Protokoll der Sitzung vom 24.05.2019

anspruchsvollen Theateraufführungen und Konzerten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Theaters und eines Orchesters, wobei die Aufführungen vorrangig im Gebiet des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erfolgen. Die Produktionen erfolgen grundsätzlich an Spielorten dieses Kulturraumes. Dazu gehören auch Veranstaltungen und Aufführungen anderer Bühnen und Konzerte anderer Orchester.‘

Offensichtlich ist die von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern verantwortete Veranstaltung am vergangenen Donnerstag, dem 28. März 2019 nicht vom gesellschaftsvertraglichen Zweck des von Ihnen geleiteten Unternehmens umfasst.

Darüber hinaus verweise ich auf § 2 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages. Dieser lautet: ‚Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.‘

Damit steht nach den klaren gesellschaftsvertraglichen Regelungen fest, dass die Veranstaltung ‚Dialog – Wir haben die Wahl 2019. Was ist zu tun?‘ nicht vom Gesellschaftszweck der gGmbH umfasst war und darüber hinaus Mittel der Gesellschaft offensichtlich nicht für satzungsgemäße Zwecke verwendet worden sind. Des Weiteren halte ich es zumindest für nicht ausgeschlossen, dass das sogenannte Neutralitätsgebot durch den Inhalt der Veranstaltung verletzt wurde.

In diesem Zusammenhang sollte aus Sicht des Mitgesellschafters Universitätsstadt Freiberg jeder auch noch so geringe böse Schein, gerade in Vorwahlzeiten, vermieden werden. Dies wäre nur Wasser auf die Mühlen derer, die im demokratischen Wettbewerb behaupten, der Staat verletze seine Neutralitätspflichten.

Ich werde den entsprechenden Sachverhalt mit den beiden anderen Mitgesellschaftern erörtern. Ohne dass ich Rücksprache mit Herrn Landrat Damm und Herrn Oberbürgermeister Egerer in dieser Angelegenheit gehalten habe, kann ich bereits jetzt feststellen, dass aus Sicht des Mitgesellschafters Universitätsstadt Freiberg derartige Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr in den Räumlichkeiten und in Verantwortung des Theaters organisiert und durchgeführt werden dürfen. Derartigen Veranstaltungen steht unzweifelhaft der Gesellschaftsvertrag entgegen.

Ich bitte dies entsprechend mit den Verantwortlichen für die Durchführung der Veranstaltung innerhalb Ihrer

Gesellschaft zu besprechen und auszuwerten und auf diese dahin gehend einzuwirken, dass derartige, dem Gesellschaftsvertrag widersprechende Veranstaltungen zukünftig nicht mehr durchgeführt werden.“

Zu Frage 2. Derzeit ist der Sachverhalt noch nicht abschließend aufgeklärt. Erst wenn dies restlos erfolgt ist, kann eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden. Inwieweit im Ergebnis dessen eine Rechtsverletzung vorliegt und rechtsaufsichtlich eingeschritten werden muss, bleibt abzuwarten.

Unabhängig davon unterstützt und begrüßt die sächsische Landesregierung das Eintreten für die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Kunst und der Wissenschaft, die für eine offene, demokratische und vielfältige Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Wie in der Erklärung der Kulturminister der Länder vom März 2019 formuliert, gehört dazu auch das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen.

Die Staatsregierung begrüßt darüber hinaus ausdrücklich das geplante weitere Vorgehen des Theaters in dieser Angelegenheit. Herr Oberbürgermeister Krüger, aber auch die Mitgesellschafter, Herr Landrat Damm und Herr Oberbürgermeister Egerer, sind gemeinsam mit dem Theater im Gespräch und in der Auswertung des Sachverhaltes.

Das Präsidium hat den Termin für die 94. Sitzung auf Mittwoch, den 3. Juli 2019, 10 Uhr, festgelegt. Ich weise aber schon einmal darauf hin, dass wir aufgrund der Fülle der noch zu behandelnden Vorlagen auch in der nächsten Plenarwoche wieder an drei Sitzungstagen zusammenkommen müssen und Sie zur 94. Sitzung wahrscheinlich bereits für Dienstag, den 2. Juli, eingeladen werden.

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend und – wer hat – auch ein schönes Wochenende.