schuljahr beginnt. Das bedeutet für diesen Landkreis, dass die Eltern auf einmal 239,25 Euro zahlen müssen. Wenn die Eltern zwei Kinder haben, erhöht sich die Summe extrem. Die Eltern müssen fast 500 Euro auf einmal finanzieren, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, zur Schule zu fahren.
Bei den Eltern wächst die Unzufriedenheit und der Wunsch der Entlastung von diesen Summen. Die Unzufriedenheit, die hier wächst, geht auch in Aktivitäten über. Wir halten das für richtig, wenn das Parlament nicht in der Lage ist, klar und deutlich Entscheidungen zu treffen.
In der Sächsischen Verfassung, Artikel 102 Abs. 4, gilt eine verfassungsrechtlich garantierte Unentgeltlichkeit des Unterrichts. So, wie der Freistaat Sachsen für die Schülerinnen und Schüler auch die kostenlosen Schulbücher zur Verfügung stellt – zwar auch erst nach hartem Kampf, aber jetzt wird es ja gemacht –, sind wir der Auffassung, dass wir die Verfassung so verstehen, dass die Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Festlegung in der Verfassung kostenfrei sein muss.
Unser Gesetz sieht vor, das Schulgesetz in § 23 Abs. 3 Nr. 2, also die Ermächtigung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erhebung von Elternbeiträgen, zu streichen. Für das kommende Schuljahr 2014/2015 soll es keinerlei Eigenanteile für Schüler bzw. Eltern zur Schülerbeförderung mehr geben. Im Artikel 2 dieses Gesetzes regeln wir den Mehrbelastungsausgleich. Viele von Ihnen werden sagen: Wie sollen das die Kommunen finanzieren? Das haben wir in unserer neugeregelten Verfassung, die zum 01.01.2014 hier in diesem Hohen Haus beschlossen wurde, ganz klar geregelt.
Sollten Mehrbelastungen durch ein Gesetz entstehen, ist den kommunalen Trägern in jedem Fall ein direkter finanzieller Ausgleich zu gewähren. Wir haben das sehr direkt und bewusst in dieses Gesetz hineingeschrieben, weil wir heute im Laufe des Tages schon einmal erlebt haben, dass das, was wir in der Verfassung vereinbart haben, nicht unbedingt in Gesetzen fixiert wird und
umgesetzt werden soll. Demzufolge haben wir es hier noch einmal ganz klar fixiert, sodass den Kommunen keinerlei zusätzliche Belastungen entstehen dürfen.
Daher sind die Mittel, die die kommunalen Träger dann nicht über die Eltern erhalten, durch den Freistaat Sachsen zu übernehmen. Eine sofortige rechtliche Regelung halten wir für sinnvoller als die Aufforderung an die Staatsregierung, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Denn diese Lösung, die Aufforderung zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, wird noch einmal Zeit kosten und das Problem weiter verzögern. Das wollen wir nicht.
Daher möchte ich den Präsidenten bitten, unseren Gesetzentwurf in die Ausschüsse zur Diskussion zu überweisen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema längeres gemeinsames Lernen hat im Freistaat Sachsen unter der Staatsregierung – geführt von der CDU – keine Chance. Im Freistaat Sachsen werden auch unter dieser Regierung Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse nach guten und schlechten getrennt, obwohl die Pädagogik, das europäische Ausland und auch die ersten Länder in Deutschland dabei sind, auf diesem Weg voranzuschreiten, sprich: das längere gemeinsame Lernen punktuell einzuführen.
In der letzten Legislaturperiode hatten wir einen kleinen zaghaften Versuch im Freistaat Sachsen – dieser war der SPD geschuldet, dafür noch einmal einen herzlichen Dank –, die Gemeinschaftsschule in Sachsen einzuführen. Es hieß „Schulmodellversuch – Schule mit besonderem pädagogischen Profil – Gemeinschaftsschule“. Neun Schulen haben sich bis zum Ende der letzten Legislaturperiode dazu bereit erklärt und aktiv gestaltet, diesen Weg der Gemeinschaftsschule mit besonderem Profil wirklich zu gehen. Das Interesse der Eltern war sehr groß.
Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Die Gemeinschaftsschule in Geithain hatte damals Anmeldezahlen für bis zu fünf Klassen pro Klassenstufe, die sie nicht alle aufnehmen konnten. Dafür wäre die Gemeinschaftsschule viel zu groß gewesen.
Mit dem Regierungswechsel von CDU und FDP 2009 wurde der Modellversuch sofort eingestellt. Ich formuliere das besonders und bewusst so scharf und so hart; denn die erste Amtshandlung des damaligen Kultusministers – das war Herr Wöller – war, eine Verwaltungsvorschrift für neun Schulen herauszugeben – so etwas hat es vorher noch nicht gegeben und danach auch nicht mehr –, um den Schulversuch zu beenden und vor allen Dingen keine weiteren Schulen dazu zu bringen, in den Schulversuch mit einzusteigen.
Die Nachbarschaftsschule in Leipzig und das Chemnitzer Schulmodell sind die einzigen Schulen, die nach wie vor in einem besonderen Konzept im Freistaat Sachsen unterrichten. Diese Schulen arbeiten bereits seit Anfang der Neunzigerjahre, weil sie in der Wendezeit aus pädagogischem Interesse heraus entstanden sind, in einem
besonderen Konzept. Von der Nachbarschaftsschule in Leipzig – Sie wissen, dass ich von dort komme, da kenne ich mich besonders gut aus – weiß ich, dass dieses besondere pädagogische Konzept an der Schule seit 24 Jahren erfolgreich praktiziert wird.
Ich möchte Ihnen einige Beispiele aus dem Konzept der Nachbarschaftsschule in Leipzig nennen: Unterricht von der 1. bis zur 10. Klasse in einer Schule, Kennenlernwochenenden, Morgenkreis, altersgemischte Klassenstufen von 1 bis 3, von 4 bis 6, also über die Grundschule hinaus, von 7 bis 9, Partnerschaft spielt eine große Rolle, Wochenplanarbeit und Projektarbeit spielen eine große Rolle. Fächerverbindender Unterricht wurde dort in klarer Ansage über Jahre praktiziert, Hort bis zur Klasse 6, Notenfreiheit bis zur Klasse 6. Ich wiederhole es – wir haben hier im Landtag schon heftig zu diesem Thema diskutiert –: Notenfreiheit bis zur Klasse 6, Klassensprecher ab der Klasse 4. Das soziale Lernen spielt eine große Rolle, Berufsorientierung, Binnendifferenzierung, über die wir schon bei der Integration sehr heftig gestritten haben, Traditionen, Integration an sich. Auch die Lernwerkstatt spielt an dieser Schule in dem bestehenden Konzept eine sehr große Rolle. Das waren nur einige Beispiele, die ich nennen möchte.
Seit diesem Schuljahr wird es für die Nachbarschaftsschule immer schwieriger und komplizierter, in diesem Konzept zu arbeiten. Das hat etwas mit den Klassenstärken zu tun. Die Nachbarschaftsschule muss auch bis zu 28 Schüler pro Klasse aufnehmen. Am Ende des vergangenen Schuljahres gab es einen großen Aufschrei, sodass nicht ganz bis 28 Schüler aufgefüllt wurde, sondern zum Teil nur bis 26 oder 27 Schüler. Das bedeutet aber, dass das Konzept an vielen Stellen nicht mehr so funktioniert, wie man es eigentlich angedacht hat. Trotzdem engagieren sich die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort sehr stark, um ihre Ziele umzusetzen, die sie dort verfolgen.
Jetzt haben wir dazu einen Antrag gestellt, der heute auf der Tagesordnung steht. In der Stellungnahme der Staatsregierung – übrigens ist es auch in einer Kleinen Anfrage so formuliert – steht: Genehmigungsbescheid für das Chemnitzer Schulmodell bis 31. Juli 2018, für die Nachbarschaftsschule bis 31. Juli 2014 ist befristet. Daraus entnehme ich, dass für die Schulen keine Sicherheit über den Zeitraum hinaus besteht; daher unser Antrag. Wir möchten nicht nur, dass es das längere gemeinsame Lernen auch im zukünftigen Schulgesetz gibt, indem klar formuliert ist, dass Schulen, die es wollen, auch das längere gemeinsame Lernen durchführen können; sondern
wir wollen wenigstens, wenn Sie schon dazu nicht bereit sein werden, dass diese beiden Schulen einen Bestand haben.
Schulen, die seit 24 Jahren erfolgreich arbeiten, haben schon durch die Tätigkeit und über den Zeitraum hinaus ihren Bestand bewiesen. Sie sollten nun endlich diesen Status bekommen. Frau Ministerin, ich hoffe sehr, dass Sie, wenn Sie hier heute dazu Stellung nehmen, den Schulen eine klare Perspektive und eine klare Sicherheit geben, nicht nur für den Bestand, sondern vor allen Dingen auch für die Umsetzung des Konzeptes. Es deutet sich jetzt schon an, dass im kommenden Schuljahr in Chemnitz und in Leipzig die Schülerzahlen so aussehen werden, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass die 28 Schüler pro Klasse auf jeden Fall erreicht werden, auch in diesen beiden Schulen. Das, glaube ich, müssen wir aufgrund dieser erfolgreichen Arbeit verhindern.
Wir fordern Sie auf, wenigstens für diese beiden Schulen schon jetzt eine klare Perspektive zu benennen und sie nicht weiter in Unsicherheit zu belassen.
Danke.
Herr Seidel, was meinen Sie, wie lange sollte nach Ihrer Auffassung ein Schulversuch laufen? Sind 24 Jahre genug oder muss das noch länger gehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte an der Stelle die Unsitte, die Rede zu Protokoll zu geben, für sehr, sehr bedenklich. Vielleicht sollte man die Geschäftsordnung beim nächsten Parlament diesbezüglich ändern.
Ich habe nicht gesagt, dass es nicht rechtens ist.
Ich habe gesagt, dass ich das an dieser Stelle für eine Unsitte halte – das ist ein ganz anderer Vorgang –, weil Sie uns nicht die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren, was Sie in Ihrer Rede jetzt schriftlich zu Protokoll gege
ben haben. Aber gut, wir werden es nachlesen. Insofern haben wir noch die Möglichkeit, aber ich halte diese Verfahrensweise an dieser Stelle für eine Unsitte.
Ich möchte auf die Redebeiträge meiner Vorredner, meiner Kollegen gern noch ein wenig eingehen. Herr Seidel, dass der Standort der Nachbarschaftsschule in Leipzig nicht gefährdet ist, darüber sind wir uns doch einig. Die Stadt Leipzig kann es sich gar nicht leisten, irgendeinen Schulstandort in irgendeiner Weise überhaupt zu gefährden. Deshalb ist Ihr Anhang zum Moratorium total sinnlos gewesen; denn das Moratorium hat damit meines Erachtens überhaupt nichts zu tun.
Es geht uns doch genau darum, dass wir das Konzept, was die Schulen erarbeitet haben, an diesem Standort erhalten. Sie haben es an vielen Stellen genauso begründet wie ich. Sie kennen die Schule genauso gut wie ich, weil Sie sehr häufig an dieser Schule sind und sich zumindest informieren. Das ist der erste Punkt. Es geht also um dieses Schulkonzept, was an der Schule existiert, und natürlich auch im Chemnitzer Schulmodell.
Herr Bläsner, selbstverständlich geht es uns auch um das längere gemeinsame Lernen; das habe ich auch in meinem Redebeitrag deutlich gesagt. Aber es geht uns in diesem Antrag vorrangig um diese beiden Schulen, weil wir wissen: Solange Sie regieren – es wird ja nicht mehr so lange sein –, werden wir gar keine Chance haben, das längere gemeinsame Lernen in Sachsen wirklich umzusetzen, und wenn es nur punktuell ist. Wir haben es ja gerade erlebt; deshalb habe ich auch das von der letzten Legislaturperiode dargestellt.
Frau Giegengack, Sie waren leider nicht da. Wir haben den Antrag auf die Tagesordnung gesetzt; wir wollten ihn eigentlich in den Ausschuss nehmen. Er ist ja nicht mehr so neu; er ist schon etwas älter. Wir haben ihn deshalb auf die Tagesordnung genommen, weil Elternvertreter beider Schulen anwesend waren, als der Landeselternrat die Bildungspolitischen Sprecher am 15. März eingeladen hatte. Beide Elternvertreter dieser Schulen haben in der
Runde, als die Fragestellungen an die Ministerin dran waren – also nicht in der Podiumsdiskussion, sondern als sie die Ministerin fragen konnten –, ganz massiv danach gefragt: Wie geht es weiter mit unseren Schulen? Sie haben uns Materialien überreicht, um ihre Schulen noch einmal vorzustellen und zu erläutern. Das war für uns – oder für mich persönlich – der Anlass, meine Fraktion zu überzeugen: Lasst uns das noch einmal ins Plenum holen. Wir müssen es noch einmal bewusst machen, dass hier nur eine befristete Genehmigung gegeben ist. Ich möchte sie auch in den Regelbereich führen, aber mit dem Konzept, das sie haben, und nicht damit, die Mittelschule aufgedrückt zu bekommen.
Deshalb war es uns wichtig, hierzu klare Antworten zu bekommen – auch von der Ministerin, wofür sie sich jetzt verweigert hat.
Das war er schon. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Redebeitrag, Frau Stange, ist es wirklich schwierig, auf dem Stuhl sitzen zu bleiben. Insofern kann ich Ihre Reaktion eindeutig verstehen.
Herr Schreiber, ich kann Sie nicht wirklich ganz verstehen.
Ich habe sehr aufmerksam zugehört. Trotzdem kann ich Ihre Argumentation nicht wirklich nachvollziehen und auch nicht wirklich verstehen.
Das Verfassungsgericht im Freistaat Sachsen hat ganz klar gesagt: Keine Schule darf aufgrund dieses verfassungswidrigen Gesetzes, das wir nun einmal hier im Freistaat Sachsen haben, gefährdet werden. Das ist doch der Ansatz, den wir von der Opposition immer wieder auf die Tagesordnung setzen, dieses Mal durch die GRÜNEN, und zwar auf sehr berechtigte Art und Weise. Das ist ganz klar. Hier liegt möglicherweise wirklich eine Gefährdung der Schulen vor. Genau das muss verhindert werden.
Herr Schreiber, es geht hier nicht darum, dass wir das Thema immer wieder mal aus Spaß auf die Tagesordnung setzen, um einfach das Thema zu benennen, sondern es geht hier um Schülerinnen und Schüler, die an Schulen in freier Trägerschaft auch gute, optimale Bedingungen erhalten sollen, wie Sie es ja in Ihren Redebeiträgen auch immer wieder und wieder fordern.
Dort sehen wir aber ganz eindeutig die Gefahr. Wir reden hier über die Wartefrist von vier Jahren. Wir haben, als damals die Haushaltsdiskussionen waren und im Haushaltsbegleitgesetz dieses verfassungswidrige Gesetz von Ihnen beschlossen worden ist, lang und breit diskutiert, dass eine Wartefrist von vier Jahren zu viel ist. Meine Fraktion hat damals eine Wartefrist von zwei Jahren in die Diskussion gebracht.
Sie haben ja recht: Selbstverständlich, die Wartefrist ist nicht die entscheidende Größe. Die entscheidende Größe ist die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft – auch schon in der Wartefrist. Es gibt Bundesländer, in denen die Wartefrist rückwirkend bezahlt wird. Das wäre für die freien Schulen auch eine ganz tolle Geschichte, wenn diese Variante hier im Freistaat Sachsen wirklich greifen würde, aber es muss finanziert werden, in welcher Form auch immer.
Für diese sieben Schulen, die die GRÜNEN heute in dem Antrag klar benannt haben, wird genau das nicht realisiert, und deshalb fühlen sie sich nicht nur benachteiligt, sondern sie sind im Verhältnis zu den anderen Schulen benachteiligt. Das ist ganz klar.
Frau Giegengack, genau diesen Gedanken hatte ich in der Vorbereitung zu diesem Antrag auch. Das Schulmoratorium war ohne eine gesetzliche Grundlage, mit einem Antrag hier im Haus – die Minister waren zu dem Zeitpunkt gar nicht dazu befugt, in der Öffentlichkeit bekannt
zu geben, dass der Landtag jetzt mal so einen Antrag zum Moratorium beschließt –, ohne einen Rechtsanspruch und – jetzt kommt es – ohne dass Sie hier im Landtag auch nur irgendeine finanzielle Grundlage genannt haben, was das kosten wird.
Wir sind absolut dafür. Wir haben dem auch zugestimmt; Sie wissen das. Aber Sie haben hier im Landtag überhaupt nicht gesagt, wie viele Lehrer mehr Sie dafür brauchen, was es mehr kostet für diese ein oder zwei Jahre, bis das Schulgesetz kommt. Aber vielleicht ist es ja wirklich nur für den Wahlkampf gedacht, wie wir es schon zweimal hier im Land erlebt haben. Aber wenn es nicht für den Wahlkampf gedacht ist – und ich gehe davon aus, dass Sie es jetzt wirklich umsetzen, mit den Schulschließungen im Freistaat Sachsen aufzuhören –, so haben Sie dazu gar nichts vorgelegt.
Die Lehrer kosten Geld, die Schulen müssen weiter erhalten werden usw. usf. Alle diese Kosten spielen hier keine Rolle. Sie werden einfach bezahlt und umgesetzt. Wenn es um die freien Schulen geht, dann sagen Sie: Nein, wir brauchen ein ganzes Konzept, und da müssen wir hier und da schauen. Übrigens hat mir die Ministerin neulich erklärt, Schulgelderstattung ist in dem Topf schon mit drin, als ich danach gefragt habe. Sie sagen jetzt: Es ist nicht mit drin, da muss man einen neuen Antrag machen. Selbstverständlich machen wir das gern. Wir haben ja noch genügend Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode.
Selbstverständlich haben Sie das gesagt. Es kommt der nächste Antrag zur Schulgelderstattung.
Das ist unser Thema gewesen und deshalb haben wir überhaupt die Normenkontrollklage mitgemacht. Das ist eindeutig.
Wenn Sie noch einmal reden wollen, Herr Schreiber, können Sie gern noch einmal nach vorn kommen. Sie können auch eine Frage stellen, wenn Sie wollen. Ansonsten lassen Sie mich bitte meinen Redebeitrag weiter ausführen.
Wir erwarten von Ihnen – deshalb werden wir diesem Antrag auch zustimmen –, dass diese Schulen, die benachteiligt werden, von Ihnen entsprechend ausgestattet werden, bezogen auf die Wartefrist. Das unterstützt ein Großteil dieses Parlamentes und auch die Schülerinnen und Schüler und die Eltern – nicht nur an den betroffenen Schulen, sondern auch darüber hinaus.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist streckenweise gar nicht mehr anzuhören, wie zufrieden und positiv Sie mit dem Bildungsbereich – ob es die Berufs- und Studienorientierung im Antrag oder der Antrag zur Inklusion von den GRÜNEN und der SPD war – sind. Es ist alles hervorragend, es ist alles gut, es ist alles prima.
Wenn man sich aber einmal die Ergebnisse der Studie des Instituts für Menschenrechte anschaut – Herr Bienst, Sie haben gerade von der Studie gesprochen, auch Frau Herrmann hat sie vorhin schon erwähnt; ich möchte sie hier noch einmal benennen –, stellt man fest, dass es bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bundesländern – die Studie ist aktuell, sie ist vom März 2014 –, ein Recht auf inklusive Bildung gibt. Das ist in Sachsen nicht umgesetzt worden. Es gibt die Pflicht der Staaten, dass es einen individuellen Rechtsanspruch für jedes einzelne Kind gibt – das ist im Freistaat Sachsen nicht umgesetzt –, dass die inklusive Bildung der Regelfall sein müsste – das ist im Freistaat Sachsen nicht umgesetzt –, dass es eine gesetzliche Grundlage im Freistaat zu diesem Thema geben muss – Sie haben es gerade selbst gesagt, das ist nicht umgesetzt. Die Existenz einer Förderschulpflicht ist unzulässig – wir haben eine Förderschulpflicht im Freistaat Sachsen. Das ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention unzulässig. Die systematische Separierung stellt eine Diskriminierung der Schülerinnen und Schüler dar. Die systematische Separierung von Schülerinnen und Schülern wird im Freistaat Sachsen nach wie vor in größerem Umfang durchgeführt.
Wir brauchen natürlich eine gesetzliche Grundlage dafür; darüber sind wir uns auch vollständig einig, da gibt es auch gar keinen Streit zwischen uns. Die Ministerin hat neulich bei den Elternvertreten, beim Landeselternrat ganz klar gesagt – Sie waren selbst dabei, die bildungspolitischen Sprecher waren alle dabei –, dass es vor 2017 das neue Schulgesetz nicht geben wird. Das heißt, es werden noch einmal drei Jahre ins Land gehen, in denen Sie uns erklären, dass Sie Inklusion umsetzen, aber es wird gar nichts passieren, weil auch der erste Maßnahmenplan, den wir im Schulausschuss besprochen haben, nach dem jetzigen Schulgesetz ausgerichtet ist, und mit dem kann man überhaupt keine inklusive Bildung ernsthaft durchführen; denn – Sie haben es schon selbst benannt – ein zieldifferenter Unterricht ist aber der Klasse 5 überhaupt nicht an der allgemeinbildenden Schule möglich. Aber diese ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtend, und zwar nicht nur für die allgemeinbildenden Schulen schlechthin, sondern auch für die Gymnasien. Das Beispiel, das Frau Stange gerade gebracht hat, zeigt deutlich: Natürlich müsste das auch für das Gymnasium zutreffen.
Zur Barrierefreiheit an den Schulen. Wir haben es in Südtirol erlebt: Wenn ein Schüler dort über die Sommerferien an eine Schule kommt, die nicht barrierefrei ist, oder kein Fahrstuhl existiert, dann wird der Fahrstuhl über die Sommerferien angebaut. Es ist für uns hier in Sachsen unvorstellbar, dass so etwas passieren könnte. Aber es müsste passieren, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Das Expertengremium ist schon benannt worden; das will ich nicht noch einmal wiederholen. Der Antrag ist darauf aufgebaut – Frau Herrmann hat es schon gesagt –, und der Antrag wird auch unsere uneingeschränkte Zustimmung erhalten.
Zur Wahlfreiheit der Eltern bezüglich einer Schule: Ich war vorhin mit Patrick Schreiber in der Besuchergruppe. Er hat den Schülerinnen und Schülern gesagt: Wir wünschen uns eine Wahlfreiheit der Eltern, damit sie entscheiden können, ob sie ihre Kinder in die Förderschule oder in die allgemeinbildenden Schulen geben wollen. Da waren wir einer Meinung: wunderbar! Nur Sie müssen es auch umsetzen. Sie tun es nicht. Ständig und immer wieder klagen die Eltern ein, dass ihre Kinder in eine allgemeinbildende Schule im Freistaat Sachsen gehen dürfen.
Wir haben die Beispiele alle mehr oder weniger in unserem Umfeld. Ich habe es aktuell in Taucha – ich habe es das hier schon einmal erwähnt –, wo eine hervorragende Vorbereitung für diese 5. Klasse an der Mittelschule hätte durchgeführt werden können, weil die Schülerin in der Grundschule schon aktiv in der inklusiven Beschulung gewesen ist. Sie mussten klagen. Kurz, bevor die Schule losging, hat das Gericht gesagt, es ist erlaubt, selbstverständlich. Die Betreuerin ist nicht mehr da, weil sie schon längst wieder ein anderes Kind betreut. Das heißt, es ist eine neue Betreuerin für das Kind gekommen. Die Klasse war nicht vorbereitet, obwohl man das hätte machen können. Die Lehrer waren an der Schule nicht vorbereitet, obwohl sie alle positiv auf dieses Verfahren eingestellt sind.
Jetzt haben wir die Situation – übrigens, Frau Staatsministerin: Mitte Mai gibt es ein gemeinsames Gespräch zwischen Eltern, Schule und der Regionalstelle, ich werde dabei sein –, um das, was vielleicht an Problemen existiert, einmal ansprechen zu können und diese auch auszuräumen –: Die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer ist an dieser Stelle ganz unkompliziert.