Rico Anton

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Köditz, grundsätzlich ist ja nichts Falsches daran, wenn Sie unserem Ministerpräsidenten – natürlich nur im sprichwörtlichen Sinne – förmlich an den Lippen hängen. Die Fokussierung auf den Ministerpräsidenten und seine Aussage kann ich vollkommen nachvollziehen, denn aus den Reihen Ihrer eigenen Führungsmannschaft kommt ja selten ein so kluger Satz,
der es wert wäre, Gegenstand einer Aktuellen Debatte hier im Hohen Hause zu sein.
Wenn der Ministerpräsident sagt, wir müssen rechtsextreme Netzwerke zerschlagen, dann hat er damit selbstverständlich recht. Warum Sie das so ausdifferenzieren, hat sich mir zumindest aus Ihren jetzigen Ausführungen nicht erklärt.
Selbstverständlich meint er damit nicht nur rechtsextreme Netzwerke im Zusammenhang mit der Fanszene oder der Fußballszene, sondern alle rechtsextremen Netzwerke, die in Sachsen Gewicht haben und eine Rolle spielen – was denn sonst? Es wäre schön, wenn Sie zumindest einmal zur Kenntnis nehmen würden, dass der Ministerpräsident im ganzen Land unterwegs ist, den Dialog mit den Bürgern sucht, für Vertrauen in unsere Demokratie und in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wirbt.
Meine Damen und Herren! Extremismus ist in der Tat ein Problem und eine Gefahr für unsere Demokratie. Rechte, linke
und religiöse Extremisten vereint dasselbe Ziel: unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Sie sind Verfassungsfeinde. Für die Erreichung ihrer extremistischen Ziele nutzen sie sowohl Instrumente der Demokratie als auch das Mittel der Gewalt. Gegen Verfassungsfeinde gilt es, konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaates vorzugehen.
Hier stellt sich dann schon die Frage, Frau Köditz, wie ernst Sie es meinen mit der wirksamen Bekämpfung von extremistischen Strukturen.
Konkret meine ich die erst in diesen Tagen von Kollegen Bartl und Kollegen Stange erhobene Forderung, das Landesamt für Verfassungsschutz abzuschaffen.
Dafür fordern Sie mehr Maßnahmenpläne und Berichte in der Manier eines Siebenjahresplanes. Ich frage mich, wer diese Berichte schreiben soll, wenn Sie unsere Sicherheitsbehörden gleichfalls dezimieren wollen.
Dort im Landesamt für Verfassungsschutz arbeiten fähige Leute.
Na ja, Frau Köditz, es ist halt ein schwieriges Unterfangen, wenn man einerseits den Rechtsextremismus bekämpfen will und gleichzeitig versucht, den Linksextremismus zu streicheln. Das geht schief.
Es bringt uns auch nicht weiter, weil das, was zu tun ist, eigentlich auf der Hand liegt. Das sage ich Ihnen jetzt gern.
Erstens. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden stärken, statt deren Abschaffung zu fordern.
Ein starker Staat ist die zwingende Voraussetzung für die wirksame Bekämpfung von verfassungsfeindlichen
Bestrebungen und auch von politisch motivierter Gewalt.
Zweitens. Wir müssen die Zivilgesellschaft und die politische Bildung stärken. Das macht der Freistaat auch, beispielsweise mit dem Programm „Weltoffenes Sachsen“.
Drittens. Wir müssen in der Tat aufklären und die Strukturen, Netzwerke und Ziele extremistischer Gruppen offenlegen. Gerade dieser Punkt ist wichtig, weil die übergroße Mehrheit in unserer Gesellschaft Extremismus jeglicher Art ablehnt.
Genau deshalb versuchen Rechtsextremisten massiv, im vorpolitischen Raum Fuß zu fassen, indem sie sich gezielt in Vereinen engagieren oder selbst Vereine gründen. Oftmals heißt das in der Praxis: erst zur Nazidemo, dann zum Kinderzelten. In Bezug auf die Kommunalwahlen ist deutlich zu beobachten, dass beispielsweise die NPD oftmals nicht einmal mehr mit einer eigenen Kandidatenliste antritt,
sondern deren Funktionäre –
– sogenannte Bürgerlisten aufstellen, um Anschluss an das bürgerliche Lager zu finden und ihre eigenen Wahlchancen zu erhöhen.
Was diese rechtsextremen Netzwerke, die heute Debattenthema sind, –
– mit der AfD zu tun haben und welche Zusammenhänge hier vielleicht zu erkennen sind, dazu gern mehr in der nächsten Rednerrunde.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte es zum Ende der ersten Rednerrunde schon angekündigt, dass ich in diesem Kontext durchaus noch ein paar Worte zur AfD verlieren will.
Wie gefährlich die Netzwerke der Rechtsextremisten inzwischen sind, das zeigen aktuell die Verbindungen des Christchurch-Attentäters mit der Identitären Bewegung in Österreich, die laut Verfassungsschutzbericht wiederum deutliche Verbindungen zu den Identitären in Sachsen hat.
Die AfD-Jugendorganisation wird unter anderem deshalb vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt, weil sie gute Kontakte zur identitären Bewegung in Deutschland pflegt. Was macht der Prüffall AfD?
Die sächsische AfD marschiert Seite an Seite mit der Identitären Bewegung Pro Chemnitz, dem III. Weg, Pegida und der NPD durch Chemnitz – freundlich unterstützt von ihrem thüringischen Parteifreund Björn Höcke,
der von der großen Revolution träumt. Und wer ist noch dabei in Chemnitz? – Martin Sellner, Chef der Identitären Bewegung in Österreich.
Was hört man von der AfD dazu? – Vereinzelte halbherzige Distanzierungen, aber vor allem lautes Schweigen.
Dann kommt heraus – Herr Lippmann hatte es schon angesprochen –, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Droese einen der Bundesvorsitzenden der Identitären Bewegung beschäftigt.
Wie ist dazu die Reaktion des Abgeordneten? – Ich zitiere: „Ich nehme bei meinen Mitarbeitern keine Gesinnungsprüfung vor.“
Es ist schon regelrecht skurril zu beobachten, wie die AfD den unmöglichen Spagat versucht, weder die extreme Rechte noch bürgerliche Wähler zu verprellen. Man versucht offensichtlich alles, um eine Spaltung des rechten Lagers zu verhindern und möglichst alle Stimmen auf die AfD zu konzentrieren. Besonders im Umgang mit Pegida windet sich die sächsische AfD wie ein Wurm und ist sich nicht einmal mit ihrer Bundesspitze einig.
Das große Problem ist: Am Ende des Tages wird die AfD für die Unterstützung dieser zum Teil rechtsextremen Gruppierungen einen Preis zu zahlen haben. Diese Gruppierungen unterstützen die AfD und erwarten im Gegenzug selbstverständlich, dass sie nach der Wahl eingebunden werden und ihre Positionen Eingang finden in die sächsische Politik. Dann steht die AfD vor der Wahl: Entweder sie arbeitet eng mit den Rechtsextremisten zusammen oder diese wenden sich gegen die AfD.
Wenn ich mir das Agieren in Sachsen bis zum heuten Tag anschaue, dann ist nicht zu erwarten, dass es zu einer Abgrenzung kommt, und zwar schon deshalb nicht, weil der offenbar einflussreiche „Flügel“ und die „Junge Alternative“ diesen Weg nicht mitgehen und weil die AfD Wähler verlieren würde. Die neueste AfD-Abspaltung „Aufbruch deutscher Patrioten“ wartet nur darauf, genau diese Stimmen einzusammeln.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die AfD die Geister, die sie rief, nicht mehr loswird. Wie der „Focus“ kürzlich berichtete, sah sich der AfD-Vorsitzende von Chemnitz bei einer Veranstaltung der Partei in Reichenbrand aufgrund des Diskussionsverlaufs zu folgender Klarstellung genötigt – ich zitiere –: „Was wir nicht wollen, ist, den Staat zu stürzen. Das muss ich jetzt mal klar sagen, auch
wenn das nicht jeder hier gerne hört.“ Beifall bekam er dafür nicht.
Es ist wirklich allerhöchste Zeit, dass sich bürgerliche Wähler der AfD – diese hat sie ohne Zweifel – von der Partei abwenden, denn diese Wähler wollen eine konservative Politik und keineswegs den Einfluss von Rechtsextremen stärken.
Genau das passiert aber, wenn man AfD wählt, zumindest mittelbar.
Wenn man sich das alles vergegenwärtigt, dann zeigt sich, wie absurd die teils böswillig lancierten Spekulationen bezüglich einer Koalition der CDU mit der AfD sind. Wir als sächsische Union werden es niemals zulassen,
dass rechtsextreme Gruppierungen auch nur mittelbaren Einfluss auf die Regierung in Sachsen bekommen.
Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir lieben unsere Heimat. Deshalb werden wir sie schützen: vor der AfD, vor den Kommunisten und vor allen anderen, die nichts Gutes im Sinn haben mit unserem schönen Land.
Ja, Herr Kollege Urban, wie heißt es so schön: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Wer wissen will, wie die AfD tickt, wie die AfD agiert und was von der AfD zu erwarten ist, der muss nur hinschauen, was sie tut, und dann ist man über alles bestens im Bilde. Das, was von Ihnen zu erwarten ist, ist nichts Gutes.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen haben
ein Recht darauf, in unserem Land sicher zu leben. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, diese Sicherheit zu gewährleisten.
Dabei sehen sich die Sicherheitsbehörden vor immer neue Herausforderungen gestellt. Gewalttätiger, politischer und religiös motivierter Extremismus sowie der internationale Terrorismus bedrohen die Sicherheit in unserem Land und
damit auch unsere Lebensweise in einer Gesellschaft, in der Freiheit ein hohes Gut ist. Zur Verhinderung von Terroranschlägen ist es deshalb zwingend erforderlich, gegen sogenannte Gefährder konsequent vorzugehen.
Ebenso konsequent gilt es, rechts- und linksextremistische Gewalttäter in den Fokus zu nehmen. Al-Bakr, die Terrorgruppe Freital, Revolution Chemnitz, die linksextremistischen Gewalttaten rund um den G20-Gipfel in Hamburg, der Anschlag auf das Gebäude des BGH in Leipzig – uns allen dürfte mehr als bewusst sein, wie konkret die Gefahr ist. Aber auch die „klassische“ Banden- und Schwerstkriminalität ist nicht zu vernachlässigen. Gerade bandenmäßig organisierte Einbrüche, Menschenhandel und andere schwere Delikte beschäftigen Polizei und Justiz.
In Sachsen spielt dabei auch die grenzüberschreitende Kriminalität eine nicht unwesentliche Rolle. Täter agieren überregional, wenn nicht gar international. Deshalb werden wir mit dem Gesetzentwurf das Polizeirecht für den Freistaat Sachsen umfassend an die Herausforderungen einer veränderten Sicherheitslage sowie an die rechtliche und technische Entwicklung anpassen. Unser Anspruch ist es, Straftätern nicht nur auf Augenhöhe zu begegnen, sondern ihnen einen Schritt voraus zu sein.
Künftig soll es zwei Gesetze geben, die das Polizeirecht regeln: einerseits das Polizeibehördengesetz, das die Aufgaben der Kommunen und Landkreise bestimmt, und andererseits das Polizeivollzugsdienstgesetz. Diese klare Trennung schafft mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, und zwar sowohl für die Polizei als auch für den Bürger. Damit wird der Aufgabenkreis der Polizeibehörden im Wesentlichen auf die Erfüllung ordnungsbehördlicher Aufgaben beschränkt werden, während die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten künftig allein dem Polizeivollzugsdienst zugewiesen ist. Mit dem neuen Polizeirecht werden künftig Befugnislücken gegenüber anderen Ländern und dem Bund geschlossen.
Eine weitgehende Harmonisierung der Polizeigesetze von Bund und Ländern ist eine wichtige Voraussetzung für eine noch besser abgestimmte Polizeiarbeit, die angesichts der aktuellen Gefahren mehr als geboten erscheint. Dabei orientieren sich die vorgesehenen Befugniserweiterungen stark am Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtsgesetzes und berücksichtigen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich. Viele der neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei finden sich auch in der Strafprozessordnung, doch es wäre völliger Unsinn, wenn man daraus die Schlussforderung ziehen würde, dass sie vor diesem Hintergrund im Polizeirecht überflüssig seien. Die Strafprozessordnung liefert die Instrumente für die Strafverfolgung nach der Tatbegehung. Das Polizeirecht setzt hier wesentlich früher ein. Es geht darum, eine Straftat zu verhindern, bevor sie geschieht, also um Gefahrenabwehr.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich etwas näher auf einige wesentliche Normen des Polizeirechts im Gesetzentwurf eingehen. In § 57 ist im Wesentlichen die
Regelung zur Bodycam enthalten. Ich bin sehr froh, dass letztlich die Bodycam noch Eingang in das Gesetz gefunden hat. Das war ein ziemlich zähes Ringen, aber im Ergebnis einer konstruktiven Diskussion konnten wir uns in der Koalition auf dieses Instrument verständigen.
Die Bodycam wirkt präventiv im Sinne der Eigensicherung unserer Polizeibeamten und kann auch einen wertvollen Beitrag zur Beweissicherung leisten. In § 58 ist die anlassbezogene, automatisierte Kennzeichenerfassung
geregelt. Der Gesetzentwurf sieht hier eine Erweiterung auf stationäre Geräte vor. Eine automatische Kennzeichenerfassung mit mobilen Geräten ist schon jetzt zulässig. Ziel ist dabei die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität an Kriminalitätsschwerpunkten. Der Gesetzentwurf sieht hier keine Dauererhebung der Daten vor. Kennzeichen von Fahrzeugen, die nicht zu einem Fahndungstreffer führen, werden nicht gespeichert. Voraussetzung ist regelmäßig ein bestimmter Maßnahmenanlass auf Grundlage von dokumentierten Lageerkenntnissen. Die Vorschrift entspricht in ihrer Ausführung der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Koalition hat in ihrem Änderungsantrag im Verfahren genau diese Rechtsprechung aufgegriffen und in entsprechende kleine Änderungen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung umgesetzt.
§ 59 regelt den Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität. Hier geht es um die Befugnis für die gezielte Schleierfahndung zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Diese Norm steht besonders im Fokus der Kritiker des neuen Polizeigesetzes. In der Tat handelt es sich hier um ein relativ neues Instrument, mit dem die ausgetretenen Pfade verlassen werden,
und es soll auch die Gesichtserkennung zum Einsatz kommen. Es handelt sich ohne Frage um ein Kontrollinstrument, das viele betreffen wird.
Das streiten wir gar nicht ab. Aber es ist auch ein Kontrollinstrument in einer ganz besonderen Situation, die das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngsten Beschlüssen als besondere Rechtfertigung für Maßnahmen anerkannt hat.
Ja, den habe ich gelesen. Das ist der Wegfall der innereuropäischen Grenzen und damit die erleichterte Begehung bestimmter Straftaten, die den Staat berechti
gen, dem entgegenzuwirken. Das Gericht stellt fest – ich zitiere –: „Wenn die Bundesrepublik auf Grundlage des Unionsrechts die Grenzen öffnet und auf Grenzkontrollen verzichtet, ist es im Grundsatz gerechtfertigt, wenn sie als Ausgleich hierfür zur Gewährleistung der Sicherheit die allgemeinen Gefahrenabwehrbefugnisse spezifisch
erweitert.“ Das trifft auf diese Norm zu. Deshalb dürfen die Bürger in Sachsen zu Recht von uns als Gesetzgeber erwarten, dass wir in solchen wesentlichen Themenfeldern von unserer Gesetzgebungskompetenz zur Verbesserung ihres Schutzes auch verantwortungsvoll Gebrauch machen wollen. Das haben wir hier getan.
§ 61 beschäftigt sich mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung; das ist die sogenannte elektronische Fußfessel. Dieses Instrument dient einerseits der Überwachung sogenannter Gefährder; andererseits können damit auch Aufenthalts- und Kontaktverbote durchgesetzt werden, zum Beispiel auch bei häuslicher Gewalt. Die Fußfessel ist zudem ein milderes Mittel gegenüber dem auch möglichen Polizeigewahrsam.
§ 66 ermöglicht die Telekommunikationsüberwachung zur Abwehr von Gefahren für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert. Es geht um die Verhinderung von Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, Erpressung, Bandenkriminalität oder Geldwäsche. Selbstverständlich ist hierfür eine richterliche Anordnung erforderlich.
Meine Damen und Herren! Besonders betonen will ich, dass mit dem Gesetzentwurf insgesamt der Ausgleich von Freiheit und Sicherheit gelungen ist. Beispielhaft ist dabei die Ausgestaltung der Rechte von Berufsgeheimnisträgern in § 77 zu nennen. Mit einer differenzierten Abstufung unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes werden deren Rechte geregelt und geschützt. Wir haben auch bei dieser Regelung sorgfältig abgewogen und die Hinweise von Interessensverbänden der Ärzte und Psychotherapeuten und des Sächsischen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt.
Die Hürden für die Telekommunikationsüberwachung von Berufsgeheimnisträgern sind in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung sehr hoch gelegt. Gegen Rechtsanwälte und Kammerbeistände sind Maßnahmen ausgeschlossen. Für den sensiblen Bereich der Ärzteschaft und der Psychotherapeuten ist sie nur im Rahmen der Abwehr von erheblichen Gefahren zulässig. Was heißt erhebliche Gefahren?
Die Ärztekammer hat interveniert vor der Klarstellung, die die Koalition mit ihrem Änderungsantrag noch einmal vorgenommen hat. Das war noch auf „Stand alt“.
Zur Abwehr von erheblichen Gefahren, das heißt konkret nur dann, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein erheblicher Schaden für ein bedeutsames Rechtsgut wie den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik, eines Landes, wie Leben,
Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sach- und Vermögenswerte eintritt. Wenn eine solche Rechtsgutgefährdung besteht, ist es auch angemessen, hier einzugreifen; das will ich ganz klar sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unantastbar sind nur sehr wenige Sachen. Das Arzt-PatientenVerhältnis ist sehr schützenswert, aber nicht unantastbar in der Gefahrenabwägung.
Das ist Unsinn.
Meine Damen und Herren! Ich will mich auf diese herausragenden Normen beschränken. Die Komplexität und der Umfang würden sonst den Rahmen der heutigen Debatte sprengen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich freuen wir uns in Sachsen über die neue Kriminalitätsstatistik. Diese bescheinigt uns, dass Sachsen wieder ein Stück sicherer geworden ist. Gleichwohl ist das kein Grund – ich weiß schon, dass dieses Argument wieder kommt –, sich auf dem Status quo auszuruhen. Es ist vielmehr ein Grund, unserer Polizei ganz herzlich Dank zu sagen, deren engagierter Arbeit dieser Erfolg zu verdanken ist.
Es ist auch ein Grund, unermüdlich weiterzuarbeiten, damit wir noch besser werden.
Grundsätzlich gilt: Wir haben viel getan für die Ausrüstung und Ausstattung, für den Personalaufwuchs unserer Polizei. Aber alles ist nur die Hälfte wert, wenn unsere Polizei nicht auch die notwendigen Befugnisse hat, um effektiv Gefahrenabwehr betreiben zu können. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen beschließen.
Ich bitte sehr herzlich um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selten so viel Polemik unter völliger Verdrängung der Fakten gehört wie in den Redebeiträgen der Kollegen Stange und Lippmann.
Die Show, die wir gerade vonseiten der Linksfraktion erlebt haben, hat wieder einmal vor Augen geführt, wie wenig ernst Sie es mit der Würde dieses Hohen Hauses nehmen.
Vielleicht sollte es ein Versuch sein, die etwas verunglückte Demonstration vor dem Landtag – nach meinem Stand sind zwei Demonstranten vor der Tür – zu kompensieren.
In jedem Fall ist die Maßnahme schiefgegangen.
Herr Jalaß, Sie haben vorhin gegenüber Ihrem Kollegen Stange umfänglich das Recht der Zwischenfrage genutzt
und auf die Demonstrationen der Initiative „Polizeigesetz stoppen“ Bezug genommen.
Bis auf wenige Termine darf man hier wohl konstatieren, dass Sie bei den meisten Demonstrationen statt der Demo lieber einen gemeinsamen Parteitag von Linkspartei und GRÜNEN veranstaltet hätten. Dann hätten wenigstens 90 % der Demo-Teilnehmer ein Dach über dem Kopf gehabt.
Meist sind nur Ihre eigenen Truppen dort erschienen.
Herr Stange, wenn es so wäre, dass die neuen Befugnisse – –
Das ist die Wahrheit! Die wollen Sie nicht hören!
(Beifall bei der CDU – Zurufe von den LINKEN – Susanne Schaper, DIE LINKE: Bravo! – Zuruf von den LINKEN: Halt die Klappe! – Starke Unruhe – Glocke des Präsidenten)
So sieht es aus! – Herr Stange, wenn es so wäre, dass die neuen Befugnisse, die die Polizei mit diesem Gesetz bekommt, überflüssig sind, wie Sie sagen, dann frage ich mich, worüber Sie sich eigentlich aufregen.
Aber ich erkläre es Ihnen gern noch einmal. Die Instrumente der Strafprozessordnung sind für die Strafverfolgung vorgesehen.
Jetzt seien Sie doch mal ruhig! –
Für wen halten Sie sich denn? Sie können sich überhaupt nicht benehmen!
– So schnell komme ich nicht aus dem Konzept!
Was sich mit dem neuen Polizeigesetz ändert – ich habe es in meinem ersten Redebeitrag gesagt –, ist, dass Instrumente, die es bis jetzt nur in der StPO gibt, künftig auch bei der Gefahrenabwehr zur Anwendung kommen.
Das ist auch nötig, um Straftaten zu verhüten.
Wenn man Ihrem Ansatz folgt, Herr Stange, dann müsste die Polizei gefälligst warten, bis die Bombe explodiert oder zumindest die Lunte angezündet ist.
Dann kann die Polizei tätig werden. Das ist doch absurd!
Ebenso absurd ist es, wenn Sie behaupten, das Gesetz werfe rechtsstaatliche Grundsätze über Bord, wenn, anders als bei der Strafverfolgung, der Staatsanwalt außen vor bliebe.
Sie ignorieren schlichtweg – –
– Ja. – Was Sie offenbar gänzlich ignorieren, ist – Kollege Pallas hat dazu auch schon Ausführungen gemacht –, dass in nicht weniger als 15 Befugnisnormen – –
Nein, es ist genug Unsinn erzählt worden.
Sie haben für Ihren Unsinn schon genug Redezeit gehabt.
15 Befugnisnormen erfordern den Richtervorbehalt – von der Telekommunikationsüberwachung bis hin zu Vorschriften zur Aufenthaltsanordnung.
Aber Sie nehmen nur das zur Kenntnis, was in Ihr Weltbild passt.
Wer wie Sie die Abschaffung der Bereitschaftspolizei und des Verfassungsschutzes fordert, hat sich ohnehin für jede ernsthafte Diskussion zur inneren Sicherheit vollständig disqualifiziert.
Die Ablehnung des Polizeigesetzes allein auf einen leichten Rückgang in der Kriminalität zu schieben und zu sagen, es sei nicht notwendig, ist ein sehr schwaches Argument. Kollege Pallas hat auch schon etwas zum Bereich des Dunkelfeldes gesagt, gerade bei der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität. Das lassen Sie völlig außer Acht. Auch Ihre wirren Ausführungen zu einem unklaren Gefahrenbegriff sind überhaupt nicht nachvollziehbar.
Wir haben in jeder einzelnen Norm genau definiert, wo die Eingriffsschwelle ist. Hier gibt es kein Problem. Rechtsklarheit ist ohne Frage gegeben. Zur präventiven Wirkung von Bodycams gibt es nun weiß Gott zahlreiche Studien, die deren Wirksamkeit belegen. Auch das in Frage zu stellen, ist völlig abwegig.
Herr Kollege Lippmann – jetzt bin ich mit Ihnen fertig, Herr Stange; jetzt ist der Herr Lippmann dran –, bei Ihnen frage ich mich wirklich, wofür Sie eigentlich kämpfen. Kämpfen Sie jetzt für ein Polizeirecht, das es Kriminellen ermöglicht, möglichst große Schlupflöcher zu haben, um ja nicht gefasst zu werden, oder kämpfen Sie dafür, dass Kriminelle, die Polizisten angreifen, möglichst große Chancen haben, unerkannt zu entkommen?
Oder kämpfen Sie dafür, dass eine Straftat erst begangen werden muss, bevor Sicherheitsbehörden tätig werden können? Ihre Ausführungen lassen diesen Schluss jedenfalls zu.
Seit Monaten schwadronieren Sie nun in der Medienlandschaft von dem Frontalangriff auf die Bürgerrechte, wie Sie es nennen. Ich kann nur sagen: Was für ein Unsinn! Sie offenbaren hier wirklich ein ziemlich schiefes Bild von unserem Staat und von unserer Polizei. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kein absolutes ist, und kommen Sie weg von Ihrem Tunnelblick auf dieses Gesetz.
Überall dort, wo mit diesem Gesetz in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird, geschieht das in verfassungskonformer Art und Weise.
Ansonsten hätten wir es so nicht im Ausschuss beschlossen.
Nein.
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Denjenigen, die dieses Gesetz umsetzen, können wir vollstes Vertrauen entgegenbringen. Es sind unsere Polizisten, die Tag für Tag ihre Gesundheit und auch ihr Leben dafür einsetzen, dass wir in unserem Land sicher leben können.
Dieses tief sitzende Misstrauen, dass Sie hier zutage fördern, ist regelrecht schäbig.
Herr Lippmann, Herr Stange, ein Polizeigesetz aus Ihrer Feder wäre sicherlich ein Frontalangriff auf die Sicherheit unserer Bürger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte es eingangs gesagt: Die Gewährleistung der Sicherheit unserer Bürger ist eine zentrale Kernaufgabe des Staates, und die Koalition und die von ihr getragene Staatsregierung nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Es muss doch in der Tat darum gehen, dass wir nicht erst zulassen, dass ein Mensch an Leben, Leib oder Eigentum geschädigt wird. Das ist der beste Opferschutz, wenn eine Straftat gar nicht erst passiert. Wir als CDU stehen für einen starken Rechtsstaat, der seine Bürger schützt. Ich bitte Sie nochmals, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Kollege Stange, die Kurzintervention hätten Sie sich sparen können, wenn Sie mir zugehört hätten.
Ich habe genau wie der Kollege Pallas im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität von einem erheblichen Dunkelfeld gesprochen. Das bedeutet: Das ist Kriminalität, die mangels Kontrollmöglichkeiten und tatsächlicher Kontrolle nicht entdeckt wurde. Dazu werden Sie weder eine Zahl noch ein Bild in der Kriminalitätsstatistik finden. Also hilft sie Ihnen an dieser Stelle überhaupt nicht weiter.
Herr Kollege Lippmann, bei dem Vorwurf der Polemik mussten Sie ja selbst lachen. Insofern hat sich der Einwurf, so glaube ich, durch Ihre eigene Reaktion erledigt.
Zur verfassungsrechtlichen Einordnung habe ich alles gesagt. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung verfassungskonform ist und durch die aktuellste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt wurde.
Was die Behauptung der Liberalität anbelangt, so kommt es wahrscheinlich darauf an, worüber wir reden. An anderen Stellen, so denke ich, sind Sie doch ein großer Fan von Verboten. Vielleicht sind zu viele Befugnisse und zu wenige Verbote im Gesetz; anderenfalls würde es Ihnen eventuell besser gefallen.
Sehr geehrter Herr Wippel, natürlich ist es kein Geheimnis, dass meine Fraktion sowohl die Quellen-TKÜ als auch die Online-Durchsuchung als Bestandteile des neuen Polizeigesetzes für erforderlich gehalten hat. Letztendlich ist dieses Gesetz ein sehr guter Kompromiss. Einem Kompromiss wohnt es nun einmal inne, dass sich nicht beide Partner mit all ihren Positionen durchsetzen konnten. Es ist nur eine überschaubare Zahl von Anwendungsfällen, für die diese Eingriffsnormen eine Relevanz haben. Wir haben das BKA-Gesetz, zumindest dort die entsprechenden Befugnisse. Gleichwohl wäre es gut gewesen, diese auf Landesebene auch zu implementieren.
Einer Aussage von Ihnen will ich allerdings entgegentreten. Das ist jene, dass es hierbei nicht um tiefe Grundrechtseingriffe geht. Hier geht es um tiefe Grundrechtseingriffe. Wir müssen uns klar werden, worüber wir reden. Hier geht es darum, entweder bei der Quellen-TKÜ oder bei der Online-Durchsuchung mit einem Trojaner den Inhalt dieses Gerätes auszuspähen. Das ist ein tiefer Grundrechtseingriff, der auch nur in sehr engen Fallbeispielen überhaupt zulässig ist. Für diese hätten wir es gern gehabt. Aber, wie gesagt, zugunsten des insgesamt sehr guten Kompromisses verzichten wir jetzt darauf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Großen Anfrage der LINKEN zu schwerer und Organisierter Kriminalität beschäftigen wir uns heute im Hohen Hause mit einem Bereich der Kriminalität, den die CDU, das Staatsministerium des Innern und die sächsische Polizei seit jeher besonders im Fokus haben. Das grundsätzliche Interesse auch der LINKEN an diesem Thema ist aller Ehren wert.
Nicht weniger als 229 Fragen hat Ihre Fraktion an das Staatsministerium des Innern gerichtet, Herr Kollege Stange.
Ja, durchaus.
Die Antwort des Staatsministeriums vom Juni 2018 mit einem Umfang von mehr als 400 Seiten liefert viele Fakten und einen recht guten Überblick über diese Phänomenbereiche. Sie zeigt, wie weit das Spektrum ist, in dem Organisierte Kriminalität stattfindet: Rauschgiftkriminalität, Cybercrime, Korruption, Menschenhandel und Eigentumsdelikte – um nur einige Bereiche aufzuzählen. Die Täter agieren professionell, und Organisierte Kriminalität findet länderübergreifend, grenzüberschreitend, ja international statt. Herr Stange hat es beschrieben.
Die Zahlen sind im Vergleich zu den Vorjahren in Sachsen relativ konstant. Einzelne Deliktsbereiche sind aber auf dem Vormarsch, beispielsweise der Drogenhandel und auch der Bereich Cyberkriminalität. Es gibt aber keinerlei Grund, sich darauf auszuruhen. Gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität gibt es ein erhebliches Dunkelfeld, das es aufzuhellen gilt.
Herr Kollege Stange, nachdem Sie lange über die der Staatsregierung gesetzten Fristen hinsichtlich der Beantwortung der Großen Anfrage referiert, immerhin aber selbst ein Dreivierteljahr gebraucht haben, um die Antwort der Staatsregierung auszuwerten, ist das, was Sie soeben zu Gehör gebracht haben, recht dünn.
Insbesondere wenn ich mir den Entschließungsantrag ansehe, den Sie sicherlich noch einbringen werden, frage ich mich, ob Sie die Arbeit der Koalition und der Staatsregierung, die in der Zwischenzeit erfolgt ist, überhaupt zur Kenntnis nehmen wollen.
Dass wir mehr Polizisten brauchen, ist unstrittig. Aber genau deshalb hat die Koalition den Aufwuchs von mindestens 1 000 Stellen beschlossen. Genau deshalb bilden wir jetzt 700 Polizeianwärter pro Jahr aus – also 400 pro Jahr mehr als noch zu Beginn der Legislatur. Genau deshalb werden wir in diesem Jahr neue Polizisten in Dienst stellen, und zwar mehr, als in den Ruhestand gehen. Das hat nichts mit verantwortungsvoller Politik zu tun, wenn Sie die Welt so beschreiben, wie Sie sie sehen wollen, statt so, wie sie ist, sondern damit, die richtigen Schlussfolgerungen aus vorliegenden Fakten zu ziehen.
Diese in ein konkretes politisches Handeln umzusetzen, darauf kommt es an, Herr Stange. Ich halte Ihnen den ersten Satz aus Ihrer Vorbemerkung zur Großen Anfrage vor. Ich zitiere: „Sicherheit vor Kriminalität, insbesondere vor schweren kriminellen Angriffen, stellt eine der zentralen gegenwärtigen Grunderwartungen der Menschen in Sachsen an das gesellschaftliche Zusammenleben dar, welche wesentlich auch, aber nicht nur, durch Polizei und Justiz zu erfüllen sind.“
Absolut. Stimmt!
Aber wenn dieser Satz nicht nur Prosa ist, wenn Sie diesen Satz ernst meinen, dann erschließt sich mir beim besten Willen nicht, warum Sie in Sachen Sicherheitspolitik hier in Sachsen zu den Blockierern gehören.
Kennzeichenerfassung, intelligente Videografie, Telekommunikationsüberwachung – das sind die Instrumente, die unsere Polizei braucht, um die Organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen.
Wir brauchen für unsere Polizei Mittel und Befugnisse, die es ihr ermöglichen, nicht nur auf Augenhöhe Kriminalität zu bekämpfen, sondern unsere Polizei muss die Chance haben, immer einen Schritt voraus zu sein.
Deshalb fordere ich jeden auf, der es mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ernst meint, im nächsten Monat unser neues Polizeigesetz zu unterstützen.
Herr Stange, gründen Sie statt der Initiative „Polizeigesetz stoppen“ lieber eine Initiative „Polizeigesetz durchsetzen“.
Dann handeln Sie im Sinne des Schutzes unserer Bürgerinnen und Bürger vor schwerer Kriminalität.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Stange! Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie nicht nur in den Zahlen der Vergangenheit herumwühlen,
sondern auch die Gegenwart zur Kenntnis nehmen würden.
Was fordern Sie denn in Ihrem Entschließungsantrag? Ausstattung mit den notwendigen modernen Arbeitsmitteln und Techniken: Machen wir schon.
Personalausstattung verbessern: Machen wir schon.
Aus- und Fortbildung – wichtiges Thema: Machen wir auch.
Dann kommt ein Punkt, den ich schon für wichtig halte: Vorrang für frühzeitige Aufdeckung von Straftaten. Es ist schlichtweg scheinheilig, dies zu fordern und gleichzeitig die dazu erforderlichen Befugnisse und Instrumente, die der Entwurf des Polizeigesetzes vorsieht, in Bausch und Bogen abzulehnen.
Die notwendigen Befugnisse sind erforderlich. Das beste Personal, die beste Ausrüstung und auch die beste Ausbildung nützen nichts, wenn die Kolleginnen und Kollegen nicht die erforderlichen Befugnisse haben. Sie stoßen dann in der Kriminalitätsbekämpfung schlichtweg an Grenzen.
Wer Nein zum Polizeigesetz sagt, sollte beim Thema Kriminalitätsbekämpfung den Ball flach halten, vielleicht
mal an der einen oder anderen Stelle den Mund halten und schon gar nicht einen solchen Entschließungsantrag vorlegen.
Ich will auf den Redebeitrag von Herrn Lippmann reagieren.
Na gut, dann im Rahmen der Redezeit, bitte.
Dann im Rahmen der Redezeit, bitte.
Gut. Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Lippmann, ich glaube, man sollte schon unterscheiden, ob wir uns im Bereich der Strafverfolgung oder im Bereich der Gefahrenabwehr befinden.
Das ist in den Ausführungen der LINKEN durchaus benannt worden. Man muss erst einmal an den Punkt kommen, dass man etwas als Organisierte Kriminalität erkennt.
Dabei sind wir aber noch nicht an dem Punkt, den Sie gerade beschrieben haben, sondern gerade bei der Aufklärung im Vorfeld sind wir im Gefahrenabwehrrecht.
Dafür benötigen wir die Regelungen des Polizeigesetzes. Davon kommen Sie nicht weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Ergebnisse der Evaluation von § 42 Sächsisches Polizeigesetz bereits Eingang in den Entwurf zum neuen Polizeigesetz gefunden und wir somit im Hohen Hause nochmals Gelegenheit haben, auch diesen Punkt zu beleuchten, und mit Blick auf die umfangreiche Tagesordnung werde ich meine Rede zu Protokoll geben und lade Sie herzlich ein, diesem Beispiel zu folgen.
Die Unterrichtung durch die Staatsregierung „Bericht der Staatsregierung über die Evaluation des § 42 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG)“, Drucksache 6/14951, wurde gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags am 2. Oktober 2018 dem Innenausschuss zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung überwiesen.
Das Ergebnis der Evaluation ist aus Sicht der CDUFraktion eindeutig und – das haben auch Sachverständige bestätigt, welche im Rahmen der schriftlichen Ausschussanhörung eine Bewertung der Evaluation und des Evaluationsergebnisses vorzunehmen hatten – das Ergebnis der Evaluation ist valide und kann als Grundlage für die Bewertung der evaluierten Norm uneingeschränkt dienen. Die Evaluation genügt allen wissenschaftlichen Anforderungen.
So viel einleitend zur in der Ausschussbefassung diskutierten Frage, ob wir überhaupt auf die Evaluation und das Ergebnis zurückgreifen können und sollten, wenn wir den § 42 Sächsisches Polizeigesetz in der aktuellen Fassung betrachten. Ja, wir können und sollten es auch. Wir haben es als Koalitionsfraktionen auch tatsächlich getan. Der derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren befindliche Entwurf für eine Novellierung des sächsischen Polizeirechtes zeigt, dass wir das Ergebnis der Evaluation ernst nehmen.
Zum Inhalt des Berichtes: Bei § 42 SächsPolG handelt es sich um eine Auskunftsnorm, welche der Polizei ein Instrument an die Hand gibt, welches das Auffinden gefährdeter, insbesondere suizidgefährdeter und hilfloser Personen erleichtern kann und soll. Im Bericht wird deutlich, dass mit der durch § 42 SächsPolG eröffneten Möglichkeit des Zugriffs auf Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern nur eine Teilmenge der zur Bewältigung dieser polizeilichen Standardaufgabe und damit Standardanforderung notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt wird. Er ist nicht ausreichend. Eine Vergrößerung der Möglichkeiten in diesem Kontext kann Menschenleben retten.
Dabei erscheint es von wesentlicher Bedeutung, dass auf der Grundlage des Berichtes sehr deutlich wird, dass das von Gegnern der Norm ins Feld geführte Missbrauchsrisiko eines ausufernden Gebrauchs der eröffneten Datenabfragemöglichkeit, insbesondere im Hinblick auf eine Nutzung im Rahmen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, in der realen Welt des Polizeidienstes nicht vorhanden ist.
Bei der Dokumentation der vergleichsweise wenigen Fälle, in denen § 42 SächsPolG im Erhebungszeitraum zur Anwendung gekommen ist, fällt prägnant ins Auge, dass die Behörden von dem Instrument offenkundig in behutsamer, abgewogener und dem Grundsatz der Verhältnis
mäßigkeit genügender Weise Gebrauch gemacht haben. Der Bericht verdeutlicht dies anschaulich und zweifelsfrei. Bedeutsam erscheint diesbezüglich vor allem die Aussage, dass für den Evaluationszeitraum keine Datenerhebungen nach § 42 SächsPolG zum Schutz von Eigentum/Vermögen oder mit dem Zweck der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten mitgeteilt wurden. Der Bericht macht damit sehr deutlich, dass die Maßnahmen faktisch ausschließlich in Fällen zur Anwendung kommen, in denen dem Betroffenen, dessen Daten abgefragt werden, gegenwärtige bzw. erhebliche Gefahren drohen.
Ein in der Theorie mögliches Missbrauchspotenzial verwirklicht sich also nicht, wohl aber der Nutzen zum Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen in einer Notlage.
Damit ist aus Sicht der CDU-Fraktion klar belegt, dass die grundlegende Funktion und der grundlegende Gedanke, dass die Möglichkeiten zur Beschleunigung lebensrettender Aktivitäten der Polizei – hier im Bereich der Datenabfrage zur schnelleren Auffindung von Menschen in Notlagen und Gefahrensituationen – genutzt werden müssen und dass die Polizei diese ihr gegebenen Möglichkeiten in der erwarteten verantwortungsvollen Weise nutzt.
Wir haben dies nicht anders erwartet. Wir sind den Polizistinnen und Polizisten sehr dankbar für ihre hervorragende Arbeit. Aber wir nehmen das Ergebnis der Evaluation auch zum Anlass, die aufgezeigten Schwächen im aktuellen § 42 zu verbessern. Unser Vertrauen in die Polizei, dass sie verantwortungsvoll mit den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten zu Datenabfragen umgeht, ist mit der Evaluation belegbar bestätigt worden. Deshalb werden wir im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes dieses Instrument auch in der durch die Evaluation aufgezeigten Weise verbessern. Wir werden konkret spezialgesetzlich regeln, dass nicht nur die mit § 42 gegebene Grundlage zur Erhebung bestimmter Bestandsdaten, also die zur Vorbereitung einer Lokalisierung von gefährdeten Personen notwendigen Daten, auf gesetzlicher Grundlage abgefragt werden können, sondern dass in einer spezialgesetzlichen Regelung auch die Lokalisierung – die Standorterhebung – erfasst wird.
Mit den in § 42 des aktuellen Polizeigesetzes zur Verfügung stehenden Mitteln – das ist zusammenfassend bei der Kenntnisnahme des Evaluationsberichtes zu vermerken – kann Menschen in Notlagen durch die Polizei eine relativ schnelle Hilfe zuteilwerden. Aber das ist noch nicht ausreichend. Deshalb ist im Entwurf der Novellierung zum Sächsischen Polizeigesetz in § 71 – Standortermittlung von gefährdeten Personen – eine das Evaluationsergebnis berücksichtigende Regelung getroffen.
Ich bitte deshalb heute um Kenntnisnahme des Evaluationsberichtes entsprechend der Beschlussempfehlung des
Innenausschusses. Ich empfehle, der entsprechenden Novellierung im Sächsischen Polizeigesetz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, denen dieses moderne Instrument polizeilicher Arbeitsgrundlagen die schnelle Rettung aus Notlagen und Lebensgefahr ermöglichen wird, ebenfalls zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! „Demokratische Regeln respektieren/Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung“ – meine Damen und Herren von der AfD, das ist eine gute Überschrift. Mit Ihrem Antrag greifen Sie ein wichtiges Thema auf; denn die Verrohung in der politischen Auseinandersetzung gibt in der Tat Anlass zur Besorgnis.
Als ich die erste Seite Ihres Antrages gelesen habe, konnte ich den einzelnen Beschlusspunkten durchaus etwas abgewinnen. Dass jegliche politische Gewalt zu verurteilen ist, dass Angriffe auf Leib, Leben und Eigentum von politischen Akteuren keine angemessene Form der politischen Auseinandersetzung sind, kann jeder rechtstreue Mensch selbstverständlich unterschreiben.
Insbesondere Punkt 3 Ihres Antrages, in dem es um den friedlichen Wettstreit zwischen den Parteien und den Meinungen und um den Respekt vor dem Andersdenken
den geht, ließ bei mir durchaus die Spannung steigen, wie diese wohlfeilen Bekenntnisse in der Antragsbegründung konkretisiert werden. Umso größer war die Enttäuschung beim Lesen der knappen und weitgehend substanzlosen Antragsbegründung.
Sie beschränken sich auf eine bloße Aufzählung verschiedener medial bekannter Gewalttaten gegen Politiker und Sachbeschädigungen an Büros. Zum Schluss gibt es noch einen Hinweis auf einen Gewaltaufruf einer linken Gruppierung im Internet.
Das Ganze hat einen Umfang von kaum mehr als einer DIN-A4-Seite.
Meine Damen und Herren von der AfD, dieser Antrag entspricht leider einmal mehr dem typischen Muster der AfD-Anträge, mit denen Sie uns in diesem Hohen Hause behelligen: In der Überschrift ein paar wohlklingende Sätze auf der ersten Seite – wenn man dann nur eine Seite weiterblättert, kommt nichts mehr.
Es ist nicht ein Satz in der Antragsbegründung zu dem wichtigen Punkt des friedlichen und gewaltfreien Meinungsaustauschs und zum Respekt vor dem Andersdenkenden zu finden. Das wundert mich aber auch nicht, wenn man bedenkt, welche unrühmliche Rolle die AfD in Bezug auf die Verrohung in der politischen Auseinandersetzung spielt.
Wenn Sie es nur ansatzweise ernst nehmen würden mit Ihrem Appell für eine Kultur des Anstandes und des Respekts im politischen Diskurs, dann wäre eine klare Distanzierung und Abkehr von dem verhängnisvollen Weg überfällig, den Sie in dieser Frage seit Jahren beschreiten. Oder glauben Sie, dass es Zeichen des Respekts vor dem Andersdenkenden ist, wenn Ihr Bundesvorsitzender Gauland nach der Bundestagswahl mit einem Anflug von Größenwahn im Gesicht brüllt: „Wir werden Sie jagen!“? Später kommt dann das Zurückrudern.
Wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen? Die Strategie der AfD ist nun wirklich für den Letzten durchschaubar. Es werden bewusst martialische und provokative Formulierungen verwendet, die weite Interpretationsspielräume zulassen, um sich dann hinterher den Schafspelz überzuwerfen und klarzustellen, man meinte damit natürlich nur eine zugespitzte, offensive Debattenkultur.
Wer etwas anderes annähme, der sei ein bösgläubiger Mensch.
Aber, meine Damen und Herren von der AfD, so weiß Ihr Schafspelz auch immer sein mag, der Wolf schimmert überall durch.
Oder glauben Sie, der Landesvorsitzende der AfD Thüringen, Herr Höcke, ist eine Symbolfigur für ein friedliches Miteinander, wenn er von einer gewaltsamen Revolution träumt, falls eine Machtübernahme durch die AfD scheitert? Glaubt die AfD in Sachsen denn tatsächlich, es wäre ein Beitrag zu einem respektvollen politischen Umgang, auf Demonstrationen das Wort „Volksverräter“ zu brüllen und – wie es Herr Beger in der Brexit-Debatte erst gestern wieder getan hat – die anderen Parteien hier im Hohen Hause als Altparteien zu diskreditieren? Glauben Sie vielleicht, es stärkt das Vertrauen der Menschen in die Politik, wenn Mitglieder der AfD, auch aus der Landtagsfraktion, in Chemnitz Seit an Seit mit bekannten Straftätern und Rechtsextremisten marschieren? Da hat zum Teil nur noch der Bruderkuss gefehlt.
Meine Damen und Herren von der AfD, Ihr Agieren in den sozialen Netzwerken ist bestimmt von Pauschalierungen, Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Populismus und Hetze. Sie betrachten die anderen Parteien eben nicht als politische Mitbewerber in einem fairen Wettbewerb, sondern als Feinde.
Das hat mit einem fairen Wettbewerb nicht viel zu tun. Ich will es in aller Deutlichkeit sagen: Sie sind nicht Teil der Lösung, Sie sind Teil des Problems, das Sie hier anprangern.
Sie leisten mit Ihrem Verhalten einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu, das politische Klima in diesem Land zu vergiften, und bereiten damit den Nährboden für eine starke Polarisierung.
Damit kein Missverständnis entsteht: Gewalt gegen wen auch immer ist durch nichts zu rechtfertigen!
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und nirgends sonst.
Ich kann Ihnen nur raten: Kehren sie um auf diesem unheilvollen Weg, den Sie beschritten haben.
Ich muss aber auch sagen – und da geht mein Blick nach links –: Auch die Linkspartei kann ich von diesem Appell nicht verschonen. Wir haben hier in diesem Hohen Haus eine Vorbildwirkung. Dieser Vorbildwirkung wird man eben nicht gerecht, wenn Abgeordnete der LINKEN mittendrin im Milieu der Linksextremisten sind.
Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, wenn sich in Debatten um linksextreme Gewalttaten in Leipzig oder um gewalttätige Demonstrationen in einem Braunkohletagebau in der Lausitz aus der Linksfraktion niemand dazu durchringen kann, mit klaren Worten auf Distanz zu gehen. Da wird relativiert und verharmlost auf Teufel komm raus.
Ich erinnere mich an die Debattenbeiträge, die beispielsweise Kollege Heidan, Kollege Pohle, Kollege Hartmann zu diesem Themenfeld geleistet haben. Sie haben an Klarheit nichts vermissen lassen. Wenn ich dann an das denke, was beispielsweise Sie, Herr Gebhardt, in diesen Debatten abgeliefert haben, da lässt das eben die Klarheit vermissen, die an dieser Stelle nötig ist.
Wer so agiert, leistet unserer Demokratie einen schlechten Dienst.
Zurück zum AfD-Antrag. Der Antrag wäre ein wirklich positiver Beitrag gewesen, wenn er sich auch damit beschäftigt hätte, welchen Beitrag wir als Politiker leisten können, um ein besseres, respektvolleres Miteinander zu fördern.
Ein Stück weit Selbstreflexion, ein Bekenntnis zu einer maßvollen und sachlichen Kommunikation – all das wäre wertvoll gewesen. Herr Hütter, Sie haben am Anfang von einem Umdenken gesprochen. Ich konnte dieses Umdenken aber weder in der Antragbegründung noch in Ihrem Redebeitrag erkennen. Somit bleibt es halt ein Schaufensterantrag, der nichts anderes leistet, als ein bekanntes Problem oberflächlich zu beschreiben.
Aber für Ihre Zwecke reicht das auch; denn die Absicht, die hinter diesem Antrag steht, ist offensichtlich: Sie legen uns einen Antrag vor, in dem etwas von einem fairen Wettbewerb der Parteien und vom respektvollen Miteinander steht, und das nur mit einem Ziel: die Ablehnung dieses Antrages wieder unsachlich und hetzerisch zu vermarkten.
Deshalb ist nach meiner Kenntnis zu diesem Antrag im Anschluss eine namentliche Abstimmung angekündigt. Sie verwenden den Antrag entgegen der vorgeblichen Zielrichtung des Antrages. Dieses Maß an Schamlosigkeit und Scheinheiligkeit, das hier mitschwingt, ist kaum noch zu überbieten.
Wir werden jedenfalls über das Stöckchen, das Sie uns hinhalten, nicht springen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.