Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 83. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Zais, Herr Kupfer, Herr Lehmann und Herr Wurlitzer.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 7 und 9 bis 12 festgelegt: CDU 135 Minuten, DIE LINKE

90 Minuten, SPD 72 Minuten, AfD 45 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 45 Minuten, Fraktionslose je MdL 6 Minuten, Staatsregierung 90 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 83. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines Mitglieds des 1. Untersuchungsausschusses

(Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)

gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Drucksache 6/15547, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Der Abg. Christian Hartmann hat nach der Übernahme des Amtes als Vorsitzender der CDU-Fraktion erklärt, dass er seine Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss mit sofortiger Wirkung niederlegt. § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes legt fest, dass bei Ausscheiden aus dem Untersuchungsausschuss ein stellvertretendes Ausschussmitglied anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt. Das neue Mitglied wird nach dem Vorschlag der Fraktion gewählt, der das ausscheidende Mitglied angehört.

Hierzu liegt Ihnen in der Drucksache 6/15547 ein Wahlvorschlag der CDU-Fraktion vor. Vorgeschlagen zur Wahl als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses ist das stellvertretende Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses Herr Rico Anton.

Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, durch Handzeichen abzustimmen? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun mit Handzeichen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit wurde dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage Sie, Herr Kollege Anton, ob Sie die Wahl annehmen.

Ich nehme die Wahl an. Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Damit ist Herr Rico Anton als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich gratuliere ganz herzlich zur Wahl und kann diesen 1. Tagesordnungspunkt schon beenden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

Erste Aktuelle Debatte: 100 Jahre Frauenwahlrecht.

Der lange Kampf um gleiche Rechte – Auftrag für die Zukunft

Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Zweite Aktuelle Debatte: Sachsen: vom Willen geleitet,

dem Frieden zu dienen – Plänen für eine Europäische Militärunion

eine klare Absage erteilen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Verteilung der Gesamtredezeiten der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD

12 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12 Minuten,

Fraktionslose je MdL 1,5 Minuten und die Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.

Wir kommen nun zu

Erste Aktuelle Debatte

100 Jahre Frauenwahlrecht. Der lange Kampf

um gleiche Rechte – Auftrag für die Zukunft

Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und SPD das Wort. Die weitere Reihenfolge lautet: DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Kuge das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 100 Jahre Frauenwahlrecht – das klingt doch gut. Doch es gibt noch eine Menge zu tun. Ich bin dankbar, dass es mutige Frauen vor über 100 Jahren gab, die für das passive und aktive Wahlrecht gekämpft haben. So können seit 100 Jahren Frauen wählen und gewählt werden. Das hat das Parlament geändert. Ich bin dankbar, denn das war der Ausgangspunkt der Gleichberechtigung in Politik und Gesellschaft. Ich bin dankbar, denn damit änderte sich vieles: die Selbstständigkeit und die Ebenbürtigkeit hielten Einzug. Auch wenn seitdem viel Zeit vergangen ist, so sind wir noch nicht am Ende dieses Prozesses hin zu einer gelebten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Ich wünsche mir mehr weibliche Abgeordnete, denn unterschiedliche Perspektiven

(Unruhe bei den LINKEN)

auf ein und dasselbe Thema empfinde ich als Gewinn für den Diskurs und damit als Gewinn für die Demokratie. Ein Blick auf die Wirtschaft zeigt, dass es maßgeblicher Rahmenbedingungen bedarf; bei gleicher Ausbildung werden Männer bevorzugt, auch wenn es keiner zugeben will.

Es bleibt zu diskutieren, welche konkreten Lösungen dazu beitragen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da kann ich Ihnen Vorschläge machen!)

Ist es wirklich die Quote oder ist es nicht viel wichtiger, Mädchen von klein an zu stärken und zu ermutigen. Wir sollten in Zeiten von „Mee to“ und „This is not consent“ die Männer mitnehmen und nicht ausgrenzen. Beide Kampagnen sind nur Beispiele, dass es noch viel zu tun gibt.

Ich danke ausdrücklich dem Landesfrauenrat Sachsen, dass diesem Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ auch 2019 noch Beachtung geschenkt wird. Liebe Kollegen, lasst uns gemeinsam weiter Frauen stärken. Packen wir es an, damit auch in 100 Jahren andere Frauen stolz auf uns sein können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Die Aktuelle Debatte ist eröffnet. Als Nächste spricht für die einbringende SPDFraktion Frau Kollegin Raether-Lordieck.

Meine Herren und Damen! Vor 100 Jahren löste diese mittlerweile historische Anrede Heiterkeit aus. Heute pflegen wir, ein „Sehr geehrter Herr Präsident“ vorzuschalten.

Das Frauenwahlrecht in Deutschland wird 100. Der Weg dahin war lang. Ein Stimmrecht wurde von Akteurinnen der Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts angestrebt. Im Oktober 1918 forderten 58 deutsche Frauenorganisationen in einem gemeinsamen Schreiben

an den Reichskanzler Max von Baden, dem Verlangen der Frauen nach einem Wahlrecht zu entsprechen. Am 9. November 1918 rief Philipp Scheidemann die Republik aus. Vorgestellt wurde ein Regierungsprogramm, das in einer großen Wahlrechtsreform auch das Frauenwahlrecht enthielt.