Letzter Satz. – Mit dem Gesetzentwurf entsprechen wir auch den Anregungen der Gewerkschaft der Polizei, die einen Bürgerinnen- und Bürgerbeauftragten der Polizei als unabhängige Beschwerde- und Ombudsstelle für Bürgerinnen und Bürger und für Bedienstete der Polizei vorgeschlagen hat.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Errichtung der Unabhängigen Ombudsstelle der sächsischen Polizei und zur Änderung weiterer Gesetze an die Innenausschuss zu überweisen. Wer sich diesem Antrag anschließen kann, der hebt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei
einer Stimmenthaltung ist die Überweisung dennoch beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Als Einreicherin spricht zunächst die AfD-Fraktion, danach die CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Es geht um die Drucksache 6/4431, die Große Anfrage unserer Fraktion zu Sportstätten in Sachsen. Zuallererst möchte ich die Gelegenheit nutzen, unserem Innenminister Herrn Ulbig recht herzlich zu danken. Dies meine ich nicht nur, weil Sie sich bemüht haben, die Fragen zumindest teilweise zu beantworten, sondern vor allem deshalb, weil Sie unsere Große Anfrage zum Anlass für eine Pressekonferenz genutzt haben. Weshalb Sie sich allerdings bei den Medienvertretern entschuldigt haben, dass die Pressekonferenz unter dem Titel „Große Anfrage der AfD-Fraktion“ angekündigt wurde, wird Ihr Geheimnis bleiben.
Ich kann Sie nur ermuntern, weiter bei den Tatsachen zu bleiben. Bei uns in der AfD-Fraktion haben wir dafür einen Grundsatz, der da heißt: Mut zur Wahrheit.
Das Ansinnen unserer Großen Anfrage jedenfalls war es, einen Überblick über Sachsens Sportstätten auf Landes-, kommunaler sowie privater Ebene zu erhalten, und das sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht.
Dieses Ansinnen ist leider gescheitert. Hatte die Fraktion der LINKEN bei ihrer Großen Anfrage zu dem Thema „Familie“ noch das Glück, dass „nur“ 26 % der Fragen nicht beantwortet wurden, ist in Bezug auf unsere Große Anfrage zu konstatieren, dass lediglich die Hälfte der Fragen inhaltlich beantwortet wurde. Die Staatsregierung teilt also gern mit, dass ihr keine Informationen vorlägen oder dass von einer Beantwortung abgesehen werde. Verständlich mag es sein, dass über Sportstätten in Privateigentum keine Informationen vorliegen. Dass dies aber auch für solche in kommunaler Trägerschaft gelten soll, das verwundert dann schon; denn über den Landessportbund und weiterführend über die Stadt- und die Kreissportbünde wären sicherlich Informationen abrufbar gewesen. Damit muss leider festgestellt werden, dass wohl niemand im Freistaat Sachsen tatsächlich einen
Die Antworten in Bezug auf die landeseigenen Sportstätten waren umfangreich, allerdings so umfangreich, dass die Auswertung der gelieferten Anlagen räumliche und personelle Kapazitäten einforderte, die sich gewaschen hatten. Ich möchte das beispielhaft an der Anlage 1 verdeutlichen. Diese umfasst 15 Seiten. Um sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, müssen Sie erst einmal drei Seiten nebeneinanderlegen und dann jeweils wieder fünf untereinander. Damit ist schon ein mittlerer Konferenztisch gut belegt.
Die Schriftgröße ist nun so klein, dass es entweder eines Adlerblickes bedarf oder man am unteren Ende des Tisches draufklettern muss, um die oberen Ausdrucke lesen zu können.
Darüber hinaus gibt es nur auf den oberen drei Seiten eine beschriftete Kopfzeile, sodass es nun wieder eines genialen Gedächtnisses bedarf, um in Zeile 100 zu wissen, welcher Inhalt zu Spalte 20 gehört. Oder aber man scrollt sich mit der Maus die Finger wund.
(Christian Hartmann, CDU: Sie haben echt Probleme! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Geht es jetzt noch um Sportstätten?)
Es war also eine durchaus sportliche Angelegenheit, sich einen allgemeinen Überblick zu verschaffen. Ich würde mich daher schon freuen, wenn künftig solche umfangreichen Tabellen etwas anwenderfreundlicher gefertigt würden.
Auch wäre es schön, wenn Geldbeträge, zum Beispiel ausgereichte oder beantragte Fördermittel, auch summarisch zusammengefasst würden und man sich nicht aus Hunderten von Zeilen die Summen selbst bilden müsste. Als Stichwort kann ich hier Excel-Tabellen benennen.
In unserer Großen Anfrage haben wir zunächst einige allgemeine Fragen gestellt. In Sachsen gibt es demnach 102 landeseigene Sportstätten. Zur Entwicklung in den
vergangenen zehn Jahren konnte leider keine Aussage getroffen werden. Die Staatsregierung verzichtete auf eine Angabe zu dieser Entwicklung, weil sie keine Angaben zu kommunalen oder privaten Sportstätten machen kann – eine durchaus interessante Logik. Demzufolge gibt es auch keine Einschätzung zum Bedarf bis 2026. Um vorausschauend planen zu können, bedürfte es unsererseits aber wohl schon einer solchen Einschätzung.
Die Frage nach der Auslastung der Sportstätten wurde leider auch nicht beantwortet. Nutzbar sind allerdings fast alle landeseigenen Sportstätten; auch Vereine nutzen diese in überschaubarem Maße. Interessant ist dabei die Angabe zum Schießstand in Weißenborn in Zwickau. Der Anteil der Vereinsnutzung beträgt dort 1 000 %. Hier handelt es sich wohl um ein mathematisches Kuriosum.
Im Themenbereich zwei haben wir nach Investitionen und Fördermitteln gefragt. Seit 1990 wurden 103 Millionen Euro in die landeseigenen Sportstätten investiert. Darüber hinaus wurden seitdem 27 Sportstätten neu errichtet.
Auf die Frage nach dem Investitionsbedarf bis zum Jahr 2026 wurde entsprechend der bereits vorhin erwähnten interessanten Logik im Prinzip nicht geantwortet. Da keine Angaben zu kommunalen oder privaten Sportstätten vorliegen, werden auch keine zu landeseigenen übermittelt. Ich vermute allerdings, dass eine sachgerechte Antwort den kommenden Haushalt im Bereich der Sportförderung ad absurdum geführt hätte; denn vom Landessportbund wurde ein Investstau von 500 Millionen Euro benannt. Dennoch wird Innenminister Ulbig in den Medien aus eingangs besagter Pressekonferenz mit der Aussage zitiert: „Die Gebäudesubstanz zu vernachlässigen und einen Investitionsstau langfristig in Kauf zu nehmen war kein Weg für Sachsen und darf es auch künftig nicht sein.“
Die Diskrepanz zwischen Innenministerium und Landessportbund beläuft sich also auf schlappe 500 Millionen Euro.
Positiv zu bewerten ist die Aussage, dass seit 2014 433 Anträge nach der Sportförderrichtlinie gestellt wurden. Bewilligt wurden seitdem – bei einer beantragten Gesamthöhe von etwa 20 Millionen Euro – rund 230 Anträge.
Weniger positiv ist allerdings die Antwort auf die Frage nach dem jährlichen Investitionsbedarf, der nötig wäre, um den Werterhalt abzusichern: Dazu existiere keine Haushaltsmittelquote. Der Werterhalt erfolge nur nach Dringlichkeit und Notwendigkeit. Eine schnelle Bedarfsreaktion ist damit so gut wie unmöglich. Hier sollte unserer Meinung nach darüber nachgedacht werden, ob die Verankerung einer solchen Quote nicht doch sinnvoll erscheint.
Zum Themenbereich drei – Asyl – ist erfreulicherweise zu erwähnen, dass von den 14 ursprünglich als Erstaufnahmeeinrichtung genutzten Sportstätten neun nicht mehr als solche genutzt werden, für weitere vier die Aufhebung geplant ist und drei bereits wieder für den Sportbetrieb nutzbar sind.
Darüber hinaus sollen alle leergezogenen Sportstätten wieder in den Originalzustand versetzt werden. Dafür fallen allerdings Kosten in Höhe von 3 Millionen Euro an. Diese Kosten trägt – Sie ahnen es schon – der Freistaat Sachsen.
Meine Damen und Herren! Unsere Forderung – es ist hoffentlich auch die der Staatsregierung – muss ganz klar formuliert werden: Wer bestellt, der zahlt!
Zum Themenbereich „Barrierefreiheit“ bleibt festzustellen, dass lediglich 32 von 102 landeseigenen Sportstätten barrierefrei sind. Insoweit gibt es also noch einiges zu tun.
Im Themenbereich „Schulsport“ sind die Angaben zu den Unterrichtseinheiten im Fach Sport je nach Klassenstufe interessant. Demnach werden die wöchentlichen Sportstunden in den höheren Klassen massiv abgesenkt. Allein am Gymnasium verringert sich der Anteil der Sportstunden ab Klasse 8 um 33 %. Hier darf, hier muss die Frage gestellt werden, ob dies – im wahrsten Sinne des Wortes – gesund ist. Wir sagen: Nein.
Dramatisch war die Situation für Sportstätten nach den Hochwassern 2002 und 2013. Erfreulicherweise liegen dazu Angaben nicht nur für landeseigene Sportstätten vor. Demnach waren 2002 374 Sportstätten vom Hochwasser betroffen, im Jahr 2013 waren es nochmals 273. Mit rund 141 Millionen Euro konnte deren Wiederaufbau unterstützt werden, wobei neben Landesmitteln auch umfangreiche Bundesmittel geflossen sind.
Zum Schluss bleibt festzustellen, dass Sportstätten in Sachsen grundsätzlich nicht stiefmütterlich behandelt werden.
Es wurde und es wird etwas getan. Die Investitionen in Sportstätten, zumindest in landeseigene, belegen dies. Es ist allerdings sehr schade, dass keine Informationen zu kommunalen Sportanlagen vorliegen; denn offensichtlich bestehen deutliche Wahrnehmungsunterschiede hinsichtlich notwendiger Investitionen in Sportstätten zwischen der Staatsregierung und den Praktikern vor Ort. Dabei wird es um genau jene Sportstätten gehen, die eben nicht im Landeseigentum stehen. Von daher: Es gibt noch Weiteres zu tun!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich ganz herzlich bei der Staatsregierung für die umfängliche und aufwendige Beantwortung der Großen Anfrage der AfD-Fraktion. Mit einem Schmunzeln nehme ich zur Kenntnis – Frau Kersten, Sie haben es in Ihren Ausführungen wieder verdeutlicht –, dass das Verständnis der AfD von den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Freistaates, der Kommunen und des organisierten Sports noch nicht sehr ausgeprägt ist. Es gibt insoweit verschiedene Verantwortungsebenen.