Protokoll der Sitzung vom 13.12.2016

Spätestens der Fall al-Bakr, aber auch die jüngsten schweren Vorkommnisse in den JVAs Zwickau und Bautzen haben desaströse Zustände der Personalausstattung im

sächsischen Justizvollzug vor einer bundesweiten Öffentlichkeit offenbart. Allein der hohe Krankenstand bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den neuen sächsischen Justizvollzugsanstalten ist notorisch. Bei durchschnittlich 36 Fehltagen pro Jahr wegen Krankheit war dies in 2015 der bundesweit höchste Krankenstand. In den JVAs Chemnitz, Zwickau und Dresden liegt er fast noch zehn Tage höher. Das ist nicht verwunderlich, denn seit 2003 hat die Staatsregierung im Bereich des Justizvollzugs circa 400 Stellen abgebaut. Die verbleibenden Beschäftigten sind an der Grenze ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit angelangt.

Ähnlich ist die Situation bei der Polizei. Hier berichtete die „Leipziger Volkszeitung“ im April dieses Jahres, dass der Krankenstand bei der sächsischen Polizei doppelt so hoch sei wie im Durchschnitt der sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nämlich bei 8,4 % der Beschäftigten. Überlastungserkrankungen wie das Burnout-Syndrom sind im öffentlichen Dienst daher längst keine Ausnahmeerscheinung mehr.

Hier muss die Politik gegensteuern, und dringend gegensteuern muss auch der Landtag. Dazu gehört ein besseres, ausnahmslos den gesamten öffentlichen Dienst umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement.

Der Ressortarbeitskreis Gesundheitsmanagement beim Bundesministerium des Innern hat mit Beteiligung des DGB, des Beamtenbundes und ver.di 2014 ein Eckpunktepapier für ein Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung herausgegeben. Dieses empfiehlt ein Sechs-Schritte-Programm.

Dabei sollen in einem ersten Schritt Ziele und Strategien definiert werden, anschließend sich ein Überblick über Ressourcen und Strukturen in den Behörden verschafft werden, bevor eine Analyse der Situation in der betreffenden Behörde erfolgt. Diese Analyse ist Voraussetzung für das Finden von Handlungsschwerpunkten und das Ergreifen von Maßnahmen, die hinsichtlich ihres Erfolges evaluiert werden müssen. Instrumente dieser genauen Analyse des Istzustandes können zum Beispiel Fehlzeitanalysen, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Mitarbeiterbefragungen oder Einzelinterviews mit Beschäftigten sein.

Genau diese dringliche Analyse für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes fordern wir als Fraktion DIE LINKE mit unserem Antrag ein. Erste löbliche, aber bei Weitem nicht ausreichende Ansätze sind durchaus schon vorhanden. So hat das Staatsministerium der Justiz in einer Kleinen Anfrage bestätigt, dass im April 2016 das Projekt, ein nachhaltig wirksames betriebliches Gesundheitsmanagement, in sächsischen Justizvollzugsanstalten unter Leitung des Herrn Dr. Dahlke von der ChristianAlbrechts-Universität zu Kiel gestartet ist.

In den Justizvollzugsanstalten Dresden, Chemnitz und Waldheim und in der JVA Regis-Breitingen haben eingehende Mitarbeiterbefragungen stattgefunden, die erklärtermaßen als Grundlagen für Maßnahmen eines verbesser

ten Gesundheitsmanagements hier im sächsischen Strafvollzug genutzt werden sollen.

Die Ergebnisse werden zurzeit noch ausgewertet, wobei ein erster Bericht für die JVA Dresden schon bis Mitte November vorgelegt werden sollte. Vielleicht können Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow, dazu etwas sagen. Wir erwarten, dass der Landtag über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus diesen Befragungen generell und umfassend zeitnah informiert wird.

Nach unserer Überzeugung bedarf es derartiger Analysen nicht nur im Strafvollzug, sondern auch in allen anderen Bereichen, namentlich in denen, die ähnlich arbeits- und stressbelastet sind, darunter in der Polizei, in der Berufsfeuerwehr, aber auch in der kommunalen Verwaltung, wie es die Debatten der letzten Tage um die drohende Personalmisere in diesem Bereich bestätigen.

Selbstverständlich müssen aus diesen Analysen notwendige Schlussfolgerungen gezogen und Maßnahmen ergriffen werden, die zudem auskömmlich finanziell untersetzt werden müssen. Die Leistungsfähigkeit, Arbeitsfreude, Flexibilität, Innovationskraft, kurz die Gesundheit der Bediensteten und Angestellten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen muss uns das wert sein.

Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Der Antrag wurde eingebracht von Herrn Kollegen Bartl für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Wehner.

Sehr verehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Bartl! Wir sind uns grundsätzlich einig, dass natürlich die Gesundheitsprävention sehr entscheidend ist, und das allerdings in allen Behörden des Freistaates Sachsen.

Gesundheit ist in aller Munde. Sie wird fortlaufend in der Öffentlichkeit diskutiert. In persönlichen Gesprächen sind Sie schnell mit Ihrem Gegenüber einig: Es besteht Grundkonsens darüber, besser auf die Gesundheit zu achten. Wir sollten also mehr laufen. Oder: Rauchen ist tödlich. Ein Bandscheibenvorfall wird aufgrund des langen Sitzens hervorgerufen. Burn-out ist die neue Volkskrankheit schlechthin. Wir müssen uns gesünder ernähren, mehr Obst und Gemüse essen. All das sind Themen, die unseren Alltag prägen.

Provokant gesagt, ist es allerdings so, dass die Gefahr der Übersättigung besteht. Das heißt, Gesundheit kann so schnell zum Dogma werden. Zu häufig wiederholt, ist die Wirkung verpufft.

Fakt ist: Die Deutschen sind Bewegungsmuffel. Circa 60 % der Befragten aus einer Umfrage der HaufeUnternehmensgruppe verrichten ihre Arbeit hauptsächlich sitzend am Schreibtisch, und so bewegen sie sich viel zu

wenig. Die Hälfte der Befragten treibt gar keinen oder maximal eine Stunde Sport pro Woche – wohlgemerkt: pro Woche. Warum sollten Arbeitnehmer ausgerechnet am Arbeitsplatz lieber Sport treiben als zu Hause?

Ein Appell an die Eigenverantwortung bietet sich als erster Schritt zu mehr Gesundheitsprävention an. Es gilt also, dass Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement nur dann nachhaltig Erfolg haben können, wenn die Zielgruppe von dem Nutzen und der Notwendigkeit nachhaltig überzeugt ist.

Fakt ist auch – jetzt komme ich zu der Behörde, in der wir jetzt sitzen, der Landtagsverwaltung –, dass in der Landtagsverwaltung bereits einzelne Präventionsangebote bestehen. Ich nenne einige: beispielsweise den wöchentlichen Dienstsport, gemeinsamer Lauftreff in der Mittagspause, Grippeschutzimpfungsangebote, gute ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze durch Beschaffung von höhenverstellbaren Tischen und ergonomischen Bürostühlen, Angebote zur Mitnutzung der Gesundheitsförderung und der Bewegungsprogramme der sächsischen Staatsministerien.

Doch die Realität zeigt: Nur ein sehr kleiner Teil der Angestellten nutzt bis jetzt dieses Angebot. Ein wirkliches Argument für ein Gesundheitsmanagement wäre ein ausdrücklicher Wunsch der Mitarbeiter und Angestellten, und nicht, weil wir ihnen in den Mund legen und suggerieren, dass sie unbedingt ein solches Management von oben brauchen. Das ist also ein generelles Problem, das es in der Gesundheitsförderung zu überwinden gilt.

Die Inanspruchnahme angebotener Präventionen, die ich gerade ansprach, erfolgt also zu wenig. Ein typisches Bild zeigt sich: Die Jungen, Gesunden, aufs Wohl Bedachten und Begeisterten sind diejenigen, die die Angebote annehmen; aber diejenigen, die sie wirklich erreichen sollten, lehnen sie ab. Zwingen können und wollen wir natürlich niemanden zur Gesundheitsprävention. Gerade die Männer – hierbei sind die Männer einmal anders zu betrachten als die Frauen – sind als Zielgruppe für die Präventionsangebote eher voreingenommen und häufig desinteressiert. Es heißt dann zur Gesundheitsprävention von den Männern: Das ist doch Quatsch. Zum Sport heißt es: Das ist doch eher Herumgehopse. Zum Gemüse heißt es: Grünzeug brauchen wir nicht.

Gerade in den Bereichen der Justizvollzugsanstalten, der Feuerwehr und Polizei ist die Anzahl der männlichen Mitarbeiter und Beschäftigten eher hoch, und diese Barrieren – insbesondere die Vorurteile, die noch bestehen – gilt es abzubauen. Das erfordert viel Kraft, Engagement und Zeit.

Weitere Barrieren ergeben sich aus der Überalterung des Personalkörpers, die Prävention allgemein betreffend, die Überstunden- und Mehrarbeitshäufung. Dieser ist nicht oder nur indirekt durch ein Gesundheitsmanagement entgegenzuwirken.

Eine Überprüfung von Angebot, Aktualität, Qualität und Auslastung bestehender Fort- und Weiterbildungsangebo

te ist dennoch notwendig. Das haben Sie, Herr Kollege Bartl, bereits angedeutet.

Ein weiterer von der Linksfraktion angesprochener Punkt ist die hohe Anzahl an Krankenständen. Die Ursachen für hohe Krankenstände können vielseitig sein, das ist klar. Man kann nicht zwingend auf einen schlechten gesundheitlichen Zustand schließen.

In diesem Zusammenhang ließe sich beispielsweise auch auf die wachsende Zahl der älteren Beschäftigten im öffentlichen Dienst schließen. Diese sind bekanntermaßen zwar nicht häufiger krank, aber wenn sie krank sind, dann wesentlich länger. Die Umstände, Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen der verschiedenen Bereiche des öffentlichen Dienstes sind kaum miteinander vergleichbar. Es ist wichtig, die Ursachen zu ergründen, gern auch mithilfe einer umfassenden Mitarbeiterbefragung – aber nicht pauschal, wie hier vorgeschlagen, nach dem Gießkannenprinzip.

Prinzipiell ist also die Idee einer gesundheitsförderlichen Gestaltung des Arbeitsplatzes sowohl auf die Verhältnisse als auch auf die Verhaltensebene der Mitarbeiter bezogen eine gute Idee, aber eine übergestülpte Analyse aller Bereiche des öffentlichen Dienstes wäre aus Sicht der CDU-Fraktion der falsche Weg.

Wir müssen aber auch bei diesem sensiblen Thema sorgsam die Wirkung auf die öffentliche Meinung beachten. Für mich ist es ein wichtiger Aspekt, dass die Gesundheitsförderung auch die Anerkennung in der Bevölkerung hat. Wenn wir Gelder für die langfristige Vorbereitung eines Gesundheitsmanagements im öffentlichen Dienst einsetzen, dann müssen wir das in der Öffentlichkeit umfassend und klar argumentieren, sonst entsteht schnell der Eindruck oder die Meinung mit negativem Beigeschmack – Sie kennen diese saloppen Formulierungen –: Jetzt entspannen die sich noch auf der Massagebank, die sollten eigentlich arbeiten. Oder: Stressbewältigung und Gymnastik anstatt arbeiten, und alles das finanziert der Steuerzahler. Hier müssen wir auch unsere Mitarbeiter schützen. Ich hoffe, das wird uns entsprechend vereinen.

Die finanziellen Mittel sind also lieber in die Einführung, Umsetzung und ganzheitliche Abstimmung aufeinanderzubringen. Die Analyse von oben herab wäre aus unserer Sicht nicht zielführend. Stattdessen plädieren wir für eine schrittweise Einführung. Das kann entsprechend auch Synergieeffekte induzieren.

Nehmen wir die drei Justizvollzugsanstalten Dresden, Chemnitz und Waldheim sowie die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen; das hatten Sie auch angesprochen. Die Befragungsergebnisse aus dem Projekt „Ein nachhaltig wirksames Betriebliches Gesundheitsmanagement in sächsischen Justizvollzugsanstalten“ können als Basis für weitere Untersuchungen genutzt werden, so wie auch die durch das Projektmanagement erarbeiteten Maßnahmen auf ihre Anwendbarkeit in weiteren Einrichtungen überprüft werden. Aber bitte nicht voneinander losgelöst analysieren, sondern voneinander profitieren.

Zum Schluss: Wie es aus dem Bericht des Justizministeriums hervorgeht, gibt es beispielsweise die Bemühung zur Auswertung von Hilfs- und Beratungsangeboten für Angestellte. Eine Etablierung eines Beratungszentrums wurde angeregt. Diese Verhandlungsstruktur könnte beispielsweise durch Kompetenzerweiterung und Gesundheitssystem umfassender genutzt werden.

Zusammenfassend haben wir es hier mit einem sehr wichtigen Thema zu tun. Unser Ansatz ist ein anderer, und wir sollten auch das würdigen, was in der letzten Zeit passiert ist. Deswegen werden wir heute Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Nach Kollegen Wehner folgt Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute auf Antrag der LINKEN über ein systematisches Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. Bevor ich zum konkreten Antrag komme, gestatten Sie mir bitte, dass ich ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Stellenwert eines Gesundheitsmanagements im sächsischen öffentlichen Dienst mache.

Wie groß der Stellenwert und wie groß die Bedeutung ist, sieht man allein schon daran, dass ich als Innenpolitiker den dritten Redebeitrag halte, und vor mir ein Gesundheits- und ein Rechtspolitiker eine Rede zu diesem Thema gehalten haben. Es ist ein Thema, das sozusagen die Verwaltung in allen Bereichen der sächsischen Behörden angeht.

Als SPD ist uns das Thema wichtig. Aus diesem Grund hat es auch im Koalitionsvertrag Einzug gehalten. Im Kapitel „Innovative und bürgernahe Verwaltung“ steht auf Seite 98: „Wir verstehen ein umfassendes strategisches Gesundheitsmanagement als eine Aufgabe aller Landesbehörden und werden die Umsetzung aktiv fördern.“ Wir sind der Meinung, dass ein gutes partnerschaftlich gelebtes und nachhaltig aufgebautes Gesundheitsmanagement viel dazu beitragen kann, den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zu verbessern. Es geht sowohl um die Situation des einzelnen Beschäftigten als auch um die generelle Arbeitssituation, die Arbeitsbedingungen.

Natürlich verbessert sich dadurch auch die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zur Gänze. Das ist begrüßenswert. Mir ist es aber wichtig zu betonen, dass es nicht das alleinige Ziel ist, eine höhere Leistungsfähigkeit im Sinne von „der Laden muss funktionieren“ zu erzeugen.

Zuvorderst geht es uns um die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um deren Gesundheit und um deren Arbeitsbedingungen. Ich sehe auch den Freistaat Sachsen und seine einzelnen Behörden als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in der Fürsorgepflicht. Es geht also ganz konkret darum,

durch präventive Maßnahmen die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, zu erhalten sowie gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen generell zu vermeiden.

Weil es hier um die Interessen der Beschäftigten und nicht nur um die Perspektive des Dienstherrn oder Arbeitgebers geht, ist es auch so wichtig, dass die Personalvertretungen mit ins Boot genommen werden.

Als wir vor ziemlich genau einem Jahr im Dezember 2015 das Sächsische Personalvertretungsgesetz im Landtag überarbeitet hatten, war es daher eines der Anliegen der Koalitionsfraktionen, die Grundsätze für dienststelleninternes Gesundheitsmanagement der vollen Mitbestimmung durch den Personalrat zugänglich zu machen. Damit wollen wir erreichen, dass Dienstherr und Bedienstete gemeinsam konstruktiv und auf Augenhöhe an Lösungen arbeiten.

Aber auch im Doppelhaushalt der nächsten zwei Jahre bildet sich dieses Thema ab. Wir werden morgen und übermorgen darüber sprechen, in epischer Breite nehme ich an. Auch da kommt dem Thema Gesundheitsmanagement eine größere Bedeutung zu, als noch vor ein paar Jahren.

Beispielhaft möchte ich auf den Einzelplan 03 des Innenministeriums eingehen. Wir haben einen neu geschaffenen Haushaltstitel „Ausgaben im Rahmen des Gesundheitsmanagements“ und werden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 35 000 Euro für Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements mit überwiegendem Fortbildungscharakter zur Verfügung stellen. Hinzu kommen diejenigen Mittel, die im Rahmen der Unterstützung aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes für das Gesundheitsmanagement vorgesehen sind. Im Vergleich zu 2016 erhöhen wir dabei um 50 000 Euro. Selbst bei dem Titel für Ausgaben für Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände findet sich das behördliche Gesundheitsmanagement wieder. Hierbei geht es dann wahrscheinlich eher um die Verhältnisprävention als um die Verhaltensprävention.

Ich denke, dies alles zeigt sehr deutlich, welchen Stellenwert die Koalition aus SPD und CDU dem Gesundheitsmanagement beimisst. Ich denke, das trägt auch schon Früchte; denn innerhalb der Verwaltung wird dieses Thema inzwischen viel ernster genommen und es werden bereits erste Maßnahmen ergriffen.