Wenn Sie auf unserer Reise zugehört haben, dann haben Sie mitbekommen, wie das System Apartheid gerade im Bildungsbereich funktioniert hat, dass dort schwarze Kinder bewusst dumm gehalten werden sollten, indem man sie in diese Township Schools gesteckt hat. Dann
kam genau dieselbe perfide Diskussion, die Sie hier anfangen: Es ist für die Kinder besser, sie in ihrer Herkunftssprache zu unterrichten – in Südafrika sind das die Völkersprachen, die sie dort haben, die Stammessprachen –, anstatt sie an die Sprachen des jeweiligen Landes und der freien Welt heranzuführen. Das ist Apartheid, wie sie gelebt wurde, und das fordern Sie hier auch. Das empfinde ich als widerlich.
Frau Wilke, Sie hatten Zeit, Ihre Punkte hier darzulegen, Sie haben auch dann noch das Schlusswort. Ich gestatte die Zwischenfrage nicht. Aber ich rufe Ihnen zu:
Frau Wilke, ich rufe Ihnen zu: Kehren Sie um, solange noch Zeit ist, weil dieser Antrag exemplarisch zeigt – Kollege Schreiber hat darauf hingewiesen –, dass unter dieser blauen Fassade, die Sie mühsam darüberpinseln, immer wieder der gleiche miese braune Rost herauskommt, den wir hier in diesem Parlament schon lange genug erlebt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will uns allen noch einmal in Erinnerung rufen, wo wir uns eigentlich befinden: in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Sachsen. Wir leben in einem sozialen Rechtsstaat, der auf einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung basiert und in dem alle Menschen die gleichen Chancen erhalten und sich frei entfalten können.
Sowohl in Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes als auch in Artikel 18 der Sächsischen Verfassung steht geschrieben, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz besagt auch, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Das gilt in allen Bereichen, und selbstverständlich gilt das auch in der Bildung. Deshalb wurde dieser Grundsatz auch in das Schulgesetz des Freistaates Sachsen übernommen, das in überarbeiteter Form erst im April letzten Jahres – ich gehe einmal davon aus, dass Ihr Erinnerungsvermögen daran noch andauert – hier im Sächsischen Landtag verabschiedet wurde.
Ich will auch dazu noch ein Zitat aus unserem Schulgesetz bringen: „Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.“
Wenn Sie einfach nur in der Lage wären, geltende Gesetze zu lesen, und sie dann auch noch verstünden, dann hätten Sie diesen Antrag gar nicht eingereicht.
Der Freistaat Sachsen sichert eine chancengerechte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Aufenthaltsstatus ab. Das zeigt sich zum einen in den ergriffenen integrationsfördernden Maßnahmen für
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist. Zum anderen wurden unterstützende Strukturen geschaffen, zum Beispiel das reguläre Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache oder die Koordinatoren für Migration und Integration an allen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung.
Momentan lernen in 538 Vorbereitungsklassen insgesamt 7 863 Schülerinnen und Schüler. Sie kommen aus über 141 Ländern und bringen mit ihrer Zwei- oder Mehrsprachigkeit auch eine wichtige Bildungsressource mit. Zwei- oder Mehrsprachigkeit fördert die Kommunikation zwischen Mehrheit und Minderheiten; sie unterstützt somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Partizipation in der Gesellschaft. Auch und gerade im schulischen und beruflichen Umfeld bringt Zwei- oder Mehrsprachigkeit Vorteile. Exemplarisch möchte ich hier den internationalen Austausch oder den globalisierten Wirtschaftsverkehr nennen.
Meine Damen und Herren! Eine Segregation von Schülerinnen und Schülern, die rein nach aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten eine geringe Aussicht auf Verbleib in Deutschland haben, ist nicht hinnehmbar. Ich verstehe Schule auch als Ort, der alle Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, in sozialer Gemeinschaft zu handeln, allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen und für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten. Als Teil dieser übergreifenden Aufgabe versteht es sich auch, dass Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, gemeinsam mit allen anderen Schülern
Für diese Aufgabe wurden und werden in Sachsen Lehrkräfte besonders qualifiziert. Diese Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer unterrichten das Fach Deutsch als Zweitsprache nach sächsischem Lehrplan, betreuen die Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen individuell bei der Integration, und sie beraten diese Schüler und deren Eltern zu schulischen und außerschulischen Fragen. Diese Lehrkräfte beobachten kontinuierlich den Sprachstand und Leistungsfortschritt jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers und entscheiden mit allen Fachlehrkräften, wann eine Teilintegration in die Regelklasse oder die Vollintegration nach dem schulischen Integrationskonzept erfolgen kann.
Diesen Lehrkräften will ich an dieser Stelle auch deshalb, weil sie hier vonseiten der AfD in ein relativ schlechtes Licht gerückt wurden, herzlich Dank für die verantwortungsvolle Arbeit sagen, die sie tagtäglich leisten.
(Beifall bei der CDU, der SPD, den LINKEN, den GRÜNEN und der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)
Ich sage zum Schluss: Den Antrag der AfD lehne ich sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch aus meinem christlich und humanistisch geprägten Werteverständnis heraus entschieden ab. Gegenseitige Akzeptanz und demokratisches Handeln gehören zum alltäglichen Leben. Das ist Teil des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags von Schule, und das wollen wir allen Schülerinnen und Schülern in Sachsen auch im Rahmen des schulischen Unterrichts vermitteln. – Ihr Antrag kann nur abgelehnt werden.
(Beifall bei der CDU, der SPD, den LINKEN, den GRÜNEN und der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)
(Jörg Urban, AfD: Was für eine Bigotterie, Herr Piwarz! – Gegenruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU: Wissen Sie überhaupt, wie das geschrieben wird?)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kultusminister Piwarz! Es gab im Vorfeld unseres Antrags und hier im Plenum nicht nur die üblichen, sondern heute sogar ungeheuerliche Mutmaßungen über meine Motivation, über die Motivation der AfD. Darauf werde ich nicht eingehen;
Wir haben Ihnen hier eine Möglichkeit aufgezeigt, grundständig ausgebildete Lehrer aus den DaZ-Klassen in den Regelunterricht der Grund-, Ober- und Berufsschulen zurückzuholen, die dort dringend gebraucht werden, ohne die ausländischen Schüler in den Vorbereitungsklassen zu benachteiligen,
Im August 2017 fand in Syrien eine internationale Messe als Auftakt für den Wiederaufbau mit über 1 500 Ausstellern aus 43 Staaten und über 2,2 Millionen Besuchern statt. Auch deutsche Unternehmen gehörten zu den Ausstellern. Syrien ist als Wirtschaftspartner wieder gefragt. Zum Wiederaufbau benötigt es sein Volk zurück.
Mit unserem Antrag geben wir den syrischen Kindern und Jugendlichen eine gute Ausbildung mit auf den Weg. Das ist praktische, direkte Entwicklungshilfe. Die Zwangsintegration, wie sie die Staatsregierung betreibt,
beraubt nicht nur Syrien seiner Kinder und damit seiner Zukunft. Deshalb gilt unser Modell nicht nur für schulpflichtige Ausländer aus Syrien, sondern für alle mit geringer Bleibeperspektive. Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, müssten uns doch hier sofort zustimmen; denn von Ihnen wurde die sprachliche Integration von Ausländern bis ins Jahr 2006 unter dem Begriff Zwangsgermanisierung heftig bekämpft.