Um genaue Daten, Zahlen und Fakten zu erhalten und genau zu wissen, worüber wir reden, hat mein Haus vor einiger Zeit ein Gutachten zum ambulanten Versorgungs- und Ärztebedarf in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde im Ausschuss vorgestellt. Jede Fraktion hat ein Exemplar als Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt bekommen.
Wir besprechen die Herausforderungen nicht nur am Schreibtisch oder anhand des vorliegenden Papiers. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin vor Ort unterwegs. Ich schaue mir dort passgenaue Konzepte an. Sie konnten anhand des Gutachtens und der Presse entnehmen, dass die Situation in Reichenbach in Bezug auf die ambulante medizinische Versorgung sehr angespannt ist. Ich war letzte Woche in Reichenbach. Ich habe mir mit den Partnern vor Ort passgenaue Konzepte angesehen. Es entstehen zwei neue Hausarztpraxen. Eine private entsteht direkt am Paracelsus-Klinikum und eine weitere sogenannte KV-eigene Praxis an einem anderen Standort. Diese Beispiele zeigen sehr deutlich, dass wir Lösungen finden und neue Wege ausprobieren müssen. Diese neuen Wege müssen gemeinsam mit den Beteiligten gegangen werden.
Wir sehen aber auch, dass wir ambulant und stationär viel stärker miteinander betrachten müssen. Gerade die räumliche Trennung lässt sich eben oft zugunsten beider Seiten auflösen. Die neu entstehenden MVZ sind letztlich gute Beispiele.
Doch muss ich an dieser Stelle eine Einschränkung vornehmen. Mein Haus hat eben nicht den eigentlichen Sicherstellungsauftrag, auch wenn das dieser Antrag suggeriert. Der Bundesgesetzgeber hat in Sachsen und der gesamten Bundesrepublik die Selbstverwaltung damit beauftragt. Sie erfüllen ihren Auftrag, wie ich meine, sehr gut. Dazu stehen wir. Der Koalitionsvertrag und die Koalitionäre haben sich bewusst, auch im Vertrag, zum Prinzip der Selbstverwaltung bekannt.
Was heißt das? Erstens hat die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen nach den Maßgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses den aktuellen Bedarfsplan 2016 aufgestellt. Bei dieser Bedarfsplanung spielt natürlich ebenfalls die Raumplanung eine wichtige Rolle. Die Krankenhausplanung wird beachtet.
Zweitens wurde der Bedarfsplan allen relevanten Stellen zur Stellungnahme vorgelegt. Das ist unter anderem das SMI und die Patientenvertretung. Das Ergebnis wird in Kürze bei der KV auf der Internetseite einsehbar sein.
Drittens nutzen wir die Möglichkeiten, die uns der Bundesgesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eröffnet hat. Ja, wir nutzen unser Mitberatungsrecht bei der Aufstellung und Anpassung von Bedarfsplänen in der ärztlichen Versorgung.
Frau Neukirch hat in ihren Ausführungen noch einmal das gemeinsame Landesgremium angesprochen. Aus Vertretern des Landes, der kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten wurde bereits im Jahr 2013 das gemeinsame Landesgremium zügig gegründet. Das Gremium und damit auch der Freistaat Sachsen kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Diese Empfehlungen werden auch abgegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten unser medizinisches Versorgungsnetz nicht schlechtreden.
Wir haben ein flächendeckend gutes medizinisches Versorgungsnetz, und die Selbstverwaltung, die Krankenkassen, die KV, die Krankenhausgesellschaft und die Patientenvertretungen sind wichtige, konstruktive Partner, um eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung in Sachsen auch in Zukunft sicherzustellen.
Ich möchte ganz kurz auf das 20-Punkte-Programm abstellen, aber nicht näher darauf eingehen, weil diese Punkte heute schon genannt wurden. Ich erinnere an das Stipendium-Programm, an Weiterbildungsverbünde oder an das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“. Nicht zuletzt wurde durch das GKV-Versorgungsgesetz die Möglichkeit geschaffen – auch das wurde bereits angesprochen –, dass Kommunen in der Zwischenzeit medizinische Versorgungszentren in Eigenregie oder in Eigenbetrieben gründen können.
Ich möchte zum Schluss noch einmal deutlich unterstreichen: Die medizinische Versorgung – ambulant/stationär – wird uns in Zukunft vor stärkere Herausforderungen stellen. Es ist keine leichte Lösung, die abzuleiten ist, sondern es ist eine Aufgabe, die einen längeren Zeitraum beansprucht, und an dieser Aufgabe arbeiten Verantwortliche im Gesundheitswesen, arbeitet das Sozialministerium in aktiven Gesprächen. Auch wenn wir nur die Rechtsaufsicht führen und nicht in die Selbstverwaltung eingreifen, sind wir uns dieser gemeinsamen Aufgabe und dieser gemeinsamen Verantwortung bewusst, und wir
gehen auch gemeinsame Schritte und initiieren gemeinsame Maßnahmen. Sie können mir glauben, dass wir diese Aufgabe ernst nehmen und uns dieser Aufgabe auch gemeinsam stellen.
Frau Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung, und nun schließt sich das Schlusswort der Fraktion DIE LINKE an, gehalten von Frau Kollegin Schaper.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, richtig, Selbstverwaltung ist aber immer noch ein Teil der staatlichen Verwaltung.
Herr Wehner, was Sie zum Arztbesuch und den Spezialisierungen sagten – da gebe ich Ihnen recht, das stimmt. Wir brauchen auch Kompetenzzentren bei elektiven Eingriffen. Aber leider fallen bei diesem Einsatz diejenigen durch das Raster, wo es nicht darum geht, einen geplanten Eingriff oder irgendetwas Geplantes vorzunehmen. MVZ: Dass wir mehr brauchen, auch das ist richtig. Wir haben sie in den Neunzigerjahren alle abgebaut und verteufelt. Umso schwerer ist es jetzt, das wieder aufzubauen. Auch dafür stehen wir LINKEN und sind bereit. Wir reden in dem Antrag auch von Rahmenbedingungen, um Krankenhäuser besser anzusiedeln.
Frau Neukirch, herzlichen Glückwunsch! Die Welt ist komplex. Die Welt ist kompliziert. Das ist ja mal eine klare Ansage. Vielen Dank dafür.
Zum freien Arztberuf: Von Eingreifen in den freien Arztberuf ist keine Rede. Es geht auch hier um die Rahmenbedingungen für die Unterstützung solcher. Seit zehn
Jahren wird hier darüber geredet. Wann haben denn die Stipendien gegriffen? Wie viele nehmen sie denn in Anspruch? Es geht auch darum, mit den Kommunen gemeinsam Rahmenbedingungen zu schaffen und sie finanziell zu untersetzen. Genau das soll erarbeitet werden – aber das möchte hier keiner verstehen.
Zum eigentlichen Antrag: Dass das Gutachten genommen werden soll, um im Prinzip die Krankenhausplanung zu unterstützen, dazu hat leider kaum jemand etwas gesagt. Es wurde auch nicht zur Kenntnis genommen, dass das Gremium der Ärztekammer im Eingangssatz in der Stellungnahme sagt, dass dem Ansinnen grundsätzlich zuzustimmen ist.
Der Antrag geht nicht weit genug, war auch ein Duktus. Es hätte jedem offengestanden, Änderungsanträge oder Ergänzungsanträge dazu zu machen. Was aber wirklich wehtut, ist, dass hier auch zum Teil fraktionsübergreifend – ich nehme die GRÜNEN hier explizit heraus – von Markt gesprochen wird.
Das ist bezeichnend. Sie unterstützen aber grundsätzlich die Position Ihrer Vorredner und der Frau Ministerin. Wir bleiben dabei als LINKE: Gesundheit ist keine Ware!
Nach dem Schlusswort, sehr geehrte Damen und Herren, stelle ich nun die Drucksache 6/6123 zur Abstimmung, und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/6123 nicht beschlossen, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge wie bekannt: AfD als Einbringerin, CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die AfD spricht jetzt Frau Kollegin Kersten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern wurde ausgiebig über die problematische Situation an Sachsens Schulen diskutiert, und beim Korrigieren meines Redeprotokolls gestern fiel mir der Zwischenruf von Herrn Ittershagen auf, der fragte, wo denn unsere Vorschläge blieben; von uns würde gar nichts kommen. Von daher darf ich Ihnen kurz auf die Sprünge helfen.
Wir hatten im März dieses Jahres unseren Antrag zur Erweiterung des FSJ Pädagogik eingebracht. Von allen abgelehnt.
Im Mai dieses Jahres hatten wir dem Plenum mit unserem Antrag „Sofortmaßnahme zur Lehrergewinnung“ konkrete Vorschläge unterbreitet, wie dem Lehrermangel zumindest teilweise abgeholfen werden kann. Von allen abgelehnt.
Ja, Herr Ittershagen, wie viele Anträge hat denn Ihre Fraktion zum Thema Verbesserung der Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt oder Verbesserung der Rahmenbedin
gungen unserer Lehrer eingebracht? Sie antworten mir nicht, aber ich kann es Ihnen sagen: keinen einzigen.
Von daher bleibt es jetzt Ihnen allen überlassen, den Wahrheitsgehalt des Zwischenrufes von Herrn Ittershagen einzuschätzen.
Wir jedenfalls haben vor der Sommerpause angekündigt, dass es nicht bei unseren bisherigen Anträgen bleiben wird, sondern dass wir uns weitere Gedanken machen werden, um die problematische Lehrersituation durch kurz-, mittel- oder langfristige Maßnahmen zu verbessern. Wir halten Wort und unterbreiten mit dem heutigen Antrag „Erweiterung des Sachsenstipendiums“ einen weiteren konkreten Vorschlag.
Im September 2015 wurde die Förderrichtlinie zum Sachsenstipendium erlassen. Danach sollen bis 2017 in zwei Schritten 100 Stipendiaten in das Programm aufgenommen werden. Die ersten 52 Stipendien wurden im Herbst vergangenen Jahres vergeben. Nach Auskunft der Kultusministerin bewarben sich damals mehr als 150 Studenten um ein solches Stipendium. Die Ministerin hatte gestern auf das Sachsenstipendium als erfolgreiches Instrument hingewiesen, und sicher erfahren wir auch heute noch die Anzahl der Bewerbungen für die zweite Runde des Sachsenstipendiums; denn die Bewerbungsfrist endete am 30.06. dieses Jahres.
Wie viele der Stipendiaten am Ende tatsächlich im ländlichen Raum als Lehrer tätig werden, wissen wir heute noch nicht. Wir hoffen aber, dass es auch alle die sein werden, die jetzt ein Stipendium bekommen. Das große Interesse daran belegt aber, dass die Chancen gut stehen, dass die Ziele des Sachsenstipendiums erreicht werden können.
Einen guten Ansatz lohnt es, weiter zu verfolgen bzw. weiterzuentwickeln. Da Sachsen nicht nur Probleme hat, für den ländlichen Raum Lehrkräfte zu finden, sondern gleichfalls Lehrermangel vor allem an Oberschulen, Förderschulen und Berufsschulen herrscht sowie sich zu wenig Lehramtsstudenten in naturwissenschaftlichen Fächern ausbilden lassen, sind wir überzeugt, dass mit den entsprechenden Stipendien in Analogie zum Sachsenstipendium Lehramtsstudenten in die Richtung gesteuert werden können, in denen Sachsen große Bedarfe hat.
In der Pressekonferenz der Kultusministerin zum Schuljahresbeginn gab Frau Kurth bekannt, dass von den rund 1 150 Bewerbern mit grundständiger Lehramtsausbildung lediglich jeder siebte in einem MINT-Fach ausgebildet war. Ich sagte es gestern bereits: Auf der 32. Landkreisversammlung am vergangenen Freitag in Burgstädt war von Frau Ministerin Kurth zu hören, dass wir alle aufgefordert sind, dafür Sorge zu tragen, dass die Studienplätze für das Lehramt für die Schulart Oberschule besetzt werden.
Damit passt unser vorgelegter Antrag wie die Faust aufs Auge. Denn einer der Schwerpunkte unseres Antrages ist die Motivation für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums
für die Schulart Oberschule. Unser Antrag umfasst unter Punkt 1 fünf Förderkategorien, für die Stipendien in unterschiedlicher Höhe möglich sein sollen. Das sind unter 1 a) 300 Euro für Studenten, die das Lehramt an Mittelschulen studieren, unter 1 b) 350 Euro für Studenten, die sich neben dem Lehramt an Mittelschulen in einem MINT-Fach ausbilden lassen, und unter 1 c) 400 Euro für Studenten, die sich ebenfalls für das Lehramt an Mittelschulen entschieden haben und in zwei MINT-Fächern ausbilden lassen. 1 d) und 1 e) beinhalten je ein Stipendium in Höhe von 300 Euro für Studenten in den Schularten Förderschule und Berufsschule.
Mit den unterschiedlichen Förderhöhen möchten wir diejenigen belohnen bzw. motivieren, die sich neben der Schulart Mittelschule zusätzlich noch für Ausbildungsfächer entscheiden, an denen besonderer Einstellungsbedarf besteht, nämlich die MINT-Fächer.