Das war die Staatsregierung. Es sprach Herr Staatsminister Prof. Wöller. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und im Block abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt, dann verfahren wir so.
Aufgerufen ist Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen, Drucksache 6/11943, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 6/13744. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Ich trage jetzt vor: Überschrift; Artikel 1, Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen, Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz; Artikel 2, Änderung des Sächsischen Ausländerrechts-Zuständigkeitsgesetzes; Artikel 3, Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes; Artikel 4, Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes; Artikel 5, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes; Artikel 6, Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes; Artikel 7, Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung; Artikel 8, Änderung der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung und Artikel 9, Inkrafttreten/Außerkrafttreten.
Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit Zustimmung.
Wir stimmen über das Gesetz in Gänze ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist dem Gesetz zugestimmt.
Ja, wir kommen dann noch zur Eilausfertigung, aber selbstverständlich ist das an dieser Stelle möglich.
(Oh!-Rufe im Saal – Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE ziehen sich T-Shirts mit dem Aufdruck „Flucht ist kein Verbrechen“ über und stehen auf.)
Einen Moment, ich unterbreche Sie jetzt, Herr Abgeordneter. Ich bitte Sie, Ihren Redebeitrag zu unterbrechen, und ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, umgehend ihre Schriften zu bedecken.
Frau Feiks, Herrn Bartl, Frau Köditz, Frau Falken, Herrn Jalaß, Frau Junge, Frau Pfau, Herrn Kosel, Frau Meiwald,
Die Ordnungsrufe sind vermerkt. Ich entschuldige mich ausdrücklich bei Frau Kollegin Meiwald und bei Herrn Schultze, dass ich sie mit in den Ordnungsruf einbezogen habe. Die beiden natürlich nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt aus tiefer Überzeugung und aus grundsätzlichen Überlegungen heraus. Ich habe auch heute früh in der Aktuellen Debatte bereits über diese Grundüberzeugung gesprochen. Ich halte es mit meiner humanistischen Überzeugung nicht vereinbar, Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen vor Krieg, Verfolgung, Not, Hunger, wirtschaftlicher Krise nach Europa fliehen und in Deutschland ankommen, die nach dem hier geltenden Recht keine Bleibeperspektive haben, aus diesen Gründen zu inhaftieren. Für mich ist genau das eine Inhaftierung.
Das halte ich auch aus meiner eigenen Geschichte, aus unserer gemeinsamen Geschichte aus der Zeit, aus der wir kommen, vor 1989, einfach für unverantwortlich und für christliche Grundüberzeugungen, für humanistische
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Entschuldigung, es gibt einigen Widerspruch. Dann müssen wir jetzt abstimmen lassen. Wer dem Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag auf unverzügliche Ausfertigung zugestimmt.
Bitte. Es hätte ja sein können, es wäre vorhin schon passiert. Bitte, Frau Kollegin Zais. Sie bringen jetzt den Entschließungsantrag Ihrer Fraktion ein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich den Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion für diese Aktion. Ich finde das durchaus legitim, und es verdient meinen Respekt.
Zum Entschließungsantrag folgende Bemerkungen von meiner Seite: Der Entschließungsantrag liegt Ihnen vor. Es gibt eine Stelle, an der ich Kollegin Nagel widersprechen möchte. Kollegin Nagel hat gesagt, sie hält es nicht für nötig, an diesem Gesetz irgendwo noch Veränderungen vorzunehmen, weil man es grundsätzlich ablehne. Das sieht meine Fraktion etwas anders.
Auch wir lehnen das Gesetz grundsätzlich ab und sind trotzdem der Auffassung, dass es die Menschen, die es betrifft – – Denen ist es egal, ob derjenige, der eine Verbesserung herbeigeführt hat, letztlich das Gesetz abgelehnt oder es geschafft hat, eine Verbesserung durchzusetzen. Deshalb geben wir diesem Plenum heute noch einmal die Chance, menschliche, humanitäre Verbesse