Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für uns steht beim Melderecht ganz vorn, dass es bürgerrechtlich orientiert sein muss, weil hier private Daten von Bürgern massiv verwaltet werden. Die Wirtschaftlichkeit ist nur ein weiterer zusätzlicher Aspekt.
Wir haben jetzt die Situation, dass ein Umsetzungsgesetz für das Bundesmeldegesetz beschlossen werden soll, welches auf Bundesebene erst am 1. Mai 2015 in Kraft tritt. Wir haben in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf erfahren, dass der Betreiber des sächsischen Kernmelderegisters bisher nicht nach BSI-Grundschutz zertifiziert ist. Aktuell läuft eine Ausschreibung mit diesem Qualitätskriterium. Man hat dort offensichtlich die Sicherheitsbedürftigkeit erkannt. Das ist lobenswert, es zeigt aber auch, dass die Bürgerrechtsfreundlichkeit bisher nicht das vorrangige Ziel der behördlichen Datenbank gewesen ist, es künftig aber sein muss.
Ich komme zum Kern der Vorschläge, die wir Ihnen mit eigenen Gesetzentwürfen seit Jahr und Tag machen: die Durchsetzung der Einwilligungslösung. Ich will sagen: Meldedaten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Bürgerinnen oder der Bürger dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Wenn das am 1. Mai 2015, also in einem Jahr, per Bundesgesetz umgesetzt wird, werden Interessierte an den Daten diese lange Umsetzungszeit nutzen, großen Datenhandel zu betreiben. Das finden wir GRÜNEN nicht gut.
Wir meinen: Sachsen sollte seinen Regelungsspielraum nutzen, um die Einwilligungslösung sofort im Vorgriff auf das Bundesrecht durchzusetzen. Es ist geklärt, dass wir das regeln können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen keinen Datenhandel, auch nicht in einer Übergangszeit! Wenn der Bund diesbezüglich zu langsam ist, sollte Sachsen schneller sein. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet neben einigen Verbesserungen, zum Beispiel der Bestätigung der Vermieters bei einer Neuanmeldung, um Scheinanmeldungen zumindest zu erschweren, auch einen wesentlichen Kritikpunkt.
Hinter einer harmlos anmutenden Fassade einer Ausführungsvorschrift für ein Bundesgesetz wird eine durchaus brisante und politisch äußerst fragwürdige Rechtspraxis mit durchgewinkt. Vielleicht haben sich viele von Ihnen nicht wirklich mit dem vorgelegten Entwurf befasst und wissen von daher nicht, worin die eigentliche Mogelpackung besteht. Daher ganz konkret: Die Staatsregierung behauptet unter Buchstabe a) des Vorblattes, der sogenannten Zielsetzung, der heute abzustimmende Gesetzentwurf sei so – ich zitiere – „verfassungsrechtlich geboten“.
Das klingt gut und enthebt nur zu oft manchen Abgeordneten des eigenen Nachdenkens; denn was angeblich verfassungsrechtlich geboten ist, dem kann ohnehin nur zugestimmt werden, und da wird alles schon ganz in Ordnung sein. Ist es aber nicht. Denn es wird im § 6 des Gesetzentwurfes ein unglaubliches Sonderrecht des Mitteldeutschen Rundfunks festgeschrieben, das erstens weder dem Sinn und Zweck eines Meldegesetzes entspricht noch zweitens im System des deutschen Beitrages und Gebührenrechtes irgendeine Berechtigung hat oder gar drittens verfassungsrechtlich geboten ist.
Konkret: Mit dem vorliegenden Gesetz führen Sie in § 6 eine Sonderbewilligung des Mitteldeutschen Rundfunks ein, damit dieser die in der Bevölkerung ohnehin als unangemessen hoch eingestuften Rundfunkgebühren in ganz besonders einfacher Weise ermitteln und verwalten kann – eine ganz klare und durch nichts gerechtfertigte einseitige Bevorzugung gegenüber anderen Gläubigern, denen kein Sondergesetz zur Verfügung steht, um an die Meldedaten ihrer Schuldner zu kommen.
Die NPD-Fraktion – und mit ihr eine große Mehrheit unseres Volkes – lehnt bereits die Rundfunkzwangsabgabe als solche ab. Erst recht nicht ist mit uns ein solches Sondergesetz zu machen, das den MDR zum Luxusgläu
biger erhebt. Dass Sie eine solche Regelung auch noch als verfassungsrechtlich geboten bezeichnen, mag für sich selbst sprechen. Die NPD-Fraktion wird sich zu diesem Gesetzentwurf enthalten.
Darf ich bitte erst aufrufen? Denn die Staatsregierung hat noch das Wort, wenn sie es wünscht. Danach behandeln wir in der Abstimmung den Änderungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich möchte ich aus der Sicht der Staatsregierung kurz zu diesem Entwurf sprechen.
Zunächst einmal herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf! Das ist mehrfach angeklungen; aber aus der Sicht der Staatsregierung ist deutlich geworden, dass die einzelnen Partner, die mitgewirkt haben, dazu beigetragen haben, dass unser Ziel erreicht worden ist. Wir wollen ein modernes, schnelles, benutzerfreundliches und wirtschaftliches Meldewesen haben, und mit diesem Gesetz werden wir dieses bekommen. Das kann sich sehen lassen.
Erstens – die Regelung von Zuständigkeiten und Verfahren, auf die ich aufgrund der Zeit nicht mehr eingehen werde. Herr Seidel hat es vorgetragen. Wir haben im Innenausschuss sehr umfangreich und intensiv zu diesem Gesetzentwurf debattiert und ich denke, es ist alles gesagt worden.
Zweitens gibt es wie bisher die Übertragung weiterer Ausführungsbestimmungen durch Rechtsverordnungen an uns, das Innenministerium. Das heißt, die Muster für verschiedenste Meldescheine können weiterhin einfach bestimmt werden. Neu ist die Ermächtigung, im Hotelmeldeschein einen erweiterten Datenumfang zur Erhebung von Kurtaxen festzulegen.
Drittens wird aus dem bisherigen Kernmelderegister das neue Sächsische Melderegister. Das bedeutet: mehr Daten und Aufgaben, zentrale Datenübermittlung und Aus
kunftserteilung. Dazu zählen die bereits angesprochenen 24-Stunden-Abrufe von Sicherheitsbehörden oder die Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte – automatisch oder auch im Internet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit gehen wir wieder einen Schritt in Richtung moderne Verwaltung. Deshalb bitte ich auch aus der Sicht der Staatsregierung um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, wir können nun zur Abstimmung schreiten. Aufgerufen ist das Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/14536 ab.
Zunächst behandeln wir den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Ich frage, ob Einbringung gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich nun die FDP-Fraktion, das Wort zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz zum Änderungsantrag Stellung nehmen. Ich denke, der Änderungsantrag verfolgt die richtige Intention: ein höchstmögliches Datenschutzniveau zu gewährleisten. Aber er ist komplett unpraktikabel. Die neuen Regelungen werden bereits im Mai 2015 in Kraft treten. Dann haben wir das entsprechende Datenschutzniveau, das wir uns alle wünschen.
Wenn wir diesen Änderungsantrag heute annehmen würden, müssten sämtliche kommunalen Melderegister aufwendig umprogrammiert werden. Es müssten neue Programme angeschafft werden. Die Frage ist, ob man das überhaupt bis zum Mai schaffen kann. Wir würden erhebliche Kosten verursachen, die in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen, den diese Regelung bringt.
Daher bitte ich Sie sehr herzlich, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Er ist schlicht und einfach nicht durchführbar.
Frau Präsidentin! Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, dass wir diese Thematik als LINKE in der Vergangenheit bereits des Öfteren angesprochen haben. Insofern danken wir an dieser Stelle der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diesen Änderungsantrag. Wir sollten ihn auf jeden Fall im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Daten annehmen.
Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Somit lasse ich nun über den Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich schlage vor, dass wir wieder artikelweise vorgehen. Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Überschrift abgelehnt worden.
Entschuldigung, angenommen. Vielen Dank. Noch einmal zurück: Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist die Überschrift mit Mehrheit angenommen worden.
Ich beginne mit Artikel 1 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Ablehnungen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist Artikel 1 dennoch mit Mehrheit angenommen worden.
Artikel 2, Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Artikel 2 wurde mit Mehrheit angenommen.
Artikel 3, Änderung des Sächsischen Ordnungswidrigkeitengesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier eine Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch mit großer Mehrheit angenommen.