Franziska Schubert
Sitzungen
6/1
6/3
6/7
6/8
6/9
6/13
6/14
6/15
6/16
6/20
6/24
6/25
6/28
6/30
6/31
6/33
6/34
6/36
6/37
6/38
6/39
6/44
6/47
6/48
6/50
6/53
6/54
6/57
6/58
6/62
6/66
6/68
6/70
6/71
6/72
6/74
6/76
6/77
6/78
6/83
6/88
6/89
6/95
Letzte Beiträge
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einmal im Jahr nehmen wir uns hier im Parlament die Zeit, zum Jahresbericht des Petitionsausschusses zu sprechen. Ich halte das für gut; das ist weit mehr als folkloristische Parlamentstradition. Vielmehr ist es ganz wichtig, denn es gibt uns Gelegenheit, Bilanz über die Arbeit des Petitionsausschusses zu ziehen, aber natürlich auch zum Stand des Petitionswesens im Allgemeinen.
Ich möchte mich gerne dem Dank meiner Vorrednerinnen und Vorredner an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes anschließen; denn worauf wir uns wirklich alle immer verlassen konnten und was wir tatsächlich alle sehr wertschätzen, ist die geduldige, freundliche und auch serviceorientierte Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort im Petitionsdienst.
Das Petitionswesen ist für die sächsische Politik unerlässlich. Es ist ein sehr wertvolles Instrument, das wir haben, und wir Politikerinnen und Politiker tun gut daran, uns sehr genau anzuschauen, womit die Menschen eigentlich an uns herantreten. Es gibt kaum einen Ausschuss im Sächsischen Landtag, der sich so unmittelbar und auch plastisch mit der Lebenswelt der Menschen auseinandersetzt. Eigentlich steht im Bericht alles, was wir als Politikmachende im Wahlkampf brauchen. Es sind nämlich genau die Themen, die die Menschen in ihrem Alltag beschäftigen.
Zu jeder denkbaren gesellschaftlichen Frage wenden sich die Menschen an den Sächsischen Landtag, und hierin liegt auch eine der wichtigsten Funktionen des Petitionswesens: Es bringt nämlich die Themen, die den Menschen
auf den Nägeln brennen, auf unseren parlamentarischen Radar.
Ich habe mich sehr gefreut, dass sich nach Jahren des Rückganges wieder mehr Menschen mit ihren Anliegen an den Landtag gewandt haben. 726 Schreiben haben uns erreicht, und davon haben wir 556 auch behandelt. Auf dieser positiven Entwicklung wollen und sollen wir uns natürlich nicht ausruhen. Ich denke, es gilt, das sächsische Petitionswesen weiterzuentwickeln; dass der fraktionsübergreifende Wille dazu vorhanden ist, haben wir gemeinsam auch schon in dieser Legislaturperiode bewiesen.
Mir geht es noch einmal um drei Themen, die ich hier erneut ansprechen möchte, weil sie meiner Meinung nach wichtig sind, um die Akzeptanz, die Bekanntheit und die Wahrnehmung des Instruments Petition in Sachsen zu stärken. Das erste ist das Thema Sprache und Verständlichkeit. Der Jahresbericht selbst legt potenziellen Petenten zum Beispiel nahe, sie mögen vor Einreichung einer Petition erst einmal prüfen, ob das Anliegen nach § 11 Gemeindeordnung nicht zum Beispiel eher in den Zuständigkeitsbereich einer Kommune gehört. Da musste ich ein bisschen schmunzeln, weil ich mich natürlich durchaus frage, wie viele Menschen außerhalb dieses Hauses mit § 11 der Gemeindeordnung aus dem Stegreif etwas anfangen können.
Ich denke, dass wir als Politikerinnen und Politiker die Verantwortung und auch die Pflicht haben, eine Sprache zu finden, die verständlich ist. Das gilt sowohl für den Umgang mit den Menschen selber als auch für die Berichte, die wir dann verfassen und den Petentinnen und Petenten zukommen lassen.
Das zweite Thema ist die Öffentlichkeit. Das Petitionsverfahren wird komplett nicht öffentlich durchgeführt. Wir setzen uns hier als Bündnisgrüne auch dafür ein, dass es in Zukunft auch die Form der öffentlichen Petition beim Sächsischen Landtag geben wird. Sie würde nach Einreichung im Internet dann veröffentlicht werden, damit andere Menschen sie unterstützen können. Wenn eine kritische Zahl an Unterstützenden zusammenkommt, sollen die Petentinnen und Petenten das Recht haben, öffentlich im Ausschuss angehört zu werden. Das wird anderenorts erfolgreich praktiziert und ist auch nicht nur ein Wunsch meiner Fraktion, den wir gern mit in die nächste Wahlperiode tragen wollen.
Der dritte Punkt, über den ich sprechen möchte, ist das Thema der Anwendungsfreundlichkeit. Wer im Jahr 2019 in Sachsen seine Petition online beim Landtag einreichen möchte, kann das auf der Website des Landtags tun. Allerdings ist die Zeichenzahl immer noch auf 1 000 beschränkt. Wenn man dann noch Anlagen einreichen will, ist das nur auf dem Postweg möglich. Ich denke, dass dies in Zeiten, in denen selbst Bewerbungsunterlagen fast nur noch elektronisch versandt werden, ein wenig antiquiert ist. Ich bin da aber sehr zuversichtlich, dass wir auch hier Schritt für Schritt vorankommen werden.
Es gibt noch einige Punkte mehr, in denen wir deutlich besser werden können. Dazu hat meine Fraktion wie auch die anderen Fraktionen – das ist schon angesprochen worden – umfangreiche Änderungsvorschläge erarbeitet, um das sächsische Petitionswesen zeitgemäßer und auch moderner zu machen.
Ein Zeichen dafür ist – das hat Frau Dietzschold schon angesprochen –, dass sich gleich auf den ersten Seiten des Jahresberichts eine Neuerung findet, auf die ich besonders stolz bin, da ich sie mehrfach und Gott sei Dank erfolgreich eingebracht habe: die Vorworte, die in sorbischer Sprache verfasst wurden. Da gilt mein Dank Kollegin Dietzschold. Sie hat das gestern wunderbar auf den Punkt gebracht, und heute hat sie das Geheimnis gelüftet, wessen Frau die Übersetzung vorgenommen hat. Ich hatte schon gemutmaßt, dass es aus dem Hause Schiemann kommt; jetzt ist es bestätigt worden. – Danke, Frau Dietzschold, dass Sie sehr unkompliziert dafür gesorgt haben, dass wir das machen konnten.
Unser Ziel ist es, dass der gesamte Bericht auch auf Sorbisch verfügbar wird und dass damit dem Verfassungsauftrag hinsichtlich der Bürgerinnen und Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit wieder ein Stückchen mehr Rechnung getragen wird.
Wir konnten 527 Petitionen abschließen. 318 Petentinnen bzw. Petenten haben allerdings einen Brief erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden konnte. Aber 54 Petitionen haben wir abgeholfen. Das heißt, das Petitionsverfahren hat zu einer Lösung im Sinne des Petenten geführt. Das bedeutet, dass fast jede dritte Petition in irgendeiner Art und Weise Erfolg hatte.
Was auch zur Wahrheit gehört und was für aus meiner Sicht verständlichen Frust sorgt, ist die Tatsache, dass besonders Petitionen zu kontroversen Themen oder solche mit ambitionierten Forderungen oftmals noch nicht so aufgegriffen werden, wie es angemessen wäre, und das, obwohl sich viele Menschen daran beteiligt haben. Das konnten wir in dieser Wahlperiode zum Beispiel immer wieder beim Thema Baumschutz beobachten. Dazu haben verschiedene Petentinnen und Petenten Petitionen eingereicht, die allesamt gefordert haben, dass der Baumschutz in den Kommunen wieder deutlich besser wird.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt des Jahresberichts zu sprechen kommen, der immer wieder auf Unverständnis stößt; das sind die Bearbeitungszeiten. Es stimmt, die meisten Petitionen im letzten Jahr haben drei bis zwölf Monate bis zum Abschluss gebraucht, und bei 62 Petitionen dauerte es sogar länger als ein Jahr.
Ich kann es gut verstehen, wenn solche Zeiten dann für Unmut sorgen. Immerhin erhoffen sich viele Petentinnen und Petenten schnelle Hilfe, wenn sie eine Petition eingereicht haben. Allerdings gilt bei der Bearbeitung von Petitionen – das ist auch richtig so – immer der Grundsatz „Qualität vor Schnelligkeit“, und so gab es ausweislich des vorliegenden Jahresberichts auch eine Petition, an der ich im besonderen Maße mitgearbeitet habe. Es ging um
eine Gemeinde im Landkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge, wo die Einwohnerinnen und Einwohner die in Sachsen höchsten Abwassergebühren gezahlt haben. Das lag zum einen daran, dass in der Vergangenheit erhebliche Fehler gemacht wurden und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger massiv erschüttert war. Als wir die Petition übernommen haben, waren die Fronten zwischen allen Beteiligten mehr als verhärtet. Wir haben an dieser Petition über drei Jahre lang gearbeitet, was wirklich aufreibend war, und doch gehört es zu einer meiner Lieblingserinnerungen in dieser Wahlperiode, dass wir nämlich mit Hilfe der Petitionen erfolgreich sein konnten: Die Abwassergebühren konnten wir senken, drastisch sogar; der Petition wurde abgeholfen. Das hat zwar drei Jahre gedauert, aber das war es wirklich wert.
Ich teile natürlich auch mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen andere Erinnerungen. Ich denke an Herrn Vieweg, mit dem wir gemeinsam in Ostritz gewesen sind. Ich denke an Frau Kagelmann, mit der wir gemeinsam für eine Petition in Spreetal gewesen sind. Das nehme ich mit, und das habe ich immer als sehr kollegial und auch bereichernd empfunden.
Was mich und auch uns als Bündnisgrüne besonders freut, ist die Tatsache, dass besonders Umwelt-, Natur- und Tierschutz den Petenten am Herzen liegen. In diesem Jahr war es zum Beispiel eine Petition zum Thema Weidetierprämie, welche die meisten Unterschriften, nämlich 120 000, verzeichnen konnte. Das zeigt, wie wichtig den Menschen genau diese Themen tatsächlich sind, und verantwortungsvolle Politik sollte das auch nicht ignorieren.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal bekräftigen, dass das Petitionswesen in Sachsen wichtig für die Demokratie und die Arbeit des Petitionsausschusses eine lohnende
Aufgabe ist. Wir sollten als Landtag achtsam sein, dass die Menschen das Vertrauen in dieses Instrument nicht verlieren, und wir sollten es stärken. Dafür braucht es neben einer wertschätzenden Haltung den Mut, neue Wege zu gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns zwar über den Zeitpunkt dieses Antrages etwas gewundert, aber auf der anderen Seite ist heute genauso gut wie jeder andere Tag, um daran zu erinnern, dass das Landesbankfiasko nicht einfach ausgesessen werden kann und dass es auch noch nichts von seiner Brisanz verloren hat.
Ich werde regelmäßig auf die Sachsen LB angesprochen und auch auf die gigantischen Folgekosten. Ich habe mir in Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt als Bürgerin und auch als Abgeordnete die Frage gestellt, was ich erwarte nach einer solchen katastrophalen Fehleinschätzung und so großflächigem Verwaltungs- und Politikversagen.
2007 war lange vor meiner Zeit in diesem Parlament. Ich habe den Sonderbericht des Rechnungshofes gelesen, um einen Eindruck zu bekommen, und war doch ziemlich erschüttert. Ich habe mir vorher nicht vorstellen können, wie naiv und fahrlässig mit Steuergeldern, Macht und Privilegien umgegangen werden kann. Es wurde so unfassbar viel Geld verspielt und versenkt, Geld, das im Freistaat gebraucht wurde. Besonders katastrophal bleiben für mich die Einschnitte im Bereich Jugend, die bis heute ihre Auswirkungen haben und bis heute nicht wieder gutgemacht worden sind.
Das hat dazu geführt, dass Angebote, insbesondere in der Fläche, in diesen Jahren für die Jugend zurückgefahren wurden. Auch das hat seinen Beitrag dazu geleistet, dass wir viele junge Menschen in diesem Freistaat verloren haben.
Der Schaden, der durch die Landesbankpleite in gesellschaftlichen Bereichen angerichtet wurde, ist ziemlich schwer in Worte zu fassen. Es wurde dann ein sogenannter Garantiefonds errichtet, und der Freistaat musste für die Landesbankpleite 2,75 Milliarden Euro bereithalten. Ich finde, das ist ein wenig ein zu großes blaues Auge, und dieser Terminus „blaues Auge“ wird dem Ganzen auch bei letztendlich nur 1,871 Milliarden Euro bei Weitem nicht gerecht.
Bei Zahlungsausfällen konnte sich die Landesbank Baden-Württemberg an den Freistaat wenden. Dieser
musste dann zahlen. Laut Garantiefondsgesetz muss die Staatsregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss einen Quartalsbericht und dem Landtag einen Jahresbericht vorlegen. Das fällt dann schon mit in meine parlamentarische Zeit.
Es sind zwei bis drei Seiten Bericht, und sie sind unangemessen und oberflächlich. Es wurde ganz offensichtlich an Sprachregelungen gefeilt, die jegliche Dramatik und die Größenordnung der Landesbankpleite auf der Strecke lassen. Das beginnt gleich in der Überschrift. Sie ist weichgespült und entfremdet. Sie nennt sich „Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes“. Dabei kommt niemand auf die Idee, dass es sich dabei um die Schulden einer Pleitebank handelt. „Garantieziehung“ klingt eher wie ein Lottogewinn, als nach: Ups!, wir haben 2,75 Milliarden Euro versenkt, meinetwegen auch
1,871 Milliarden Euro. Das macht es nicht besser.
Die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der LINKEN zeigt, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es geht. Ja, es war unter CDU-Verantwortung, unter der die Landesbank versenkt wurde. Es waren CDU-Finanzminister mithilfe der FDP, die den Rotstift im Sozialbereich, im Jugendbereich und in vielen anderen Bereichen angesetzt haben, um den sogenannten Garantiefonds zu füllen. Es wurde bis heute nicht sichergestellt, dass so etwas nicht noch einmal passieren kann; ganz anders als auf kommunaler Ebene, wo die Besetzung von Aufsichtsräten beispielhaft geregelt wird.
Für die Landesebene gilt diese Regelung nicht, dass Mitglieder von Aufsichtsräten eine geeignete Qualifikation haben müssen und sich regelmäßig weiterbilden sollten, um ihre Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen zu können.
Wie soll das ein Mensch den Bürgerinnen und Bürgern erklären? Wenn ich in die Stellungnahme zum Antrag schaue, steht dort: Eine Bilanz kann sinnvollerweise erst nach Abschluss der Folgearbeiten zur Sachsen LB und mit Auflösung des Garantiefonds gezogen werden. Alles, was Ihnen also dazu einfällt, ist eine technokratische Auslegung, einmal mehr eine Entscheidung dafür, von oben herab zu antworten, und genau das ist das Problem: diese Haltung.
Noch ein Satz aus der Stellungnahme: Die Garantiezahlungen stellten für den Freistaat Sachsen eine erhebliche Kraftanstrengung dar. Letztlich verbleibt eine Summe von ungefähr einer Milliarde Euro im Fonds, die nicht benötigt wurde und daher im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019/2010 für Zukunftsaufgaben genutzt werden kann.
Ein Gespräch im Landtag zur Verwendung der Restmittel wäre angebracht gewesen. Aber auch das habe ich schon kritisiert, und Sie konnten das überhaupt nicht verstehen. Mit so einer Stellungnahme vonseiten der Staatsregierung lassen Sie erneut eine Möglichkeit verstreichen, den in Sachsen lebenden Menschen zu danken, dass sie für dieses von der Staatsregierung hausgemachte Fiasko
aufgekommen sind, und ihnen dafür zu danken, dass sie auf vieles verzichtet haben.
Wir teilen die Einschätzung, dass das Thema Sachsen LB noch nicht zufriedenstellend aufgearbeitet wurde. Wir werden dem Antrag der LINKEN zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute den AfD-Antrag mit dem Titel „Wer bestellt, bezahlt…“. Schon allein diese Überschrift lohnt, sie sich genauer anzuschauen. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon getan. Herr Barth, Sie zielen natürlich auf das Konnexitätsprinzip ab, aber eigentlich ist das, was Sie hier formulieren, ein Hinweis darauf, dass Sie hier eine wirklich ungesunde Fixierung auf das Thema Flüchtlinge entwickelt haben.
Das sieht nämlich so aus, als ob es einen Katalog gäbe, wo Frau Dr. Merkel dann auswählt, wie viel „Stück Flüchtlinge“ Deutschland aus welchem Land bestellt. Deswegen greift dieses Thema „Wer bestellt, bezahlt“ eigentlich nicht ins Konnexitätsprinzip, sondern ist zynisch, so wie es Kollegin Nagel schon beschrieben hat.
Es ist ein Vehikel – das wissen Sie auch, Herr Barth –, denn Sie wollen eigentlich nicht über Finanzierungsfragen sprechen; Sie wollen über diese Fixierung, die wirklich ungesund ist, nämlich Flüchtlinge, sprechen. Das können Sie auch gern tun – das steht Ihnen zu –, aber der Duktus des Antrags zeigt eigentlich etwas anderes.
Wir bleiben einmal bei dem Antrag. Kollegin Lang hat es schon gesagt: Der Bund beteiligt sich an den Aufwendun
gen für Integration und Unterbringung – das ist ganz klar – und das Grundgesetz hat auch die entsprechenden Finanzierungsregelungen geschaffen. Sie fordern eine sächsische Sonderbehandlung. Man muss aber deutlich sagen: Das, was der Freistaat verhandelt, macht er nicht schlecht. Deswegen ist das Verhandlungsformat das, was sich bewährt hat, und wir brauchen keine sächsische Sonderbehandlung. Wenn wir nämlich schauen, wie die Vergleichszahlen in anderen Bundesländern sind, dann würden wir uns damit wahrscheinlich lächerlich machen.
Festzustellen ist: Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben mit der Kanzlerin Einnahmenkorridore und Entlastungsmaßnahmen im Bereich Asylkosten geschaffen, die ich noch einmal kurz zusammenfassen möchte. Das ist zum einen das Thema Umsteuerung von Umsatzsteueranteil und Entflechtungsmitteln, das ist die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII, und mit den erhöhten Umsatzsteueranteilen für die Länder trägt der Bund auch Teile der Kosten für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer nach
SGB VIII. Ich sagte schon, das Grundgesetz hat schon vor Jahren die Grundlage für die entsprechenden Finanzierungsregelungen gelegt.
Sie behaupten, dass in den Landkreisen aufgrund der Asylkosten in anderen Bereichen eingespart werden muss. Das ist eine Lüge. Ich komme aus dem Landkreis Görlitz. Wir sind einer der ärmsten Landkreise – das wissen Sie.
Wir haben Haushalte aufgestellt, und in diesen Haushalten gab es keine Kürzungen in den Bereichen Vereinsförderung aufgrund der Asylkosten – ganz im Gegenteil, wir profitieren insbesondere von den Mitteln, die über den Bereich Integration kommen.
Ich möchte auf zwei Punkte in Ihrem Antrag eingehen. Der eine betrifft das Thema I.1. Hier schreibt die AfD von illegaler Masseneinwanderung. Sie verweisen in der Begründung auf ein Gutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Zur Wahrheit gehört, dass das Gutachten unter Wissenschaftlern eine Debatte ausgelöst hat. Diese Debatte und auch die wissenschaftlichen Studien, die daraufhin kamen, kommen mehrheitlich nicht zu dem von Prof. Di Fabio veröffentlichten Ergebnis.
Des Weiteren – das wissen Sie – sind gegen Frau Dr. Merkel etwa tausend Anzeigen beim Generalbundesanwalt eingegangen. Diese Anzeigen wurden alle geprüft und eingestellt, weil sie sich als haltlos erwiesen haben, und auch der Europäische Gerichtshof hat sich mit dem Thema befasst und 2017 geurteilt, dass die deutsche Flüchtlingspolitik rechtmäßig gewesen sei. Ich hoffe, Sie gehen jetzt nicht so weit, die juristische Integrität dieser Institution anzuzweifeln – wenn doch, lassen Sie es uns wissen.
Dann schreiben Sie in Abschnitt II Punkt 1 – ich zitiere –: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, jährlich einen Bericht zu erstellen und zu veröffentlichen, der den Zeitraum von 2010 bis zum Ende des vorangegangenen Jahres untersucht und den Anstieg der Ausgaben auf allen öffentlichen Ebenen transparent darstellt.“
Es entsteht der Eindruck, dass die Ausgaben ausschließlich angestiegen sind und immer noch ansteigen. Jetzt ist es aber so, dass die Zahl der Menschen, die in Sachsen Asyl suchen, bereits seit dem Jahr 2016 stark zurückgegangen ist. Viele sind mittlerweile auch einfach weg. Die AfD-Fraktion hätte schreiben können: „wie sich die Ausgaben entwickelt haben“. Das ist ein Unterschied, aber ich nehme an – korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre –, die Wertung war Ihnen als AfD-Fraktion wesentlich wichtiger. Das ist eine Frage des politischen Stils.
Der Bericht, den Sie fordern, ist nicht erforderlich. Wir sprechen im Ausschuss umfänglich über die Kosten. Es gibt die Haushaltsrechnung und die Übersicht über den Haushaltsvollzug. Die Bundesebene stellt Informationsmaterialien bereit. Es gibt eine Reihe von Anfragen verschiedener Fraktionen, die mit sehr großer Detailtreue beantwortet worden sind.
Der Rechnungshof hat ebenfalls in einem Sonderbericht die Ausgaben des Freistaats ausführlich dargelegt und analysiert.
Darüber haben wir doch erst kürzlich im Landtag diskutiert.
Herr Barth, Sie waren doch dabei. Ich habe Ihre Stimme noch im Ohr. Tun Sie also bitte nicht so –
darum bitte ich Sie, Herr Barth, lieber Herr Kollege –, als wären die Zahlen alle geheim und man würde der Bevölkerung, insbesondere der sächsischen Bevölkerung, wissentlich irgendetwas vorenthalten wollen. Dazu zitiere ich einmal Herrn Hütter: „Leute, so ist es doch nicht!“
Dass es Sachsens Kommunen insgesamt schwer haben, ist auf Bundesebene bekannt. Daher wird diese Finanzschwäche, die Sachsens Kommunen zweifelsohne haben, demnächst bei der Neuregelung der Finanzbeziehungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Deswegen gibt es auch Programme wie das Schulinvestitionsprogramm. Über dieses Schulinvestitionsprogramm finanziert der Bund in kommunale Infrastruktur, die allen Kindern zugutekommt, egal woher sie kommen. Das ist doch ein deutliches Zeichen.
Wir lehnen den Antrag ab, weil es das, was Sie hier fordern, schlichtweg nicht braucht.
Sie müssen nicht, aber Sie wissen ja, wir sind gern in der Debatte miteinander. Meine Frage ist: Ist Ihnen bekannt, dass die kommunalen Spitzenverbände hierzu nicht nur mit dem Freistaat im Gespräch gewesen sind? Wissen Sie, was das Ergebnis gewesen ist? Wissen Sie, wie die kommunalen Spitzenverbände diese Kompromisse bewerten, die gefunden wurden, um unter anderen sogenannten Remanenzkosten zu decken?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf Bundesebene wurde die Abgabenordnung um § 152 ergänzt. Das hat – wir haben es schon gehört – zur Folge, dass seit Anfang dieses Jahres automatisch bei allen zu spät abgegebenen Steuererklärungen ein Verspätungszuschlag fällig wird.
Infolge dieser geänderten Abgabenordnung, weil sie eben auch für die Erhebung der Kirchensteuer gilt, haben sich die Steuerkommission der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Verbandes der Diözesen Deutschlands zusammengetan. Sie haben sich darauf geeinigt, dass es keinen Verspätungszuschlag für die Kirchensteuer geben soll, dass sie es so nicht praktizieren wollen; denn sie erachten die Kirchensteuer als einen Mitgliedsbeitrag und sind sich darin einig, dass sie für die Durchsetzung keine Sanktionen anwenden wollen. Damit das offiziell geregelt wird, sind die Länder gefordert, ihre Kirchensteuergesetze entsprechend anzupassen. Mit dem Gesetzentwurf hat die Staatsregierung dafür eine Regelung vorgelegt.
Es ist festzustellen, dass ein nicht erhobener Verspätungszuschlag weder etwas an der Situation der Kirchensteuerzahlenden noch an der Situation der nicht Zahlenden auslöst. Es gibt auch keine Mehrarbeit für die Finanzämter, eben weil kein Verspätungszuschlag erhoben wird.
Der Aussprachebedarf in der heutigen Plenarsitzung zu dem Thema ist zumindest mit einem kleinen Fragezeichen zu versehen.
Wir BÜNDNISGRÜNEN können der Bitte der Steuerkommission der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Verbandes der Diözesen nachkommen und stimmen der Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes selbstverständlich zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD ist prinzipiell unschädlich, und das Thema ist wichtig.
Zur Haushaltsdebatte hat sich die bündnisgrüne Fraktion sehr deutlich geäußert, und zwar nicht nur zu dieser, sondern auch zur vorletzten. Wir haben uns immer sehr stark hinter die entwicklungspolitische Zusammenarbeit des Freistaates gestellt, insbesondere dann, als die Fraktion der AfD sehr großzügige Kürzungen in dem Bereich vornehmen wollte.
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit bedeutet, Flucht- und Armutsursachen zu bekämpfen. Perspektiven und Entwicklung vor Ort zu ermöglichen ist die Idee dahinter. Es geht um die Stärkung der eigenen Kraft vor Ort.
Uns Bündnisgrünen ist es wichtig, dass bei der Auswertung der laufenden Projekte und bei der weiteren Entwicklung der Förderprogramme, wie das im Antrag angesprochen wird, zentrale Aspekte beachtet werden. Zu denen möchte ich gern etwas sagen.
Wir wissen, dass der Klimawandel einer der Haupttreiber in der internationalen Fluchtmigration ist. Deshalb ist der Fokus auf den Bereich Klimaschutz ein extrem wichtiger. Alle Maßnahmen, ob bei Energiegewinnung, industrieller Produktion, Landwirtschaft, Mobilität, Heiz- und Kühlanlagen, müssen perspektivisch am Ziel der Klimaneutralität orientiert werden.
Hier können wir sächsische Innovationskraft sehr stark einbringen. Ich denke dabei zum Beispiel an ein Unternehmen aus Zwickau, das Vertikalrotoren herstellt und ausdrückliches Interesse an einer Zusammenarbeit mit Uganda hat. Da können wir sächsische Innovationskraft und sächsisches Know-how sehr gut transferieren und daraus beiderseits einen Gewinn ziehen.
Ein Punkt, der mir ebenfalls wichtig ist – das möchte ich Ihnen, lieber Herr Schenk, ausdrücklich mitgeben –, ist der Fokus auf Frauen. Wer Frauen von Bildung, aber gerade von Entscheidungsstrukturen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft fernhält, wird langfristig scheitern. Deshalb braucht es Strukturen, die vor allem Frauen unterstützen. Das ist eine Erfahrung, die die Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren gelehrt und gelernt hat.
Ein weiterer wichtiger Maßstab ist das Thema Menschenrechte. Im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, also der UN-Menschenrechtscharta, heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Unterdrückte, unfreie Gesellschaften werden um dauerhafte Entwicklungsperspektiven betrogen und beraubt – auch das müssen wir in den Fokus nehmen, wenn wir über die Entwicklung der Förderprogramme im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sprechen.
Auch bei der Stärkung und Einhaltung sozialer Mindeststandards – wir sprechen hierbei vor allem von Arbeitsbedingungen und Gesundheitsversorgung – müssen die Entwicklungen nachhaltig sein. Im Antrag der Koalition, zu dem wir heute sprechen, wird gefordert – ich zitiere –, dass „... die Staatsregierung berichtet, ob und inwieweit entwicklungspolitische Leitlinien als Programmsätze für einen Orientierungs- und Werterahmen, an dem sich die sächsische Entwicklungszusammenarbeit orientieren
kann, entwickelt werden sollen.“ Das ist ein – wenn auch nur kleiner – Schritt in die richtige Richtung, gerade auch, wenn wir berücksichtigen, dass der Herr Ministerpräsident medial – das hat er vor Kurzem gesagt – ein „starkes Engagement Deutschlands in der Entwicklungspolitik für unverzichtbar“ hält.
Der uns vorliegende Antrag macht dieses starke Bedürfnis nach Verantwortung nicht vollumfänglich deutlich, um es einmal diplomatisch zu formulieren. Wir werden ihm aber trotzdem zustimmen. Wir tun dies allerdings mit einer Erwartungshaltung, nämlich, dass die eingeleiteten Programme und die bewilligten Projekte klar an den eben genannten Maßstäben orientiert werden und die Überprüfung von Programmen daran ausgerichtet wird.
Die Bekämpfung von Flucht- und Armutsursachen ist die zentrale Motivation für die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Sachsen; darin sind wir uns einig. Gleichzeitig – das darf in einer Debatte um entwicklungspolitische Zusammenarbeit in keinem Fall fehlen – werden aber auch mit deutschen Waffen in Kriegen wie in Syrien oder im Jemen Menschen getötet, verstümmelt, verletzt und Lebensperspektiven vernichtet. Demnächst, so das
Ziel der Regierungsspitze in Berlin, sollen die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, das an beiden Kriegen beteiligt ist, wieder aufgenommen werden. Wenn wir also Flucht- und Armutsursachen wirksam bekämpfen wollen, dann stoppen Sie – leider ist der Ministerpräsident nicht hier – die Waffenexporte nach Saudi-Arabien dauerhaft,
und, Herr Ministerpräsident – er ist nicht da, aber es steht zumindest im Protokoll –, nutzen Sie Ihren Einfluss im Bundesrat, wo Sie dem Auswärtigen Ausschuss vorsitzen.
Der vorgelegte Antrag ist, wie ich sagte, unschädlich. Mehr ist es aber auch nicht. Das Thema ist wichtig. Wir werden dem Antrag zustimmen und sicher miteinander in der Debatte bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Befassen wir uns also hier im Landtag mit europäischer Verteidigungspolitik, und tun wir mal so, lieber Herr Kollege Stange, als ob die LINKE mit dem Zitat aus der Präambel unserer Sächsischen Verfassung den landespolitischen Bezug hergestellt hat.
Mit dem Maastrichter Vertrag ist bereits die Frage einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zwangsläufig wieder auf die Agenda gekommen, denn sobald der gemeinsame Wille gegeben war, eine Europäische Union als politische Einheit zu bilden, also nicht nur als Wirtschaftsgemeinschaft, war es logisch, dass diese Einheit auch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik benötigt.
Aktuelle Befürchtungen, es könne gleich eine Militärunion geben, machen sich unter anderem an der Möglichkeit der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ – auch bekannt unter der englischsprachigen Abkürzung PESCO – fest. Kollege Meyer ist darauf kurz eingegangen.
Diese Ständige Strukturierte Zusammenarbeit sieht aber bereits der Vertrag von Lissabon vor. Sie kommt jetzt nur zeitverzögert. Sie wurde durch den Europäischen Rat im November 2017 in Gang gesetzt, also acht Jahre nach dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages. An PESCO nehmen 25 der 28 Mitgliedsstaaten teil. Dafür sprechen besonders die Einsparpotenziale, die sich zum Beispiel in der Technologieentwicklung und Beschaffung zeigen,
wenn nicht jeder Staat seine eigenen Waffensysteme betreibt. Das wurde schon angesprochen.
Allerdings sind wir noch sehr weit von der Bildung einer europäischen Armee entfernt. Unabhängig davon, wie man zu dieser Frage steht, sollte man aber nicht so tun, als ob sie kurz vor der Verwirklichung stünde. Es bleibt aus deutscher Perspektive dabei, dass im Verteidigungsfall die NATO aktiv werden würde. Wenn auch die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit grundsätzlich befürwortet werden kann, sind es die konkreten Projekte, die PESCO zusammenfasst, welche kritisch gewürdigt werden müssen. Auch wenn eine Aktuelle Debatte im Sächsischen Landtag vielleicht nicht der geeignetste Rahmen ist, darüber im Einzelnen zu sprechen, ist es trotzdem sinnvoll, darüber nachzudenken: beispielsweise über das Thema gemeinsame Europäische Sanitätskommandos.
Ziel muss es sein, die Einsparpotenziale zu nutzen, um die Rüstungsausgaben in Europa insgesamt zu senken. Deshalb sehen wir GRÜNE den Europäischen Verteidigungsfonds, den die EU plant, kritisch. Ein solcher Fonds sollte aus Mitteln gespeist werden, die durch die Zusammenarbeit zwischen den Staaten eingespart werden können, anstatt zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommission in den Jahren von 2021 bis 2027 über 13 Milliarden Euro in diesen Fonds einstellen und darüber verfügen will, ohne dass dies einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen würde; wobei ich mit „parlamentarischer Kontrolle“ natürlich nicht den Sächsischen Landtag, sondern das Europäische Parlament meine.
Wir GRÜNEN befürworten ausdrücklich die Stärkung des Europäischen Parlaments, so auch in Fragen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Hier erweist sich wieder einmal, dass eine Vertiefung der Europäischen Union insbesondere ihre Demokratisierung bedeuten muss. So setzt eine verbesserte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik voraus, dass es eine bessere demokratische Legitimation gibt.
Deshalb ist auch eine Parallelstruktur, wie die jüngst ins Leben gerufene Europäische Interventionsinitiative mit aktuell zehn Mitgliedsstaaten, abzulehnen. Auch diese Initiative, der bemerkenswerterweise auch Großbritannien angehört, wird von vielen als Schritt in Richtung europäische Armee angesehen. Mir scheint sie aber vielmehr ein weiterer Beweis dafür zu sein, dass eine echte gemeinsame europäische Strategie noch fehlt.
Für das, was man „europäische Armee“ nennt, fehlen immer noch die praktischen, genauso wie die normativen Voraussetzungen. Die Staaten werden sich nicht in absehbarer Zeit von ihrer Souveränität in militärischen Fragen verabschieden. Es fehlt aber auch die Voraussetzung dafür, dass eine europäische Armee eine Parlamentsarmee, wie heute die Bundeswehr, wäre. Zusammen mit der Stärkung der zivilen Krisenprävention wäre dies aber eine entscheidende Voraussetzung für eine echte gemeinsame europäische Sicherheitspolitik.
In diesen vorweihnachtlichen Tagen tritt das Ziel, was das Eigentliche ist, vor unser aller Augen, nämlich Frieden in der Welt zu schaffen.
Hier haben wir als Deutsche und als Europäerinnen und Europäer eine besondere Verantwortung, an die ich abschließend erinnern möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der hier vorgelegt wurde, ist im Grunde in Ordnung. Aber es fehlen viele konkrete Themen, die der Staatsregierung für die Verhandlungen mitgegeben werden. Deshalb sehe ich das als Chance – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das genutzt –, dass wir über diese Themen sprechen, um die es bei den Verhandlungen gehen muss.
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse an die Stiftung für das sorbische Volk liegt heute trotz leichter Steigerungen in den letzten Jahren nur 11 % über dem Niveau des Jahres 2000. Allein die Inflationsrate betrug jedoch innerhalb dieser letzten 18 Jahre knapp 30 %. Reell wurde ungeachtet aller politischen Bekenntnisse zum Stellenwert sorbischer Sprache und Kultur in Sachsen an den Grundlagen für Erhalt und Weiterentwicklung derselben kräftig gespart. Das zeigt sich an den Zahlen der Mitarbeitenden in den sorbischen Institutionen recht eindrucksvoll. Diese ist in den letzten fünf Jahren um ein Viertel zurückgegangen. In einigen Fällen handelt es sich dabei um Reaktionen auf einen damals tatsächlich akuten Sparzwang. Aber so manche Institutionen wurden im Zuge dieser Sparmaßnahmen an die Grenze ihrer Arbeitsfähigkeit gebracht und stehen dort im Wesentlichen bis heute.
Öffentlich sichtbar ist das vor allem im Sorbischen National-Ensemble, das viele Programme aus Personalmangel nur noch reduziert oder überhaupt nicht mehr zeigen kann. Jedoch reicht es in den restlichen Einrichtungen nur für den Erhalt des Status quo, nicht jedoch für die nötige Weiterentwicklung und die Übernahme neu entstandener Aufgaben. Die moderaten Aufwüchse der letzten zehn Jahre wurden durch Inflation und Tarifsteigerungen überwiegend nivelliert.
Einige zentrale Einrichtungen wie die obersorbische Sprachschule in Milkel mussten in den 1990-er Jahren sogar ganz geschlossen werden, weil die nötigen Mittel nicht mehr zur Verfügung standen. In diesem konkreten Fall wurde damit eine Bresche in den Bereich der sorbischen Erwachsenenbildung geschlagen, die heute noch schmerzlich spürbar ist. Es mangelt nicht etwa an Interessenten, die zumindest Grundlagen des Sorbischen erlernen wollen. Es steht schlicht seit 25 Jahren keine leistungsfähige Struktur mehr zur Verfügung, die sie dabei unterstützen könnte.
Die nunmehr angedachte Schaffung einer Schule für obersorbische Sprache und Kultur wäre daher weder eine neue Aufgabe noch eine zusätzliche Leistung, sondern es ist schlicht die Korrektur einer Sparentscheidung aus den Neunzigerjahren. Zugleich stellt die Digitalisierung des Alltags und der Arbeitswelt uns alle vor neue Herausforderungen. Während digitale Angebote in deutscher Sprache selbstverständlich sind und sowohl von Großkonzernen als auch von der öffentlichen Hand und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorangetrieben und
ausgebaut werden, gilt das für dieselben Angebote in sorbischer Sprache nur sehr eingeschränkt. Es konnten in den letzten fünf Jahren dank zusätzlich zur Verfügung gestellter Bundes- und Landesmittel einige wegweisende Modellprojekte umgesetzt werden, zum Beispiel die sorbische Rechtschreibprüfung, ein Online-Sprachkurs oder das erste elektronische Lehrbuch in sorbischer Sprache. Andere Angebote wurden von sorbischen Enthusiasten in freiwilliger Arbeit auf den Weg gebracht.
Dennoch ist das Sorbische ziemlich weit davon entfernt, einen festen Platz in der digitalen Welt zu besetzen. Noch immer haben Sorben keine andere Wahl, als ihre Smartphones und Computer auf Deutsch zu bedienen und Deutsch mit ihnen zu kommunizieren, da es nach wie vor keine sorbische Spracherkennung gibt. Damit steht einer der wesentlichen alltäglichen Sprachräume in einer der beiden Landesprachen Sachsens de facto nicht zur Verfügung. Eine Sprache muss jedoch in allen Lebensbereichen einsetzbar sein, um zukunftsfähig zu sein. Der Grund für diesen Rückstand liegt allerdings weder in der sorbischen Sprache selbst noch an einem etwaigen Mangel entsprechender Fachleute, sondern schlicht und ergreifend an den nötigen finanziellen Mitteln. An dieser Stelle ist der Staat gefragt, das entstandene Ungleichgewicht wenigstens an einigen Stellen auszugleichen.
Es ist das erklärte Ziel des Freistaates, die Anwendung der sorbischen Sprache in Wort und Schrift im öffentlichen
Leben zu fördern. Der Anspruch muss sein, solche Bedingungen zu schaffen, unter denen das Sorbische gleichberechtigt oder zumindest etwas weniger benachteiligt existieren kann. Das ist im digitalen Bereich, für den bisher keine ständige Förderung vorgesehen war, nur durch verstärktes finanzielles Engagement machbar. Gleiches gilt für das weite Feld sorbischsprachiger Medien, insbesondere audiovisueller Produktionen. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk einerseits offenbar nicht willens ist, sein Angebot in sorbischer Sprache auf ein vernünftiges Maß auszuweiten, und sich andererseits der Medienkonsum vor allem der der jüngeren Generation ohnehin von linearen Fernsehen und Radio wegentwickelt, werden auch hier in den nächsten Jahren größere Anstrengungen seitens sorbischer Institutionen und Dritter nötig sein. Auch dies wird sich nicht zum Nulltarif verwirklichen lassen.
Neben dem Schwerpunkt Digitalisierung sowie der zuvor angesprochenen Erwachsenenbildung in sorbischer
Sprache wird zukünftig auch die gezielte Nachwuchsförderung von sorbischsprachigen Fachkräften eine größere Rolle spielen müssen, um die Arbeitsfähigkeit sorbischer Institutionen und Organisationen zu erhalten. Auch hierfür müssen Strukturen aufgebaut werden. Sachsen als Heimatland des größten Teils der Sorben ist in den vergangenen Jahren mehrfach unter anderem bei der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für die Präsenz der sorbischen Sprache in elektronischen Medien mit gutem Beispiel vorangegangen und hat den Bund und Brandenburg motiviert, ihr Engagement ebenfalls zu verstärken.
Die Staatsregierung möge diese positive und unterstützende Grundhaltung bei den Verhandlungen zum neuen, mittlerweile vierten Finanzierungsabkommen beibehalten. Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Antrag zu, auch wenn er für die Verhandlungen der Staatsregierung, die hier gefordert werden, wenig qualitative Vorgaben macht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sächsische Rechnungshof hat mit seinem Bericht die Unterbringung und Organisation der Erstaufnahme der Flüchtlinge im Freistaat Sachsen in den Jahren 2014 bis 2017 auf Wirtschaftlichkeit untersucht und Handlungsempfehlungen für die Zukunft formuliert.
Die Situation im Jahr 2015 – wir können uns alle noch erinnern – und auch im Jahr 2016 war eine besondere. Der Freistaat Sachsen und auch die Kommunen standen vor der Herausforderung, eine große Anzahl Geflüchteter binnen kurzer Zeit unterzubringen. So wurden die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von circa 2 000 Unterkunftsplätzen im Januar 2015 auf circa 25 500 Plätze im Dezember 2015, also das Zehnfache, innerhalb kürzester Zeit erhöht.
Rückblickend kann gesagt werden, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsbereiche gut funktioniert hat. Besonderer Dank gebührt aber auch den vielen Ehrenamtlichen, die von Beginn an die Strukturen unterstützt haben und ohne die es nicht möglich gewesen wäre und bis heute nicht möglich gewesen ist.
Rückblickend waren die Zahlen aber auch geringer als behauptet. Statt der vom Sächsischen Ministerium des Innern ursprünglich behaupteten 69 000 Geflüchteten
kamen im Jahr 2015 lediglich rund 40 000 Geflüchtete, danach gingen die Zahlen deutlich zurück. So kamen im Jahr 2016 noch 8 645 und im Jahr 2017 noch 5 894 Geflüchtete.
Ich mag es grundsätzlich nicht, wenn mit Zahlen und Bildern Ängste geschürt werden. Ich mag es aber sehr wohl, sich Zahlen anzuschauen und darauf sachliche Argumentationen aufzubauen. Das hat der Rechnungshof mit seinem Sonderbericht getan und versucht. Ich möchte drei Punkte aus diesem Bericht gesondert herausgreifen.
Aus dem Bericht geht zum einen hervor, dass im Juli 2017 nur noch rund 7,4 % der Unterbringungsplätze ausgelastet waren. 8 590 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen wurden in den Jahren 2016 und 2017 nur auf dem Papier abgebaut. Dadurch entstand eine Kostenbindung in Höhe von 25 Millionen Euro für die Miete und die Restlaufzeit sowie zusätzlich 1,5 Millionen Euro für den Objektschutz.
Sieben Einrichtungen wurden nie in Betrieb genommen, wofür Kosten in Höhe von 62 Millionen Euro entstanden sind. Zusammengerechnet wurden 90 Millionen Euro für den Leerstand ausgegeben. Niemand konnte in die Zukunft sehen. Aber ich möchte anhand der Stadt Dresden aufzeigen, wie verantwortungsvolle Lösungen aussehen können.
Die Mehrheit aus GRÜNEN, SPD und der LINKEN hatte damals im Stadtrat erkannt, dass die vorübergehende Nutzung von Hotels oder der Kauf von Wohncontainern, die nicht länger als fünf Jahre nutzbar sind, sehr teure Lösungen und daher zu vermeiden sind. Gleichzeitig stand man aber vor dem Problem, in kurzer Zeit Menschen menschenwürdig unterzubringen und Notquartiere oder Zelte zu vermeiden. Trotz heftiger Debatte setzte sich die Mehrheit durch, und es wurden keine Wohncontainer angeschafft, sondern bestehender und neuer Wohnraum genutzt. Es wurden Anmietungsfristen für Hostels vereinbart, die nicht länger binden sollten als zwei Jahre.
Auch der Rechnungshof betont in seinem Bericht, dass die Unterbringung in Containern am unwirtschaftlichsten ist, und der Freistaat hat hier – auch das bescheinigt der Rechnungshof – nicht die wirtschaftlichste Variante gewählt.
Als zweiten Punkt möchte ich auf die Empfehlung des Rechnungshofs eingehen – genau wie meine Vorrednerin und Vorredner –, unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit weniger und dafür größere Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen zu schaffen, und das lehnen wir GRÜNE ab. Durch noch größere Einrichtungen werden die Probleme vor Ort verschlimmert. Immer wieder wird von Gewalt in Unterkünften berichtet. Hinzu kommen weitere Problematiken, zum Beispiel verdeckte Prostitution.
Die Ursachen liegen auf der Hand: Menschen verschiedenster kultureller Herkunft leben dort auf engstem Raum, einige sind traumatisiert von den Erfahrungen der
Flucht. Sie befinden sich zudem in einer unsicheren Lage, was ihren Aufenthalt betrifft. Das führt zu Konflikten.
Mit dem neuen Gesetzentwurf zum Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz wird die Lage verschärft, sodass Menschen mit einer vermeintlich schlechten Bleibeperspektive bis zu 24 Monate in einer solchen Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden können.
In großen Unterkünften am Rande der Stadt und am Rande der Gesellschaft kann Integration weder starten noch gelingen. Das Geld, das hier vermeintlich eingespart würde, würde an anderer Stelle mehrfach wieder ausgegeben werden müssen. Letztendlich dürfen wir nicht vergessen, dass es um die Unterbringung von Menschen geht – Wirtschaftlichkeit hin oder her.
Ich glaube nicht – auch das hat meine Kollegin Nagel schon gesagt –, dass wir in Zukunft noch flächendeckend große Erstaufnahmeeinrichtungen brauchen werden. Im Zweifel ist zu prüfen, ob die dezentrale Unterbringung infrage kommt.
Zuletzt möchte ich unsere Kritik an dem auch im Bericht angesprochenen Ausreise- und Abschiebegewahrsam äußern. Diese Einrichtung wurde letzte Woche in Dresden in der Hamburger Straße in Betrieb genommen. Wir GRÜNE kritisieren, dass die Zustände in der Abschiebehaft an den Strafvollzug erinnern. Es sind aber keine Straftäter, die dort untergebracht werden.
In seinem Bericht konnte der Sächsische Rechnungshof noch keine Aussage zur Wirtschaftlichkeit treffen, aber wir wissen bereits, die Kosten sind hoch. Der Personalbedarf ist im Vergleich zur Justizvollzugsanstalt etwa zwei- bis dreimal so hoch. Aber hier scheut das Sächsische Staatsministerium keine Kosten, wenn es darum geht, Menschen zu kriminalisieren und abzuschrecken, und dabei spielt das Wahljahr 2019 natürlich auch eine Rolle.
Es gilt immer abzuwägen zwischen Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Für beides ist Sachsen im Bereich staatliches Handels im Moment nicht besonders bekannt.
Die Umsetzung geltenden Rechts, zum Beispiel bei der Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf ausländische Schutzsuchende, ist ein weiterer Punkt, der in die Thematik hineinspielt. Er war nicht Gegenstand der Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes. Hier sind sicher auch andere Instanzen gefragt, aber de facto fallen diese Personen – also behinderte Menschen, ausländische Schutzsuchende – von den Kosten her gar nicht in diesen Bereich hinein. Sie fallen unter das Teilhabegesetz und damit in den SGB-IX-Bereich. Vor diesem Hintergrund wäre zu prüfen, ob in den Berechnungen, die auch im Sonderbericht zu finden sind, mögliche Verzerrungen in den Kosten aufgetreten sind.
Abschließend dankt meine Fraktion dem Rechnungshof für die Dienstleistungen der Sonderberichte. Sie basieren auf Zahlen und helfen dem Parlament bei einer sachlichen Meinungsbildung.
An dieser Stelle herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nicht so richtig verstanden, warum die AfD-Fraktion dieses Thema zur Aktuellen Debatte benannt hat; denn der Titel ist genauso kryptisch wie bürgerfern.
Wenn Sie, Herr Barth, eine breite Diskussion zu europäischen Finanzinstrumenten hätten anstoßen wollen, hätte es zum einen vielleicht erstmals einen Titel gebraucht, den die Menschen verstehen können, und zum anderen wäre ein konkreter Vorschlag, zum Beispiel in Form eines Antrags, hilfreich gewesen, worauf Sachsen denn nun genau achten soll und was Sachsen tatsächlich machen soll.
Mit Ihrer nahezu militärischen Ansage wie „Brüssel bläst zum Sturm“ kann man vermuten, dass der Fokus vielleicht auf einer anderen Zielgruppe liegt. Dazu können wir nur sagen: Sachsen, sei in der Tat wachsam, und zwar vor dem finanzpolitischen Geschwurbel der Sachsen-AfD.
Wir bewegen uns mit diesem Thema in der Zuständigkeit der Bundesebene und das, obwohl sich aktuelle Landesthemen, die in einer solchen Aktuellen Debatte angebracht wären, geradezu aufdrängen. Wir haben jetzt schon mehrfach gehört, wofür „SBBS“ steht: Sovereign Bond Backed Securities. Auf Deutsch sind das Wertpapiere, die durch Staatsanleihen besichert sind.
Die Finanzkrise von 2009 hat deutlich gezeigt, welche Folgen und Konsequenzen die Abhängigkeit von Banken und Staaten hat. Die Europäische Kommission hat nun mit diesen SBBS eine pragmatische Alternative zu den doch sehr umstrittenen Eurobonds vorgelegt. Sie hat einen Gesetzesrahmen dafür ausgearbeitet – er ist Ende Mai
dieses Jahres vorgestellt worden –, und der Vorschlag der EU-Kommission ist zumindest überdenkenswert.
Ziel ist es – das ist auch das, was die Europäische Kommission dazu bewegt hat –, Europa besser vor der nächsten Krise zu schützen. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Vorschlag ist unbedingt notwendig.
Ich möchte aber wiederholen: Vielleicht wäre ein Antrag im Fachausschuss mit konkreten Ansätzen, was die AfDFraktion mit diesem Thema in Sachsen erreichen will, angemessener als die Aktuelle Debatte. Ich frage mich: Wo ist denn das Konzept? Hätten Sie, Herr Barth, ernsthaft über finanzpolitische Instrumente diskutieren wollen, dann hätten Sie in die Materie des Financial Engineerings wenigstens ansatzweise einsteigen sollen. Dann könnten wir – wie das Kollege Panter ausgeführt hat – über Junior- und Senior-Tranchen sprechen oder – wie das der Kollege Patt ausgesprochen hat – über synthetische Wertpapiere.
Brunnermeier, ein deutscher Volkswirt, hat auf dem Höhepunkt der Eurokrise 2011 die Idee der sogenannten ESBies – die EU nennt sie jetzt SBBS – entwickelt. Dort wird die Auffassung vertreten, dass die Eurokrise hauptsächlich durch das Fehlen eines europäischen Safe Assets ausgelöst wurde. Es geht dabei nicht um einen allgemeinen Mangel an Safe Assets, sondern um das Fehlen eines einheitlich europäischen sicheren Wertpapiers. Solange es nämlich die jeweiligen Staatsanleihen der Mitgliedsstaaten als sichere Anlagen gibt, haben wir tatsächlich zwei Probleme: Das sind zum einen die Banken – ganz kurz –, die aufgrund der derzeitigen Bankenregulierung in erheblichem Umfang sichere Anlagen halten müssen und, wenn die Staatsanleihen an sich an Wert verlieren, sich Staaten und Banken gegenseitig in den Abgrund ziehen, wie wir das zur Eurokrise erlebt haben.
Zum anderen ist es der Herdentrieb, den wir immer wieder auf den Finanzmärkten erleben, im Zuge dessen zum Beispiel auch die Immobilienblase entstanden ist. Diese ist geplatzt durch nervöse Investoren und alles, was mit Wirtschaftseinbruch und Begleiterscheinungen, wie panikartiger Kapitalflucht oder Staatspleiten zu tun hat. All das, was wir da erlebt haben, kann man wirklich sagen, ist der Worst Case.
Die ESBies oder SBBS können diese Probleme in der Tat lösen. Ein ganz wichtiger Mechanismus – darüber haben wir heute noch gar nicht gesprochen – wäre das Großkreditlimit für jede Anlage von Banken. Sie dürfen nicht mehr als 25 % ihres Eigenkapitals in einen einzigen Schuldner investieren. Das wäre wirksam, ist aber zweifelsohne unpopulär. Da darf man skeptisch bleiben, das ist völlig legitim. Ob es das geeignete Instrument ist, dazu müsste man fachlich in die Tiefe steigen.
Es ist zum Beispiel auch bei den ESBies keineswegs gesichert, dass es für die neuen Verbriefungen überhaupt einen Markt gibt. Fragwürdig ist zudem, dass mit den SBBS weitere Finanzinstrumente in den Bankbilanzen nicht mit Eigenkapital unterlegt werden sollen. Die unberechtigte Privilegierung von Staatsanleihen ohne jede Obergrenze bei der Eigenkapitalunterlegung braucht also
noch einen Lösungsvorschlag seitens der EU
Kommission. Erst dann können wir Banken und Staatsrisiken letztendlich glaubwürdig trennen.
Das ganze Verfahren ist ein Vorschlag. Das wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten, indem das Europäische Parlament und der Rat das Gesetz dann gemeinsam erlassen würden. Unsere Bundesebene ist hier sehr klar aufgestellt. Sie bringt deutsche Interessen in das Verfahren ein. Ich sehe noch nicht, welche übergeordnete Rolle Sachsen hierbei übernehmen könnte.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig und notwendig, dass wir den Teufelskreis durchbrechen, den wir im Staaten-Banken-Nexus haben. Das ist unbenommen.
Dazu ist es wichtig – das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen –, dass wir die Staatsanleihen aus den Büchern der Banken herausbekommen. Wichtig ist es mir auch, abschließend in dieser Debatte zu sagen, dass die SBBS wirklich nichts mit den Eurobonds, die zu Recht umstritten sind, zu tun haben.
Die EU-Kommission schließt auch in ihrem Vorschlag zu den SBBS Schuldenvergemeinschaftungen explizit aus; das steht dort drin. Dieser Hinweis ist mir deswegen so wichtig, damit die Panikmache hier nicht so durchgetragen wird.
Wir befinden uns noch in einem sehr frühen Verfahrensstadium. Deutschland begleitet das Verfahren kritisch. Auch wir haben es schon kritisch begleitet. Herr Barth, wenn Sie konkrete Vorschläge haben, was Sachsen dort machen kann, dann legen Sie einen Antrag vor. Wir
werden mit Ihnen im Ausschuss sicherlich kritisch darüber diskutieren.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Weltfriedenstag ist ein Gedenktag. Er erinnert an den Überfall des Deutschen Reiches auf Polen am 1. September 1939. Das ist ein Ereignis, das mittlerweile 79 Jahre zurückliegt, aber nach wie vor des Erinnerns würdig ist. Die Aktualität dieses Themas wird neu hergestellt durch die Ereignisse, die heute Morgen schon debattiert worden sind.
Der Weltfriedenstag steht für den Ausbruch eines Krieges, der von Hass, Zügellosigkeit und Grausamkeit geprägt war. Jeder Krieg ist schrecklich, und jeder sollte verhindert werden. Jedes Parlament sollte den Anspruch haben, Kriege zu verhindern.
Dieser Weltfriedenstag steht insbesondere für den Angriff des nationalsozialistischen Deutschlands auf unser Nachbarland. Damit besteht angesichts der jüngsten Ereignisse auch ein Bezug zum Hier, dem Freistaat Sachsen, und zum Heute, dem Jahr 2018.
Der Weltfriedenstag steht für die Katastrophe, die aus einer Ideologie erwachsen kann, die Menschen abwertet: aufgrund von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, vermeintlicher Rasse oder Weltanschauung. Der Weltfriedenstag steht für das, was passiert, wenn man die Anhänger einer solchen Ideologie an die Macht kommen lässt, die nach Macht gieren, um zu vernichten, was nicht in das eigene Weltbild passt.
Der Weltfriedenstag am 1. September steht für die Ereignisse, die 1939 folgen sollten. Aber er steht auch mahnend
für deren Vorgeschichte. Er steht für das Versagen demokratischer Parteien, der Bürgergesellschaft und, ja, auch der Kirchen, im Kampf gegen den gemeinsamen Feind nicht zusammengehalten zu haben. Er steht für den fatalen Irrglauben bürgerlicher Politiker, die Nazis einbinden zu können, und für die Kumpanei rechtskonservativer Kreise mit Nationalsozialisten. Und er steht für eine Justiz, die auf dem rechten Auge blind war.
Diese Aktuelle Debatte bekräftigt die Notwendigkeit zu lernen, wie es zu diesem Anlass für den Weltfriedenstag überhaupt kommen konnte, wie schon einmal Wegsehen, Verharmlosen, Kumpanei und Feigheit es den Feinden unserer Werteordnung ermöglicht haben, diese zu beseitigen, und schließlich Krieg und Vernichtung den Weg zu ebnen.
Wenn also heute die Tatsache einer rassistischen, antidemokratischen Bedrohung unserer Gesellschaft kleingeredet wird; wenn das Engagement für Menschlichkeit und Demokratie diskriminiert wird; wenn Mitglieder dieses Hauses zusammen mit einem Björn Höcke demonstrieren, der in seiner Dresdner Rede im vergangenen Jahr nicht nur eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert hat, und mit einem Herrn Bachmann, auf dessen Demonstration gefordert wurde, Menschen – Zitat – „absaufen“ zu lassen; wenn diese Kräfte zudem den Schulterschluss mit Leuten suchen, die offen dem Nationalsozialismus anhängen und die in Chemnitz Adolf Hitler huldigen, dann ist der aktuelle Bezug zu Sachsen gegeben.
Ich bin in meinem Herzen zutiefst erschüttert, wie das Gedenken an die „Weiße Rose“, die Widerstand gegen das Naziregime organisierte und deren junge Menschen grausam ermordet wurden, von offenkundigen Rassisten, Antisemiten, Neonazis in Chemnitz missbraucht wurde. Das ist zutiefst unanständig und beschämend.
Ich empfehle einen Besuch des Geschwister-SchollGymnasiums in Löbau, wo das Gedenken an die „Weiße Rose“ in dem Licht erfolgt, wie es sich gehört.
Hier und heute sollte der 1. September uns aber daran erinnern, dass die Bedrohung von rechtsaußen über uns hinausgeht, dass auf die Zerstörung des inneren Friedens auch das Ende des äußeren Friedens folgt. Frieden, sozialer Frieden in sozialen Gemeinschaften, wird über Anstand, Mitmenschlichkeit, Sachlichkeit und Vernunft erhalten, in der Begegnung und im Gespräch. Es ist fahrlässig zu hoffen, dass dieser Hass einmal von selbst haltmachen werde. Man muss ihm entgegentreten – so wie es beispielsweise in Ostritz im April geschehen ist und wie es im November erneut erfolgen wird.
Die Frage für uns alle muss doch lauten: Was trage ich jeden Tag zum Frieden und auch zum Hass in dieser Welt bei? Bin ich bereit zu widersprechen, wenn Judenwitze gemacht werden? Bin ich bereit, rassistischen Äußerungen entgegenzutreten, oder rechtfertige ich mein Weghören? Bin ich bereit, dem Hass in der Sprache entgegenzutreten und zu wahren, was der Anstand gebietet? Bin ich bereit, für den gemeinschaftlichen Frieden zu arbeiten, oder reicht es mir aus, in den sozialen Medien Hass mit Hass zu beantworten?
Jeder Zentimeter, den wir dem Hass überlassen, wird auf uns selbst zurückschlagen, auf uns und die kommenden Generationen.
Mehr dazu in der zweiten Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 21. September 1991 schlossen sich Teile des Neuen
Forums, der Initiative Frieden und Menschenrechte sowie Demokratie Jetzt zusammen zur Partei Bündnis 90.
Nicht nur diese Wurzeln mahnen uns und erinnern uns an unsere Verantwortung für den Frieden in der Welt. Wir wissen genau, wie es viele heute auch schon ausgesprochen haben, dass Frieden harte Arbeit ist. Das Erinnern am Weltfriedenstag ist wichtig. Es mahnt uns, Haltung zu zeigen gegenüber den Feinden von Menschlichkeit, Gleichheit und Demokratie. Es mahnt uns, Haltung zu zeigen für einen Frieden, auf dessen Boden erst Allgemeinwohl gedeihen kann. Es mahnt uns, Haltung zu zeigen für Einigkeit, für Recht und für Freiheit. Denn erst dann können wir eines Glückes Unterpfand tatsächlich auch wieder in der Mitte unserer Gesellschaft spüren.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat ja schon vor dem Sommer die Eckpunkte des Regierungsentwurfs vorgestellt. Der Ministerpräsident, der stellvertretende Ministerpräsident und auch Finanzminister Dr. Haß haben da von „Rekordhaushalt“, von „Trendwende“ und „vom Gestalten wollen“ gesprochen, und natürlich wolle man auch „für mehr Transparenz“ sorgen. Da habe ich mich gefreut.
Ich möchte an dieser Stelle die Ausführungen des Finanzministers aufgreifen, die er vor der Sommerpause getätigt hat; denn an diesen Aussagen habe ich mich orientiert und war in der Erwartungshaltung, dass ich als Finanzpolitikerin in der Opposition nach diesen Ankündigungen zukünftig wenig zu kritisieren haben würde.
Aber ich will auch Kollegen Michel nicht enttäuschen. Deswegen gestatten Sie mir, doch einige Dinge zu erwähnen, die mir aufgefallen sind, als ich mich mit den Untiefen des Vorschlags der Staatsregierung beschäftigt habe.
So sagte Herr Dr. Haß erstens, es gebe zu viele Sondervermögen und es müsse eine Reduzierung angestrebt werden. Es ging sogar noch weiter. Idealerweise gebe es nur noch die Haushaltsverstärkungsrücklage und einige wichtige Fonds.
Aha, dachte ich: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Es ist in der Tat so, dass es seit Jahren im sächsischen Haushalt so viele Sondervermögen wie die Fonds gibt. Ich habe das wieder und wieder gesagt. Kollege Michel sagte es bereits: „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ Die Anzahl der Fonds und die darin geparkten Unsummen an Geld müssen reduziert werden, nach Bundeshaushaltsrecht, was die Zwecke angeht, und nach dem Prinzip der Transparenz natürlich auch.
Ein Blick in den aktuellen Haushaltsentwurf hat allerdings gezeigt, dass diese Äußerung von Herrn Dr. Haß reine Ankündigung war, denn sie ist im Entwurf der Staatsregierung keineswegs untersetzt. Im Gegenteil. In diesem Haushalt kommen, soweit ich gesehen habe, mindestens zwei neue Fonds hinzu, und es gibt noch immer über 20 Sondervermögen. Es ist also nichts mit der Reduzierung. Darin liegen immer noch Milliarden Euro.
Zweitens hat Herr Dr. Haß seinen Plan zur Haushaltsausgleichsrücklage vorgestellt. Zu diesem Plan gehörte die Aufstockung der Haushaltsausgleichsrücklage, weil die bisher darin enthaltene fast 1 Milliarde Euro für den Fall eines Konjunktureinbruchs zu knapp bemessen sei. Dr. Haß nannte vor dem Sommer eine Summe von 1,4 Milliarden Euro – heute waren es 1,3 Milliarden Euro –, die anzustreben wären. Das ist kein komplett unvernünftiger Vorschlag, dachte ich.
Auch hier können Sie in den Haushaltsplan schauen. Der Haushaltsausgleichsrücklage wurden laut Entwurf der
Staatsregierung über eine halbe Milliarde Euro entnommen. Wie passt denn das zusammen?
Die tatsächliche Höhe der Rücklage ist nicht ausgewiesen. Wir wissen laut diesem Entwurf nicht, wie hoch die Rücklage ist. Die Höhe der Rücklage wird in der Vermögensrechnung ausgewiesen. Da haben wir einen Stand von 2016.
Was heißt das nun? Wurde die Rücklage halbiert? In der Pressekonferenz vor dem Sommer wurde jedenfalls dieser Griff in die Rücklage nicht einmal erwähnt. Wann ist das passiert, nach der Pressekonferenz und nach dem Kabinettsbeschluss? Transparenz und Klarheit im Haushaltsplan sehen anderes aus. Wir werden das sehr gründlich verfolgen und hinterfragen.
Der Griff in die Rücklage ist überraschend. Denn für den Haushalt 2019/2020 sind weitere zwei gute Jahre in Deutschland prognostiziert, zumindest für die Bereiche Steuereinnahmen und wirtschaftliche Entwicklung. Der Haushaltsausgleichsrücklage in einer solchen konjunkturell guten Zeit eine halbe Milliarde Euro zu entnehmen, macht da eher den Eindruck, dass die Staatsregierung für ihren Wahlkampfhaushalt noch einmal alle Schatullen hemmungslos plündert. Das ist widersprüchlich. Zu den 300 Millionen Euro, die eigentlich hinzugefügt werden sollten, komme ich gleich noch.
Das führt mich zu drittens, dem Umgang mit dem Garantiefonds. Hier ist die Kommunikation des Finanzministers als desaströs zu bezeichnen. Es zeigt sich hier sehr deutlich, wie es um Gesprächskultur, Problemverständnis, Kommunikationsverhalten, aber auch um die Haltung der Staatsregierung gegenüber dem Landtag als Parlament in diesem Land aussieht.
Das Fiasko um die Landesbank Sachsen liegt in der Verantwortung der damaligen Staatsregierung. Aber einige von denen, die damals dabei waren, sind heute immer noch dabei und hätten dem neuen Finanzminister zumindest Hinweise auf einen sensiblen Umgang auf den Weg geben können. Die Schulden der Landesbankpleite in Milliardenhöhe haben die Menschen in Sachsen getragen. In der Folge gab es Einschnitte, wie zum Beispiel in Form der Kürzung der Jugendpauschale, die bis heute nicht wieder angehoben wurde.
Es ist schon unverschämt, den Fonds „Garantiefonds“ und die Zahlung für die Landesbankpleite „Garantieziehung“ zu nennen. Es muss doch sogar der Staatsregierung aufgegangen sein, dass, wenn Geld aus diesem Fonds übrig bleibt, dieses nicht einfach einzukassieren ist.
Die gesellschaftlichen Folgen des Landesbankdebakels erfordern geradezu eine offene Kommunikation, die auf Wiedergutmachung hätte zielen können. Zum Beispiel hätten Sie sagen können: Damals haben wir die Jugendpauschale gekürzt, das können wir jetzt wiedergutmachen. Nun ist Geld übrig, das wir dafür nutzen wollen.
Es ist ein ganz schlechter Stil, dass Sie ganz leise den Garantiefonds im Jahr 2018 praktisch leer geräumt haben. Da fehlen jetzt 800 Millionen Euro. Ich weiß, dass das
laut Fondsgesetz möglich ist. Aber nicht alles, was möglich ist, ist auch angemessen und richtig. Es zeigt einmal mehr, dass Sie das überhaupt nicht einordnen können. Sie haben null Sensibilität im Umgang mit so einem brisanten Thema und eben kein Augenmaß, das Sie so in Ihrer Einbringungsrede bemüht haben.
Jetzt gestatten Sie mir noch die Feststellung: Den Journalisten hatte Dr. Haß angekündigt, dass er für die 800 Millionen Euro aus dem Garantiefonds eigene Pläne hätte. So sollten davon 300 Millionen Euro in die Haushaltsausgleichsrücklage gehen. Da sind sie bis heute nie angekommen. Das ist im Entwurf nicht abgebildet.
Dann reden Sie heute davon, dass Sie die Einnahmensituation im Haushalt strukturell verbessern wollen. Das ist zu begrüßen. Sie könnten im Handumdrehen Millionen generieren, wenn Sie endlich Förderabgabe und Wasserentnahmeabgabe für die Bergbaubetreiber erheben würden.
Tun Sie das nicht, bleiben Sie unglaubwürdig.
Mir zeigt der Entwurf, dass ich die Aussagen des Finanzministers nicht für bare Münze nehmen kann. Nichts von den Aussagen und Ankündigungen ist im Entwurf untersetzt. Es hätte systemische Veränderungen gebraucht, um eine finanzpolitische Trendwende für Sachsen hinzubekommen. Diese Gelegenheit ergreifen Sie nicht.
Ich möchte Ihren Louis Pasteur mit einem eigenen Louis Pasteur parieren – Zitat –: „Die Gelegenheit bedarf eines bereiten Geistes.“
Wir GRÜNEN werden im Verfahren zeigen, wie Gelegenheiten bei der Aufstellung eines Haushaltes genutzt werden können. Sie dürfen also im Verfahren auf uns als kritischen und konstruktiven Gesprächspartner in gewohnter Qualität vertrauen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat letzte Woche einen Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 vorgestellt, den wir als Vorschlag hinnehmen und betrachten.
Kollege Gebhardt, ich war nicht nur von dem wilden Geschwafel zum Thema Doppik etwas überrascht, sondern ich war auch überrascht, mit welcher Inbrunst Sie hier über einen Haushaltsentwurf sprechen, den wir als Parlament gar nicht kennen. Wir kennen nur die Eckdaten aus der Presse und das, was wir gehört haben. Ich würde mich freuen, wenn Sie mit derselben Inbrunst darüber nachdenken, wie Ihre Bereitschaft aussieht, 2019 das Thema Verantwortung zu überdenken. Aber gut, das ist nicht das Thema heute.
Das ist mir klar, aber dann bringen Sie konstruktive Gegenvorschläge; okay?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Staatsregierung ihren Haushalt als Stein der Weisen verkauft. Darin sind wir uns, denke ich, einig. Aber als Opposition und wir als grüne Opposition haben durchaus das Recht, zu zweifeln und diese ganze Sache kritisch zu begleiten. Der Ministerpräsident hat ehrgeizige Ziele und die CDU will an der Macht bleiben.
Beides ist legitim, aber das kostet Geld. Aber ob Geld allein reicht, um gesellschaftlichen Frieden und Vertrauen in die Politik wieder aufzubauen, das glaube ich nicht. Auch wenn Schritte in die richtige Richtung erkennbar sind, so braucht viel Geld immer auch Konzepte und Ideen. Ankündigungen und Versprechen ein Jahr vor der Wahl sind eben noch kein Konzept.
Das Ziel muss es sein, Sachsens Weg in ein modernes Sachsen zu begleiten. Ich denke, damit ist die CDU – das ist das, was ich beobachte – als regierungstragende Fraktion einfach überfordert.
Sie ist überfordert mit den Ergebnissen ihrer eigenen Politik. Ich sage das weder schadenfroh noch bissig, sondern aus der Beobachtung heraus. Ich beobachte ein Agieren, das hilflos, widersprüchlich und aktionistisch ist.
40 Milliarden Euro sind unglaublich viel Geld. Ich und meine Fraktion haben nach den Ankündigungen das Gefühl, dass die Staatsregierung gar nicht weiß, welche Löcher sie zuerst stopfen soll. Das, was uns als Information vorliegt, ist, dass es einen ziemlich großen Wahlkampfhaushalt geben wird, und das ist doch ein eher eindimensionaler Plan, der sich auf die nächste Wahl beschränkt. Das ist keine zukunftsfähige Orientierung in Richtung modernes Sachsen.
Finanzminister Dr. Haß stellt sich, wie auch sein Vorgänger Prof. Dr. Unland, vor die Presse und verkündet etwas von „nachhaltigen Finanzen“ und „hohen Investitionsquoten“. Aber der größte Etat nutzt nichts, wenn die Staatsregierung nicht sicherstellt, dass dieses Geld auch ausgegeben werden kann.
Das ist nämlich leider die Realität in Sachsen: Durch Bürokratiemonster sorgt die Staatsregierung seit Jahren dafür, dass ein großer Teil des Geldes nie verwendet wird. Wir haben das ja durch zahlreiche Kleine Anfragen immer wieder abgefragt. Die schiere Menge in einem Haushaltsplan sagt also rein gar nichts darüber aus, ob das im Haushalt eingestellte Geld für Sachsen und seine Menschen arbeitet und Wirkung entfaltet.