Terrorgruppe ‚NSU‘ und ggf. den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbar sind und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen
Der Landtag hat in der 11. Sitzung beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder gilt gemäß
§ 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung: Die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreter darf die doppelte Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden
Ausschussmitglieder nicht überschreiten. Es existiert also, wie der Mathematiker sagen würde, eine obere Schranke.
Meine Damen und Herren! Die Verteilung der stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d´Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses wie schon die Mitglieder nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Bei den zu besetzenden maximal 36 Sitzen bedeutet dies: Folgende stellvertretende Mitglieder sind jeweils auf Vorschlag der Fraktionen zu wählen: CDU 18, DIE LINKE 8, SPD 4, AfD 4 und GRÜNE 2 stellvertretende Mitglieder.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegen die Wahlvorschläge der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und GRÜNE in der Drucksache 6/1404 vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht. Ich frage Sie deshalb, ob unter den Abgeordneten jemand ist, der widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Wir können also, wie bereits praktiziert, blockweise über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen.
Ich beginne mit den Wahlvorschlägen der CDU-Fraktion, über die wir gemeinsam abstimmen können: 1. Martin Modschiedler, 2. Aline Fiedler, 3. Jan Hippold, 4. Holger Gasse, 5. Rico Anton, 6. Daniela Kuge, 7. Sebastian Fischer, 8. Prof. Dr. Roland Wöller, 9. Iris Firmenich, 10. Alexander Dierks, 11. Gernot Krasselt, 12. Sven Liebhauser, 13. Ronny Wähner, 14. Patricia Wissel, 15. WolfDietrich Rost, 16. Jörg Kiesewetter und 17. Stephan Hösl. Wer diesen Wahlvorschlägen der CDU-Fraktion seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit sind die Genannten einstimmig gewählt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über die Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE. Ich
trage sie noch einmal vor: Klaus Bartl, Sarah Buddeberg, Juliane Nagel, Falk Neubert, Luise Neuhaus-Wartenberg, Janina Pfau, Sebastian Scheel und Enrico Stange. Wer diesen Wahlvorschlägen seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit sind die Genannten zu stellvertretenden Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur blockweisen Abstimmung über die Wahlvorschläge der SPD-Fraktion. Vorgeschlagen sind zur Wahl als stellvertretende Mitglieder Henning Homann, Dagmar Neukirch, Juliane Pfeil und Thomas Baum. Wer diesen Wahlvorschlägen seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind die Genannten einstimmig zu stellvertretenden Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Ich komme zum Wahlvorschlag der Fraktion Alternative für Deutschland – AfD. Vorgeschlagen sind Sebastian Wippel, Mario Beger, Dr. Stefan Dreher und Frau Dr. Kirsten Muster. Wer den genannten Vorschlägen seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Viele Stimmenthaltungen. Trotzdem sind die vier Genannten zu stellvertretenden Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses des 6. Sächsischen Landtags gewählt.
Wir kommen zu den Wahlvorschlägen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Als stellvertretende Mitglieder des Untersuchungsausschusses vorgeschlagen sind Eva Jähnigen und Petra Zais. Wer den Genannten seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind die beiden Genannten einstimmig zu stellvertretenden Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Ich frage an dieser Stelle, ob eine oder einer der Gewählten diese Wahl zum stellvertretenden Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall.
Ich frage an dieser Stelle wiederum: Gibt es jemanden, der widerspricht, dass wir hier offen und durch Handzeichen abstimmen und damit diese Wahl vornehmen? – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir können also offen wählen.
Wer dafür ist, Herrn Lars Rohwer, Fraktion der CDU, zum Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Lars Rohwer zum Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses gewählt worden. Ich frage ihn: Kollege Rohwer, nehmen Sie die Wahl an?
Wir kommen zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden. Wer dafür ist, Frau Kerstin Köditz zur stellvertretenden
Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine Anzahl Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Damit ist Frau Kerstin Köditz bei Gegenstimmen und bei Stimmenthaltungen mehrheitlich zur stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses gewählt worden. – Ich frage Sie, Frau Köditz: Nehmen Sie die Wahl an?