Artikel 3, Änderung des Sächsischen Ordnungswidrigkeitengesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier eine Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch mit großer Mehrheit angenommen.
Artikel 4, Änderung des Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen, dennoch wurde Artikel 4 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 5, Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen; Artikel 5 wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
Artikel 7, Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen, dennoch wurde Artikel 7 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 8, Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Artikel 8
Artikel 9, Änderung des Sächsischen Früherkennungsdurchführungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier
Ich frage einmal kurz nach hinten, ob ich den Artikel 6 vergessen habe. – Sie meinen, ja. Also holen wir das noch nach. Artikel 6, Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen, dennoch wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
Nun können wir zu Artikel 10, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, kommen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer
Ich lasse nun noch einmal über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder eine Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch wurde dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt.
Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Abg. Schiemann das Wort. – Herr Schiemann, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in 2. Lesung debattieren, dann sprechen wir über technische Veränderungen, die es im Verwaltungsablauf gibt und die durchaus als vergleichbar mit revolutionären Veränderungen in anderen Bereichen angesehen werden können.
Diese Änderungen im technischen Bereich, neben dem Telefon auch per elektronischem Brief zu kommunizieren, verändern Verwaltungsabläufe in sehr bedeutendem Maße. Die Rahmenbedingungen, die dieser Gesetzentwurf ermöglicht, werden die Verwaltung in ihrer Arbeit weiter herausfordern. Das möchte ich eindeutig betonen. Hierbei sei mir die Bemerkung gestattet: Elektronische Verwaltung wird auch künftig nur funktionieren, wenn sich die Mitarbeiter der Staatsverwaltung und weiterer Verwaltungen im Freistaat Sachsen für ihre Arbeit engagieren und weiterhin gute Arbeit leisten.
Beim Aufbau des Freistaates Sachsen haben die Staatsverwaltung und weitere Verwaltungen im Freistaat Sachsen bisher dazu ihren eigenständigen Beitrag geleistet. Deshalb bleibt die Arbeit der Mitarbeiter ein Grundpfeiler unserer modernen sächsischen Verwaltung.
Zu den Beratungen. Zunächst bedanke ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für die sehr offen und sehr fair geführten Beratungen im federführenden Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss.
Nach der Anhörung haben wir den Gesetzentwurf ausführlich, intensiv und nicht zuletzt auch äußerst kritisch geprüft und beraten. Dabei haben wir uns folgenden Fragen gewidmet: Erstens, der mittelfristigen Finanzplanung des Projektes. Wir haben selbstverständlich nachgefragt: Ist die Finanzierbarkeit eines so großen, sehr umfangreichen Projektes möglich? Wir haben die möglichen Auswirkungen eines möglichen Mehrbelastungsausgleichs, auch für die kommunale Ebene, geprüft. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Freistaat Sachsen auch der kommunalen Ebene und den weiteren betroffenen Verwaltungen eine Basiskomponente zur Verfügung stellen wird. Damit ist die Frage nach der Ausgleichspflichtigkeit mit Nein beantwortet worden.
Wir haben in der Anhörung nach Rückfragen bei den Vertretern der kommunalen Verbände zur Kenntnis nehmen können, dass diese die Frage der Ausgleichspflichtigkeit ebenfalls mit Nein beantwortet haben.
Wir haben uns sehr intensiv mit der Frage einer möglichen Effizienzrendite befasst, und wir müssen dazusagen, dass derzeit nicht erkennbar ist, dass es zu einer Effizienzrendite kommen wird. Das heißt, die Kollegen aus dem finanzpolitischen Bereich können nicht damit rechnen, dass es mit diesem Gesetzentwurf zu massiven Einsparungen beim Personal kommen wird. Es wird eher beim
Sehr kritisch haben wir uns mit dem Personalmehrbedarf für die Aufarbeitung, Pflege und Aktualisierung von Open Data befasst. Das war ein Thema, das wir innerhalb der CDU-Fraktion, aber auch innerhalb der Koalitionsfraktionen mit der FDP sehr ausführlich diskutiert haben. Wichtig war für uns – das ist auch eine entscheidende Frage für das Gesamtkonzept –: Wie sicher werden die Verwaltungssysteme der Zukunft sein? Dies gilt in Zeiten großer Aktivitäten ausländischer Geheimdienste und weiterer krimineller Aktivitäten im Internet in besonderem Maße.
Sicherheitsanforderungen werden die Herausforderungen der Zukunft im sächsischen Verwaltungsnetz werden. Fragen beim Austausch vertraulicher Nachrichten, zur Ver- und Entschlüsselung bei der elektronischen Kommunikation, zu De-Mail und zu erwartende besondere Herausforderungen beim E-Mail-Austausch mussten beantwortet werden. Wir haben uns den Fragen der Signaturerzeugung, des Signaturdienstes, des Signaturprüfdienstes und des Signaturspeicherdienstes sowie der Umsetzung der elektronischen Vorgangsbearbeitung, des Formularmanagements, des medienbruchfreien Geschäftsverkehrs und Fragen von der Aussonderung bis hin zur Archivierung gewidmet.
Ich denke, dass das Thema Aussonderung – die Entscheidung, was archiviert werden muss – natürlich auch an die Verwaltung eine besondere Herausforderung stellen wird. Es wird sicherlich nicht nur die Frage stehen, welche technischen Medien in der Zukunft die Leistungsfähigkeit erbringen werden, auch die Archivierung vorzunehmen anstelle des Papierarchivs, sondern es wird auch die Frage gestellt werden müssen, was für die Zukunft als Archivgut erhalten werden wird.
Für uns war es wichtig, dass kein Bürger verpflichtet werden darf, die Angebote aus dem Gesetzentwurf anwenden zu müssen. Anders gesagt: Niemand darf verpflichtet sein, jetzt nur noch dieses technische Medium zu nutzen. Es wird auch künftig möglich sein, sich in ganz normaler Briefform oder anderen Formen außerhalb der technischen Möglichkeiten an die Verwaltung zu wenden und die entsprechenden Fragen zu klären.
Die Notwendigkeit der Ermöglichung der elektronischen Kommunikation mit der sächsischen Verwaltung und der elektronischen Vorgangsbearbeitung musste angesichts der möglichen Sicherheitsrisiken freilich sehr intensiv diskutiert werden. Dabei ging es nicht – das möchte ich nochmals betonen – um das Ob, sondern ausschließlich um das Wie.
Herr Staatsminister Dr. Martens, wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie mit der Staatsverwaltung Sorge dafür tragen werden, dass die Anliegen der Sicherheitserfordernisse eine ganz besondere Bedeutung und Herausforderung darstellen und letztlich in Form der Erhaltung der Sicherheitserfordernisse ernst genommen werden.
Diesen Fragen haben wir uns unter anderem in den Beratungen zum Gesetzentwurf gewidmet. Dabei sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass wir mit der Zeit gehen müssen und wollen. Wir möchten uns den Möglichkeiten des technischen Fortschritts widmen und diese im Interesse der Bürger des Freistaates sowie der sächsischen Unternehmen für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung im Freistaat Sachsen nutzen.
Dazu gehört es natürlich auch, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu ermöglichen oder Verwaltungsabläufe weitestgehend papierlos zu gestalten. Dies bedeutet nicht nur, dass diejenigen, die in der Verwaltung tätig sind, auch entscheidungskompetent in ihrer Ausbildung, in den Vorarbeiten sein müssen, sondern dass sie auch nach wie vor Seele in die Arbeit einbringen müssen. Es darf nicht nur nach den Buchstaben gehen, sondern es muss auch weiterhin der Spielraum der Eigenverantwortung genutzt werden.
Hierin liegt meines Erachtens die Chance, Verwaltung effizienter zu machen und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dies soll nicht nur ein dahergesagtes Wort sein. Bürgerfreundlichkeit war ein Markenzeichen in den ersten 20 Jahren, und ich glaube, Bürgerfreundlichkeit sollte auch ein Markenzeichen der Zukunft sächsischer Verwaltung bleiben.
Allein durch den Wegfall der behördenexternen und behördeninternen Postlaufzeiten eingehender bzw. ausgehender Schreiben und Anträge dürfte sich die Bearbeitungszeit der Verwaltungsverfahren aber dennoch verkürzen. Davon müssen wir ausgehen. Wir haben dazu auch den Disput im Ausschuss geführt. Das ist im Interesse der Bürger sowie der Unternehmen im Freistaat Sachsen und bleibt ein wichtiger Standortfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! ich hatte bereits erwähnt, dass die CDU- und die FDP-Fraktion einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetz eingebracht haben. Wir haben uns nach der Anhörung den Schwerpunkten der Anhörung gewidmet. Es sind meines Erachtens vier deutliche Schwerpunkte angesprochen worden, die wir alle mit einem Änderungsantrag, in der Ausschussberatung geändert, nun hier dem Plenum vorlegen.
Nun zum Einzelnen. In der Anhörung am 26. März stand unter anderem die Barrierefreiheit des E-Governments im Vordergrund. Ich erinnere mich noch sehr gut an die kleine Vorführung von Herrn Prof. Kahlisch, der ein sicher nicht barrierefreies PDF-Dokument – ich glaube, es war sogar das Vorblatt des vorliegenden Gesetzentwurfs – von seinem Smartphone wiedergeben ließ. Wir konnten daran sehen – und das ist ein weiteres klares Argument für die elektronische Kommunikation –, dass die technischen Möglichkeiten die große Chance bieten, den Zugang von Menschen mit Behinderungen so zu verbessern, wenn man von Anfang an den Zugang zu den Verwaltungsdokumenten barrierefrei gestaltet. Daher hatten auch wir im Nachgang der Anhörung den Eindruck, dass an dieser
Ich glaube, in diesem Punkt besteht bei allen Fraktionen hier im Haus Einigkeit. Wir haben dabei schließlich versucht, das Nötige mit dem Möglichen zu kombinieren, und wollen mit der Änderung des § 7 dieses Gesetzes ein klares Signal in aller Deutlichkeit zur Notwendigkeit der Barrierefreiheit setzen, ohne andererseits insbesondere kommunale Ebenen durch Forderungen nach sofortiger oder bedingungsloser Umsetzung der Barrierefreiheit vor nahezu unmögliche Herausforderungen zu stellen.
Ich glaube aber, es ist eine Chance. Wir haben diese technischen Machbarkeiten gesehen, die genutzt werden sollten. Das, was uns Herr Prof. Kahlisch als Direktor der Zentralbibliothek für Blinde in Leipzig dargelegt hat, hat uns gezeigt, dass der technische Stand eben viel weiter ist, als wir, die wir sehen können, das zur Kenntnis nehmen. Deshalb sollten wir dieses nicht so kostenintensive Problem auch entsprechend lösen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass es uns wichtig ist, bei der Umsetzung dieses Gesetzes alles Mögliche zu tun, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Wir hoffen sehr, dass die in der öffentlichen Anhörung signalisierte Bereitschaft der Staatsregierung besteht. Herr Staatsminister, ich glaube, wir waren uns in der Diskussion völlig einig, dass wir diesen Zugang ermöglichen wollen, wenn wir hier am Anfang der technischen Möglichkeiten sind. Wir hoffen sehr, dass die in der Öffentlichkeit signalisierte Bereitschaft der Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung mit Unterstützung auch durch die Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig erfolgen wird. Diesen Schatz des Wissens der Deutschen Zentralbibliothek in Leipzig zu nutzen, können wir nur empfehlen.
Das Wissen und die Erfahrungen der Betroffenen sollten bei der Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Deshalb kann es nur mehr als klug bezeichnet werden, dieses Wissen von Anfang an einzubeziehen, um die doch recht großen Möglichkeiten der barrierefreien Ausgestaltung von E-Government-Anwendungen zu nutzen. Wir wollen, dass künftig noch bessere Chancen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen geschaffen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer, aus unserer Sicht ebenso wichtiger Punkt ist die durch den Änderungsantrag eingefügte Regelung zur Sicherstellung der Kommunikation in sorbischer Sprache. Hier hat es in der Vergangenheit durchaus Defizite gegeben. Uns ist es wichtig – das gibt uns auch die Sächsische Verfassung als klaren Auftrag auf –, dass Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit oder des sorbischen Volkes, die die sorbische Sprache auch im Rahmen der elektronischen Kommunikation nutzen wollen, dies auch uneingeschränkt nutzen können. Daher haben wir die Ergänzung in den §§ 10 Abs. 4 und 19 des Gesetzentwurfs vorgesehen. Ich hoffe, dass die technischen Möglichkeiten so, wie uns das auch seitens der Staatsverwaltung, des Justizministeriums in der Ausschussberatung dargestellt worden ist, technisch
umsetzbar sind. Sollte es dort noch Nachfragen oder unterstützende Fragen geben, dann gibt es in Bautzen im Sorbischen Institut, aber auch in der Stiftung für das sorbische Volk durchaus Vertreter, die bei diesen Fragen mithelfen können.