Klar ist aber, dass die Hochschulpaktmittel 2020 auslaufen werden und wir uns rechtzeitig Gedanken machen müssen, um danach die Finanzierung der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Zu erwarten ist auch, dass sich langfristig – wir reden hier über die Zeit nach 2030, wenn der Generationswechsel an den Schulen im Wesentlichen vollzogen ist – auch die Bedarfe in den Schulen wieder anpassen werden. Hierzu befinden wir uns in konstruktiven und sachorientierten Gesprächen mit den Hochschulen und dem Kultusministerium.
Sie sehen, dass wir uns sowohl um die Bewältigung der Bedarfe des in den nächsten Jahren anstehenden Generationswechsels in der Lehrerschaft kümmern als auch um die dauerhaften Kapazitäten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstreicht zu Recht die Bedeutung des Themas. Eine Befürwortung ist aber nicht notwendig, da mit der heutigen Befassung des Antrags und mit der Stellungnahme der Staatsregierung bereits wesentliche Teile des geforderten Berichtsauftrags erfüllt worden sind. Weitere Punkte werden ergänzt durch vielfältige Antworten auf Kleine Anfragen zu diesem Thema. Eines weiteren Berichts bedarf es nicht.
An den Aufgaben zur zukünftigen Sicherung einer quantitativ ausreichenden und qualitativ noch besseren Lehrerausbildung arbeitet die Staatsregierung. An dieser Stelle möchte ich im Namen der Wissenschaftsministerin, die ich hier ja vertrete, aber ausdrücklich anbieten, dass wir im Ausschuss über die laufenden Zielvereinbarungen im Bereich der Lehrerausbildung weiterhin näher informieren.
Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass die Staatsregierung diesen für die Zukunft des Landes wichtigen Bereich sorgfältig im Blick behalten und bei Bedarf auch nachsteuern wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt des Antrags der LINKEN waren tatsächlich die Hochschulpolitik und die laufenden Hochschulentwicklungsplanungen und -verhandlungen mit den Hochschulen. Ich bin sehr froh, dass wir diese Debatte heute führen konnten – einfach, weil die Vertreter aller Fraktionen gezeigt haben, wie wichtig dieses Thema für die Zukunftssicherung dieses Landes ist und welche Baustellen dort gemeinsam und ressortübergreifend zu bewältigen sind. An dieser Stelle will ich auch die Gelegenheit nutzen, Frau Staatsministerin Stange gute Besserung zu wünschen und, wenn sie wieder hier ist, viel Kraft für die weiteren Verhandlungen mit den Hochschulen und vor allem auch mit dem Finanzminister.
Das Angebot, im Wissenschaftsausschuss kontinuierlich zu berichten, wie die Hochschulentwicklungsplanung vor allem für das Lehramtsstudium voranschreitet, nehmen wir gerne an. Ich würde es begrüßen, wenn das analog auch im Schulausschuss dargestellt würde; denn ich glaube, die Hochschulplanung speziell für Lehrerinnen und Lehrer interessiert nicht nur die Hochschulpolitiker, sondern auch Schulpolitikerinnen und -politiker.
Natürlich ist es, da sind wir uns einig, eine schwierige Gratwanderung zwischen der Hochschulautonomie
einerseits – die Hochschulen können selbst festlegen, welche Studienangebote sie machen – und dem öffentlichen Interesse des Landes, den Unterricht mit guten Fachkräften abzusichern, andererseits. Daneben sind die individuellen Studierneigungen der Abiturientinnen und Abiturienten zu berücksichtigen. Da ist es besonders wichtig, auch die Studienberatung und die Studienorientierung tatsächlich so zu optimieren, dass eben nicht überdurchschnittlich viele den Gymnasiallehramtsweg einschlagen, sondern dass sich einige auch für die Schularten interessieren, an denen wir den größten Bedarf haben. Dann kann es gelingen.
Aber gerade weil das ein so schwieriges Thema ist, ist es wichtig, es hier immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen und sich darüber zu verständigen, wohin wir in Sachsen mit der Ausbildung im Lehramt wollen.
Einen weiteren Aspekt will ich noch einmal betonen: Bei aller Begeisterung darüber, dass die sächsischen Hochschulen immer ganz weit oben auf der Liste der drittmittelstarken Hochschulen stehen, die über Forschungsprojekte überdurchschnittlich viele Mittel einwerben, ist es
mir wichtig, auch im Bewusstsein zu haben, dass die Lehramtsausbildung dort nicht unter die Räder kommt. Diese hat nämlich eine andere Aufgabe. Genau deswegen braucht sie besondere Aufmerksamkeit in der Hochschulentwicklungsplanung.
Zu guter Letzt: Ich würde mich natürlich freuen, wenn es auch aus anderen Fraktionen Zustimmung zu unserem Antrag gäbe. Wir werden das Thema im Auge behalten und immer wieder auf die Tagesordnung rufen, zumindest bis der Generationswechsel gelungen ist und bis der Hochschulentwicklungsplan im nächsten Jahr hier verabschiedet wird.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle Drucksache 6/2073 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 beendet.
Hierzu wird es keine Aussprache geben. Für die einbringende Fraktion erteile ich Herrn Abg. Schollbach das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Irgendwo taucht ein Haushaltsloch auf und sogleich wird eilfertig nach Privatisierung gerufen – das bringe den Kommunen Geld in die Kasse, mache Dienstleistungen billiger und sei zudem von Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger. Das wurde und wird von den Apologeten der Privatisierung immer wieder behauptet.
In Sachsen wurde in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten eifrig kommunales Tafelsilber verscherbelt. Was für die Menschen wichtig ist und womit sich Geld verdienen lässt, weckte und weckt nach wie vor das Interesse privater Konzerne, ganz gleich, ob es sich dabei um Wohnungen, Krankenhäuser, Altenheime, Wasser, Abwasser, Strom, Gas oder Wärmeversorgung handelt.
Eine der umstrittensten und weitreichendsten Privatisierungen wurde von der CDU und ihren Helfershelfern 2006 hier in Dresden durchgezogen.
Ganz ohne Bürgerentscheid wechselten mit dem Totalverkauf der Dresdner Wohnungsbaugesellschaft Zehntausende Wohnungen den Eigentümer. Damals wurde allen Ernstes von einem Mieterparadies schwadroniert. Die Mieterinnen und Mieter versuchte man mit einer sogenannten Sozialcharta zu beruhigen.
Wie sich später zeigte, war das weniger ein scharfes Schwert zur Verteidigung der Mieterinteressen als vielmehr ein zahnloser Tiger, der keinen Schrecken zu verbreiten vermochte.
Heute, zehn Jahre nach dem Woba-Verkauf und unzähligen Mieterhöhungen, spricht hier niemand mehr vom Mieterparadies. Aber nicht nur städtische Wohnungen, sondern auch kommunale Krankenhäuser wecken immer wieder das Interesse der Privatisierer. Francesco De Meo, Geschäftsführer der Helios-Kliniken, sagte dazu das Folgende: „Krankenhäuser sind ein interessantes Geschäft. Und wenn man sie gut führt, dann sind sie auch ein ganz gutes Geschäft.“
Nun, meine Damen und Herren, was private Krankenhauskonzerne unter guter Führung verstehen, dafür gibt es inzwischen bundesweit durchaus eindrucksvolle Beispiele.
Das Prinzip ist stets das gleiche: Da wird Personal abgebaut, es gibt Lohndumping bei den Pflegekräften und einfachen Mitarbeitern – und schon stimmt es mit der Rendite.
Privatisierungen von Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge erweisen sich regelmäßig als nachteilig für die Bürgerinnen und Bürger. Dem wollen wir von den
LINKEN endlich Einhalt gebieten, und deshalb wollen wir die Hürden für die Privatisierung kommunalen Tafelsilbers deutlich erhöhen.
Für den Verkauf einer Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge soll nach unserem Willen künftig keine einfache Mehrheit im Gemeinderat mehr genügen, wie dies bislang der Fall ist. Wir schlagen stattdessen vor, dass künftig ein solcher Verkauf nur unter der Voraussetzung stattfinden darf, dass entweder mindestens zwei Drittel der Gemeinderatsmitglieder zugestimmt haben oder die Bürgerinnen und Bürger sich im Rahmen eines Bürgerentscheids für eine solche Veräußerung aussprechen. Meine Damen und Herren! Die Privatisierungsbremse ist nach unserer Auffassung ein geeignetes Instrument, um zwei Kernanliegen bürgernaher Politik zu verwirklichen, nämlich einerseits die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und andererseits die Beteiligung der Bürge
rinnen und Bürger an den wesentlichen kommunalpolitischen Entscheidungen. Deshalb, meine Damen und Herren, werbe ich für den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Einführung einer kommunalen Privatisierungsbremse im Freistaat Sachsen.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Entwurf „Gesetz über die Einführung einer kommunalen Privatisierungsbremse im Freistaat Sachsen“ an den Innenausschuss – federführend – und an den Verfassungs- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist die Überweisung beschlossen. Ich beende den Tagesordnungspunkt.