Sehr geehrte Damen und Herren! Die grundsätzliche Intention Ihres Antrages findet unsere Unterstützung.
Wir werden Ihren Antrag aber ablehnen, weil im Bereich der Tötung männlicher Küken zunächst die Rechtslage geklärt werden muss, um dann gegebenenfalls gesetzlich nachzusteuern. Bei der Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln schafft ein Erlass keine andere Situation, denn wichtig sind das Wissen und die rechtskonforme Handhabung durch die Tierhalter und Amtstierärzte.
Frau Lang sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt schaue ich noch einmal. Die AfDFraktion hat keine Redezeit mehr. Gibt es Bedarf nach einer zweiten Runde? – Der ist gegeben. Für die CDUFraktion spricht Herr Kollege Fischer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Infantizid, so nennt man das Töten von Zuchttieren aus ästhetischen Gründen. Es ist in der Natur gang und gäbe: bei Primaten, Löwen, bei Revierkämpfen und beim Haubenbartvogel. Die Vorwürfe der GRÜNEN im Punkt 2 c des Antrages entbehren jeglicher Grundlage. Wir haben bei den Gesprächen mit den betreffenden Verbänden, zum Beispiel mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen, dem Verband Deutscher Katzenfreund und dem Bundesverband Deutscher Rassegeflügelzüchter festgestellt, dass es weder bei Hunden, Kaninchen, Katzen noch beim Rassegeflügel eine derartige Tötung von Jungtieren aus ästhetischen Gründen gibt.
Aus § 1 des Tierschutzgesetzes ergibt sich, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Leid, Schmerz oder Schaden zufügen darf. Eine Tötung von Hunden ist immer auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu betrachten. Diese Gesichtspunkte sind mir momentan nicht bekannt. Selbst in Tierheimen ist es zum Glück nicht möglich, schwierigste Hunde zu töten, da Therapiemöglichkeiten nie ausgeschlossen werden können. Das Töten von Wirbeltieren unter Strafe wurde bereits angesprochen. Heute ist alles völlig undenkbar. Wenn es wirklich ein schwarzes Schaf geben sollte,
bitte ich jeden, der es beobachtet oder Beweise vorlegen kann, dies auch zur Anzeige zu bringen und nicht nachts einfach über Zäune zu steigen.
Der Kinderreim, den wir alle kennen, sollte wieder Verwendung finden: Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz. Kaninchen und Geflügel werden für die Nutztierhaltung gezüchtet. Sie finden Eingang in unseren Speiseplan. Tierschutz ist die oberste Handlungsmaxime für alle Züchter. Dass dies keine leere Worthülse oder Erklärung ist, zeigt sich beispielsweise im Beirat für Tier- und Artenschutz des Deutschen Bundes für Rassegeflügelzüchter. Die Arbeit des Beirates ist sehr verzahnt und anerkannt bei Wissenschaftlern und Instituten. Sie haben eine beratende Funktion für die Züchterschaft. Sie stehen im Dialog mit Ministerien, Behörden und der Öffentlichkeit. Sie setzen sich für eine Harmonisierung und Vereinheitlichung bei der Anwendung von Tierschutzgesetzen ein. Das ist leider auch ein weltfremder Punkt in diesem Antrag.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen die Realität nachliefere. Wir haben am 17. September 2014 auf MDR INFO einen interessanten Artikel lesen
können. Es geht um den Schweinezüchter Henke aus Niedersachsen – ich zitiere: „Es passiert zwei- bis dreimal in der Woche, sagt Henke, dass kleine Tiere in einen abgetrennten Raum getragen werden müssen. Es ist eine Verletzung am Kopf, wo wir medikamentös nichts mehr machen können. Es hat eine schlimme Risswunde am Bein und schon jetzt kein Gleichgewicht mehr. Es schluckt nicht. Es würde spätestens morgen tot sein, schildert er den Zustand des kleinen Ferkels.“ Meine Damen und Herren! Dieses Ferkel ist todkrank. Eine Nichttötung dieses Ferkels wäre Tierquälerei. Für dieses Tier ist die Tötung eine Erlösung. Das sind wir im Vertrauen auf unsere göttliche Schöpfung der Natur schuldig.
Ich als Hausschlachter kenne das anzuwendende Verfahren. Ich möchte darum bitten, sich in der Tiefe damit auseinanderzusetzen, wie es tagtäglich praktiziert wird. Ich zitiere erneut: „Die Betäubung mittels stumpfen Schlages auf den Kopf ist derzeit ein für Ferkel zugelassenes und gängiges Betäubungsverfahren. Als das unmittelbar im Anschluss durchzuführende Tötungsverfahren ist die Tötung durch Blutentzug ein sicheres und gut zu kontrollierendes Verfahren.“ Meine Damen und Herren, wenn Sie schon einmal bei einem Schlachtvorgang dabei waren, wissen Sie, dass es schnell und für das Tier schmerzlos geschieht.
lässt sich in diesem Artikel – es geht um die Tötung von Schweinen – wie folgt zitieren: „Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat es in ihren Leitlinien empfohlen. Auch unsere Landwirtschaftskammer hat dieses Verfahren als sicheres und praxisgerechtes Verfahren empfohlen.“ Das war von Herrn Christian Meyer, Minister der GRÜNEN.
Meine Damen und Herren! Deshalb verallgemeinern wir hier im Plenum aber auch in der Öffentlichkeit die Fernsehbilder, die es gibt, nicht. Nutzen wir nicht das Totschlagsargument der Massentierhaltung, von dem niemand wirklich weiß, wie es definiert wird. Es ist für uns alle hier im Hohen Haus völlig klar: Wer Tiere mit roher und sinnloser Gewalt tötet, handelt moralisch und rechtlich verwerflich. Deshalb bedaure ich es sehr, wenn ich sehe, dass wieder einmal die Landwirtschaft stigmatisiert wird.
Aus der Sicht des wichtigsten Wirtschaftsfaktors im ländlichen Raum gilt folgende wichtige Bauernregel: Gott schütze uns vor Sturm und Wind und vor Anträgen, die von den GRÜNEN sind.
Das war Kollege Fischer von der CDU-Fraktion. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf in dieser zweiten Runde? – Den sehe ich nicht. Jetzt kommt die Staatsregierung zu Wort. Frau Staatsministerin Klepsch, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich stehe heute zum vierten Mal vor Ihnen an diesem Pult zu einem Thema, das sich deutlich von den anderen Themen unterscheidet. Nach § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ist das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund zudem strafbar.
Dennoch – jetzt werde ich nicht noch einmal das Verwaltungsgericht Minden bemühen, Sie haben es bereits ausführlich von meinen Vorrednern gehört –, das Urteil ist gesprochen. Es besteht jetzt noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Solange die Berufung vom OVG noch nicht abgeschlossen ist, kann auch dieses Thema rechtlich sauber noch nicht weiter bearbeitet werden. Herr von Breitenbuch ist darauf ausführlich eingegangen.
Das bedeutet für uns, dass eine Initiative im Bundesrat erst dann eingebracht werden kann, wenn hier Rechtssicherheit besteht. Diese Pattsituation ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Ich denke, wir sind uns einig, dass hier ein anderer Weg gefunden werden muss.
In Sachsen werden nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes in den meldepflichtigen sächsischen Brütereibetrieben ausschließlich Küken der Mastrassen erbrütet. Bei Mastrassen findet eine Aufzucht beider Geschlechter statt. Daher ist in Sachsen derzeit auch kein Verbot notwendig. Dennoch: Es muss nach zumutbaren Möglichkeiten gesucht werden, wie letztlich auf das Töten verzichtet werden kann.
An der Tierärztlichen Fakultät der Universität Leipzig wird nach einer Alternative geforscht. Auf diese Alternative und die Professorin wurde bereits von meinen Vorrednern Bezug genommen. Allerdings müssen wir uns noch etwas gedulden; denn es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die Analysemethoden praxistauglich sind.
Meine Damen und Herren! In Sachsen werden die Betriebe risikoorientiert und anlassbezogen von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern überwacht. Liegen dabei Verdachtsmomente vor, sind die Ämter selbstverständlich verpflichtet, dem nachzugehen. Wenn der Verdacht besteht, dass Ferkel getötet wurden, die überlebensfähig waren, werden diese bei der Landesuntersuchungsanstalt zur Untersuchung eingeschickt. Das ist im Rahmen der amtlichen Ermittlungen erforderlich. Für eine generelle Anordnung von Stichprobennahmen liegt derzeit kein Anlass vor.
Frau Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. Wir sind jetzt beim Schlusswort angelangt. Das dreiminütige Schluss
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege von Breitenbuch! Ich habe das gerade ein wenig als Nebelkerze sehen müssen. Es nützt, glaube ich, nichts, wenn man anstehende Probleme ignoriert oder wegdiskutiert. Damit löst man sie nicht. Die Landwirtschaft hat ein aktuelles Problem, und sie hat auch ein Akzeptanzproblem. Es gibt auch inhaltliche Probleme. Wir haben die nachgewiesenen Probleme mit Ferkeltötungen, die nicht fachgerecht sind. Wir haben in Deutschland die Kükentötungen. Wir müssen dieses Problem angehen.
Zu der von Ihnen angesprochenen Tierwohlinitiative kann ich einmal aus der Zeitung zitieren. Sie machen das auch gern. „Freie Presse“, 15.01.15, Überschrift: „Kaum Interesse an Initiative Tierwohl“. Die vom Lebensmittelhandel, Fleischwirtschaft, Landwirtschaft gestartete
Initiative Tierwohl stößt bei den Landwirten im Freistaat aktuell kaum auf Interesse. „Ich kenne derzeit keinen Betrieb in Sachsen, der sich definitiv für eine Teilnahme entschieden hat“, sagte der Präsident des Landesbauernverbandes, Wolfgang Vogel.
Andere Erkenntnisse habe ich auch nicht. Das wird nicht angenommen. Das ist sicher keine Alternative.
Ich möchte auch auf den Widerspruch hinweisen: Wenn ausgeführt wird, dass die gesetzliche Grundlage fehlt und wir in unserem Antrag geschrieben haben, dass sich der Freistaat für eine Bundesratsinitiative einsetzen soll, dass es die gesetzliche Grundlage gibt, dann ist das Sinn und Zweck unseres Antrages.
Zum Thema Ferkeltötung: Auch hier wissen wir: Sie findet statt. Es muss zu den Landwirten. Dann weiß man, dass ein Erlass – – Wenn man sagt, das gibt die Realität wieder, dann kann es keinen Schaden anrichten. Aber die Beobachtung ist eine andere. Ein Erlass hat bei den Landwirten ein Gewicht. Das ist etwas anderes, als wenn man weiß, dass man im LfULG vielleicht eine Schulung dazu bekommen kann.
Wir haben die Strafanzeigen schon gestellt. Wir haben bei uns in Sachsen auch die Straathof-Anlagen.
Zu Kollegen Fischer, der sich bei den Züchtern mit den Verbänden unterhält: Glauben Sie, dass die Verbände Ihnen sagen, dass sie rechtswidrig Tiere töten?
Ich würde das als Interessenvertretung auch nicht sagen. Aber auch da weiß man, wenn man sich mit denen woanders unterhält, dass das durchaus nichts Seltenes ist.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal, unserem Antrag zuzustimmen; denn es ist fünf nach zwölf. Wir müssen etwas für die Landwirtschaft tun. Es geht genau nicht darum, dass wir die Landwirtschaft kaputtmachen wollen, sondern wir wollen in die Zukunft gehen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass klare Regeln herrschen und dass die, die sich an Regeln halten, auf gleicher Augenhöhe mit denen sind, die sich nicht daran halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war das Schlusswort, vorgetragen von Herrn Kollegen Günther für die Fraktion GRÜNE.