Protokoll der Sitzung vom 18.06.2014

umsetzbar sind. Sollte es dort noch Nachfragen oder unterstützende Fragen geben, dann gibt es in Bautzen im Sorbischen Institut, aber auch in der Stiftung für das sorbische Volk durchaus Vertreter, die bei diesen Fragen mithelfen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade in Zeiten des illegalen Verkaufs persönlicher Daten und des Datenklaus halten wir es aus Datenschutzgründen für essenziell, dass die Speicherung persönlicher Daten im sogenannten Bürgerkonto ausdrücklich im Gesetz geregelt wird. Wichtig war uns hierbei besonders, dass dies ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung der Bürger im Freistaat erfolgt, die diese Möglichkeit für sich nutzen wollen, um nicht bei jeder Nutzung der elektronischen Dienste ihre Daten neu eingeben zu müssen. Daher haben wir eine Ergänzung des § 10 Abs. 1 vorgenommen und sind damit einer Anregung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nachgekommen, bei dem ich mich an dieser Stelle ausdrücklich und ganz besonders für die konstruktive Zusammenarbeit und die kompetente Beratung herzlich bedanken möchte.

Beim Thema Datenschutz wurde ja intensiv über die Frage der elektronischen Publikation amtlicher Bekanntmachungen im Internet diskutiert. Auch hier hatte der Sächsische Datenschutzbeauftragte zunächst Bedenken angemeldet. Ich bin daher froh, dass im Gesetz eine Regelung enthalten ist, nach der persönliche Daten in amtlichen Bekanntmachungen nach Zweckerreichung ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen sind, sofern eine dauerhafte Veröffentlichung das Interesse der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Ich bin aber auch froh, dass der Europäische Gerichtshof just zum Zeitpunkt der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf klargestellt hat, dass es ein Recht auf Vergessenwerden im Internet gibt und geben muss. Damit müssen künftig Suchmaschinen persönliche Daten löschen. Die Frage ist nur: Welche Suchmaschinen werden damit erreicht und welche Suchmaschinen werden dann weiter publizieren? Damit konnten weitere Bedenken des Datenschutzbeauftragten ausgeräumt und Anregungen aufgegriffen werden.

Schließlich haben wir weitere kleinere Änderungen zur Normenklarheit vorgenommen. So wollen wir beispielsweise ausdrücklich klarstellen, dass die elektronische Kommunikation lediglich eine zusätzliche Option darstellt und nicht zwingend ist, denn wir wollen mit diesem Gesetz niemanden ausgrenzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich mich den im Gesetz enthaltenen Haushaltsvorbehalten widmen, die ebenfalls in der Anhörung, aber auch in einigen der im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss beratenen Änderungsanträge thematisiert

wurden. Wir haben diese unter dem Gesichtspunkt der Normenklarheit und der Umsetzbarkeit dieses Gesetzentwurfs diskutiert. Es handelt sich um eine doch recht ungewöhnliche Konstellation, die wir so bislang nicht sehr häufig hatten. Ich habe aber im Laufe der Beratung

den Eindruck gewonnen, dass diese Haushaltsvorbehalte die Rolle des Parlamentes stärken können und es am Ende einen Kompromiss für diesen Gesamtgesetzentwurf darstellen könnte, denn wie bereits erwähnt, ist die Fachmaterie doch schwierig. Sie erfordert viel Zeit und Sorgfalt bei der Beratung und natürlich eine verantwortungsvolle Staatsverwaltung, die uns zur Beratung zur Verfügung gestanden hat.

Die rasante technische Entwicklung könnte zu rasch ansteigenden Kosten bei der Umsetzung des Gesetzes führen. Aus diesem Grund ist auch bei künftigen Beratungen eine ganz besondere Sorgfalt notwendig. Durch die im Gesetz enthaltenen Haushaltsvorbehalte verbleibt uns eine stärkere Kontrollfunktion gerade im Hinblick auf die Kostenfolge bei der Umsetzung des Gesetzes. Das kann ich prinzipiell begrüßen, sodass gegen die enthaltenen Haushaltsvorbehalte im Ergebnis keine durchgreifenden Bedenken bestehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Verwaltungen, Herr Staatsminister, die Sie in Ihrer Begleitung zur Beratung an Ihrer Seite hatten, herzlich bedanken, dass wir hier auch entsprechend kompetent beraten worden sind. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Staatsminister, für diesen Gesetzentwurf – eine enorme Herausforderung.

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilen könnten. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Schiemann. – Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Bonk. Bitte, Frau Bonk, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat stellt es einen Schritt in die richtige Richtung dar, wenn dieses Parlament ein Gesetz zum E-Government verabschiedet. Insbesondere die schon angesprochene Mehrkanalstrategie möchte ich hervorheben, da sie auf jeden Fall dazu beiträgt, alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Aber gerade in Bezug auf die elektronische Verwaltung und Datenverarbeitung werden doch einige Chancen verpasst; so nimmt das Gesetz nicht Anschluss an die aktuelle Diskussion und ist nicht konsequent genug und deshalb nicht glaubwürdig.

Ich möchte dazu einige Punkte aufgreifen, vor allem in Bezug auf die Barrierefreiheit, die schon angesprochen worden ist und auch einen der Hauptdiskussionspunkte im Ausschuss bildete. Aus unserer Sicht stellt die Barrierefreiheit in der elektronischen Verwaltung eine Pflichtaufgabe dar – eine immense Chance. Es muss zur Folge haben, dass es grundsätzlich zum Beispiel maschinenlesbare Formate gibt, und wie immer bei Aufgaben der Inklusion kommen diese Veränderungen nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern zum Beispiel

auch älteren Menschen, die dann leichteren Zugang haben. Aber gerade diesbezüglich ändert auch der Änderungsantrag der Koalition nichts daran, dass die Regelung, die jetzt verabschiedet werden soll, nicht konsequent genug ist.

Die Sachverständige aus dem Bundesinnenministerium hat darauf hingewiesen, dass ein solches weit gestecktes Ziel nur durch eine wirklich integrierte Strategie erreicht werden kann, dass es nur durch das Zusammenwirken aller Ressorts und die wirkliche Konzentration auf dieses Ziel erreicht werden kann. Das geht eben nicht, wenn man es gleichzeitig unter einen Haushaltsvorbehalt stellt, und das tut Ihr Entwurf weiterhin.

Es ist auch rechtsphilosophisch unsinnig, in einem Einzelgesetz zu verankern, dass auf der Ebene eines anderen Gesetzes ein Haushaltsentwurf gelten soll. Wir haben das überprüft. Das gibt es an keiner anderen Stelle; kein anderes Einzelgesetz regelt das auf diese Weise. Einer Aufgabe müssen Mittel folgen. Wir sollten an dieser Stelle, im Interesse der Sache und der Klarheit der Regelungen, zu keinem Systembruch kommen.

Dieser Passus ist einer der Gründe, warum wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Unser aktueller Änderungsantrag enthält dazu einige Vorschläge.

Ein weiterer wichtiger Punkt, warum ich meine, dass Chancen verpasst werden, bezieht sich darauf, dass auch in diesem Gesetzentwurf unsere Anregungen zur Verankerung von Open-Source-Software bisher nicht aufgegriffen worden sind.

Meine Damen und Herren, Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung ist langfristig günstiger, und damit ist es möglich, höhere Sicherheitsstandards zu etablieren – langfristig günstiger, wenn man sich zum Beispiel anschaut, was das Land jedes Jahr an Lizenzgebühren zahlt. Meine Kleine Anfrage hat gezeigt, dass jährlich über 15 Millionen Euro an Lizenzgebühren gezahlt werden. Das ist der Jugendhilfeetat einer Stadt, und das halte ich nicht für vertretbar, wenn es eine Alternative gibt, bei der durch ein langfristiges Engagement die Möglichkeit besteht, eine Open-Source-Bibliothek bei der öffentlichen Hand aufzubauen. Es werden dabei auch höhere Sicherheitsstandards berücksichtigt. Anders als in den von Ihnen bisher berücksichtigten – nur marktüblichen – ist es möglich, mit Open-Source-Software den höchsten Sicherheitsstandard umzusetzen.

Sie sind auch deshalb sicherer, weil bei einer lizenzgeschützten Software zum Teil gar nicht klar ist, welche Daten übermittelt werden. Wenn sich zum Beispiel Microsoft gegenüber der US-Regierung verpflichtet, ist nicht klar, welche Informationen, welche Daten an Geheimdienste übermittelt werden. Auch das ist einer der Gründe, warum man sich für transparente Software entscheiden sollte, für die auch der Datenschutzbeauftragte plädiert hat, und unter dem Begriff transparente Software klarzumachen, wie genau Daten dort verarbeitet werden.

Ich höre mit Interesse, dass sich die Koalition mit Open Data und mit Fragen der Veröffentlichung von Informationen, auch öffentlich zugänglich für Bürgerinnen und Bürger, beschäftigt hat. Meine Fraktion hat das mit einem eigenständigen Informationsfreiheitsgesetz ins Parlament eingebracht; auch mit dem Interesse, das Recht der Informationsfreiheit mit Verfassungsrang in die Rechtsordnung hineinzuschreiben, sodass eine höhere Verbindlichkeit gegenüber dem Amtsgeheimnis herrscht.

Deshalb ist es für mich kein Thema, es in dieser Runde zu behandeln; aber ich halte es für geboten, dass es zu einem Umdenken bei der aktuellen Mehrheitsfraktion kommt, weil wir auf lange Sicht nicht daran vorbeikommen, Bürgerinnen und Bürgern die Daten bereitzustellen, die in ihrem Namen und mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln erhoben werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir uns dazu verständigen müssen.

Außerdem ist von Ihnen eingewandt worden, dass sich mit Open-Source-Software als Vergabevoraussetzung ein Wettbewerbsnachteil verbinden würde. Das Argument ist nicht stichhaltig, weil man damit einen Standard festschreibt, wie wir es zum Beispiel beim Mindestlohn oder in der Diskussion über die Beteiligung von Frauen in Aufsichtsgremien in gleicher Weise tun. Dadurch bleibt die Technikoffenheit erhalten; es wird einfach ein Vergabestandard festgelegt, der dazu führt, dass es sicherer und günstiger ist.

Um noch ein anderes Beispiel aufzuführen: Wenn eine Firma für die Verwaltung programmiert hat und am Ende nicht mehr am Markt vertreten ist, ist es zum Teil nicht möglich, auf den von ihr programmierten Code zuzugreifen, wenn die Lizenzen in ihrem Besitz geblieben sind – darauf hat auch der Datenschutzbeauftragte in der Diskussion hingewiesen –, sodass auch aus diesem Grund ein Interesse der öffentlichen Hand dahin gehend bestehen muss, die Lizenzen selbst zu erhalten und sich in diesem Sinne für den Aufbau einer eigenständigen Wissensbibliothek der Verwaltung einzusetzen.

Die Koalition hat sich der Berücksichtigung der sorbischen Sprache gewidmet. Wir erkennen das an, wir schätzen das; das ist aus unserer Sicht geboten. Sich mit den von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen weiter zu verständigen darf allerdings nicht dazu führen, dass es aus Mitteln der Stiftung für das sorbische Volk finanziert wird. Das muss ganz klar sein – Herr Schiemann nickt –; wir sollten an dieser Stelle festhalten, dass es darüber Einigkeit und in Zukunft auch eine Sicherheit im Umgang gibt.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen: Sichere elektronische Zahlen kostenfrei zu gewährleisten ist für uns ein Mindeststandard, auch im elektronischen Bürgerverkehr. Es ist aus Sicht meiner Fraktion nicht angemessen, Menschen erst in die Verpflichtung zu bringen, ein teures Lesegerät zu erwerben, um sich in den elektronischen Bürgerverkehr begeben bzw. auf diese Weise zahlen zu können. Das grenzt bestimmte Gruppen von Anfang an aus. Deswegen muss es zu kostenfreien Kommunika

tionsverfahren kommen. Das ist eine Frage der Lizenzierung, die wir immer wieder angesprochen haben.

Meine Damen und Herren, eine wichtige Konsequenz innerhalb der Umsetzung des Gesetzes fehlt – nicht zu vergessen –: dass Open-Source-Software am Ende neben den schon genannten Argumenten die einheimischen mittelständischen Software-Unternehmen schützen

könnte, die diese Lösung entsprechend programmieren.

Aus meiner Sicht ist das ein unumgänglicher Paradigmenwechsel; er muss kommen. Bisher konnten Sie sich nicht dazu durchringen. Wenn sich der Paradigmenwechsel aber nicht in dem Gesetzentwurf niederschlägt – heute haben Sie noch einmal Gelegenheit, dafür zu sorgen –, kann meine Fraktion ihm nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Frau Bonk für die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion der SPD spricht Frau Abg. Friedel. Frau Friedel, ich habe Sie gesucht – und gefunden. Bitte, Sie haben das Wort.

Ich hatte einen kleinen Umweg genommen. Herr Präsident, vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf einen Aspekt dieses Gesetzentwurfs eingehen, der von den beiden Vorrednern schon gestreift worden ist; mir erscheint er sehr wichtig. Es geht um den sogenannten Haushaltsvorbehalt.

Wir finden in dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Paragrafen, denen die Formulierung angefügt ist, dass die Umsetzung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Mitteln durch den Haushaltsgesetzgeber stehe. Ein Beispiel: In § 2 heißt es gleich am Anfang: „Die staatlichen Behörden … müssen die elektronische Kommunikation ermöglichen.“ Etwas später liest man, das stehe „unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung durch den Haushaltsgesetzgeber“.

Das ist eine Form, Gesetze zu erarbeiten, die überhaupt nicht funktioniert. So kann man das nicht tun. Das Gesetz normiert eine Pflicht. Ich kann doch die Pflicht nicht gleichzeitig relativieren oder zurücknehmen, indem ich sage: „Diese Pflicht erfülle ich nur, wenn das Geld dafür vorhanden ist.“ Dort steht nicht „kann“ oder „soll die elektronische Kommunikation ermöglichen“, sondern „muss“. Wenn es „muss“ heißt, dann ist das Land verpflichtet, auch das Geld bereitzustellen. Oder wir dürfen das Gesetz nicht mit „muss“ verabschieden; dann sollten wir uns von der Aufgabe verabschieden.

Wir haben in diesem Haus schon bei einer Reihe von Gesetzen erlebt, dass in den Vorbemerkungen, in denen die Zielsetzung und der wesentliche Inhalt erläutert werden, steht, dass alles, was im Gesetz geregelt werde, wichtig sei; aber natürlich müsse das finanziert werden. Wie – das sei noch nicht ganz klar.

Das jüngste Beispiel, das mir in Erinnerung ist, betrifft das Strafvollzugsgesetz, in das viele schöne Formulierun

gen aufgenommen wurden. In der Begründung heißt es aber, da das Geld, das dafür eingesetzt werden solle, nicht mehr werden könne, müssten Prioritäten gesetzt werden, das heißt, manche Gefangene werden so, manche anders behandelt. Das jetzt nicht nur in die Begründung, sondern auch noch in den Gesetzestext zu schreiben, spottet jeder Beschreibung.

Was sollen sich die Bürgerinnen und Bürger dabei denken? Verabschieden wir auch Steuergesetze, in denen es heißt: „Die Bürger sollten Steuern zahlen, aber das steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass sie Geld haben. Wenn sie kein Geld haben, brauchen sie keine Steuern zu bezahlen“? Das wäre schön, aber wenn wir das forderten, würden Sie uns sicherlich etwas husten.

Wenn die gesetzliche Verpflichtung normiert wird, dann muss auch das Geld dafür bereitgestellt werden. Relativ weit vorn im Gesetzentwurf finden Sie auf dem Kostenblatt den Hinweis, dass in den nächsten Jahren null Euro zusätzliche Kosten zu erwarten seien. Das gilt demnach sowohl für das nächste als auch für das übernächste und das darauffolgende Jahr. So schön, wie das ist – wir werden vom Minister noch hören, dass er sich dafür lobt, dass er jetzt die elektronische Kommunikation in Sachsen einführt –: Wenn Sie das Vorhaben nur in das Gesetz schreiben, aber nicht finanzieren, wird es bei einem Lippenbekenntnis bleiben.

Diese Art und Weise, Gesetze zu erarbeiten, verdeutlicht, was in den vergangenen vier, fünf Jahren hier in Sachsen passiert ist. Das Geld war demnach das einzig entscheidende Mittel, und dann wurde geschaut, welche Aufgaben man mit diesem Geld erfüllen konnte. Es war nicht so, dass zuerst die Aufgabe beschrieben und dann gefragt worden wäre, wie wir deren Erfüllung finanzieren könnten. Aber so muss es doch gehen. Schreiben wir künftig in das Schulgesetz, dass Lehrerinnen und Lehrer vom Land bezahlt werden, sofern der Haushalt das zulässt? Praktisch läuft es schon so. Die Klassenbildung war schon öfter Gegenstand der Debatte im Landtag. Da haben Sie die Eltern in ganz Sachsen in ein Chaos gestürzt.

Im Polizeigesetz heißt es, dass die Polizei verpflichtet ist, Gefahren abzuwehren. Unter dem Vorbehalt, dass genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen? Na klar, praktisch läuft es so. Aber dass Ihre Ansprüche an Ihr eigenes Tun jetzt so gering werden, dass Sie das schon in den Gesetzestext schreiben – wir machen etwas, aber unter dem Vorbehalt, dass wir es vielleicht doch nicht machen –, ist schon sehr armselig.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Schiemann, Sie haben vorhin gesagt, die Umsetzung des Gesetzes werde nur dann gelingen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Freistaat Sachsen weiterhin gute Arbeit leisten. Das stimmt so nicht. Schauen Sie sich den Haushaltsvorbehalt an!

Das wird nur dann gelingen, wenn der Freistaat bereit ist, Geld dafür zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle

kommt ein unfaires Element zum Tragen; wir werden noch über den öffentlichen Dienst reden. Die Umsetzung wird nur dann gelingen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es möglich machen. Sie gehen unfair mit den Bediensteten im Freistaat Sachsen um, wenn Sie einerseits die Ressourcen nicht zur Verfügung stellen, aber andererseits von den Beschäftigten verlangen, die Aufgaben zu erfüllen. Das Problem gibt es auch bei der Polizei und den Justizvollzugsbediensteten: zu wenige Ressourcen, aber die Aufgaben bleiben dieselben.

Heute soll sogar ein Gesetz mit neuen Aufgaben verabschiedet werden, ohne das Geld dafür bereitzustellen. Das ist keine Art und Weise, wenn man das Ziel hat, vernünftig, solide und ehrlich Gesetze zu machen. Auch aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)