Protokoll der Sitzung vom 05.09.2018

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Haben wir doch!)

Nein, der Änderungsantrag war zu dem Zeitpunkt so nicht drin.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Doch!)

Ich kann mich an diese inhaltliche Einbringung – – Gut.

(Zurufe von den LINKEN und den GRÜNEN)

Grundsätzlich sage ich, wir müssen nichts ändern. Aber das habe ich so nicht nachvollziehen können. Wir werden den Gesetzentwurf – –

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Okay. Dann gebe ich zu, Herr Lippmann, dann ist es mir – – Dann entschuldige ich mich bei Ihnen, Herr Bartl. Aber die Diskussion im Verfassungs- und Rechtsausschuss war auch mir ein wenig zu viel geworden, nachdem man die Rechtstheorien im subjektiven Recht miteinander ausgetauscht hat. Das kann Herr Lippmann jetzt gerne tun. Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Und die SPDFraktion. Herr Baumann-Hasske, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt diese Wahlrechtsdetaildebatte nicht fortsetzen, sondern nur kurz unseren Standpunkt zusammenfassen.

(Beifall der Abg. Ines Springer, CDU)

Ich habe der Anhörung zu dem Gesetzentwurf noch eine andere Einsicht zu verdanken. Sie wollen in Artikel 1 und Artikel 2 Ihres Gesetzentwurfes ein subjektives Recht verankern und wollen, dass der Landeswahlausschuss oder der Verfassungsgerichtshof nachher eine Feststellung darüber trifft, ob der Antragsteller in seinen subjektiven Rechten verletzt ist oder nicht.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Das wurde dort in der Tat diskutiert. Es gab auch durchaus Befürworter dessen. Da haben Sie recht. Es gab allerdings auch von all denen, die vor allem praktisch mit diesen Dingen umgehen, den Hinweis darauf, dass solche Regelungen auf der Bundesebene eingeführt wurden – darauf haben Sie sich auch bezogen –, dass sie aber bisher keinerlei Relevanz entfaltet haben.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Was?!)

Ja, die haben gesagt, dass wir – – Bei der Bundestagswahl 2013 hat es insgesamt 224 Einsprüche gegeben, und in keinem einzigen Fall hat der Ausschuss oder das Gericht hinterher eine subjektive Rechtsverletzung festgestellt.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Das erst einmal als ein wesentliches Ergebnis. Das heißt also, auch bei Samtleben mussten wir feststellen, dass er eigentlich seinen Listenplatz respektive sein Mandat haben wollte. Wir hatten von Anfang an große Bedenken, ob er das überhaupt bekommen kann. Das ist völlig klar. Aber das war sein Ziel und seine Enttäuschung, das vor dem Verfassungsgerichtshof nicht zu bekommen, war die eigentliche Enttäuschung, die er hatte. Ich glaube nicht, dass man ihm hätte damit helfen können, dass man sagt, es wurde ein Wahlrechtsfehler begangen, aber leider hilft dir das nicht. Wenn man das im Tenor hineingeschrieben hätte und nicht nur in die Urteilsbegründung, wäre das, glaube ich, für Herrn Samtleben nicht zielführend gewesen. Das hätte ihm nichts gebracht.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

So wird es, denke ich, sehr vielen anderen Listenkandidaten in vergleichbarer Situation gehen. Das heißt, die Frage ist, ob wir hier in die richtige Richtung diskutieren und ob wir nicht Rechte oder Verpflichtungen einräumen wollen, die nicht von praktischer Relevanz sind.

Meine Damen und Herren! Zu dem Artikel 3, mit dem Sie das Wahlrecht ändern wollen: Sie haben vorhin gesagt,

Herr Bartl, das sei notwendig, weil niemand, der das Wahlrecht zur Kenntnis nimmt, gleichzeitig fünf Seiten Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes mitlesen könne.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Dazu möchte ich Ihnen sagen: Wir haben ein Gesetz und eine Lage im Verfassungsgerichtshofgesetz, die durch das Urteil ausgefüllt ist. Wir haben jetzt eine klargestellte Rechtslage. Wir wissen nicht, ob der von Ihnen vorgeschlagene Weg, das Recht zu ändern, nicht dazu führen würde, dass wieder mehr Verunsicherung eintritt. Wir hätten eigentlich erst dann Rechtssicherheit, wenn wir eine weitere Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hätten, die dieses bestätigt.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ja!)

Ja, natürlich. Aber wir sind im Bereich des Verfassungsrechts.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Eben!)

Machen wir uns einmal nichts vor: Ich glaube, Sie und ich und viele, die sich damit auseinandersetzen, haben festgestellt, welche Auswirkungen Rechtsveränderungen in diesem Bereich haben können und aufgrund welcher Nuancen mit einem Mal verfassungsrechtlich auch andere Ergebnisse herauskommen. So eindeutig, dass der Verfassungsgerichtshof die von Ihnen vorgenommene Gesetzesänderung dort einsortieren würde, wo er selbst Recht gesprochen hat, das halte ich für zweifelhaft. Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir Ihrer Gesetzesänderung nicht zustimmen sollten. Wir werden deshalb auch nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Herr Barth von der AfD. – Eine Kurzintervention? – Bitte Herr Bartl.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Baumann-Hasske, zunächst einmal ist es tatsächlich so. Sie meinen, dass die Gesetzesregelungen rechtstechnisch nicht in Ordnung sind, so nicht zielführend ist? Ich wäre dankbar, wenn Sie das irgendwo kenntlich gemacht hätten, im Ausschuss oder jetzt hier. Aber einfach zu sagen, wir wissen nicht, ob das trägt, ist für den Gesetzgeber etwas wenig. Deshalb arbeiten wir gemeinsam im Ausschuss oder in der Fraktion oder im Plenum an dem Gesetzentwurf, um am Ende zu sagen, hopp oder topp. Bisher habe ich nicht eine einzige Erklärung bekommen. Wir haben ein Urteil. Das Urteil erklärt jetzt, wie §§ 23, 24, 27 Abs. 5 Ziffer 2 miteinander korrelieren und wie sie auszulegen sind. Die Erklärung haben wir bekommen. Aber noch einmal: Das Gesetz lautet vorher, bisher und künftig noch genauso für den, der hineinschaut, für die Bürgerin, den Bürger, der kandidieren will, für die Wählerin, den Wähler, der sich beschweren will, für die Partei, die nominieren will und Ähnliches mehr, wie die Paragrafen gelautet haben, bevor

wir zum Verfassungsgericht gegangen sind, um hineinzugehen und schlauer herauszukommen.

99 % der Bürger werden sich über den vorgestrigen Tag nach der Presseerklärung hinaus merken, dass das Verfassungsgericht einen Tag vorher geurteilt hat. Die werden auch zukünftig ins Gesetz schauen. Genau das ist unsere Aufgabe: dass sie im Gesetz die Wahrheit erfahren

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

und nicht im Urteil. Was ist denn das für ein Weg, zu sagen, die sollen erst einmal das Gesetz anwenden, und wenn es ihnen nicht passt, wird sich das Verfassungsgericht schon wieder einschalten? Das ist doch keine Position des Gesetzgebers!

(Beifall bei den LINKEN)

Herr BaumannHasske, wollen Sie darauf reagieren? – Bitte.

Ja, ganz kurz, Frau Präsidentin. – Herr Bartl, dieses Gesetz richtet sich an die betroffenen Kandidaten. Es richtet sich an den Ausschuss. Es richtet sich am Ende an den Verfassungsgerichtshof, der nun die Auslegung getroffen hat.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Bitte keine Zwiegespräche!

Es richtet sich an den Wahlbürger. Aber in diesen Fragen bei der Veränderung von Listen und Ähnlichem mehr richtet es sich natürlich an diejenigen, die darüber zu entscheiden haben. Der Verfassungsgerichtshof ist ja angerufen worden.

Jetzt ist eine Entscheidung getroffen worden, und ich denke, sowohl der Wahlausschuss wird in Zukunft wissen, wie er zu entscheiden hat – ich glaube nicht, dass das, was hier geschehen ist, noch einmal passieren würde –, als auch der entsprechende Ausschuss des Landtags bei der Wahlprüfung und selbstverständlich auch der Verfassungsgerichtshof.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Der Wahlbürger?)

Der Wahlbürger? Ich verstehe jetzt Ihre Frage nicht.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Ich verstehe Sie auch nicht!)

Also, der Wahlbürger kann – –

Herr BaumannHasske, würden Sie bitte nur die Frage beantworten, nicht noch mehr.