Daniela Kuge
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich für diese Rede recherchiert habe, bin ich auf eine Studie der HansBöckler-Stiftung gestoßen, die wie folgt überschrieben ist: „Gender und Digitalisierung – Wie Technik allein die Geschlechterfrage nicht lösen wird“. Auch wenn diese Überschrift eigentlich schon gut zusammenfasst, in welchem Verhältnis meiner Meinung nach die Digitalisie
rung der Arbeitswelt und Genderfragen stehen, möchte ich hier kurz einige Ausführungen machen.
Ja, Digitalisierung passiert, es ist ein andauernder Prozess, von dem niemand weiß, wo er tatsächlich endet. Was sicher ist: Es ändern sich Berufsbilder. Mit der Digitalisierung entstehen allerdings auch neue Tätigkeiten und daraus resultierende Beschäftigungseffekte. Dieser Wandel betrifft allerdings Männer und Frauen, ob in der Industrie oder im Dienstleistungssektor. Dieser Wandel hat auch nichts mit dem Geschlecht der Arbeitnehmer zu tun.
Auch wenn geringqualifizierte Arbeit im Dienstleistungsbereich meist von Frauen verrichtet wird und durch die Digitalisierung verschwinden könnte, wollen wir diesen Prozess nicht aufhalten.
Aber Frauen sind auch in anderen Wirtschaftsbereichen tätig, die serviceorientiert sind. Ich denke dabei an Wirtschaftsbereiche des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Erziehung und des Unterrichts, in denen viel mehr Frauen als Männer tätig sind. Können wir hier nicht eine Chance darin sehen, dass durch den eventuellen Wegfall einiger Berufsfelder im Dienstleistungssektor mehr Arbeitskräfte für andere Branchen, unter anderem in der Pflege, entstehen?
Die Sächsische Staatsregierung verschließt nicht die Augen vor dem Wandel und hat die Digitalisierungsstrategie „Sachsen Digital“ ausgearbeitet. Zum Beispiel im Abschnitt „Arbeitswelt im digitalen Zeitalter“ findet sich Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorten unter Berücksichtigung zentraler und erhaltenswerter Schutzziele und gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf die Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten. Außerdem fördert sie im Rahmen der Mittelstandsrichtlinie Beratungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise nochmals auf die Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen „Digital“.
Lassen Sie mich bitte ausreden.
Diese wird gerade novelliert. Und noch eine Bitte an Sie, Frau Buddeberg: Schieben Sie uns Frauen doch bitte nicht immer in die Opferrolle!
Ihres Antrags bedarf es nicht für uns als CDU, und wir lehnen ihn ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kurz. Ende Januar wurde der Fünfte Frauenförderungsbericht zugegebenermaßen mit einiger Verzögerung veröffentlicht. Dass genau dies ärgerlich ist, gebe ich gern zu. Jedoch bedarf es nicht eines Entschließungsantrages, wie er von den LINKEN vorgelegt wurde, der die Zusammenfassung der Ergebnisse dieses Berichtes ist – zumal wir ausführlich bereits im Ausschuss darüber gesprochen haben.
Die Frauenförderung ist eine stetige Aufgabe, an der wir auch intensiver arbeiten und arbeiten müssen. Dazu stehen wir. Ein Blick in die Staatskanzlei als Beispiel zeigt aber auch, dass durchaus auch Männer Teilzeitlösungen für sich in Anspruch nehmen. Ich plädiere dafür, gemeinsam einen Weg zu finden – und das nicht mit aller Gewalt, sondern durch ein Miteinander beider Geschlechter und auf allen Ebenen. Wir müssen abwägen, wann eine Förderung wirklich gewollt und sinnvoll ist; denn
nicht jede Frau strebt eine hohe Position an und nicht jeder Mann ist für eine Führungsposition geeignet.
Noch ein Satz zum Gleichstellungsgesetz: Der Entwurf des Gleichstellungsgesetzes war nach den Änderungen durch die Ministerien eine gute Diskussionsgrundlage, die nach der Sondersitzung des Gleichstellungsbeirates für uns als CDU einfach nicht mehr tragbar war.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind im Wahljahr angekommen, und DIE LINKE versucht schon, Wahlgeschenke zu machen.
Zumindest mutet das dieser Gesetzentwurf für die Einführung eines zusätzlichen Feiertages an. Die Idee, den Sachsen mehr Zeit für ihre Familien zu geben, ist gut. Doch wir haben in Sachsen bereits einen solchen Feiertag, den Buß- und Bettag, der zusätzlich zur Besinnung auf das, was man hat, Zeit für die Familie bietet.
Nun sind es aber gerade die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, die diesen Feiertag gern abschaffen möchten. Das müssen Sie mir einmal genauer erklären. Auf der einen Seite fordern Sie einen Feiertag, auf der anderen wollen Sie einen abschaffen.
Oder stört es Sie, dass der Buß- und Bettag ein christlicher Feiertag ist?
Ihr Kollege schon. Waren Sie im Ausschuss? Nein. Gut. – Gerade wir von der CDU, der Partei der Mitte,
möchten, dass Sachsen ein familienfreundliches Bundesland bleibt.
Doch mag ich bezweifeln, dass ein zusätzlicher Feiertag dafür das geeignete Mittel ist. Was beim ersten Blick auf Ihren Gesetzentwurf für Außenstehende positiv erscheinen mag, bedarf einer gründlichen Aufrechnung der entstehenden Kosten und des tatsächlich entstehenden Nutzens, den ein weiterer Feiertag mit sich bringen würde.
Aber Sie konnten schon im Ausschuss keine Aussage dazu machen, was die Kosten betrifft, weder für den
Freistaat noch für die Wirtschaft. Auch heute sind Sie diese Antworten schuldig geblieben.
Zu guter Letzt liegt Sachsen mit den bereits bestehenden elf und in einigen Regionen zwölf gesetzlichen Feiertagen über dem Bundesdurchschnitt.
Dann bleiben für mich noch Aussagen Ihrerseits offen. Sind arbeitende Eltern dann wirklich entlastet? Zählt Qualität der Zeit mit Kindern oder die Quantität? Mit welchen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, Pflegekassen, Bildungsträgern und vor allem mit welchen Familienverbänden haben Sie im Vorfeld gesprochen? Mir geht es wie vielen Bürgern unseres Freistaates. Kinder sind unsere Zukunft, die wir in den Händen halten. Aber es bedarf anderer Unterstützung als diesen Feiertag.
Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Frau Kuge. Es folgt für die SPDFraktion Frau Pfeil-Zabel. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 100 Jahre Frauenwahlrecht – das klingt doch gut. Doch es gibt noch eine Menge zu tun. Ich bin dankbar, dass es mutige Frauen vor über 100 Jahren gab, die für das passive und aktive Wahlrecht gekämpft haben. So können seit 100 Jahren Frauen wählen und gewählt werden. Das hat das Parlament geändert. Ich bin dankbar, denn das war der Ausgangspunkt der Gleichberechtigung in Politik und Gesellschaft. Ich bin dankbar, denn damit änderte sich vieles: die Selbstständigkeit und die Ebenbürtigkeit hielten Einzug. Auch wenn seitdem viel Zeit vergangen ist, so sind wir noch nicht am Ende dieses Prozesses hin zu einer gelebten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Ich wünsche mir mehr weibliche Abgeordnete, denn unterschiedliche Perspektiven
auf ein und dasselbe Thema empfinde ich als Gewinn für den Diskurs und damit als Gewinn für die Demokratie. Ein Blick auf die Wirtschaft zeigt, dass es maßgeblicher Rahmenbedingungen bedarf; bei gleicher Ausbildung werden Männer bevorzugt, auch wenn es keiner zugeben will.
Es bleibt zu diskutieren, welche konkreten Lösungen dazu beitragen.
Ist es wirklich die Quote oder ist es nicht viel wichtiger, Mädchen von klein an zu stärken und zu ermutigen. Wir sollten in Zeiten von „Mee to“ und „This is not consent“ die Männer mitnehmen und nicht ausgrenzen. Beide Kampagnen sind nur Beispiele, dass es noch viel zu tun gibt.
Ich danke ausdrücklich dem Landesfrauenrat Sachsen, dass diesem Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ auch 2019 noch Beachtung geschenkt wird. Liebe Kollegen, lasst uns gemeinsam weiter Frauen stärken. Packen wir es an, damit auch in 100 Jahren andere Frauen stolz auf uns sein können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist
eigentlich mein Thema, weil es ein ureigenes CDUThema ist.
Sie haben es nicht aufgegriffen, Sie haben es kopiert.
Wie so oft versucht die AfD, Standpunkte der CDU zu kopieren.
Ich kann mich an keine Veranstaltung der AfD-Fraktion zum Thema Familie erinnern, ich kann mich an keine Publikation erinnern – außer an das unsägliche Papier Ihrer Bundestagsfraktion, in dem es darum geht, wie unser Volk langsam verschwindet.
Nur die AfD setzt sich für die traditionelle Familie ein. Ihre Flyer und ihre Aussagen sind wie immer frech, unverschämt und realitätsfremd.
Ich kann mich an keinen Antrag oder gar einen Gesetzentwurf der AfD zur Förderung von Schwangerschaften erinnern.
Sie wollen 5 000 Euro pro Kind als Mutmacherprämie. Provokante Frage: Ist das für Ihre Biodeutschen oder bekommen das die Migranten auch?
Wir schauen mal, was bislang gemacht wurde. Sie haben das Landeserziehungsgeld gelobt. Das würden Sie gern auf zwei Jahre mit 700 Euro erhöhen. Bitte bringen Sie sich im Haushalt ein und machen Sie Gegenvorschläge, wie Sie es finanzieren wollen. Das Baukindergeld ist auf 12 000 Euro pro Kind erhöht. Wir haben meiner Meinung nach genügend Kindertagesplätze. Wenn Sie einen speziellen Fall haben, würde mich das interessieren.
Die Rückkehr zur Teilzeit oder auch zur Vollzeit an den Arbeitsplatz ist, denke ich, überall möglich. Wir diskutieren hier über Fachkräftemangel. Warum sollte eine Frau dann keinen neuen Job finden?
Sie haben die Schwangerschaftsberatung angesprochen. Das ist, wie Sie wissen, ebenfalls ein ureigenes CDUThema. Wir sind immer diejenigen, die in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen pro Kind beraten
lassen wollen.
Sie können das sagen, aber es ist wie immer eine billige Kopie.
Der Unterhaltsvorschuss wird wieder erweitert. Das gefällt Ihnen natürlich nicht. Ein Unterhaltsvorschuss ist nicht so das Thema der AfD, weil die armen, armen Männer wieder für die Kinder zahlen müssen, weil die Frauen so böse sind und ihnen die Kinder wegnehmen. Nein, die Frau soll doch bitte wie nach 1900 zu Hause bleiben und die Kinder erziehen.
Lesen Sie einmal die Kommentare Ihrer Kollegen im Netz.
Es hat auch keinen Sinn, weiter auf Ihre Debatte einzugehen. Herr Weigand hat keine Inhalte weiter geliefert.
Recht vielen Dank.
Herr Weigand, wissen Sie, wie viele Schulen in den letzten fünf Jahren geschlossen und wie viele Schulen im ländlichen Raum in den letzten fünf Jahren eröffnet worden sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Schaper, Sie haben Forderungen formuliert, ohne sich vielleicht mit deren Machbarkeiten auseinanderzusetzen.
Für mich ist es zweifelhaft, wie man wohnungslose Menschen ohne Meldeadresse erfassen will, etwa durch eine Forderung nach Meldepflicht. Ihre Vorstellung, sie einfach auf der Straße zu finden, ist fraglich. Die Ursachen der Obdachlosigkeit sind sicher vielfältig. Wegen Drogen, Alkohols, eines Schicksalsschlags,
oder aus freien Entscheidungen
sind Menschen ohne festen Wohnsitz. Vielleicht wollen diese Menschen gar nicht ins System passen.
Unsere Staatsregierung weist zu Recht auf massive wissenschaftliche Mängel älterer Statistiken hin, die aus der Vielfältigkeit der individuellen Situation von Wohnungslosen resultieren. Haben Sie mit den Wohnungslosen gesprochen?
Nicht, dass Sie an diesen vorbeiforschen wollen. Warum wurden denn die Leistungen gekürzt? Sie sprachen davon, dass Leistungen gekürzt wurden. Warum? Da wird es einen Grund geben.
Viel mehr als Statistiken und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Sozialwissenschaftler helfen doch die Verstärkung von Beratungsstellen und Streetworkern sowie die Sensibilisierung der Behörden. Seit 2005 gibt es gemeinsame Empfehlungen des Sozial- und des Innenministeriums zur Unterstützung wohnungsloser Menschen. Sie sehen, dass das Thema schon lange bei uns im Blickfeld ist. Eine qualitative Forschung der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung kann sehr viel weiterhelfen, da individuelle Perspektiven die Vielfältigkeit der Lebenssituation wiedergeben. Daher bringt Ihre geforderte Datenerfassung wenig.
Ich denke, die bundesweiten Bestrebungen sind zu unterstützen, da sich Wohnungslose schnell zwischen den Großstädten bewegen und ihnen somit unabhängig vom momentanen Aufenthaltsort geholfen werden muss. Ihre Forderung nach einem Winternotprogramm lässt fragen, ob Sie sich nicht mit den bestehenden Strukturen beschäftigt haben. Tagestreffs bestehen bereits in Plauen, Stollberg, Aue, Annaberg, Chemnitz, Zwickau, Leipzig, Freiberg, Dresden und Bautzen. Hinzu kommen die Übernachtungsmöglichkeiten.
Ein herzliches Dankeschön geht an die Diakonie und an die Heilsarmee Meißen, die hier seit Jahren größtenteils unbeachtet großartige Arbeit leisten.
Einen runden Tisch der Hilfsangebote finde ich gut. Bitte nehmen Sie, Frau Schaper, das Thema mit in den Ausschuss. Wir lehnen Ihren Antrag aber trotzdem ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Meier, ich schätze Ihre Arbeit und Ihren Einsatz für die Frauen und die Gleichberechtigung sehr. Ich verstehe aber nicht, warum Sie einen eigenen Gesetzesvorschlag formuliert haben, wenn Sie doch wissen, dass die Koalition bereits an einer Weiterentwicklung des Sächsischen Frauenfördergesetzes hin zu einem modernen Gleichstellungsgesetz arbeitet.
Sie hätten sich daher eine Menge Arbeit und Energie sparen können.
Dieses neue Gesetz hat unter anderem das Ziel, eine möglichst gleichberechtigte Besetzung von Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung durch Frauen und Männer zu erreichen. Auf die verbindliche Einhaltung von Frauenförderplänen und weiteren Regelungen wird noch stärker geachtet. Diesen Arbeitsstand erfragen Sie doch regelmäßig.
Zudem weist Ihr Gesetzentwurf einige Mängel auf. Ihr Vorschlag ist nicht ausreichend mit der kommunalen Ebene abgestimmt. Der Sächsische Landkreistag weist darauf hin. Die Mängel in Ihrem Vorschlag gehen gar so weit, dass damit in die Grundsätze der organisatorischen Gestaltungsfreiheit der Kommunen eingegriffen werden würde.
Dies könnte verfassungswidrig sein. Außerdem ist die inhaltliche Regelung zur Qualifikation der Bewerber in § 7 und die Regelung zur Vergabe öffentlicher Aufträge in § 32 kritisch zu sehen. Es erscheint doch sinnvoller, gemeinsam an einem schon vorliegenden Entwurf zu arbeiten, der bereits einige Ihrer Vorschläge enthält. Zum Beispiel werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Rolle und Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten diskutiert. Im Anhörungsverfahren und den Workshops zum Entwurf von Frau Ministerin Petra Köpping gab es genug Möglichkeiten für Sie, sich und Ihre Standpunkte einzubringen.
Ich selbst bedaure es, dass die Familienverbände nicht einbezogen wurden. Dies habe ich auch der Ministerin persönlich gesagt. Ich weiß, dass es richtig und wichtig ist, sich genug Zeit für die Gesetzesänderung zu nehmen und alle Interessen genau abzuwägen. Eine falsch verstandene Quote schadet uns Frauen mehr, als es uns nützt.
Gestatten Sie mir den Hinweis: Die Koalition dauert noch mindestens – wenn nicht gar länger – bis zum 1. September 2019, also haben wir noch ein Jahr Zeit.
Ich verspreche Ihnen, mich weiterhin für Frauen in Führungspositionen einzusetzen; aber dafür brauchen wir nicht Ihren Gesetzentwurf, und wir lehnen ihn ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Buddeberg! Danke für Ihre Einführung in dieses sensible Thema. Als ich den Titel Ihres Antrages gelesen habe, war ich zunächst sehr angetan. Das änderte sich allerdings schlagartig, als ich den dazugehörigen Antragstext las. Sie fordern hier Dinge ein, die schon auf den Weg gebracht wurden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention eine Analyse mit Handlungsempfehlungen formuliert. Darin wird ausdrücklich betont, dass wir in Deutschland bereits auf dem richtigen Weg sind.
Der im Bericht genannten Baustellen werden wir uns natürlich annahmen. Dafür braucht es allerdings Zeit. Ihre Forderung, dass dies bis spätestens März 2019 fertig zu sein hat, empfinde ich als unrealistisch.
Gestatten Sie mir noch einen gut gemeinten Hinweis: Sie sollten sich an den Gedanken gewöhnen, dass gesellschaftliche Entwicklungen in einer Demokratie nicht von oben befohlen werden können, sondern sich stetig entwickeln müssen. Doch natürlich sind auch wir in der Regierung nicht untätig. Falls Sie ernsthaft an geplanten Maßnahmen interessiert sind, empfehle ich Ihnen einen Blick in die Kleine Anfrage der Kollegin Meier.
Von der Novellierung der Richtlinie „Chancengleichheit“ über die Erhöhung des Leistungsspektrums der Fachberatungsstellen bis hin zu Projekten tut der Freistaat einiges,
um Frauen noch besser vor Gewalt zu schützen und ihnen bei Gewalterfahrungen helfen zu können.
Auch auf der Bundesebene ist einiges passiert. Es wurde eine rund um die Uhr erreichbare Telefonberatung eingerichtet und das Sexualstrafrecht angepasst. Eine umfassende Evaluierung des Abkommens finden Sie übrigens im Anhang zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Abkommens. Dort wird wiederum deutlich, das die in Deutschland getroffenen Maßnahmen bereits in vielen Punkten wesentlich über die Forderungen des Istanbul-Abkommens hinausgehen. Die bestehenden Baustellen können wir gern gemeinsam im Ausschuss diskutieren und weitere Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Meine Fraktion wird Ihnen bestätigen können. Ich setze mich stark für den Erhalt und den Ausbau der Strukturen gegen häusliche Gewalt ein.
Bereits am Anfang meiner Tätigkeit habe ich mich dafür eingesetzt, dass mehr Geld hierzu in den sächsischen
Haushalt kommt und dieses Thema nicht zum Tabuthema wurde.
Liebe Kollegen! Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die kommunale Familie bei dem Thema häusliche Gewalt ebenfalls Verantwortung übernimmt. Wir werden Ihren Antrag heute ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wenn man, liebe Genossen der LINKEN, geschätzte Frau Lauterbach, Ihren Antrag liest, klingt das auf den ersten Blick nicht ganz schlecht. Aber es ergibt sich doch eine Reihe von Problemen, die mit Ihren Forderungen verbunden sind.
Zunächst wollen Sie die Erweiterung der Begünstigten für den Familienpass auf alle Familien. Auch auf die gut verdienenden? Das kann ich nicht verstehen. Der Familienpass in der jetzigen Form ist eben gerade an die gerichtet, die mit größeren finanziellen und persönlichen Herausforderungen konfrontiert sind, und das ist gut so.
Den zweiten Vorschlag kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Sie fordern eine zentrale Antrags- und Ausgabestelle. Für die betroffenen Familien würde das einen deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand bedeuten, und sie müssten im Zweifel einen längeren Fahrtweg für die Beantragung auf sich nehmen. Dies in den Kommunen vor Ort zu belassen ist daher sinnvoll und sollte beibehalten werden. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, Bürokratie abzubauen, anstatt neue zu schaffen. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels sollten wir auf eine schlanke Verwaltung und Zukunft setzen.
Die von Ihnen im Antrag angestrebte Öffnung anderer privater Einrichtungen für den Familienpass hätte zur Folge, dass es zu Verwirrungen in Bezug auf Rabattierung und die Wirtschaftlichkeit kommen kann. Wir sollten niemandem etwas aufzwingen, sondern ihnen diese Eigenverantwortung zugestehen.
Länderübergreifende Kooperationen sind wünschenswert, aber nur möglich, wenn die in den jeweiligen Bundesländern ausgegebenen Familienpässe miteinander vergleichbar sind. Das rot regierte Thüringen – hört! hört! – hat bisher keinen Familienpass. Sachsen-Anhalt gewährt Familien bei Besuchen in Museen und anderen kulturellen Einrichtungen Ermäßigungen. In Sachsen ist der Besuch der staatlichen Museen, Burgen und Schlösser dagegen
kostenlos. Solange die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, ergibt an dieser Stelle Kooperation wenig Sinn.
Womit Sie allerdings recht haben, das ist die Tatsache, dass der Familienpass in Sachsen besser beworben werden kann, dass die Familien davon profitieren können. Das unterstützen wir gern. Doch das reicht nicht, dem Antrag zuzustimmen.
Gestatten Sie mir einen persönlichen Hinweis: Viele Dinge, die man mit Kindern machen kann, sind kostenlos,
sei es der Wald, der Spielplatz, das Bachufer oder ganz aktuell der Tag des offenen Denkmals.
Gern können wir über Ihre Vorschläge im zuständigen Ausschuss weiter diskutieren. Seien Sie bitte nicht verwundert, aber wir lehnen Ihren Antrag heute ab.
Vielen Dank, Frau Schaper. Aber es gibt natürlich auch Einrichtungen, bei denen die Kinder keinen Eintritt bezahlen müssen. Das ist Ihnen auch bekannt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ja, Frau Wilke, es stimmt: In Sachsen werden leider mehr Kinder abgetrieben als im Bundesdurchschnitt. Sind es bundesweit pro 1 000 Geburten 132 Kinder, kommen hier im Freistaat circa 147 Kinder nicht zur Welt. Aber ich muss sie korrigieren: Es sind nicht 20 %.
Es lohnt sich aber auch ein Blick über den Tellerrand. In Berlin sind es 232, in Bremen 227 und in MecklenburgVorpommern 208. Dort sieht es also schlechter aus als bei uns. Zudem zeigt ein Blick in die bereits vorhandenen Statistiken – was ich Ihnen übrigens vor der Erstellung eines solchen Antrages dringend empfehlen würde –, dass die überwiegende Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung und nicht aus medizinischen Gründen vorgenommen wird.
Daher ist der Ansatz, die Konfliktberatung zu evaluieren, sicher ein möglicher Weg. Aber Sie dürfen nicht vergessen: Gespräche bedürfen vor allem eines: Vertrauen. Daher ist fraglich, ob eine Evaluierung den Ausgang bzw. dem Vertrauensverhältnis zuträglich wäre.
Die von Ihnen gewünschten Daten widersprechen dem Bestreben der Beratungsstellen, ein Vertrauensverhältnis zu den Frauen aufzubauen, um so den Schutz des Lebens zu ermöglichen. Statt das Gefühl einer Rechtfertigungspflicht entstehen zu lassen, wird versucht, Verständnis zu zeigen und Wege mit dem Kind zu verdeutlichen. Wie dies vorbildlich geht, zeigen Caritas und Diakonie.
Ein Blick auf die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ des Freistaates Sachsen zeigt, dass individuelle Hilfe in Form eines Zuschusses, den die Stiftung vergibt und der im Gespräch direkt beantragt werden kann, den Erhalt des Lebens in erheblichem Maße fördert. Vielleicht sollten Sie solche Themen vorher mit Ihrem Kollegen André Wendt besprechen, der ebenfalls im Stiftungsrat sitzt.
Unter Punkt II könnte ich Ihnen Unterstellungen und das Haschen nach Populismus vorwerfen oder einfach, dass Sie keine Ahnung von den Problemen der Betroffenen haben. Wir sollten daher gemeinsam im Sozialausschuss versuchen, mithilfe der Landesärztekammer und der Liga einen Weg zu finden, der alle Bedürfnisse im Blick hat: die des Kindes genauso wie die der Mutter, aber auch des Vaters. Da wir hierbei noch einiges an Arbeit erledigen müssen, bitte ich Sie, sich hierzu im Sozialausschuss einzubringen.
Dennoch möchte ich noch einmal betonen: Für uns ist jede Entscheidung gegen ein Kind eine zu viel. Wer mich kennt, der weiß: Ich spreche mich klar für den Erhalt von Leben aus.
Für eine Behandlung im Plenum ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt und wir werden Ihren Antrag heute ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Oft heißt es ja, dass wir Frauen das schwache Geschlecht sind. Die MeToo-Debatte hat wichtige Impulse für die Gleichberechtigung geliefert. Allerdings hat sie einen nicht unerheblichen Teil unserer Gesellschaft beinahe pauschal zu Tätern stilisiert: Männer. Dabei genießen Männer nicht nur Privilegien oder sind in Positionen, um die wir sie beneiden; nein, sie sterben früher, werden häufiger Opfer von Gewaltdelikten und sind öfter krank.
Aufgrund der biologisch-genetischen Unterschiede
zwischen Mann und Frau ist es also nur natürlich, dass Medikamente anders wirken, die Krankheitsbilder anders verlaufen, und es macht hier einfach Sinn, diese Unterschiede zu benennen. Um dies mit entsprechenden Zahlen für den Freistaat Sachsen zu untermauern und einen Handlungsplan entwickeln zu können, haben wir den vorliegenden Antrag eingereicht. Eine gute Grundlage kann hier der Männer-Gesundheitsbericht des Robert Koch-Instituts sein. In diesem wurde bereits 2014 auf die Unterschiede hingewiesen. Ich empfehle diesen Bericht nicht nur unseren männlichen Kollegen.
Im Gleichstellungsbeirat des Freistaates Sachsen wird dieses Thema bereits aufgearbeitet und daher empfehle ich eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Experten. Gleichstellungsarbeit muss die relevanten Themen aufgreifen und darf nicht immer nur in eine Richtung gehen. Es gilt daher Konzepte neu zu denken und mögliche Hürden abzubauen.
Die Antwort der Staatsregierung zeigt: Es gibt gewaltigen Spielraum nach oben. Geschlechterspezifische Gesundheitsangebote sind kein „Gender-Gaga“, sondern eine ernst zu nehmende Angelegenheit – für alle Sachsen.
Derzeit existiert kein Präventionsprogramm, das exklusiv auf die Bedürfnisse von Männern zugeschnitten ist. Die Präventionsangebote sprechen viel zu oft nur Frauen an. Dabei ist hinlänglich bekannt, dass Männer wesentlich seltener Präventionsangebote annehmen.
Genau.
Sie dürfen dann reden, Frau Schaper.
Liebe männliche Kollegen über 40, waren Sie schon zur Prostatauntersuchung?
Sie müssen nicht antworten. Aber genau da liegt das Problem. Sie sehen, es ist wichtig, die Zielgruppen direkt anzusprechen und mögliche Barrieren abzubauen.
Dies untermauert auch der Präventionsbericht der gesetzlichen Krankenkassen. Daraus ergibt sich zudem, dass gerade einmal 2 % der Angebote speziell an Männer gerichtet sind. Wir sind der Ansicht, dass dieser Anteil ausgebaut werden muss angesichts des Erkenntnisstandes, der sich aus der medizinischen Genderforschung ergibt.
Die Forschung hat dies bereits erkannt. Nun müssen die Praxis und die Ausbildung von medizinischem Personal entsprechend angepasst werden.
Im Übrigen kann man für das Thema schon in der frühkindlichen Bildung sensibilisieren, indem Kinder spielerisch – und mit zunehmendem Alter immer wissenschaftlicher – an das Thema Gesundheitsvorsorge mit einem
Blick für geschlechterspezifische Problematiken herangeführt werden.
Kurzum, die Stellungnahme der Staatsregierung zeigt die Dringlichkeit unseres Antrags auf. Daher bitte ich um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lauterbach! Um es vorwegzunehmen: Ihr Antrag macht einen guten Eindruck, doch Sie kommen ungefähr drei Jahre zu spät; denn mein Kollege Alexander Krauß sprach bereits im Januar 2015 über dieses Thema und brachte einen Antrag hierzu ein. Natürlich verstehe ich Ihren Unmut.
Leider sind nicht alle Punkte bis jetzt zu 100 % erfüllt. Aber ich bin optimistisch, dass das Ministerium bereits daran arbeitet und es bis zum Ende der Legislaturperiode hinbekommt.
Das Thema beschäftigt mich sehr; denn die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft, und Kinder sollen unter den allerbesten Bedingungen frei aufwachsen können.
Gerade letzte Woche durfte ich mich mit den Familienverbänden treffen, und der Punkt Familienbildung – der Begriff "Familienbindung" gefiel mir auch gut – war eines der wichtigsten Themen. Ich bin dankbar für die Hinweise dieser Verbände.
Zur Versachlichung: Familienbildung kann in Verbindung mit anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Leistungen außerhalb des SGB VIII, zum Beispiel im Rahmen von Erwachsenenbildung oder kirchlicher Gemeinwesenarbeit, erbracht werden. Gerade hier in Sachsen können wir stolz auf die Angebote der Familienzentren, der Mehrgenerationshäuser, der Eltern-KindZentren, der Seniorenzentren usw. sein. Dies gilt es weiterzuentwickeln und flächendeckend auszubauen.
Doch bitte beachten Sie: Die planerische Verantwortung für die Erfassung der regionalen Bedarfe in den sächsischen Sozialräumen und die Steuerung und Koordinierung der oben genannten Akteure obliegen der kommunalen Ebene. Das ist auch gut so. Neben kommunal erbrachten Leistungen fördert der Freistaat zusätzlich überregionale Angebote der Familienbildung sowie Projekte zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung. Gezielt werden aber unterrepräsentierte Zielgruppen gefördert.
Erlauben Sie mir zwei Beispiele: Mit der Richtlinie Familienförderung wird im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 für beide Förderbereiche jährlich ein Mittelvolumen von 630 000 Euro bereitgestellt, mit dem Ausbau des Angebotes an Ehe-, Familien- und Lebensberatungen jährlich 600 000 Euro und drei neue Beratungsstellen. Das bestehende Netz von Angeboten der Familienberatung wird durch Angebote der frühen Hilfe gestärkt. Informationen zu bestehenden Angeboten erfolgten bisher über die Internetseite des Sozialministeriums, des kommunalen Sozialverbandes Sachsen sowie durch die Informationsmaterialen der kommunalen und freien Träger. Um alle Zielgruppen für Familienbildung und Betreuungsangebote adäquater ansprechen zu können, werden Vertreter dieser Zielgruppen sowie Anbieter von Bildungsangeboten bereits in die vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie zur Machbarkeit einer Datenbank einbezogen.
Die Förderung der Interessenvertretungs-, Bildungs- und Beratungsarbeit der Familienverbände erfolgte im Wege einer kontinuierlichen Projektförderung in den zurückliegenden Jahren – in der Regel immer in Höhe der beantragten Mittel. Im Vorgespräch habe ich erfahren, dass es nicht immer pünktlich geschieht, und daher haben die Familienverbände recht, dass dieses zeitig genug ausgezahlt werden muss. Aktuell laufen Prüfungen, ob und inwieweit die Förderbedingungen für die landesweit tätigen Familienverbände in Richtung Mehrjährigkeit der Förderung zu verändern sind.
Liebe Kollegen! Sie sehen, es wird viel getan, es ist vieles in Planung und daher bedarf es des Antrages nicht. Ich bedanke mich aber ausdrücklich bei Frau Lauterbach für ihre freundliche Kritik. Ich darf Ihnen im Namen der CDU-Fraktion mitteilen, dass wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Liebe Frau Buddeberg! Ich mache es kurz, weil es wichtigere Themen in diesem Hohen Hause gibt.
Lassen Sie uns die Menschen als Menschen betrachten und einfach einmal dankbar sein,
dankbar dafür, dass es uns in Deutschland so gut geht und jeder so leben und lieben kann, wie er will.
Seien Sie Frau Ministerin Petra Köpping und Herrn Frank-Peter Wieth als Landesbeauftragtem für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen, transidenter und queerer Menschen einfach einmal dankbar für die Erarbeitung des Landesaktionsplans.
Sie haben sich selbst, Frau Buddeberg, wie kein anderer Abgeordneter bei diesem Thema in verschiedenen Arbeitsgruppen, bei Interessenverbänden und bei Beiräten eingebracht.
Jede Studie kostet Geld. Es ist weder Ihr Geld noch mein Geld, sondern das der Steuerzahler.
Eine weitere Studie halte ich für unnötig; denn diese ist mit hohen Kosten verbunden.
Bei der Erarbeitung des Landesaktionsplans wird es eine Strukturanalyse geben, an der unter anderem auch Rosalinde e. V. bereits beteiligt ist. Oder täusche ich mich?
Danke.
Darf ich Ihnen und Ihren Genossen einen Tipp geben? Sie engagieren sich doch viel in der Flüchtlingshilfe. Sprechen Sie mal mit diesen Menschen über LSBTTIQ*.
Sie werden es ahnen: Die CDU-Fraktion lehnt diesen unnötigen Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Frau Buddeberg, ist es denn wirklich ethisch in Ordnung, Leben zu töten?
Natürlich sind wir gegen eine Änderung oder gar Abschaffung dieses Paragrafen; er gehört unverzichtbar zum Schutzkonzept und zum Grundrecht von ungeborenem Leben.
Für Ihre Bundesinitiative wird es von uns ein klares Nein geben;
denn wer diesen Paragrafen ersatzlos aufheben möchte, der muss in Zukunft in Internet, Fernsehen und Zeitschrif
ten mit offener Werbung für eine Abtreibung rechnen. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht.
Der Gesetzentwurf habe mit dem Paragrafen verhindern wollen, dass öffentlich über Abtreibung gesprochen würde, als wäre es normal.
Schwangerschaftsabbruch ist nicht vergleichbar mit einer ärztlichen Leistung wie einer Blindarmentnahme. Sie sehen, der Paragraf gehört unverzichtbar zum Schutzkonzept, mit dem das Grundrecht des ungeborenen Lebens gewahrt und die Konfliktlage betroffener Frauen berücksichtigt wird.
Ja, wir wollen Frauen helfen. Die Frauen erhalten in den Beratungsstellen alle notwendigen Informationen – auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen.
Kommt gleich. – Ja, es ist wichtig, dass sich Frauen ausführlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren lassen können, und das machen die Behörden. Man kann zum Gesundheitsamt kommen, den Beratungsstellen Caritas, Diakonie, Pro Familia – wen auch immer sie wollen. Ich habe mir mehrere Beratungsstellen angeschaut und eine Beraterin hat etwas sehr Gutes gesagt: Für eine Beratung sind fünf Dinge wichtig: Nächstenliebe leben, durch Zuhören wertschätzen oder einfühlen, ohne zu verurteilen, Probleme lösen, gemeinsam mit der Schwangeren Lösungen finden, um ein Ja zum Kind zu ermöglichen, Mut machen – den Schwangeren Mut machen, die Herausforderungen anzunehmen und zu meistern –, frei entscheiden – jede Frau entscheidet allein.
Aber jede Entscheidung braucht Wahlmöglichkeiten, Sicherheit und Information. Viele Schwangere erhalten erst durch die richtige Beratung eine faire und freie Wahl.
Leben schenken – wir dürfen keine Frau im Stich lassen, weil jeder fehlt, der nicht geboren wird. Es darf kein Recht auf Abtreibung geben, sondern das Recht auf Schutz des ungeborenen Lebens.
Natürlich spreche ich mich für das Leben aus. Wollen Sie mir unterstellen, dass ich nicht für die Frauen zuständig wäre?
Wollen Sie mir jetzt unterstellen, dass ich nicht für die Frauen in Sachsen zuständig wäre, weil ich diese Meinung habe?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Als Mitglied der CDU hatte ich, ehrlich gesagt, auch meine Zweifel, ob es eine eigene Ministerin für das Ressort Gleichstellung und Integration braucht. Aber gerade bei dem Teil Integration ist es extrem wichtig, gut und effizient zu arbeiten. Doch das ist das Arbeitsgebiet meines Kollegen Jörg Kiesewetter.
Über das Ressort Gleichstellung wird oft gelacht. Doch es ist wichtig, dass gerade wir als Regierungsparteien Verantwortung für die Gleichberechtigung von Frau und Mann tragen, Diskriminierung bekämpfen, Demokratie fördern, Minderheiten nicht nur tolerieren, sondern auch akzeptieren. Es tut uns allen gut, ab und an einfach einmal über den Tellerrand hinauszublicken.
Der Abbau von Geschlechterstereotypen muss so gefördert werden, dass gleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in Familien stattfinden kann. Wer sich
für Kinder entscheidet und daher auf Karriere verzichtet, darf nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für die Personen, die ihre Eltern pflegen. Gerade bei mir im ländlichen Raum ist dies ein wichtiger Grund. Hierbei können auch Anreize für Existenzgründerinnen unterstützend helfen. Weitere beachtenswerte Aufgaben im Gleichstellungsbeirat sind für mich der Fachbereich Männer- und Frauengesundheit. Da liegt der Schwerpunkt tatsächlich in reellen Fachthemen.
Ich wünsche uns allen in Bezug auf die Arbeit von Ministerin Köpping einen klaren Verstand und hier und da das richtige Bauchgefühl. Was aber nicht passieren darf, ist, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kunst der Westsächsischen Hochschule Zwickau in den kommenden drei Jahren 780 000 Euro an Fördermitteln streicht. Die WHZ hat das Ziel der Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages nicht erfüllt. So sei der Anteil der Frauen bei Professuren und wissenschaftlichem Personal nicht genügend erhöht worden. Dabei liegt unser Frauenanteil mit 24 % schon über dem Bundesdurchschnitt, so die Sprecherin Silke Dinger.
Liebe Kollegen! Sie sehen, es gibt in dem Ressort von Ministerin Köpping noch genug zu tun. Packen wir es an. Daher kann die CDU dem Antrag der AfD nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Das Neue zum bisherigen Unterhaltsvorschuss ist seine Ausweitung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bisher gab es diese Hilfe nur bis zum Alter von 12 Jahren. Gleichzeitig wird die zeitliche Begrenzung dieser Ersatzzahlung auf sechs Jahre aufgehoben. Damit haben Betroffene bei Bedarf Anspruch auf vom Staat vorgestreckten Unterhalt von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Ich betone: vorgestreckt.
Nun kann die Abarbeitung des Antragstaus von weit über 15 000 Anträgen allein in Sachsen beginnen. Es wird rückwirkend zum 1. Juli gezahlt. Dies bedeutet, dass die Kosten der Unterhaltsvorschussstellen gestiegen sind.
Erwartet wird auch ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen. Einer Fraunhoferstudie zufolge wird mit einem Plus von etwa 59 % gerechnet. Im vergangenen Jahr waren im Freistaat über 29 000 Kinder auf diesen Unterhaltsvorschuss angewiesen. Nunmehr wird mit fast 47 000 gerechnet. Bisher teilten sich Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel die Finanzierung. Ab sofort übernimmt der Bund 40 %, während sich Land und Kommunen gerecht in den Rest teilen.
2016 verursachten säumige oder nicht auffindbare Unterhaltszahler im Freistaat Kosten von mehr als 56 Millionen Euro. Nun plant allein das Land für die Zukunft mit einem jährlichen Eigenanteil bis zu 40 Millionen Euro. Die Alimentenschuldner sind ein echtes Problem für den Staat. Bis dato bekamen etwa 450 000 Alleinerziehende in Deutschland den Vorschuss, summa summarum fast 850 Millionen Euro im Jahr. Die zuständigen Behörden sind angehalten, so viel wie möglich von dieser Summe bei den Schuldnern zurückzuholen, was nur zum Teil gelingt. Im Bund waren es zuletzt knapp 200 Millionen Euro, in Sachsen kamen 12 Millionen Euro zusammen.
Die Einnahmen durch den Rückgriff, die sogenannte Rückholquote, sind allerdings sehr gering und erfolgen bundes- wie auch landesweit sehr unterschiedlich. Die Rückholquote lag im Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt bei 23 %. In Sachsen lag die Rückholquote im Jahr 2014 bei 16 %. Hier ist Bayern der Spitzenreiter mit 36 %. Diese schlechten Rückholquoten wurden wiederholt von
Rechnungshöfen auf Bundes- wie auf Landesebene kritisiert.
Auf dieser Grundlage stellen sich einige Fragen: Woran liegt es, dass die Rückholquoten so unterschiedlich von Landkreis zu Landkreis, von Bundesland zu Bundesland sind? Gibt es Hürden in der Kommunikation zwischen den verschiedenen Kommunen? Was können wir als Freistaat tun, um die Quote zu verbessern? Ist es sinnvoll, Anreiz zu schaffen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sich bemühen, diesen Unterhaltsvorschuss zurückzuholen?
Gestatten Sie mir noch einen rechtlichen Hinweis. Verletzt der Unterhaltsschuldner seine Unterhaltspflicht, erfüllt diese Handlung einen Straftatbestand nach § 170 Abs. 1 StGB. Der Unterhaltsberechtigte oder sein Anwalt hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der zuständigen Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Von dort aus wird die Sache weiterverfolgt und der Unterhaltsschuldner zur Anhörung geladen. Hierbei sollte geprüft werden, inwieweit eine stärkere Einbindung der Anwartschaft im Rahmen der Rechtspflege möglich ist. Ziel des Antrages ist es, die landesweit sehr unterschiedlichen Rückholquoten zu erhöhen. Der vorliegende Antrag greift diese Fragen auf und verfolgt das Ziel, eine Verbesserung im System zu erreichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für Ihre Hinweise, welche wir sicher gern berücksichtigen.
Wie Sie sehen, geht es bei diesem Antrag um unser aller Geld, denn es sind Steuergelder der Bürger unseres schönen Landes. Im Rahmen des Unterhaltsvorschusses geht der Staat in Vorleistung. Das, was Eltern unter sich klären müssten, klären wir – nicht, um die säumigen Zahler zu schützen, sondern zum Wohle der Kinder.
Ich wünsche mir hierfür mehr Bewusstsein in der Gesellschaft und in der Familie. Wer sich für Kinder entscheidet, sollte auch Verantwortung übernehmen. Wie Sie sehen, gibt es keinen Grund, diesen Antrag abzulehnen, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der hier vorliegende Antrag der GRÜNEN macht mich in Teilen wirklich fassungslos. Nicht etwa, weil er von besonders guter Qualität wäre, sondern weil hier die Gleichstellung von Mann und Frau ad absurdum geführt werden soll. Der Subtext, den Ihr Antrag hier transportiert, lautet: Frauen schaffen es ohne Quote nicht, einen Verdienstorden des Freistaates zu erhalten. Was für ein Frauenbild!
Ich möchte Ihrem Antrag nicht mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen, als ihm zusteht; denn er hinterlässt ein fatales Frauenbild als Menschen zweiter Klasse und entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Des Weiteren vermisse ich noch die Einbeziehung der transgender, transsexuellen, intergeschlechtlichen und queeren Menschen in Ihrem Antrag.
Zwei Punkte möchte ich noch kurz ansprechen: Der Dank für das bürgerliche Ehrenamt wird auf unterschiedlichen Wegen ausgesprochen. Als Beispiel möchte ich hier die Annen-Medaille nennen. Ihren Wunsch, gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Männer und Frauen im gleichen Maße vorzuschlagen, finde ich besonders in Bezug auf kommunale Gleichstellungsbeauftragte gut. Diese arbeiten eher frauenfördernd und sollten daher auch Männern mal eine Chance lassen.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen, da er keine Notwendigkeit besitzt, wie Sie der Stellungnahme der Staatsregierung entnehmen konnten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Recht auf eine selbstbestimmte Schwangerschaft achten und schützen – der Titel dieses Antrages machte mir Hoffnung. Doch irgendwie wunderte ich mich schon über den Inhalt, der nicht viel Neues enthielt.
Der Entwurf zum Doppelhaushalt ist bereits hier im Landtag eingebracht. Daher frage ich mich, warum wir jetzt im Plenum und nicht im zuständigen Ausschuss darüber diskutieren. Den Antragstellern steht es frei, ihre Wünsche im Rahmen der Haushaltsberatungen geltend zu machen.
Vonseiten des Sozialministeriums ist hierzu ein guter Entwurf geschaffen worden. Die Mittel für den gestiegenen Bedarf von geflüchteten Frauen sind ebenso berücksichtigt worden. Genauso gibt es die geforderte Beratung zur vertraulichen Geburt in mehreren Beratungsstellen. Meines Erachtens stellt der Freistaat Sachsen mit seinen Akteuren vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot für schwangere Ratsuchende zur Verfügung.
Sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, hierbei bestimmte Schwachstellen kennen, dann bitte ich Sie, diese genau zu benennen und in die Haushaltsverhandlungen einfließen zu lassen.
Hinsichtlich der geforderten Bereitstellung von Informationen ist deutlich zu machen, dass es jetzt schon eine Vielzahl von Informationen gibt, sei es im Internet wie auch in der Druckversion. Bei der Vermittlung in andere Kulturkreise und andere Sprachen darf ich beispielsweise auf die Seite www.zanzu.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen. Dort kann der Besucher zwischen 13 Sprachen wählen, von Rumänisch über Arabisch bis hin zu Russisch. Zur weiteren Vereinfachung werden unterschiedliche Themenbereiche durch Piktogramme veranschaulicht, die der Nutzer anklicken kann. Wer nicht lesen kann, darf hören. Sämtliche Inhalte werden auf Wunsch vorgelesen. Ein Klick auf das Symbol genügt.
Aber das haben Sie doch alles schon gewusst. Wozu der Antrag? Kostenfreie Gewährung des Schwangerschaftsabbruchs und die Pille für alle? Das ist doch nicht Ihr Ernst? Was möchten Sie damit erreichen?
Die Kostenfreiheit schwangerschaftsverhütender Mittel haben wir bereits mehrfach diskutiert. Im Besonderen möchte ich noch einmal auf die Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch und nach Asylbewerberleistungsgesetz erwähnen.
Hier möchte ich noch einmal deutlich machen, dass bei der Berechnung des Regelbedarfes schwangerschaftsverhütende Mittel zu einem bestimmten Ansatz mit eingerechnet werden. Auch wird der Regelbedarf als pauschaler Gesamtbetrag zur freien Verfügung ausgereicht. Schaut man heute ins Internet, so bekommt man 100 Kondome für 7 Euro.
Das war nur ein Bespiel.
Für eine Zwischenfrage dürfen Sie gern das Mikrofon nutzen.
Die Änderungen hinsichtlich der Finanzierung der Sterilisation sind bereits durch die Gesundheitsreform 2003 erfolgt. Danach haben Versicherte Anspruch auf Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation. Eine Änderung ist auf Bundesebene nach meinem Kenntnisstand nicht geplant.
Im Anschluss möchte ich Ihnen noch etwas auf den Weg geben. Eine Schwangerschaft ist etwas Wunderschönes, denn sie zeugt von neuem Leben. Ein Kind ist ein Geschenk Gottes. Eine Beratung sollte zum Erhalt dieses ungeborenen Lebens beitragen und der Mutter helfen, Wege zu finden, sich auf dieses neue Leben zu freuen.
Einen Schwangerschaftsabbruch sehe ich eher als kritisch, aber dazu können wir vielleicht ein anderes Mal diskutieren.
Wir lehnen natürlich den Antrag heute ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines möchte ich von vornherein klarstellen: Ich bin die Wahlkreisabgeordnete
und ich bin diejenige, die für die Manufaktur steht; und ich bin die, die sich vor die Belegschaft stellt. Es ist nicht DIE LINKE und es ist auch keine andere Partei in diesem Parlament.
Ich wollte das „spülmaschinenfest“ nicht zum Thema machen, aber Herr Scheel hat wahrscheinlich als Einziger der Linkspartei gelernt: Durch die vier Unterglasuren ist
das Meissner Porzellan schon immer geschirrspülmaschinenfest.
Ja, ist es.
Ich lade Sie gern herzlich ein – –
Jetzt zum Thema. Herr Scheel ist immer smart und charmant und hat aber trotzdem heute bewiesen, dass er populistischer ist als andere Parteien in diesem Haus.
Der Markt ist sensibel, was die Manufaktur betrifft, und Herr Scheel hat nichts ausgelassen, ständig in der Zeitung zu stehen, nur um der Manufaktur zu schaden.
Meissen darf nicht als politischer Spielball verkommen, und das macht es gerade in dieser Debatte. Schöner wäre es, Sie würden es wieder in den Ausschuss heben und genau dort besprechen. Auch ist der Freistaat nicht derjenige, der sich um die Strukturen, um die Strategien kümmert, denn das macht auch der Aufsichtsrat. Herr Scheel, Sie wissen ganz genau, wie es funktioniert.
Herr Scheel weiß es, Sie vielleicht nicht, Herr Gebhardt, aber Herrn Scheel traue ich es zu.
Haben Sie einmal mit Ihrem Populismus daran gedacht, was Sie der Belegschaft antun?
Wollen Sie verantwortlich dafür sein, wenn der Markt schlechter wird? Wollen Sie das den Angestellten sagen? Machen Sie das dann auch über die Zeitung?
Ich komme zur Sache.
Ja, Sie wissen ja, wie das geht: reden und nichts sagen – das haben wir ja im ersten Debattenteil gesehen.