So wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in einer Befragung der Mittelbauinitiative der TU Dresden zitiert. Diese Worte beschreiben sehr genau die Situation, in der sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an unseren Hochschulen heute wiederfinden. Andere Länder wie Großbritannien oder die USA – ausgerechnet die USA, das Land des Hire and Fire – sehen für ihren wissenschaftlichen Nachwuchs verlässliche Karrierewege vor. In Deutschland dagegen gilt das Prinzip: Schaffe es ganz nach oben, oder geh! – Auf diesem höchst unsiche
ren und mühsamen Weg zur Professur gibt es keine Lebensphase, die mit Planbarkeit oder Stabilität verbunden wäre. Wegen dieser unhaltbaren Situation hat unsere Fraktion bereits vor drei Jahren den vorliegenden Antrag zur besseren Perspektive für den wissenschaftlichen Nachwuchs eingebracht.
Man könnte nun hoffen, die Lage habe sich inzwischen zum Besseren gewendet und der Antrag sei erledigt. Das Gegenteil ist der Fall. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse greifen schlimmer um sich als je zuvor. Anfang des Jahres haben wir die aktuellen Zahlen abgefragt, und die sind erschreckend. Hochschulübergreifend gesehen hatte 2012 nur noch jeder fünfte Mittelbau-Mitarbeiter ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, an der Universität nur noch jeder zehnte. Nur drei Jahre zuvor konnte immerhin noch jeder dritte Beschäftigte im wissenschaftlichen Mittelbau eine unbefristete Stelle sein eigen nennen.
Nun werden Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sicher darauf verweisen, dass es nun einmal ganz normal sei, wenn Qualifizierungsstellen oder projektfinanzierte Arbeitsplätze befristet sind. Das ist im Grundsatz auch nicht zu bestreiten. Jedoch ist es leider so, dass die Laufzeiten der Verträge mittlerweile aberwitzig kurz sind. Fast ein Viertel aller befristeten Stellen hat heute eine Vertragslaufzeit von unter sechs Monaten. Die Qualifizierungsstelle muss erst noch erfunden werden, die in einem halben Jahr zum Ziel führt, und Drittmittelprojekte, die nur ein halbes Jahr laufen, gehören auch ins Raritätenkabinett.
Natürlich zeigen nackte Zahlen nicht immer auf den ersten Blick, was sie für die Lebensrealität des Einzelnen bedeuten. Dankenswerterweise hat allerdings die Mittelbauinitiative an der TU jene Befragung unter ihren Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, aus der ich eingangs zitiert habe, und diese kommt anhand von 1 300 vollständig ausgefüllten Fragebögen zu Ergebnissen, die das Bild abrunden. Über 91 % der Befragten gaben an, befristet beschäftigt zu sein, die Mehrheit auf Projektmittelstellen. Dabei musste über die Hälfte Befristungen von unter 18 Monaten vermelden. Die Betroffenen rechnen mittlerweile ganz selbstverständlich damit, dass auf diese Befristung ein weiterer befristeter Vertrag folgt, denn das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt immerhin die Verkettung befristeter Arbeitsverträge. Das führt aber auch dazu, dass 17 % der Befragten angeben mussten, mittlerweile an ihrem sechsten bis zehnten befristeten Arbeitsvertrag an der TU Dresden tätig zu sein. 2 % hatten zum Zeitpunkt der Umfrage sogar mehr als 20 Arbeitsverträge.
Bedenkt man, dass Verträge nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur insgesamt zwölf Jahre befristet werden dürfen, wird schnell klar, welche Laufzeiten diese Verträge mitunter aufgewiesen haben. Solche existenziellen Unsicherheiten können fatale Konsequenzen für andere Lebensbereiche haben, insbesondere für die Familienplanung. Nicht überraschend gab ein Viertel der Befragten an, dass sie ihren eigenen Kinderwunsch erst einmal
zurückgestellt haben; die übergroße Mehrheit aufgrund der fehlenden Sicherheit. Die Folgen für unsere alternde, aber dringend auf hoch qualifizierten Nachwuchs angewiesene Gesellschaft kann sich jede und jeder von Ihnen mühelos ausmalen.
Auch die Hochschulrektorenkonferenz hat am 13. Mai die ganze Misere auf den Punkt gebracht. In ihrem „Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion und akademischer Karrierewege neben der Professur“ beklagt die „Stimme der Hochschulen“, wie sie auch genannt wird, dass die Zahl der Dauerstellen im Verhältnis zur Zahl der qualifizierten Nachwuchskräfte nicht proportional mitgewachsen ist und somit die Verbleibs- und Aufstiegschancen stark gemindert seien. Richtigerweise gibt die HRK Handlungsempfehlungen an die Hochschulen. Zugleich aber fordert sie Bund und Länder auf, durch rechtliche und finanziell verlässliche Rahmenbedingungen und durch einen Aufwuchs der Grundfinanzierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Personalstruktur in den Hochschulen zu leisten.
Genau dieses Ziel verfolgen wir mit unserem Antrag. Es reicht eben nicht aus, Frau Staatsministerin von Schorlemer, die Hochschulen zu ermahnen. Die Politik muss dringend die Rahmenbedingungen verbessern. Es ist doch nicht so, dass alle Aufgaben im akademischen Mittelbau lediglich auf Qualifizierung abzielen. Von Laborbetreuung bis Lehrer reicht das Spektrum der Daueraufgaben, deren Wahrnehmung Dauerstellen rechtfertigt. Hier verweisen die Hochschulen, der Wissenschaftsrat und nun auch die Hochschulrektorenkonferenz zu Recht darauf, dass dies nicht ohne eine Anpassung der laufenden Grundfinanzierung gelingen wird; unsere Fraktion hat sich seit Jahren für diesen Weg eingesetzt.
Einer Pressemitteilung der Dresdner Mittelbauinitiative war nun gestern zu entnehmen, dass im Wissenschaftsministerium die Meinung existiert, die staatliche Hochschulfinanzierung sei nur als – Zitat – „Fehlbedarfsfinanzierung der Mittel, die nicht durch Drittmittel gedeckt werden können“ zu betrachten. Offen gesagt: Ich bin nach 24 Jahren in der Politik im CDU-geführten Freistaat an Tiefschläge gewöhnt, aber diese Aussage hat mich doch fassungslos gemacht.
Eine solche Haltung wäre ein Offenbarungseid und würde das Finanzierungssystem der Hochschulen auf den Kopf stellen. Frau Staatsministerin, ich erwarte heute von Ihnen eine Klarstellung.
Mit einer erhöhten Grundfinanzierung könnten wir auch der enormen Drittmittelabhängigkeit der sächsischen Hochschulen wirkungsvoll begegnen. Auch bei diesen Drittmittelprojekten ist ja Spielraum gegeben. Natürlich verfügen solche Projekte nicht über eine unbegrenzte Laufzeit, aber es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Vertragslaufzeiten der Beschäftigten nicht an die Laufzeiten der Projekte angepasst werden sollten. Mehr
fachkettenverträge in ein und demselben Projekt sind nicht nur unnötig, sie sorgen auch für Unsicherheit. Über eine Initiative auf Bundesebene sollten wir außerdem dafür sorgen, dass in den Drittmittelprojekten des Bundes und der Deutschen Forschungsgemeinschaft Risikoaufschläge für befristete Beschäftigungsverhältnisse verankert werden, die eine Art Übergangsgeld möglich machen.
Des Weiteren bedarf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz einer gründlichen Überarbeitung. Eine besondere Konstruktionsschwäche liegt in der sogenannten Tarifsperre. Sie verhindert, dass die bewährte Aushandlung von Befristungsregelungen durch die Tarifpartner zur Anwendung kommen kann. Ursprünglich war dieses Gesetz dafür gedacht, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr unbefristete Arbeitsplätze zu sichern. Dass dies gründlich gescheitert ist, ist offensichtlich.
Im Koalitionsvertrag für den Bund ist nun eine Novellierung angekündigt worden. Diese muss umgehend auf den Weg gebracht werden. Wir denken aber auch, dass ein eigener, auf Augenhöhe ausgehandelter Wissenschaftstarifvertrag nach wie vor der beste Weg zur Vermeidung prekärer Arbeitsverhältnisse wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie skizziert, haben wir als Gesetzgeber ausreichend Möglichkeiten, der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse entgegenzuwirken. Damit können wir uns aber nicht zufriedengeben, wenn wir die Arbeit in der Wissenschaft vom „Hasardspiel“, wie sie Max Weber genannt hat, zum Traumjob machen wollen. Dazu gehören nun einmal planbare Karrierewege.
Mit der Juniorprofessur wurde versucht, den Weg für planbare Karrieren auch in Deutschland zu ebnen. Die Juniorprofessur erfährt allerdings nicht die Wertschätzung, die sie verdient. Wir haben an unseren Hochschulen gerade einmal 36 Juniorprofessuren, was bundesweit zu der Einschätzung führt, dass es die Juniorprofessur in Sachsen besonders schwer hat.
Wie die kürzlich stattgefundene Debatte zur Dienstrechtsneuordnung wieder einmal gezeigt hat, gibt es offenbar weiterhin große Vorbehalte bei der CDU/FDP-Koalition. Deshalb wollen wir die Juniorprofessur qualitativ stärken und die mit ihr verbundene Hoffnung auf planbare Karrieren erfüllen. Dazu ist ein neuer Anlauf nötig. Wir schlagen ein neues Programm zur Förderung der Juniorprofessur vor, einschließlich verbindlicher Tenure-TrackRegelungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zum Ende. Ich hoffe, es ist deutlich geworden, welche Brisanz die prekären Verhältnisse beim wissenschaftlichen Nachwuchs nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Wissenschaftsstandort Sachsen haben. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu. Wir müssen die dringend notwendige Kehrtwende schaffen, bevor unser wissenschaftlicher Nachwuchs aus dem
Eingangszitat nur noch einen Schluss ziehen kann: dass sich ein Leben für die Wissenschaft einfach nicht lohnt.
Gerstenberg vertrat die einbringende Fraktion. Für die spricht jetzt CDU-Fraktion Herr Kollege Mackenroth.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gerstenberg, wir sind in dieser Sache nicht so weit auseinander wie bei manch anderen Themen. Zu Anfang will ich aber – Sie haben sie zitiert – auf die Pressemitteilung der Mittelbauinitiative von gestern eingehen mit der angeblichen Äußerung aus dem SMWK. Das ist, wie ich glaube, reinster Wahlkampf. Das Gespräch hat im April stattgefunden. Es war vertraulich. Es gab kein Protokoll, das genehmigt worden ist, und das Zitat ist inhaltlich schlicht falsch. Der zeitliche Zusammenhang ist unübersehbar und wird vermerkt. Inhaltlich ist es klar: Natürlich verabschiedet sich der Freistaat Sachsen nicht aus der Grundfinanzierung. Drittmittel sind in jeder Weise willkommen.
Was will Ihr Antrag? – Es geht Ihnen um mehr und vor allen Dingen weitestgehend unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen. Sie haben sich sicherlich auch gefragt, warum ein drei Jahre alter Antrag jetzt noch einmal gezogen wird. Dafür habe ich Verständnis, auch für die Debatte heute; denn die Situation bei den Befristungen hat sich in der Tat nicht verbessert, insbesondere was die Laufzeiten angeht.
Der Antrag ist aus meiner Sicht gleichwohl überholt, zum einen durch den Koalitionsvertrag – Sie haben darauf hingewiesen – und zum anderen durch die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz vor wenigen Tagen. Darin ist eine Zeitschiene aufgeführt und ein Verfahren aufgezeigt worden, was die Verabschiedung dieses Antrags, die Zustimmung zu diesem Antrag erschwert. Zitat:
„Die Mitgliedshochschulen sollen ihre Konzepte bis Frühjahr 2015 an die HRK übersenden, damit zur Mitgliederversammlung ein erster Überblick und eine Sammlung guter Beispiele vorgelegt und das weitere Vorgehen diskutiert werden kann.“
Die Dinge sind also nicht nur durch die Koalitionsvereinbarung in Fluss gekommen, sondern auch innerhalb der Hochschulen in Arbeit.
Im Einzelnen ist Ihr Ausgangspunkt richtig. Wir müssen uns intensiv um unseren wissenschaftlichen Nachwuchs kümmern. Eine im Alltag gelebte Kultur der Wertschätzung unseres Nachwuchses und des wissenschaftlichen Personals insgesamt ist unabdingbar mit der Umsetzung von Konzepten zur Personalentwicklung verbunden. Bei diesen Konzepten stehen viele Hochschulen erst am Anfang.
Hochschulen, die in diesem Bereich erfolgreich sind, werden für die besten nationalen und internationalen
Nachwuchskräfte interessant, die wir im Freistaat Sachsen brauchen. Sie sind konkurrenzfähig mit außerakademischen Arbeitsmärkten und werden ihre Forschungs- und Lehrleistungen nachhaltig stärken.
Also: Eine Zunahme unbefristeter Stellen – darin gebe ich Ihnen ebenfalls recht – kann die Attraktivität unserer Hochschulen für den Nachwuchs erhöhen und damit dem beklagten Braindrain hoch qualifizierter Mitarbeiter entgegenwirken.
Sie haben Ihre Kleinen Anfragen zitiert; es ist überhaupt nicht zu bestreiten. Akademische Mitarbeiter sind derzeit weit überwiegend befristet angestellt und die Befristung wird auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestützt. Mir ist aufgefallen, es gibt erstaunlich große Unterschiede zwischen unseren einzelnen Hochschulen. In Chemnitz sind nur rund 5 % unbefristet angestellt, in Zwickau mehr als 30 %. Die Tendenz, das wird nicht bestritten, ist überall gleich: Der Anteil unbefristet angestellter Mitarbeiter sinkt.
Dennoch ist der Antrag derzeit nicht zielführend. Ich habe es gesagt: Die sogenannte Tarifvertragssperre, die Sie aufgehoben sehen wollen, ist Bundesrecht. Daran wird gearbeitet.
Die Befristungsregelungen in §§ 2 und 3 des Gesetzes wollen zum einen das permanente Nachrücken von Nachwuchswissenschaftlern sichern – das darf nicht abgeschafft werden – und zum anderen für die Stellenfinanzierung durch Drittmittel einen geeigneten Rahmen schaffen.
Drittmittelprogramme – Sie wissen das – sind projektbezogen und damit grundsätzlich nicht auf eine unbefristete Anstellung ausgerichtet. Ich wäre mit Ihnen zufrieden, wenn sich die Befristungen mit der Projektlaufzeit decken würden.
Im Übrigen gab es kurz nach der Verabschiedung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bereits eine Evaluation durch das BMBF, die nicht zu einer Änderung geführt hat, weil kein Änderungsbedarf gesehen wurde.
Meine Damen und Herren! Der Antrag will verschiedene Dinge erreichen, aber Adressaten der Forderung nach mehr unbefristeten Stellen bei Drittmittelprogrammen, nach sozial abgesicherten Stellen statt Stipendien in der Post-doc-Phase – Punkt 3 – und nach einem generellen Mindestanteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse sind, rein rechtlich gesehen, nach Inkrafttreten unseres Hochschulfreiheitsgesetzes die sächsischen Hochschulen.
Sie, Herr Dr. Gerstenberg, sagen in Ihrer Vorbereitungspressemitteilung von Montag, Daueraufgaben wie Laborbetreuung und Lehre benötigten Dauerstellen und auch Qualifizierungen oder Drittmittelprojekte liefen in den seltensten Fällen nur wenige Monate. Beides ist richtig. Wenn und soweit Sie allerdings einen Mindestanteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse fordern – ich vermute einen Prozentsatz oder Ähnliches –, halte ich das für falsch und nicht für richtig. Die Hochschulen sind unterschiedlich. Die Profile fordern mal mehr, mal weni
ger Drittmittelstellen. Sie wollen wieder die Einheitsfesseln anlegen, wo individuelle Regelungen gefragt wären.
Auch wenn Sie unserer Ministerin sagen, sie dürfe nicht länger auf die Selbstverpflichtung der Hochschulen verweisen, ändert das nichts daran: Adressaten sind die Hochschulen, und das, wie gesagt, deckt sich mit den aktuellen Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz.
Diese Empfehlungen beziehen sich auf zahlreiche Handlungsfelder: die Einbindung der gesamten Hochschule bei einer professionellen Personalentwicklung, die Beratung bei der persönlichen Karriereentwicklung und die Identifizierung und Besetzung von Dauerstellen. Außerdem sollen die Hochschulen – so heißt es bei der HRK weiter – mit den Fakultäten akademische Daueraufgaben identifizieren, auch bei befristeten Arbeitsverträgen angemessene Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen, indem sich, wie gesagt, die Befristungen bei projektbezogenen Verträgen an der Laufzeit der Projekte orientieren.
Zu Recht gefordert werden zusätzlich ein Führungskräftetraining für Vorgesetzte und Qualifizierungsangebote sowie schließlich – Dresden-concept lässt grüßen –, durch Kooperationen mit anderen Hochschulen sowie Kooperationsplattformen zwischen verschiedenen Hochschultypen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen usw. die Möglichkeit zu schaffen, Alternativen zu einer Karriere an der eigenen Hochschule kennenzulernen.
Diese Handlungsfelder der Hochschulrektorenkonferenz münden unter anderem in die Empfehlung, den Mitgliedshochschulen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Konzepte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Angebote für akademische Karrierewege zur Entwicklung vorzugeben.
Jetzt kommen Sie – Sie haben es zitiert –; unter Ziffer 4 sagt die HRK: „Bund und Länder sollten durch rechtlich und finanziell verlässliche Rahmenbedingungen und durch einen Aufwuchs der Grundfinanzierung die Verbesserung der Personalstruktur im Bereich des promovierten wissenschaftlichen Personals in den Hochschulen ermöglichen.“ Richtig, das ist allerdings eine Binsenweisheit. Wahrheit ist konkret: Dafür kämpfen wir im Freistaat Sachsen in den Haushaltsverhandlungen genauso, wie in jedem anderen Bundesland die Hochschulpolitiker dafür eintreten.
Abschließend: Unter Ziffer 6 des Antrages fordern Sie zusätzliche Professuren für diese Aufgabe. Hier weist das Wissenschaftsministerium zu Recht darauf hin, dass wir bei der unbefristeten Einstellung von Hochschullehrern die künftige Entwicklung der Studentenzahlen im Blick behalten müssen. Zurückhaltung bei der Schaffung zusätzlicher Professuren ist geboten, aber es spricht sicher nichts dagegen, wenn unsere Hochschulen frei werdende Professuren vor deren völligem Wegfall sozusagen umwidmen, um sich dieser Aufgabe zu stellen.
Zusammenfassend erkenne auch ich trotz dieser Bedenken gegen Ihren Antrag im Grundsatz Handlungsbedarf.
Wir müssen unseren Nachwuchs besser fördern bzw. ihm durch diese Befristungen Fesseln abnehmen. Wir müssen dafür mehr Anreize schaffen. Ich gehe davon aus und erwarte, dass wir auf die negativen Entwicklungen bei den Zahlen reagieren, dass wir diesen Trend im Auge behalten und gegebenenfalls gegensteuern. Das Mittel, wie man das machen kann, sind natürlich die Zielvereinbarungen. Hierauf muss in Zukunft ein stärkeres, ein angemessenes Gewicht gelegt werden, besonders bei den Hochschulen, die in der Negativstatistik an der Spitze liegen.