Herr Bandmann, Herr Prof. Gillo, Herr Zais, Herr Hähnel, Frau Dr. Deicke, Frau Klinger und Frau Strempel.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2, 4 bis 9 und 12 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 110 Minuten, DIE LINKE 81 Minuten, SPD 55 Minuten, FDP 55 Minuten, GRÜNE 50 Minuten, NPD 50 Minuten, Staatsregierung 79 Minuten. Wie uns allen bekannt ist, können die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der NPD liegt Ihnen in der Drucksache 5/14465 vor: „Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Schließung des Neoplan-Standortes in Plauen“. Der Antrag wurde erst gestern eingereicht.
Um von der in der Geschäftsordnung geforderten Einreichungsfrist von drei Arbeitstagen vor der Plenarsitzung abzuweichen, beantragt die Fraktion der NPD in der Drucksache 5/14466 gemäß § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung als einzelne Abweichung von der Geschäftsordnung. Wir müssen also zunächst über diesen Geschäftsordnungsantrag befinden.
Ich bitte jetzt die einreichende Fraktion um Begründung des Antrags auf Fristverkürzung – noch einmal: des Antrags auf Fristverkürzung.
Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der NPD-Fraktion, unserem Antrag auf Fristverkürzung nach § 114 der Geschäftsordnung zu dem Dringlichen Antrag „Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Schließung des Neoplan-Standortes in Plauen“ zuzustimmen, damit von der in § 53 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung bestimmten Einreichungsfrist abgewichen werden kann.
Ich möchte kurz begründen, warum dieser Antrag auf Fristverkürzung unbedingt heute angenommen werden sollte. Am Montag, dem 19. Mai 2014, wurde der Ober
bürgermeister der Stadt Plauen, Ralf Oberdorfer, von einem Vertreter der VW-Konzernleitung über die bereits gefallene Entscheidung zur Schließung des NeoplanStandortes in Plauen informiert. Zeitgleich erhielt auch der Plauener Neoplan-Betriebsrat diese Information.
Erst am 20. Mai 2014, also erst vorgestern, wurden diese Schließungspläne des VW-Konzerns offiziell bekannt. Sie sind in Plauen und im gesamten Vogtland auf blankes Entsetzen gestoßen; denn bekanntermaßen ist die nun angekündigte Schließung des Busherstellers Neoplan ein weiterer Schritt in einer Reihe anderer Produktionseinschränkungen, -verlagerungen und -schließungen vogtländischer Industriebetriebe in den letzten Jahren. Erinnert werden muss hier auch an die Schließung des Traditionsunternehmens Plamag – ein Plauener Druckmaschinenhersteller – in diesem Jahr.
Es besteht die Gefahr, dass der VW-Konzern mit Blick auf das Plauener Neoplan-Werk nun schnell Fakten schafft, um von seinem eigenen – möglicherweise rechtswidrigen – Verhalten der Fördermittelgeldveruntreuung abzulenken; denn auch unser Wirtschaftsminister Morlok beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob es förderrechtlich zulässig ist, den Neoplan-Produktionsstandort Plauen zu schließen, während der mit Mitteln des Freistaates geförderte Aufbau neuer Werksteile in Plauen derzeit sogar noch im Gang ist.
Meine Damen und Herren! Nun muss schnell gehandelt werden, damit die Werksschließung und die Verlagerung der Produktion in die Türkei nicht schon aus rein praktischen Gründen unumkehrbar gemacht werden und das falsche Spiel der MAN- und VW-Manager nicht aufgeht. Da die Schließungspläne des Managements erst vorgestern bekannt wurden, bestand nicht die geringste Möglichkeit, diesen wichtigen Antrag fristgerecht einzureichen, weshalb die NPD-Fraktion nun den Landtag um Unterstützung für das begründete Anliegen einer hier notwendig werdenden Fristverkürzung bittet.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sehe am Mikrofon 4 eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Herbst.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Voraussetzungen für die Fristverkürzung und damit für die Dringlichkeit des NPDAntrags sind nur zur Hälfte erfüllt. Es ist korrekt, dass der Sachverhalt zum Zeitpunkt des Antragsschlusses nicht bekannt war. Es ist aber falsch, dass nur eine unmittelbare Entscheidung des Sächsischen Landtags am Sachverhalt etwas ändern könnte. Das normale, reguläre Verfahren ist
möglich, weil nicht damit zu rechnen ist, dass mit einer Entscheidung in der nächsten Woche plötzlich die Standortentscheidung umgekehrt werden könnte, zumal sich die Frage stellt: Kann man überhaupt durch eine politische Entscheidung die Entscheidung eines Konzerns verhindern oder behindern?
Meine Damen und Herren! Auch die Mitglieder der demokratischen Fraktionen sind enttäuscht und verärgert über die Ankündigung von MAN, den Standort in Plauen zu schließen. Darin sind wir uns sicherlich einig.
Ich bin froh, dass die Staatsregierung bereits vor Einreichung des NPD-Antrags sowohl auf der Ebene des Ministerpräsidenten als auch auf der Ebene des Wirtschaftsministers aktiv geworden ist.
Man wird alles dafür tun, um diesen Standort zu erhalten. Man wird gemeinsam mit der kommunalen Ebene darum kämpfen.
Darüber hinaus ist Folgendes selbstverständlich: Wenn – wie in diesem Fall – Fördermittel geflossen sind und die Bedingung lautet, dass das Projekt realisiert wird, dann sorgt die Staatsregierung natürlich dafür, dass im Falle einer nicht abwendbaren Schließung diese Fördermittel zurückzuzahlen sind. Das ist selbstverständlich.
Der Wirtschaftsminister hat angekündigt, in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses über den Stand zu informieren. Damit bestehen für die Parlamentarier genügend Möglichkeiten, sich mit dem Fall nochmals zu beschäftigen. Wenn es denn notwendig ist, kann auch im nächsten Plenum eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt werden.
Wir lehnen es jedenfalls ab – ich glaube, die Betroffenen in Plauen sehen das auch so –, dass die NPD auf Kosten
(Beifall bei der FDP, der CDU, der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Holger Szymanski, FDP: Und das sagt die FDP! Kaltschnäuzig wie immer zu den Arbeitnehmern!)
Bevor wir abstimmen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Annahme des Antrags einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten bedarf. Wer dem Antrag auf Fristverkürzung in der Drucksache 5/14466 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD, Drucksache 5/14466, abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abg. Holger Szymanski, NPD-Fraktion, dem gestern ein Ordnungsruf erteilt worden ist, hat fristgerecht vor Beginn der heutigen Sitzung dagegen Einspruch eingelegt. Die entsprechenden Drucksachen werden derzeit gefertigt und dann umgehend verteilt.
Nach § 98 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über diese Einsprüche in der folgenden Sitzung ohne Beratung. Ich schlage Ihnen vor, dafür den neuen Tagesordnungspunkt 14 vorzusehen.
Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 97. Sitzung ist damit bestätigt.
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktion hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 30 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 17 Minuten, FDP 12