Simone Lang
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Reaktion auf den Bericht des Weltbiodiversitätsrates – ich kürze es einfach mit WBDR ab – sagte Svenja Schulze – ich zitiere –: „Die Herausforderungen beim Artensterben sind ähnlich groß wie beim Klimawandel.“ Ich finde es eine sehr zutreffen
de Beschreibung. Klimawandel überträgt sich gleichzeitig auch auf das Artensterben, und bei Überschreitung erfolgt eine Kettenreaktion, die man nicht aufhalten kann.
Sir Robert Watson vom WBDR sagte – ich zitiere –: „Wir können das noch abwenden, aber dazu müssen wir sofort an jeder Ebene ansetzen und von lokal bis global.“ Der aktuelle Titel dieser Debatte zeigt, welches Thema uns bereits seit vielen Jahren beschäftigt, auch in Sachsen. Kleine Erfolge gibt es beim Artenschutz, zum Beispiel beim Lachs, beim Wanderfalken oder beim Schwarzstorch. Andererseits gibt es nur noch 11 000 Arten, aber 1 500 sind bereits ausgestorben. Weitere 1 128 Arten sind vom Aussterben bedroht. Herr Günther hat es bereits erwähnt.
Rund ein Drittel der Arten ist gefährdet. Die Fragen, die sich hier immer wieder stellen, sind: Was können wir besser machen? Wo sind unsere Ansatzpunkte? Wo sollen wir noch mehr Zeit, Geld und Wissen investieren, wo noch mehr Engagement? Welche vorhandenen Instrumente gibt es, um nachzusteuern?
Es wurde schon viel Geld für den Naturschutz in Sachsen ausgegeben, vor allem EU-Gelder. Es waren rund 200 Millionen Euro in dieser Förderperiode. Damit kann man vieles machen, aber: Fördermittel sind auch nicht immer flexibel. Das Anliegen der SPD war es deshalb, ein landeseigenes Naturschutzprogramm zu erstellen. Angefangen haben wir mit der Verstärkung, zum Beispiel des Puppenstubenprojektes mit den GRÜNEN, und es war immer eine sehr gute fachliche Zusammenarbeit. Wir brauchen mehr solche konkreten Projekte, einmal für den Artenschutz, andererseits auch, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für solche Themen zu schärfen.
Biotope, Biotopverbund und Auenprogramm beschäftigen uns weiterhin. Es muss erstens klar sein, dass es ein politischer Wille ist. Zweitens muss es um eine praktische Umsetzung gehen.
Konkrete Fragen zur Landnutzung und zur Landumnutzung machen weiterhin viele Gespräche notwendig. Wichtiger Partner in diesen Fragen war immer der Landschaftspflegeverband Sachsen. Es hat vor Ort Kontakte zu den Landnutzern gegeben, und wir dürfen eines nicht vergessen: Umweltpolitik ist kein separates Politikfeld. Menschen greifen überall in die Umwelt ein. Das hat Auswirkungen auf das Klima, auf die Luft, auf den Boden, auf das Wasser und auf die Artenvielfalt. Arten brauchen geeignete Lebensräume und intakte Ökosysteme.
Der Bericht des WBDR zeigt: Menschen überfordern einerseits die Regulierungskapazitäten der Natur, andererseits ist man auch in vielen Bereichen achtsam. Das ist die Aufgabe einer modernen Umweltpolitik. Aber wir wollen es nicht nur als Reparaturleistung verstehen, sondern wir wollen Schutz unserer natürlichen Ressourcen, und am besten oder im günstigsten Fall sollten wir im Einklang zwischen Natur und Umwelt handeln. Zumindest an jenem Punkt sollten wir überlegen, wo es kein Zurück
mehr gibt; denn umkehren kann man diese Dinge dann nicht mehr.
Der Schutz der Biodiversität ist eine Querschnittsaufgabe. Er betrifft alle Politikbereiche. Es ist immer eine Frage des nachhaltigen Wirtschaftens, des ökologischen Städtebaus, der Wissenschaft und Forschung, der Bildung an Schulen, der Energiepolitik, aber auch der Landwirtschaftspolitik.
Noch einmal zum Thema Landwirtschaft. Als fünf Hauptfaktoren des Artensterbens wurden beim Weltbiodiversitätsrat die Landnutzung und die Landwirtschaft gesehen. Es soll hier keine Politik gegen Landwirte gemacht werden, das will ich noch einmal ganz klar sagen, denn es gibt viele engagierte Landwirte. Klar ist aber auch, dass es viele Verursacher von Artensterben gibt.
Wir sollten überlegen, wie wir unsere Landwirte noch besser unterstützen, zum Beispiel durch Hecken an Feldrändern oder mehr Blühstreifen. Einiges haben wir dazu in der letzten Legislaturperiode getan. Ich würde eventuell in der zweiten Runde noch einmal darauf eingehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nachdem ich in meinem ersten Redebeitrag zur Agrarpolitik noch nicht viel gesagt habe, möchte ich das gern noch anschließen.
Wir brauchen eine neue Ausgestaltung auch bezüglich des Anliegens der Agrarpolitik. Die GAP muss umstrukturiert werden. Das Prinzip sollte sein: öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen. Man sollte sich noch stärker an die Kriterien binden, die Natur- und Umweltschutz und den Menschen vereinen und dem zugute kommen. Berücksichtigt werden muss dabei immer wieder, dass es verschiedene Formen der Landwirtschaft gibt – ich meine damit vor allem die unterschiedlichen Betriebsgrößen. Wir in Ostdeutschland haben nun einmal größere Betriebe. Umstrukturierungsphasen gehen nicht von heute auf morgen, sondern dauern mehrere Jahre.
Ich möchte zum Schluss noch einmal sagen, dass die Zahlen im Bericht wirklich alarmierend und beängstigend sind; jedoch ist es so – ich glaube, das kann jeder von uns sagen –, dass aus Angst auch Stärke erwachsen kann. Wir alle müssen im Grunde genommen etwas dafür tun, und zwar darüber nachdenken und unser eigenes Handeln und Tun korrigieren. Es ist wichtig, dass man gute Dinge, die begonnen wurden, weiterentwickelt und mutig sein sollte beim weiteren Gestalten.
Nein, danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Anfang der 1990erJahre standen wir vor vielen wahrnehmbaren großen Umweltproblemen. Umwelt und Naturschutz spielten damals kaum eine Rolle. Wenn man sich erinnert, dann muss man ehrlich sagen, dass die Belastung von Luft und Wasser zum Teil richtig gesundheitsschädigend war.
Diesbezüglich haben wir inzwischen viel geschafft: Es stinkt nicht mehr, in manchen Flüssen kann man wieder baden, das Wasser aus der Leitung kann man bedenkenlos trinken, wir haben einen großen Teil der Deponien saniert, und auch wenn wir dort noch Probleme mit einigen Altlasten haben, sind wir doch ein gutes Stück vorwärtsgekommen. Wir haben in Biosphärenreservaten oder
Naturparks große Gebiete unter Naturschutz gestellt. Dies alles sind sehr gute Reparaturerfolge. Es hat viele Anstrengungen gekostet und natürlich auch viel Geld.
Aber wir haben auch eine Menge aktueller Aufgaben zu bewältigen. So müssen wir unter anderem den nachhaltigen Waldumbau konsequent fortsetzen. Der Biotopverbund muss weiter vorangetrieben werden, auch für den Artenschutz, und wir müssen noch bestehende Probleme in der Altlastenbeseitigung beseitigen.
Zu den großen Herausforderungen zählt der Müll. In Bezug auf die Kreislaufwirtschaft sind wir in Sachsen sowie unsere Unternehmen sehr gut eingestellt. Aber wir müssen zu 100 % Recycling kommen. Zero Waste heißt das Wort, das Nachhaltigkeit mit weniger Abfall und den bedarfsgerechten Umfang mit Rohstoffen zu einer Vision werden lässt. Wir müssen die Gewässerqualität weiter verbessern; denn nur knapp 50 % unserer Gewässer sind in einem guten Zustand, und wir haben eine hohe Nitratbelastung, insbesondere aus der Landwirtschaft.
An dieser Stelle möchte ich einmal kurz auf den Aspekt der gesetzlichen Regelungen eingehen. Es ist gut, dass wir auf EU-Ebene eine verbindliche Umweltgesetzgebung haben. Es geht dabei um unsere Lebensgrundlage. Wir haben eine Verantwortung für unsere Nachbarn, denn Flüsse machen nicht an Ländergrenzen halt, und das Wasser, das bei uns verdunstet, regnet auch beim Nachbarn ab. Wenn freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Natur und der Umwelt nicht oder zu wenig ergriffen werden, dann ist es richtig, rechtliche Vorgaben anzupassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist: Der moderne Mensch greift permanent in die Natur und in die Umwelt ein. Alles, was wir tun, hat an irgendeiner Stelle Auswirkungen auf Klima, Luft, Boden, Wasser und somit auch auf die Artenvielfalt. Aufgabe einer modernen Umweltpolitik muss es sein, genau darauf ein Auge zu haben, und zwar nicht vorrangig als Reparaturleistung, sondern vor allem zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen.
Im günstigsten Fall bedeutet dies, dass das menschliche Handeln im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Im Minimum bedeutet es: Wir müssen aufpassen, dass wir den Punkt, an dem es kein Zurück mehr gibt, nicht überschreiten, zum Beispiel bei Fragen der Klimaerwärmung.
Die Ressourcen, die wir als Menschen haben, sind Wissen und Innovation. Einerseits haben Wissen und Innovation erst zur Zerstörung der Umwelt geführt, zum Beispiel mit der Industrialisierung. Allerdings sind wir heute in der Lage, dieses Wissen auch so weiterzuentwickeln, dass wir Fortschritt und Erhalt der Lebensgrundlage miteinander verbinden können.
Herr Schmidt hat in seiner Rede zu Recht auf die vielen Forschungserfolge hingewiesen. Wir haben Forschungsinstitute, die führend sind. Wir haben Umweltunternehmen, die mit Wissen und Technik in anderen Ländern Umweltprobleme lösen, zum Beispiel bei der Abwasserbehandlung. Wissen heißt auch, dass wir Zusammenhänge
verstehen. Wir verstehen heute zum Beispiel immer mehr, wie einzelne Ökosysteme ineinandergreifen, etwa im Zusammenhang mit der Artenvielfalt und insbesondere bei der Frage des Insektensterbens.
Voraussetzung für die Existenz von vielen Arten sind geeignete Lebensräume und intakte Ökosysteme. Beide zusammen sorgen wiederum dafür, dass wir sauberes Wasser und saubere Luft haben. Ohne diese beiden Faktoren kann der Mensch nicht überleben.
Sobald wir dieses System an einer Stelle empfindlich stören, zieht das eine ganze Kettenreaktion nach sich.
Deshalb ist es für uns immer wichtiger, diese komplexen Prozesse zu verstehen. So können wir nicht nur Lösungen im Reparaturbetrieb entwickeln, sondern bestimmte Störungen gleich von Anfang an vermeiden oder zumindest verringern.
Digitalisierung spielt dabei eine große Rolle, ebenso, dass verschiedene Wissensbereiche zusammengebracht werden und dass Forschungsergebnisse schnell ihren Weg in die Praxis finden. Die Initiative simul+ und InnovationHub verfolgen genau dieses Ziel.
Wie können in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Natur und Umwelt, Klima und Ernährungswissenschaft und ländlicher Raum Technologien so eingesetzt werden, dass ökonomische und ökologische Zielkonflikte minimiert werden, zum Beispiel bei Düngung, Gewässerschutz und Bodenbearbeitung? Mit einer gezielten Dosierung kann der Düngemittelverbrauch gesenkt werden. Feldbauprojekte können dafür sorgen, dass Bodendruck und Erosion gemindert werden. Verschiedene Entwicklungen werden in fünf Themenfeldern auf ihre Praxistauglichkeit getestet.
Das sind alles sehr gute Ansätze. Ich glaube, wir haben hier eine ganz große Chance, Lebensmittel nachhaltiger zu erzeugen, Umwelt und Natur zu schonen, und das bringt natürlich auch Herausforderungen mit sich.
Zum einen erfordert Landwirtschaft 4.0 auch bei zukünftigen Landwirten ein noch größeres technisches Knowhow. Zum anderen stehen auch unsere Landwirte vor der Frage der Digitalisierung. Wie kann Datenschutz gewährleistet werden? Wie kann Monopolisierung verhindert werden? Digitalisierung darf keinesfalls dazu führen, dass die Betriebe von einigen wenigen landtechnischen Anbietern abhängig werden.
Nein, ich möchte gern fortfahren. – Eine weitere Frage ist: Wie kann ein dezentraler Notbetrieb erfolgen, falls die digitalen Systeme länger ausfallen? Das sind Aspekte, über die wir uns in der Landwirt
schaft 4.0 auf jeden Fall noch einmal unterhalten und bei denen wir uns den Fragen stellen müssen.
Selbstverständlich gibt es neben diesen technischen Projekten noch weitere Vorhaben. Wir müssen den ökologischen Landbau stärken, Grünland erhalten und wieder mehr Blühstreifen errichten. Gewässerschutz, Waldumbau und Kreislaufwirtschaft sind weitere Themen.
Fragen und Aufgaben von Umweltpolitik beschränken sich nicht auf die Bereiche Land- und Forstwirtschaft. Eine moderne und nachhaltige Umweltpolitik ist immer eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche betrifft. Nehmen wir zum Beispiel die extremen Wetterereignisse, mit denen wir in Zukunft aufgrund des Klimawandels rechnen müssen. Ich denke dabei an den Wechsel zwischen den Perioden von Starkregen und extremer Hitze, wie im vergangenen Jahr.
Mit den Landwirten diskutieren wir intensiv darüber: Wie bekommen wir es hin, die Landwirtschaft für diese Hitzeperioden fit zu machen? Doch was ist mit dem öffentlichen Bereich, insbesondere in den Städten? Wir brauchen wieder mehr Stadtgrün, wir müssen mehr Bäume pflanzen und wir müssen sie auch stehen lassen.
Ein anderes Beispiel nannte Herr Schmidt: den verstärkten Einsatz von Recyclingstoffen in der Bauwirtschaft. Hier müssen wir die öffentliche Hand immer wieder dazu animieren, mit gutem Beispiel voranzugehen. Deshalb haben wir dies ins Kreislaufwirtschaftsgesetz geschrieben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Umweltpolitik muss für die Zivilgesellschaft sein und muss diese einbeziehen. Ich finde die Initiative „Friday for Future“ sehr toll. Ich finde es super, dass sich junge Menschen für unser Klima interessieren. Wir sollten nicht über Schulschwänzen diskutieren, sondern darüber,
wie Politik und Wirtschaft dieses Engagement aufgreifen können.
Wir haben die Pflicht, den jungen Menschen zu zeigen, was noch möglich ist, außer auf die Straße zu gehen, um etwas zu tun – und das gern auch außerhalb der Schulzeit. Das sollte unser großes Ziel sein.
In meinem Wahlkreis habe ich „Friday for Future“ thematisiert und bin an Schulklassen herangetreten. Ich habe die Jugendlichen in meinen Heimatort eingeladen, mit mir gemeinsam ein Waldstück zu säubern. Was ist daran so toll? Die Schüler erfahren, dass jeder selbst etwas tun kann. Das heißt Learning by Doing. Zudem ist mir bei dieser Aktion noch etwas aufgefallen: Viele wissen gar nicht, welche Möglichkeiten es gibt, wo sie sich einbringen können und was sie persönlich tun können. Deshalb finde ich, dass der Bereich Umweltbildung von der Kita an stärker gefördert werden muss.
Das haben wir in dieser Legislaturperiode bereits angestoßen über die Fördermittel für die Naturschutzstationen und bei der LaNU.
Das ist wichtig, denn es sind diese jungen Menschen, die später einmal in Unternehmen tätig sind, die Städte mit entwickeln und die in der Landwirtschaft arbeiten. Wir müssen den nächsten Generationen unbedingt ein Gefühl dafür vermitteln, was es bedeutet, verantwortungsbewusst mit unserer Umwelt und unseren natürlichen Ressourcen umzugehen. Auch das ist moderne und vor allem nachhaltige Umweltpolitik.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krankenhäuser sind ein Ort des Vertrauens. Wann immer wir im Leben ins Krankenhaus müssen, sind diese bzw. die Ärztinnen und Ärzte sowie die Schwestern und Pfleger für uns da. Dafür danke ich ihnen an dieser Stelle aufrichtig.
Oft verbinden Menschen mit dem Krankenhaus einschneidende Erlebnisse – positive wie negative. Aber das medizinische Personal steht uns immer zur Seite – Tag und Nacht –, mit Engagement für die anvertrauten Patientinnen und Patienten. Die Krankenhausmitarbeiter sind da – ob bei Geburt, Notfällen oder geplanten Operationen. Krankenhäuser sind genau aus diesem Grund wichtig – für uns als Einzelne und für uns als Gesellschaft.
In Sachsen haben wir eine besondere Vielfalt an Gesundheitseinrichtungen zu bieten – angefangen vom ländlichen Raum bis hin zur Spitzenmedizin für Forschung und Lehre an den Universitätskliniken. Oft geht es in diesem Zusammenhang immer schnell ums Geld. Es ist verständlich – schließlich sind es ja auch ganz ordentliche Millionenbeträge, die wir auch als Land bereitstellen.
Aber etwas kommt in dieser politischen Diskussion um Krankenhäuser häufig zu kurz: Es geht in erster Linie um Menschen, die gesund werden und bleiben sollen, und es geht darum, dass ein kleiner Junge aus Löbau genauso
wie ein 80-Jähriger aus Eibenstock so behandelt werden können, wie sie es benötigen, nämlich bedarfsgerecht.
Geld ist nicht wirklich alles. Daneben haben wir uns auch noch um Strukturfragen zu kümmern und vor allem darum, dass die nötige Qualität in einer altbewährten Form immer wieder zur Gewährleistung kommt. Eines ist unbestritten: Wir haben in Sachsen eine gute Krankenhausstruktur. Dazu hat auch unser Krankenhausgesetz beigetragen.
Es ist aber nicht alles perfekt. Ich brauche nur hinzuhören, wenn ich vor Ort bin und mich mit den Ärztinnen und Pflegern oder beispielsweise mit den Mitgliedern der Krankenhausgesellschaft unterhalte. Nicht immer und überall kann der Freistaat sofort so viel Geld zur Verfügung stellen, wie es vielleicht erforderlich wäre. Wir wissen alle, unsere Krankenhäuser können immer mehr Geld gebrauchen.
Unsere Demografie weist es aus: Die Bevölkerung Sachsens wird im Durchschnitt älter. Vermutlich brauchen in Zukunft auch mehr Menschen eine ärztliche Betreuung in Krankenhäusern. Betrachtet man es zusammen mit dem großen technischen Fortschritt und der Digitalisierung, ergibt sich natürlich auch ein hoher Investitionsbedarf.
Um für die Zukunft gewappnet zu sein, müssen wir weiter an der Struktur arbeiten. Nicht ohne Grund haben wir damals in unseren Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir das Krankenhausgesetz modernisieren wollen. Das – wir müssen es ehrlich zugeben – wurde nicht geschafft. Genau deswegen haben wir uns als Koalition ab Sommer des vergangenen Jahres Gedanken darüber gemacht, wie wir trotzdem dringend nötige und wichtige Impulse setzen können.
Wir haben zum Beispiel Geld bereitgestellt, um gemeinsam mit allen Partnern aus dem Gesundheitsbereich das kommende Gesetz vorbereiten zu können. Es wird gewiss nicht leicht.
Schauen wir zurück. Unser aktuelles Gesetz stammt aus dem Jahr 1993. Mithilfe punktueller Änderungen hat es dazu beigetragen, dass wir in Sachsen eine noch gute Krankenhausstruktur haben. In den vergangenen Jahren wurde aber auch deutlich, dass wir diesbezüglich noch viel Arbeit vor uns haben.
Die Gesellschaft entwickelt sich. Wir werden im Durchschnitt älter. In manchen Regionen leben mittlerweile weniger, in manchen Zentren mehr Menschen. Stadt und Land verändern sich im Verhältnis zueinander. Technische Neuerungen eröffnen vollkommen neue Möglichkeiten und bringen gleichzeitig Fragen und Gefahren mit sich. Dies geschieht sehr rasant. Auch auf diese komplexen Entwicklungen muss das Gesetz Antworten finden. Diese werden aber mit Sicherheit nicht am Schreibtisch gefunden. Dafür brauchen wir eine umfassende Gemeinschaftsarbeit.
Ein kleines Vorbild ist für uns die gläserne Werkstatt von Hochschul- und Kunstministerin Eva-Maria Stange. Das ist ein Forum zum Mitreden, zum gemeinsamen Problem
lösen, zum Lernen und zum Ausprobieren. Es ist offen und bezieht alle Partner ein, und zwar auf gleicher Augenhöhe; denn das Ziel ist sicherlich für alle: Menschen in Sachsen sollen gut versorgt werden und keine Angst davor haben müssen, keine Ärztin und kein Krankenhaus mehr in ihrer Nähe zu haben. Im Übrigen sehe ich einen wesentlich größeren Diskussionsbedarf, als wir ihn zunächst zielgenau auf das Krankenhausgesetz gelegt haben. Selbstverständlich wird über die gesamte Krankenhausversorgung geredet werden müssen und über vieles mehr.
Hinter dem sperrigen Wort „sektorenübergreifende Versorgung“ steckt eines der wichtigsten und auch kompliziertesten Projekte für die Zukunft. Wir müssen erreichen, dass alle relevanten Stellen im Gesundheitsbereich besser miteinander vernetzt werden. Nur so können wir effizienter zusammenarbeiten und es erreichen, dass die Patientinnen und Patienten bestens versorgt werden. Es macht keinen Sinn, wenn der Arzt und das Krankenhaus ihre Daten separat voneinander haben und nicht wirklich zusammenarbeiten können.
Wir müssen also auch darüber diskutieren, wie sich die Strukturen in Sachsen entwickeln sollen. Einen guten Ansatz gibt es zumindest bei den beiden Modellregionen in Weißwasser und Marienberg, bei denen bereits sektorenübergreifende Versorgung möglich ist. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen in den Modellregionen müssen wir schnell analysieren und umsetzen. Vor allem müssen sie durch das Land möglichst viel Unterstützung erfahren. Am Ende ist es unsere Aufgabe und wir müssen alles dafür tun, dass Krankenhäuser dem Vertrauen, das wir in sie setzen, und dem Sicherheitsgefühl, das sie vermitteln sollen, auch weiterhin gerecht werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Impfen ist Pflicht – eine moralische auf jeden Fall. Über eine gesetzliche sollte man sprechen. Aber trotzdem finde ich, es gilt: Aufklärung ist die beste Prävention, auch zum Thema Impfen. Schutzimpfungen sind effektive Maßnahmen zur Sicherung der eigenen Gesundheit. Das weiß jeder. Pflicht bedeutet nicht automatisch, dass es gemacht wird, und vor allem, dass dadurch das Vertrauen in das Impfen gestärkt wird. Bei Pflicht muss man sich auch fragen: Was sollen dann die Konsequenz und die Sanktionen sein?
Bei Aufklärung und Kommunikation zum Thema Impfen sollte man auch auf die Ängste der Menschen eingehen, die sich bewusst gegen das Impfen entscheiden. Das Bewusstsein über die Gefährlichkeit von impfpräventablen Krankheiten muss zu mehr Aufklärung führen. Es muss immer wieder ein sachliches Anliegen sein, und Ängste der Bürger sind hierbei ernst zu nehmen.
Schauen wir einmal, woher diese Ängste kommen und wer sie befeuert. Ich habe kein Verständnis für all jene, die bewusst lügen, Falschinformationen verbreiten und mit ihrem Verhalten dazu beitragen, dass man sich in der Konsequenz schuldig macht, dass Menschen erkranken. Mein Appell richtet sich deshalb an all jene, die ihre Kinder in Kindereinrichtungen geben. Man sollte einmal schauen, wen man damit gefährdet.
Menschliches Verhalten allerdings resultiert auch oft aus dem Thema, das in der Wissenschaft und tatsächlich verbreitet wird. Es gibt wenige Impfgegner, die manchmal sehr laut und auch verbohrt sind. Aber genau denen sollten wir den Spiegel vor das Gesicht halten und sie fragen, wo die Ursachen liegen und was wir tun können, damit genau jene Impfgegner keine Impfgegner mehr sind.
Impflücken gibt es nicht nur bei Kindern, sondern auch bei jungen Erwachsenen und bei älteren Menschen. Das heißt, Impflücken gibt es in allen Altersgruppen. Man muss immer wieder neue Maßnahmen ins Auge nehmen und einen Blick darauf haben, wie wir eventuell zu mehr Impfwilligen kommen können.
Einige Beispiele dafür habe ich einmal aufgeführt, zum Beispiel die Impferinnerung beim Erste-Hilfe-Kurs, wenn es um den Erwerb der Fahrerlaubnis geht. Aber natürlich kann man Impfschutz auch stärker in den Arbeitsschutz integrieren, vor allen bei jenen Menschen, die in Kontakt mit vielen anderen Menschengruppen kommen. Ich rede hier nicht nur von gesundheitsversorgenden Berufen. Der Impfstatus kann zum Beispiel auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Aber man kann auch die Arztpraxen sensibilisieren, bei Vorsorgeuntersuchungen Prüfungen des Impfstatus vorzunehmen.
Eine Anregung hätte ich allerdings noch, wenn es um das Impfdokument geht: Sollte man ein Impfdokument nicht in einfacher Sprache gestalten? Das heißt, informativer und in einfacher und klarer Sprache den Nutzen beschreiben und die Vorsorge einarbeiten. Kennen Sie den interna
tionalen Impfpass? Wissen Sie, was eine Varizellenimpfung ist? Varizellen sind Windpocken.
Damit möchte ich abschließend sagen, dass es dringend nötig wäre, genau solche Dokumente entsprechend zu gestalten. Natürlich haben wir schon 2015 einen entsprechenden Antrag zur Erhöhung der Impfbereitschaft in der Koalition gemacht. Trotzdem sollte der Appell immer wieder in die Öffentlichkeit und an die Menschen herangetragen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute bereits einige Male gehört: Die einbringenden Fraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Strukturen in der Schutzgebietsverwaltung ändern. Das Amt für Großschutzgebiete soll vom Staatsbetrieb Sachsenforst weg und beim Umwelt- und Landwirtschaftsministerium angesiedelt werden. Wenn man so etwas vorhat, dann muss man sich fragen: Welche Vorteile bringt diese Änderung? Oder, andersherum: Führt die Zuständigkeit des Sachsenforstes für die Naturschutzgroßgebiete zu erkennbaren Qualitätseinschnitten?
Wir alle wissen doch: Zuständigkeiten zu verlagern kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Außerdem würde weitere Bürokratie aufgebaut. Politisch könnte man zusätzliche Kosten noch vertreten, wenn sich danach die Situation wesentlich verbessern würde. Aber daran haben wir unsere Zweifel.
Im Oktober 2017 hatten wir – wie eben von Herrn von Breitenbuch erwähnt – zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung im Umweltausschuss durchgeführt. Den Erläuterungen der Sachverständigen war nicht zu entnehmen, dass der Sachsenforst seine Aufgabe in den Naturschutzgroßgebieten etwa schlecht erfüllen würde – eher im Gegenteil. Es wurde mehrfach betont, dass forstliches Know-how und der fachliche Sachverstand bei den Gestaltungsmaßnamen sehr wichtig sind.
Ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst auf die Vertreterin von EUROPARC hinweisen: Ja, richtig, diese Sachverständige hatte sich vorsichtig für eine Ansiedlung des Amtes für Großschutzgebiete beim SMUL ausgesprochen, aber gleichzeitig hatte sie auch gesagt, dass der Sachsenforst seinen Job gut macht.
Natürlich muss sich die Vertreterin von EUROPARC für das SMUL aussprechen; denn die Standards von Nationalparks und Wildnisgebieten legen hinsichtlich der Organisationsstrukturen nahe, dass die Verwaltung der oberen Naturschutzbehörde direkt unterstellt sein sollte. Aber die Frage ist doch weiterhin: Zu welchen wesentlichen Verbesserungen würde das führen, auch angesichts der Kosten?
Von 2009 bis 2012 hat EUROPARC die Evaluierung der Nationalparks vorgenommen. Derzeit läuft eine Zwischenerhebung, um zu schauen, wie die Handlungsempfehlungen von EUROPARC umgesetzt werden. Hier hat die Sachverständige aufgeführt, dass sie durchaus eine positive Tendenz sieht. Sachsenforst arbeitet an der Verbesserung der Qualitätsstandards, und nicht alle Empfehlungen aus der Evaluierung richten sich an den Sachsenforst, sondern einige direkt an die Nationalparkverwaltung.
Die Sachverständige von EUROPARC sagte selbst – ich zitiere –: „Insofern meine ich, dass bisher die Erfüllung durchaus gewährleistet ist – mit gewissen Defiziten zwar, aber die gibt es ja überall.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hinter dem Gesetzentwurf scheint eine grundlegende Skepsis bezüglich des Sachsenforstes und Fragen des Naturschutzes mitzuschwingen, auch wenn Herr Günther vorhin meinte, dass es nicht so sei. Wir haben in der Anhörung mehrfach gehört, dass sich der Sachsenforst im Bereich der Gestaltung der Naturschutzgroßgebiete Kompetenzen angeeignet hat und diese auch weiter ausbaut. Verbesserungswürdig ist natürlich immer alles, und zwar unabhängig von der Struktur. Auch Konflikte zwischen Forst und Naturschutz könnte man dadurch nicht verbannen. Das ist oft – das wissen Sie selbst – eine Frage der Kommunikation.
Insofern sehen wir derzeit keine Notwendigkeit, das Amt für Großschutzgebiete aus dem Sachsenforst auszugliedern. Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Anliegen von Frau Schaper nachkommen und respektvoll mit diesem Antrag umgehen.
Dass der Klimawandel nicht vor Landesgrenzen haltmacht, ist nicht zu bestreiten. Vor drei Jahren haben wir hier einen ähnlichen Antrag der Fraktion der GRÜNEN bearbeitet. Ich hatte Ihnen damals von Melomies erzählt, den Beutelschwanzratten, deren Lebensraum, eine Insel in Australien, durch den steigenden Meeresspiegel zerstört wurde. Damals, vor drei Jahren, waren sie gerade ausgestorben durch den vom Menschen verursachten Klimawandel.
Seitdem sind die Sommer nicht kühler geworden. Will man ein etwas drastisches, aber leider realistisches Bild zeichnen, dann kann man sagen, dass seitdem in Australien die Koalas, von der Sommersonne gebraten, fast von den Bäumen fallen, weil es dort fast nicht mehr auszuhalten ist.
Natürlich ist extreme Hitze nur eine Seite des Klimawandels. Extreme Kälte gibt es ebenfalls, wie wir in diesem Winter erfahren mussten. Viel extremer ist es noch bei den Nordamerikanern.
Es sind die Wetterextreme, die zunehmend Natur und Menschen zu schaffen machen. Gerade bei Hitze sind es vor allem die besonders Hilfebedürftigen, für die deutlich erhöhte gesundheitliche Gefahren bestehen, zum Beispiel Säuglinge und Kleinkinder oder ältere und kranke Menschen.
Dass Vorbereitungen sinnvoll sind, dürfte jedem klar sein. Hitzeaktionspläne können dafür ein Mittel sein. Sie können helfen, um die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels bzw. der Hitze effektiv zu kommunizieren. Dadurch würden wir vermutlich ein angepasstes Verhalten der Menschen erreichen. So können wir letztlich einen besseren Schutz für die Menschen bieten; denn Hitzeaktionspläne sind nicht verhaltens- und verhältnispräventiv.
Deswegen finde ich es gut, dass sich das Sozialministerium zum Thema Hitzeaktionsplan auf den Weg gemacht hat, wie wir der Antwort der Staatsregierung entnehmen können. Ich denke, dass die Staatsministerin über den Erfahrungsaustausch vom Februar dieses Jahres berichten wird und auch darüber, wie die weitere Arbeit auf regionaler Ebene geplant ist.
Da eine zentrale landesweite Koordinierung am Personalmangel scheitert – zumindest lese ich das aus der Stellungnahme heraus –, sollten wir uns an dieser Stelle noch einmal Gedanken machen. Mir scheint, das Thema ist durchaus im Bewusstsein und Handeln der Regierung angekommen. Sie sollte nun auch die Möglichkeit bekommen, die nötigen Maßnahmen gut auszufüllen.
Die grundsätzliche Idee der GRÜNEN hinsichtlich eines Programms „Grüne Kommune“ ist meines Erachtens vollkommen richtig. Die Staatsregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf das Programm „Zukunft Stadtgrün“. Ich habe dazu in den Haushaltsplan geschaut, den wir gemeinsam Ende des letzten Jahres beschlossen haben. Ziel dieses Programmes ist es, die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur zu unterstützen. Es geht dabei nicht nur darum, das Stadtklima zu verbessern und die biologische Vielfalt zu erhalten, sondern auch um Umweltgerechtigkeit, ein Punkt, den wir nicht unterschätzen dürfen, gerade in großen Städten.
Für mich fällt zudem darunter, dass es in der ganzen Stadt Bäume, Parks und Grünflächen geben muss, nicht nur in den Wohngebieten, in denen Einfamilienhäuser und Villen stehen, sondern auch dort, wo viele Menschen gemeinsam wohnen. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, ein wenig in der Natur zu sein.
Mit dem Geld von Bund und Land haben wir in Sachsen in diesem Jahr 3 Millionen Euro und im Jahr 2020 sogar 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt von den Kommunen jeweils ein weiteres Drittel an Geld. Das scheint erst einmal eine vernünftige Summe zu sein, mit der man vieles begrünen kann. Leider weiß ich nicht, wie das Programm angenommen wird oder ob es überzeichnet ist. Im Haushaltsplan steht, dass im Jahr 2017 sieben Gemeinden in das Programm aufgenommen worden sind. Vielleicht kann die Staatsregierung nachher noch etwas genauer hierüber informieren.
In jedem Fall halte ich es für sinnvoller, den Weg über eine mögliche Stärkung des bestehenden Programms zu gehen, als eine Verwirrung stiftende Konkurrenz aufzubauen. Falls das Programm schon stark ausgelastet wäre, sollten wir eher darüber nachdenken, das Engagement der Landesregierung in diesem bestehenden Rahmen auszubauen.
Aus diesen Gründen würden wir dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN heute nicht zustimmen. Ich möchte aber nicht mit einem negativen Fakt schließen,
sondern ausdrücklich betonen, dass wir das Anliegen des Antrags, insbesondere die Hitzeaktionspläne, unterstützen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag einen öffentlichen Bericht über die Ausgaben des Landes und der Kommunen für Integration und Asyl. Diese Informationen liegen dem Landtag und der Öffentlichkeit bereits vor. Die Staatsregierung hat verschiedene Anfragen zu diesem Thema beantwortet und damit den geforderten Bericht abgegeben. Halten wir also fest: Dieser Punkt ist abgehakt.
Weiter fordert die AfD eine sächsische Bundesratsinitiative, die die Bundesregierung verpflichten soll, im Freistaat
Sachsen und seinen Kommunen entstandene Ausgaben für Asyl und Integration zu übernehmen.
Noch einmal anders ausgedrückt: Sachsen soll um die Zustimmung von 15 anderen Bundesländern werben, um ausschließlich im Freistaat angefallene Kosten zu übernehmen, nicht aber die der anderen Bundesländer.
Ich muss kein Prophet sein, um die Aussichtslosigkeit und Absurdität dieses Unterfangens vorherzusehen. Ein solcher Antrag ist unsolidarisch, richtet sich gegen andere Länder und ist damit zum Scheitern verurteilt.
Nicht nur aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab. Die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag liefert weitere Argumente. Der Bund beteiligt sich an den Aufwendungen für Asyl und Integration und bekennt sich grundsätzlich zu seiner Kostenverantwortung. Gegenüber dem Bund hat Sachsen die Erwartung kundgetan, dass sich Berlin strukturell, dauerhaft und dynamisch an den Kosten beteiligt, die in diesem Zusammenhang entstehen. Außerdem werden wir weiterhin an einer kontinuierlichen Anpassung der Bundesbeteiligung arbeiten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Der vorliegende Bericht zeigt, in der Pflege gibt es viel zu tun. Er gibt Handlungsempfehlungen auf und zeigt uns Wege, wie wir es angehen können. Mit unserem Entschließungsantrag geben wir den Handlungsempfehlungen Nachdruck. Wir haben 2014 in der Koalition erste Schritte für die Pflege unternommen, etwa mit den Pflegekoordinatoren. Weitere Maßnahmen wie die Pflegebudgets sind hinzugekommen. Diese haben wir dann mit entsprechendem Geld im Haushalt weiter ausgebaut, damit das Sozialministerium diese Ideen umsetzen kann.
Die Enquete-Kommission hat das Thema jetzt umfassend für Sachsen aufgearbeitet. Die Reden heute hier haben bewiesen, dass es an der Zeit ist, dieses Vorhaben wirklich umzusetzen. Nur aufnehmen und reden reicht einfach nicht mehr. Die einzelnen Maßnahmen und Schwerpunkte der Enquete-Kommission, die wir aufführen, müssen endlich in einem Konzept zusammenfließen. Wir brauchen dieses übergreifende Konzept, um alle Bereiche zusammenzuführen.
Unsere Enquete-Kommission hat noch einmal reichlich Bausteine für ein solches Konzept geliefert. Gleichzeitig benennt sie Vorhaben, die direkt angefasst werden können und müssen. Für uns ist es deshalb eine Selbstverständlichkeit, dass parallel zum Gesamtkonzept Maßnahmen angegangen und umgesetzt werden, ganz besonders
diejenigen, für die wir Geld im Doppelhaushalt 2019 und 2020 zur Verfügung gestellt haben. Dazu gehören beispielsweise das Landesnetzwerk pflegende Angehörige und die Million, die wir speziell für die Enquete-Kommission einsetzten.
Wir haben viel vor, angefangen bei Verbesserungen für Pflegekräfte und pflegende Angehörige über die Sicherheit von Gepflegten bis hin zur finanziellen und unbürokratischen Unterstützung unserer Kommunen. Wir sind es besonders jenen schuldig, die täglich eine große Verantwortung schultern und für andere Menschen da sind, dass die Vorschläge der Enquete-Kommission schnellstmöglich umgesetzt werden; denn diese Menschen sind eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft.
Damit nachhaltige und bedarfsgerechte Pflegeversorgung in Sachsen endlich stattfinden kann, bitte ich hiermit um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon gesagt. Wir sind uns darüber einig, dass es lohnenswert ist, den großen Schatz durch die Fortführung der landesweiten Brutvogelkartierung weiter zu vermehren. Fest steht auch, dass wir dadurch keine anderen Programme blockieren dürfen.
Wir lehnen den Antrag als SPD-Fraktion ab.
Ich werde meinen Redebeitrag zu Protokoll geben.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Danke schön. Für die AfD-Fraktion Herr Urban, bitte.
Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN greift eine sehr wichtige, gute, richtige – und wie meine Fraktion findet – notwendige Sache auf. Allerdings gibt es einen kleinen Schönheitsfehler in diesem Antrag: Er suggeriert, dass der Freistaat zu einer landesweiten Brutvogel-Kartierung verpflichtet sei. Sie setzen die landesweite Kartierung in Bezug zum Monitoring und zu Berichtspflichten der EU-Vogelschutz-Richtlinie.
Hinsichtlich des ornithologischen Monitorings wird der Freistaat Sachsen seinen Pflichten gerecht, auch über den gesetzlichen Umfang hinaus. Zu nennen sind: Monitoring häufiger Brutvogelarten, Wasservogelzählungen und
artenspezifische Monitorings, zum Beispiel für Kormoran, Graureiher und Birkhuhn. Zudem ist Sachsen Mitunterzeichner der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Nutzung der Daten aus dem ehrenamtlichen Vogel-Monitoring Deutschlands. Dort beteiligen wir uns auch finanziell.
Darüber hinaus gibt es Zählungen, die ehrenamtlich durch anerkannte Naturschutzvereine durchgeführt werden. Beispielhaft können hier die einjährige Zählung des Rotmilans im Jahr 2011 durch den DDA genannt werden oder die jährlichen Mitmach-Zählungen des Naturschutzbundes. Wie Sie sehen, kommt der Freistaat sehr wohl seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Für eine landesweite Kartierung gibt es keine rechtliche Verpflichtung.
Allerdings will ich klarstellen: Eine fehlende rechtliche Verpflichtung ist kein Grund, eine gute Sache nicht zu tun. Denn das, was wir jetzt haben, sind einzelne Beobachtungen in bestimmten Gebieten oder zu ausgewählten Vogelarten. Der enorme Gewinn einer landesweiten
Beobachtung läge darin, dass die Ergebnisse naturräumlich zusammengefasst würden.
Wir wissen, dass es den Artenrückgang gibt. Jeder, der seine Augen und Ohren aufmacht, kann beobachten, dass er bestimmte Vögel nicht mehr so häufig sieht und hört, wie noch vor 20 Jahren. Ein aktuelles Beispiel ist die Amsel. Knapp hundert Vogelarten sind auf der Roten Liste Sachsen gelistet. Bestimmte Vögel brüten zum Beispiel überhaupt nicht mehr in Sachsen und werden deshalb auf der Roten Liste Sachsens als „ausgestorben“ eingestuft, wie zum Beispiel das Haselhuhn oder der große Brachvogel.
Es ist auch nicht so, dass wir in Sachsen keine Schutzmaßnahmen ergreifen. Über das geplante BirkhuhnProgramm haben wir erst kürzlich im Ausschuss gesprochen. Es gibt überregionale Artenhilfsprogramme und -projekte, etwa für Weißstorch oder Kiebitz. Der Vorteil einer landesweiten Kartierung ist, dass sich Bestandstrend, Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen viel zielgenauer analysieren lassen.
Wir haben in Sachsen mit den landesweiten BrutvogelKartierungen der letzten Jahrzehnte einen enormen wissenschaftlichen Datenschatz. Deshalb wäre es wünschenswert und gut, wenn wir diesen Datenschatz fortführen. Aber – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – eine solche landesweite Kartierung ist ein enormer finanzieller und organisatorischer Aufwand. Sachsen hat eine Fläche von 18,5 Quadratkilometern. Allein bei der Kartierung in den Jahren von 2004 bis 2007 waren circa 500 ehrenamtliche Brutvogel-Kartierer beteiligt. Sie arbeiteten unter staatlicher Anleitung des BfUL und LfULG.
Das Ganze hat mehr als eine Million Euro gekostet. Diese Million enthält nicht die Personalkosten aus dem Ge
schäftsbereich des Umweltministeriums. Rückblickend muss man sagen, dass die 500 Ehrenamtlichen eigentlich zu wenige waren. Es kam auch zu Verzögerungen und mangelnde Punktgenauigkeit bei der Datenbereitstellung. Nur mit großer Mühe konnte eine Mindestabdeckung der Rasterquadrate erreicht werden. Wenn wir dazu mehr ehrenamtliche Mitarbeiter brauchen, darf das nicht dazu führen, dass Ehrenamtliche in anderen Programmen fehlen.
Was ich damit sagen will: Wir halten es grundsätzlich für sehr lohnenswert und wichtig, diesen großen Schatz einer landesweiten Brutvogelkartierung weiter fortzuführen. Ich gehe fest davon aus, dass dies auch auf der Vorhabenliste des Ministeriums steht. Doch wir müssen dafür die nötigen Voraussetzungen schaffen, und wir dürfen andere Programme dadurch keinesfalls blockieren.
Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Holger Mann hat es schon dargelegt: Als SPD-Fraktion ist es uns wichtig, die Lebenswirklichkeit mit entsprechender Finanzierung – eine Reform des Medizinstudiums, faire Arbeits- und Studienbedingungen sowie Qualitätssicherung – in den Mittelpunkt zu rücken.
Als Vertreterin des ländlichen Raums möchte ich einen Aspekt noch einmal ganz deutlich herausstellen: Egal, welchen Weg wir gehen, wir sollten jetzt schon darauf achten, dass es weiterhin eine Steuerungsfunktion geben muss. Die ergriffenen Maßnahmen sollten stets mit den weiteren Maßnahmen im Einklang stehen, um die Allgemeinmedizin sowie ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu stärken. Hier weiterhin mit gesonderten Zu
schlägen oder erhöhten Geldleistungen zu arbeiten darf kein Tabu mehr sein.
Ich habe bewusst „Zuschläge“ gesagt. Ja, auch in der Großstadt bedarf es Geld, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die bewusste Entscheidung, ein Lehrkrankenhaus im ländlichen Raum zu wählen, darf nicht zulasten der angehenden Ärzte gehen. Fahrtkosten, Zwischenmiete für eine Zweitwohnung, höhere Verpflegungsaufwendungen müssen beglichen werden. Es ist also an uns, die Modalitäten so auszugestalten, dass die Lehrkrankenhäuser in unseren Kleinstädten davon profitieren. Ich muss nicht weiter ausführen, dass auch die sanften Faktoren eine Entscheidung positiv beeinflussen können.
Vor Ort – in Erlabrunn und Annaberg-Buchholz – habe ich nur engagierte Ausbilder kennengelernt. Sie teilen ihr Wissen und zeigen neue Lebens- und Karriereperspektiven abseits der Großstädte auf. Das ist ein unschätzbarer Beitrag, der durch die tagtägliche Arbeit geleistet wird, und dem gebührt unser Dank.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sachsen hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um bei der ärztlichen Versorgung einen Ausgleich zwischen Stadt und Land zu finden. Es ist unstreitig, dass das Praktische Jahr finanziell aufgewertet werden muss, am besten über eine verbindliche Regelung in der Approbationsordnung. Es ist aber hoffentlich auch unstreitig, dass weiterhin zusätzliche Anreize möglich sind, um die bisherigen Anstrengungen zur Gewinnung von Ärzten im ländlichen Raum nicht zu konterkarieren. Das ist ein Aspekt, den ich im GRÜNEN-Antrag vermisse.
Vielen Dank.
Ich verlese die Aufrufliste zur namentlichen Abstimmung über die Drucksache 6/15521 in der 85. Sitzung am 14. Dezember 2018. Wir beginnen mit dem Buchstaben H.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Manchmal hört man: „Na ja, das legt sich schon wieder.“ Oft ist das nicht falsch, aber manchmal auch nicht hilfreich. Kinder probieren anderes Verhalten aus, sie testen Grenzen und treiben damit ihren Eltern Sorgenfalten auf die Stirn. Ob das eigene Kind in einem solchen Fall nur eine kurze Phase seiner Entwicklung
durchmacht oder ein Problem hat, das ärztliche Unterstützung braucht, ist zunächst schwer abschätzbar.
In der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gibt es Höhen und Tiefen. Gerade bei diesen Tiefen brauchen sie Unterstützung. Das kann ich als Mutter eines Kindes mit Asperger-Syndrom bestätigen. An einem bestimmten Punkt wünschen sich Eltern einfach einen Ansprechpartner, der nicht nur aus persönlicher Erfahrung, sondern fachlich fundiert die eigenen Fragen beantwortet und bei Bedarf auch hilft.
Es sollte also ein Ansprechpartner da sein, beispielsweise in Beratungsstellen, in Institutionen der Jugendhilfe, in Arztpraxen oder bei niedergelassenen Therapeuten. Dort sollte dann auch eine Behandlung möglich sein. Gerade im Bereich der sozialemotionalen Störungen, wie zum Beispiel beim Autismus-Spektrum, ist dies besonders dringend notwendig.
In Sachsen haben wir die Verordnung psychisch erkrankter Minderjähriger über den Zweiten Landespsychiatrieplan mit Zielen untersetzt. Dabei können wir betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern einen möglichst schnellen und unkomplizierten Zugang zur Betreuung bieten. Eine der großen Fragen lautet: Wie wird und wie kann der Landespsychiatrieplan umgesetzt werden? Dazu habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie. Die gute zuerst: Laut einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer haben wir in Sachsen besonders im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern eine gute Versorgung. Nun die schlechte Nachricht: Die Versorgung scheint trotzdem nicht ausreichend, wenn man die Berichte über Wartezeiten hört und liest.
Demnach müssen Kinder und Jugendliche auf das Erstgespräch oder die nötige Behandlung oft warten. Ein paar Wochen mögen dabei noch gehen. Aber wenn es in diesen Bereichen über Monate oder gar über Jahre geht, können wir wohl kaum mit ruhigem Gewissen zuschauen. Leider fehlen uns in diesem Zusammenhang noch konkrete Zahlen für Sachsen. Deshalb möchten wir diese in unserem ersten Antragspunkt erfragen.
Zu beachten ist unbedingt: Auch bei der Ärzteversorgung haben wir in manchen Regionen Probleme. Die momentane Unterteilung nach Versorgungsgebieten ist nur zum Teil aussagekräftig. So attestiert die Kassenärztliche Vereinigung eine Überversorgung, das heißt mehr als 100 %. Trotzdem warten viele Patienten viel zu lange auf einen Arzttermin.
Das hängt zum Beispiel damit zusammen, dass im ländlichen Raum vermeintlich weniger psychische Erkrankungen auftreten. Aber ist dem wirklich so? Hierbei liegen diese prinzipiell im System. Deshalb sollten wir für Sachsen nach Lösungen suchen. Beachtung finden muss auch, dass man ohne entsprechende Diagnose keine Angebote, zum Beispiel für frühkindliche Förderung, in Anspruch nehmen kann. Auf jeden Fall muss die Zusammenarbeit aller Akteure verbessert werden. Genau das wollen wir mit Punkt 2 unseres Antrags anschieben.
Wie so oft im Sozialbereich, haben wir es mit diversen Finanzquellen zu tun: die Therapie aus dem SGB V, die Unterstützung aus dem SGB VIII. Das macht Übergänge und eine gute Betreuung und Begleitung der jungen Patienten deutlich schwieriger. Die Zusammenarbeit ist dringend verbesserungsbedürftig. Zurzeit, so scheint es, scheitert das Miteinander entweder an Befindlichkeiten wegen Besitzstandswahrungen oder wegen Personalmangel. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit muss aber Priorität Nummer eins sein, um auch einer Übertherapierung vorzubeugen und bedarfsgerecht versorgen zu können. Deshalb brauchen wir diese Initiative.
Gestern haben wir hierzu den ersten Schritt getan, denn wir haben das Thema in den Einzelplan des Sozialhaushaltes aufgenommen und im Parlament verabschiedet.
Aus diesem Grund bitte ich jetzt um Ihre Zustimmung für die inhaltliche Ausgestaltung in Form dieses Antrages.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde und des Arbeitspensums dieser Woche gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Die nationale Biodiversitätsstrategie enthält zwei Ziele, die den Schutz und die Förderung von Wildnis beinhalten: erstens das Zweiprozentziel „Wildnis“ bis zum Jahr 2020 und zweitens, im Jahr 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche betragen, wobei die öffentliche Hand hier 10 % der Waldfläche vorhalten soll. Das sind genau die 10 %, auf die die GRÜNEN in ihrem Antrag abstellen.
In Abhängigkeit von der Flächengröße gibt es gewisse Schnittmengen zwischen dem Zweiprozentziel und dem Fünfprozentziel. Ein bekanntes Beispiel ist der alte Truppenübungsplatz Königsbrücker Heide als wohl wichtigstem sächsischen Wildnisgebiet. Mit einer Gesamtgröße von circa 7 000 Hektar hat es eine Naturentwicklungszone bzw. Prozessschutzflächen von mehr als 5 000 Hektar. Das bedeutet: Auf mehr als 75 % der Fläche findet keine Nutzung statt, und es wird auch nicht gejagt.
Es ist nicht so, dass im Freistaat Sachsen keine Aktivitäten hinsichtlich der Ausweisung von Prozessschutzflächen unternommen würden. Aktuell liegen wir bei 5,9 % im sächsischen Staatswald.
Richtig ist, dass wir weder im sächsischen Programm zur Biologischen Vielfalt noch in der „Waldstrategie 2050“ quantitative Ziele zu Wildnis- und Prozessschutzflächen ausweisen. Als qualitatives Ziel sind beide Aspekte jedoch enthalten, ebenso im Landesentwicklungsplan 2013. Dort heißt es: „Durch die Sicherung von Gebieten, auf denen dauerhaft eine natürliche Dynamik und ungelenkte Entwicklung zugelassen wird, soll langfristig ein Netz von Natur-Entwicklungsgebieten aufgebaut und in den großräumig übergreifenden Biotopverbund integriert werden.“
Wenn wir über 10 % entsprechend der Bundesstrategie reden, dann muss man bedenken, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Voraussetzungen dafür gibt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern verfügt zum Beispiel Sachsen über den größten Anteil an instabilen Fichtenbeständen im Oberstand. Das bedeutet: Wenn wir hier nur rein quantitativ auf 10 % abzielen, dann kommen wir keinen Schritt weiter. Demnächst müssen wir erst einmal verstärkt Anstrengungen in den Waldumbau stecken. Ich meine, es müssen robustere, dem Standort angepasste Arten angepflanzt werden, um den Naturraum Wald auch zukünftig zu erhalten.
Bezogen auf den Antrag der GRÜNEN bedeutet das: Qualität geht vor Quantität. Sachsen bekennt sich zur Wildnis. Aber die qualitative Eignung der Gebiete hat
Vorrang vor einer reinen Quantifizierung. Insofern ist der Argumentation des Umweltministeriums eine Logik abzugewinnen, die den praktischen Gegebenheiten folgt: nämlich, dass die Wildnisziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt nicht einseitig als Flächenstilllegung ausgelegt werden, sondern dass es darum gehen muss, natürliche Entwicklungsprozesse der Wälder im Rahmen der naturnahen Bewirtschaftung zu integrieren.
Es sollte unser Ziel sein, mittel- und langfristig die 10 % Prozessschutzflächen zu ermöglichen. Doch dazu sind erst Waldumbaumaßnahmen im Rahmen einer naturgemäßen Nutzung nötig. Es müssen mehr Standortheimische Wälder entwickelt werden, die mittelfristig in den Prozessschutz überführt werden. Einen Punkt, den wir hier ebenfalls nicht vernachlässigen dürfen: Wir müssen bei Wildnisgebieten auch um die Akzeptanz der Bevölkerung werben. Sicherlich ist das Argument, dass die Ausweisung von Wildnisgebieten Kosten verursacht, richtig; ebenso der Verzicht auf einen nicht unwesentlichen Teil von Holzeinschlag. Gewisse Einschnitte gibt es zudem im Tourismusbereich.
Allerdings halte ich die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz, die Einstellung der Bevölkerung zu Wildnis, als einen wichtigeren Faktor. Die Ausweisung von Wildnisgebieten muss mit einer ausreichenden Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation einhergehen.
Abschließend möchte ich also zusammenfassen: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in seinem Ansatz zwar zu begrüßen, aber allein auf das Erreichen quantitativer Ziele abzustellen, ist dem Ansinnen wenig dienlich. Daher werden wir ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, MRSA-Patienten werden ja im Krankenhaus isoliert behandelt. Es gibt einen Krankenhaushygieneplan, in dem alle möglichen Maßnahmen beschrieben sind. In der Häuslichkeit ist das nicht so. Dort ist eine Isolation nicht vorgesehen und das führt sehr oft zu Irritationen. Die Frage ist: Wie erfolgt das Entlassungsmanagement, und wie werden betroffene Familien und Angehörige dort begleitet, um mit diesem Thema umgehen zu können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wussten Sie, dass rund 12 000 Menschen jährlich auf ein lebensnotwendiges Organ warten und nur 4 000 von ihnen transplantiert werden können, dass Deutschland bei den Spenderzahlen Schlusslicht ist? Jeder kann einmal in diese Situation kommen und auf ein Spenderorgan angewiesen sein. Wichtig ist deshalb zu wissen, dass ein Spender sieben Leben retten kann, aber nicht nur das: Transplantate verbessern die Lebensqualität von Kranken. Hornhaut der Augen zum Beispiel kann einem erblindeten Menschen die Sehkraft ersetzen, Arm- und Beinknochenentnahmen können Amputationen verhindern, zum Beispiel nach Unfällen oder Krebserkrankungen.
Es ist ein sehr persönliches Thema, und man beschäftigt sich meist erst dann damit, wenn man selbst betroffen ist, ähnlich wie beim Thema Trauer, Sterben und Tod. Dennoch, Organspende ist ein wichtiges, politisch aktuelles Thema. Für interessant halte ich in diesem Zusammenhang die BARMER-Studie, die ergab, dass die Organspendebereitschaft steigt. 58 % von 1 000 Befragten haben sich für eine Widerspruchslösung ausgesprochen. Aber wird durch diese Widerspruchslösung nicht auch die Freiwilligkeit und Selbstbestimmung infrage gestellt, wird einem sozusagen die persönliche Entscheidung über den eigenen Körper abgenommen? Ist es ein Eingriff in das Persönlichste? Es gibt natürlich auch Bedenken aufseiten der Angehörigen, die lernen müssen, damit umzugehen, und die man in diesen Prozessen ein ganzes Stück mitnehmen muss.
Ich weiß, was Selbstbestimmung am Lebensende heißt, vor allem im Sterbeprozess. Ich habe jahrelang im Hospiz- und Palliativbereich gearbeitet, und ich weiß, dass genau dort Kontroversen, Ängste und Barrieren entstehen. Wir tragen Verantwortung für Sterbende und ihre Rechte, ebenso für alle Menschen, die auf ein Leben hoffen. Glücklicherweise steigen nun wieder nach katastrophalen Jahren die Zahlen der Organspender, und die Spendenbereitschaft wächst. Allerdings stehen wir auf dem Niveau von 2015. Die Beteiligung ist noch sehr gering, und deshalb brauchen wir neue Wege. Allein der Organspendeausweis reicht bei Weitem nicht. Es muss Klarheit in diese Angelegenheit kommen.
Trotzdem spreche ich mich heute und hier für die Widerspruchslösung aus. Für mich bleibt Selbstbestimmung erhalten, und ich kann sie durch meinen Widerspruch ausüben. Aber wir brauchen dafür weiter und ganz besonders Informationen und Aufklärungsarbeit. Wir müssen Vertrauen schaffen, ein breites Verständnis und Zustimmung gewinnen.
Erst vor dem Sommerplenum hatten wir dieses Thema in einem Entschließungsantrag hier im Landtag. Deshalb bin ich auch froh, dass es nun wieder auf bundespolitischer Ebene als Thema steht und bearbeitet wird. Wir brauchen Informationen und Bildungsprojekte. Diese müssen
unterstützt werden, Lehrpläne müssen beispielsweise angepasst, Lehrkräfte geschult und ihnen kompetente Partner an die Seite gestellt werden. Vieles kann man mit Sachargumenten und persönlicher Kompetenz im direkten Kontakt klären.
Es gilt immer noch: Information ist das Gebot der Stunde. Die genannte Barmer-Studie zeigt auch, dass nach InfoKampagnen Wissen und Akzeptanz positiv verändert werden. Jeder sollte frei in seinen Entscheidungen sein und sich dabei gut fühlen. Es zeigt aber auch, dass sich die Krankenkassen mit dem Thema weiter beschäftigen müssen, und zwar intensiv und sehr nachhaltig. Es fängt damit an, dass wieder regelmäßig Briefe mit diesen kleinen blau-orangen Ausweisen zur Organspende versendet werden.
Abschließend möchte ich sagen, dass die Organspende immer noch in Deutschland und in Sachsen sehr gering ist. Vorbild sollte dabei sein, dass es viele andere Länder in Europa gibt, die dies erfolgreicher regeln. Es muss ein gangbarer Weg aufgezeigt werden. Nur in Verbindung mit viel Aufklärungsarbeit wird es eine Lösung geben. Wir stehen am Anfang, um das weiter auszubauen, und dürfen nie vergessen: Ohne Vertrauen gibt es keine Organspende, und ohne Organspende werden keine Menschenleben gerettet.
Vielen Dank.
Ja, ganz kurz. Ich denke, alles insgesamt hier zeigt, dass die Debatte, die wir gerade mit unterschiedlichen Meinungen führen, genau die Debatte ist, die zur Organspende führen sollte. Sie zeigt auf, welche unterschiedlichen Meinungen, Ängste und Befürchtungen es gibt, und genau deswegen sind wir heute hier. Deswegen machen wir eine Debatte und keine Festlegung. Wir sollten uns immer daran erinnern, dass wir genau deswegen hier stehen und dass wir unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und unterschiedlichen Meinungen sind.
Wir beginnen mit dem Buchstaben H.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mich den Argumenten meines Kollegen Oliver Wehner anschließen und
alle anderen Argumente zu diesem doch relativ dünnen Antrag der AfD-Fraktion, den wir sowieso ablehnen, zu Protokoll geben.
Vielen Dank.
Alkohol wirkt sich auf mehr als 200 Krankheiten und Verletzungen negativ aus; darin sind sich die Experten sicher. Bei einer kleinen Gruppe regelmäßiger Trinker – vor allem älteren Männern, die in geringen Mengen trinken – überwiegen manchmal aber auch die Vorteile. Wussten Sie das? Dieser Fakt aus einem Bericht der OECD hat mich, ehrlich gesagt, etwas verwundert. Aber mir geht es jetzt nicht um diese kleine Gruppe, sondern um die vielen Menschen, bei denen Alkohol Schäden verursacht.
Alkoholmissbrauch ist zwar eine persönliche Entscheidung, doch diese hat fast immer soziale Folgen; sowohl für die betreffende Person selbst als auch für das Umfeld und zum Teil sogar für die gesamte Gesellschaft. Alkoholkonsum schwankt häufig zwischen dem Gebrauch als Genussmittel und als Alltagsdroge. Der Einstieg in die Abhängigkeit dauert in vielen Fällen nicht lange.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Sachen Alkoholprävention noch sehr viele Möglichkeiten hätten und sehr viel tun könnten. Prinzipiell halte ich den Ansatz über Testkäufe für Jugendliche für legitim. Aber die Staatsregierung hat Bedenken eingebracht, die damit einhergehen. Diese werden ausführlich in ihrer Stellungnahme dargelegt. Dazu gehören unter anderem mangelnde Wirksamkeit sowie rechtliche und pädagogische Bedenken. Deswegen werden wir Sozialdemokraten diesen Antrag auch ablehnen.
Doch ich möchte noch einen zusätzlichen Punkt anführen. Wenn ein solcher Testkauf möglich gemacht würde, wer müsste dann beim Fehlverhalten büßen? Wahrscheinlich die Verkäuferin oder der Verkäufer, die ohnehin schon oft unter starkem Zeitdruck arbeiten müssen. Ich glaube nicht, dass uns diese Verfahrensweise unserem Ziel wirklich näherbringt, das da lautet: weniger gefährlicher Alkoholkonsum bei Jugendlichen.
Die Mitglieder meiner Fraktion sind der Meinung, dass es einen umfassenderen Ansatz braucht, um dieses Ziel zu erreichen. Im Sozialausschuss hatten wir zu diesem Thema bereits einen Antrag der GRÜNEN diskutiert. Dieser liefert aus meiner Sicht eine gute Grundlage. Ich hoffe, wir können dann nach der Sommerpause etwas Gutes daraus entwickeln.
Ich selbst bin seit einigen Jahren ziemlich regelmäßig mit Veranstaltungen zum Thema Drogen und Suchtprävention in Sachsen unterwegs. Mit im Boot sind auch immer der Chefarzt einer Suchtklinik sowie ein ehemals drogenabhängiger Mensch und ein Vertreter des Präventionsteams der Polizei.
Selbst wenn der Schwerpunkt dieser von Jugendlichen und Eltern stets sehr gut besuchten Podiumsdiskussionen oft auf illegalen Drogen, wie Crystal Meth, liegt, wird dabei doch immer wieder deutlich: In unserer AntiDrogen-Politik benötigen wir einen sehr breiten Ansatz.
Zudem schlussfolgere ich, dass wir bezüglich der in Deutschland legalen Droge Alkohol einen wesentlich umfassenderen Präventionsansatz brauchen: einerseits Prävention, die versucht, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu verändern, andererseits Prävention, die versucht, jeden einzelnen Menschen über die Folgen des schädlichen Konsums aufzuklären.
Dafür gibt es viele Möglichkeiten: Schottland etwa hat jetzt einen gesetzlichen Mindestpreis für Alkohol einge
führt. Wirklich spannend ist übrigens auch der Blick in den „Alkohol-Atlas Deutschland“ aus dem Jahr 2017. Das ist keine reine Statistik, sondern darin werden auch Zusammenhänge erklärt, beispielsweise zu Alter, zu Geschlecht und sozialem Status. Vielleicht sollte ihn sich jeder von uns einmal gründlich anschauen. Zusätzlich werden in diesem Papier auch verschiedene Präventionsstrategien benannt.
Ich denke, dass wir das Thema in nächster Zeit im Sozialausschuss erneut gründlich diskutieren werden. Auf jeden Fall müssen wir über das Thema Alkoholmissbrauch und daraus resultierende Gefahren viel öfter und deutlicher öffentlich sprechen. Das Thema aus der Tabuzone zu holen würde uns schon einen Schritt weiterbringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Argumente und Fakten wurden schon zahlreich ausgetauscht. Man hat darüber gesprochen, dass Gremien, die vorhanden sind, angeblich nicht arbeiten. Ich sehe das etwas anders und würde deshalb meine Argumentation dazu und meine Rede zu Protokoll geben.
Gesundheitsgerechtigkeit ist ein sperriges Wort, und es hat viele Bedeutungen.
Für mich als Sozialdemokratin heißt es aber vor allem, dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, gesund zu sein und gesund zu bleiben, dass er das Recht hat, so gut wie möglich behandelt zu werden und dass es egal ist, ob Mann oder Frau, ob aus Leipzig, aus Grünhainichen oder aus Löbau.
Dafür tragen wir Politiker, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte, die Krankenhäuser, die Kassen und alle anderen Akteure in unserem Gesundheitssystem in Deutschland gemeinsam die Verantwortung. Es ist unsere Aufgabe, uns immer wieder damit zu beschäftigen und zu schauen, wo die Probleme liegen und zu prüfen, wie diese beseitigt werden.
Wir müssen die Zukunft der Gesundheitsversorgung gestalten und Ideen entwickeln, wie wir diese Ziele erreichen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion DIE LINKE: Den Ansatz, den Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, kann ich prinzipiell teilen. Er sollte umfassend sein und nicht nur einzelne Bereiche getrennt in den Blick nehmen. Hierbei gehören Ärzteschaft, Pflege und Krankenhäuser zusammen.
Einzelne Punkte aus Ihrem Antrag halte ich trotzdem für problematisch. Deshalb können wir Sozialdemokraten ihm auch nicht zustimmen. An einigen Stellen muss man klar erkennen, dass wir nach aktueller Rechtslage keinen alleinigen Einfluss haben. Ich gehe davon aus, dass die Staatsministerin darauf nachher noch eingehen wird.
Andere Punkte werden bereits mit den vorhandenen Möglichkeiten gut betrieben. Als Beispiel möchte ich nur das Thema „Weiterbildungsverbünde“ nennen. Zwischen den Zeilen des Antrags erscheint es mir, als würden Sie ausdrücken, dass „gefühlt“ fast nichts in dem Bereich getan wird. Ich glaube aber, es passiert schon wirklich viel – so ehrlich muss man sein.
In einigen Bereichen ist Sachsen mit ursprünglich vermeintlichen Experimenten seit Jahren Vorreiter in Deutschland, etwa mit den Stipendien für Medizin-Studierende, die dafür dann in den ländlichen Raum gehen. Davon kommen jetzt die ersten Jahrgänge endlich in Arbeit. Solche Maßnahmen brauchen Zeit; die Ausbildung ist viele Jahre lang und sie sind ab Ende 2019/Anfang 2020 zu erwarten.
Trotzdem: Wir brauchen mehr Nachdruck in dieser Debatte. Ich finde, dass wir alle noch mehr Willen an den Tag legen müssen. An Ideen mangelt es meiner Meinung nach nicht. Wir bekommen zurzeit regelmäßig Papiere mit vielen guten Ansätzen aus der Selbstverwaltung. Bei nicht wenigen dieser Vorschläge braucht es eigentlich gar keine politischen Entscheidungen.
Unser Problem ist jedoch, dass sich im Gesundheitsbereich vieles nur schwerfällig bzw. sehr langsam verändert. Doch das ist wiederum nicht durchweg schlecht; denn hin und wieder sollten wir uns darauf besinnen, dass unser
Gesundheitssystem im weltweiten Vergleich sehr gut ist und die Selbstverwaltung in vielen Bereichen hervorragend arbeitet.