Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Kollege. Geben Sie mir recht, dass der Herr Staatsminister Gemkow in der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses erklärt hat, dass es auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister den Antrag auf Erhö
hung der Vergütungssätze gab, dass dort aber letzten Endes deutlich herauszuhören war, dass es ausging wie das berühmte Hornberger Schießen – ohne eine konkrete Festlegung, dass bis dann und dann – – Die Marktanalyse wurde in Auftrag gegeben, obwohl seit zehn bis 15 Jahren bekannt ist, dass die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Rechtsmedizin mit diesen Vergütungssätzen nie zu machen ist. Geben Sie mir recht, dass der Minister genau das sagen muss? Er bemüht sich fortwährend – ganz unbestritten. Aber das müsste er uns sagen. Es steht nicht am Horizont, wann es ist.
Ja, das hat er so gesagt. Das ist auch traurig. Wir haben jetzt im Bundesrat veränderte Mehrheitsverhältnisse. Auch das hat der Minister in der Ausschusssitzung gesagt. Er sagte, es besteht die Möglichkeit, dass es jetzt durch die Veränderung dazu kommt, dass das JVEG angepasst wird. Aber wenn es ein Bundesgesetz ist – – Wir haben kein Landes-JVEG und keine Gebühren. Dort, wo wir die Gebühren haben – das wollte ich jetzt noch sagen –, werden sie in jedem Fall ausgeschöpft. Die Staatsanwaltschaft geht bis an die oberen Grenzen und versucht, das JVEG jetzt schon auszulasten. Aber das Gesetz zu ändern ist nun einmal eine Geschichte, die im Bundesrat läuft.
Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Das ändern wir nicht, außer wir schaffen den Föderalismus ab, und das wollen wir nicht.
Natürlich versucht der Justizminister, in der Justizministerkonferenz eine Mehrheit für die Erhöhung zu finden. Das wird er auch weiterhin tun. Also kämpfen wir weiter, Herr Bartl, und das sollten wir Seite an Seite tun, damit die Bundesratsinitiative erfolgreich wird; denn das würde dazu führen, dass endlich diese Gebühren angepasst werden. Ich habe es am Anfang gesagt: Diese Problematik gibt es in allen Bundesländern, und es ist überall angespannt. Trotzdem scheinen sich die Landesminister – jeglicher Couleur übrigens – dazu nicht verständigen zu können.
Nun aber zu einer differenzierteren Betrachtung: Wir wollen erst einmal schauen, dass die Universitäten diese Grundausstattung für die Institute so zur Verfügung stellen und auch stellen können, dass sowohl die Forschung und Lehre als auch die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben – das ist dann die Rechtsmedizin – auskömmlich sind. Das ist aber wiederum auch die Aufgabe von Hochschule und Wissenschaft. Denn noch einmal: Die Wahrnehmung der Aufgabe für die Polizei und die Justiz ist mit dem aktuellen Haushalt sichergestellt. Das wurde im letzten Haushalt so bestätigt. Es ist aber unstreitig auch ein Hochschulthema. Das heißt, zuständig sind die jeweiligen Universitäten und damit das Wissenschaftsministerium.
Aus diesem Grunde war in der letzten Ausschusssitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses – das haben Sie vorgetragen – der Abteilungsleiter des SMWK, Herr
Dr. Werner, anwesend. Er hat uns sehr umfangreich über das weitere Vorgehen informiert und alle Fragen umfangreich beantwortet. Das Problem, das sie haben, ist, dass derzeit keine Haushaltsgesetzgebung stattfindet. Das wird erst im nächsten Jahr auf der Tagesordnung stehen.
Die Justiz kann nicht federführendes Fachressort sein. Das kann sie nicht nur wegen der Hochschulfreiheit, das wissen wir.
Da kommt Herr Prof. Binus vom Landesrechnungshof hinzu und sagt dem Justizminister: Hallo, das ist ein anderes Ressort. Da finanzierst du nicht hinein.
Die Justiz – das haben wir auch im Ausschuss gehört, das hat der Minister gesagt – macht in allen Möglichkeiten das, was ihr geboten ist und was sie kann. Sie setzt sich dafür ein, und die Finanzierung ist insoweit auch geklärt. Aber für die Grundversorgung der Hochschulinstitute liegt nun einmal die Zuständigkeit im Wissenschaftsressort.
Deshalb ist es immer schwierig, wenn wir es dann im Rechtsausschuss mit einem Abteilungsleiter diskutieren. Das ist der falsche Weg. Das SMWK muss dazu Stellung beziehen. Herr Dr. Werner hat das im Ausschuss auch schon ziemlich gut getan. Jetzt müssen wir immer noch dabei bleiben, dass wir die Trennung der verschiedenen Ressorts und die sich daraus ergebenden Zuständigkeiten weiterhin zwingend einhalten müssen.
Herr Bartl, dazu habe ich eine andere Auffassung als Sie. Aber dafür bin ich Regierungskoalition und nicht Opposition. Da kann ich alles einmal schön zusammenschweißen und sagen: Jetzt seid ihr dran.
Wir befinden uns derzeit leider nicht in den Haushaltsgesetzgebungen. Wir müssen es mitnehmen, und es muss im Haushalt geregelt werden, dass sie auskömmlich sind. Darüber waren wir 2013 mit dem Staatssekretär d'accord. Wir stehen also voll dahinter. Aber mit dem Antrag erreichen wir überhaupt nichts. Wie sollen wir ihm da zustimmen?
Jetzt kommt eine Kurzintervention. Herr Kollege Baumann-Hasske, Sie müssen noch ein wenig warten. – Bitte, Herr Kollege Bartl.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege Modschiedler, noch einmal: Wir sind heute nicht im Verfassungs- und Rechtsausschuss. Wir waren uns im Verfassungs- und Rechtsausschuss einig darüber, dass die Sache nicht zu stemmen war, weil wir von dem
Ressort, das zuständig ist, auf 2019/2020 vertröstet wurden. Wir sind heute dabei, darüber zu reden, dass wir einen Weg gehen, der ganz normal und in der Sächsischen Haushaltsordnung und im Haushaltsgesetz vorgesehen ist.
Wir wollen, dass aus der Reserve, die der Landtag der Staatsregierung zur Bewirtschaftung während der laufenden Haushaltsjahre gegeben hat, eine über- bzw. außerplanmäßige Einstellung in Höhe von zweimal
500 000 Euro pro Jahr erfolgt. Ich habe vorhin gesagt – dazu braucht man sich nur die Unterrichtung anzusehen, die vier Monate alt ist –, dass für die Landespolizei eben einmal 3 Millionen Euro eingestellt wurden, weil wir gesagt haben, die können keine DNA für irgendwelche Verfahren mehr erheben, weil sie das Geld nicht haben, diese zu beauftragen. Genau das wollen wir. Das muss dieses Hohe Haus entscheiden.
Der Finanzminister muss das beantragen. Der Haushaltsausschuss muss zustimmen. Es ist doch handgreiflich, dass wir den Weg regelmäßig gehen, wenn während einer Haushaltsperiode eine Erkenntnis reift, dass man das machen muss.
Kollege Modschiedler, möchten Sie reagieren? – Nein. Wir gehen weiter in der Rederunde. Herr Kollege Baumann-Hasske, jetzt kommen Sie zum Zuge.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist in der Tat schon lange in der Diskussion. Herr Bartl, wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass in dem Bereich etwas geschehen sollte.
Sie haben wortreich dargestellt, welche Defizite Sie sehen. Ganz so dramatisch, wie Sie es an die Wand werfen, ist es meines Erachtens allerdings nicht.
Sie haben gerade eben wieder gesagt, dass eine Unterdeckung vorhanden ist, insbesondere deshalb, weil die Institute nicht mehr in der Lage seien, DNA-Analysen durchzuführen und Ähnliches mehr. Machen wir uns einmal klar, dass gerade in diesem Bereich in den zurückliegenden Jahren die Analysetätigkeiten ausgegliedert, privatisiert ausgeschrieben wurden. In diesen Bereichen ist das JVEG auskömmlich, und dabei verdienen offensichtlich einige Leute auch ganz gut.
Aber das ist kein Defizit, das dort entstanden wäre. Wir haben die Staatsanwaltschaft und sonstige Beteiligte dazu gehört. Wir haben nicht gehört, dass die Strafermittlungsbehörden darunter leiden, dass sie nicht rechtzeitig Informationen oder Gutachten bekommen.
Wir sehen, dass die Situation in Chemnitz unbefriedigend ist, weil es dort kein rechtsmedizinisches Institut gibt. Darüber müssen wir diskutieren.
Sinnvoll ist die gegenwärtige Konstruktion insbesondere deshalb, weil Rechtsmediziner natürlich etwas mit universitärer Forschung zu tun haben und die Angliederung an die beiden Universitäten sinnvoll ist. Wir haben in Chemnitz keine Universität und keine medizinische Fakultät. Insofern ist eine Angliederung schwierig. Man kann die Konstruktion grundsätzlich und die Regelung für die Regionen Chemnitz und Leipzig durchaus für sinnvoll halten. Zumindest ist das von der Konstruktion her richtig. Das muss jedoch nicht heißen, dass Gerichtsmediziner aus Leipzig immer in die Region Chemnitz fahren müssen, wenn dort etwas passiert. Das kann man anders lösen. Das muss man aber diskutieren. In diesem Punkt möchte ich Ihnen durchaus recht geben.
Wir diskutieren heute nicht über eine strukturelle Änderung. Wir diskutieren heute darüber, dass Sie größere Beträge außerhalb des normalen Haushalts bewilligen möchten, um einen, wie Sie es formulieren, Notstand zu beheben. Dieser Notstand, das ist in unserer Ausschusssitzung auch herausgekommen, besteht in dieser Form nicht. Natürlich möchten sie mehr Geld haben. Natürlich haben sie festgestellt, dass sie ein Defizit haben. Es ist darüber diskutiert worden, dass ein Sockelbetrag bereitgestellt werden soll. Wir haben aber auch vom SMWK gehört, dass die Defizite aus dem Haushalt des SMWK ausgeglichen werden. Was dort an Mitteln fehlt, wird aus dem Haushalt für Forschung und Lehre, wie Sie vorhin gesagt haben, quersubventioniert – oder wie auch immer. Sie haben ebenfalls gesagt, dass das haushaltsrechtlich unzulässig sei und man mit einem Bein im Strafrecht stünde.
Darüber kann man sich streiten. Das SMWK ist für Forschung und Lehre zuständig, und die Gerichtsmedizin ist ein Teil von Forschung und Lehre. Bisher hat das noch nie jemand beanstandet. Soweit ich weiß, hat auch der Rechnungshof bisher nicht beanstandet, dass dort Mittel für die Gerichtsmedizin unzulässig ausgegeben werden würden. Das hätte er wahrscheinlich getan, wenn es so wäre.
Wir müssen im Augenblick die Situation so hinnehmen, wie sie ist, solange die Finanzierung gewährleistet ist. Wir müssen bei der nächsten Haushaltsverhandlung darauf achten, dass hierbei geordnete Verhältnisse geschaffen werden. Ich finde das Wechselspiel zwischen SMWK und SMJus auf Dauer schlechthin unbefriedigend, um das einmal offen zu sagen. Ich finde das nicht gut.