Gleich zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes begrüße ich neben den Nominierten auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Frau Birgit Munz sowie weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes auf unserer Besuchertribüne ganz, ganz herzlich.
Gestatten Sie mir zunächst folgende Vorbemerkungen. Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt. Die Amtszeit endet für berufsrichterliche Mitglieder außerdem dann, wenn sie aus dem Amt als Berufsrichter ausscheiden. Das bisherige stellvertretende berufsrichterliche Mitglied als Vertreterin der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Frau Dr. Bettina Dick ist am 1. Februar 2017 in den Ruhestand getreten. Zudem enden im Laufe des Monats Juni dieses Jahres die neunjährigen Amtszeiten des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts
hofes Dr. Jürgen Rühmann, des nicht berufsrichterlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute sowie des stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds Frau
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den genannten Damen und Herren von dieser Stelle aus im Namen des Sächsischen Landtages dafür zu danken, dass sie durch ihr langjähriges Wirken am Verfassungsgericht Verantwortung für den Freistaat Sachsen und die Menschen, die in ihm leben, getragen haben.
Wir haben nun in zwei Drucksachen Vorschläge der Staatsregierung sowie des Präsidiums für zwei Neuwahlen bzw. zwei Wiederwahlen von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes vorliegen. Die Drucksache 6/9058 enthält drei Wahlvorschläge der Staatsregierung. Vorgeschlagen zur Wiederwahl als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes wird
der Präsident des Sächsischen Finanzgerichts Herr Dr. Jürgen Rühmann. Zur Wahl als Vertreter der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes wird der Richter am Bundesgerichtshof Herr Prof. Dr. Markus Jäger vorgeschlagen. Weiterhin wird zur Wiederwahl als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frau Simone Herberger vorgeschlagen. Als Nachfolger des nichtberufsrichterlichen Mitglieds Prof. Dr. Trute nominiert ferner in Drucksache 6/9588 das Präsidium des Sächsischen Landtages Herrn
Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, das sind 84 oder mehr Stimmen.
Zur Durchführung der Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer als Wahlkommission die Abgeordneten Herrn Colditz, CDU, als Leiter, Herrn Sodann, DIE LINKE, Frau Friedel, SPD, Herrn Wendt, AfD, und Frau Meier, GRÜNE. Ich bitte Herrn Kollegen Colditz, in bewährter Weise den Wahlaufruf vorzunehmen.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu jedem Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.
Der Präsident hat eben schon darauf hingewiesen: Wer mindestens die erforderliche Zweidrittelmehrheit, das sind mindestens 84 Jastimmen, erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht feststellen. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.
Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 123 Stimmen, ungültig war kein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt:
Damit sind als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag Herr Dr. Jürgen Rühmann, Herr Prof. Dr. Markus Jäger, Frau Simone Herberger und Herr Prof. Dr. Arnd Uhle gewählt.
Meine Damen und Herren! Ich darf die gewählten Kandidaten zu mir in das Rund des Plenarsaals bitten.
(Die Abgeordneten erheben sich. – Die gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes treten in das Rund des Plenarsaals zur Vereidigung ein.)
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Vereidigung der gewählten Kandidaten. Wir haben uns alle von unseren Plätzen erhoben. Nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages einen Amts
eid. Gleiches gilt nach § 2 Abs. 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes für die stellvertretenden Mitglieder. Im Falle einer Wiederwahl – das betrifft zwei von Ihnen – bedarf es nach § 4 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes keiner erneuten Vereidigung, sodass Herr Dr. Rühmann und Frau Herberger heute nicht zu vereidigen sind.