Kerstin Köditz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Hinschauen lohnt sich“, so lautet der Titel der Unterrichtung des Sächsischen Ausländerbeauftragten, Martin Gillo, zum „Heim-TÜV“ 2013 über das Leben in sächsischen Gemeinschaftsunterkünften.
Menschen auf der Flucht mit dramatischen Erlebnissen, mit Verletzungen an Körper und Seele leben in diesen Gemeinschaftsunterkünften, viele leider sogar über lange Jahre. Es muss also genau hingeschaut werden, unter welchen Bedingungen diese Menschen hier in Sachsen direkt in unserer Nähe leben.
Der Sächsische Ausländerbeauftragte, Martin Gillo, und sein Team haben hingeschaut. An 17 verschiedenen Tagen besuchten sie die 40 Einrichtungen, an manchen Tagen drei bis vier Heime. Aber dies ist ja nur das Offensichtliche dabei. Die Erarbeitung des Fragenkatalogs, die Formulierung von Mindeststandards im Vorfeld, die Auswertung und Aufarbeitung der Ergebnisse bis hin zur Vorlages des „Heim-TÜV“ als Dokument – all dies gehört dazu.
Dies ist eine wichtige und anerkennenswerte Leistung. Die Fraktion DIE LINKE sagt dafür nachdrücklich Danke. Dank an Martin Gillo und sein gesamtes Team!
Mittlerweile ist der „Heim-TÜV“ ja schon ein kleiner sächsischer Exportschlager geworden. Auch uns erreichten vor einigen Wochen Anrufe von Kolleg(inn)en aus dem Saarland, um mehr darüber zu erfahren, da man ein solches Mittel wie den „Heim-TÜV“ dort ebenfalls gern auf den Weg bringen möchte.
Meine Damen und Herren, mit dem „Heim-TÜV“ liegt nicht nur ein Dokument vor, sondern auch ein Handlungsauftrag für die Betreiber, für die Kommunen und die Landkreise. So manches hat sich in den letzten Jahren auch bewegt – nicht genug, sagen wir als LINKE, noch nicht genug. Gerade der Punkt „Soziale Betreuung“ sollte im Fokus der gemeinsamen Bemühungen in den nächsten Jahren und auch schon bei den nächsten Haushaltsberatungen stehen; denn auch in diesem Zusammenhang gilt: Ehrenamt ist gut, kann aber nur Ergänzung für hauptamtliche Strukturen sein und niemals deren Ersatz.
Diese und ähnliche Fragen spielten im letzten Monat bei der Anhörung im Innenausschuss zum SPD-Antrag bezüglich eines Runden Tisches „Humanitäre Flüchtlingspolitik Sachsen“ und zu unserem Antrag zum Thema „Flüchtlingsaufnahme in Sachsen“ bereits eine große Rolle. Wir erwarten bei der Evaluierung des „HeimTÜV“, dass die vielfältigen Anregungen aufgenommen werden: mehr Zeit für Gespräche, auch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, stärkere Einbeziehung von örtlichen Verantwortungsträgern, wie Bürgermeistern und örtlichen Vereinen, Gemeinderäten, Initiativen und Landtagsabgeordneten, nicht nur von der CDU.
Meine Damen und Herren, wir sprechen heute über die Unterrichtung über den „Heim-TÜV“; aber wir wissen auch, dass der Sächsische Ausländerbeauftragte Martin Gillo neben seinem Hinschauen in diesem Teilbereich der Unterbringung sehr Wesentliches dazu beigetragen hat, dass es in Sachsen zu einem zwar langsamen, aber immerhin einem Umdenken in Fragen der Unterbringung hin zu deutlich mehr dezentralen Lösungen gekommen ist. Dafür möchte ich mich bei Ihnen ganz besonders bedanken – in meinem Namen und im Namen der Fraktion DIE LINKE.
Wir möchten Ihnen und Ihrem Team für so vieles danken, was Sie in den letzten Jahren angegangen sind, angedacht und auf den Weg gebracht haben. Sie waren nicht nur ein „Kummerkasten“ für zugewanderte Menschen. Sie sind mehr, viel mehr, und das wird bleiben, auch wenn Sie, Herr Gillo, dieses Amt nicht mehr persönlich bekleiden. Jeder Nachfolger, jede Nachfolgerin wird sich an Ihnen messen lassen müssen.
Ich denke dabei an Ihre unermüdliche Forderung nach einer Willkommenskultur oder an Ihre deutlich gezeigte Freude über hervorragende schulische Ergebnisse von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder an Ihren Einsatz für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen oder, oder, oder. Die Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen.
Ich möchte nur noch einen persönlichen Punkt erwähnen. Sie waren für die Familie Kilada da – in den Tagen nach dem Mord, bei der Beisetzung und beim Prozess. Fast zu jedem Prozesstag haben wir beide uns im Leipziger Gerichtssaal, beim Prozess gegen die brutalen Mörder des Sohnes Kamal Kilada getroffen, ermordet aus rassistischen Motiven von einschlägig bekannten Nazis. – Danke.
Ich wünsche Ihnen im Namen meiner Fraktion alles Gute, viel Kraft und vor allem Gesundheit.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich außergewöhnlich, wenn ausgerechnet ich, noch dazu gleich zu Beginn meiner Rede, ausdrücklich die Koalitionsfraktionen in diesem Haus lobe. Ich will den großen Mut von CDU und FDP würdigen. Es muss nämlich als ausgesprochen mutig bezeichnet werden, wenn beide Fraktionen in ihren Abschlussstellungnahmen zum Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ zu der durchaus kühnen Einschätzung gelangen, dass sächsischen Behörden im Zusammenhang mit dem NSU keine Vorwürfe gemacht werden könnten.
Es wird gefolgert, dass – Zitat – „an der Sicherheitsstruktur im Freistaat Sachsen keine Änderungen erforderlich sind“. Schuld am NSU-Desaster habe schließlich Thüringen. Zudem habe das sächsische Innenministerium längst alles getan, um – Zitat – „die Gefahren rechtextremistischer Taten künftig zu minimieren“.
Ich warne allerdings vor zu viel Mut. Eine solche Feststellung ist derart mutig, dass sie sehr eng an Leichtsinn grenzt.
Der Untersuchungsausschuss hat uns genügend Beispiele für solch gefährlichen Leichtsinn geliefert. Denken wir nur an das Landesamt für Verfassungsschutz. Dieses hat über Jahre felsenfest behauptet, dass Rechtsterrorismus überhaupt nicht existiere. Es hat zudem behauptet, dass „Blood & Honour“ lediglich ein „Musiknetzwerk“ sei. Auch diese Behauptungen waren ausgesprochen mutig, vor allen Dingen waren sie aber vollkommen falsch.
Mir ist vollkommen schleierhaft, wie jemand darauf kommen kann, dass keine Fehler begangen worden seien. Meine eigene Fantasie stößt an eine Grenze, wenn ausgerechnet auf der Grundlage uneingestandener Fehler eine Verbesserung des Handelns versprochen wird. Die Botschaft, die ich hier höre, ist ein einziger paradoxer Widerspruch: Alles wird besser, weil alles so bleibt, wie es ist.
Meine Damen und Herren! Das funktioniert nicht. Ich fürchte, Sie lehnen sich wirklich zu weit aus dem Fester. Solange es dabei nur um die Gefahr geht, dass Sie selbst aus dem Fenster fallen, ist das allein Ihr Risiko. Ihre Wette aber, die Gefahren rechtsextremistischer Taten seien durch ein Fingerschnippen zu minimieren, kann im Ernstfall wieder zulasten der Opfer rechter Gewalt gehen.
Diese Wette einzugehen ist nicht nur mutig, sondern zynisch.
Ich bedauere es, dass das Fazit von CDU und FDP der zweijährigen Arbeit des Untersuchungsausschusses in jeder Hinsicht auf wackligen Beinen steht, und das nur, so mein Eindruck, um eilig und möglichst unbeschadet einen Schlussstrich unter die Aufklärung zum NSU-Komplex ziehen zu können.
Dieses Vorgehen verwundert mich aber wiederum auch nicht. Ich erinnere mich noch gut, wie wir hier vor etwas mehr als zwei Jahren beisammensaßen und über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses debattiert haben. Es war von Anfang an klar, dass Sie von CDU und FDP diesen Ausschuss nicht wollten. Sie haben sich ausgerechnet hinter der NPD versteckt und von einem „NPD-Informationsausschuss“ gesprochen. Dass der Einwand unsinnig war, liegt inzwischen nachweisbar auf der Hand.
Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, sind Ihrem Kurs trotzdem mutig treu geblieben. Sie haben Ihren mangelnden Willen zur parlamentarischen Aufklärung bis zum Ende durchgehalten. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass man das Ihrem Ausschussbericht auch deutlich ansieht.
Es ist nicht einmal besonders verwunderlich, dass nunmehr am Ende der Arbeit zwei sehr unterschiedliche Berichte vorliegen. Es sind tatsächlich derart viele Fragen offen, dass ein einhelliges Fazit schwer zu ziehen ist und eine abschließende Beurteilung schon gar nicht getroffen werden kann.
Bedauerlich und regelrecht beschämend ist in meinen Augen, dass bezüglich der angebrachten und notwendigen Konsequenzen aus dem NSU-Komplex keine Einigkeit der demokratischen Fraktionen in diesem Haus besteht. Im Bundestag und in Thüringen haben sich die Regierungsfraktionen zu den dortigen Ausschüssen bekannt und sie von Anbeginn aktiv mitgetragen. In Sachsen war aber das Gegenteil der Fall. Das ist weder vor dem Hintergrund der außerordentlichen Tragweite des Themas noch vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zu rechtfertigen.
Dass sich der NSU ausgerechnet in Sachsen versteckt hielt und ein Dutzend Jahre unentdeckt blieb, ist allgemein bekannt.
Blicken wir zurück in den November 2011, kurz nach der Enttarnung des NSU. Es gab einen gemeinsamen Entschließungsantrag – Frau Präsidentin, Sie hatten bereits darauf hingewiesen – aller demokratischen Fraktionen im Sächsischen Landtag. Er beinhaltete das ausdrückliche Versprechen, für Aufklärung zu sorgen. Doch als es darum ging, tatsächlich aufzuklären, waren CDU und FDP plötzlich nicht mehr an Bord. Das war und ist ein fatales Zeichen.
Dieser Mangel an Aufklärungswillen war ebenso eine Konstante wie Ihr Mut zum Irrtum. Sie sehen in den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses lediglich eine
Bestätigung des „Vorläufigen Abschlussberichtes“, den Innenminister Ulbig im Jahr 2012 vorgelegt hat. Das nenne ich gewagt, sehr gewagt.
Wir dagegen sind überzeugt, dass uns der Ausschuss wesentlich weitergeführt hat. Hätten wir den Bericht aus dem Jahr 2012 für der Weisheit letzten Schluss gehalten, wüssten wir bis heute nicht, dass in die Fahndung nach dem Trio auch die sächsische Zielfahndung eingegriffen hat, wenn auch erfolglos. Wir wüssten weiterhin nicht, dass auch sächsische Beamte nichts unternahmen, nachdem eine Person mit großer Ähnlichkeit zu Uwe Böhnhardt in Chemnitz gesichtet wurde. Wir wüssten ebenfalls nicht, dass sächsische Observanten tatenlos zuschauten, als ihre Zielperson Unterlagen auf einen Grill packte und verbrannte.
Wir wüssten auch nicht, dass der sogenannte Verfassungsschutz in Sachsen trotz aller Defizite, Schwächen und Erkenntnislücken immerhin gut genug im Bild war, um die Entwicklung des Trios hin zu Rechtsterroristen zumindest zu erahnen, und das bereits im Jahr 1998, also noch vor Beginn der Mordserie.
Wir wüssten immer noch nicht, dass die gleiche Behörde trotzdem keinen Drang hatte, dagegen einzuschreiten. Stattdessen behielt man wesentliche Informationen für sich und gab sie nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Das ist äußerst erklärungsbedürftig. Eine plausible Begründung dafür steht noch immer aus.
Es zeichnet sich aber Folgendes ab: Bei der Suche nach dem untergetauchten Trio in Sachsen wurde dieses nicht an einer kurzen, sondern an einer sehr, sehr langen Leine gehalten. Das waren ganz klare Fehler, und diese Fehler waren nicht die Schuld von Thüringen, sondern hausgemacht. Hätte es diese Fehler nicht gegeben, so wäre es durchaus möglich gewesen, die untergetauchten Bombenbauer aus Jena in Chemnitz festzusetzen. Dafür hätten sächsische Behörden, so wie es ihre Aufgabe ist, den nötigen Fahndungsdruck aufbauen müssen. Das ist jedoch nicht passiert. Wer das bedauert, sollte die Ursache auch beim Namen nennen: Behördenversagen. Nein, der NSU war den Behörden als solcher mit dem Namen noch nicht bekannt, aber es hätte trotzdem nachgefasst werden müssen. Es hatte fatale Folgen, dass man darauf verzichtet hat, obwohl die Gefährlichkeit der geflüchteten Neonazis bekannt war und obwohl ab dem Jahr 1998 die Annahme bestand, dass sich das Trio in Chemnitz versteckt hält.
Wir wissen heute nicht, warum die Suche nach dem Trio derart schiefgelaufen ist. Dem Untersuchungsausschuss ist es immerhin gelungen, viele Details zu klären, aber damit kann und darf die Aufklärung, die wir im November 2011 gemeinsam versprochen haben, nicht beendet sein. Wir haben 34 Zeugen gehört, aber mehr als 80 Zeugen nicht mehr befragen können. Einige Themenkomplexe, auf deren Behandlung sich der Ausschuss verständigt hatte, konnten wir gar nicht erst anfangen. Trotzdem war das, was wir bisher geschafft haben, jede Mühe wert.
Meine Damen und Herren, zu der Zeit, als der Ausschuss eingesetzt wurde, standen gegen Behörden des Freistaates Sachsen äußerst schwerwiegende Vorwürfe im Raum. Es war richtig und notwendig, solchen Behauptungen konzentriert nachzugehen. So ist es jetzt möglich, über einmal begangene Fehler auf der Grundlage der Fakten zu reden, auch wenn es davon nur einige in den Bericht von CDU und FDP geschafft haben.
Ich möchte die Koalition noch einmal daran erinnern, woran es lag, dass der Ausschuss unerlässlich war. Wir als Abgeordnete haben nach dem 4. November 2011 unsere Informationen zumeist aus der Presse beziehen müssen und sie nicht etwa vom Innenminister, von Ihnen, Herr Ulbig, bekommen. Ich sage das, weil CDU und FDP in ihrem Ausschussbericht selbst zwar nicht von Fehlern, aber immerhin von gewissen Defiziten bei der Kommunikation und Koordination der Behörden sprechen.
Die Staatsregierung selbst sollte sich das dringend zu Herzen nehmen. Denn, was immer sie ab November 2011 auch tat, eine proaktive Informationspolitik gab es durch sie nicht. Der medialen und gesellschaftlichen Reichweite des Themas war die Staatsregierung nicht gewachsen. Wir bekamen die Fakten scheibchenweise oder gar nicht auf den Tisch.
Dass die Einrichtung parlamentarischer Gremien zur weiteren Aufarbeitung so vehement abgelehnt wurde, hat selbstverständlich den Eindruck genährt, dass hier in bekannter Manier versucht wurde, ein unangenehmes Thema abzumoderieren. Das ist zum Glück nicht gelungen.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss ist darauf gestoßen, dass bei Polizei und Verfassungsschutz in Thüringen und in Sachsen sehr frühzeitig Hinweise vorlagen, wo sich das Anfang 1998 untergetauchte Trio verborgen halten könnte. Man kannte die Namen von Helfern, die nach heutigem Wissen als mutmaßliche Unterstützer gelten. Diese Personen entstammten insbesondere dem „Blood & Honour“-Netzwerk. Dass man dieses Netzwerk offenbar unterschätzt hat, ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass man trotzdem wusste, um welche konkrete Personengruppe es ging: um militante Neonazis. Wir haben im Ausschuss hoch versierte Ermittler kennengelernt, die diese Szene im Detail kannten. An Informationen hat es diesbezüglich nicht gemangelt.
Rückblickend stellen sich zwei Fragen: Wie kam man denn seinerzeit auf diese unterstützenden Personen? Keiner der Zeugen bisher konnte uns das schlüssig erklären. Und – zweite Frage – warum ist man dann nicht konsequent gegen diese Personen vorgegangen?
Im größten Teil des damaligen Fahndungszeitraumes von 1998 bis 2003 geschah in Sachsen nämlich überhaupt nichts, was als Fahndung bezeichnet werden könnte. Die Leine zum Trio war nicht nur sehr lang, sondern man hat es auch versäumt, daran zu ziehen.
Wir sehen dringenden Bedarf, diesen Fragen weiter nachzugehen. Die Aufklärung muss fortgesetzt werden, gerade hier in Sachsen. Nach dem jetzigen Stand der Dinge sollte daher erneut ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Das ist die erste und zentrale Empfehlung des abweichenden Berichtes der demokratischen Opposition. Wir drängen darauf, dass insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeiten der weiteren Aufklärung nicht dadurch unterminieren kann, indem erneut Akten vernichtet werden. Das ist keine böswillige Unterstellung. Das LfV hat auch noch Akten vernichtet, als der Ausschuss bereits eingesetzt war. Niemand kann nachträglich feststellen, ob diese Akten einen NSU-Bezug hatten oder nicht. Sie sind unwiederbringlich zerstört.
Meine Damen und Herren, wir sind fest davon überzeugt: Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen kann nach alledem nicht mehr weiter bestehen. Es hat seine Daseinsberechtigung schlicht verspielt.
Unser Bericht zeigt nämlich auch, wie umfangreich es bei der Suche nach dem Trio versagt hat. Das LfV hat sich nicht als „Frühwarnsystem“ bewährt. Es bot der Demokratie auch keinen Schutz. Der entstandene Schaden ist kaum wiedergutzumachen. Ich sehe keinen Anlass mehr, an eine Besserung zu glauben. Solche Versprechen gab es in der Vergangenheit immer wieder. Man denke an den „Sachsen-Sumpf“ oder auch an das Beyer-IrrgangGutachten. Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir feststellen müssen: Nein, das LfV ist nicht mehr reformierbar. Es ist, was es ist: Ein Geheimdienst, und zwar ein inkompetenter. Er ist kein Teil der Lösung, er ist ein Teil des Problems.
Er steht einer demokratischen Gesellschaft nicht gut zu Gesicht. Die Auflösung des LfV ist dagegen das kleinere Übel, wenn es sich überhaupt um ein Übel handeln sollte. Der bessere Weg ist es, die Aufklärung und Verfolgung politischer Straftaten durch die Polizei zu stärken. Es ist daher auch der richtige Weg, die frühere Arbeit der SoKo „Rex“ durch das Operative Abwehrzentrum auf einer breiteren Personalbasis fortzusetzen. Das ist aber nicht nur eine Frage der Quantität. Man muss es auch bei einem polizeilichen Staatsschutz dieser Art ermöglichen, dass er sich auf den Bereich der politisch motivieren Kriminalität rechts spezialisieren kann. Dass das OAZ die politisch motivierte Kriminalität links bearbeitet, läuft dieser notwendigen Spezialisierung völlig zuwider.
Unser Bericht zum Untersuchungsausschuss zeigt gerade, dass die Vermischung von Aufgabenbereichen und der Wechsel des zuständigen Personals offenbar nicht zu einer besseren Ermittlungsarbeit und auch nicht zu einer besseren Analyse beigetragen haben. Gerade weil dem polizeilichen Staatsschutz eine entscheidende Rolle zukommt, muss immer daran gedacht werden, seine weitgehenden
Befugnisse und Instrumente sachgerecht, effizient und rechtsstaatsgemäß einzusetzen. Deswegen denken wir an die Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums für den polizeilichen Staatsschutz. Ein solches Gremium dient nicht der Gängelung des Staatsschutzes, sondern seiner Konsolidierung und der Rechtssicherheit sowie der notwendigen Transparenz.
Ich möchte daran erinnern, dass nach dem Auffliegen des NSU zunächst kein polizeiliches Lagebild existierte, aus dem hervorgegangen wäre, inwieweit sogenannte legale Schusswaffen in der extremen Rechten verbreitet sind. Wir haben das mühselig über Anfragen thematisiert, deren Antworten uns nicht immer konsistent erschienen.
Die Entwaffnung der Nazi-Szene wurde durch Innenminister Ulbig vollmundig angekündigt. Sie ist aber noch immer nicht erfolgt. Wir erwarten nun, dass künftig im Einzelfall gezielt geprüft wird, ob eine Handhabe besteht, waffenrechtliche Erlaubnisse für Angehörige der extremen Rechten zu versagen oder sie ihnen zu entziehen. Wir erwarten außerdem, dass darüber künftig dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages regelmäßig Bericht erstattet wird.
Die Bekämpfung der extremen Rechten – das steht außer Frage – ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir meinen, dass diese Aufgabe durch aktuelle wissenschaftliche Expertisen wesentlich unterstützt werden kann. Sie kann Auskunft geben über aktuelle Tendenzen der extremen Rechten sowie über die Verbreitung antidemokratischer und menschenfeindlicher Einstellungen im Freistaat Sachsen.
Der sogenannte Verfassungsschutzbericht erfüllt diese Aufgabe in keiner Weise. Was wir brauchen, ist ein Monitoringbericht mit empirisch abgesicherten Erkenntnissen. Die analytische Ausbeute eines solchen Projektes könnte umgekehrt die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen bereichern.
Selbst konservative Wissenschaftler wie die Professoren Backes und Jesse haben in einer Anhörung des Innenausschusses einen solchen regelmäßigen Bericht als sinnvoll erachtet. Die Sicherheitsbehörden sind aber nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Zivilgesellschaft in Sachsen, sind das bürgerschaftliche Engagement in den Kommunen und das solidarische Eintreten für die Opfer rechter Gewalt.
Noch immer begegnet die Staatsregierung der Zivilgesellschaft im Freistaat mit erheblichem Misstrauen. Noch immer sorgt die Staatsregierung nicht für eine ausreichende Förderung der Zivilgesellschaft. Es irritiert mich zutiefst, dass man Projekte, die sich für die Demokratieentwicklung im Land einsetzen, an einer kurzen Leine hält und sie unter einen regelrechten Generalverdacht stellt. Dass die Staatsregierung nicht den Bundestrend genutzt und die unsägliche Extremismusklausel abgeschafft hat, spricht leider für sich. Diesen Sonderweg kann sich Sachsen nicht leisten, denn er richtet erheblichen Schaden an. Auch dieser Fehler sollte sofort korrigiert werden.
Es sind doch gerade die selbstorganisierten Initiativen vor Ort, die Problemlagen in den jeweiligen Regionen frühzeitig erkennen und flexibel gegensteuern können. Es ist richtig, dass es gegen antidemokratische Tendenzen in Sachsen ein funktionierendes Frühwarnsystem gibt. Das ist nicht der sogenannte Verfassungsschutz, sondern es ist die Zivilgesellschaft. Sie schafft Angebote für demokratische Teilhabe und tritt damit antidemokratischen Tendenzen ganz konkret entgegen.
Dafür ist nicht nur die unsägliche Extremismusklausel hinderlich, sondern der Extremismusbegriff an sich schadet. Dort, wo von „Extremisten“ gesprochen wird, geht es um deren Verhältnis zum demokratischen Verfassungsstaat. Die tatsächliche Gefährdung durch die extreme Rechte lässt sich mit dem Extremismusbegriff, wie ihn insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz strapaziert, überhaupt nicht messen. Wie grundfalsch der Begriff wirklich ist, zeigen uns die Erkenntnisse zum NSU. Die Rechtsterroristen machten sich nicht den demokratischen Verfassungsstaat zum Opfer, sondern sie töteten zunächst neun Migranten und hatten es durch Bombenanschläge darauf angelegt, weitere Menschen zu töten. Diese Taten waren ganz klar rassistisch motiviert.
Ich bin der Meinung, dass es auch der Respekt vor den Opfern des NSU gebietet, das Problem beim Namen zu nennen. Dieses Problem heißt: Rassismus.
Das ist keine Floskel, denn dass der NSU den Behörden durchs Raster rutschte, hatte nicht zuletzt damit zu tun, dass das Begehen einer rassistischen Mordserie offenbar nicht für möglich gehalten wurde. Man ging von einem Zerrbild namens „Extremismus“ aus und nicht von den tatsächlichen Feindbildern und Opfergruppen gewaltbereiter Neonazis und Rassisten. Dass dieses Zerrbild sehr langlebig ist, ist zum einen daran zu erkennen, dass sich Sachsen mit der Anerkennung der Opfer rechter und rassistischer Gewalt immer noch schwertut, zum anderen haben es die CDU und die FDP in ihrer Stellungnahme zum Untersuchungsausschuss geschafft,
den NSU mit der RAF zu vergleichen. Selbst Autoren, die den sogenannten Verfassungsschutzbehörden unheimlich nahestehen, raten dringend von diesem Vergleich ab. In Ihrem Text heißt es – ich zitiere –: „Auch die RAF-Morde führten in den Siebzigerjahren der damaligen Bundesrepublik Deutschland zu einem Umdenken der staatlichen Sicherheitsbehörden. Gleiches sollte auch für die Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen gelten.“ – Das war aus dem Abschlussbericht von CDU und FDP.
Ich möchte einmal beiseite lassen, dass manche Resultate dieses Umdenkens in der alten Bundesrepublik auf heftige Bedenken einer damals noch liberalen Partei namens FDP gestoßen sind. Falls Sie Ihren Vergleich wirklich ernst meinen, dann müssen wir leider damit rechnen, dass noch viele Jahre des Rechtsterrorismus vor uns liegen.
Tatsächlich ist diese Gefahr nicht gebannt; denn ein Handlungskonzept bietet die Koalition nicht. Sie erkennt keine Fehler, sieht keinen Bedarf für Reformen, sie bevorzugt den Schlussstrich. Das ist es, was ich Leichtsinn nenne. Dadurch wird die Tragweite des Themas völlig verfehlt. Vor allem ist diese Einstellung ein Rückfall zu dem Konsens, den die demokratischen Fraktionen des Sächsischen Landtages im November 2011 erreicht hatten.
Damals hieß es – ich zitiere –: „Wir erwarten, dass die Morde zügig aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern, ihren Familien und Freunden schuldig. Die jetzt bekannt gewordenen Zusammenhänge dieser unmenschlichen Verbrechen belegen auf traurige Weise, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene dringend überprüft werden müssen.“
Wir, meine Damen und Herren, stehen zu diesem Anspruch. Wir wollen ihn einlösen, und wenn es nicht anders geht, dann eben mit einem neuen Untersuchungsausschuss.
Vielen Dank für Ihres Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was wir eben gehört haben,
und das, was man im Minderheitenvotum der NPD zum NSU-Untersuchungsausschuss lesen muss, lässt sich eigentlich sehr leicht auf den Punkt bringen; denn der Abschlussbericht ist nicht lang, und er enthält nichts aus der Ausschussarbeit. Genauso wie in den Ausführungen eben, wird auf den Prozess in München verwiesen. Es wird auf Literatur verwiesen, zum Beispiel auf viele Bücher, die erst kürzlich und nach dem Ende der Ausschussarbeit erschienen sind. Manche davon sind durchaus lesenswert, nur haben sie mit der Arbeit des Ausschusses und seinem Einsetzungsauftrag nicht viel zu tun.
Die NPD behauptet in ihrem Abschlussbericht – in diesem dünnen Papierchen –, es existiere ein „tiefer Staat“ und ein „geheimdienstliches Terrornetzwerk“. Die Behauptung ist im Grunde schon dadurch erledigt, dass dafür kein einziger Beleg angeführt wird, nicht ein einziger. Die NPD behauptet zwar, dass ihr starke Indizien vorlägen. Man kann den NPD-Bericht aber drehen und wenden, wie man will, sie hat offenbar ganz vergessen, auch nur irgendwelche Indizien zu benennen.
Wir haben es eben auch wieder gehört: Die angeblich spektakulären Indizien seien ohnehin – so heißt es im NPD-Bericht gleich zu Beginn – nicht mehr darstellbar. Der Beweis für den angeblich tiefen Staat besteht also darin, dass man diesen nicht beweisen kann. Logik à la NPD.
Frau Präsidentin!
Dass die NPD das nicht kann, liegt in der Natur der Sache. Denn das, was wir von ihr hier vorgesetzt bekommen, ist gerade nicht die Darstellung und Bewertung von Tatsachen, sondern eine klassische Verschwörungstheorie. Sie lebt nicht von Fakten, sondern von Dünkel.
Wie es sich für jede dumpfe Verschwörungstheorie gehört, werden diejenigen, die ihr nicht leichtfertig glauben, kurzerhand zum Teil der Verschwörung gemacht: Angeblich hätten die einsetzenden Fraktionen gar keine Aufklärung gewollt, sondern wollten sie – Zitat – „aktiv vermeiden“. Die NPD unterstellt dem Ausschuss – Zitat – „eine freiwillige Selbstgleichschaltung“. Dazu sage ich nichts; denn eine Partei wie die NPD weiß selber am besten, was sie meint, wenn sie das Wort „Gleichschaltung“ in den Mund nimmt. Dennoch frage ich mich, ob das etwa bedeuten soll, dass auch das NPD-Mitglied im Untersuchungsausschuss gleichgeschaltet war. Anhand des NPD-Berichts entsteht nämlich der falsche Eindruck, als habe die NPD mit dem Ausschuss nichts zu tun gehabt. Tatsächlich aber hat Herr Schimmer hin und wieder Fragen gestellt. Immerhin.
Ich kann mich jedoch nicht daran erinnern, dass Herr Schimmer jemals nach einem „tiefen Staat“ oder nach einem „geheimdienstlichen Terrornetzwerk“ gefragt hätte.
Das tat er nicht einmal ansatzweise. Im Gegenteil: Seine Fragezeit hat Herr Schimmer in der Regel nicht ausgeschöpft. Ab und zu hat er erklärt, keine Fragen mehr zu haben, weil die spannenden Fragen schon durch andere Ausschussmitglieder gestellt worden seien.
Das steht natürlich in einem krassen Gegensatz zu den weitgehenden Anschuldigungen, die die NPD jetzt gegen alle anderen Ausschussmitglieder erhebt.
Ich möchte Ihnen dazu eine kleine Denksportaufgabe mitgeben. Die notwendige Voraussetzung einer Verschwörung, wie sie der NPD vorschwebt, wären außerordentlich intelligente, zuverlässige und auf ihrem Gebiet kompetente Protagonisten. Sonst funktioniert eine solche Verschwörung nicht. Der Untersuchungsausschuss hat bekanntlich einige Zeugen vernommen, die durchaus als problematisch zu bezeichnen wären. Ich denke beispielsweise an die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Berlin, die wir zum Teil mehrfach angehört haben. Sie hatten von
ihrem Dienstherrn die kinderleichte Aufgabe bekommen, den Namen eines V-Mann-Führers auf keinen Fall in einer öffentlichen Sitzung zu sagen. Aber was passierte dann? – Drei von vier Berliner Beamten platzt dieser angeblich topgeheime Name nebenbei heraus. Es gab auch nachträglich keine Beanstandungen gegen das Protokoll, in dem der Name jetzt für jedermann nachzulesen ist.
Um es kurz zu machen: An einigen Angaben dieser Zeugen haben wir ganz erhebliche Zweifel. Aber kann man mit diesen Menschen wirklich eine Verschwörung aufbauen? Denken wir wirklich, dass man mit diesen Menschen überhaupt dazu in der Lage wäre?
Meine Damen und Herren! Zu jeder dumpfen Verschwörungstheorie gehört die Frage „Cui bono – wem nutzt es?“.
Wem nutzt es also?
Überlegen wir es uns. Wem nutzt es also, wenn die NPD rundweg in Abrede stellt, dass es mutmaßliche Neonazis waren, die eine jahrelange rassistische Mordserie ausgeführt haben? Die Beweggründe dafür, stattdessen wildeste Verschwörungsgerüchte zu bedienen, können sehr vielfältig sein.
Im vorliegenden Fall gehe ich aber definitiv von einer gewissen Portion Eigennutz aus.
Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der demokratischen Parteien für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde – man möchte etwas anderes tun –
nun dieser NPD-Antrag.
Der Antrag wird umrahmt von völkisch determinierten Beschreibungen wie „Heimat statt Zuwanderung“, „gegen unkontrollierte Einwanderung“; Angst vor einem „Vielvölkerstaat“ wird geschürt. Aber die Staatsregierung wird dann im Antrag hauptsächlich zum Thema Asyl zum Handeln aufgefordert – eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des einklagbaren Grundrechts auf Asyl nach Artikel 16a –, das Wort „Grundgesetz“ wird allerdings im Antrag schon mal weggelassen. Haben Sie wirklich solche Probleme mit dem Grundgesetz? DIE LINKE wird auf jeden Fall niemals zustimmen, dass es beim Asylrecht weitere Einschränkungen gibt.
Weiter im Antrag: „Unterbindung von Kirchenasyl“. Dazu sagen wir als LINKE ganz klar Danke: Danke an alle Kirchengemeinden, die sich so engagiert für Flüchtlinge in Not einsetzen.
Und dann im Antrag die Forderung nach Abschaffung der Härtefallkommission. Nicht einmal Härtefällen gibt die NPD irgendeine Chance – einfach unmenschlich, ein anderes Wort fällt mir dafür nicht ein. Die NPD will stattdessen einen reinrassigen Ein-Volk-Staat, und dafür müssen zuerst die Schwächsten herhalten: die Geflüchteten und die Asylsuchenden. Sie werden beschimpft, beleidigt, bedroht, gejagt und geschlagen, und mit solchen Anträgen wird genau das Klima dafür geschaffen und, meine Damen und Herren, dafür ist der NPD auch jedes Argument recht. Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass es nun doch etwas Gutes für die NPD hat, dass Polen zur EU gehört? Dort können nämlich jetzt die tschetschenischen Flüchtlinge bleiben. Nur gut, dass Deutschland keine EUAußengrenze, außer zur Schweiz, hat,
und es ist wirklich widerlich, dass das aktuelle menschliche Leid in der Ukraine und im Irak als Begründung für diesen menschenverachtenden Antrag herhalten muss.
Diese NPD-Argumentationskette Asyl = Vielvölkerstaat = Katastrophe ist nicht nur widerlich, sondern verkennt auch historische Zusammenhänge. So etwas Unverschämtes kann man nur ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Titel der Aktuellen Debatte versprach sehr viel. Von NSA hören wir erst in der zweiten Runde, aber ich glaube kaum, dass wir dort viel anderes hören werden als einen platten AntiAmerikanismus.
Zum Thema NSU wurde einiges hineingefaselt, aus Zusammenhängen herausgezogen. Wir werden zum nächsten Plenum den Abschlussbericht des 3. Untersuchungsausschusses hier behandeln zu den Fragen neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen. Aber bereits in den letzten Monaten war immer wieder zu spüren – nicht nur im Untersuchungsausschuss, sondern auch darüber hinaus –, dass die NPD zu diesem Thema eigentlich nur eine Strategie verfolgt: Der NSU sei ein Konstrukt der Geheimdienste, um der NPD zu schaden.
Dieses Konstrukt, diese Verschwörungstheorie werden wir mit Sicherheit noch einige Male hier hören müssen, zumindest so lange, wie dieser Landtag in seiner jetzigen Zusammensetzung noch existiert.
Die NPD fragt: Wer schützt unsere Verfassung vor Geheimdiensten? Soeben wurde davon gesprochen, dass es eine Koalition zwischen Geheimdiensten und Politikern geben würde. Dazu muss ich Ihnen ehrlich sagen: Dann fragen Sie doch erst einmal in Ihren eigenen Reihen! Fragen Sie Ihren Landesvorsitzenden, Fraktionsvorsitzenden und Spitzenkandidaten. Er ist doch diese Koalition gewesen.
Mehrere Zeitungen haben über die V-Mann-Tätigkeit von Holger Szymanski berichtet.
Niemand von Ihnen ist dagegen in Widerspruch gegangen.
Man kann nun weiß Gott nicht behaupten – –
Nein, ich rede jetzt. – Sie können weiß Gott nicht behaupten, dass Ihre Partei nicht gewillt ist, gegen alles und jeden gerichtlich vorzugehen. Aber in diesem Fall haben Sie es nicht getan. Das ist für mich eindeutig das Eingeständnis. Sie haben nicht widersprochen.
Erinnern wir uns doch nur zuletzt an Ihre Klagewilligkeit. Es wird der Bundespräsident verklagt, und er bekommt recht. Er darf Ihre Anhängerschaft „Spinner“ nennen. Wenn Sie mit Ihrer Verschwörungstheorie so weitermachen in Bezug auf diese Mordtaten,
Überfälle, Anschläge eines Terrornetzwerkes, dann führt es nur dazu, dass Sie wirklich Spinner sind.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen zur Extremismusdoktrin möchte ich jetzt nichts weiter sagen, aber zurückweisen muss ich sie trotzdem. Ich möchte aber zum Antrag der NPD sprechen. Diesbezüglich kann ich mich relativ kurzfassen, denn er ist sehr widersprüchlich.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu veranlassen, die zur Ergreifung der Täter führen, insbesondere auch durch die Bildung einer Sonderkommission zur Ermittlung. Da heißt es „Ermittlung“. Aber die Überschrift des Antrages verortet schon die Täter, und wenn die Täter schon bekannt sind, wie hier behauptet, braucht man doch nicht noch eine Sonderkommission zu bilden.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe ganz einfach, dass in alle Richtungen ermittelt wird. Mir sind keinerlei Bekennerschreiben zu den Taten bekannt.
Ich kenne aber eine Menge Menschengruppen, die genügend Grund und Anlass hätten, also eine mögliche Motivation für derartige Taten, –
konkurrierende Nazistrukturen oder im Bereich organisierte Kriminalität. Man hört ja immer wieder von Vorfällen im Drogenbereich.
Meine Damen und Herren! Wer einen verurteilten Gewalttäter als Kandidaten für den Leipziger Stadtrat aufstellt, der sollte sich mit Formulierungen, dass Gewalt kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein darf, doch ein wenig zurückhalten. Ich sage Ihnen ganz klar in meinem persönlichen Namen und im Namen der Fraktion DIE LINKE: Wir lehnen Gewalt nicht nur in Bezug auf politische Auseinandersetzung ab, wir lehnen Gewalt prinzipiell ab, auch bei unpolitischen Auseinandersetzungen und im privaten Bereich.
Sie von der NPD-Fraktion können mich beschimpfen, wie Sie wollen! Jede einzelne Beschimpfung Ihrerseits ist für mich ein Grund mehr, mich mit Ihnen auseinanderzusetzen.
Aber die Worte des stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD, Maik Scheffler, am Dienstagabend auf Ihrer merkwürdigen Kundgebung waren nicht gegen mich gerichtet, sondern sie verharmlosten auf widerliche Art und Weise die Taten des neonazistischen Terrornetzwerkes, welches sich selbst den Namen NSU gegeben hat. Herr Szymanski, Sie haben eben mit derselben Argumentation angefangen. Ich muss aber die von Herrn Scheffler hier leider noch einmal wiederholen. Die Rede ist von 18 Taten in Leipzig, und die Medien berichten nicht darüber. Der NSU hat aber nur neun Anschläge verübt, und alle Medien berichten dauerhaft darüber.
Einerseits ist das einfach widerlich, und andererseits frage ich mich: neun Anschläge? Es waren doch zehn Morde. Oder bezieht sich diese Aussage nur auf Anschläge ohne Tote, um dem Vergleich mit den Leipziger Vorfällen standzuhalten? Aber auch da sind uns allen nur zwei bekannt. Kennt der stellvertretende NPD-Landesvor
sitzende weitere Anschläge des NSU? Woher? Warum? Damit sollten sich die Ermittlungsbehörden auch einmal beschäftigen.
Die von Ihnen beantragten Ermittlungen laufen. Dafür braucht niemand Ihren Antrag. Wir lehnen ihn ab.
Den demokratischen Fraktionen danke ich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute zu behandelnde Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trägt den Titel „Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Wahlen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“. Unsererseits gab es anfänglich doch ein paar Irritationen bezüglich der einzelnen Aspekte des Gesetzentwurfes. Barrierefreiheit und Wahltermin, kostenlose Räume und die Gleichsetzung von Parteien und Wählervereinigungen, das ist ein bunter Blumenstrauß an Themen zwischen UN-Behindertenrechtskonvention und der Verbesserung des Zugangs zu Wahlen.
Versuchen wir eine Sortierung. Forderungen, die im direkten Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen, wie Barrierefreiheit der Wahlräume, Unterstützungspersonen, Schriftgröße und Wahlmaterialien in einfacher Sprache, finden die volle Unterstützung der Fraktion DIE LINKE. Bei der Erreichbarkeit der Wahlräume wird es schon komplizierter. Bei der „Erreichbarkeit der Wahlräume mit barrierefrei zugänglichem öffentlichem Personennahverkehr“, wie es im Gesetzentwurf heißt, ist die Lage, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, in den ländlichen Räumen außerhalb der Großstädte schon etwas komplexer. Das haben Sie auch in der Anhörung von den Sachverständigen aus der kommunalen Familie zur Kenntnis nehmen müssen.
Ihr Änderungsantrag macht es nicht besser. Wenn Sie jetzt die unbestimmte Kategorie von „zumutbarer Entfernung zu Fuß“ einführen wollen, dann frage ich: Was ist denn zumutbar? Diese Frage stellt sich uns, gerade wenn es um Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen geht. Was ist dort zumutbar? Deshalb werden wir uns in solchen Punkten nur enthalten können.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf soll der Ausschluss vom Wahlrecht für Menschen, die durch richterliche Entscheidung unter Betreuung stehen oder durch richterliche Anordnung im Zusammenhang mit einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sind, aufgehoben werden. Dazu gibt es aktuell bundesweit eine Debatte zu den unterschiedlichsten dabei zu berücksichtigenden Faktoren. Allerdings kam es am Rande der Anhörung zu Kommentaren und Sichtweisen, die uns eher vermuten lassen, dass sich der Katalog der Auszuschließenden eher vergrößern als verkleinern würde. Die einfache Aufhebung der derzeitigen Regelung birgt für uns die Gefahr des Missbrauchs
gerade bei den unter Betreuung stehenden Personen. Gänzlich abwegig wird es für uns, wenn es Berufsbetreuer sind.
Meine Damen und Herren! Es sind richterliche Entscheidungen, die zum Ausschluss führen. Es wäre schon eine gewisse Unterstellung, wenn man sagt, dass es sich die Richterinnen und Richter damit zu einfach machen würden.
Aus eigenem Erleben kann ich jedenfalls nicht behaupten, dass es so ist. Ganz im Gegenteil. Auch in diesem Punkt wird sich die Fraktion DIE LINKE enthalten müssen; denn die Umsetzung der Forderung im vorliegenden Gesetzentwurf ist für uns nicht geklärt.
Gänzlich ablehnen müssen wir als LINKE allerdings die Forderung, dass Kommunen Räume unentgeltlich für Wahlveranstaltungen zur Verfügung stellen sollen. Dies greift aus unserer Sicht einerseits in die kommunale Selbstverwaltung ein, andererseits entstehen den Kommunen trotzdem Kosten. Es wäre mir völlig neu, dass Kommunen eine Wahlkampfkostenrückerstattung bekommen.
Ablehnen müssen wir auch den grünen Versuch, dem Frust auf Parteien an sich zu begegnen, indem sich manche nicht Partei, sondern Wählervereinigung nennen, trotzdem aber für Landtagswahlen alles so vorlegen müssen wie eben Parteien. Die Einfügung des Begriffs „Wählervereinigung“ ins Wahlgesetz erachten wir in diesem Zusammenhang nicht als zielführend.
Zum Schluss noch die Sache mit dem Wahltermin. Damit soll der Zugang zu Wahlen verbessert werden, um noch einmal zum Gesetzesnamen Bezug zu nehmen. Der Wahltermin soll außerhalb der Schulferien liegen. Bitte ein wenig mehr Gründlichkeit! Gemeint sind doch sicherlich die Schulferien in Sachsen; denn ansonsten wird es bei den verschiedenen Terminen in Deutschland sehr kompliziert, noch einen Wahltermin zu finden.
Die Wahlbeteiligung hängt an sehr vielen Faktoren. Wir alle kennen doch die Debatten: Bei schönem Wetter gehen die Leute nicht wählen, weil sie lieber in den Garten gehen, und bei schlechtem Wetter gehen die Leute nicht wählen, weil sie nicht vor die Haustür wollen.
Ich will das Anliegen keineswegs ins Lächerliche ziehen, aber angesichts des Gesetzentwurfes von CDU und FDP zum Wahltermin, der heute leider ohne Aussprache stattfindet, halte ich den Ansatz der GRÜNEN, diesen nur außerhalb der Schulferien zu fordern, für etwas zu kurz gesprungen.
Die von CDU und FDP vorgeschlagene Änderung ist eine Systemänderung für Sachsen. Bisher gab es in Sachsen keine Übergangszeit. Sprich: Demnächst kann die Wahlperiode des alten Landtages beendet sein, und der neue Landtag ist noch nicht zusammengetreten. Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken dazu – das hat die Anhörung gezeigt –, die Übergangszeit wird sogar gesetzlich auf einen Monat begrenzt. Genau dieses Verfahren ist ein neues Modell für Sachsen.
Bei beiden Regelungsvorschlägen werden wir als LINKE uns enthalten, sowohl beim Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch beim Gesetzentwurf von CDU und FDP.
Meine Damen und Herren! In den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind jeweils verschiedene Aspekte enthalten. Deswegen wird es seitens der LINKEN bei allen Artikeln des Gesetzentwurfes eine Enthaltung geben.
Frau Herrmann, das möchte ich zum Schluss noch einmal betonen: Daran misst sich nicht das Verhältnis der LINKEN zur Demokratie. Demokratie ist für uns ein hohes Gut.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch bei der Abstimmung über den Änderungsantrag werden wir uns der Stimme enthalten müssen, weil verschiedene Aspekte angesprochen worden sind: Die Frage der Wählervereinigungen müssten wir ablehnen. Formalen Änderungen würden wir zustimmen. Das Thema der Zumutbarkeit hatte ich vorhin angesprochen. Deshalb wird sich die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz stellt die landesgesetzliche Umsetzung des Bundesmeldegesetzes dar. Erinnert sei an dieser Stelle an die massiven Proteste gegen die ursprüngliche Intention des Melderechtes. Der Bundestag hatte im Juli 2012 die Widerspruchslösung beschlossen, sprich: Eine Datenübermittlung an Private sollte nur unterbleiben, wenn der Betroffene Widerspruch dagegen eingelegt hatte. In dem sich anschließenden Vermittlungsverfahren einigte man sich auf ein Zustimmungsverfahren für die Meldedatenübermittlung. Das war ein großer Erfolg des öffentlichen Protestes.
Auch das Zustimmungsverfahren ist nicht ohne Kritik. Da aber an dieser Stelle keine landesgesetzliche Kompetenz
eingeräumt wurde, kann dieses Thema heute nicht weiter beleuchtet werden.
Kern der vorliegenden Regelungen ist die Errichtung eines zentralen Meldedatenbestandes. Aus dem kommunalen Kernmelderegister wird das sächsische Melderegister. In der durchgeführten Anhörung bzw. in der Ausschussberatung hat die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung glaubhaft gemacht, dass sie den neuen Anforderungen gewachsen ist. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat für den sehr sensiblen Meldebereich signalisiert, dass sämtliche seiner Bedenken aufgegriffen wurden. Es bleibt nur ein problematischer Bereich, und das sind die Kostenregelungen.
Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren zum einen eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung des Kostenausgleichs im Falle nicht automatisierter Meldebescheinigungen und zum anderen den fehlenden Kostenausgleich für Meldedatenauskünfte an den MDR. Beide Kritikpunkte der kommunalen Ebene blieben unberücksichtigt.
Meine Damen und Herren! Auch wenn es hier nur um einen Zeitraum von zwei Jahren geht und die Kosten überschaubar sind, gebietet Artikel 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung eine entsprechende Analyse. Für die kommunalen Meldebehörden stellt es zweifelsohne eine Mehrbelastung dar, wenn bislang gebührenpflichtige Dienstleistungen nun gebührenfrei erbracht werden müssen. Ob und in welchem Umfang sich dieser Tatbestand im Regelungsbereich der erst Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Änderungen der Sächsischen Verfassung befindet, wurde weder von der Staatsregierung als Einreicherin noch von der Landtagsmehrheit im Ausschuss, von CDU/FDP, dargestellt. Die Fraktion DIE LINKE kann deshalb dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und wird sich stattdessen enthalten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, dass wir diese Thematik als LINKE in der Vergangenheit bereits des Öfteren angesprochen haben. Insofern danken wir an dieser Stelle der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diesen Änderungsantrag. Wir sollten ihn auf jeden Fall im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Daten annehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich relativ kurzfassen: Dieser Antrag ist eine bodenlose Frechheit und die Rede von Herrn Gansel war einfach widerlich.
Es wird Bezug genommen auf den Bericht „Muslimisches Leben in Deutschland“, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der „Deutschen Islam Konferenz“ erstellt wurde. Aus muslimischem Leben wird bei der NPD Islamisierung gemacht und in der Begründung wird gleich weiter gesteigert bis hin zum Terrorismus. Es ist ein Generalverdacht für alle Angehörigen einer Religion und diese Unterstellung können wir als LINKE nur zurückweisen.
Meine Damen und Herren! Dieser von der NPD gewünschte Islamisierungsbericht soll als Handlungsgrundlage dienen, Parallelgesellschaften frühzeitig entgegenzuwirken. Durch die Stigmatisierung von Muslimen, wie sie die NPD ja hier betreibt, kann man keine Parallelgesellschaften verhindern, sondern damit befördert man sie.
Eines will ich gerade Ihnen von der NPD-Fraktion zum Schluss noch sagen: Parallelgesellschaften gibt es nämlich in Ihrem Umfeld. Keine Angst, es ist keine muslimische Parallelgesellschaft bei Ihnen. Es ist schon eine deutschvölkische mit allem, was das Naziherz begehrt.
Komplette Kulturangebote von CD über Konzert, gemeinsame Freizeitgestaltung von Zelten über Sportfeste und Orientierungsläufe,
ganze Kleidungskollektionen für Jung und Alt bis hin zu ganz, ganz jung. Und ich frage mich neuerdings: Warum gibt es eigentlich nicht mehr die eigenen Duftnoten „Nationalist“ für den Mann und „Walküre“ für die Frau?
Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen, aber dafür ist mir unsere Zeit ganz einfach zu schade.
Ich glaube, es ist auch so deutlich geworden, in welchem Bereich in Sachsen wir Parallelgesellschaften im Auge haben sollten. Wir lehnen den Antrag der NPD selbstverständlich ab. Den demokratischen Parteien danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Dank können wir uns anschließen. Wir fordern einiges, aber auch im Sinne von Anerkennung der Arbeit. Dies können Sie dann in der Rede nachlesen, die ich sehr gern zu Protokoll geben möchte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir als Fraktion DIE LINKE stimmen beiden Entschließungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Insbesondere die Frage der Personalausstattung für den Bereich des Sächsischen Datenschutzbeauftragten halten wir für dringend notwendig; denn die Diskussionen dazu laufen bereits und es wäre Augenwischerei, jetzt zu tun, als hätten wir nicht bereits darüber diskutiert.
Die Diskussion im Innenausschuss ging leider sogar in die Richtung: Müsste man nicht schauen, ob der Datenschutzbeauftragte vielleicht zu viel macht? Müsste man ihn nicht auffordern, dass er nur noch risikobehaftete Bereiche überprüft und nicht allem, was an ihn herangetragen wird, nachzugehen?
Insofern halten wir den Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den richtigen Weg, heute hier ein Signal zu senden.
Am 12. Dezember des letzten Jahres erreichten den Sächsischen Landtag die beiden Berichte des Sächsischen Datenschutzbeauftragten: einerseits mit Drucksachennummer 5/13032 der 6. Tätigkeitsbericht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im nicht öffentlichen Bereich für den Zeitraum 1. Januar 2011 bis 31. März 2013 und andererseits mit der Drucksachennummer 5/13033 der 16. Tätigkeitsbericht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich für den Zeitraum 1. April 2011 bis 31. März 2013.
Die Medien berichteten dann sehr umfangreich Mitte Dezember. Die Themenpalette reichte von Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten über heimliche Telefonmitschnitte und Überwachung von Mitarbeitern bis hin zur Personalausstattung beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten und auch zum Eigenschutz der Sächsischen Staatsregierung angesichts der NSA-Affäre.
Bezüglich des Letztgenannten möchte ich die „Dresdner Morgenpost“ vom 17.12.2013 noch einmal zitieren: „Angesichts der NSA-Affäre hat Schurig der Staatsregierung auf die Finger geklopft. Zwar habe es Gespräche mit Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) gegeben. Passiert sei bei der Datensicherheit aber nichts.“
Wir als Fraktion DIE LINKE haben dafür kein Verständnis. In diesem Zusammenhang teilen wir die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig schon, wenn er sagt: „Der Schutz persönlicher Daten ist das wichtigste Grundrecht des 21. Jahrhunderts“, wobei wir eine Hierarchisierung der Grundrechte allerdings ablehnen. Dies wäre jetzt eine völlig andere Debatte und deshalb komme ich zum Thema zurück.
Die Staatsregierung ist sehr wohl in der Pflicht bei der Datensicherheit; denn in ihrer Verantwortung werden Unmengen an personenbezogenen Daten gespeichert, und diese müssen vor fremden Zugriffen gesichert sein. Ansonsten brauchen wir uns auch keine Gedanken zu machen, wie wir die Menschen für die Thematik sensibilisieren, wenn es um Informationsweitergaben, Offenlegung von privaten Daten im Internet und Ähnlichem geht.
Die beiden Berichte umfassen über 350 Seiten. Allein der 16. Tätigkeitsbericht, in dem es um den Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich geht und zu dem die Staatsregierung Stellung beziehen muss, umfasst über 200 Seiten. Die eben erwähnte Stellungnahme der Staatsregierung erreichte den Sächsischen Landtag im Mai dieses Jahres und war mit 13 inhaltlichen Seiten recht übersichtlich. So mancher Fall fand keine Kommentierung durch die Staatsregierung, obwohl er sich aus unserer Sicht keineswegs erledigt hat.
Wir könnten hier mit Sicherheit auch über viele Einzelfälle diskutieren, die der Bericht erwähnt und die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme betrachtet, aber dafür ist einerseits die Zeit nicht ausreichend genug und andererseits würde die Sicht des Datenschutzbeauftragten sowieso fehlen, da er nach unserer Geschäftsordnung kein Rederecht hat. Das kann aber demnächst geändert werden.
Einen Fall aus dem Bericht möchte ich doch herausgreifen, um Ihnen die Tragweite der bei sächsischen Behörden gespeicherten Daten vor Augen zu führen. Es geht um den Punkt 5.9.3: „Ermittlungsverfahren aufgrund ungenauer Recherche in polizeilichen Auskunftssystemen“. Die Daten einer Person sind gespeichert, weil gegen seine Freundin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gerichtet war! Sein Namen wird im Datensystem im Zusammenhang mit einem völlig anderen Vorgang gesucht, ohne Abgleich mit weiteren relevanten Daten, und im Endeffekt wird der Betreffende zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen. So einfach ladet man im polizeilichen Datensystem und eben bei einer Beschuldigtenvernehmung! Dass der Betreffende dann die Löschung seiner Daten vorfristig beantragt hat, ist nachvollziehbar; aber wem so etwas noch nicht passiert ist, der kommt wahrscheinlich überhaupt nicht auf solche Beantragung.
Neben der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger zum Umgang mit ihren Daten im Internet brauchten wir auch dringend eine umfassende Informierung aller darüber, welche Daten warum vom Einzelnen durch welche Behörde erfasst sind und welche Rechte die Bürgerinnen und Bürger dabei haben – wie in diesem Beispiel eben Beantragung einer vorfristigen Löschung.
Der Datenschutzbeauftragte verweist in seinem Bericht auch darauf, dass es sich bei Verfahren wegen ordnungswidrigen Handlungen im Datenschutzbereich häufig um Verfahren gegen Bedienstete der Polizei handelt. Diesbezüglich wird Folgendes ausgeführt: „Neben der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen sind Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen nach wie vor in hohem Maße geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtmäßigkeit des Umgangs mit personenbezogenen Daten durch den Polizeivollzugsdienst zu beeinträchtigen.“ Ich bezweifele ganz einfach, ob ein Belehrungsschreiben hier ein nachhaltiges Umdenken bewirkt.
Es ist gute Tradition, anlässlich der Behandlung der Datenschutzberichte dem Datenschutzbeauftragten und seinem Team zu danken. Auch wir, die Fraktion DIE LINKE, möchte dies heute tun. Aber Dank ist das eine, wirkliche Anerkennung ist etwas anderes. Anerkennung heißt für uns, die Hinweise der Berichte ernst zu nehmen, Schlussfolgerungen daraus abzuleiten, nicht nur durch die Staatsregierung, sondern auch durch uns als Parlament – und dies sowohl für den öffentlichen als auch nicht öffentlichen Bereich. Natürlich heißt Anerkennung der geleisteten Arbeit auch, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese wichtige Arbeit adäquat fortgesetzt werden kann. Hier stehen wir als Parlament in direkter Verantwortung!
Aus Sicht der LINKEN sind die personellen Ressourcen im Bereich des Datenschutzbeauftragten dringend zu erhöhen. Es ist kein akzeptabler Zustand, dass zum Beispiel im nicht öffentlichen Bereich nur noch Eingaben bearbeitet, aber keine anlasslosen Kontrollen durchgeführt werden können.
Im Ausschuss wurde durch die FDP diesbezüglich die Frage aufgeworfen, ob jedes datenschutzrechtlich relevante Problem durch einen Datenschutzbeauftragten geprüft werden müsse. Oder sollte eher eine risikoorientierte Prüfung erfolgen? Angesichts der vielen Fälle im nicht öffentlichen Bereich, in denen gerade die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verletzt wurden, möchte ich jetzt gar nicht die Diskussion mit der FDP beginnen, wie sie „risikoorientiert“ genauer definiert.
Ich will zum Ende der Legislatur einmal positiv lesen, was die FDP formuliert hat – so steht es auch in der Drucksache 5/14537, dem Bericht des Innenausschusses –: „Im Moment gebe es für die Vollprüfung, die der Datenschutzbeauftragte durchführe, indem er jedem Hinweis nachgehe, sicher zu wenig Personal.“
Da ich davon ausgehe, dass die sächsische FDP die liberalen Wurzeln im Bereich der Bürger- und Freiheitsrechte ihrer Mutterpartei noch kennt, will sie doch sicherlich nicht so verstanden werden, dass der sächsische Datenschutzbeauftragte nicht mehr jedem Hinweis nachgehen soll – und also natürlich mehr Personal braucht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesen Monat hat die NPD-Fraktion nur einen Antrag geschrieben, sonst sind es monatlich immer zwei, passend für unsere Tagesordnung, diesmal nur einer. Also hat sie geschaut, was sie sonst noch hat, und da fand sie eine Große Anfrage, eine Große Anfrage übrigens in den letzten zwei Jahren.
Wie haben Sie mich gerade genannt?
Herr Präsident!
In den letzten zwei Jahren hat die NPD-Fraktion eine Große Anfrage eingereicht. Die steht dann eben heute mal auf der Tagesordnung. Es ist schon interessant, welche Geschichte dieser heutige Tagesordnungspunkt hat. Im November letzten Jahres hat ein Abgeordneter der NPD fünf Kleine Anfragen zum heutigen Thema eingereicht, allerdings hatte er in den letzten Jahren nicht mitbekommen, dass sogenannte Kettenanfragen nicht beantwortet werden.
Am 23. Dezember letzten Jahres wurde es Ihnen noch einmal mitgeteilt. Die Große Anfrage, um die es heute geht, besteht genau aus den Fragen der Kleinen Anfragen, die nicht beantwortet wurden.
Viel Arbeit hatte die NPD-Fraktion also nicht und trotzdem brauchte sie bis zum 16. Januar dieses Jahres, um die Große Anfrage einzureichen.
Erinnern wir uns: Kurz vor Weihnachten war die NPDFraktion doch mit anderen Fragen beschäftigt als parlamentarischen. Sie schaffte endlich die Voraussetzungen dafür, dass Holger und Jasmin Apfel ein Lokal im Ausland, auf der spanischen Insel Mallorca eröffnen konnten.
Fürs Protokoll: Holger Apfel war letztes Jahr noch Parteivorsitzender und hier im Sächsischen Landtag Fraktionsvorsitzender der NPD.
Aber zurück zur Großen Anfrage, beantragt vor zwei Monaten und nun endlich auf der Tagesordnung. Was entnehmen wir der Großen Anfrage und der Beantwortung durch die Staatsregierung? Die Polizei hat agiert, die Unterstellungen der Fragestellerin werden nicht bestätigt, verschiedene Ermittlungen laufen, unter anderem auch gegen einen Teilnehmer der Konferenz wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, aber Letzteres spielte in der heutigen Debatte seitens der NPD-Fraktion keine Rolle. Wir haben es ja gehört, das Thema der Großen Anfrage war nur Anlass für die übliche Selbstdarstellung, nicht mal ein Entschließungsantrag liegt uns vor.
Stattdessen bösartige Hetze gegen Lesben und Schwule, was definitiv kein Thema der Großen Anfrage war.
Die Regeln des Parlaments werden von der NPD-Fraktion weder formal noch inhaltlich begriffen, aber ab September wird sie das ja nicht mehr brauchen.
Vielen Dank an die demokratischen Fraktionen für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Vorredner haben mich ein wenig verwundert, denn ich habe parallel dazu immer wieder auf den Antrag geschaut. Der Antrag beschäftigt sich aus meiner Sicht mit Statistik. Wie werden Fälle in die Statistik aufgenommen? Davon war am Anfang recht wenig zu hören. Ich denke, das hängt mit dem Antrag insgesamt zusammen.
Das Anliegen des Antrages ist nämlich sehr berechtigt, insbesondere, weil die Opfer rechtsextremistischer Gewalt und ihre Angehörigen das Bedürfnis haben, über die Hintergründe der erlebten Verbrechen Kenntnis zu erlangen.
Wir werden als LINKE diesem Antrag im Interesse der Opfer zustimmen. Allerdings möchte ich auf zwei Problemkomplexe im Zusammenhang mit diesem Antrag hinweisen.
Erster Problemkomplex. Der Antrag hat sich eigentlich in vielen Punkten bereits erledigt. Die Staatsregierung hat nämlich bereits berichtet. Es wird nach den Kriterien gefragt. Meine beiden Kleinen Anfragen 5/13588 und 5/13589, in denen es um die Überprüfung von geklärten bzw. ungeklärten Tötungsdelikten auf rechtsmotivierte Tathintergründe ging, wurden von der Staatsregierung beantwortet. Diese Antworten lagen vor, bevor dieser Antrag eingereicht wurde. In der Kleinen Anfrage 5/13589 finden Sie den in dem ersten Punkt geforderten Kriterienkatalog des Erhebungsrasters.
Die Staatsregierung hat mir klar und deutlich geantwortet, dass demnach Straftaten im Blickpunkt standen, „bei denen in Würdigung der Umstände der Tat Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen
ihrer Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturellen Zugehörigkeit, Hautfarbe (insbesondere
Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund),
ihrer Religion, Weltanschauung (insbesondere Men- schen jüdischen oder islamischen Glaubens),
ihrer politischen Einstellung (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen),
ihres einschlägigen Engagements, ihres in Erscheinung Tretens als Islamisten, Aussteiger rechter Szene,
ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Kleidung, ihrer Behinderungen,
ihrer sexuellen Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle, Sexualstraftäter),
ihres gesellschaftlichen Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige, Angehörige des kriminellen Mi- lieus/mutmaßliche Straftäter, Deutsche in Ehe-/Liebes- beziehung mit Ausländern), ihrer Funktion als staatliche Repräsentanten, Angehörige ausländischer Streitkräfte
und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang stehen könnte.“
In der Kleinen Anfrage 5/13588 finden Sie auch die Antwort auf die Frage, wie es mit dieser Überprüfung demnächst weitergehen soll. Auch hier gebe ich die Worte des Ministers wieder: Es „werden im Rahmen eines bundesweiten Datenabgleichs in einer ersten Phase zunächst ungeklärte Tötungsdelikte (ohne Tatverdächtige, einschließlich Versuche) zwischen 1990 und 2011 auf abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Tatmotivation in den Blick genommen. Ziel ist es hierbei, im Kontext zu anderen Taten oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze weitere Hinweise zu den betreffenden Sachverhalten zu erlangen. In die aktuelle Überprüfung einbezogen sind zudem auch jene geklärten Tötungsdelikte, die mit der von DER TAGESSPIEGEL und DIE ZEIT im September 2010 veröffentlichten Auflistung ‚137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990‘ korrespondieren.“
Über eine Ausweitung der Auswertung auch auf Straftaten, deren Täter einer Verurteilung zugeführt wurden, ist bislang zwischen Bund und Ländern noch nicht entschieden worden. Das zwischen Bund und Ländern abgestimmte Vorgehen sieht im Nachgang der ersten Überprüfungsphase zunächst eine Evaluation der Fallanalyse vor, auf deren Grundlage die Innenministerkonferenz entscheidet, wie in Bezug auf die Überprüfung weiterer Delikts- und Fallgruppen weiter verfahren wird.“
Ein weiterer Punkt des Antrags – diese Punkte sind damit aus meiner Sicht erledigt – sind die Strategien, über die die Staatsregierung berichten soll, die sie entwickelt, damit Straftaten mit einer rechtsextremistischen Motivation besser identifiziert werden. Genau dafür gibt es eigentlich genügend konkrete Vorschläge, zum Beispiel durch den Bundestagsuntersuchungsausschuss zum
Terrornetzwerk NSU; im Abschlussbericht sind diverse Empfehlungen diesbezüglich enthalten. Es geht um Sensibilisierung, Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung der damit Befassten.
Der zweite Problemkomplex, den ich/den wir mit dem Antrag haben, ist das konkrete Leben. Zum Beispiel
werden medial recherchierbare Fälle in den staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Auskunftssystemen in Sachsen nicht mehr gefunden.
Viel schlimmer sind für mich allerdings Fälle, deren Beschreibungen vorliegen, zum Beispiel im „TAGESSPIEGEL“ bzw. in der „ZEIT“ und auch die Fälle, die in den beiden zitierten Kleinen Anfragen dargestellt werden und die nicht als rechtsextremistisch eingeordnet werden. Wenn ein bezüglich einer Körperverletzung mit Todesfolge Angeklagter erklärt „Der war doch nur ein Jude.“, dann frage ich mich, warum dieser Fall nicht als rechts motiviert in der Statistik einsortiert wird.
Wir werden einfach am konkreten Beispiel nachfragen müssen. In Sachsen sind es immer wieder Wohnungslose und sozial Randständige, die Opfer rechter Gewalt werden. Das Wort „Obdachlose“ steht nun explizit im Erhebungsraster für die unaufgeklärten Fälle. Ich kann nur hoffen, dass sich die sächsischen Behörden recht bald entscheiden, auch die geklärten Fälle, in denen Obdachlose umgebracht wurden, nur weil sie sozial randständig waren, als rechts motiviert einzusortieren. Bisher sind diese Fälle in Sachsen nicht in diese Kategorie aufgenommen. Opfer zu werden, nur weil man einer bestimmten Personengruppe angehört, die von den Tätern als minderwertig eingestuft wird, ist grausam. Diese Motivation ist rechtsextremistisch, und so muss es auch benannt werden. Es sind diesbezüglich schon viel zu viele Opfer in Sachsen zu beklagen.
Meine Damen und Herren, uns als LINKE geht es um die konkreten Fälle. Statistiken allein helfen wenig. Opfer und/oder Hinterbliebene brauchen Hilfe und Unterstützung. Bereits vor drei Jahren haben wir als LINKE deshalb einen entsprechenden Antrag eingereicht, nachzulesen in der Drucksache 5/4749, „Umgang mit Opfern rechter Gewalt in Sachsen“. Einen Teilaspekt unseres damaligen Antrags behandelt heute der Antrag der GRÜNEN. Deshalb werden wir als LINKE diesem Antrag zustimmen und hoffen, dass wir demnächst mehr fordern als Statistiken.