Karin Wilke

Sitzungen

6/22 6/23 6/24 6/26 6/27 6/30 6/32 6/33 6/37 6/39 6/40 6/42 6/47 6/48 6/50 6/54 6/55 6/56 6/60 6/61 6/63 6/64 6/65 6/67 6/68 6/70 6/71 6/73 6/74 6/75 6/77 6/79 6/80 6/81 6/83 6/85 6/87 6/88 6/89 6/90 6/91 6/93 6/95

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Ist die Freiheit der Kunst eine Einbahnstraße?“ – das ist das Thema dieser Debatte. Dabei geht es nicht um Vorschriften oder Führungsansprüche. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Freiheit des Diskurses, nicht nur auf dem Feld von Kunst und Kultur, sondern überall, denn ohne Freiheit ist alles nichts. Ohne Freiheit gibt es keinen technischen, keinen gesellschaftlichen und auch keinen kulturellen Fortschritt. Das ist keine gewagte Behauptung, sondern es wird tagtäglich von der Realität bestätigt – ob es die Feinstaubgrenzwerte sind, eine an der Vernunft orientierte Energieproduktion oder eben auch die Vorgänge um die Leipziger Jahresausstellung.
Da wird von Künstlern auf freiwillige und demokratische Art eine Auswahl von Künstlern und Bildern zusammengestellt – und schon beginnt das Chaos, weil der Vorstandsvorsitzende des Vereins der Leipziger Jahresausstellung mit Protesten überschüttet wurde, die sich gegen den AfD-freundlichen Maler Axel Krause richteten. Zunächst wurde deshalb die ganze Ausstellung abgesagt, dann erneut zum Leben erweckt, nun aber ohne den bekannten Künstler. Eine Provinzposse ohne Beispiel rauschte durch den Blätterwald.
„Die Bilder von Axel Krause sind unverfänglich und haben nichts mit Politik zu tun, aber ich glaube, das interessiert nicht.“
Mit diesen Worten brachte Rainer Schade im Deutschlandfunk ein bundesweit einmaliges Ereignis auf den Punkt: den Protest gegen die Teilnahme des Malers Axel Krause an einer Ausstellung, zu der er demokratisch legitimiert wurde, was unser Debattenthema förmlich herausforderte.
„Wir können nicht die Gesinnung unserer Künstler recherchieren, um zu schauen, ob sie ausstellungswürdig sind“, sagte Schade der „Süddeutschen Zeitung“. Die demokratische Abstimmung unter den Mitgliedern ergab, dass unter den 36 Künstlern im Jahr 2019 auch Krause sein soll. Doch genau das wurde zum Problem, hatte Krause doch gewagt, in einem Facebook-Statement die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zu kritisieren, ebenso die einengenden Meinungskorridore, die ihn an DDR-Zeiten erinnerten. Ich zitiere: „Ich halte die illegale Masseneinwanderung für einen großen Fehler und die AfD für ein notwendiges Korrektiv im maroden Politikbetrieb.“
Zudem sitzt der Maler im Kuratorium der AfD-nahen Erasmus-Stiftung.
Für Schade war das kein Problem. Man stelle nicht die AfD und ihre Meinung, sondern Bilder aus. Für manche Künstler und Galeristen wurde es gleichwohl zum Problem. Beispielsweise für den Galeristen Jochen Hempel, der zu Protokoll gab: „De facto hätte es Axel Krause als künstlerische Position für die Ausstellung nicht gebraucht. Das Problem ist und bleibt, dass eine einfache Mehrheit der Jury für ihn gestimmt hat. Das war und ist eine deutliche Provokation...“
Dieses Demokratieverständnis rief nicht etwa einen Sturm der Entrüstung hervor, sondern wurde im Gegenteil von anderen Künstlern bekräftigt, so von Daniel Krüger, der im Deutschlandfunk eine Trennung von Werk und Künstler für nicht haltbar hielt, denn, „… wenn man sich im Vorfeld politisch äußert, ist auch immer das Kunstwerk so rezipiert“. Von wem das Kunstwerk „so rezipiert“ sei, verriet er nicht. Die bekannte Amadeu-Antonio-Stiftung konnte sich des folgenden Satzes nicht enthalten: „Dass es gerade auch Ausdruck der Meinungsfreiheit sein kann, Krause und Co. kein Podium zu bieten, hätte früh in Betracht gezogen werden müssen.“
Das ist kein Witz, sondern transportiert die Diskussion zur Berliner Emil-Nolde-Ausstellung, wonach es inzwischen gute und böse, nämlich einerseits ideologisch richtige und andererseits nationalsozialistische Blumen gebe.
In solch einer artifiziellen Gegenwart huldigt man der Ansicht, dass Ideologie der Ästhetik übergeordnet ist. An diesem Beispiel wird deutlich, dass nicht die Gesellschaft das Zepter gegen unliebsame Querulanten aus den eigenen Reihen in der Hand hält, sondern die dem Zeitgeist huldigende Kunstschickeria. Dazu in der zweiten Runde mehr.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Frau Dr. Maicher, ich spreche über Künstler, die aus Kulturorten verbannt werden. Ja, Frau Kliese, ich gehe nur noch selten ins Theater – leider.
Ich fahre fort. „Man ist empört über andere Meinungen, kann es gar nicht fassen, dass jemand so und so denken kann, und vergisst dabei die Freiheit der Meinungsbildung“,
sagt der Wiener Neurologe und Psychotherapeut Bonelli.
Der Ausschluss Axel Krauses, der Vorstandsrücktritt und die zunächst erfolgte Absage der gesamten Ausstellung mit der absurden Begründung, politische Neutralität erweise sich in diesen Zeiten als unmöglich, machen es überdeutlich: Weil sich zwei oder drei Narzissten in ihrer Blase gestört fühlen, dürfen sie der übergroßen Mehrheit der Künstler ihre Weltsicht überstülpen.
Nicht nur dass Schade und sein Vorstand damit einen Kotau vor dem linken Mainstream der Messestadt vollzogen haben – wer Axel Krause zuerst ausschließt, dann aus Feigheit vor den Konsequenzen dieses Ausschlusses zurücktritt und die Ausstellung absagt, der beschädigt das Ansehen der Jahresausstellung der Stadt Leipzig, der Kunstszene Sachsens und nicht zuletzt der Demokratie.
Der Vorgang setzt eine ungute Reihe fort. Ich erinnere an die Tilgung des Gomringer-Gedichts von der Fassade der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin. Aktuell haben wir die Besetzung der Bibliothek der Dresdner Hochschule für Bildende Künste, deren Leiterin Barbara Lenk für die AfD Meißen zum Kreistag kandidierte. Wenn Kunststudenten fordern, dass Lenk umgehend ihre Arbeitsstelle an der HfbK oder aber ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der AfD aufgebe, dann sind das genau die Methoden, die 1933 die Nazis anwandten.
Dass es eine parteilose Frau trifft, die noch nicht einmal gewählt wurde, macht den Vorgang umso unbegreiflicher und unterstreicht einmal mehr, dass neben öffentlichen Sympathiebekundungen auch Kandidaturen für die AfD zunehmend unmöglich werden, weil viele potenzielle Kandidaten ihre gesellschaftliche und berufliche Existenz gefährdet sehen. Denken Sie an den zum Rücktritt gezwungenen Ex-Handballpräsidenten Uwe Vetterlein. So verwundert nicht, dass wir unseren Wählerauftrag nicht umsetzen können, weil etwa 20 % der errungenen Mandate wegen genau dieser drohenden gesellschaftlichen Ächtung nicht besetzt werden konnten.
Es verwundert auch nicht, dass unsere Freiberger Stadträte auf die Neutralität des Theaters pochten. Lassen Sie es mich noch einmal sagen, Frau Dr. Pinka und auch Frau Dr. Stange: Aus einer politischen Veranstaltung wird keine künstlerische dadurch, dass sie an einer Kunststätte stattfindet. Dieselben Vorwürfe muss man an die Unterzeichner der „Erklärung der Vielen“ richten, die vorgeblich der Kunstfreiheit das Wort reden, in Wirklichkeit aber feige den Schwanz einziehen, wenn es tatsächlich um die Freiheit anderer Meinungen geht, ganz speziell auch um die Kunstfreiheit.
Wenn bundesweit Kulturschaffende, die mehrheitlich am Tropf staatlicher Finanzinfusionen hängen, behaupten, es geht um uns alle, muss man sich fragen, warum sie sich zu gegenseitiger Solidarität verpflichten müssen. Man muss sich weiter fragen, was genau denn solidarisch verteidigt werden soll; denn es heißt, wer sich gegen einen von uns stellt, hat alle gegen sich. Die Antwort lautet gemäß dem Internetauftritt, der übrigens kein Impressum aufweist: „Kunst für Demokratie gegen rechtspopulistische Strategien, die demokratische Grundwerte untergraben“.
Wäre es diese Kunst aber nicht wert, für etwas verteidigt zu werden, statt gegen etwas? Verwiesen wird auf die vielen beteiligten Institutionen, deren Zustimmung einhergeht mit der Abhängigkeit von Staatsgeld und Förderung, ein Filz, fruchtbare Erziehung zum Chorgesang, eine Symbiose von Kunst und Propaganda. Im einstigen Land der Dichter, Denker und Musiker herrscht devoter Konformismus.
Der widerspenstige Autor Uwe Tellkamp hat die intellektuelle Insolvenz der „Erklärung der Vielen“ und den ihr zugrunde liegenden Gesinnungskorridor in einem offenen Brief an die Unterzeichner analysiert. Er zeigt sich erschüttert über das Vorhaben, das man zwar diskutieren, unpassenden Meinungen aber kein Forum bieten wolle, womit eine freie Debatte ad absurdum geführt wird. Tellkamp bezweifelt den demokratischen Charakter dieser
Bewegung, weil unklar ist, für wen allein die beteiligten sächsischen Einrichtungen – –
– sprechen und ob und von wem alle ihre Mitglieder und Mitarbeiter dazu befragt wurden.
(Beifall bei der AfD)
Noch einmal zur Semperoper. Dass die „Erklärung der Vielen“, wie meine Anfrage ergab, in 76 Besetzungszetteln abgedruckt wurde, setzt dem Ganzen die Krone auf. Jetzt wurde den Mitarbeitern der Staatstheater durch einen neuen Passus in der Hausordnung zu untersagen versucht, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die Landtagsabgeordneten ihres Vertrauens zu kontaktieren. Selbst erklärt man sich zu den moralisch Überlegenen, die auf der richtigen Seite stehen, und bevormundet andererseits seine Mitarbeiter, ihre Menschen- und Bürgerrechte wahrzunehmen. Ist die Freiheit der Kunst eine Einbahnstraße? Das Fragezeichen hat seine Berechtigung. Bitte tragen Sie dazu bei, dass die Kunst wieder frei wird.
Vielen Dank dafür.
Ich finde es sehr schade, dass ich keine Antwort darauf bekommen habe, – –
dass Herr Axel Krause von der Jahresausstellung ausgeschlossen wurde. Ich finde es auch schade, dass die Frage nach der Hausordnung nicht beantwortet wurde. Im April gab es einen neuen Passus in der Hausordnung unserer sächsischen Theater, nach der den Mitarbeitern untersagt wird, sich direkt an die Abgeordneten zu wenden. Das ist
ein Vorgang, den ich sehr gern von Frau Dr. Stange erklärt bekommen hätte. – Danke.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorgestern konnte der Petitionsbericht für das Jahr 2018 dem Landtagspräsidenten übergeben werden. Die Zahl der in diesem Zeitraum eingegangenen Petitionen ist erneut angestiegen, und damit ist der Bedarf der Bürger sichtbar, mit ihren Problemen und Anliegen gehört zu werden. Immerhin konnte 54 der 556 behandelten Petitionen abgeholfen werden.
Das zeigt, dass es sich für den Bürger lohnt, sich für sein Anliegen starkzumachen, weil er sich ein ihm zunächst verweigertes Recht nachträglich auf diesem Wege verschaffen kann. Vor allem die 31 Sammel- und die zehn Mehrfachpetitionen machen deutlich, woran es im Freistaat hapert und wo den Bürgern der Schuh drückt. Im Jahreszeitraum 2018 war es unter anderem eine Mehrfachpetitionen zur Ungleichbehandlung sächsischer
Lehrer bei der Verbeamtung, zu der es insgesamt 88 zugeordnete Einzelpetitionen gab, eine Sammelpetition zur Schulzukunft sächsischer Kinder mit fast
30 000 Unterzeichnern, vor allem aber die Sammelpetition zum sächsischen Wolfsproblem mit über 18 500 Unterzeichnern und zur Weidetierprämie mit sogar 120 000 Unterzeichnern.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Sammelpetition zum Erhalt einer denkmalgeschützten Brücke im Erzgebirge verweisen, für die sich die Berichterstatter mehrerer Fraktionen eingesetzt hatten. Ihr konnte leider nicht abgeholfen werden, da sich die Bürger erst spät organisierten und die umliegenden Gemeinden nicht mit ins Boot holen konnten. Eine Sammelpetition mit fast 2 500 Unterzeichnern und dem Ziel, Windkraftanlagen und Naturschutz in Einklang zu bringen, wird erst nach der Landtagswahl abgeschlossen werden. Wie auch in den letzten Jahren manifestiert sich hier der Bürgerwille
gegen eine fortschreitende Verspargelung von Natur und Kulturlandschaften durch Windkraftanlagenbau.
Ich möchte zum Schluss noch an eine Petition im Berichtszeitraum erinnern, die den Lehrstuhlinhaber der juristischen Fakultät einer sächsischen Hochschule durch Rassismusvorwürfe verleumdete und somit den gegenwärtigen Zeitgeist vorbildlich wiedergab.
Als Obfrau der AfD und Mitglied des Petitionsausschusses war es mir eine Freude und Ehre, den sächsischen Bürgern ein Stück mehr Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Ich kann sie nur dazu aufrufen, ihre Grundrechte zu nutzen, denn dafür sind sie da.
Auch ich möchte mich für die immer kollegiale Zusammenarbeit mit Frau Lauterbach sehr herzlich bedanken. Ich wünsche ihr für die Zukunft alles Gute. Ich bedanke mich auch bei den Kollegen im Petitionsausschuss für die Zusammenarbeit und natürlich insbesondere auch bei den Mitarbeitern des Petitionsdienstes, und Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir bringen heute ein Gesetz zum Schutz des Jahrestages 13. Februar
als sächsischer Gedenk- und Trauertag für die Opfer der Bombenkriege ein. Der 13. Februar soll ein Tag für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger sein. Es soll kein Feiertag sein, aber der Tag, an dem die Menschen in Stille der schrecklichen Zerstörung Dresdens und der vielen zivilen Toten gedenken können. Der 13. Februar soll der Tag sein, an dem Überlebende ihres schweren Schicksals
in Stille und Überlebende, die beim Aufheulen einer Feuerwehrsirene bis heute gequält sind, gedenken können.
Sie fragen sich sicherlich Folgendes: Brauchen wir diesen gesetzlichen Gedenktag? Ja, wir brauchen diesen stillen Gedenktag. Wir brauchen einen Tag ohne Neonaziaufmärsche und ohne linke Gegendemos, auch ohne Menschenketten, einen Tag der Stille eben.
Heute können wir uns die Dimensionen dieses Krieges kaum mehr vorstellen. Wie schrecklich war erst kürzlich im April der Tag, als wir Notre Dame in Flammen sehen mussten. Waren wir nicht alle erschüttert? In Sachsen brannte im Jahr 1945 nicht nur die Frauenkirche. Die Bomben auf Dresden, Leipzig und Chemnitz verbrannten Tausende Menschen und zerstörten wertvollste europäische Kultur. Es waren Kirchen, in denen Bach und Händel die Orgel gespielt haben. Es waren Opernhäuser, in denen Mendelsohn, Wagner und Strauß Uraufführungen dirigierten. Das waren auch Wohnungen, Altenheime und Krankenhäuser voll mit hilflosen Menschen.
Der 13. Februar ist der Tag, an dem man in Stille innehalten muss. Der laute Streit über diesen Jahrestag muss endlich ein Ende haben. Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, ein stilles und würdiges Gedenken an die Schrecken des Bombenkrieges zu ermöglichen. Wir fordern deshalb einen gesetzlichen Gedenk- und Trauertag gemäß § 2 des Sonn- und Feiertagsgesetzes. Darüber hinaus wird dieser Gedenk- und Trauertag ausdrücklich dem Andenken an alle Opfer von Bombenkriegen und Massenvernichtungswaffen gewidmet. Der Name und das Schicksal Dresdens stehen auch für das Schicksal aller weltweiten Bombentoten dieses schrecklichen sinnlosen Krieges.
In unseren Partnerstädten Coventry, Breslau, Rotterdam und Sankt Petersburg gab es ebenso unzählige Opfer zu beklagen. Neben Hiroshima und Nagasaki gibt es weltweit kaum Namen, die so wie Dresden für die ungeheuerlichen Schrecken des Bombenkriegs gegen die Zivilbevölkerung und das kulturelle Erbe der Menschheit stehen. In Hiroshima und Nagasaki gibt es übrigens seit 72 Jahren einen ähnlichen Gedenktag, wie wir ihn heute fordern.
Wir, hier in diesem Hause, haben heute die Möglichkeit, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Botschaft für den Frieden um die Welt zu schicken. Der 13. Februar soll zukünftig ein Zeichen dafür sein, dass diese schlimme Art der Kriegsführung nie wieder und nirgendwo auf der Welt auch nur ansatzweise stattfinden darf.
Der 13. Februar soll zukünftig der Tag des stillen Gedenkens an eine der schlimmsten Nächte Dresdens sein. Der 13. Februar soll zukünftig der Tag der Trauer für alle Sachsen sein. Daher bitte ich Sie, unserem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe heute die Ehre, Ihnen unser Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Medienangebote im Freistaat Sachsen vorzustellen. Endlich, nach 70 Jahren, wird der Artikel 5 Grundgesetz in seinem ganzen Sinn und Zweck realisiert. Dass diese Initiative von uns kommt, wird Sie
jetzt nicht überraschen, denn ich kämpfe seit meiner Zugehörigkeit zum Landtag darum.
Gerade erleben wir mit der Ibiza-Affäre einen medialen Staatsstreich, der zeigt, wie richtig und zentral die Feststellung unseres Verfassungsgerichts war, dass die freie Meinungsbildung zur Grundlage einer Demokratie gehört – in der Theorie, aber leider nicht in der Praxis. Die IbizaAffäre ist kein Unfall, sondern die Regel.
Dazu kann ich eine persönliche Erfahrung aus der Wendezeit beisteuern. Als 1990 in Sachsen die ersten Rundfunklizenzen vergeben werden sollten, bewarb ich mich mit Freunden aus der Dresdner Neustadt um eine Lizenz. Unser Konzept war bestechend einfach: Die Finanzierung sollte über kleingestückelte Volksaktien erfolgen, und der Programmschwerpunkt lag auf News aus allen sächsischen Regionen. Bürgerreporter sollten unsere primären Quellen sein. Unser Konzept stieß in der Versammlung der Sächsischen Landesmedienanstalt auf Sympathie. Plötzlich gaben sich Interessengruppen und Medienmogule bei uns die Klinke in die Hand. Es gab nichts, was nicht versprochen oder angeboten wurde. Ein grüner Abgeordneter brachte es damals auf den Punkt: Ihr könnt senden, was ihr wollt, wenn unsere grünen Zielsetzungen, unser Agenda-Setting erkennbar bleiben.
Was lernen wir daraus? Medialer Einfluss ist politische Macht und damit die oberste Priorität aller Politik, nämlich die vierte Gewalt im Staat. Das ist in einer Demokratie unaufhebbar. Also kann es nur darum gehen, eine Brandmauer zwischen den Medien und der Politik zu errichten. Das geht nur in Freiheit und mit freiem Wettbewerb. Unsere geltende Medienordnung wird aber von anderen Faktoren aus der Nachkriegszeit bestimmt: von der historischen Knappheit an Frequenzen und Übertragungsmöglichkeiten. Das betrifft Lizenzierungen für Zeitungen und Rundfunkprogramme, eingeschlossen die Staatsverträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Einen fairen und freien Wettbewerb der deutschen Medien gab und gibt es nicht. Überall hat sich die Parteipolitik ihre Machtpositionen in den Medien gesichert. So beherrscht die SPD direkt oder indirekt den Markt der Printmedien, die öffentlich-rechtlichen Staatsmedien sowieso. Denn laut einer Studie der Friedrich-EbertStiftung ist die Mehrheit der Journalisten dem rot-grünen Spektrum zuzuordnen.
Hinzu kommt, wie ein ehemaliger Chefredakteur von „Panorama“ spöttisch bemerkte, dass diese immer auf Tuchfühlung mit den Schlagzeilen ihrer Kollegen sein wollen. Nichts fürchtet der Journalist mehr, als neben dem Trend zu liegen. Das führt dazu, dass sich Schlagzeilen immer mehr angleichen und sich Redaktionsnetzwerke in der Republik verbreiten.
Das alles ist menschlich. Daher ist es unsere Aufgabe, die Journalisten nicht in Versuchung zu führen, nur noch voneinander abzuschreiben. Das geht mit unserem Gesetz, wenn endlich die Nutzer der Medien über den Erfolg oder Misserfolg eines Mediums entscheiden und nicht die Hinterzimmerstrategen in irgendwelchen Villen oder Parteizentralen. Die digitale und technische Revolution macht es jetzt möglich.
Unser Gesetz zur Freiheit der Medien ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Unser Gesetz garantiert die Zulassungsfreiheit und das Verbot von Subventionen für
einzelne Anbietergruppen. Der als Haushaltsabgabe getarnte Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Medien dürfte als Beispiel genügen.
Solche Subventionen sind ein grober Verstoß gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, wie dies der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums schon 2014 feststellte. Es gibt keine Freiheit der Medien, wenn sie nicht alle das gleiche Risiko tragen. Es gibt keine verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne, wenn unzufriedene Bürger als Zwangsbeitragszahler in Erzwingungshaft genommen werden können. Unser Gesetz steht nicht im Widerspruch zur garantierten Gewährleistung der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, weil diese eben nicht abhängig von der öffentlich-rechtlichen Finanzierung ist.
Das Verfassungsgericht hatte als Rechtfertigung für die Sonderrolle der öffentlich-rechtlichen Medien die hohen Kosten akzeptiert. Das ist mit der Digitalisierung heute aber hinfällig. Das beweist auch die erfolgreiche mediale Konvergenz durch die technische Revolution des Internets und der sozialen Netzwerke.
Unser Gesetz regelt aber noch mehr. Es definiert auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Plattformen wie Facebook oder Twitter. Denn soziale Plattformen verbreiten keine eigenen Inhalte und sind damit im Sinne unseres Gesetzes keine Medien, sondern Mittler. Somit unterliegen sie nicht der Freiheit der Kommunikation nach Artikel 5 Grundgesetz. Sie können sich auch nicht auf ihr Hausrecht berufen und keine private Zensur ausüben. Nur bei Gefahr im Verzug haben sie wie jeder andere Bürger ein Notwehrrecht. Wenn zum Beispiel jemand seinen Amoklauf live auf Facebook streamt, wie in Christchurch, dann muss die Plattform aktiv werden und den Inhalt löschen. Das entbindet die Plattform jedoch nicht von der Haftung für eine falsche Entscheidung, wenn sie zum Beispiel ungerechtfertigt löscht.
Bevor wir aber unser Gesetz in Kraft setzen können, müssen wir die Sächsische Verfassung ändern. Der bisherige Artikel 20 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen lautet: „Unbeschadet des Rechtes, Rundfunk in privater Trägerschaft zu betreiben, werden Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet.“ Diese Norm findet weder im Grundgesetz noch in der Verfassung irgendeines anderen deutschen Bundeslandes eine Entsprechung. Sie ist Fremdkörper und Unikat im gesamten deutschen Verfassungsrecht. Verfassungsgeber des Bundes und aller Länder, außer Sachsen, haben aus guten Gründen auf parallele Vorschriften verzichtet.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft ein einheitliches Medienrecht, weil nur auf diesem Wege ein gleicher Rechtsrahmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten sind. Denn ARD und ZDF verzerren mit ihrer vom Bürger zwangsweise finanzierten Marktmacht den Wettbewerb. Mit ihren Gratisangeboten im Internet, wie der Tagesschau-App, schaden sie der freien und fairen Marktentwicklung.
Eine Herausforderung wird die notwendige Umgestaltung der Nachfolgeunternehmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich nenne hier nur den Vertrauensschutz für die Belegschaften, die Nutzung des riesigen Rechtebestands und sonstige Vermögenswerte.
Es gibt also viel zu tun. Holen wir die freie Meinungsbildung heraus aus den Villen und Hinterzimmern, hinein in die breite Öffentlichkeit – im Interesse der Demokratie, in unser aller Interesse und auch im Interesse unseres Portemonnaies.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Ihrem Antrag „Klimaziele von Paris in Sachsen jetzt umsetzen – Verantwortung für Kinder und Enkel ernst nehmen“ legen die GRÜNEN am Ende der Legislaturperiode ihre gesammelten Forderungen zum sogenannten Klimaschutz vor. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesen Antrag aus einer Vielzahl von Gründen ablehnen.
Erstens teilen wir die Grundannahme der GRÜNEN und der quasi-GRÜNEN nicht, die die Änderung klimatischer Bedingungen hauptsächlich auf das Handeln des Menschen zurückführen. CO2 ist ein Spurengas mit einem Anteil von 0,04 % in der Atmosphäre. Davon sind ganze 3 % menschengemacht. Der Anteil Deutschlands an den menschengemachten CO2-Emissionen beträgt 0,0012 %.
Dem stehen Kosten für die Energiewende in Deutschland von circa 520 Milliarden Euro allein bis 2025 gegenüber.
Zweitens lehnen wir Ihre Forderung nach einem planwirtschaftlichen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ab. Die Braunkohle ist ein preiswerter heimischer Energieträger, und die Lausitzer Kraftwerke gehören zu den modernsten weltweit. Weltweit sind übrigens neue 1 400 Kohlekraftwerke in Planung oder bereits im Bau. Der schonende und sinnvolle Umgang mit Braunkohle ist für die Grundlastversorgung nach dem ideologisch motivierten Atomausstieg unbedingt erforderlich. Wie wollen Sie die Versorgungssicherheit für Zeiten gewährleisten, in denen kein Wind weht und keine Sonne scheint?
Ein Beispiel: Laut Medienberichten wurde einer Aluminiumhütte im Jahr 2018 der Strom 78 Mal abgestellt. Darüber hinaus gibt es immer wieder Ausfälle im Millisekundenbereich, die unsere hoch automatisierte rechnergesteuerte Unternehmenslandschaft stören.
Drittens lehnen wir Ihre Forderung nach der Beschleunigung des Ausbaus der instabilen, nicht grundlastfähigen, regenerativen Energien ab. Fotovoltaik und Windenergie sind nicht grundlastfähig. Eine industrielle Stromspeicherung ist in Deutschland nicht möglich. Für die vollständige Umsetzung der sogenannten Energiewende bis 2050 sind weder die Machbarkeit noch die Kostenentwicklung absehbar.
Insbesondere den Ausbau der Windenergie lehnen wir ab, weil erstens Windräder eine Gefahr für Vögel und Fledermäuse, insbesondere für gefährdete Arten darstellen, zweitens, weil 1 000 Tonnen schwere Fundamente die Landschaft zerstören,
drittens, weil die schädliche Wirkung von Infraschall auf Menschen und besonders Tiere bisher unzureichend erforscht ist,
viertens, weil Windräder während der Sommerzeit Milliarden Insekten in Deutschland töten und das Tag für Tag, wie aus einer kürzlich erschienen Modellrechnung des Zentrums der Deutschen Luft- und Raumfahrt ersichtlich ist.
Im Titel des Antrages steht, Verantwortung für Kinder und Enkel ernst nehmen. Hören Sie auf, Kindern und Jugendlichen für Schuleschwänzen auf die Schulter zu klopfen!
„Fridays for Future“ hat wenig mit selbstbestimmt politischem Handeln gemein und viel mit von Erwachsenen inszenierter Klimahysterie.
Ich möchte allen Kindern danken, die Freitag früh aufstehen, in ihrer Klasse sitzen und lernen.
Bildung ist immer noch die beste Investition in die Zukunft und der beste Schutz vor Ideologie. „Fridays for Future“ erinnert an „Refugees welcome“. Im Nachhinein wissen wir, dass komplexe politische Sachverhalte nicht emotional, sondern sachlich debattiert werden müssen.
Der menschengemachte sogenannte Klimawandel ist wissenschaftlich hoch umstritten.
Der Antrag blendet globale Entwicklungen aus. Einem quasi Null-Effekt steht ein immenser Aufwand gegenüber. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen heute ein Gesetz zum Verbot der Beteiligung von politischen Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen ein. Inge WettigDanielmeier, die langjährige Schatzmeisterin der SPD, hat über die Medienbeteiligung ihrer Partei unverblümt gesagt: „Auch dort, wo wir nur 30 oder 40 % haben, kann
in der Regel nichts ohne uns passieren.“ In Sachsen hält die SPD Anteile an praktisch allen bedeutenden Tageszeitungen. Sie ist wirtschaftlich über ihre Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH zu jeweils 40 % an der „Sächsischen Zeitung“ sowie der „Morgenpost“ Sachsen beteiligt. An der „Leipziger Volkszeitung“ und an den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ hält sie 11,6 % der Anteile, vermittelt über Sperrminoritäten.
Dass das so nicht bleiben kann, ist allen klar. Wir erwarten die ernsthafte Mitarbeit der CDU. Auf Bundesebene hatte die CDU bereits 2001 aus der Opposition heraus
einen vergleichbaren Vorstoß gegen das SPD Medienimperium unternommen, damals gegen Rot-Grün. Wie damals trägt auch der heutige Gesetzesentwurf dem Gedanken Rechnung, „dass die eigentliche Aufgabe der politischen Parteien die unmittelbare und nicht etwa die mittelbare Einwirkung auf die politische Willensbildung ist.“
Haben Parteien die Möglichkeit der bestimmenden Einflussnahme auf Medien, ohne dass dies ohne Weiteres für den Adressatenkreis dieser Medien erkennbar ist, besteht aber die Gefahr einer mittelbaren Einwirkung. Das heißt, wenn die SPD zu viel Einfluss auf die sächsischen Medien hat, ohne dass das für den Leser sichtbar ist, dann besteht die Gefahr, dass die sächsischen Leser von der SPD manipuliert werden und zum Beispiel auch Wahlen beeinflusst werden können.
Unser vorliegendes Gesetz schaltet diese Gefahr aus, in dem es den politischen Parteien jegliche Beteiligungen an Medien untersagt. Auch die FDP-Bundestagsfraktion hat das Problem in einer Gesetzesinitiative im Jahr 2004 mustergültig formuliert: „Die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen wird immer häufiger kritisch hinterfragt. So ist die SPD zum Beispiel direkt oder indirekt an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen beteiligt. Die Tageszeitungen, an denen die SPD derzeit beteiligt ist, erreichen insgesamt eine Auflage von über 2 Millionen. Besonders bedenklich ist es, wenn Parteibeteiligungen an Zeitungen mit regionalem Monopol bestehen, da sich bei derartigen Monopolstellungen eine Parteibeteiligung besonders verzerrend auf die öffentliche Meinungsbildung auswirken kann.“ Wenn die SPD so viel Einfluss wie derzeit auf sächsische Medienunternehmen hat, dann ist das ein solches Meinungsmonopol.
Freie Medien sind eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Staatswesen, denn ihnen kommt eine wichtige Kontrollfunktion über staatliches Handeln zu. Diese Kontrolle ist selbstverständlich sehr fragwürdig, wenn die SPD die Medien kontrolliert und gleichzeitig an der Regierung beteiligt ist. Diese Situation zwingt den Gesetzgeber des Freistaates Sachsen eigentlich zum Handeln. Aber seit 2004, seit dem die SPD an der Regierung beteiligt ist, seit 15 Jahren, ist nichts passiert.
Wir brauchen endlich das vorliegende Gesetz, um die Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb in Sachsen wieder herzustellen. Diese Chancengleichheit ist durch Artikel 3 und Artikel 21 Grundgesetz gewährleistet, speziell in Sachsen verfassungsrechtlich unterstrichen durch Artikel 40, dem Recht der Opposition auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.
Wie bereits erwähnt, erkannte diese Verfassungspflicht zum Handeln bereits die CDU im Jahr 2001: „In ähnlicher Weise setzt Artikel 21 Grundgesetz auch dem Betrieb, dem Besitz und der Beteiligung an Medienunternehmen durch die politischen Parteien Grenzen. Eine strikte Trennung von Parteien und Medien ist daher ebenfalls verfassungsrechtlich geboten.“ Falls die CDU wider Erwarten unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen sollte, wird sich die AfD durch ein Organstreitverfahren zur Wehr setzen.
Was fordert unser Gesetz? Zunächst geht es um ein Verbot für Parteien, sich an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen. Zur systematischen Vervollständigung des Anwendungsbereiches und zur Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten erfasst das Verbot auch Wählergruppen sowie Hilfs- und Nebenorganisationen von Parteien und Wählergruppen. Außerdem wird durch das Gesetz die Beteiligung von Parteien an Presseunternehmen sowie an Telemedienunternehmen untersagt. Das Gesetz schafft auch eine Übergangsfrist für den Prozess der Aufgabe von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Beteiligungen.
Die Frist bietet also der SPD einen angemessenen Zeitraum, um ihre Beteiligungen an den Medienunternehmen zu verkaufen.
Nein, im Augenblick nicht. – Wünschenswertes Zieldatum für das Inkrafttreten ist der 1. Juli 2019. Dieses frühe Datum würde ermöglichen, dass die zur Förderung der politischen Chancengleichheit verfassungsrechtlich gebotenen Änderungen jedenfalls hinsichtlich der für die Übergangszeit geschaffenen verschärften Publizitätspflichten im Landtagswahlkampf 2019 noch greifen können.
Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns die Chancengleichheit in der politischen Willensbildung in Sachsen wiederherstellen. Lassen Sie uns endlich das Medienmonopol der SPD in Sachsen brechen!
Stimmen Sie deshalb unserem Gesetz zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich spreche zu unserem AfD-Antrag „Mobbing ernst nehmen – Schüler und Lehrer schützen“. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Mithilfe des Internets über soziale Medien und Internetvideos können Kinder und Jugendliche in einer nie dagewesenen Art und Weise körperlich und seelisch verletzt und gedemütigt werden. Das Smartphone kann auch Waffe sein. Damit kann ein Täter sein Opfer im Internet fertigmachen, auch wenn er in der Schulbank direkt neben ihm sitzt.
Wer meint, Mobbing sei eine moderne Form der altbekannten Hänseleien, der irrt. Digitales Mobbing wirkt immer und überall. Während es für den Täter kaum Folgen hat, leidet das Opfer umso mehr. Wir erinnern uns an den Fall einer elfjährigen Schülerin aus Berlin, die sich wegen fortgesetzten Mobbings im Februar an ihrer Schule das Leben nahm. Berlin ist nicht Sachsen, aber auch hier im Freistaat können wir ganz klar einen Trend zu steigender Gewalt an unseren Schulen feststellen.
Die Staatsregierung hat in einer sehr umfangreichen und inhaltlich guten Stellungnahme versucht, die Dringlichkeit unseres Antrags zu entkräften. Der Tenor lässt sich so beschreiben: Selbstverständlich ist Mobbing ein wichtiges Thema. Der Antrag der AfD ist aber nicht nötig, weil die Problemlöser-Koalition alles bereits im Griff hat.
Ich werde Ihnen jetzt sagen, liebe CDU, warum Ihre Selbsteinschätzung eine Fehleinschätzung ist und Ihre Argumentation den Kern nicht trifft. Beginn allen Seins ist eine Definition. Mit unserer Definition machen wir Mobbing greifbar. Wir legen damit die Grundlage, um effektiv handeln zu können.
Nicht zuletzt schaffen wir Rechtssicherheit im Umgang mit Mobbing. Die Staatsregierung referiert in ihrer Stellungnahme verschiedene Definitionen, die sie für wichtig
hält – außer der unseren natürlich –, nur um dann zu dem Schluss zu kommen, dass von einer Definition von Mobbing Abstand genommen werden sollte. Das ist paradox, denn auf der anderen Seite verweigert die Staatsregierung alle Auskunftsersuchen sächsischer
Landtagsabgeordneter zur Anzahl von Mobbingfällen an Schulen mit dem Hinweis, Mobbing sei nicht greifbar, weil es zahlreiche Facetten aufweise und daher oft überhaupt nicht erkannt werde.
Wir brauchen endlich eine greifbare Definition von Mobbing, um Rechtssicherheit zu erlangen. Zu Ihren berechtigten Anmerkungen liegt Ihnen unser Änderungsantrag vor. Wir sollten uns klarmachen: Mobbing ist ein ernsthafter und dauerhafter Konflikt, den ein Lehrer vielleicht nicht mit einem Stuhlkreis lösen kann. Eine unbedarfte Herangehensweise – sollte sie auch mit den besten Absichten erfolgen – kann die Situation für das betroffene Kind sogar noch weiter verschlimmern.
Die in den sächsischen Schulen vorgehaltenen Beratungslehrer sind dieser Aufgabe womöglich nicht gewachsen. Nach ihrem Aufgabenprofil sind sie für alles – und damit eigentlich für nichts – zuständig. Mobbingprävention verlangt aber Spezialisten, die professionell präventive Maßnahmen durchführen können.
Wir halten daher geschulte Mobbing- und Konfliktberater neben den Beratungslehrern an Schulen für sinnvoll und notwendig. Die Schulung aller Lehrer bildet einen weiteren wichtigen Punkt im Rahmen der Mobbingprävention. Es ist richtig, dass es bereits entsprechende Fortbildungsangebote zum Thema Mobbing für Lehrer gibt. Ob diese Angebote auch wahrgenommen werden, liegt bisher allein in der Entscheidung der Lehrer. Genau wie einen ErsteHilfe-Kurs sollten aber alle Lehrer auch einen solchen Lehrgang besuchen.
Mit den Punkten 2 c, d und e machen wir den Schulen konkrete Vorgaben im Umgang mit Mobbing. Wir fordern, erstens, eine obligatorische Anti-Mobbing-Woche, zweitens, die Erarbeitung gemeinsamer Regeln im Klassenverband und, drittens, eine eingeschränkte Handynutzung, geregelt über eine Ampel mit: Rot – absolutes Handyverbot, Gelb – nur im Auftrag des Lehrers und Grün – freie Nutzung. Diese drei Vorgaben sind keine Eingriffe in die Eigenverantwortung der Schulen. Es ist die Setzung eines notwendigen Rahmens, innerhalb
dessen die Schulen ihre Eigenverantwortung ausleben sollen.
Sind alle präventiven Maßnahmen unter Ziffer 2 unseres Antrags ausgeschöpft, folgen unter Ziffer 3 Maßnahmen mit ernsthaften Konsequenzen für die Mobbenden. Hier ist eine Schwelle erreicht, bei der wir sagen: Die Schule kann und darf das nicht weiter in Eigenregie verfolgen. Es ist nicht angebracht, Mobbingopfern kluge Ratschläge zu geben, zum Beispiel eine Armlänge Abstand zu halten oder Täter in keinem Fall zu provozieren, denn das würde eine Schuldverschiebung hin zum Opfer darstellen. Oft müssen Opfer die Schule wechseln, weil Schule und Schulaufsichtsbehörden versagen. Das lassen wir nicht mehr zu.
Als Ultima Ratio sollen die Lehrer nunmehr über § 50 a Abs. 1 Schulgesetz verpflichtet werden, das Jugendamt unter den genannten Voraussetzungen einer Kindeswohlgefährdung durch Mobbing unverzüglich einzuschalten. Dazu sind die Lehrer bisher lediglich befugt, aber nicht verpflichtet.
Diesen Fehler korrigieren wir mit unserem Antrag. Durch die Verpflichtung zur Meldung kann das Jugendamt unverzüglich weitergehende Maßnahmen auch und gerade mit Zwangscharakter treffen. Uns geht es mit diesem Punkt in erster Linie um den Schutz der Mobbingopfer vor einer weitergehenden Drangsalierung.
Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns endlich eine Rechtssicherheit für Mobbingopfer schaffen! Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gelangen Vorfälle, wie ein brutal verprügelter Lehrer an einer sächsischen Schule, an die Öffentlichkeit, werden sie gern als der berühmte Einzelfall abgetan. Brennpunktschulen, an denen es besonders häufig zu Gewalttaten kommt, werden von Kultusminister Piwarz neuerdings verharmlosend als Schulen mit besonderen Herausforderungen bezeichnet.
Geht es um Gewalt an Schulen, zu der zweifelsfrei auch Mobbing gehört, verweisen die Verantwortlichen in der Politik gern auf die neuesten Statistiken, nach denen die Jugendkriminalität zurückgegangen sei. Wir erinnern uns an den Aprilscherz von Horst Seehofer, als er uns weismachen wollte, wir würden im sichersten Deutschland aller Zeiten leben. Den gleichen Bären will uns nun auch Innenminister Wöller aufbinden.
Hingegen zeichnen Forscher des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen mit ihrer neuesten Studie „Niedersachsensurvey 2017“ ein Bild, welches der Realität und nicht einer staatlichen Traumfabrik entspringt.
Die Forscher haben 9 000 Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen befragt, und zwar mit dem Ergebnis, dass der Anteil an Schülerinnen und Schüler, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, deutlich gestiegen ist. Im Bereich des Mobbings gaben 40 % der Schülerinnen und Schüler an, mindestens einmal Opfer psychischen Mobbings geworden zu sein. Über 43 % wurden schon Opfer von Cybermobbing. Das heißt, dass nahezu jeder zweite Schüler heutzutage Mobbingopfer ist. Ich sage an dieser Stelle: Das sind 43 % zu viel. Wir müssen endlich handeln und die Opfer besser schützen.
Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Unser Antrag enthält wichtige strategische Maßnahmen zur professionalisierten Mobbingprävention. Die Schulen sollen in die Lage versetzt werden, Mobbing zu erkennen und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Nutzen alle Maßnahmen nichts, ist der Fall zwingend in die Hände des Jugendamtes zu geben. Die Maßnahmen in unserem Antrag korrelieren damit eins zu eins mit dem von der Staatsregierung zu unserem Antrag gezogenen Fazit.
Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ergänzen unsere Definition um „Mobbing von Lehrern und sonstigen an der Schule tätigen Personen an Schüler gerichtet“. Dabei belassen wir es dann aber auch. Einer weiteren Ergänzung bedarf unsere Definition nicht.
Insofern ist es nicht Ziel unseres Antrages, Mobbing innerhalb des Kollegiums oder des sonstigen an Schulen tätigen Personals untereinander zu erfassen. Um es ganz einfach zu sagen: Erwachsene haben arbeitsrechtliche Möglichkeiten, um sich gegen Mobbing ihrer Kollegen zur Wehr zu setzen. Im Schüler-Schüler- und im LehrerSchüler-Verhältnis gibt es diese Möglichkeiten nicht.
Es ist bedenklich, wenn die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme um den für seine Mobbingforschung bekannten verstorbenen Dr. med. Heinz Leymann im Zusammenhang mit Mobbing an Schulen rekurriert.
Die Staatsregierung impliziert damit, Schüler müssten sich mindestens einmal pro Woche über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten einer von 45 Mobbinghandlungen aussetzen, um als gemobbt zu gelten. Stellen wir uns das einmal bildlich vor: Ein siebenjähriger Schüler muss sich mindestens einmal pro Woche verprügeln lassen, bevor er nach endlosen sechs Monaten als Mobbingopfer anerkannt wird. Wollen Sie das?
Wenn die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme steif und fest behauptet, Mobbing ließe sich im Ergebnis im schulischen Kontext eindeutig bestimmen, dann fragen wir uns, warum wir keine eindeutigen Antworten der Staatsregierung bekommen, wenn es um konkrete Zahlen zu Mobbing an Schulen geht. Mobbing an Schulen lässt sich ohne eine Definition nicht eindeutig bestimmen, Frau Friedel.
Stimmen Sie unserem Änderungsantrag daher zu. – Vielen Dank.
Herr Staatsminister Piwarz! Zum 1. August 2019 sollen die Lehrpläne überarbeitet werden. Ziel ist eine Reduzierung der Lehrtafeln um 4 %. Wie trägt eine Reduzierung der Stundentafel um 4 % dazu bei, die Bildungsqualität in Sachsen weiterhin zu sichern, oder ist das einfach nur ein Mittel, um den Unterrichtsausfall zu kompensieren?
Herr Staatsminister, das Gute-KitaGesetz besagt, dass es um eine Verstärkung der institutionellen Kinderbetreuung mit ganz erheblichen staatlichen Mitteln geht. Was wir aber brauchen, ist eine wirkliche Wahlfreiheit über die Form der Kinderbetreuung. Das meine ich jedenfalls. Da könnte man die Stärkung des Landeserziehungsgeldes – –
– ins Auge fassen. Was planen Sie zu der längst überfälligen Form der häuslichen Kindererziehung?
Ich mache es kurz. – Das Gute-KitaGesetz definiert als achtes Handlungsfeld die Stärkung der Kindertagespflege. Welche Maßnahmen sind dahin gehend in Sachsen geplant?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Und wieder reden wir über den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Leider ist daran nichts wirklich Neues. Es ist lediglich eine Fortschreibung auf der schiefen Ebene. Deshalb bleibt auch der 22. Versuch, die Medienpolitik unseres Landes mit den klaren Vorgaben unseres Grundgesetzes in Einklang zu bringen, vergebliche Liebesmüh. Von Logik und vernünftiger Ordnungspolitik findet sich in diesem Dokument keine Spur. Von einer demokratischen Informations- und Meinungsbildung kann keine Rede sein.
Statt dessen versuchen die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrem 22. Staatsvertrag wieder einmal, mit neuen Fristen, mit Abgrenzungen und einer Schiedsstelle ihre Pfründe zu sichern und ihre Marktanteile auszuweiten, um alle anderen Medien kleinzuhalten.
Ein Beispiel ist die Tagesschau-App. Diese bewirkt, dass andere Nachrichten-Apps wie „SPIEGEL ONLINE“ oder „FOCUS Online“ Marktanteile an die öffentlichrechtliche Grundversorgung verlieren. Wo ist das eine Grundversorgung, wenn private Nachrichten-Apps durch Öffentlich-Rechtliche klein gehalten werden? Das ist doch wohl eher eine Überversorgung. – Oh, ich berichtige mich: Wir nennen es ja neuerdings einen Funktionsauftrag, wie findige Juristen herausgefunden haben. Übrigens rettet der Eiertanz um den Begriff der Presseähnlichkeit die notleidenden Printmedien, also unsere Zeitungen, auch nicht.
Deutlich zu spüren ist die weitere Entfesselung der nicht neutral berichtenden Öffentlich-Rechtlichen. Sie wollen überall möglichst unbehindert mitmischen. Ich zitiere aus der Untersuchung des Medienwissenschaftlers Michael Haller, der – selbst eher links und ehemaliger „SPIEGEL“-Redakteur – für die Otto-Brenner-Stiftung gut 30 000 Artikel über die Migrationskrise 2015 untersuchte. Sein Fazit: „Statt als neutrale Beobachter die Politik und deren Vollzugsorgane kritisch zu begleiten und nachzufragen, übernahm der Informationsjournalismus die Sicht und auch die Losungen der politischen Elite. Die Befunde belegen die große Entfremdung, die zwischen dem etablierten Journalismus und Teilen der Bevölkerung entstanden ist.“
Wie kommt es zu solchen Befunden? Das RelotiusPhänomen allein, sich als Journalist die Wahrheit zurechtzubiegen, kann es nicht sein. Es ist die staatlich verbürgte Übermacht, das Monopol eines einzigen Wettbewerbers, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. 8 Milliarden Euro Zwangsgebühren für eine Anbietergruppe müssen ganz einfach Folgen haben. Von einem solchen Knüppel konnte selbst Propagandaminister Goebbels nur träumen.
Was lernen wir aus diesem Desaster unserer Medienordnung? Die Freiheit braucht keinen öffentlich-rechtlichen Vormund. Die Digitalisierung macht es möglich. Heute kann jeder Einzelne alle im Internet erreichen und seine Meinung äußern. Erfolgreiche Blogger wie Hadmut Danisch oder Roland Tichy oder auch die „Achse des Guten“ machen es vor.
Die Freiheit oder – besser – die Meinungsfreiheit braucht endlich einen letzten Medienstaatsvertrag. Der Zweiundzwanzigste ist es leider noch nicht. Noch gibt es keinen Ansatz dafür. Das wollen wir ändern. Wir werden versuchen, den Weg dafür aufzuzeigen.
Noch in dieser Legislatur.
Es wird höchste Zeit, diesem öffentlich-rechtlichen Meinungsbildungsmonopol, dieser Blutvergiftung in den Adern unserer Kommunikationssysteme Einhalt zu gebieten, sonst stirbt unsere Demokratie einen qualvollen Tod.
Das müssen wir gemeinsam verhindern. Wir alle können dabei gewinnen, nicht nur die AfD, sondern alle wirklich demokratischen Kräfte unserer Gesellschaft.
Fazit: Wir lehnen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner derzeitigen Form ab und daher auch diese 22. Änderung.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Brexit steht unmittelbar bevor. Noch immer wissen wir nicht, mit welcher Art Brexit wir es zu tun bekommen. Das betrifft zum einen den exakten Zeitpunkt des Ausscheidens der Briten aus der EU und zum anderen die Frage des Ausscheidens mit oder ohne Abkommen. Zuletzt gab es Anzeichen dafür, dass die Briten vielleicht doch nicht zum 29. März dieses Jahres, sondern eher später aus der EU ausscheiden könnten.
Die Sächsische Staatsregierung – das möchte ich hier gern anerkennen – hat gut daran getan, sich mittels des vorliegenden Gesetzentwurfs auf die Variante eines Ausschei
dens mit Abkommen einzustellen. Schließlich hatte sich die britische Premierministerin Theresa May mit dem Verhandlungsführer der EU im November letzten Jahres auf ein solches verständigt. Ich erspare es uns, im Detail auf den Inhalt des Gesetzentwurfes der Staatsregierung einzugehen. Es bringt keinen Erkenntnisgewinn, wenn ich die Ausführungen meiner Vorredner wiederhole.
Nach dem zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU beschlossenen Austrittsabkommen soll sich an den Austritt ein Übergangszeitraum anschließen. In diesem Zeitraum soll das Vereinigte Königreich im Unionsrecht und im darauf beruhenden nationalen Recht im Wesentlichen weiter als Mitgliedsstaat der EU gelten.
In der Konsequenz stellt der vorliegende Gesetzentwurf klar, dass auch das sächsische Landesrecht nahezu überall dort, wo es auf die EU Bezug nimmt, im Übergangszeitraum Großbritannien mit einschließt. Es wird fingiert, dass das Vereinigte Königreich im Übergangszeitraum weiterhin Mitglied der EU ist. Ausgenommen davon wird die aktive und passive Wahlberechtigung bei Kommunal- und Europawahlen. Sie entfällt für Staatsbürger Großbritanniens mit Ausscheiden aus der EU.
Liebe Kollegen! Der Beschlussempfehlung des Europaausschusses können Sie entnehmen, dass dieser dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt hat. Die AfDFraktion trägt den Entwurf also mit und wird auch hier im Plenum zustimmen.
Zu dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen werden wir uns aber enthalten. Natürlich unterstützen wir als AfD-Fraktion das grundsätzliche Anliegen des Antrags, nämlich die Konsequenzen des Brexit für alle Beteiligten und speziell für Sachsen so gering wie möglich zu halten. Ich gehe sogar so weit, dass dieser Antrag zu einem großen Teil auch ein AfD-Antrag hätte sein können. Das ist doch einmal ein Lob für Sie.
Wir können aber die Vorgehensweise der Koalitionsfraktionen, so einen grundlegenden Antrag kurzfristig in Form eines Entschließungsantrags – und damit gewissermaßen als Annex zu einem Gesetzentwurf – hinterherzuschieben, nicht mittragen. Der Antrag hätte aufgrund seines Inhalts einigen zeitlichen Vorlauf verdient. Dann hätten sich alle Fraktionen gründlich auf ihn vorbereiten und gegebenenfalls Änderungsanträge einbringen können. Als eigenständiger Antrag in einem späteren Plenum wäre er angemessen und sachgerecht gewesen. So aber bleibt uns als AfDFraktion nur die Enthaltung.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Entsprechend der Vorgabe des § 17 Sächsisches Frauenförderungsgesetz ist dem Sächsischen Landtag alle vier Jahre ein Bericht zur Umsetzung dieses Gesetzes sowie zur Situation von Frauen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen vorzulegen. Der Bericht liegt nun tatsächlich vor.
Jetzt könnte man sehr viel dazu sagen, wie das Verfechterinnen der positiven Diskriminierung bereits taten oder noch tun werden. Formal also, warum mit jahrelanger Verspätung und veralteten Daten von 2015 gearbeitet wurde, oder inhaltlich, warum der Anteil der Frauen in Führungspositionen stagniert oder in manchem Ressort mittlerweile sogar sinkt, wie es in dem Bericht heißt.
Man könnte weiter fragen, ob zukünftig auch über die vielen Trans- oder Diversgeschlechter berichtet werden soll, oder vor allem, wann es den ersten Männerförderungsbericht gibt.
Weiter müsste man fragen, ob es wichtiger ist, dass weibliche Beschäftigte in den höchsten Führungspositionen in den Laufbahn- und Entgeltgruppen unterrepräsentiert sind oder dass dort gute Arbeit geleistet wird, einerlei, von wem.
Wer lieber Grundschullehrerin als Ingenieurin bei VW wird, der braucht sich über weniger Gehalt nicht zu beschweren – das nur nebenbei.
Es ist nur der linken Ideologie des Neides geschuldet, dass wir in einer freien Welt, in der wir alles werden können, was wir wollen, immer dann nach sozialem Ausgleich schreien, wenn wir uns selbst für die schlechtere Variante entschieden haben.
Ganz nebenbei: Im Polizeidienst mit einem Frauenanteil von unter 10 % verdienen Frauen fast 10 % mehr als Männer, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am 6. März 2019.
Nicht nur eine Anekdote ist, dass eine interne Gehälteranalyse des Softwaregiganten Google tatsächlich die Lohndiskriminierung von Männern ans Tageslicht gebracht hat. Ziel der Studie war es laut einem Bericht der „New York Times“, herauszufinden, ob das kalifornische Unternehmen Frauen und Minderheiten angemessen bezahlt.
Im Ergebnis gab es eine Gehaltserhöhung für 7 360 Männer, die bis dahin weniger verdient hatten als Frauen in vergleichbarer Position.
Mal sehen, wann das hier so weit ist.
Weitere Fakten: In keinem anderen Bundesland gehen so viele Frauen einer Arbeit nach wie in Sachsen. Das belegen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die diese anlässlich des Frauentages veröffentlichte. Die Beschäftigungsquote der Frauen im arbeitsfähigen Alter beträgt 64,6 % und liegt damit über der Quote der erwerbsfähigen Männer. Sachsen rangiert hier noch vor Thüringen. Zum Vergleich: Im Saarland arbeitet nur etwa jede zweite Frau.
Eine Studie von Leipziger Wissenschaftlern im Rahmen eines aktuellen Berichts von MDR und RBB ergibt: Der Frauenanteil in Führungspositionen ist in Ostdeutschland deutlich höher als im Westen. Nahezu jedes dritte Unternehmen im Osten wird von einer Frau geleitet.
Aber es gibt auch Schattenseiten, zum Beispiel in der Wissenschaft. Wenn eine Qualifizierungs- oder Leitungsstelle ausgeschrieben ist und die Frauenquote noch nicht erreicht wurde, dann hat ein männlicher Bewerber gegenüber einer Bewerberin deutlich geringere Chancen, auch wenn er leistungsstärker ist. Selbstbeschneidung und Verluste werden bewusst in Kauf genommen, auch wenn es gegen geltendes Recht und Ordnung geht. Wer es nicht glaubt, sollte sich den verlorenen Rechtsstreit des StangeMinisteriums zwischen der Leipziger Uni-Rektorin und einem Zittauer Sozialwissenschaftler anschauen. Die Bilanz ist: Sachsen jammert auf hohem Niveau.
Hier einige politische Fakten, um dieses Jammern in den Kontext einzuordnen. Erstens. Generell zwingt der Staat immer mehr Frauen und Familien in komplizierte Lebensverhältnisse. Dort müssen wir angreifen und nicht bei Frauenquoten. Es ist eben auch ein Zeichen von Verarmung, wenn immer mehr Frauen sich entfremdeter Arbeit
ausliefern müssen, um das Familieneinkommen zu sichern.
Das ist nicht gerade verwunderlich bei einer durchschnittlichen Steuer- und Abgabenquote von mehr als 60 %.
Dazu passt, dass laut einem Bericht der Europäischen Zentralbank deutsche Familien bei der Vermögensbildung Schlusslicht sind. Durch die Eurokrise und die Nullzinspolitik inklusive TARGET2-Salden beträgt die Belastung Deutschlands bis zu 2 Millionen Euro. Rechnet man die gestreckte Währungsumstellung mit ihrer faktisch 50prozentiigen Abwertung hinzu, so erkennt man mit Erschrecken, warum wir im Vergleich zu unseren Nachbarn so arm sind. Deutschland gehört zu den ärmsten Ländern Europas mit den wenigsten Immobilienbesitzern und dem geringsten Familienbesitz. Das ist das Thema, das die Menschen bewegt und das besonders Frauen mit ihrer höheren Lebenserwartung benachteiligt.
Zweitens. Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiberg rechnet vor,
dass die Gesamtkosten der Zuwanderer des Jahres 2015 über die kommenden Jahrzehnte bei fast 900 Milliarden Euro liegen werden. Sollten sich die Nachkommen dieser Zuwanderer nicht ähnlich gut in den Arbeitsmarkt integrieren, wie der einheimische Nachwuchs, steigen die Kosten auf 1 500 Milliarden Euro. Die Frage der Menschen vor den Parlamenten ist mehr als berechtigt.
Jetzt nicht, tut mir leid. – Wieso zahle ich Steuern und Abgaben, um Menschen zu alimentieren, die weniger leisten als ich oder gar nichts? Das ist ein Thema, das die Menschen und damit auch die Frauen bewegt. Oder: Sollen wir uns inzwischen nur noch darüber freuen, dass wir unsere Männer verlassen können, ohne dafür von unseren Brüdern umgebracht zu werden?
Drittens, Infrastruktur, Straße, Schiene, Schulen, Internet – mindestens 120 Milliarden Euro, allein 48 Milliarden Euro für Schulsanierung.
Wieso muss mein Kind auf kaputte Schultoiletten gehen und auf Schlaglöchern Fahrrad fahren? Das ist ein Thema,
das die Menschen in Sachsen und damit auch die Frauen bewegt.
Viertens, die latente Last des Sozialstaates; bis zu vier Millionen Euro, allein rund eine Millionen Euro, also 1 000 Milliarden Euro aufgrund der Rentenreform der letzten Jahre. Ein aktuelles Beispiel ist die völlig widersinnige Zahlung von 402 Millionen Euro Kindergeld – Kindergeld auf deutschem Niveau – an 252 000 im Ausland lebende Kinder, teilweise hier lebender Ausländer. Von der aktuell geplanten Taschengelderhöhung für Asylbewerber wollen wir gar nicht reden.
Wie kommt diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zuungunsten unserer Kinder zustande?
Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass 131 000 Sachsen trotz Arbeit von Armut bedroht sind.
Allein 90 000 Mädchen und Jungen sind von Kinderarmut betroffen. Dieses Thema interessiert die Menschen in Sachsen und damit auch die Frauen.
Fünftens, Industriepolitik, Kosten der Energiewende; bis zu eine Million Euro teurer Strom.
Es geht um wegfallende Arbeitsplätze in der Lausitz. Die Kosten dafür sind nicht bezifferbar. Erstmals seit Jahren ist der Industrieanteil an der Wertschöpfung in Deutschland gesunken, berichtet aktuell die „FAZ“. Das liegt an dem Unsinn der Diesellüge, mit der ein ganzer Wirtschaftszweig plattgemacht wird.
Kann ich mit meiner Familie noch mit dem Auto zur Arbeit fahren, einkaufen oder zum Arzt gehen? Das sind die Themen, die die Menschen und damit auch die Frauen im wörtlichen Sinne bewegen.
Bilanz: Das ganze Gerede um die Frauenquote, um Frauenförderungsgesetze ist eine Scheindebatte, die allen schadet und nur wenigen nützt.
Der vorliegende Bericht verschleiert die wirklichen Probleme unseres Freistaates, passt aber in die Zeit, in der ein rot-rot-regiertes Brandenburg ein Paritätsgesetz verabschiedet, das sowohl dem Grundgesetz als auch der Landesverfassung widerspricht.
Frauen brauchen keine verordnete Förderung, erst recht keine befohlene Gleichstellung.
Sie haben genug Talente und Kompetenzen und schließen Arbeitsverträge auf der Grundlage von Vertragsfreiheit. Nur die Talentlosen fordern Verbesserungen, die sie aus eigener Kraft vielleicht nicht erreichen können.
Bei aller Solidarität mit den schuldlos Benachteiligten: Die positive Diskriminierung ist eine Beleidigung aller Frauen.
Den Entschließungsantrag der LINKEN werden wir in Bausch und Bogen ablehnen. Die Gründe habe ich in meiner Rede jetzt ausgeführt.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren jetzt über die Herzkammer der Demokratie, Wunsch und Wirklichkeit der Meinungsfreiheit im Lichte der 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages. Das Thema ist so alt wie die deutsche Sehnsucht nach demokratischer Emanzipation von den autoritären Vormündern, seien es die königlichkaiserlichen oder deren zum Teil obskure Nachfolger. Damit meine ich nicht nur die Postminister alter Schule und den berühmt-berüchtigten Propagandaminister.
Es geht uns um die Freiheitsrechte, für die schon die 1848er-Revolutionäre auf die Barrikaden gingen, im Mai 1849 auch hier in Dresden. Diese hundertjährige Hoffnung realisierte sich vor 70 Jahren im Artikel 5 unseres Grundgesetzes und nach der Wende 1992 in Artikel 20 unserer Sächsischen Verfassung, aber eben auch nur auf dem Papier, auf Zeitungspapier. Das war nicht etwa den grimmigen Intentionen der Rundfunkanstalten geschuldet, sondern hatte seinerzeit technische Gründe. Es gab einfach nicht so viele Frequenzen wie Papierfabriken. Wie immer und überall musste also der Mangel kontrolliert, bewirtschaftet und verwaltet werden. Diese Bewirtschaftung war und ist immer noch Gift für die Meinungsfreiheit. Wir müssen uns endlich davon befreien.
Wie bei jedem Entzug geht das aber nicht ohne Komplikationen und nur mit schweren Abwehrreaktionen einher. 22 Änderungen der Rundfunkstaatsverträge sind der Beweis dafür, weil keiner der Beteiligten auf Einfluss und Pfründe verzichten möchte.
Nach dem bewährten Motto, dass Angriff immer die effektivste Form der Verteidigung ist, wird weiter in praktisch alle Verästelungen der digitalisierten Medienwelt expandiert. Dies wird finanziert von den unfreiwilligen Opfern des Rundfunkbeitragssystems – den Mietern oder Inhabern jeder deutschen Wohnung – zulasten der informationellen Selbstbestimmung und eines offenen
freien Marktes der Meinungen. Vor allem junge Seher und Hörer flüchten längst aus dem System der direktionalen Massenmedien. Abhilfe schafft hier auch nicht das altbewährte Prinzip von Hase und Igel.
Paul Kirchhoff schreibt im Auftrag der Rundfunkanstalten ein teures Gutachten zur Einführung eines neuen Rundfunkbeitragssystems, über das der Bruder am Verfassungsgericht ein freundliches Urteil verkündet. Zu auffällig ist dieser Trick eines manipulierten Rennens zulasten der Allgemeinheit – das ist noch zurückhaltend formuliert.
Manipulierte Prozesse der Meinungsbildung sind der Tod jeder Demokratie, wie übrigens das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten feststellte, nämlich:
„Eine freie Meinungsbildung ist konstituierend für die Demokratie.“