Kehren wir zurück zur Bezahlung, auf die Sie einen Schwerpunkt legen. Der Hartmannbund hat für Medizinstudenten und Interessierte eine öffentliche Liste erstellt, die einen Überblick über die Bezahlung im Praktischen Jahr in den über 700 Lehrkrankenhäusern in ganz Deutschland gibt. Diese ist im Internet abrufbar. Es lohnt sich, da einmal genauer hinzuschauen. So gibt es in fast allen Bundesländern, auch in denen, wo die GRÜNEN Teil der Regierung sind, Krankenhäuser, die keine Vergütung zahlen, beispielsweise Uniklinika in SchleswigHolstein oder Krankenhäuser in Hamburg und Rheinland
Pfalz. Auch in Brandenburg, wo die LINKEN die Gesundheitsministerin stellen, gibt es mehrere Kliniken ohne Ausbildungsvergütung. Ein zweiter Punkt ist interessant: die Höhe der Vergütung. In Sachsen liegt die höchste Bezahlung mit rund 650 Euro beim Klinikum Görlitz. Dies muss den Vergleich keinesfalls scheuen. So liegt die höchste Bezahlung in Baden-Württemberg ebenfalls bei rund 650 Euro.
Dazu habe ich mir die Kleinen Anfragen von meinem geschätzten Kollegen Andreas Heinz zu den Kooperationsverträgen sächsischer Krankenhäuser mit Universitäten und deren Inanspruchnahme vom April 2018 angeschaut. Dort wird interessanterweise deutlich, dass es in Kliniken, die gut bezahlen, wie beispielsweise das eben erwähnte Görlitz oder auch Aue, wo die Ausbildungsvergütung bei 600 Euro plus Unterkunft liegt, noch freie Ausbildungskapazitäten gibt. Nun ist die Frage, warum die jungen Menschen diese nicht in Anspruch nehmen und ob es ein Beitrag für die Entwicklung der ländlichen Regionen ist, dass die Uniklinika nun ähnlich bezahlen. Dazu gibt es sicher unterschiedliche Auffassungen.
Erstens. Sie fordern einen umfassenden Berichtsteil. Darauf hat die Staatsregierung schon sehr umfassend geantwortet.
Zweitens. Sie fordern eine Verpflichtung der Universitätsklinika durch die Staatsregierung zur Vergütung des Praktischen Jahres. Inhaltlich bin ich gerade darauf eingegangen. Hinzu kommt das Argument, das dies rechtlich gar nicht möglich ist, da die Staatsregierung hier nur die Rechtsaufsicht hat. Es ist durchaus so, dass die Uniklinik in Dresden im Rahmen von Stipendien durchaus Aufwandsentschädigung zahlt.
Drittens. Sie fordern Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung über Zuschläge für eine Ausbildung an einer akademischen Lehrpraxis. Auch hier besteht rechtlich keine Zuständigkeit. Die Verteilung der Mittel aus dem Strukturfonds obliegt allein der Selbstverwaltung. Diesem Punkt können wir inhaltlich nicht zustimmen, zumal es, wie die schriftlichen Ausführungen der Staatsregierung zeigen, bereits einen Zuschuss der Kassenärztlichen Vereinigung und der Verbände der Krankenkassen und Ersatzkassen gibt.
Viertens. Sie fordern eine Bundesratsinitiative für eine Novellierung der Approbationsordnung. Darin sind wir nun schon mehrere Schritte weiter. Die Novellierung der Approbationsordnung steht längst auf der Tagesordnung, aber weit umfangreicher, als die GRÜNEN es hier vorschlagen. Es geht um eine weitreichende Neustrukturierung des Medizinstudiums weit über die Bezahlung hinaus. Das halten wir auch für den richtigen Weg.
Fünftens. Sie möchten eine Absolventenbefragung. Es gibt bereits seit 2008 eine Absolventenbefragung, zwar keine separate für die Medizinstudenten, aber das ist auch nicht das Anliegen, da wir eine gewisse Vergleichbarkeit sichern wollen.
Zusammengefasst sind wir einverstanden, dass das Medizinstudium reformiert werden muss. Dieser Antrag ist aber nicht der richtige Weg. 2017 wurde der Masterplan Medizin mit weit umfassenderen Vorschlägen, als es der jetzige Antrag hergibt, verabschiedet und eine Expertenkommission beim Wissenschaftsrat als unabhängige Arbeitsgruppe eingesetzt. Deren 167 Seiten starkes Gutachten mit Empfehlungen liegt seit September 2018 vor. Nun ist es Aufgabe aller Beteiligten, dazu gehören Politik und die Vertreter der Ärzteschaft, die Punkte in der jeweiligen Zuständigkeit abzuarbeiten. Darauf sollten wir uns konzentrieren.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und AfD! Im Zuge des Medizinstudiums absolvieren die Studierenden ihr Praktisches Jahr an einer Universitätsklinik oder einem Lehrkrankenhaus. Das Ziel des Praktischen Jahres ist in der Approbationsordnung geregelt. Die Studierenden sollen dabei ihre während des vorangegangenen Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern sowie diese auf den einzelnen Krankheitsfall anwenden.
Im Mittelpunkt der Ausbildung im PJ stehen die Patienten. Die Studierenden sollen ärztliche Verrichtungen unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung der ausbildenden Ärztinnen und Ärzte ausführen, soweit § 3 Abs. 4 der Approbationsordnung. Die Ausbildung im Praktischen Jahr nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein, wir hörten es bereits, denn sie ist die Schnittstelle zwischen studentischer Ausbildung, ärztlichem Alltag und Weiterbildung.
In den letzten Wochen und Monaten formte sich zunehmend Protest von Medizinstudenten. Ein Kernpunkt ist dabei die unterschiedliche Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr, wenn sie denn überhaupt bezahlt wird. Man wird im Praktischen Jahr nämlich sehr unterschiedlich vergütet. Der medizinische Berufsverband Hartmannbund gibt an, dass in 111 der 691 Universitätsklinika und Lehrkrankenhäuser in Deutschland überhaupt keine Aufwandsentschädigung geleistet wird. Nur in 56 Lehrkrankenhäusern werden 597 Euro oder mehr bezahlt. Die Hälfte aller Einrichtungen zahlt lediglich zwischen 200 und 400 Euro im Monat. In Sachsen, auch das hörten wir bereits, gibt es höchstens 649 Euro im Klinikum Görlitz. Wer sich beispielsweise für das Elblandklinikum in Meißen entscheidet, erhält 400 Euro. Die Uniklinika in Dresden und Leipzig zahlen nichts.
Oft erhalten Studierende nur Sachleistungen, wie Büchergutscheine oder eine Verpflegungsermäßigung. Hinzu kommt, dass die Studierenden in dieser Zeit nicht nur wenige Stunden in den Uniklinika und Lehrkrankenhäu
sern arbeiten, denn die 40-Stunden-Woche ist im Praktischen Jahr die Regel. Wie sollen sie sich nun in dieser Zeit finanziell über Wasser halten, wenn sie, wie in Leipzig oder Dresden, keine Aufwandsentschädigung bekommen und keinen Anspruch mehr auf BAföG haben, weil das Studium vielleicht etwas länger dauerte? Antwort der Staatsregierung: Tja, keine Ahnung, wissen wir nicht.
Meine Damen und Herren! Genau das ist das Problem, denn viele Studierende, die nicht auf eigene Rücklagen oder die Unterstützung der Familie oder Freunde zurückgreifen können, sind gezwungen, nach einem strapaziösen Arbeitstag in der Klinik zusätzlich arbeiten zu gehen. Für Selbststudium, Vor- und Nachbereitung des Stationsalltags oder Examensvorbereitung bleibt dann kaum noch Zeit. Darunter leiden nicht nur die Leistungen. Durch die Doppelbelastung aus Praktischem Jahr und existenzsichernder Erwerbsarbeit steigt auch das Risiko für psychische und physische Erkrankungen der Studierenden. Diese ausbeuterische Situation muss endlich abgeschafft werden.
Wir schließen uns deshalb der Position der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland BVMD an, Studierende im Praktischen Jahr sind keine kostenlosen Stationshilfen. Deshalb muss sich endlich etwas ändern, meine Damen und Herren.
Die Staatsregierung kann die Verantwortung hier auch nicht nur auf die Kliniken oder die Hochschulen schieben oder, wie wir auch schon gehört haben, dies sozusagen den Markt regeln lassen, sondern muss dafür sorgen, dass bundesweit der BAföG-Höchstsatz als Mindestaufwandsentschädigung im Praktischen Jahr gezahlt wird. Die LINKE fordert dabei für eine tatsächliche Trendumkehr in der Studienfinanzierung einen BAföG-Höchstsatz von 1 050 Euro, und bevor Sie nun schnappatmen, sei Folgendes gesagt: Wir befinden uns hiermit noch weit unter der Forderung des Deutschen Ärztetags, der sogar 1 500 Euro veranschlagt hat. Aber nach oben machen wir natürlich keine Vorschriften.
Wir wollen, dass für alle über 25-Jährigen zusätzlich der Krankenversicherungsbeitrag übernommen wird, dass es eine einheitliche ausreichende Gewährung von Krankheits- bzw. Urlaubstagen gibt, dass ein angemessener Freiraum für Lehrveranstaltungen und Selbststudium während des Praktischen Jahres berücksichtigt wird und dass Arbeitskleidung und Materialien sowie Aufbewahrungsmöglichkeiten für Kleidung und persönliche Gegenstände überhaupt einmal bereitgestellt werden.
Dieser letzte Punkt mag neben den finanziellen Aspekten vielleicht marginal erscheinen. Aber stellen Sie sich einmal vor, Sie würden sich hier im Flur umziehen und Ihre Privatsachen einfach in irgendeine unbeobachtete Ecke stellen müssen! Das ist im PJ die Realität, und das geht einfach nicht.
Meine Damen und Herren, der Ärztemangel in Sachsen ist so hoch wie nie. Mit verschiedenen Lockangeboten sollen Studierende und ausgebildete Ärzte und Ärztinnen im Land gehalten werden. Aber vielleicht fangen wir erst
einmal bei den grundsätzlichen Rahmenbedingungen an und sorgen dafür, dass sich Studierende am Ende ihres Studiums nicht noch haushoch verschulden oder krankheitsbedingt ihr Studium vielleicht sogar abbrechen müssen. Da spielt es keine Rolle, ob Großstadt oder ländlicher Raum – es geht hier um eine grundsätzliche Existenzsicherung für alle.
Die Vertretung der Medizinstudierenden in der Universität Leipzig betont: „Oberstes Kriterium bei der Wahl des Standortes für das Praktische Jahr sollte gute Lehre sein. Das kann nur gegeben sein, wenn Studierende einheitlich finanziell unterstützt werden und bei der Auswahl nicht gezwungen sind, sich nach Aufwandsentschädigungen zu richten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.“
Im Masterplan Medizinstudium 2020 wurde diese Chance vertan, jahrelang debattiert, nicht ausreichend finanziert, und nach der Expertenkommission soll nun ein Beirat bei der Umsetzung aushelfen. Was alle nie mitdachten, sind die grundlegendsten Bedürfnisse der angehenden Medizinerinnen und Mediziner. Über eine entsprechende Änderung der Approbationsordnung besteht aber durchaus noch viel Raum für Nächstenliebe, meine Damen und Herren, und da kann man sich auch von hier aus mal in Richtung Bundesebene strecken.
Wir hochschul- und wissenschaftspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der LINKEN aus den Ländern und dem Bundestag haben unsere Position in einem gemeinsamen Papier aktuell zum Ausdruck gebracht, und ich danke den GRÜNEN für diese parlamentarische Initiative. Dieser Antrag ist richtig, er ist wichtig, und wir werden ihn sehr gern unterstützen. Das sollte auch nicht als abschließend verstanden werden; denn ähnlich prekäre Zustände finden wir beispielsweise auch bei angehenden Psychotherapeuten und -therapeutinnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zunächst sagen: Mit dem Antrag ist ein Thema aufgerufen, das auch außerhalb dieses Raumes ohne Zweifel Relevanz hat. Das haben nicht zuletzt – es wurde jetzt auch schon angesprochen – die Aktionstage und Proteste der Medizinstudierenden in den letzten Wochen gezeigt.
Wie auch die Überschrift des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN, ordnet die SPD-Fraktion das Praktische Jahr als Teil der Ausbildung und damit auch in das Paket Gesamtreform Masterplan Medizinstudium 2020 ein. Hierzu hat der Wissenschaftsrat seine Vorschläge ja bereits auf den Tisch gepackt und nicht zuletzt eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte gefordert.
Daher lassen Sie uns zu den einzelnen Punkten im Antrag konkret sprechen oder uns eben auch austauschen.
Die Fakten sind bekannt. Sie wurden bereits in Kleinen Anfragen erfragt sowie erneut in der Stellungnahme wiedergegeben. Somit erledigt sich aus unserer Sicht der Berichtsteil, also Ihr Punkt 1.
Zur Forderung einer Vereinbarung mit den Universitätsklinika hat die Wissenschaftsministerin deutlich dargelegt, dass das SMWK gegenüber diesen nur eine Rechtsaufsicht hat. Damit fehlt derzeit eine gesetzliche Basis für eine Vereinbarung. Ferner wurden bislang vom Freistaat nur Investitionen in die Universitätsklinika finanziert. Auch hier fehlt es an einer entsprechenden Rechts- oder auch Finanzierungsgrundlage. Erforderliche Mittel etwa sind zudem nicht im Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt worden und wurden auch nicht von der Fraktion DIE GRÜNEN beantragt.
Zudem stellt sich an diesem Punkt noch die Frage der Gleichbehandlung: Wieso sollte in einem relativ komplexen Finanzierungssystem der Kliniken in Sachsen der Freistaat nur zwei ausgewählte Krankenhäuser mit zusätzlichen Mitteln für diese Aufgabe ausstatten? Kurzum: Die zunächst recht eingängige Forderung ist weder untersetzt noch auf der Basis der geltenden Gesetze umsetzbar und auch nicht so recht ausgewogen.
Zur dritten Forderung, zu den Lehrpraxen: Hierzu können wir feststellen, dass bereits eine Förderung aus dem Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 105 SGB V erfolgt. Diese wird von den Studierenden offenbar auch gut angenommen. Das Sozial- und Gesundheitsministerium steht kontinuierlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Gespräch, um zur Attraktivitätssteigerung des Ärzteberufes geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Da sich zudem Frau Staatsministerin Klepsch öffentlich für eine PJ-Vergütung ausgesprochen hat, gehen wir als Regierungsfraktion davon aus, dass sie dieses Anliegen teilt und weiter vorantreibt. Als Regierungsfraktion werden wir das auch konstruktiv begleiten, müssen dies aber nicht noch beschließen. Wir müssen nicht beschließen, Gespräche aufzunehmen, wenn sie schon kontinuierlich laufen. Damit würde sich auch Ihr Punkt 3 erledigen.
Zur weiteren Maßnahme, der vorgeschlagenen Bundesratsinitiative: Nicht nur unter Fachpolitikern ist bekannt, dass die Approbationsordnung geändert werden soll. Auch das steht wiederum im Kontext des Masterplans Medizinstudium 2020. Hier aber ist zunächst Bundesgesundheitsminister Spahn gefragt und gefordert, zeitnah einen tragfähigen Vorschlag auf den Tisch zu legen. Da die Länder ohnehin an diesem Verfahren beteiligt sind oder – so sage ich einmal aus sächsischer Sicht – mindestens beteiligt werden sollten, gilt es, diesen Prozess zu gestalten und hier auch unsere Interessen einzubringen.
Falls es aber eine Bundesratsinitiative – zum Beispiel aus einem der sieben Länder mit grüner Regierungsbeteiligung – geben sollte, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass
Sachsen dies wohlwollend aufnimmt. Bisher aber ruht auch hier die grüne See. Kurzum: Das ist eine Forderung, die Sie hier gern erheben können und bei der Sie uns an Ihrer Seite haben. Nichtsdestotrotz fällt auf: In den anderen Bundesländern passiert leider auch nichts, wie Kollegin Fiedler schon sagte.
Zum letzten Punkt Ihrer Forderungen, dem Monitoring: Wir haben bereits ähnliche Instrumente. So gibt es regelmäßige Lehrberichte, und die Medizinischen Fakultäten sind gefordert, ihr internes Qualitätsmanagement zu schärfen. Diese Forderung besteht ohnehin.
Zudem gibt es die sächsische Absolventenstudie. Was bereits mit einer gezielten Sonderauswertung für das Lehramtsstudium gelang, dürfte durchaus auch für das Medizinstudium von Interesse sein – ein Aspekt, den nicht nur ich gern als Impuls mitnehme. Schließlich haben wir alle gemeinsam hier im Haus ein hohes Interesse daran, Medizinstudierende in Sachsen zu halten oder eben Ursachen für etwaige Abwanderung herauszufinden und ihnen zu begegnen. Da diese Daten aber gerade erhoben wurden, muss man mit diesen arbeiten und gegebenenfalls einzelne Daten nacherheben, um die Stichprobe zu vergrößern, gezielt vielleicht auch eine Sondererhebung in der nächsten Runde initiieren.
Aber abseits dieser Ideen zurück zum Antrag, nachdem ich nunmehr zu allen fünf Beschlusspunkten Stellung bezogen habe.
Ja, die SPD-Fraktion will ausdrücklich, dass ein Studium finanzierbar ist und Arbeit vergütet wird. In allen anderen Fachkulturen sind Fachpraktika als Pflichtbestandteil des Studiums durchaus üblich, doch dauern diese – hierin besteht der Unterschied, und darauf weisen Sie zu Recht hin – eher vier bis zwölf Wochen und nicht dreimal 16 Wochen. Demnach liegt beim Praktischen Jahr im Medizinstudium ein besonderer Fall vor, der eben eigene Antworten erfordert, wie beispielsweise auch bei den Staatsexamensstudiengängen der Tiermedizin oder auch der Pharmazie.
Als einfachste und praktikabelste Lösung erscheint uns als SPD-Fraktion daher eine verbindliche Verankerung in der Approbationsordnung. Hier sehen wir den Bund mit dem Gesundheitsminister in der Pflicht, einen ersten Vorschlag zu unterbreiten.
Ein anderer, neuer Weg, den wir in anderen Bereichen schon gegangen sind, könnte ein sächsischer Kodex sein. Unter Federführung des Gesundheitsministeriums wäre es zum Beispiel möglich, mit den Krankenhäusern und allen weiteren Akteuren eine Selbstverpflichtung auf den Weg zu bringen. Diese Selbstverpflichtung zu einer Mindestvergütung wäre ein neuer Bestandteil des sächsischen 20Punkte-Planes zur Sicherung ärztlichen Fachkräftenachwuchses.
Aber egal, welchen dieser Wege wir gehen, wir sollten in jedem Fall darauf bedacht sein, dass es weiterhin eine Steuerungsfunktion geben muss. Die ergriffenen Maßnahmen müssen im Kontext zu weiteren stehen, um die
Allgemeinmedizin sowie die ärztliche Versorgung auch im ländlichen Raum zu stärken. Hier muss es auch weiterhin möglich sein, gesonderte Zuschläge oder erhöhte Geldleistungen zu geben; das darf kein Tabu sein.