Protokoll der Sitzung vom 30.01.2019

Bei der Musterfeststellungsklage kann man bereits den Vollzug des Gesetzgebers melden und feststellen, dass es in der Angelegenheit Klagen wegen falscher Angaben über Dieselmotoren gegen VW gibt, und zwar eine Musterfeststellungsklage mit – inzwischen – über 300 000 Klägern. Es bleibt abzuwarten, ob die Klage erfolgreich sein wird. Allein die Höhe der Beteiligung spricht dafür, dass hier ein wirksames Instrument des Verbraucherschutzes geschaffen worden ist, Stichwort: Pakt für den Rechtsstaat. Wir schaffen Instrumente, damit Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen.

Meine Damen und Herren! Dauernd beklagt sich die Öffentlichkeit, dass die Politik nichts täte, um den Dieselskandal zu bekämpfen. Hier kann man einmal mit Fug und Recht feststellen, dass der Gesetzgeber ein neues Instrument geschaffen hat, mit dem sich die Betroffenen wehren können und das sie nichts kostet. Das ist in anderen Staaten nicht so. Da ist es richtig teuer, oder aber man muss sich mit erheblichen Anteilen an den Ergebnissen beteiligen und die Anwälte daraus bezahlen.

Aber – ich gebe zu, ich bin etwas abgeschweift – zurück zum Thema Pakt für den Rechtsstaat, die Zahl der Richter- und Staatsanwaltschaftsstellen aufstocken. Herr Modschiedler hat eben ausführlich dargestellt – und auch Sie, Herr Bartl, haben vorhin gesagt –, was aktuell alles verhandelt wird. Es soll eine Anschubfinanzierung von 220 Millionen Euro für den Pakt für den Rechtsstaat geben. Wir wissen noch nicht ganz genau, für welche Zeiträume. Es gibt in der Presse Quellen, die von 400 Millionen Euro reden. Da wird kräftig durch die Gegend spekuliert. Ich denke, die Verhandlungen, die jetzt unmittelbar bevorstehen, werden hoffentlich Ergebnisse bringen, mit denen wir konkret etwas anfangen können.

Wir haben im Freistaat Sachsen bereits neue Stellen geschaffen, sowohl mit dem vorangegangenen Doppelhaushalt wie auch mit dem, den wir im Dezember beschlossen haben. Dadurch wird das Defizit, das bei uns zweifellos besteht und das Sie eindrucksvoll beschrieben haben, schon einmal eingeschränkt. Wir sollten dabei nicht vergessen – und das ist im Pakt für den Rechtsstaat ausdrücklich erwähnt –, dass Stellen für Folgepersonal, und zwar zusätzlich über die 2 000 hinaus, geschaffen werden sollen. Ich glaube, dass die Geschäftsstellen in der Tat dringend weitere Besetzungen haben müssen. Dies alles wird, denke ich, im Rahmen der Beratungen einbezogen werden.

Ich habe mir die Mühe gemacht, noch einmal zu erfragen, wie es denn mit dem Maßstab PEBB§Y 100 aussieht. Für die Nichteingeweihten: Es geht um den Maßstab einer Personalbedarfserhebung, wie viel Personal für das Aufkommen in der Justiz benötigt wird. Danach sind wir im Herbst 2018 bei einem Bedarf von 1 375 Arbeits

kraftanteilen. Das wird bei PEBB§Y so genannt. Davon haben wir 1 349 Arbeitskraftanteile.

Das ist eine gute Quote. Wenn ich mir allerdings ansehe, wo wir noch Defizite haben, kann man gelegentlich noch einmal über den Maßstab diskutieren. Aber wir sind immerhin im Bereich von 98 %, was dieses Verhältnis ausdrückt – also nicht so schlecht. Mit den neuen Stellen im Doppelhaushalt und weiteren, die wir aus dem Demografie-Pool zu erwarten haben, wird sich diese Lücke weiter schließen.

Insgesamt denke ich, dass mit der Antwort der Staatsregierung ein wesentlicher Teil Ihrer Anfrage und Ihres Antrages erledigt sein dürfte. Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Es folgt Herr Wendt für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN ist in seiner Zielrichtung richtig, greift aber aufgrund des Agierens der Bundesregierung ins Leere. Der sogenannte Pakt für den Rechtsstaat ist eine Mogelpackung der Bundesregierung und eine Zumutung gegenüber den Ländern. Dennoch muss man sich fragen, ob die Bundesländer, die bei der Ausgestaltung des Paktes eingebunden waren – das betrifft auch den Freistaat Sachsen –, geschlafen haben. Was genau da gelaufen ist, werden wir wohl nie erfahren.

Vollmundig wird die Schaffung von 2 000 neuen Richterstellen angekündigt. Der in Aussicht gestellte Betrag in Höhe von 220 Millionen Euro insgesamt für alle Bundesländer stellt nichts weiter als eine Anschubfinanzierung dar, wie es bereits erwähnt wurde, nämlich 110 000 Euro je Stelle. Die Stellen müssen aber über Jahrzehnte finanziert werden. Die Folgekosten, die auf etwa 400 Millionen Euro pro Jahr beziffert werden, bleiben damit bei den Ländern hängen.

Die Bundesregierung will zudem die erste Hälfte des Betrages erst dann zahlen, wenn die ersten 1 000 Stellen geschaffen und hierüber ein Bericht vorgelegt worden ist. Ein ähnlicher Ablauf ist für die zweite Hälfte vorgesehen, allerdings nicht vor dem 31.12.2021. Das Geld soll aus der Umsatzsteuerverteilung frei gemacht werden. Mit einer Aufstockung der Mittel ist bis dato nicht zu rechnen.

Bezug nehmend auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte die Staatsregierung umfangreich über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen berichten. Mit der dürftigen Stellungnahme der Staatsregierung ist dies in unseren Augen aber nicht geschehen. Das wäre notwendig gewesen, da der Pakt für den Rechtsstaat unter Umständen in größerem Zusammenhang – etwa mit dem Digitalpakt und einer damit notwendigen Grundgesetzänderung am 31.01.2019, also morgen – auf der Ministerpräsidentenkonferenz beraten oder vielleicht sogar schon beschlossen werden soll.

Unabhängig davon werden viele Fragen nicht beantwortet. Wie viele der 2 000 Stellen entfallen auf den Freistaat? An welchen Gerichten werden die Richter eingesetzt? Wie sieht die Personalkonzeption des Freistaates aus? Es bedarf schon aufgrund der demografischen Entwicklung einer kontinuierlichen Einstellungspolitik und nicht einer einmaligen Luftnummer seitens des Bundes. Zudem hat der Bund deutlich gemacht, dass zunächst die Stellen durch die Länder geschaffen werden sollen und erst dann eine Finanzierung erfolgt. Des Weiteren sollen alle Richterstellen, die von den Ländern seit 2017 selbst geschaffen worden sind, einbezogen werden. Dies kann zur Folge haben, dass verschiedene Länder keine oder nur wenige zusätzliche Stellen finanziert bekommen, da bereits aufgrund einer löblichen Einstellungspolitik Stellen über das Kontingent hinaus geschaffen worden sind.

Fazit: Punkt 1 könnte man die Zustimmung geben, da die Staatsregierung nicht umfassend geantwortet hat. Die zentrale Forderung Ihres Antrages, werte Fraktion DIE LINKE, in Punkt 2 ist aufgrund des unverantwortlichen und unprofessionellen Agierens der Bundesregierung hinfällig. Punkt 3 kann nicht zugestimmt werden, da der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Tagesordnung des Bundesrates genommen wurde. Zudem enthält dieser keine konkreten Angaben hinsichtlich der Finanzierung der Stellen. Wir werden uns deshalb bei Ihrem Antrag enthalten.

Der Staatsregierung, insbesondere dem Ministerpräsidenten, geben wir für morgen auf den Weg: Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Sorgen Sie dafür, dass der Bund die Kosten für seine eigene Initiative selbst übernimmt. Das wäre gerecht und notwendig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Die erste Runde wird durch Frau Meier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Bitte, Frau Meier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Diskussion um den Pakt für den Rechtsstaat vermittelt vor allem einen Eindruck: Je mehr die sogenannten großen Koalitionen über den Rechtsstaat reden, desto weniger scheinen sie etwas damit anfangen zu können. Anders kann ich mir nicht erklären, dass unter dem Credo „Stärkung des Rechtsstaates“ vor allem hier in Sachsen immer mehr Reglementierungen, Verbote und Repressionen geschaffen werden, zunehmend auf Kosten der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, Stichwort Strafvollzugsgesetz – wir hatten es heute morgen diskutiert –, Stichwort Polizeigesetz.

Das ist nicht der liberale und demokratische Rechtsstaat, den ich mir, den wir GRÜNEN uns vorstellen. Die LINKEN haben zur Erhellung der Frage, was der Pakt für den

Rechtsstaat eigentlich ist, was sich dahinter verbirgt, den entsprechenden Antrag vorgelegt.

In diesem Zusammenhang vielen Dank an die Staatsregierung, an das Justizministerium, dass Sie uns die Stellungnahme schon vor der Frist, nämlich gestern, zur Verfügung gestellt haben, damit wir wissen, was Sie dazu denken. Das ändert allerdings nichts daran, dass der Pakt für den Rechtsstaat, wie er aktuell auf dem Tisch liegt, nicht mehr ist als ein bloßer Bluff.

Die Bundesregierung kündigte den Pakt bereits in ihrem Koalitionsvertrag als das Instrument der Rettung des Rechtsstaates an. Dass sie damit den Bundesländern vorab die Zuständigkeit in Abrede stellt, ist allerdings schon etwas dreist. Was ich noch etwas dreister finde, ist, dass sie der Bevölkerung weismachen will, dass mit einer einmaligen Zahlung von 220 Millionen Euro, verteilt auf alle Bundesländer, der Rechtsstaat wirkungsvoll unterstützt werden würde. Das ist doch eher ein Witz.

Der Freistaat Sachsen gibt allein 240 Millionen Euro im Jahr für die Beamtinnen und Beamten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften aus. Von dem Anteil der angekündigten Bundesmittel, der auf Sachsen entfällt, kann hier vielleicht die IT-Infrastruktur aufgebaut und etwas modernisiert werden. Das ist auch ein Punkt in diesem Pakt für den Rechtsstaat. Aber mit dem dicken Brocken, nämlich der nachhaltigen Finanzierung der zusätzlichen Stellen in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften und auch bei der Polizei werden die Bundesländer alleingelassen. Der Bund kann sich mitnichten als ein starker Sicherheitspartner der Länder darstellen. Den Personalaufbau bewerkstelligen die Bundesländer bereits seit Jahren. In Sachsen hat es etwas gedauert. Aber seit den letzten Haushaltsverhandlungen haben wir hier einen Aufwuchs erlebt – aus eigenem Antrieb bzw. aus der eigenen Not heraus.

Ich hoffe deshalb, dass die Ministerpräsidenten morgen selbstbewusst gegenüber dem Bund, gegenüber der Kanzlerin auftreten. Es gibt übrigens – das hat heute noch niemand angesprochen – einen absolut kostenfreien und leicht umsetzbaren Weg, wie man Polizei, Gerichte und Justiz mehr Personal zur Verfügung stellen kann, nämlich indem man endlich einmal das materielle Strafrecht entrümpelt; denn wir schaffen definitiv kein Mehr an Sicherheit, indem wir hoch qualifizierte Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit unzähligen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wegen

Schwarzfahrens und Cannabiskonsums beschäftigen und teilweise überlasten.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN – Zurufe von den fraktionslosen Abgeordneten: Oh!)

Es ist schon lange eine Forderung nicht nur von uns GRÜNEN, diese Bagatelldelikte endlich zu entkriminalisieren.

(Zurufe von den fraktionslosen Abgeordneten: Oh! Ah!)

Aufwand und Nutzen der Verfolgung und Bestrafung stehen hier wirklich nicht im Verhältnis. Die Justizbehörden betreiben bei diesen Delikten selbstverständlich den gleichen Aufwand wie bei allen anderen Delikten auch. Aber durch die Entkriminalisierung könnten zig Tausende staatsanwaltschaftliche und richterliche Arbeitsstunden für die Stärkung des Rechtsstaates und der Sicherheit bei wirklich schwerwiegenden Delikten generiert werden.

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Im Übrigen würde sich das auch positiv auf die Belegung in den Justizvollzugsanstalten auswirken.

Der Antrag der LINKEN fordert eine nachhaltige Finanzierung. Das ist genau der Punkt, der jetzt in der Kritik steht, dass die 220 Millionen Euro nicht ausreichen würden. Jetzt gibt es die einen wie Herrn Modschiedler und auch Herrn Baumann-Hasske, die zumindest zwischen den Zeilen sagen, der Antrag der LINKEN ist eher ein Schaufensterantrag. Der Meinung kann man sein.

Ich würde sagen, dieser Antrag soll dem Ministerpräsidenten den Rücken stärken, dass er weiß, dieses Parlament steht hinter ihm, dass er morgen bei der Kanzlerin mit einem gestärkten Parlament auftreten und sich dafür einsetzen kann, dass wir eine nachhaltige Finanzierung für unseren Rechtsstaat sicherstellen. Ich wünsche mir, dass er das hinbekommt.

In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag der LINKEN zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich der Staatsregierung die Möglichkeit. Herr Staatsminister Schenk, bitte.

Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon viel über den Pakt für den Rechtsstaat gehört. Ich danke auch für die vielen guten Wünsche für die morgigen Beratungen.

Ich möchte gern noch fünf Punkte ergänzen. Erstens. Der Pakt für den Rechtsstaat ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene fest vereinbart worden. Er ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern. Sein Ziel, die Stärkung des Rechtsstaats und damit der Demokratie in Deutschland, wird von Bund und Ländern gleichermaßen unterstützt und verfolgt.

Zweitens. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Pakt für den Rechtsstaat laufen auf Hochtouren. Morgen werden ihn die Ministerpräsidenten im gemeinsamen Gespräch mit der Kanzlerin weiter erörtern.

Drittens. Sachsen macht seine Hausaufgaben, um das vereinbarte gemeinsame Ziel, den Rechtsstaat zu stärken, zu erreichen. Wir haben in den letzten Jahren bereits eine

Reihe von zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Sowohl im vergangenen als auch im neuen Doppelhaushalt haben wir zudem einen wesentlichen Stellenaufwuchs im Justizvollzug beschlossen, mit dem wir insbesondere den allgemeinen Vollzugsdienst stärken. Diesen Weg werden wir weitergehen.

Viertens. Zu den bereits vereinbarten Inhalten des Paktes für den Rechtsstaat kann ich Ihnen heute schon sagen, dass der Pakt nicht nur aus zusätzlichen Stellen für Richter, Staatsanwälte und Polizeiaufgaben bei Bund und Ländern bestehen wird. Es werden auch Maßnahmen zur Stärkung der Justiz vereinbart, beispielsweise der Ausbau der Zusammenarbeit bei der Digitalisierung. Es geht um bessere Technik, mehr Interoperabilität, einheitliche Standards für eine elektronische Akte, Verbesserungen beim Opferschutz, Netzwerk für Opferschutzbeauftragte, unbürokratische Hilfen, Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung gerichtlicher Verfahren sowie für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit der Justiz.

Gerade Transparenz ist ein wichtiger Punkt. Wir stärken die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten, damit nicht nur ein Aufreger am Anfang in der Medienberichterstattung steht, sondern damit deutlich wird: Die Polizei handelt, geht Hinweisen nach, sichert Beweise. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, unsere Gerichte sprechen Urteile. Straftaten haben Konsequenzen. Wir brauchen diese Öffentlichkeit auch am Ende unserer Verfahren. Zeigen wir öffentlich, wie gut unser Rechtsstaat funktioniert.

Um des Themas „Fake News“ Herr zu werden, lassen wir diese Fake-News-Blasen platzen, indem wir gezielt dagegen vorgehen und Öffentlichkeit und Transparenz über die Verfahren herstellen.

Fünftens. Die Länder haben eine ausreichende finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder eingefordert. Der Bund hat eine finanzielle Beteiligung angeboten. Das wurde heute schon angesprochen. Es bleibt abzuwarten, mit welchem Ergebnis wir morgen die Gespräche beenden können. Uns ist bewusst, dass der Freistaat im Verbund mit anderen Ländern jeweils seinen Teil zu dem Pakt beitragen muss und auch beitragen wird; denn sonst wäre es kein Pakt.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt bei den Ländern. Das ist auch verfassungsrechtlich so geboten. Der Bund flankiert das Ganze durch Geld und Personal in seinen eigenen Reihen.

Zum Schluss möchte ich unterstreichen: Alle Anstrengungen, die wir unternehmen werden, sollte uns ein starker Rechtsstaat wert sein.

Herzlichen Dank.