Deswegen sage ich für die Staatsregierung ganz klar – sicherlich auch für die sie tragenden Parteien von CDU und FDP –: Mit uns zusammen können die Sachsen sicher sein, dass ländliche Regionen von der wirtschaftlichen Entwicklung nicht abgekoppelt werden. Das sollten Sie bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen, sehr geehrte Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, wir befassen uns nun mit dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/14456. Er wird von der Abg. Frau Jähnigen eingebracht. Bitte sehr, Frau Jähnigen.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Springer, wir halten daran fest: Kosten-Nutzen-Überlegungen gelten auch für Verkehrsprojekte.
Schauen Sie sich einmal die Unfallschwerpunkte auf neu gebauten Straßen an. Es ist nicht immer eine Verbesserung; manchmal jedoch schon. Manchmal wären auch andere Unfallvermeidungsprojekte nach einer Kosten
Zweitens: Herr Minister, Sie haben behauptet, Sie hätten auf Basis neuer Daten eine neue Prognose erarbeitet, aber Sie haben den Beweis nicht geliefert. Es gibt keine Evaluation, es gibt keinen Vergleich, und Sie haben die neue Landesverkehrsprognose nie erläutern können und erläutern wollen. Alle Fachleute haben in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gesagt, die Prognose sei nicht nachvollziehbar. Warum? – Die Anteile von Fuß- und Radverkehr am Modal Split sind nach Meinung der Fachleute zu gering. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs ist landesweit zu gering, und die Fachleute haben gesagt: Woher soll auf einmal der viele Durchgangsverkehr auf dem überörtlichen Netz kommen, der in der Prognose trotz der sinkenden Bevölkerungszahlen festgestellt wird? All das sind die Faktoren, bezüglich derer sich die alten Verkehrsprognosen immer noch in diesem angeblichen dynamischen Prozess widerspiegeln, der eigentlich ein statischer ist, um noch genügend Ausbauprojekte begründen zu können.
Ja, Herr Minister, Sie haben gestrichen. Ja, das war schwer, Respekt dafür. Wir haben uns als GRÜNE vor Ort nicht zu sagen gescheut: Da hat er recht. – Aber Sie haben viel zu wenige gestrichen, und das ist kein Neuanfang. Wenn Sie immer noch Projekte für 1,8 Milliarden Euro für unser kleines, mittelgroßes Land unter 16 Bundesländern anmelden, dann müssen Sie sich doch einmal fragen, was davon realistisch ist. Realistisch ist diese Summe nicht, und Sie werden mit dieser Politik scheitern.
Aber der springende Punkt, Frau Springer, ist ein anderer. Diese ganze netzkonzeptionelle Überlegung, die ganzen schönen Worte helfen Ihnen nicht, wenn das Bestandsnetz weiter verrottet. Die angebliche Freiheit der FDP, die den Straßenausbau und die Straßensanierung so gern miteinander vermischt, um dann die Sanierung doch immer wieder zu vernachlässigen, führt dazu, dass die Autofahrenden die Freiheit haben, auf Schlaglochpisten und bröckelnden Brücken zu fahren, und das ärgert uns. Deshalb stimmen Sie unserer Entschließung zu und wagen Sie einen echten Neuanfang.
Vielen Dank, Frau Jähnigen. – Meine Damen und Herren, möchte jemand als Erwiderung auf den Wortbeitrag das Wort ergreifen? – Frau Springer. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Jähnigen! Ihr Entschließungsantrag fasst eigentlich nur noch einmal all das zusammen, was Sie uns schon mit der Großen Anfrage offeriert haben.
Wir können in dem Entschließungsantrag nichts finden, was wir für unterstützenswert halten. Der Minister hat entsprechende Ausführungen dazu gemacht, dass KostenNutzen-Effekte bei uns so berechnet werden, dass die Infrastruktur für Sachsen die wesentliche Basis dafür ist und sich unser Land wirtschaftlich und gut entwickelt hat.
Wenn wir für 1,8 Milliarden Euro Straßen beim Bund angemeldet haben – das ist jetzt ein bisschen gelästert –, dann haben wir bestimmt 0,8 Milliarden Euro für Krötentunnel mit angemeldet.
Meine Damen und Herren, es war punktweise Abstimmung gewünscht zu dem Entschließungsantrag, Drucksache 5/14456. Wer dem Punkt I zustimmen möchte, der zeige das jetzt an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Ich lasse abstimmen über den Punkt II. Ich bitte um die Zustimmung. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch dem Punkt II nicht entsprochen worden. Insoweit erübrigt sich eine Schlussabstimmung zu dem Entschließungsantrag. Meine Damen und Herren, die Behandlung der Großen Anfrage ist beendet.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion mein Namensvetter Kollege Wehner. Sie haben das Wort, Herr Wehner.
Vielen lieben Dank, Herr Präsident, für die gewohnt individuelle Ankündigung! Meine Damen und Herren! Wir wollen über die Medizinischen Versorgungszentren sprechen. Wenn ich mich so umschaue, sind ja viele von Ihnen in der DDR groß geworden und Sie kennen das noch als Polikliniken. Wir haben sicherlich heute ein anderes Niveau, was die Medizin betrifft, aber um die Grundstruktur geht es auch bei den Medizinischen Versorgungszentren, den MVZ.
Es sind also Einrichtungen für eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit einer koordinierten Behandlung aus einer Hand. Dafür steht das MVZ. Die Gesundheitsreform 2004 hat verstärkt Möglichkeiten geschaffen, diese Zentren zu gründen. Inzwischen gibt es über 1 200 Medizinische Versorgungszentren, in denen fast 6 000 Ärzte ihre Patienten gemeinsam unter einem Dach versorgen.
Ärzte aus den Fachgebieten der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin, der Chirurgie bis hin zur Gynäkologie oder der Zahnmedizin – all das kann unter einem Dach angeboten werden und ich glaube, das ist auch der richtige Weg. Sie können selbst Apotheken oder Physiotherapeuten mit in das Versorgungszentrum integrieren, also diese Kooperation vorantreiben. Es werden Synergieef
Es gibt viele Vorteile, auf die wir im Verlauf dieses Tagesordnungspunktes noch eingehen werden; deshalb will ich auf den zweiten Teil des Antrages eingehen. Im ersten Teil soll ein umfassender Bericht von der Staatsregierung gegeben werden. Ich bin auch sehr gespannt, wie konkret das dann in Sachsen aussieht; für den Bund zeichnet es sich schon etwas ab.
Im zweiten Teil geht es um die Verbesserung: Wie kann man die Zentren entsprechend weiterentwickeln? Zum Beispiel muss die Akzeptanz in der Ärzteschaft, insbesondere im niedergelassenen Bereich, weiter verbessert werden. Trotz zunehmender Gründung von Medizinischen Versorgungszentren sowie einer steigenden Anzahl von angestellten Ärzten werden teilweise immer noch Vorbehalte seitens der niedergelassenen Ärzteschaft vorgetragen.
Die Freiberuflichkeit und die damit verbundene therapeutische und diagnostische Freiheit der niedergelassenen Ärzte ist aus unserer Sicht und nach unserer festen Überzeugung ein unverzichtbares Element. Gleichzeitig muss aber auch geschaut werden, wie die ambulante Versorgung zukünftig sichergestellt werden kann und wie Ansprüche junger Mediziner an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedient werden können.
Die Medizinischen Versorgungszentren können ganz gewiss einen Beitrag leisten; denn es ist bekannt, dass
In der Vergangenheit gab es häufig Veränderungen von Rahmenbedingungen dieser Zentren. Zum Beispiel wurden in der letzten Legislaturperiode im Versorgungsstrukturgesetz die Zulassungsregelungen für die MVZ modifiziert und die Gründungsberechtigung wurde auf Vertragsärzte und Krankenhäuser sowie gemeinnützige Trägerorganisationen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, beschränkt. Die Leitung der medizinischen Versorgung der MVZ muss in ärztlicher Hand liegen, und dabei muss die ärztliche Leiterin bzw. der ärztliche Leiter in dem MVZ selbstständig sein und darf selbstverständlich keinen medizinischen Fragen und Weisungen unterliegen.
Aktuell ist im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen, dass künftig auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen werden. Außerdem wird es auch Kommunen möglich, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen.
Durch diese bereits umgesetzten wie auch angedachten Vorgaben auf Bundesebene ergeben sich einerseits neue Möglichkeiten; andererseits werden diese aber auch eingeschränkt. Eine Verlässlichkeit von Aussagen scheint für uns also sehr notwendig. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene geschaffen werden, insbesondere bei dem Beispiel der Kommunen, das ich gerade angedeutet hatte. Ich denke, es ist der richtige Weg, dort, wo die Kommune es leisten kann – gerade im ländlichen Raum –, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen.
Ein weiterer Punkt ist der Abbau von Benachteiligungen im Bereich der Vergütung. Hier erscheint gerade eine bundesweite Lösung notwendig, denn im vergangenen Jahr wurde bundesweit eine Beispielpraxis auf die Vergütung untersucht. Das Ergebnis: mehr als 60 000 Euro zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Honorarumsatz. Der Grundsatz „gleiches Honorar für gleiche Leistung“ ist damit nicht mehr gegeben und bedarf einer Anpassung.
Meine Damen und Herren, es besteht also Handlungsbedarf, und deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Jederzeit einen Arzt zu finden – überall im Land – und möglichst noch in überschaubarer Nähe einen Facharzt konsultieren zu können – das ist es, was unsere Bürger unter flächendeckender medizinischer Versorgung verstehen. Die Gesundheitspolitik steht vor Herausforderungen, auf die sie mit neuen Ansätzen reagieren muss.
Die strikte Trennung ambulanter und stationärer Leistungen kann dazu führen, dass die Versorgungskette zwischen Arzt und Patient gelegentlich unterbrochen wird. Medizinische Versorgungszentren bieten zahlreiche
Vorteile, mit denen genau an diesen Schwachstellen des Systems die derzeitige Gesundheitsversorgung verbessert werden kann und damit neue Modelle angeboten werden können. MVZ bieten Versorgung aus einer Hand und sichern dort den Ärztebedarf, wo frei werdende Arztplätze und Praxen keine Nachfolger finden. Kein Arzt wird ausgebildet entweder für den ambulanten oder für den stationären Bereich. Nicht jeder Arzt möchte sofort das wirtschaftliche Risiko mit der Übernahme von medizinischen Fachangestellten eingehen. Lange Arbeitszeiten, Notdienste und eine hohe Abrechnungsbürokratie stehen dieser oft vehement entgegen.
Die MVZ können kooperativ mit Krankenhäusern zusammenarbeiten, um auch die ideale Versorgung zu gewährleisten. Übrigens nutzen bereits jetzt alle Trägerformen unserer Krankenhäuser diese Möglichkeit, MVZ anzubieten. Ja, sie rücken damit in den Blick der Weiterentwicklung auch der sächsischen Gesundheitswirtschaft, vor allem aber der medizinischen Versorgungslandschaft.
Medizinische Versorgungszentren ermöglichen es, Ressourcen effizienter einzusetzen. Die Beschaffung und die Nutzung von Großgeräten durch viele Praxen erspart Kosten. Gerade vor dem Hintergrund steigenden Kostendrucks in der Versorgung, aber auch der Möglichkeiten, die hoch spezialisierte und teure Apparate bieten, setzt die Gemeinschaftsnutzung auch einen Anreiz für Investitionen. Es können Hürden abgebaut werden, mit denen sich Ärzte in der Selbstständigkeit konfrontiert sehen.
Ich möchte an dieser Stelle aber deutlich sagen: Wir wünschen uns den selbstständigen, eigenverantwortlichen Arzt, der wohnortnah die Versorgung sichert. Doch an jenen Stellen, wo dies nicht möglich ist, müssen wir über diese anderen – neuen – Modelle nachdenken. Ich betone dies vor allem mit Blick auf den ländlichen Raum; mein Kollege Wehner ist schon darauf eingegangen. Das vertraglich geregelte Angestelltenverhältnis ist derzeit auch bei Ärzten beliebt.