Protokoll der Sitzung vom 13.12.2016

Wir stellen den Antrag auf Studien, welche landesspezifische Konflikte, insbesondere die Verhaltensveränderungen des Wildes und deren Wirkung auf den Wald, mit konkreten Fakten unterlegen und regional anwendbare Lösungshilfen schaffen.

Weiterhin enthält der Änderungsantrag die Forderung, mit wissenschaftlicher Begleitung für sächsische Regionen spezifische und angepasste Obergrenzen für die Wolfsbestände festzulegen. Wenn diese erreicht sind, sollen unbürokratisch Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme und den Abschuss von Einzeltieren erteilt werden. In unserem Landkreis Görlitz gibt es ein Beispiel dafür, wie bürokratisch das zurzeit läuft. Da hatte ein Wolf die Räude. Es ist dem Landrat nicht gelungen, den Wolf in einer verträglichen Zeit zu entfernen, bevor dieser dann allein verendet ist. Damit war dann jede Genehmigung überflüssig. Es war dem Landrat nicht gelungen, diese Entnahme in einer angemessenen Zeit genehmigt zu bekommen.

Außerdem beantragen wir die Schaffung eines sächsischen Wildtiermanagements unter Eingliederung des bestehenden Monitorings für den Wolf, aber auch mit allen anderen bedrohten Tierarten.

Als letzten Punkt beantragen wir als ganz wichtig neben der fairen und unbürokratischen staatlichen Schadenersatzregelung für Nutztierhalter, gleichwertige Regelungen für den Verlust von Haus- und Jagdgebrauchshunden zu treffen.

Die Redezeit.

Es ist schön, dass wir jetzt aus Ihrer Stellungnahme, die uns gleichzeitig mit dem Änderungs

antrag auf den Tisch gekommen ist, erfahren haben, dass diese Regulierung schon im § 40 Abs. 6 des Naturschutzgesetzes erfolgt.

Deshalb stimmen Sie hier und heute bitte unserem Änderungsantrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Damit ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion eingebracht, und ich stelle ihn vorliegend in – –

(Räuspern bei der CDU)

Entschuldigung, die Gegenrede! Bitte, Herr von Breitenbuch. Fast hätte ich schon abstimmen lassen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Grimm! Wir ringen hier alle um die Akzeptanz von Naturschutz im ländlichen Raum. Das ist das Grundsatzthema. – Ich will die Frage zum Wiederaufleben der Wolfspopulation in Sachsen einmal so stellen: Ab wann gibt es Konflikte, die für die Menschen nicht mehr erträglich sind? Selbstverständlich ist es unsere politische Aufgabe, hier eine Mitte zu finden, und um diese ringen wir alle. Deswegen danke ich für die sachliche Debatte, über alle Fraktionen hinweg, denn es ist wichtig.

Es erweist sich aber vor Ort – wie in dem Dorf, das Lothar Bienst angesprochen hat –, wie Akzeptanz ermöglicht werden kann. Der Wolf hat ja eine weitergehende symbolische Bedeutung, sprich: Wird hier mit politischer Vernunft auf die Menschen eingegangen oder nicht? Darum ringen wir. – Oder ist man überfordert und fühlt sich alleingelassen aufgrund von Entscheidungen, die fernab dieser Situation entstehen, oder nicht? – Wir befinden uns also in Sachsen und auch in Deutschland in einer generellen Debatte.

Ihr Antrag, ich muss es Ihnen so sagen, ist keine Hilfe. Seit Jahren sind wir mit diesem Thema politisch eng an der Entwicklung. Was Sie hier aufgeschrieben haben, ist teilweise umfassender als das, was wir in unserem Antrag haben, aber trotzdem: Unser Antrag ist in sich schlüssig, weil er auf die Situation eingeht, darauf, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt. Damit wollen wir auch jetzt weiter arbeiten, deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

Auf einzelne Punkte möchte ich kurz eingehen, denn Sie haben sich hier die Mühe gemacht, ausführlich zu arbeiten. – Es geht um eine Obergrenze. Wir halten eine Obergrenze für schwierig. LUPUS ist letztendlich am Geschehen der Wölfe dran. Die Bürger beschreiben uns die Situation. Es wird also vor Ort gearbeitet. Wer soll Obergrenzen definieren? Das macht keinen Sinn. Obergrenzen sind zu starr und der Situation vor Ort in der Regel nicht angemessen. Deswegen können wir das nur ablehnen.

Des Weiteren wollen Sie das sächsische WildtierMonitoring zur ganz großen Blüte bringen. Das lehnen

wir ab. Es geht hier um den Wolf, es geht nicht um alle Wildtiere. Außerdem gibt es das in Deutschland schon für die Spezies Wolf. Das brauchen wir also auch nicht. – Es geht um Schadenersatzregelungen. Der Minister hat gerade schon angesprochen, wie intensiv wir auch an diesem Thema arbeiten. Sie sprechen das Thema Hunde an – auch daran arbeiten wir.

Es geht um Jagdstrategien. Dazu will ich kurz noch etwas als Jäger sagen: Selbstverständlich verändert der Wolf vor Ort das Verhalten des Wildes. Es wird immer über den Wolf gesprochen, –

Die Redezeit, Herr Kollege.

– aber dass ständig Unruhe in die Reviere kommt, macht es den Jägern sehr schwer. Auch das ist also ein wichtiger Punkt.

Zur Entnahme des Wolfes: Der Minister hat das Tabu gebrochen und den Abschuss formuliert. Ich halte es auch für richtig, dass wir mit diesem Wort arbeiten. „Entnahme“ klingt so, dass die Menschen es unklar finden.

Die Redezeit ist zu Ende.

Zur Aufklärung der Bevölkerung: Dass Sie der Bevölkerung sagen, dass

sie teilweise schuld an dem sei, was mit dem Wolf passiert, halte ich für unredlich.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Redezeit ist deutlich überschritten. Ich bitte um Einhaltung der Redezeit.

Gibt es weitere Stellungnahmen zum Änderungsantrag? – Das kann ich jetzt nicht erkennen.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag 6/7629 der AfD-Fraktion zur Abstimmung und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Oh, war das wieder knapp!)

Meine Damen und Herren, ich stelle nun den mit der Drucksachennummer 6/7236 vorliegenden Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Menge von Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag mit der Drucksachennummer 6/7236 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Voraussetzungen für ein systematisches Gesundheitsmanagement

im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen schaffen –

Analyse der Ausgangssituation umfassend betreiben

Drucksache 6/7137, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen jetzt Stellung nehmen. Die Reihenfolge: die einbringende Fraktion DIE LINKE, dann CDU, SPD, AfD, GRÜNE, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die LINKE jetzt Herr Kollege Bartl.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 30 Jahren, am 21. November 1986, verabschiedete die Erste Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung die OttawaCharta. Diese von der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen einberufene Konferenz definiert Gesundheitsförderung als – ich zitiere: „einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen“.

Grundlegende Voraussetzungen für Gesundheit sind laut der Charta: „Frieden, angemessene Wohnbedingungen, Bildung, Ernährung, Einkommen, ein stabiles ÖkoSystem, eine sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.“ Gesundheitsförderndes Handeln ziele demnach darauf ab

ich zitiere wieder: „durch aktives anwaltschaftliches Eintreten diese Faktoren positiv zu beeinflussen und der Gesundheit zuträglich zu machen“. Der Politik schreibt die Charta ins Stammbuch – Zitat: „Gesundheitsförderung beinhaltet weit mehr als medizinische und soziale Versorgung. Gesundheit muss auf allen Ebenen und in allen Politiksektoren auf die politische Tagesordnung gesetzt werden. Politikern müssen dabei die gesundheitlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen und ihre Verantwortung für Gesundheitsförderung verdeutlicht werden.“

Gesundheitsförderung im Sinne der Ottawa-Charta und der betriebliche Arbeitsschutz, dessen Wurzeln bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, sind die Grundpfeiler des Gesundheitsmanagements, das sich wissenschaftlich und praktisch in den letzten Jahren zum über den alleinigen Arbeitsschutz hinausgehenden betrieblichen Gesundheitsmanagement – abgekürzt mit BGM – entwickelt hat. Das BGM stellt sich nicht nur die Frage: Was macht in einem Betrieb, in einer Verwaltung etc. krank?, sondern weitergehend: Was macht bzw. hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund? – Dabei verbindet das BGM auf

die einzelne Person bezogene Verhaltensprävention im Sinne einer gesunden Selbststeuerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Verhältnisprävention, also dem Anstreben von gesunden Arbeitsbedingungen.

Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zum Thema stellt hinsichtlich der Umstände in der heutigen Arbeitswelt fest: „Arbeitsverdichtung, beschleunigte Arbeitsprozesse, zunehmender sowie andauernder Zeit- und Leistungsdruck sind Ursachen dafür, dass Beschäftigte sich an die schlechten Arbeitsbedingungen anpassen müssen und dadurch krank werden.“

Das gilt auch und gerade für den öffentlichen Dienst, auch im Freistaat Sachsen. Dem öffentlichen Dienst hängt immer ein wenig das Image an, dass es dort ruhig zugehe, gelegentlich wird auch vom „untätigen Beamten“ gesprochen oder vom „untätigen Verwaltungsmitarbeiter“. Das stimmt aber in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes längst nicht mehr, und das nicht nur in den anerkannten und kräftezehrenden Dienstzweigen der Polizei, der Justiz, des Justizvollzugs oder der Berufsfeuerwehr. Auch in der allgemeinen Verwaltung sind die oben ausgeführten Symptome mehr als akut. Denn, so die Studie weiter – Zitat: „Im öffentlichen Dienst werden erforderliche Investitionen nicht getätigt und mit immer weniger Personal immer mehr Aufgaben bewältigt. Zwangsläufige Konsequenzen: Demotivation, Mitarbeiter-Fluktuation und ansteigende Fehlzeiten.“

Genau diese Situation haben wir auch in Sachsen. Jahrelang feierten Sächsische Staatsregierungen in wechselnder Koalitionszusammensetzung nicht getätigte, aber erforderliche Investitionen und den überambitionierten, stupiden Personalabbau im Sinne einer Ideologie der schwarzen Null, einer falsch verstandenen Politik der Haushaltskonsolidierung auf Kosten der öffentlichen Infrastruktur und der öffentlich Beschäftigten.

Vor nicht allzu langer Zeit erhielten wir als Abgeordnete noch regelmäßig Stellenabbauberichte, deren Leitidee es war, dass der öffentliche Dienst in Sachsen nur so viele Mitarbeiter haben dürfe wie vergleichbare Flächenbundesländer im Westen der Republik. Das Ideal war der schlanke Staat. Ungeachtet der besonderen Situation Sachsens als Land, das soeben eine wirtschaftliche und politische Wende samt aller damit einhergehenden sozialen Verwerfung erlebt hatte, ungeachtet seiner geografischen Lage mit langen Grenzen zu Nachbarstaaten und der damit einhergehenden Probleme und Aufgaben, vor allem auch ungeachtet der Arbeitsbedingungen der Menschen, die im öffentlichen Sektor beschäftigt sind.

Die gesundheitlichen Konsequenzen ihrer Entscheidung haben die politisch Verantwortlichen dabei augenscheinlich nicht bedacht, und das entgegen der Forderungen der erwähnten Ottawa-Charta. Das rächt sich jetzt, vor allem Teile der Justiz, besonders des Justizvollzugs, und die Polizei fahren an der äußersten Belastungsgrenze.

Spätestens der Fall al-Bakr, aber auch die jüngsten schweren Vorkommnisse in den JVAs Zwickau und Bautzen haben desaströse Zustände der Personalausstattung im