Protokoll der Sitzung vom 21.05.2014

Wir müssen unseren Nachwuchs besser fördern bzw. ihm durch diese Befristungen Fesseln abnehmen. Wir müssen dafür mehr Anreize schaffen. Ich gehe davon aus und erwarte, dass wir auf die negativen Entwicklungen bei den Zahlen reagieren, dass wir diesen Trend im Auge behalten und gegebenenfalls gegensteuern. Das Mittel, wie man das machen kann, sind natürlich die Zielvereinbarungen. Hierauf muss in Zukunft ein stärkeres, ein angemessenes Gewicht gelegt werden, besonders bei den Hochschulen, die in der Negativstatistik an der Spitze liegen.

Abschließend der Hinweis: Zur Vermeidung von unangemessenen oder rechtswidrigen Befristungen oder bei einem konkreten strukturellen Missbrauch in Einzelfällen steht auch schon jetzt der Weg zu unseren Arbeitsgerichten offen, auch wenn dies kein richtiger Trost für die Betroffenen ist.

Insgesamt bleibt aber nichts übrig, als Ihren Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Kollege Mackenroth sprach für die CDU-Fraktion, und Sie, Herr Prof. Besier, ergreifen jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Jahren beschäftigt uns die Frage des wissenschaftlichen Nachwuchses. Leider hat sich die Situation weiter verschärft, und – das muss leider konstatiert werden – Konzepte zur Lösung der Probleme wurden seitens des Wissenschaftsministeriums bisher nicht präsentiert.

Die Fraktion DIE LINKE wird dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darum zustimmen, obwohl es eine ganze Reihe von Fragen gibt, die ich für diskussionswürdig halte. Ich nehme mir die Freiheit, diese einmal auszuführen.

Beispielsweise müssen wir im Blick auf den Mittelbau klar zwischen solchen Stellen unterscheiden, die für Daueraufgaben eingerichtet werden müssen, und solchen, die in erster Linie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gedacht sind.

Bereits mit der Übernahme des Hochschulsystems aus den westlichen Bundesländern, vor allem BadenWürttemberg, hat man implizit auch den Rückbau von Dauermittelbaustellen übernommen. Dort hatte man bereits in den Achtzigerjahren die frei werdenden akademischen Ratsstellen nicht wieder besetzt und die Stellen in wissenschaftliche Mitarbeiter- bzw. wissenschaftliche Assistentenstellen umgewandelt oder mehrere dieser Stellen zur Errichtung einer neuen Professur zusammengelegt. Wer ein bisschen die Geschichte der Universitätsentwicklung in Westdeutschland kennt, der wird wissen, dass dies der Trend gewesen ist.

Dieser Trend hat sich nach 1990 fortgesetzt. Man hat auf diese Weise die Spannungen zwischen dem vor allem in der Lehre tätigen Ratsmittelbau und den Professoren beseitigen wollen und es vorgezogen, zeitlich befristete Angestelltenstellen zu schaffen, die überdies den Professoren zugeordnet wurden. Dass vor allem die Professoren diese Entwicklung vorangetrieben haben, steht meines Erachtens außer Frage.

Ein zentraler Punkt, den Herr Kollege Gerstenberg nicht in den Vorarbeiten, aber jetzt in seiner Rede erwähnt hat – in der Antragsbegründung habe ich es so noch nicht gesehen, er spricht von Subalternität –, ist die Forderung, das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Professoren und Mittelbau zu beenden, wie es in allen Ländern West- und Mitteleuropas, mit Ausnahme der deutschsprachigen Länder, inzwischen geschehen ist. Wir müssen diese Professorenherrlichkeit unterbinden. Das ist freilich nicht eine Aufgabe Sachsens allein. Vieles von dem, was ich sage, trifft nicht das sächsische Wissenschaftsministerium, sondern unser System in Deutschland insgesamt.

Was Herr Kollege Gerstenberg nicht ausdrücklich sagt, aber zweifellos einräumt und jetzt auch noch einmal unterstrichen hat, ist der Umstand, dass es sich bei jener Gruppe von Mittelbaustellen, die der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen soll, um Positionen handelt, die zeitlich begrenzt sein müssen, weil ihre Funktion darin besteht, in einem Ausleseverfahren nur die Besten weiterkommen zu lassen. Ich habe den Eindruck, dieser Aspekt geht manchmal in unseren Debatten unter. Wären diese Stellen unbefristet, stünde zu befürchten, dass auch solche, die nur mittelmäßige Leistungen brächten, sich an ihre Stellen klammerten. Auch das hatten wir in manchen westlichen Bundesländern schon einmal. In der Konsequenz müssten immer neue Mittelbaustellen finanziert werden, was das System sprengen würde.

Auch das angloamerikanische System verfährt nach dem Ausleseprinzip. Das ist zu unterstreichen. Nicht jeder Assistent Professor wird Associate und schon gar nicht Full Professor. Auch im Tenure-Track-System müssen einige die Hochschule verlassen und sich auf einem anderen Feld eine Beschäftigung suchen. Anscheinend fällt das in einigen Ländern leichter als in anderen. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem wir uns allerdings stellen müssen.

Auf jeden Fall ist es anzuraten, mit dem Wechsel nicht zu warten, bis der Betreffende in den Fünfzigern ist. Früher setzte dann an den Universitäten die Barmherzigkeitsfortbeschäftigung in irgendeiner Nische ein. Wer sich daran noch erinnern kann, der weiß, dass es in den Achtzigern solche Stellen noch und noch gegeben hat. Das betraf ehemals hoffnungsvolle Jungakademiker, die nicht gehalten haben, was sie versprachen. Das war seinerzeit der Grund für die Einführung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.

Die Habilitation ist nicht die Ursache für das Scheitern junger Wissenschaftler. Auch ein Junior oder Assistent Professor muss sich, wenn er das Tenure-Track-Verfahren

bestehen will, wissenschaftlich weiter profilieren. Neben Aufsätzen handelt es sich meist um das „zweite Buch“. In Nord- und Westeuropa wie in Nordamerika ist das eine stehende Wendung und letztlich nur eine andere Bezeichnung für ein und dieselbe Sache. Hier wie dort gilt in den meisten Fällen die bloße Ansammlung von Aufsätzen – das gibt es nach meiner Beobachtung auch in Sachsen immer häufiger, die sogenannte kumulative Habilitation – nur als die zweitbeste Lösung.

Im engeren Sinne handelt es sich vor allem um die Frage, welcher Zeitraum für die wissenschaftliche Profilierung angemessen erscheint und wie die jungen Leute zu bezahlen sind. Wäre der wissenschaftliche Mitarbeiter von Zuarbeiten für den Professor befreit, dann hielte ich zwölf Jahre für durchaus angemessen, bis zur Promotion sechs und dann noch einmal sechs Jahre.

Das hat freilich Konsequenzen für den Wissenschaftsbetrieb. In fast allen Hochschulen Nord- und Westeuropas wie in Nordamerika schlagen sich die Professoren selbst mit Black Boxes herum, stehen gegebenenfalls selbst am Kopierer und verfügen über keine ihnen direkt zugeordneten halben oder ganzen Sekretärinnenstellen. In Nordeuropa ist es geradezu verpönt, sich als Professor über das Einwerben von Drittmitteln Hilfskraftgelder, die natürlich nicht so heißen, zu besorgen. Dort verdienen übrigens Assistent Professoren beinahe genauso viel wie Associates. Die Gehälter werden nach oben stark gedeckelt. Ich möchte einmal unsere W-3-Professoren erleben, wenn sie auf Teile ihres Gehalts verzichten sollten.

In Nordamerika kann man Drittmittel einwerben und Hilfskräfte einstellen und steht dann vor demselben Dilemma wie hier in Deutschland: Der Projektmitarbeiter arbeitet faktisch für die begrenzte Laufzeit dem Projektleiter zu. Will er darüber hinaus eigene Forschung betreiben, muss er seine Freizeit dafür opfern.

Was uns hierzulande fehlt, ist eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Alternativen und deren Auswirkungen auf das Gesamtsystem. Wir benötigen den Entwurf eines Gesamtkonzeptes, das im Konsens mit allen Beteiligten ausgehandelt werden muss. Das ist schwer. Ich habe angedeutet, dass es sich meines Erachtens immer noch sehr stark um die Frage von Privilegien für Professoren handelt. Viele Professoren werden ihre letzten Privilegien, die sie gar nicht einmal als solche verstehen, mit Zähnen und Klauen verteidigen.

Wir lösen die komplexe Problemlage nicht allein dadurch, dass wir immer mehr Geld in ein System stecken, das durch Teilreformen nicht besser, sondern eher schlechter geworden ist. Ich habe das kürzlich am Beispiel der Stellen für Akademische Assistenten gezeigt, die es in Sachsen kaum gibt, obwohl es sich um eine gute Einrichtung handelt.

Alle, auch die Hochschulrektorenkonferenz, rufen jetzt nach Bundesmitteln. Das mag für eine Übergangsphase eine Lösung sein, aber was dann? Aller Voraussicht nach werden die Ausgaben für Forschung in der Zukunft immer

stärker steigen. Irgendwann werden auch die Möglichkeiten des Bundes erschöpft sein.

Unser Gesellschaftsmodell schwankt zwischen dem skandinavischen und dem angloamerikanischen. Das gilt für viele Bereiche. Bleiben wir auf dem Feld der Hochschulen. Entweder gelingt es uns, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass zur Bewältigung auch solcher Aufgaben die Steuern erhöht werden müssen, oder wir beschreiten den Weg der Privatisierung, was letztlich – jetzt kommt das böse S-Wort – Studiengebühren bedeutet. Die beträchtliche Gerechtigkeitslücke, die dadurch entstünde, ließe sich durch flankierende Maßnahmen mildern, aber nicht beheben. Jene Bundesländer, die sie eingeführt hatten, haben sie ja nicht deswegen wieder abgeschafft, weil sich die Gebühren als unsinnig erwiesen hätten. Im Gegenteil: Man fürchtete, im Übrigen zu Recht, dass der Wähler das nicht goutiert. Darum hat man sie schnell wieder abgeschafft.

Ich bin froh darüber, dass Kollege Mackenroth mit Blick auf das Protokoll der Mittelbauinitiative bereits gesagt hat, dass es so nicht gelaufen sei. Deshalb brauche ich nichts dazu zu sagen. Andererseits erlauben Sie mir bitte die Anmerkung, so wie mir der Vorgang erzählt wurde, haben sie das Protokoll aus den Gesprächen mit Spitzenbeamten an das SMWK geschickt und gefragt, ob es sich so zugetragen habe. Naheliegend wäre es gewesen zu sagen, dass bei diesem Gespräch Vertraulichkeit vereinbart war und daher ein Protokoll weder bestätigt noch falsifiziert werde. Das ist nicht geschehen. Dann haben sie gesagt: Na schön, dann veröffentlichen wir es. – Mir war klar, dass das, was inhaltlich darin steht, die Sache eigentlich nicht treffen konnte. Lassen Sie uns deshalb nicht weiter darüber reden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen vor einem in diesem Falle wirklich gigantischen Problem. Wir müssen es gemeinsam – nicht nur als Land, sondern möglichst auf Bundesebene – zu lösen versuchen. Wenn wir so weiterwurschteln wie bisher, werden wir den internationalen Anschluss verlieren. Das scheint mir deutlich zu sein. Das können wir nicht riskieren. Wir sollten ohne ideologische Vorgaben versuchen, das gesamte Feld in Augenschein zu nehmen und zu Lösungen zu kommen, die allen Beteiligten einigermaßen erträglich erscheinen.

Haben Sie vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Nun spricht für die SPD-Fraktion der Herr Abg. Mann. Bitte, Herr Mann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Karrierewege an den Hochschulen sind heute oft durch lange Phasen der unsicheren Beschäftigung gekennzeichnet. Die Arbeitsbedingungen, die wir zukünftigen Wissenschaftlern zumuten, stoßen zunehmend auf berechtigte Kritik. So hat die hier bereits

mehrfach erwähnte Mittelbauinitiative der TU Dresden in ihrer Befragung die Zuspitzung dieser Situation erfasst.

Von den etwa 1 300 Befragten gaben 91,5 % an, befristet eingestellt zu sein. Der Wissenschaftszeitvertrag ist dabei die meistgenannte gesetzliche Grundlage. Befristungen auf die Dauer von 12 oder 24 Monaten sind dabei die Regel. Aber – auch das wurde bereits genannt – es kommen häufig auch drei, sechs oder neun Monate vor.

Fast alle der Befragten antworteten auf die Frage, was nach Ablauf ihres Vertrages geschieht, mit: „Eine weitere Befristung.“ Dieses Springen von einer Befristung in die nächste bedeutet nicht nur eine unsichere Karriereplanung, sondern auch, dass Familienplanung schlicht unmöglich ist.

So verwundert es denn auch nicht, dass 88 % der Befragten Sicherheit vermissen und 93 % meinen, dass die TU Dresden mehr tun müsse, um die beruflichen Perspektiven der akademischen Mitarbeiter zu verbessern. Vier Fünftel haben schlicht nicht das Gefühl, dass ihnen die TU Dresden eine berufliche Perspektive gibt. Das ist nicht einmal ein zufriedenstellendes Zeugnis für die ExzellenzUni.

Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist nicht nur die Universität Dresden gefragt, sondern auch die Staatsregierung und wir als Parlament. Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie mögen es nicht mehr hören können, aber ein entscheidender Schlüssel ist und bleibt die Stellenausstattung der sächsischen Hochschulen. Wer hier weiter kürzt, befördert genau diese kritisierte Entwicklung. Die Staatsregierung und wir als Landesparlament könnten einen Beitrag dazu leisten, dass ein Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ Verbindlichkeit erreicht. Die Einrichtung einer ständigen Tarifkommission wie in Nordrhein-Westfalen und die Stärkung der Personalvertretung der wissenschaftlichen Hilfskräfte wären Ansätze, die wir hier in Sachsen verfolgen könnten. Auch im Bund lässt sich einiges tun, worüber wir nun dank des Koalitionsvertrages konkret reden werden.

Als man im Hochschulrahmengesetz erstmals Bedingungen für eine Befristung von wissenschaftlichen Qualifizierungsstellen definierte, geschah das einerseits, um sinnvolle Befristungen klar begrenzt zu ermöglichen, andererseits aber auch, um Wildwuchs und Missbrauch zu verhindern. Auch der Beschluss des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unter Schavan verhinderte jedoch nicht, dass Missbrauch bei Nachwuchskräften auftrat, sondern schuf neue Befristungsmöglichkeiten vor allem bei über Drittmittel finanzierten Stellen. So ist der Prekarisierung der Wissenschaft inzwischen Tür und Tor geöffnet und der Anteil der befristeten Stellen deutlich gestiegen. Die Laufzeiten bei den einzelnen Arbeitsverträgen haben sich auch erheblich verkürzt. So werden nicht nur die Berufswege junger Menschen erschwert, sondern für die Wissenschaft und die Gesellschaft insgesamt wertvolle Potenziale vergeudet.

Deshalb sind Veränderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz überfällig. Die Grundlagen sind bereits mit

der Evaluation seit 2011 vorhanden. Die SPD möchte deshalb das Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Bund novellieren.

Unsere Forderungen hierzu sind, erstens, Mindeststandards bei der Befristung in der Qualifizierungsphase. Die SPD fordert eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten, es sei denn, es liegen nachvollziehbare Sachgründe vor.

Zweitens. Drittmittelbefristungen. Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollten verpflichtet werden, Stellenbefristungen an die Dauer der Drittmittelförderung zu koppeln. Also kurz gesagt: Keine kurzen Kettenverträge.

Drittens. Wir brauchen eine Klarstellung bei der Anrechnung von Arbeitszeiten während des Studiums, und zwar beim Erststudium. Der Bachelor und der konsekutiv anschließende Master darf nicht auf die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelte Höchstbefristungs

grenze angerechnet werden. Ebenso brauchen wir eine Klarstellung, dass Erziehungszeiten in diesem Falle nicht angerechnet werden dürfen.

Viertens. Aufhebung der Tarifsperre. Die Tarifsperre, die es den Gewerkschaften nicht erlaubt, mit den Arbeitgebern eigene Tarifverträge auszuhandeln, muss in der Wissenschaft aufgehoben werden.

Fünftens. Wir wollen eine Betreuungsvereinbarung während der Qualifizierungsphase. In der Qualifizierungsphase soll während der Promotion das Qualifizierungsziel der Beschäftigung durch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung gesichert werden. Diese Betreuungsvereinbarung hat den Qualifizierungszweck – also in der Regel das Promotionsziel der Beschäftigung – und die diesbezüglichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festzulegen. Dies ließe sich übrigens auch über ein Landesgesetz regeln. Hierzu haben wir bei der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes Vorschläge unterbreitet.

Zu guter Letzt – auch dies kam bereits zur Sprache, und ich werde es nicht weiter vertiefen – sollten die Hochschulen Konzepte für dauerhafte Stellen nach der Promotion entwickeln und Zusatzqualifikationen für Nachwuchsforscher anbieten, wie es in den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz von vergangener Woche steht. Nachwuchswissenschaftler fordern verlässliche Berufsperspektiven. Um junge Forscherinnen und Forscher so früh wie nur möglich an Sachsen zu binden, sollten wir den Hochschulen auch die Möglichkeit eröffnen, neue Berufungs- und Karrierekonzepte zu etablieren. Hier skizziert der Antrag der GRÜNEN, wenngleich aus 2011, im Punkt 4 einen Weg mit – ich übersetze es einmal – der Einführung des Lecturer. Andere sind denkbar.

Den Punkten 1 bis 3 Ihres Antrages können wir vorbehaltlos zustimmen, und auch Punkt 5, die Förderung der Juniorprofessur, oder Punkt 6, Zusätzliche Stellen, gehen eindeutig in die richtige Richtung.

Wir von der SPD stimmen deshalb Ihrem Antrag zu, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)