Oliver Wehner
Sitzungen
6/1
6/4
6/10
6/19
6/22
6/24
6/35
6/40
6/42
6/45
6/47
6/56
6/59
6/63
6/64
6/65
6/69
6/70
6/71
6/72
6/74
6/75
6/79
6/82
6/85
6/87
6/90
6/91
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht jetzt um das Thema Krankenhaus, um das Thema Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz. Ich bin dankbar, dass wir in Sachsen eine besonders gute Krankenhauslandschaft haben. Das liegt auch daran, dass wir eine stetige Krankenhausplanung haben, die hier auf einem sehr hohen Niveau ist. Ich bin auch dem Ministerium für Gesundheit sehr dankbar, dass diese Krankenhausplanung hier mit sehr viel Augenmerk und Weitsicht in den letzten Jahren so geplant und durchgeführt worden ist.
Frau Schaper, ich versuche Ihnen doch zumindest erst einmal etwas anzubieten.
Das haben wir jetzt hier im Gremium, das wir einsetzen wollen, um das Krankenhausgesetz zu verbessern. Ich
weiß, das wird Ihnen zu langsam gehen und das hätte schon längst passieren müssen, aber wir wollen doch zumindest den Versuch unternehmen, uns gegenseitig zuzuhören.
Wollen Sie zwischenfragen?
Das Sächsische Krankenhausgesetz ist schon seit 1993 in dieser Form, wie es jetzt vorliegt, in Kraft und wurde nur marginal geändert. Deswegen sollte man sich darüber einig werden, wie man in Zukunft dem Thema Krankenhaus und Krankenhauslandschaft gegenübersteht.
Sie wissen natürlich, dass sich seit 1993 die Gesellschaft verändert hat. Es gibt sehr viele ältere Menschen, es gibt also eine veränderte Bevölkerungszusammensetzung, und Sie sehen auch, dass die Krankenhäuser viel mehr in das Thema Altersmedizin gehen und dort auch Schwerpunkte legen.
Auch die sektorübergreifende Versorgung wird immer mehr zum Thema in der normalen Versorgung, nämlich
dass sektorübergreifende Behandlungsmethoden hier auch Einzug in den Alltag gefunden haben.
Wir wollen hier gern eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich mit der Zukunftsausrichtung beschäftigt, und in dieser Arbeitsgruppe sollen Mitglieder des sächsischen Krankenhausplanungsausschusses sein, es sollen neutrale externe Sachverständige sein und natürlich auch das Sozialministerium – und das alles bis zum 30. Juni 2021, sodass dann auch der nächste Sächsische Landtag ein entsprechendes Gesetz verabschieden kann.
Es wird um Themen gehen wie den demografischen Wandel, die technische Entwicklung, die Digitalisierung, die sektorübergreifende Versorgung, die Kapazitäten und Steuerung, die Versorgung im ländlichen Raum und in der Stadt – es ist ja ein großer Unterschied, ob Sie hier in der Stadt Versorgung anbieten oder im ländlichen Raum –, die Qualität der Versorgung, verbindliche Qualitätsvorgaben und entsprechende bundesrechtliche Regelungen, die immer wieder im Freistaat Sachsen umgesetzt werden müssen.
Deswegen bitte ich Sie, dass Sie unserem Antrag „Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz“ heute und hier zustimmen.
Vielen Dank.
Ja, Herr Präsident, das möchte ich gern tun. Da hier der Wunsch aufkam, dass ich noch etwas dazu sage, möchte ich jetzt auch die Chance dazu nutzen.
Wir lehnen den Antrag aus zwei Gründen ab: Erstens wollen wir ganz konkret das Krankenhausgesetz nennen, weil es uns wichtig ist, dass es dieses Gesetz gibt. Zweitens wird in Punkt 3 über pflegerisches Personal gesprochen. Das gilt für jeden einzelnen Punkt, der aufgeführt ist – darin geht es immer um Personal. Deswegen wollen wir diesen Punkt nicht extra aufführen.
Wir lehnen den Antrag daher ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie haben heute alle Ihren Impfausweis dabei. Wir wollen heute Impflücken schließen und anders als das letzte Mal, als ich Sie nach dem Organspenderausweis gefragt habe, ist das Impfen noch viel einfacher als das Spenden von Organen.
Sie kennen die aktuellen Debatten um die Impflücken und die Impfpflicht. Die Frage ist: Soll es eine Impfpflicht geben oder soll es auf Freiwilligkeit beruhen? Fakt ist, schweren Krankheiten kann durch Impfungen vorgebeugt werden und sie können sogar besiegt werden. Sie kennen Mumps, Masern und Röteln. Diese Krankheiten haben teils schwere Verläufe, wie Lungenentzündung, Gehirnentzündung; ja, bis zum Tod kann das gehen. Dass diese Gefahr allgegenwärtig ist, zeigen die aktuellen Zahlen. Wenn man das Jahr 2018 mit dem Jahr 2019 vergleicht, dann ist es so, dass sich die Masernerkrankungen in Deutschland verdreifacht haben. Die Ursache ist eine zu große Impflücke. Für die Schließung dieser Impflücke können wir etwas tun.
Flächendeckendes Impfen ist eine Erfolgsgeschichte. Kinderlähmung (Polio) ist für die EU kein Thema mehr. Dies ist in der Europäischen Union besiegt. Die Pocken sind weltweit ausgerottet. Das zeigt, dass das Impfen ein wichtiger Gegenstand für die Aktuelle Debatte ist. Also muss es auch das Ziel sein, die Masern, nämlich die Erkrankung, bei der die Zahlen in Deutschland und auch weltweit wieder gestiegen sind, auszurotten. Um das zu erreichen, ist eine Durchimpfungsquote von mehr als 95 % notwendig. Wenn man sich die Realität anschaut, wie hoch die Durchimpfungsquote ist, stellt man fest, dass die Schulkinder lediglich eine Durchimpfungsquote von 80 % haben. Das ist zu wenig und damit geht Gefahr für Leib und Leben einher.
Die Durchimpfungsquote von 95 % schützt auch Nichtgeimpfte. Wir nennen das dann Herdenimmunität. Stellen Sie sich vor, Sie haben zwei Kinder, eins ist fünf Jahre alt, geht in den Kindergarten und ist geimpft, und das Baby, das zu Hause ist und vielleicht noch nicht geimpft werden kann, bekommt dadurch auch den Schutz, dass es sich nicht ansteckt. Andersherum wäre es sehr viel dramatischer. Wir haben zwei Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
Das ist zum einen die Aufklärung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat das Projekt „Wo ist mein
Impfpass?“ bereits gestartet und erfolgreich umgesetzt. Wir haben auch die Möglichkeit, an alle Erwachsenen zu appellieren, dass diese Impflücken geschlossen werden müssen. Wir können auch diese Debatte im Landtag dafür nutzen.
Das zweite Instrument – und das ist ein sehr viel schärferes Schwert – ist die Möglichkeit, die allgemeine Impfpflicht einzuführen. Diese Impfpflicht wäre genau richtig und gerade beim Besuch eines Kindergartens zu verlangen, um alle Kinder, die nicht geimpft werden können, zu schützen. Mich hat sehr gewundert, dass sich die GRÜNEN bereits in der Aktuellen Debatte gegen so eine Impfpflicht ausgesprochen haben. Wer sonst immer in das Leben der Menschen eingreift, wer Verbote oder Enteignungen fordert,
aber bei diesem wichtigen Punkt letztendlich auf eine Impfpflicht verzichtet, der müsste anders reagieren, denn hier könnten Sie wirklich etwas erreichen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! – Darüber freue ich mich, Herr Zschocke. Dann steht ja der Impfpflicht nichts mehr im Wege.
Herr Präsident! Ich darf mich zunächst einmal für die angenehme und sachliche Diskussion bedanken, denn es ist klar geworden, dass Impfen wichtig ist. Man muss allerdings genau unterscheiden, was eine allgemeine Impfpflicht ist und was eine Impfpflicht ist, die sich an den Besuch einer Kindertagesstätte anschließt. Das ist hier von einer Fraktion miteinander vermengt worden. Wenn sich jemand gegen eine allgemeine Impfpflicht ausspricht, dann heißt das, dass sich nicht jeder per Gesetz impfen lassen muss. Wenn er aber dennoch sagt, dass der Besuch einer Kindertagesstätte mit einer Impfpflicht einhergeht, dann ist das richtig. Letzteres ist absolut zu fordern und auch zu begrüßen.
Weiterhin gab es die Kritik, dass jemand vor einem Jahr noch gesagt hat, er sei gegen eine Impfpflicht, jetzt aber sagt, er sei für eine Impfpflicht. Das ist ein Prozess. Man geht ja nicht in den politischen Diskurs und sagt: „Ich bin für die Pflicht“, sondern man wartet zunächst einmal ab, wie sich die Zahlen entwickeln. Wir haben immer gesagt, dass wir erst einmal schauen, wie sich die Durchimpfungsquote entwickelt. Erst, wenn sie eine Rate von 95 % nicht erreicht, das heißt, wenn weniger als 95 % der Menschen freiwillig zum Impfen gehen, dann braucht man eine gesetzliche Impfpflicht. An dem Punkt sind wir jetzt auch angelangt.
Ja, Herr Präsident, das würde ich gerne. Denn wir hatten die Diskussion, Herr Zschocke, ob wir für oder gegen eine Impfpflicht sind. Ich hatte Ihnen unterstellt, dass Sie gegen eine Impfpflicht seien, und dann hatten wir debattiert. Jetzt haben Sie Risiken aufgezeigt und kritisiert, was so eine Impfpflicht mit sich brächte. Ich wollte Sie eigentlich fragen, ob Sie nun für oder gegen eine Impfpflicht sind.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen! Wir sehen bei der Enquete-Kommission, also dem Sonderausschuss des Landtags: Der Parlamentarismus funktioniert. Abgeordnete und Experten haben die Möglichkeit genutzt, sich intensiv in hochkomplexe Fragestellungen einzuarbeiten, und die Chancen ergriffen, Lösungsvorschläge vorzubereiten. Das ist ein gutes Zeichen, weil es in den letzten Jahren viele Diskussionen von Menschen gab, die sich auf den Marktplatz gestellt und Parolen geschrien haben; aber wenn es um wesentliche Punkte geht und darum, sich intensiv mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dann haben die gleichen Menschen gestreikt. Deshalb bin ich sehr froh, dass sich alle Fraktionen in diesen Prozess eingebracht haben. Wir haben in der Enquete-Kommission viele Probleme konsensuell besprochen, wir haben Kompromisse diskutiert und letztendlich einen guten Vorschlag unterbreitet, wie die Pflege in Sachsen besser gestaltet werden kann.
Mein Dank geht zuvorderst natürlich an die Experten, die Akteure aus dem Bereich Pflege, die uns so ausgestattet haben, dass wir überhaupt aussagekräftig waren. Mein Dank geht an die Mitarbeiter, speziell in der Landtagsverwaltung, die uns alles möglich gemacht haben, um in diesem Sonderausschuss professionell zu arbeiten. Mein Dank geht an die Mitarbeiter der jeweiligen Fraktionen, die diese sehr stark unterstützt haben, und natürlich an all die lieben Kollegen aus allen Fraktionen, die sich ebenfalls an dem Bericht beteiligt haben.
Wenn man einmal das Organisatorische beiseitelässt und sich ganz klar mit den Fakten beschäftigt – das wird heute sicher in der Diskussion noch besonders deutlich –, so haben wir hier einen Dreiklang aus Pflege als Beruf – also jene, die hauptamtlich mit dem Thema Pflege zu tun haben – den zu Pflegenden und deren Angehörigen sowie
der Infrastruktur, also all dem, was auf kommunaler Ebene passiert. Dieser Dreiklang hat uns im gesamten Bericht beschäftigt, und wenn Sie so wollen, dann haben wir den Bericht geclustert und strukturiert; denn jeder hat seine Erlebnisse und Erfahrungen mit dem Thema Pflege, und hierbei ist es ganz besonders wichtig, den Scheinwerfer immer genau auf ein Bild zu lenken.
Ich möchte noch sagen, dass die Pflege in Sachsen ein gutes Niveau hat. Jeder, der pflegebedürftig ist, bekommt auch pflegerische Unterstützung. Das muss man bei allen Dingen, die verbessert werden können, immer wieder unterstreichen. Wir sind in Sachsen, in Deutschland mit der Versorgung so gut aufgestellt wie kaum ein anderes Land. Deshalb ist es gut, das an dieser Stelle zu unterstreichen, denn die Pflege funktioniert.
Aber es gibt Verbesserungsmöglichkeiten, und wenn ich zu dem Dreiklang zurückkomme, zum Bereich der Pflegekräfte, dann sieht man – das entnehmen Sie auch der Presseberichterstattung –: Die Nachwuchsgewinnung im Bereich Pflege ist wahrscheinlich das Wichtigste, das sich zurzeit als Aufgabe für die Politik stellt. Wir werden in unserem Land teilweise neue Pflegekräfte durch gesteuerte Zu- und Einwanderung bekommen; das muss man ebenfalls sagen. Auch dort gibt es die wildesten Diskussionen. Dies ist ein ganz konkretes Beispiel, wie Menschen mit Migrationshintergrund hier eine neue Chance, eine sinnvolle Arbeit und Integration erfahren können.
Das zweite Thema ist die Reformation der Pflegeausbildung hin zu einer generalistischen Ausbildung, sodass sich der Jugendliche, der in das Pflegesystem kommt, in seiner Karriere entscheiden kann, ob er den Bereich Altenpflege verlässt und in den Bereich Kinderkrankenpflege oder in den normalen Bereich Krankenhauspflege – umgangssprachlich: Krankenschwester bzw. Krankenpfleger – geht. Das ist die Möglichkeit für den jungen Menschen: dass er eine Flexibilisierung seiner beruflichen Laufbahn erhält.
Eine Frage, die sich die Enquete-Kommission ebenfalls gestellt hat, ist, ob die hohe Zahl an Teilzeitarbeitskräften gesenkt werden kann, sodass es mehr Vollzeit- und weniger Teilzeitkräfte gibt. Dabei sind die Möglichkeiten sicherlich etwas begrenzt; aber auch das soll geprüft werden. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen war ein weiterer wesentlicher Punkt; denn wenn die Arbeitsbedingungen besser sind, ist es möglich, länger zu arbeiten.
Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass die Vergütung in Form von Tarifverträgen flächendeckend umgesetzt wird bzw. Tarifverträge in den einzelnen Einrichtungen angewendet werden. Bei der ambulanten Krankenpflege ist es wichtig, dass die Leistungen, die im ländlichen Raum erbracht werden, insgesamt vergütet werden, also jede einzelne Teilleistung gerecht vergütet wird.
Ein weiterer Punkt sind die Pflegenden, die zu Pflegenden und deren Angehörige. Hier hat die Analyse deutlich gezeigt, dass die Menschen in der Stadt und im ländlichen Raum leben wollen, aber eben, solange es geht, zu Hause, und dann, wenn die Pflege zu Hause durch die Angehörigen und den Pflegedienst nicht mehr möglich ist, in einem Pflegeheim – aber dann auch transparent: Das Pflegeheim muss von den Angehörigen und den zu Pflegenden bewertet werden.
Pflege muss bezahlbar sein, das ist richtig. Das war auch die Diskussion in den letzten Wochen. Dabei ging es darum, ob der Freistaat Sachsen ein Pflegewohngeld bezahlen kann oder nicht. Der Bericht der EnqueteKommission sagt ganz klar: Wir wollen die Prüfung des Pflegewohngeldes oder einen Investitionszuschuss für die Patienten und Bewohner. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob man die Pflege insgesamt voll bezuschussen möchte, ob es also sozusagen eine Vollversicherung für jeden gibt, oder ob man sagt: Die Pflege geschieht nach einem Teilkaskoprinzip, sodass jeder erst einmal einen Grundbetrag erhält, aber auch selbst in der Verantwortung steht, und derjenige, der sich die Pflege nicht leisten kann – beispielsweise aufgrund niedriger Rente –, hat nach Bedarfsprüfung auch die Möglichkeit, Geld vom Staat zu bekommen. Aber es gibt in unserem Staat noch die Bedarfsprüfung, die ebenfalls näher beleuchtet werden soll.
Die Kommune soll näher an den Bürger heranrücken. Die Kommunen wissen am besten, welche Bedarfe die Bürger vor Ort haben. Wir haben bereits jetzt die Pflegekoordinatoren in den Landkreisen erfolgreich eingeführt. Die Beratung über die Pflegekasse ist inzwischen ein gesetzlicher Anspruch des Patienten. Aber diese Beratung und die Vernetzung der Akteure vor Ort soll weiter intensiviert werden. Die Einbeziehung der Nachbarschaft und des sozialen Umfelds ist besonders wichtig. So kann auch erreicht werden, dass soziale Teilhabe länger möglich ist.
Zum Schluss noch ein kurzer Ausblick in einem Satz: Der Sächsische Landtag wird sich nicht nur heute mit dem Thema Pflege beschäftigen, sondern wir haben jetzt bereits das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Hierbei geht es darum, dass gerade im Bereich der alternativen Wohnformen, also der Pflege-WGs, Möglichkeiten geschaffen werden, dass ältere Menschen einfacher und besser sowie niedrigschwellig zueinanderfinden können, und geprüft wird, welche Alternativen es zur ambulanten Krankenpflege sowie zum Pflegeheim gibt. Das ist wichtig, und hier kann das Parlament im gesetzgeberischen Verfahren zeigen, dass wir weiterhin aktiv sind.
Die Enquete-Kommission „Pflege“ hat also einen wichtigen Anstoß gegeben, einen wichtigen Beitrag geleistet und eine wichtige Diskussion in der Bevölkerung angestoßen. Nun hat sie die Möglichkeit, die Handlungsempfehlungen konkret umzusetzen.
Vielen Dank dafür.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank. Das war die Stellungnahme des Vorsitzenden der EnqueteKommission. Es schließen sich nun die Stellungnahmen der Fraktionen an. Es beginnt Herr Schreiber für die CDU-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir werden jetzt mit diesem Antrag und dem Vorschlag für die Fraktionen etwas für Kinder und Jugendliche tun. Das ist auch die Einladung an die Fraktion DIE LINKE, tatsächlich etwas für Kinder zu tun; denn das hat ja mit dem vorangegangenen Antrag noch nicht geklappt.
Wir haben laut Situationsbeschreibung von 20 % der Kinder und Jugendlichen im Laufe ihrer Jugend psychische Auffälligkeiten zu betrachten. Es geht zum Beispiel um Bulimie, Depressionen, Zwänge oder ADHS. Die meisten dieser Kinder und Jugendlichen werden im Laufe ihrer Jugend wieder gesund, aber einige sind auf Dauer krank.
Diese Krankheiten haben verschiedene Ursachen. Das kann die Schule sein, Stress im Allgemeinen, Lebensbedingungen, Internetkonsum oder auch das bekannte Mobbing. Die Eltern sind dann oft ratlos. Sie gehen erst zum Kinderarzt, dann zum Psychiater oder zum Psychotherapeuten, und dort haben wir es zum Teil mit langen Wartezeiten zu tun. Das können, wenn man sich das einmal in Dresden anschaut, sechs bis acht Wochen sein. Weitere Termine können dann bis zu sechs Monate Wartezeit mit sich bringen, und ein stationärer Aufenthalt ist meist erst nach über neun Monaten zu erreichen.
Der Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen verschlechtert sich in dieser Zeit natürlich, und die Kosten für die Jugendhilfe werden entsprechend steigen. Dies
alles ist schlecht für die Entwicklung des Kindes, und Sie können sich denken, dass so schnell wie möglich Abhilfe geschaffen werden sollte. Deshalb liegt Ihnen ein Antrag vor: Im ersten Teil ist er ein Berichtsantrag und im zweiten Teil geht es um die konkrete Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure. Die Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und sie mit dem kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst zu verbinden, das soll das Ziel sein. Die Auffälligkeiten bei den Kindern, also die Krankheitsdiagnose, muss schnell festgestellt werden.
Hierzu können Sie im Antrag lesen, dass die Verwendung und die Etablierung von digitalen Lösungen ein wichtiger und interessanter Baustein in diesem Bereich ist. Das bedeutet, dass das Erstgespräch mit dem Patienten sofort über den Bildschirm oder über das Telefon an den entsprechenden Experten übermittelt wird. Das sorgt dafür, dass die Diagnose sehr schnell gestellt und dem Kind bzw. dem Jugendlichen sehr schnell geholfen werden kann. Diejenigen, die hier besonders im Thema stecken, kennen dieses Netzwerk schon von den Schlaganfallnetzwerken, bei denen das auch funktioniert.
Also: Der Patient rückt näher an den Spezialisten. Der Spezialist ist sofort da. Die Behandlung kann schneller stattfinden. Das wollen wir mit diesem Antrag erreichen. Wir bitten um Ihre Zustimmung.
Ja, das mache ich für beide Fraktionen. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich erst einmal für die Debatte bedanken und dafür, dass Sie in Aussicht gestellt haben, diesem Antrag zuzustimmen. Ich darf mich für das Protokoll auch noch bei Herrn Prof. Rösner, dem Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Dresden, bedanken, der in vielen Gesprächen diese Initiative begleitet hat. Ich denke, wir bekommen hier zusammen einen guten Antrag hin.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Es wäre noch einmal interessant, dass Sie skizzieren, warum es immer zu diesen Ausbrüchen von multiresistenten Erregern kommt, also, was das Tückische bei diesen Keimen ist. Es passiert doch immer wieder und man bekommt das so richtig nicht in den Griff.
Dann hatten Sie die Netzwerke angesprochen. Könnten Sie dazu etwas ins Detail gehen, was zum Beispiel die Zeitschiene betrifft? Also, wann kann man mit welchem Schritt rechnen? Wie wird das ganz konkret mit Leben erfüllt? – Danke.
Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin! Wir befassen uns jetzt mit dem Thema der Organspende. Allen Kollegen die jetzt zur Mittagspause gehen, sage ich: Passen Sie auf Ihre Organe auf und essen Sie gesund; wir brauchen Sie im System,
sofern Sie Organspender werden; denn in Deutschland sind Sie ja nicht automatisch Organspender. Aber darauf gehe ich im Verlauf meiner Rede noch ein.
Wenn man sich das Thema Organspende anschaut, dann muss man drei wesentliche Punkte betrachten, nämlich erstens die Patienten, zweitens die Spender oder die potenziellen Spender und drittens die Krankenhäuser, unter dem Aspekt, wer dann überhaupt die Organspende realisiert.
Wenn man sich die Patientenseite anschaut, ist zuerst die Frage: Brauchen wir überhaupt Organe in Deutschland? Wenn man den Bedarf an potenziell benötigten Organen betrachtet, so sind es zurzeit 10 000 Menschen bzw. Patienten, die auf ein Organ warten. Fragt man danach, welche Organe benötigt werden, so sind es vorrangig Nieren, danach mit etwas größerer Distanz Lebern und dann auch Herzen, die die Liste anführen. Führt man sich vor Augen, dass angesichts von 10 000 Patienten im Jahre 2017 lediglich 800 Organspenden eingegangen sind, so sieht man, dass es einen viel größeren Bedarf gibt als das, was tatsächlich jetzt abgedeckt wird.
Folgendes muss man der Vollständigkeit halber auch sagen: Deutschland importiert sehr viel mehr Organe als exportiert werden. Sie haben das vielleicht auch schon mal gehört. Es gibt Eurotransplant. Wir sind in diesem Verbund in Europa mit dabei. In diesem Verbund ist man allerdings auch nur dabei, wenn man eine gewisse Mindestanzahl von Spendern im eigenen Land hat, so auch in der Bundesrepublik. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Niveau der Spenden steigern bzw. auf einem hohen Niveau halten, wenn es denn einmal so weit ist.
Die zweite Kategorie sind die Spender. Es gibt in Deutschland nach wie vor eine hohe Bereitschaft zu Organspenden. Es sind über 80 % der Bürger, die sich potenziell bereit erklären, ihre Organe zu spenden. Das ist allerdings eine abstrakte Bereitschaft; denn wenn sie sich mit einem Organspendeausweis erklären, dann ist das so, aber wenn sie das nicht tun, dann sind sie eben, auch wenn es sie gern täten, keine Spender. Hier ist auch anzuführen, dass trotz der Organspendenskandale die
Bereitschaft mit über 80 % immer noch sehr hoch ist. Die Bevölkerung sieht also tatsächlich weiterhin die Notwendigkeit, für die Organspende bereitzustehen.
Bei uns in Deutschland gilt die Entscheidungslösung, im Gegensatz zu anderen Ländern, die die Widerspruchslösung haben. Entscheidungslösung bedeutet, dass sie sich ganz aktiv mit diesem gelben Organspendeausweis dafür entscheiden, welches Organ oder ob überhaupt Organe entnommen werden können. Wenn wir, so wie jetzt diskutiert, zur Widerspruchslösung kämen, gälte etwas anderes. Der Gesundheitsminister hat angezeigt, zumindest die Debatte zu führen. Insofern ist es auch wichtig, dass wir das in unserem Haus hier machen. Die Widerspruchslösung bedeutete, dass jeder erst einmal potenziell für eine Organspende infrage käme, sie aber natürlich auch ganz explizit ausgeschlossen werden könnte. Niemand wird also verpflichtet, dies in jedem Fall zu tun, sondern Sie können widersprechen. Hier ist die Debatte wichtig; wichtig ist vor allen Dingen, die Debatte in die Familien zu tragen, in das persönliche Gespräch, sich darüber bewusst zu werden, welche Vorteile es hat und wie viele Leben man dadurch retten kann.
Wichtig ist auch, hier Folgendes anzumerken – womit ich zum dritten Punkt komme, dem der Entnahmekrankenhäuser, also derjenigen Einrichtungen, die für eine solche Organspende infrage kommen –: Der Hirntod muss beim Patienten eingetreten sein. Es ist sowieso erst einmal nur eine kleine Zahl von Patienten, die überhaupt potenziell infrage kommen. Diese Hirntoddiagnostik ist natürlich eine anspruchsvolle Diagnostik, die in den Krankenhäusern durchgeführt werden muss. Hierfür sind aus unserer Sicht bestimmte Voraussetzungen in den Krankenhäusern zu verbessern. Das bedeutet, sie müssen Operationssäle vorbereiten, sie müssen die Diagnostikmöglichkeiten vorhalten, und alles das ist mit Kosten verbunden. Es ist also kompliziert, es ist finanziell nicht attraktiv, diese Dinge zu tun. So bitter es klingt, aber der Anruf beim Bestatter ist oftmals der einfachere Weg, als tatsächlich die Transplantation im Krankenhaus durchzuführen. Deshalb muss auch der Transplantationsbeauftragte im Krankenhaus gestärkt werden. Hier sehen wir Potenzial für die Zukunft.
Damit bin auch beim Ende. Ich werde in der zweiten Runde noch weiter auf den Transplantationsbeauftragten eingehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Was hat die Debatte zur Organspende heute gebracht? Zumindest wissen wir jetzt, dass Frau Schaper Fan ist von „In aller Freundschaft“, der Fernsehserie, sich dort zumindest wichtige Impulse für die Gesundheitspolitik holt.
Wir haben über das Thema „Was ist nun wichtig?“ gesprochen.
Sie können das als Zwischenfrage formulieren, wenn wir weiter auf die Serie eingehen wollen.
Die zwei Punkte sind natürlich wichtig: Einmal: Was ist die Spendenbereitschaft? Was kann daran verbessert werden? Das andere ist natürlich: Was kann bei den Krankenhäusern verbessert werden?
Zur Spendenbereitschaft sagte Frau Schaper in der vorangegangenen Runde: „Wenn man tot ist, ist man tot, dann braucht man die Organe nicht mehr.“
Es wurde ja auch bei Herrn Zschocke von den GRÜNEN deutlich, dass das eben so einfach nicht ist. Das trifft auch unsere und meine Meinung. Denn das ist eine hochkomplexe Fragestellung. Das hat etwas mit Religion, etwas mit dem Glauben nach dem Tod zu tun oder damit, was man eigentlich glaubt, was nach dem Tod passiert. Das können wir uns alles so nicht beantworten. Deshalb ist es wichtig, dass es einen großen Respekt vor der Entscheidung des einzelnen Patienten gibt, ob er seine Organe spendet oder nicht.
Was die Transplantationsbeauftragten betrifft, so ist es richtig, dass wir im Mai bereits darüber gesprochen haben. Wir haben als Freistaat Sachsen dazu hier ein Gesetz verabschiedet. Wenn man sich die anderen Bundesländer anschaut, dann sind diese erst dabei, diesen Transplantationsbeauftragten in der Landesgesetzgebung zu bestimmen. Hier sind wir schon einen Schritt weiter. Es geht jetzt vor allem darum, dass der Bund regelt, dass die Mehraufwendungen, die ein Krankenhaus damit hat, besser abgefangen werden, dass es also bessere Vergütungspauschalen gibt, damit es attraktiver wird, in den Krankenhäusern Organe zu entnehmen. Damals hat man gesagt, dass man es nicht zu attraktiv machen will, damit nicht der Eindruck entsteht, dass sich das Krankenhaus mehr um Organentnahme als um alles andere kümmert. Das ist ein Spagat, der gemacht werden muss.
Das waren die wesentlichen Aussagen. Ansonsten haben wir noch gelernt, dass es Spendenausweise bei Herrn Zschocke im Büro gibt. Die gibt es auch bei mir im Büro. Ich kann nur jedem empfehlen, einen Spendenausweis zu haben und ganz bewusst zu entscheiden, ob man Organe spenden möchte oder auch nicht.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Es ist wirklich unerträglich, welche Wendung diese Debatte in diesem Haus genommen hat. Frau Schaper, Sie stellen sich dort vorn hin.
Wir haben doch wirklich gut herausgearbeitet, was es für Faktoren gibt: Das ist die Spendenbereitschaft von potenziellen Spendern, und es ist die Verbesserung der Krankenhauslandschaft, also der Struktur vor Ort. Sie können sich aber nun nicht hinstellen und alle in die Gesamthaftung nehmen, wenn der Bürger Bedenken hat oder die Fragen stellt: Was ist nach dem Tod? Welche Religion übe ich aus? Was denke ich? Was passiert? Dann können Sie sich nicht hinstellen und so tun, als wäre das alles nur Gedöns.
Sie haben mich persönlich angegriffen, ich würde mich vorn hinstellen und sagen: ja, religiös, irgendwas. Es geht hier nicht um Teebeutelschwingen etc., sondern es geht um sehr klare Aussagen unserer Bevölkerung. Die können wir auch ernst nehmen, dabei bleiben wir, und das können wir hier selbstbewusst sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist es wichtig, mit dem Alkohol verantwortungsvoll umzugehen. Bevor ich meine weitere Rede zu Protokoll gebe, in der noch einmal aufgeführt ist, was wir im Freistaat Sachsen für Prävention tun, ist es doch wichtig, dass wir, die Erwachsenen, verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen. Das kann man an jedem Abend – so wie dem heutigen – auch zeigen.
Aber es ist besonders wichtig, dass schon im Elternhaus ein verantwortungsvoller Umgang gelehrt wird. An Alkohol werden Sie immer kommen. Es ist wichtig, dass die Kommunen ihre Verantwortung wahrnehmen und über die Ordnungsämter kontrollieren, dass der Personalausweis gezeigt wird, wenn man Alkohol erwirbt.
Die hier angesprochenen Testkäufe von Jugendlichen sind ein Instrument, das man sehr behutsam einsetzen sollte; denn Sie brauchen ja auch immer Jugendliche, die Sie dann in die Läden schicken. Sie haben eine hohe Vor- und Nachbereitungszeit und die Gesichter sind dann „verbrannt“, wenn Sie diese Testkäufe machen.
Ich habe es en detail aufgeschlüsselt und gebe die Rede zu Protokoll.
Wir lehnen den Antrag ab.
Der vorliegende Antrag ist zum einen zu einseitig und erscheint auch nur bedingt nachhaltig. Zum anderen sind auch die Alkoholkontrollen durch jugendliche Testkäufer kritisch zu sehen. So stellt die Abgabe von alkoholischen Getränken in Gaststätten bzw. Verkaufseinrichtungen und der sich anschließende Verzehr die letzten Schritte in einer Kette dar. Solange der – übermäßige – Alkoholkonsum „normaler“ Bestandteil bei gesellschaftlichen Aktivitäten, beispielsweise Sportgroßveranstaltungen oder Festivals etc., darstellt, wird die Nachfrage weiterhin bestehen bleiben.
Es ist daher in erster Linie präventiv vorzugehen, wie zum Beispiel das Positionspapier des Deutschen Städtetages zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen in den Kommunen – eine Handreichung für die Praxis – fordert und Anregungen für eine kommunale Präventionsarbeit auflistet, wie durch intensive Medienarbeit – Aushänge an Schulen – oder die Einbeziehung von Vereinen zur Vermittlung von Gemeinschaftsgefühl und Erfolgserlebnissen ohne Alkohol.
Sächsische Kommunen setzen dies auch schon in der Praxis um, wie es der Suchtbericht 2017 der Stadt Dresden aufweist. Neben verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, wie die Reduzierung des Rauchens und Trinkens in öffentlichen Räumen – hierzu nenne ich den Zoo –, fanden im November 2016 die JugendFilmTage Nikotin und Alkohol im Ufa-Kristallpalast Dresden statt.
Hinsichtlich der Alkoholtestkäufe durch Jugendliche ist deutlich zu machen, dass diese zwar rechtlich zulässig, aber nicht unkritisch zu sehen sind. So ist nicht auszuschließen, dass jugendliche Testkäufer unter dem Eindruck des Testkaufs zum weiteren Erwerb von für ihre Altersgruppe nicht zugänglichen Dingen verleitet werden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass Jugendliche bei solchen Aktionen in unlauterer Weise funktionalisiert und zu einer unguten Art der Überwachung angeleitet werden. Es ist aber nicht Aufgabe der Minderjährigen, die zuständigen Behörden bei der Einhaltung von Gesetzen zu unterstützen. Dies gilt vor allem dort, wo Regelungen zu ihrem Schutz bestehen, wie zum Beispiel das Jugendschutzgesetz.
Wir lehnen daher den vorliegenden Antrag ab.
Herr Präsident, vielen Dank für die Präzisierung.
Frau Schaper, Sie haben beim letzten Plenum Ihre Anträge als besonders gut unterstrichen. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass der Antrag heute eher mangelhaft ist; denn Sie werfen alles – –
Schon die Sachlichkeit muss ich infrage stellen. Aber das ist eine andere Sache.
Bevor ich meine Rede zu Protokoll gebe, will ich zumindest kurz noch darauf eingehen, dass Sie in diesem Antrag alles, was Ihnen irgendwie in den letzten Jahren einmal an Formulierungen oder Fachbegriffen über den Weg gelaufen ist, in einen Topf geworfen,
kräftig umgerührt haben und dann sagen, was Sie gern wollen. Vor allen Dingen, wenn Sie das wirklich wollen, dann müssten Sie den Kassen den Sicherstellungsauftrag wegnehmen. Was die Auflösung der Selbstverwaltung der Ärzte bedeutet, können Sie gern einmal mit der Kassenärztlichen Vereinigung besprechen.
Ansonsten gebe ich zu später Stunde meine Rede zu Protokoll, weil ich mir sicher bin, dass wir beim nächsten Plenum wieder über das Thema sprechen; denn Sie nehmen überhaupt nicht zur Kenntnis, dass es in den letzten Jahren auch große Fortschritte in dem Bereich gab.
Von daher werden wir an geeigneter Stelle wieder über das Thema sprechen.
Vielen Dank.
Ja, Herr Präsident, mit Verlaub, aber antworten kann ich nicht; denn es war eine Kurzintervention.
Ja, das werde ich sehr gerne tun. Die Frage war, was überhaupt für die Ärzte im ländlichen Raum getan wird.
Wenn Sie sich die Stipendien anschauen, wenn Sie sich die Förderungsmöglichkeiten anschauen – – Natürlich haben Sie gesagt, dass es zu wenige Ärzte gibt. Die Frage ist doch, wie die Ärzte gesteuert werden. Es ist nicht richtig, dass es zu wenige Ärzte gibt, sondern die Frage ist, wo die Ärzte sind. Die sind in den Städten, und sie müssen in den ländlichen Raum.
Wenn Sie sich die Zahlen anschauen – 2017 sind 46 Ärzte durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gefördert worden, was die Mindestumsätze betrifft, was Investitionen bei Praxisübernahmen betrifft. Das sind alles Dinge, die Sie einfach weglassen. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass die Steuerung schon längst stattfindet.
Der Aufbau verbindlicher, institutionalisierter Kooperationsstrukturen zwischen allen
maßgeblichen Verantwortungsträgern bedürfte einer umfassenden Änderung der bisherigen gesetzlichen Grundlagen. Zum einen ist davon auszugehen, dass dies ein langwieriger Prozess ist, welcher zu Unsicherheiten und Konfliktpotenzial zwischen den Akteuren führt und eher zu einer Verschlechterung denn zu einem spürbaren Ausbau der medizinischen Versorgung führt.
Zum Zweiten ist die Frage zu klären, inwieweit diese Forderung tatsächlich umsetzbar ist oder auf rechtliche Schwierigkeiten stößt; so wird beispielsweise diese verbindliche Kooperationsstruktur auch mit den Krankenkassen gefordert, was in der Konsequenz auch eine entsprechende Aufsicht über diese bedeutet. Abgesehen von der AOK PLUS unterliegen die anderen Krankenkassen der Aufsicht des Bundes (gegebenenfalls anderer Länder), und der Freistaat kann nicht diese Bundesaufsicht wahrnehmen.
Zum Dritten wird die bisherige Selbstverwaltung der Ärzte mit diesem Antrag aufgenommen. Es stellt sich die Frage, ob dies rechtlich zulässig ist und wie die Ärzteschaft dies selbst sieht. Die Antragssteller verkennen, dass es heute bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gibt, welche Anreize zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum schaffen, so beispielsweise über die Kassenärztliche Vereinigung durch die Ausreichung einer Förderpauschale oder die Gewährung eines Mindestumsatzes.
Gleiches ist zum bedarfsgerechten Aus- und gegebenenfalls Aufbau landesweiter ärztlicher Weiterbildungsstrukturen zu sagen. So sind im Haushalt Mittel zur Schaffung und Unterstützung von Weiterbildungsverbünden in der Allgemeinmedizin vorgesehen (diese gibt es auch in der Praxis), wie aber auch Zuschüsse zur Unterstützung der Weiterbildung in grundversorgenden Facharztbereichen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.
Masterplan: Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist 2017 in Kraft getreten, und mit der Verabschiedung des Masterplans ist zugleich eine Expertenkommission eingesetzt worden, die die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Arzte erarbeiten soll. Die Ergebnisse dieser Kommission liegen derzeit noch nicht vor. Solange keine Aussagen, insbesondere zu den Kosten, vorliegen, kann eine entsprechende Umsetzung nicht vorgenommen werden.
Aus den genannten Gründen werden wir diesen Antrag heute ablehnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Wendt, das ging relativ schnell bei Ihnen. Aber es ist auch relativ schnell abgehandelt, denn Sie wollen mehr Geld für die Krankenhäuser. Wenn man mit dem Grundsatz „je mehr, umso besser“ in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten an die Krankenhauspolitik herangegangen wäre, dann hätten wir jetzt viel mehr Krankenhäuser im Freistaat Sachsen, als das notwendig wäre.
Wenn wir von über 100 Krankenhäusern auf jetzt knapp 80 – Sie haben es gesagt: auf 78 – heruntergegangen sind, dann bedeutet das für uns eine komfortable Situation, weil dadurch wichtige Ressourcen eingespart werden.
Dies hat dazu geführt, dass wir in den Neunzigerjahren besonders günstige Kostenstrukturen erhalten haben, was die Krankenkassenbeiträge für unsere Bürger betrifft. Das macht sich bis heute bemerkbar. Es ist also falsch, wenn man von dem Grundsatz „Je mehr, desto besser“ ausgeht. Das verschwendet Ressourcen und führt vor allem dazu, dass unkontrolliert Geld in das System gepumpt wird. Wir verfolgen den Grundsatz, dass wir Akzente setzen, zielgenau Geld einsetzen und die Intention des Haushaltsgesetzgebers davon geleitet wird, um bei der Haushaltsaufstellung darüber zu diskutieren, was uns wichtig ist.
In den letzten Haushaltsverhandlungen haben wir darüber diskutiert, dass uns die Digitalisierung bzw. die IT-Sicherheit besonders wichtig sind. Das ist eine klare Richtung, und es ist viel besser, als beim Thema Finanzierung pauschal nach dem Gießkannensystem vorzugehen.
Um dies zu unterstreichen – ich greife die Zahl gern auf –: Wir haben 120 Millionen Euro im Doppelhaushalt für das Sozialministerium eingestellt – das ist die Regelfinanzierung –, und allein 20 Millionen Euro sind aus dem Zukunftssicherungsfonds im System. Das begrüßt im Übrigen auch die Krankenhausgesellschaft. Es ist eine besondere Leistung, die wir zusätzlich im System haben und für die wir uns auch für die Zukunft ausgesprochen haben.
Die hier angesprochene Pauschalförderung ist bereits gestärkt. Das ist auch richtig so. Die Zuschüsse vom Bund sind natürlich wichtig, aber ich weise am Schluss auch darauf hin: Wir wollen natürlich gern Geld vom Bund, aber wir wollen auch die Steuerungsfunktion im Land behalten. Das heißt, das Land ist auch hierbei zuerst in der Pflicht, deshalb können wir die Aufgabe nicht direkt an den Bund abgeben.
Kurzum: Ihr Antrag ist zu flach, als dass man zustimmen könnte. Wir lehnen ihn ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir werden uns inhaltlich natürlich ohne Scheuklappen mit dem Antrag befassen, Frau Schaper, das kann ich Ihnen schon einmal zusichern. Ich freue mich auch, dass Sie Ihre Liebe zum betriebswirtschaftlichen Denken und zum Kostenbewusstsein entdeckt haben. Das war ja nicht immer so.
Die Versorgungsforschung ist ein Teilgebiet der Gesundheitssystemforschung. Man muss vielleicht noch einmal sagen, womit sich die Versorgungsforschung eigentlich befasst. Es geht um neue Diagnostik, um die Anwendung neuer und alter Medikamente und um deren Wirksamkeit, um die Verwendung von Hilfsmitteln und deren Risiken, um Kurse.
Absicht ist, ungerechtfertigte Unterschiede in der Versorgung aufzudecken. Die Versorgungsforschung soll die gesundheitliche Versorgung analysieren und entsprechend verbessern. Sie schaut, ob und wie schnell sich bestimmte Standards durchsetzen, sei es bei der pharmakologischen Behandlung, bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln oder bei der Organisation der medizinischen Versorgung.
Zu diesen Faktoren gehören natürlich auch die Kosten der jeweiligen Verfahren, aber auch Aus- und Weiterbildung sowie die Art und die Intensität der Kooperation zwischen medizinischen und anderen sozialen Einrichtungen.
Außerdem spielen Patientenfaktoren wie die Therapietreue und die jeweilige Lebenswelt des Patienten eine große Rolle. Die Forschung liefert Informationen über Einsatz, Erfolg und Risiken von diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie zu Versorgungskonzepten und Alltagsbedingungen. Wir sind uns darin einig, dass dies ein wichtiges Thema ist. Die Frage ist nur, wie der Antrag damit umgeht. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend.
Die Versorgungsforschung beantwortet Fragen, die weder die biomedizinische Grundlagenforschung noch die klassische klinische Forschung beantworten kann. Ein
weiterer Aspekt der Versorgungsforschung ist die Kostenseite; das wurde von meiner Kollegin angesprochen.
Die Gesundheitsforschung zu stärken ist daher richtig. Das kann aus unserer Sicht aber nicht mit dem vorliegenden Antrag erreicht und in dieser Konsequenz umgesetzt werden. Der Antrag ist aus mehreren Gründen, auf die ich jetzt noch kurz eingehe, abzulehnen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Antrag teilweise zu pauschal und widersprüchlich ist. Er wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Anzumerken ist, dass die Gesundheitsversorgungsforschung die gesundheitliche Versorgung analysieren und verbessern soll. Dazu gehört ebenso die Kostenseite, welche dabei hinterfragt wird. Der vorliegende Antrag spricht jedoch nur die mögliche Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Leistungen an; Auswirkungen auf die Kostenseite werden nicht angesprochen. Dies ist aber unabdingbar zur Absicherung der finanziellen Lage der medizinischen Versorgung.
Der Antrag berücksichtigt nicht das Vorhandensein von Forschung und Forschungsergebnissen, die es bundes- und landesweit bereits gibt. Andersherum gefragt: Bedarf es tatsächlich immer einer Landesstudie, oder kann auch auf andere Ergebnisse verwiesen werden? So ist beispielsweise auf die Gesundheitsberichterstattung des Statistischen Landesamtes zu verweisen, auf aktuelle Krankenkassenberichte – zum Beispiel die regionalen Präventionsberichte der AOK Plus oder der DAK – und auf Ergebnisse der gesundheitlichen Versorgungsforschung im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung.
Die Länder beteiligen sich am Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, welches fünf weitere Aktionsprogramme umfasst, beispielsweise die Erforschung von Volkskrankheiten, die Präventions- und Ernährungsforschung oder individualisierte Medizin. Diese Forschung findet in den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung statt. Diese arbeiten institutionell und bundesländerübergreifend, was zu einem höheren Output führen kann. Beispielsweise arbeitet das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen eng mit der TU Dresden zusammen. Seitens des Freistaates findet auch eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Vorhaben statt.
Bei Ihrer Forderung nach Auflage eines Landesprogramms zur Vergabe konkreter Forschungsaufträge wird nicht deutlich, wer die konkreten Aufgabenstellungen und Forschungsaufträge festlegt. Soll dies allein geschehen oder in Abstimmung mit weiteren zuständigen Akteuren? Bei der Vielfalt der genannten Beispiele klingt das eher nach einer Förderung nach dem Gießkannenprinzip, ohne sich auf die tatsächlichen Schwerpunkte zu konzentrieren. Das wäre uns dann aber besonders wichtig.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass eine Umsetzung der Ergebnisse der geforderten Studien in die Regelversor
gung nicht allein durch den Freistaat erfolgen könnte. Dafür bedarf es der Mitwirkung anderer Akteure, auf die das Land keinen Einfluss hat.
Ihre Forderung zur Überleitung der Forschungsergebnisse in das Studium ist aus unserer Sicht zu pauschal. Es stellen sich mehr Fragen, als Antworten gegeben werden. Welche Forschungsergebnisse beispielsweise sollen wann vermittelt werden? Sorgt eine unverzügliche Übernahme nicht auch für eine ungefilterte Umsetzung, was die medizinische Behandlung im Ergebnis gefährden könnte? Wie weit würde der Lehrplan damit überreizt?
Ihr Ansinnen, Krankheiten als Forschungsschwerpunkte in der gesundheitlichen Versorgungsforschung in Kooperation mit allen maßgeblichen Verantwortungsträgern in der Versorgung zu bestimmen, ist widersprüchlich. Zur ersten Forderung: Soll es konkrete Forschungen geben und daneben allgemeine Forschungsschwerpunkte? Oder sollen sich aus diesen konkreten Forschungsschwerpunkten Vorhaben ableiten? Das war mir beim Durchlesen des Antrags nicht klar.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob es mit dem Landesgremium nach § 90 a SGB V – das ist Ihnen ja bekannt – ein solches Gremium nicht bereits gibt. Ist dieser Bedarf dann überhaupt vorhanden?
Wir lehnen den Antrag ab. Dennoch bin ich dankbar, dass wir hier im Sächsischen Landtag über dieses Thema diskutieren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir sprechen jetzt über ein besonders wichtiges Thema, über die Organspende und über das Transplantationsausführungsgesetz. Sie können sich an die Debatte im Bundestag im Jahr 2012 erinnern. Damals gab es die Änderung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene. Es
geht also darum, die Festlegung EU-weiter und einheitlicher Standards umzusetzen.
Es geht darum, in Entnahmekrankenhäusern diese Standards umzusetzen, Transplantationszentren und andere Bereitstellungsorganisationen sowie Anforderungen an die Charakterisierung des Spenderorgans und das System der Rückverfolgbarkeit und der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen hier zu definieren. Die Aufgabe der Entnahmekrankenhäuser wird im Prozess der postmortalen Organspende verankert. Die Entnahmekrankenhäuser
werden verpflichtet, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen.
Also: Welche Aufgabe stellt sich jetzt in diesem Prozess? Das ist die Koordinierung des Gesamtprozesses der Organspende einschließlich der Kooperation mit der Koordinierungsstelle, insbesondere der Identifikation potenzieller Organspender sowie der Durchführung der Angehörigengespräche. Das vorliegende Ausführungsgesetz setzt die Vorgaben der Bundesebene entsprechend um, beispielsweise mit Überführung des Begriffs des Entnahmekrankenhauses in das Landesrecht wie auch der Vorgaben zum Transplantationsbeauftragten.
Der Gesetzentwurf geht aber über das Mindestmaß des Regelungsauftrags aus § 9 b Abs. 3 Satz 1 des Transplantationsgesetzes hinaus. So werden ganz konkrete Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Krankenhausleitung die Transplantationsbeauftragten unterstützen muss. Hier geht es also zum Beispiel um die Ermöglichung von Fortbildung, die Bereitstellung von Informationen. Gleichzeitig werden die Transplantationsbeauftragten noch stärker in die Pflicht genommen, wie zum Beispiel im Hinblick auf die Fortbildungsmaßnahmen.
Transplantationsbeauftragter kann in einem Entnahmekrankenhaus also ein Arzt werden, welcher über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt, also möglichst im Bereich der Intensivmedizin. Facharztstatus wird nicht gefordert. Weiterhin können Angehörige des pflegerischen Dienstes mit langjähriger Berufserfahrung in der Intensivmedizin als Beauftragte bestellt werden. Bei Entnahmekrankenhäusern mit mehreren Betriebsstätten kann die Krankenhausleitung darüber entscheiden, ob für jede Betriebsstätte ein eigener Beauftragter oder eine Person für die Betriebsstätte bestellt wird.
Neben der Stärkung der Rolle des Transplantationsbeauftragten ist es für uns als Parlamentarier und als Gesellschaft besonders wichtig, die Organspende insgesamt zu diskutieren. Wir haben ja jetzt die Entscheidungslösung. Diese Entscheidungslösung hat sich nicht unbedingt in der Praxis bewährt. Wenn Sie sehen, dass wir mit den Zahlen für Organspende ja auf niedrigem Niveau – man muss fast sagen – herumdümpeln, so könnten sich, wenn man das Verfahren insgesamt ändert, also wenn man zu einer Widerspruchslösung bei der Organspende kommt, diese Zahlen tatsächlich deutlich erhöhen.
Eine Statistik ist diesbezüglich besonders einprägsam: In Deutschland stirbt aller acht Stunden eine Person wegen eines fehlenden Organs. Das ist eine besorgniserregende Zahl. Wir sollten uns daher über den heutigen Gesetzentwurf hinaus auch zukünftig der Diskussion stellen. Wir kommen ja dann im Zuge des Entschließungsantrags auch noch auf dieses Thema zurück.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich kurzfassen und mich bei allen Fraktionen bedanken, die sich bereits in der Debatte darauf verständigt haben, zuzustimmen. Ein ganz großes Dankeschön auch dafür, dass wir so sachlich über das Thema Organspende sprechen können. Dies wollen wir mit dem Entschließungsantrag noch einmal in die Öffentlichkeit rücken, also die Aufmerksamkeit – entsprechend wie in den Punkten aufgeführt – noch einmal darstellen.
Grundsätzlich muss man noch unterstreichen, dass die Menschen zwar bereit sind, Organe zu spenden, der Weg dahin aber oftmals schwierig ist. Wir sollten die Akteure noch besser miteinander vernetzen. Ich werde in den nächsten Monaten wiederholt anregen – dazu habe ich bereits Zustimmung erfahren –, dass wir über die Widerspruchslösung hier im Haus debattieren. Ansonsten hat Frau Schaper diesen Entschließungsantrag explizit gelobt, was mich im ersten Augenblick – und immer noch – verunsicherte.
Das Thema Organspendenskandal ist enthalten. Das ist sicher ein berechtigter Einwand, den sie vorbringt. Wir haben aber das Wort „sogenannte“ davor geschrieben. Sie haben allerdings recht: In Zukunft sollte darauf geachtet werden, dass man diesen Sprachgebrauch nicht aufnimmt, wenn er nicht notwendig ist. Ansonsten bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich hoffe, wir können uns jetzt in der gleichen harmonischen Stimmung dem Krebsregister widmen. Auch das ist für
den sächsischen Patienten besonders wichtig. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist die Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben zur Schaffung eines flächendeckenden klinischen Krebsregisters und die Aktualisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen für die epidemiologische Krebsregistrierung.
Seit 1970 hat sich die Zahl von Krebsneuerkrankungen in Deutschland nahezu verdoppelt. Etwa 500 000 Menschen erkrankten im Jahr 2013 an Krebs. Wesentliche Ursache für die Zunahme ist die demografische Alterung. Für fast alle Krebsarten steigt das Erkrankungsrisiko mit zunehmendem Lebensalter. Dass in einer älter werdenden Bevölkerung mehr Krebsfälle auftreten, ist Ihnen bekannt.
Lange Zeit stieg in Deutschland – wie in den meisten anderen Industrienationen – die sogenannte altersstandardisierte Erkrankungsrate, die die durch demografische Entwicklung bedingten Veränderungen herausrechnet. In den letzten Jahren ist jedoch eine Trendwende zu beobachten. Das ist sehr erfreulich; denn seit 2008 gehen diese Raten insgesamt erstmalig zurück, auch wenn es nur ein leichter Rückgang ist.
Am 9. April 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und die Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister. Diese klinischen Krebsregister sind flächendeckend durch die Länder einzurichten. Hintergrund ist die Umsetzung des Nationalen Krebsplanes. Dessen Ziel ist es, die Versorgung krebskranker Menschen in Deutschland zu verbessern.
In den Krebsregistern werden die Daten zu möglichst allen Tumorerkrankungen in Deutschland erfasst und entsprechend ausgewertet. Es gibt zwei verschiedene Formen von Krebsregistern mit jeweils unterschiedlichen Fragestellungen und Auswertungszielen: einerseits das epidemiologische, also das bevölkerungsbezogene, nach Geschlecht oder nach Wohnort, und andererseits das klinische Register, das die Krankenhäuser untereinander vergleicht und somit Qualität untereinander aufzeigt und die Vergleichbarkeit herstellt.
Das epidemiologische Krebsregister hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1926 begann in Hamburg eine erste bevölkerungsbezogene Erfassung der Krebsneuerkrankungen und Todesfälle. Das Register konnte aber erst ab 1984 auf der Basis einer gesetzlichen Regelung die Kontinuität der Erfassung sicherstellen.
Das Krebsregister der DDR erfasste seit 1952/53 entsprechende Daten und wurde 1993 in das gemeinsame Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlins überführt.
Das Bundeskrebsregistergesetz von 1995 bis 1999 verpflichtete schließlich alle Bundesländer dazu, epidemiologische Krebsregister einzurichten. Seit dem Jahr 2006 wurde in allen Bundesländern eine flächendeckende epidemiologische Krebsregistrierung in Deutschland gesetzlich verankert und mit dem Bundeskrebsregisterdatengesetz im Jahr 2009 untermauert. Die meisten klini
schen Krebsregister, die es heute schon in Deutschland gibt, wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren gegründet, und in der Regel sind sie an größere Behandlungszentren und Schwerpunktkliniken angegliedert.
Für die klinischen Register gab es bislang keine einheitlichen Gesetzesgrundlagen, sodass sie sich in ihren Strukturen und Arbeitsweisen teilweise erheblich unterscheiden. In Bayern oder in Berlin und in den neuen Bundesländern ist die klinische Krebsregistrierung bereits flächendeckend vorhanden, und mit dem Krebsfrüherkennungsgesetz sind nun alle Bundesländer verpflichtet, klinische Krebsregister flächendeckend einzuführen. Wie gesagt, die klinischen Krebsregister dienen der Vergleichbarkeit der Häuser untereinander. Darin werden also die Daten primär klinikbezogen erfasst und dann ausgewertet, da es hier vor allem um einen Vergleich zwischen den Behandlungseinrichtungen geht. Kliniken sowie niedergelassene Ärzte melden ihre Daten zumeist auf elektronischem Wege an das Register weiter. Es soll ein bundesweit einheitlicher, je nach Krebsart jedoch differenzierter Datensatz entstehen. Welche Parameter aufgenommen werden, wird zurzeit allerdings noch bearbeitet.
Die epidemiologischen Krebsregister hingegen erfassen die Daten wohnortbezogen. In jedem Bundesland gibt es ein epidemiologisches Register, das die Erkrankungsfälle an Krebs sowie die Sterbefälle aller registrierten Personen aufnimmt und auswertet. Die Landeskrebsregister liefern ihre Datensätze jährlich an das Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut. Dort werden die Daten zusammengeführt und übergreifend ausgewertet.
Bis zur Verabschiedung des Krebsfrüherkennungsgesetzes war die Finanzierung dieser klinischen Krebsregister nicht einheitlich geregelt, wobei vor allem die flächendeckenden Register in Bayern und in den neuen Bundesländern im Rahmen von Sondervereinbarungen mit den Krankenkassen finanziert wurden. Nach dem neuen Gesetz übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nun 90 % der Finanzierung der Vergütung für die meldenden Ärzte, den Rest tragen die Länder. Eine Beteiligung der privaten Krankenkassen und der Beihilfe wird hier ebenfalls angestrebt. Derzeit laufen Verhandlungen über die möglichen Abrechnungsmodalitäten.
Die Förderung durch die Krankenkassen ist an einheitliche Förderrichtlinien gekoppelt, die Ende 2013 verabschiedet wurden. Sie sollen eine hohe Qualität und Vollzähligkeit der Register gewährleisten, und die Deutsche Krebshilfe hat zudem ein Förderprogramm zum Auf- und Ausbau der Infrastruktur ins Leben gerufen.
Für die Finanzierung der epidemiologischen Landesregister sind ausschließlich die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Das Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut wird aus Bundesmitteln finanziert.
Sie sehen den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir kommen später noch zum Änderungsantrag und bitten als Koalition um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Schaper, ich kann Ihre Emotionen verstehen, diese waren im Ausschuss genauso. Wir hatten bei der Staatsregierung diese Punkte noch einmal hinterfragt. Wir haben gerade über die Vier-Wochen-Frist debattiert. Es kann natürlich sein, dass sich die acht Wochen dann besser darstellen. Aber es ist jetzt die Zusage, dass das dann auch evaluiert wird.
Wir haben von der Staatsregierung auch gehört, dass sie sich bei den vier Wochen etwas gedacht hat. Deswegen gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Wenn sich die Staatsregierung sozusagen tiefgründige Gedanken macht, ist es legitim, dass wir uns das dann auch anschauen.
Mehr, als dass wir Ihnen anbieten, es uns dann anzuschauen, kann ich hier auch nicht tun.
Ich bin sehr dankbar, dass wir mit dem Datenschutzbeauftragten diese Widerspruchslösung gefunden haben, dass die Daten sozusagen erst einmal gesammelt werden und der Patient natürlich widersprechen kann. Es ist viel besser als die Zustimmungslösung.
Dann müssen wir uns bei diesem Schritt in der Evaluierung anschauen, ob wir genug Daten haben oder ob das, was Sie hier kritisieren, dass dadurch zu wenig Daten erhoben werden, der Fall ist. Darüber können wir doch ganz ergebnisoffen sprechen. Von daher lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Zschocke, die Große Anfrage Ihrer Fraktion geht natürlich in die gleiche Stoßrichtung wie die Politik der letzten Jahre der CDU-Fraktion hier im Haus.
Ich kann Ihnen zustimmen: Ich bin Kollegin Elke Herrmann aus der vergangenen Legislatur auch dankbar, dass sie sich diesem Thema so gewidmet hat. Das ist sehr eindrucksvoll. Jeder, der im Land unterwegs ist und etwas mit Drogenabhängigen bzw. in diesem Fall CrystalAbhängigen zu tun hat, weiß, welche emotionalen Geschichten sich hinter den einzelnen Personen verbergen. Das ist eindrucksvoll. Deshalb bin ich auch dankbar, dass wir uns hier über alle Fraktionen hinweg diesem Thema widmen.
Ich will den Dreiklang noch einmal unterstreichen, mit dem man der Bekämpfung der Modedroge Crystal gerecht werden kann. Dieser Dreiklang ist aus unserer Sicht erstens die Prävention, durch Information und Aufklärung, zweitens die Hilfe, die Beratung vor Ort und die Behandlung, wenn man mit Drogenabhängigen zu tun hat, und drittens natürlich die Bekämpfung der Droge Crystal.
Zur Prävention aus dem 10-Punkte-Plan einige Schwerpunkte: Der 10-Punkte-Plan unterstreicht beispielsweise die Erstellung umfassender Werbeplattformen, durch die die Bürger zunächst informiert werden: Wie sehen die Substanzen aus? Der normale Bürger hat ja mit der Droge Crystal erst einmal gar nichts zu tun. Wo tauchen sie auf? Wie wirken sie? Welche Gefährdungen entstehen? Was kann konkret getan werden? Vielen ist auch nicht bewusst, dass die Abhängigkeitswahrscheinlichkeit, wenn man die Droge Crystal einmal genommen hat, extrem hoch ist. Ergänzend zu diesem Angebot stehen Berater in bereits etablierten Hilfssystemen für Fragen zur Verfügung.
Weiterhin ansprechen möchte ich die Fortbildungen und Konferenzen. Das Vermitteln von Fachwissen an die Zuständigen, der Wissenstransfer und die Sensibilisierung erfolgen über diese Fortbildungen und Konferenzen, die an Schulen, an Universitäten, in Ausbildungsbetrieben, im Handwerk, in der Landwirtschaft, in der Industrie sowie für Eltern, Sozialarbeiter, Ärzte, Hebammen und Polizisten stattfinden. Die Schulen werden gezielt und fundiert
über Hintergründe, Merkmale, Gefahren, Auswirkungen des Crystal-Konsums sowie über Hilfsangebote informiert.
Mich hat sehr beeindruckt, dass beispielsweise der Zoll hier in Sachsen unterwegs ist, an Schulen geht und die Schüler entsprechend aufklärt und zeigt, welche Auswirkungen die Droge hat. Ebenfalls sehr beeindruckend ist es, wenn jemand, der selbst einmal drogenabhängig war, berichtet, welche Leidensgeschichte er durchlebt hat. Dieses Angebot, das der Zoll hier an den Schulen vorhält, kostet gar nicht so viel Geld, und das ist besonders wirksam für die Prävention.
„Lebenskompetenzen bei Kindern stärken – die Sucht präventiv vermeiden“ heißt die Überschrift. Kinder werden in speziellen Programmen in ihrer positiven Einstellung zur Gesundheit gestärkt. Dazu gehören das Wissen über den eigenen Körper, Bewegungsübungen, gesunde Ernährung und Entspannung. Man muss das so positiv darstellen, dass man erst einmal von der Gesundheit ausgeht und nicht nur von der Bekämpfung der Droge; denn Schüler, Kinder und Jugendliche, testen sich aus. Wenn man dieses Bild erst einmal positiv vermittelt, dass man den eigenen Körper und die Gesundheit schützt, dann ist das eine wichtige Herangehensweise.
Insbesondere der Umgang mit Gefühlen – Strategien zu Problem- und Konfliktlösung, wenn man Stress hat – wird bei solchen Seminaren vermittelt. So werden Kinder früh präventiv in die Lage versetzt, ihr Leben ohne Drogen und gesundheitsschädigendes Verhalten zu gestalten.
Zum zweiten Punkt, wenn jemand Hilfe nach der Abhängigkeit benötigt: Es gibt Soforthilfe für erstauffällige Konsumenten. Die Abhängigkeit wird frühzeitig verhindert, und man greift sofort ein. Die Meldewege aus allen Systemen sind zu verbessern – das muss ich ganz klar unterstreichen –, um frühzeitig den Konsumeinstieg aufzuhalten und die Abhängigkeit möglichst zu verhindern. Insbesondere Hausärzte, Pädagogen und Polizisten sind hier in der Verantwortung. Das Ziel ist die schnelle Überführung in das bestehende Suchthilfesystem. Ganz konkret ist ein Beispiel für die Prävention der Besuch der Polizei an Schulen und Informationen über die Auswirkung des Crystal-Konsums sowie Projekte. Zu nennen sind die Projekte „Fallschirm“ und „Trampolin“, die Kinder darin unterstützen, beispielsweise mit der Abhängigkeit der Eltern umzugehen.
Das Durchschnittseinstiegsalter in Sachsen liegt bei Frauen bei knapp 18 Jahren, bei Männern bei 19 Jahren. Das sind natürlich alarmierende Zahlen. Gerade die Betroffenheit von sehr vielen Frauen ist bei dieser Droge besonders herauszuarbeiten. Wenn man sich als Beispiel anschaut, dass eine Crystal-abhängige Frau – vielleicht auch schwanger – den Drogenkonsum beenden und aussteigen möchte, dann ist die Frage, wie sie das machen kann. Sie sucht eine Beratung. Diese sollte natürlich zeitnah erfolgen, um die Motivation der Frau auch aufrechtzuerhalten. Das Problem in den Beratungsstellen – trotz der Aufstockung der Vollzeitstellen – ist häufig, dass
die Wartezeit noch zu lange ist. Darin gebe ich Kollegen Zschocke recht.
Die andere Variante ist, dass es niedrigschwellige frühe Hilfen für Crystal-Konsumenten gibt, beispielsweise das Team „Wendepunkt“ am Städtischen Klinikum St. Georg. Das ist ein Projekt der Arbeitserprobung und Stabilisierung von zum Ausstieg motivierten Crystal-abhängigen Menschen. Für Schwangere gibt es beispielsweise in Dresden das Unterstützungsangebot „Mama, denk an mich!“. Das ist ein interdisziplinäres Therapiekonzept der Uniklinik Dresden für Eltern mit Abhängigkeit von Crystal und anderen Suchtmitteln. Das Programm bietet Folgendes: während und nach der Schwangerschaft ein Therapieangebot zur Überwindung von Suchtproblemen, Untersuchung, Betreuung, Begleitung des Kindes und Vermittlung an die Suchtberatung. Die Familie wird beraten und begleitet und über die Entlassung hinaus unterstützt.
Danach kommt es unter Umständen zur stationären Behandlung. In Sachsen gibt es dafür fünf Entwöhnungseinrichtungen. Die Zahl der Drogenrehabilitationsbetten in Sachsen ist von 148 Betten im Jahr 2010 auf 258 Betten im Jahr 2016, um rund 100, gestiegen.
An sozialtherapeutischen Wohnstätten, wie in Zittau „Comeback e. V.“, gibt es in Sachsen drei Einrichtungen dieser Art für junge, chronisch mehrfach geschädigte drogenabhängige Menschen, insbesondere für CrystalAbhängige. Diese Einrichtungen habe ich in Zittau besucht und ich darf an dieser Stelle meinen großen Respekt vor den handelnden Personen vor Ort zum Ausdruck bringen.
Für abhängigkeitserkrankte Eltern und deren Kindergartenkinder ist beispielsweise das Hilfsangebot der Evangelischen Fachkliniken Heidehof zu nennen. Es folgt einem Familien erhaltenden Ansatz. Für Kinder, deren Mütter nach anhaltendem Crystal-Konsum zur Entwöhnung für circa sechs Monate in die Fachklinik Weinböhla eingewiesen werden, besteht die Möglichkeit, nach erfolgreicher Therapie der Mutter in ihrer Herkunftsfamilie zu bleiben.
Zum Schluss will ich unterstreichen: Es gibt Herausforderungen, die wir noch meistern müssen. Zu nennen ist zum einen die zukünftige Absicherung der Suchtberatung und zum Zweiten die Absicherung der sozialtherapeutischen Wohnstätten im Haushalt. Von daher ist es gut, im Rahmen dieser Großen Anfrage über dieses Thema zu reden, am Ball zu bleiben und uns weiter dafür einzusetzen – auch durch diese Besonderheit, die ja für Sachsen durch die Grenznähe zu Tschechien gilt –, dass wir in diesem Dreiklang gegen den Drogenkonsum, speziell gegen Crystal, als Freistaat Sachsen weiter aktiv sind.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Noch einmal zu dem Entschließungsantrag: Zu suggerieren, dass die Staatsregierung die Evaluation zu dem 10-PunkteProgramm nicht vornehmen würde, halte ich für nicht angebracht; deswegen können wir auch nicht zustimmen.
Wir sind bereits auf einem guten Weg, das muss man konstatieren. Wenn der Antrag davon spricht, dass die Ministerien ressortübergreifend zusammenarbeiten
müssen, dann muss man natürlich sagen, dass das längst der Fall ist. Hier neue Konzepte zu fordern ist etwas zu kurz gedacht, denn es gibt bereits viele Suchtangebote vor Ort. Diese gilt es weiter auszubauen und zu unterstützen und nicht das zu entwerten, was bereits stattfindet.
Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.
Lieber Herr Präsident! Vielen Dank für das Wort. – Wir befassen uns jetzt mit einem
Thema der Gesundheitspolitik, das uns in den nächsten Jahren, ja gar Jahrzehnten in besonderer Weise hier im Freistaat Sachsen beschäftigen wird. Es wird den Freistaat Sachsen auch in besonderer Weise verändern, und zwar positiv.
E-Health, ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist das eigentlich? Was steht eigentlich hinter dem Wort? – Das sind Anwendungen von Kommunikations- und Informationstechnologien im Gesundheitswesen. Es umfasst die Gesundheitstelematik, also die administrative, vernetzte Onlineanwendung, wie die elektronische Gesundheitskarte, oder die Telemedizin als Anwendungen, die einen medizinischen Bezug über eine räumliche Distanz aufwenden. Diese räumliche Distanz ist gerade im Freistaat Sachsen mit ländlich geprägten Gebieten so wichtig.
Zum Hintergrund gibt es zu sagen, dass es ein E-HealthGesetz gibt. Es ist bereits Anfang 2016 in Kraft getreten. Ziel ist es, Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken die Möglichkeit zu geben, in sicherer, strukturierter und medienbruchfreier Weise medizinische Informationen ihrer Patienten an weiterbehandelnde Kollegen elektronisch zu vermitteln. Das klingt erst einmal sperrig, ist aber in der Praxis besonders wichtig und wertvoll.
Bis zum Jahr 2018 sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken an die entsprechende Infrastruktur angeschlossen werden und soll sich das medizinische Personal auf die Anwendung der Infrastruktur und der angesprochenen Gesundheitskarte einstellen.
Weiterhin sieht das Gesetz beispielsweise das Anbieten von Videosprechstunden, das Eintragen von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte und die Einrichtung der elektronischen Gesundheitsakte ab dem 1. Januar 2019 vor.
Diese Gesetzgebung hat einen langen Vorlauf. Bereits im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Grundlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur gelegt. Heute ist die elektronische Gesundheitskarte flächendeckend bei den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung angekommen. Die Anwendungen der Telematikinfrastruktur lassen jedoch auf sich warten. Das muss man fairerweise konstatieren.
Welchen Vorteil hat also nun das Gesetz? – Erstens. Es gibt Videosprechstunden. Das ist die telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten. Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein. Ärzte können im Rahmen dieser Videosprechstunden ihren Patienten die weitere Therapie am Bildschirm erläutern oder den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten. So muss der Patient nicht für jeden Termin in die entsprechende Arztpraxis kommen.
Folgende Arztgruppen dürfen beispielsweise aktuell die Videosprechstunden durchführen und entsprechend
abrechnen: Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Anästhe