Es gibt einen Bericht des Rechnungshofes über die Kosten in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Den haben Sie gehört und den habe ich gehört; wir waren beide dabei.
Liebe Frau Schubert, ich weiß, Sie leben in einem finanzschwachen Landkreis. Mir geht es nicht anders. Ich weiß nicht, wann Sie den letzten Doppelhaushalt aufgestellt haben oder ob sie einjährige Haushalte aufstellen. Wir hatten jedenfalls in vertraulicher Abgeschlossenheit des Ausschusses einen Bericht über unseren Doppelhaushalt. Ich habe dann einfach einmal die Frage gestellt, welche Aufwendungen und Einnahmen unser Landkreis bei der Asylproblematik haushaltsrechtlich aufstellt. Ich kann Ihnen sagen, es entsteht ein Defizit, das wir aus unserem Kreishaushalt decken. Dieses Geld kann natürlich logischerweise, denknotwendig nicht an einer anderen Stelle ausgegeben werden.
Die feine Spezifik ist ja, dass der Bund Direktleistungen zahlt – das haben wir alles gehört. Er zahlt nicht an die Länder, sondern übernimmt selbst finanzielle Aufgaben. Dann stattet er die Bundesländer noch anteilig mit Mitteln aus. Wir in Sachsen haben uns in den letzten Jahren häufig darüber gestritten, ob das, was wir den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pauschale zahlen, angemessen ist.
Das Interessante an der Sache ist, dass wir Asyl und Integration im Prinzip über drei Ebenen finanzieren und es damit intransparent ist.
Sie müssen nicht, aber Sie wissen ja, wir sind gern in der Debatte miteinander. Meine Frage ist: Ist Ihnen bekannt, dass die kommunalen Spitzenverbände hierzu nicht nur mit dem Freistaat im Gespräch gewesen sind? Wissen Sie, was das Ergebnis gewesen ist? Wissen Sie, wie die kommunalen Spitzenverbände diese Kompromisse bewerten, die gefunden wurden, um unter anderen sogenannten Remanenzkosten zu decken?
Vor einem Jahr hätte ich Ihnen gesagt, pro Asylbewerber bleiben in etwa 1 000 Euro auf der kommunalen Ebene hängen. Eine aktuelle Zahl kann ich Ihnen aber nicht nennen, weil die Finanzausstattung zwischenzeitlich besser geworden ist
Deshalb: Es sind drei Ebenen und es wird vermauschelt. Meine Redezeit ist zu Ende. Ich muss den anderen noch was abgeben.
Gibt es in dieser zweiten Runde weiteren Redebedarf? – Ja. Für die CDUFraktion spricht Herr von Breitenbuch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf das Thema Menschenbild eingehen, das aus Ihrem Antrag und aus solchen Schilderungen heraus schimmert. Wir sind seit Jahrhunderten vom christlichen Menschenbild geprägt. Dabei geht es um Barmherzigkeit, Gnade und Mitleid, weil wir akzeptieren, dass jeder Mensch auf dieser Welt von Gott gewollt und damit mit seinen Stärken und Schwächen angenommen ist, weshalb wir entsprechend mit ihm umgehen. Ich will das einmal ganz
In Ihrem Antrag, Kolleginnen und Kollegen der AfDFraktion, zeigt sich das Gegenteil: Hartherzigkeit, Gnadenlosigkeit und Unbarmherzigkeit, wie Sie dieses Thema heute hier aufhängen. Dementsprechend können alle erwarten, wie Sie mit den Menschen in diesem Land umgehen. Das ist heute hier deutlich geworden.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall des Staatsministers Christian Piwarz)
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das sehe ich nicht. Deshalb spricht jetzt für die Staatsregierung Herr Staatsminister Piwarz.
Bund und Länder bemühen sich gemeinsam darum, die anspruchsvollen Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der hohen Zahl der Asylsuchenden ab dem Jahr 2015 ergeben. Dies geschieht überwiegend durch Verwaltungsvollzug, der in erster Linie den Ländern und Kommunen obliegt. Es sind auch die Länder, die in erster Linie den Verwaltungsvollzug finanzieren, aber natürlich bekennt sich der Bund zu seiner Kostenverantwortung. Er beteiligt sich mittels erhöhter Umsatzsteueranteile für die Länder. Er beteiligt sich direkt an Aufwendungen für die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern. Er beteiligt sich an den Kosten für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach SGB VIII. Er beteiligt sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen von SGB II und SGB XII.
Meine Damen und Herren! Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die beteiligten Seiten bei der Aufteilung der Mittel aneinanderreiben. Bei den Asylausgaben stehen die Länder in dauernden Verhandlungen mit dem Bund und setzen alles daran, dass sich der Bund dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligt. Solche Verhandlungen sind der einzig vernünftige Weg, um die Einnahmesituation zu verbessern. Die Staatsregierung sieht daher keine Notwendigkeit, die Arbeit der Bundesregierung zu bewerten. Dafür gibt es auch keinen Anlass. Es ist vielmehr die Aufgabe des Deutschen Bundestages, die Regierungsarbeit kritisch zu begleiten, aber nicht die Aufgabe des Sächsischen Landtags.
Bei Verhandlungen, die wir mit dem Bund führen, sind auch parlamentarische Feststellungsbeschlüsse wenig hilfreich, welche die Bundesregierung an den Pranger stellen. Der Freistaat Sachsen hat seinen Standpunkt zur
Ein Bericht über Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Asyl erscheint ebenfalls unnötig zu sein; denn entsprechende Jahresübersichten werden dem Landtag im Zuge Kleiner Anfragen immer übermittelt.
Eine Initiative im Bundesrat, wie sie in dem vorliegenden Antrag empfohlen wird, wäre aussichtslos, weil sie ausschließlich dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen Einnahmen verschaffen soll. Diese einseitige Vorteilnahme würde bei den anderen Ländern auf Ablehnung stoßen.