Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 6/6896 Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Zunächst frage ich in die Runde, ob einer der Berichterstatterinnen oder Berichterstatter das Wort zur mündlichen Ergänzung der Berichte wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass zu verschiedenen Beschlussempfehlungen einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet haben. Die Informationen, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen in der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichen
Die Tagesordnung der 43. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 44. Sitzung auf morgen, Donnerstag, 10. November 2016, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.