Protokoll der Sitzung vom 12.03.2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war das Schlusswort, vorgetragen von Herrn Kollegen Günther für die Fraktion GRÜNE.

Ich stelle nun die Drucksache 6/701 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/701 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich möchte ein Versäumnis von heute Morgen korrigieren und Ihnen mitteilen, dass der Tagesordnungspunkt 11 gestrichen ist.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 6/1081

Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge und die Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Die Fragen 3 und 4 sind schriftlich beantwortet. Wir haben also jetzt noch die Fragen mit der laufenden Nr. 1 und 2.

Ich rufe Frage Nr. 1 auf. Das Wort erhält die Fragestellerin, Frau Kollegin Jähnigen.

Danke schön, Herr Präsident. Thema ist Planung Ortsumgehung B 174 Hohndorf/Großolbersdorf und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der

Bestandsstraße in Ortslage Großolbersdorf/Hohndorf (Erzgebirgskreis).

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Planungs- und Realisierungsschritte zur Planung einer Ortsumgehung für die Bundesstraße B 174 in der Ortslage Hohndorf/Großolbersdorf werden mit welcher Priorität in den kommenden Monaten und Jahren stattfinden (Auflistung der einzelnen Schritte mit konkre- ten Zeitangaben wird erbeten.)?

2. Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherheit und zur Verkehrsberuhigung können nach Auffassung der zuständigen Behörden des Landes entlang der B 174 im Bereich der Ortslage Hohndorf/ Großolbersdorf insbesondere zum Schutz von Schülern und Fußgängern nach Auffassung der zuständigen Behörden des Landes kurzfristig geprüft und realisiert werden (Auflistung konkreter Möglichkei- ten zur Verkehrsberuhigung und zur Kontrolle von Ge- schwindigkeitsüberschreitungen sowie ihrer Realisie- rungsvoraussetzungen wird erbeten.)?

Bitte, Herr Staatsminister Dulig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Jähnigen! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie, dass ich die zwei Fragen aufgrund des Sachzusammenhangs gleich gemeinsam beantworte.

Die Maßnahmen im Zuge der B 174 von Chemnitz nach Prag sind für den Freistaat von oberster Priorität. Die Ortsumgehung Großolbersdorf/Hohndorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 analog den bereits realisierten Maßnahmen zwischen Chemnitz und

Zschopau sowie Marienberg vordringlich eingeordnet. Für jede Baumaßnahme ist ein Planungsprozess vorgegeben, der aus mehreren Schritten besteht: Ersten, die Voruntersuchung zur Ermittlung einer Vorzugsvariante einschließlich der Prüfung durch die Sächsische Straßenbauverwaltung mit Vorlage und Genehmigung beim Bund. In dieser Prüfungsphase befinden wir uns derzeit. Zweitens, die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Drittens, die Erstellung des Vorentwurfs für die genehmigte Vorzugsvariante mit gleichem Prüf- und Genehmigungsweg wie bei der Voruntersuchung. Viertens, Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Herstellung des Baurechts. Fünftens, Erstellung der Ausführungsplanung mit Vergabeverfahren. Sechstens, und das zu guter Letzt, Bauausführung.

Konkrete Zeitangaben zu den einzelnen Planungsschritten sind jedoch nicht zielführend, da sie von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen. Dazu zählen zum Beispiel die Akzeptanz und die Unterstützung in der Region, die Erlangung des Baurechts und die Bereitstellung der Mittel durch den Bund.

Zur Sicherheit und Verkehrsberuhigung im Bereich der Ortslage erfolgen verschiedene Maßnahmen. So finden seit 2010 mit steigender Tendenz Geschwindigkeitskon

trollen statt. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen

liegen bei etwa 2 % der erfassten Fahrzeuge. Es wurde ein Überholverbot für Lkws angeordnet. Der Landkreis hat im letzten Jahr als zuständige Verkehrsbehörde eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für

beide Fahrtrichtungen installiert. Das Verkehrsunfallgeschehen ist unauffällig. Es sind keine Unfallschwerpunkte oder Unfallhäufungslinien vorhanden. Zudem wurden die vorhandenen Fußgängerampeln hinsichtlich der Querungszeiten optimiert und werden diesbezüglich auch weiterhin überwacht.

Aufgrund dieser Parameter wurde mit Blick auf die Sicherstellung des fließenden Verkehrs an einer grenzüberschreitenden Bundesstraße auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde verzichtet. Die zuständige Unfallkommission wird aber beauftragt, die Ortsdurchfahrt Hohndorf hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen.

Im Übrigen findet am 31. März ein Gespräch mit der Fachabteilung meines Hauses, dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Bürgerinitiative Großolbersdorf über die genannten Sachverhalte und die weiteren Vorgehensweisen statt.

Vielen Dank.

Frau Kollegin Jähnigen, Sie haben Nachfragen?

Ich habe eine Nachfrage: Von welcher Prognose gehen Sie derzeit bei der Verkehrsbelegung der neuen Straße aus?

Ich schaue nur kurz, ob das in meinen Unterlagen steht. Ansonsten würde ich Ihnen diese Frage schriftlich beantworten. – Ich werde Ihnen diese Frage schriftlich beantworten.

Vielen Dank.

Ich rufe auf Frage Nr. 2, die wiederum von Frau Kollegin Jähnigen gestellt wird.

Thema meiner Frage ist die Fortführung der Bahnanbindung Dresden – Görlitz – Wrocław/Breslau.

Ich habe folgende Fragen an die Staatsregierung:

1. Was hat die Staatsregierung in den letzten Monaten wann konkret unternommen, um die sächsischen Verkehrszweckverbände VVO und ZVON in ihren Bemühungen um die Fortführung der umstiegsfreien Bahnanbindung Dresden – Görlitz – Wrocław/Breslau gegenüber der polnischen Regierung aktiv zu unterstützen?

2. Auf welche Weise und durch welche verantwortlichen Personen in welchen Behörden nimmt die Staatsregierung konkret die in § 2 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 des Sächsischen ÖPNV-Gesetzes bestimmte „Gesamtverantwortung

des Freistaates Sachsen“ bezüglich des grenzüberschreitenden öffentlichen Personennahverkehrs wahr?

Bitte, Herr Staatsminister Dulig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Jähnigen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Frage 1: Vonseiten der Vertreter des Marschallamtes wurde am 19. Februar 2015 bei einem Termin mit dem Zweckverband ZVON offiziell mitgeteilt, dass die Verkehre zwischen Görlitz und Breslau ab dem 1. März 2015 nicht mehr finanziert werden und somit nicht mehr bestellt werden können. Um es noch einmal klarzustellen: Wir haben es hier mit einer verkehrspolitischen Entscheidung auf polnischer Seite zu tun.

Für den deutschen Abschnitt der Verbindung Dresden – Görlitz – Wrocław/Breslau hat der Freistaat Sachsen frühzeitig für Klarheit gesorgt und sowohl die notwendigen rechtlichen als auch die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen. In der Finanzierungsverordnung wurde ein Mindestangebot festgelegt, demzufolge drei Zugpaare nach Breslau/Wrocław durchzubinden sind. Die finanziellen Mittel für die sächsischen Teilstrecken sind im Budget der Zweckverbände berücksichtigt. Unabhängig davon muss es nun Ziel sein, die Eisenbahnverbindung zwischen den Ballungszentren Dresden und Breslau/Wrocław zu sichern und dieses Ziel gegenüber der polnischen Seite zu bekräftigen. Im Rahmen der Reise des Ministerpräsidenten in der letzten Woche wurden hierzu erste Gespräche in Warschau und Breslau/Wrocław geführt. Ich habe Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke in seiner Funktion als Koordinator für die deutschpolnische Zusammenarbeit gebeten, sich bei der nächsten Gelegenheit für die grenzüberschreitenden Verkehre einzusetzen. Die Staatsregierung wird darüber hinaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Bemühungen der beteiligten Zweckverbände unterstützen.

Frage Nr. 2 kann ich kurz beantworten. Der Freistaat Sachsen hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung auf einen Interessensausgleich zwischen den Zweckverbänden hinzuwirken. Hier ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erster Ansprechpartner. Betriebliche Angelegenheiten, auf die Ihre Frage abzielt, sind hierbei nicht inbegriffen. Die Verantwortung liegt hier klar bei den kommunalen Aufgabenträgern.

Bitte Ihre Nachfrage.

Herr Staatsminister, Sie haben gehört, dass sich meine Frage an die gesamte Regierung gerichtet hat. Deshalb meine Nachfrage: Wie wird die gesamte Regierung in ihrer Verantwortung und in der Verantwortung des Ministerpräsidenten konkret mit den

Zweckverbänden zusammen vorgehen, um diese Ergebnisse zu erreichen?

(Christian Piwarz, CDU: Du kannst die Antwort noch einmal vorlesen!)

Wir arbeiten in dieser Staatsregierung gemeinsam an dem Ziel, die Verbindung zwischen Dresden und Wrocław aufrechtzuerhalten, und zwar politisch mit der Unterstützung des Ministerpräsidenten, die bereits letzte Woche bei den Gesprächen in Warschau begonnen hat, als auch in den konkreten Absprachen mit den Zweckverbänden bis hin zu der Diskussion mit der Bundesebene, wenn es um die technischen Voraussetzungen für die Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz geht, die im Bundesverkehrswegeplan angemeldet ist und die für uns natürlich eine hohe Priorität hat.

Die zweite Nachfrage?

Ich habe noch eine Nachfrage. Wenn Sie die Anmeldung für die Strecke Dresden – Görlitz im Bundesverkehrswegeplan betreiben – über die wir uns einig sind –, wie wollen Sie in dieser Situation begründen, dass es dort erhebliche Fahrgastpotenziale gibt, wenn wir selbst den Verkehr nur als Nahverkehr definieren? Ziel muss doch sein – das ist meine Frage –, das in Verhandlungen mit der polnischen Seite, die selbst entscheidet, wieder zu etablieren. Wie verfolgen Sie das konkret gegenüber dem Bund über Ihre politischen Kontakte zwischen beiden Regierungsseiten, SPD und CDU?

Selbstverständlich ist es unser gemeinsames Ziel, auch diese Strecke im Rahmen eines internationalen Fernverkehrs anzubinden.

Wir haben die jetzigen Lösungen im Rahmen eines Nahverkehrskonzeptes als Überbrückung und damit als ein politisches Statement des Freistaat Sachsen gewertet, diese Strecke aufrechtzuerhalten, weil sie bisher aus wirtschaftlichen Gründen nicht als Fernverkehrsstrecke gesehen wurde. Uns war es aber politisch wichtig, dass es auch im Rahmen eines Nahverkehrskonzeptes gemacht wird. Die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan zeigt, dass es unser Bestreben ist, dass die Strecke im Rahmen des internationalen Fernverkehrs wieder eingebunden wird.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die vorliegenden Fragen sind damit beantwortet. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet. Der Tagesordnungspunkt 11 wurde gestrichen.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen