Die Kassenstatistik ist von mir vorgestellt worden. Sie kommt vom Statistischen Landesamt und ist unanfecht
bar. Es nützt nichts, daran herumzudeuteln. Insgesamt ergibt sie ein gutes Bild der Finanzverteilung. Ich habe die entsprechenden Erläuterungen dazu gegeben. Dass die Finanzverteilung zwischen den Kommunen, zwischen dem kreisangehörigen Raum, dem kreisfreien Raum usw. selbstverständlich dauerhaft zu überprüfen ist, dass wir uns darum auch weiter kümmern werden und weitere Optimierungen bei der Finanzverteilung vorzunehmen sind, ist alles gar keine Frage.
Wir können festhalten: In Sachsen gibt es bundesweit vorbildliche Quoten bei Investitionen und auch beim Thema Schuldentilgung. Insofern ist es ein Zerrbild, was hier teilweise von der Opposition vorgetragen worden ist, was die Finanzsituation der Kommunen betrifft.
Ich meine, wir haben ein gutes Gesetz, das heute auf den Weg gebracht werden soll, und empfehle daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Abstimmung komme, frage ich noch Sie, Frau Abg. Meiwald: Wünschen Sie als Berichterstatterin, noch das Wort zu ergreifen?
Änderungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/13135. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich möchte Ihnen vorschlagen, ich rufe die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes auf und lasse dann en bloc darüber abstimmen. Möchte dem jemand widersprechen?
Das ist nicht der Fall. Wir stimmen also ab über die Überschrift, Artikel 1 – Änderung des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes –, Artikel 2 – Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“ und Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Gegenstimmen, aber Stimmenthaltungen. Mit großer Mehrheit ist den Bestandteilen des Gesetzentwurfes entsprochen worden.
Damit komme ich zur Schlussabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Wer
zustimmen möchte, der zeigt das bitte an. – Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Auch hierbei Stimmenenthaltungen, aber mit großer Mehrheit ist das Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz
Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist also das genannte Gesetz mit dem Titel: „Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz“. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 6/13109.
Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich auch hierzu wieder vor, en bloc über die Bestandteile des Gesetzentwurfes abzustimmen. Möchte jemand
widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Es handelt sich also um die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, Stimmenthaltungen, eine große Mehrheit dafür.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem genannten Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Auch hierbei keine Gegenstimmen, Stimmenthaltungen, aber mit großer Mehrheit ist das Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: die CDU-Fraktion, danach die SPDFraktion, die Fraktion DIE LINKE, die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Meyer. Herr Dr. Meyer, Sie haben das Wort.
Velen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innovation unterscheidet den Vorreiter von den Verfolgern. Dieser Satz von Steve Jobs aus dem Abschlussbericht unserer Enquete-Kommission in der letzten Legislaturperiode, die sich mit den Strategien für eine zukunftsorientierte Strategie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen befasst hat, ist Anspruch und Ziel unserer sächsischen Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik zugleich.
Der Freistaat Sachsen gehört zu den technologisch führenden Regionen in Deutschland und Europa und prägt dabei einzelne Technologiebereiche.
In den kommenden Jahren muss sich Sachsen aber noch zunehmend stärker dem internationalen Wettbewerb stellen und neue Herausforderungen meistern.
Die Innovationszyklen werden immer kürzer und der Wettbewerbsdruck steigt. Folglich müssen sächsische Unternehmen noch mehr aus ihrem innovativen Potenzial machen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, die neben einem attraktiven Standort und gut ausgebildeten Fachkräften die Voraussetzung für Wohlstand und hohen Lebensstandard ist.
Diese generelle Aussage trifft auf das Thema Leichtbau als Schlüsseltechnologie im Besonderen zu, da eine besondere Verknüpfung von Grundlagenforschung und Anwendungsorientierung in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Umsetzung in unseren vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen festzustellen ist.
Wie der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag zu entnehmen ist, ist das Thema Leichtbau ein enormer Wirtschaftsfaktor. Wir haben ungefähr 60 000 Arbeitsplätze in Sachsen, die mit Leichtbauthemen zusammenhängen. Diese finden sich bei den Zulieferbetrieben in der Automobilindustrie sowie in der Luft- und Raumfahrtindustrie, beim Schienenfahrzeugbau sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Hinzu kommt noch die Querschnittswirkung auf zahlreiche andere Branchen.
Das macht deutlich, dass sich unsere sächsische Strategie der Technologieoffenheit und die Entwicklung von
Mit den Leichtbauschwerpunkten an der TU Bergakademie Freiberg, der TU Dresden und der TU Chemnitz haben wir hervorragende Bedingungen, um dieses Thema für Sachsen in den nächsten Jahren noch weiter zu entwickeln.
Gerade der Bereich Leichtbau wird dabei immer wichtiger, da es darum geht, die Energieeffizienz durch Gewichtsreduktion bei gleichzeitiger Belastbarkeit zu erhöhen und komposite Werkstoffe zu generieren, die unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden.
Die Anwendungszenarien sind dabei sehr breit: ob im Bereich Automotive, im Bausektor, bei der Sportgeräteherstellung oder in der Medizintechnik. In diesen Bereichen ist Sachsen auch bundesweit sehr kompetent aufgestellt und engagiert. Wir haben Unternehmen, die dabei helfen, aus der Forschung, die betrieben wird, marktfähige Produkte zu erzeugen.
Mit der Leichtbauallianz Sachsen haben wir einen Verbund, der diese Kompetenzen bündelt und daher auch interdisziplinär nach außen darstellen kann. Somit werden Synergien gehoben, welche die einzelnen Standorte komplementär in gemeinsame Projekte einbringen.
Gerade diese Zusammenführung von Kompetenzen halte ich für ein Erfolgsmodell, um im weltweiten Wettbewerb als Standort Sachsen die Nase weiter vorn zu haben. Ich bin guter Hoffnung, dass auch die TU Chemnitz in absehbarer Zeit dieser Leichtbauallianz beitreten wird, wenn noch die formalen Hürden bewältigt worden sind. Gerade in den Projekten, die gegenwärtig schon laufen, zeigt sich, dass sich die standortübergreifende Zusammenarbeit tatsächlich auszahlt.
Unser Antrag hat das Ziel, die bestehenden Strukturen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Dabei kommt uns insbesondere vor dem Hintergrund des Auslaufens des Bundesexzellenzclusters MERGE an der TU Chemnitz eine besondere Landesverantwortung zu.
Die mit der aufgebauten Infrastruktur und dem Knowhow der Forscherinnen und Forscher vorhandenen Potenziale gilt es, in den nächsten Jahren zu nutzen, auch in dem Wissen, dass es bundesweit kein Cluster geben wird, das sich in der neuen Exzellenzrunde explizit der Leichtbauthematik widmen wird.
Mit der Technischen Universität Chemnitz müssen wir jetzt besprechen, wie wir die noch bis Ende 2018 finanzierte Forschungskompetenz und Forschungsinfrastruktur
in dieser Zukunftstechnologie erhalten und wie wir sie weiter optimal nutzen. Dabei werden wir auch auf den Bund zugehen, der das Thema Leichtbau ebenfalls unterstützen möchte und gegenwärtig eine Leichtbaustrategie erarbeitet, die auch eine sächsische Handschrift haben wird.
Die neue Bundesregierung hat die Fortführung der Förderung im Leichtbau als Ziel im Koalitionsvertrag verankert. Sie will die industrielle Anwendung stärken, und wir werden das natürlich aus Sachsen heraus mit großem Interesse und Engagement begleiten.
Unser heutiger Antrag ist dazu ein erster Ansatz, und ich komme jetzt einmal zu den einzelnen Punkten: Im Antrag werden wir zunächst in einem Berichtsteil die Forschungsprojekte im Leichtbau in Sachsen identifizieren und darstellen lassen, welche Themenschwerpunkte insbesondere auch vor dem Hintergrund der HightechStrategie des Bundes bearbeitet werden. Wir wollen darüber hinaus herausstellen, wie sich diese sächsische Forschung im Leichtbaubereich auch auf europäischer Ebene einbindet, welches Potenzial die Schlüsseltechnologie für den Wirtschaftsstandort Sachsen hat.