Vielen Dank. Frau Staatsministerin, auf der letzten Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte vom 23. Mai bis zum 25. Mai 2022 wurde der Einsatz von künstlicher Intelligenz und algorithmischen Systemen lang und breit erörtert. Inwieweit hat sich Sachsen bisher über die entsprechende Arbeitsgruppe eingebracht? Welche der laufenden oder geplanten Projekte will Sachsen im Bereich KI oder algorithmische Systeme mit Blick auf digitale Justiz mit betreuen?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Es ist im letzten Jahr nicht das erste Mal gewesen, dass sich die OLG-Präsidentinnen und -Präsidenten mit diesem Thema beschäftigt haben. Bereits im Jahr 2021 hatten sie sich mit der Thematik allumfassend befasst und beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten. An dieser war unser sächsisches OLG nicht beteiligt. Nichtsdestotrotz ist ein Grundlagenpapier erarbeitet worden, das dann, wie Sie gerade gesagt haben, diskutiert worden ist.
Auf der Grundlage dieses Papiers sind wir, das SMJusDEG, gemeinsam mit dem OLG und der LIT im Gespräch. Dabei gibt es Überlegungen zur Pilotierung einer KI-Software, die insbesondere bei Massenverfahren, zum Beispiel den Diesel-Verfahren, zum Einsatz kommen kann, um die Arbeit zu vereinfachen und zu erleichtern.
Über die IT und die gesamte Frage der E-Akte haben wir im Ausschuss schon öfter berichtet. Es ist natürlich immer unser Ziel – und das ist seit Jahren gute Praxis –, dass es dafür Länderverbünde mit den Fachverfahren gibt. Das heißt, es gibt einen guten Austausch, auch jenseits dieses Pilotprojekts, von dem ich gerade berichtet habe. Es ist das Ziel der Bund-Länder-IT-Kommission, die schon seit vielen Jahren eingerichtet ist und sich regelmäßig trifft, zu schauen, inwieweit man mit KI zusammenarbeitet. Sachsen ist dort selbstverständlich mit dabei und wir sind auch eingebunden. Aber es muss unser Ziel sein – und das sehen alle anderen Bundesländer ebenfalls so –, dass dabei alle gemeinsam Hand in Hand gehen. Man kann voneinander partizipieren, auch die Kosten und die Einführung betreffend; denn das muss sich in das System der E-Akte und der Fachverfahren gut einfügen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatsministerin, „Der Rechtsfrieden“, um mit Jürgen Habermas zu sprechen, „ist eines der höchsten und verletzbarsten kulturellen Eigenschaften.“ Sogenannte Klimakleber maßen sich durch Akte des sogenannten zivilen Ungehorsams an, diesen Rechtsfrieden zu stören, indem sie beispielsweise Autofahrer nötigen, sich an Kunstwerke kleben oder andere mehr oder weniger lustige Dinge vollbringen. Sie maßen sich auch an, dies durch höhere Moral zu rechtfertigen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage: Welchen Stellenwert nimmt die Bekämpfung dieser Akte des zivilen Ungehorsams – ich denke, im Wesentlichen sind es Straftaten – auf ihrer To-do-Liste in Sachen Rechtsstaat ein?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Grundsätzlich finde ich es gut, wenn sich junge Menschen für den Klimaschutz einsetzen und dazu auf die Straße gehen, demonstrieren und auch zivilen Ungehorsam anmelden. Das ist ihr gutes Recht und das sollen sie auch tun können.
Für mich ist die Grenze, wo es zu Gewalttaten kommt. Der Rechtsstaat muss an dieser Stelle ganz klar agieren. Auch in Sachsen hatten sich Aktivisten an Kunstwerke geklebt. Soweit ich informiert bin, gibt es entsprechende Verfahren. Aber diesbezüglich ist natürlich die Staatsanwaltschaft verfahrensleitend und wir als Ministerium haben uns im Sinne der Gewaltenteilung dabei herauszuhalten.
Vielen Dank. Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum Themenkomplex Kampf gegen häusliche Gewalt. Es finden ja gerade die Beteiligungsworkshops zum Landesaktionsplan statt, was wir begrüßen. Dennoch will ich zwei konkrete aktuelle Aspekte ansprechen. Zum einen ist in der Richtlinie „Chancengleichheit“ für die Interventions- und Koordinierungsstellen eine Deckelungsgrenze von 170 000 Euro festgelegt. Aber in Leipzig explodieren die Fallzahlen. Sie haben sich seit 2020 fast verdoppelt. Es sind viele Hochrisikofälle dabei, sodass die Interventionsstelle im Dezember einen Aufnahmestopp verhängen musste. Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage: Sollte an dieser Deckelungsgrenze festgehalten werden?
Der zweite Aspekt bezieht sich darauf: In der Zeitung gab es die Meldung darüber, dass es eine Anfrage gab, sich am bundesweiten Männerhilfetelefon zu beteiligen, und dass Sachsen das abgelehnt hat. Woran lag das? War es zu teuer? Gab es kein Konzept? Sollten wir das vielleicht doch in Erwägung ziehen?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Okay, das waren jetzt zwei Fragen. Ich versuche diese jetzt so schnell wie möglich zu beantworten. Was die Überlastungssituation angeht, hat sich Ende letzten Jahres diese Stelle an das Ministerium gewandt. Wir haben uns sofort in Verbindung gesetzt und geprüft, ob man kurzfristig Maßnahmen ergreifen kann. Wir sind auch mit der Stadt Leipzig ins Gespräch gegangen, die fürs Erste keine Unterstützung leisten konnte. Wir haben uns jetzt vorgenommen, ein Gespräch zwischen dem Ministerium, dem Träger, der Stadt Leipzig und der Opferbeauftragten der Polizei anzuberaumen – und das wird in den nächsten 14 Tagen stattfinden –, um mögliche Lösungen zu finden.
Ja, die Beratungen haben sich erhöht, aber gleichwohl muss man feststellen, dass sich auch die Personalzahlen im letzten Jahr erhöht haben. Wir müssen uns jetzt die Fallzahlen genau anschauen, die in dieser Fachstelle angelandet sind, und dann gemeinsam im Gespräch erörtern – das, wie gesagt, Mitte Februar, stattfinden wird –, inwieweit es Lösungen gibt, und gegebenenfalls über die Frage der Deckelung noch einmal sprechen bzw. auch andere Lösungen finden. Aber das soll in dem Gespräch genauer erörtert werden und auch, welche Rolle die Stadt dabei noch spielen kann.
Zur Frage des Männertelefons: Wir haben aktuell die Situation, dass es von drei Trägern aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt noch hinzugekommen. In der Tat haben wir ein gutes Netz an IKS bei uns im Freistaat, an die sich alle Personen wenden können. Das heißt, wir haben hier eine gute Beratungsstruktur. Trotzdem prüfen wir aktuell in dem Prozess – was Sie jetzt angesprochen haben, die Fortschreibung des LAP betreffend –, inwieweit man noch einmal über eine Umstrukturierung oder Erweiterung nachdenken kann.
Grundsätzlich finde ich, dass man noch einmal darüber nachdenken könnte, ob der Bund nicht der Idee auch nahetreten könnte, wie beim Hilfetelefon für Frauen vom BMFSJ, das bundesweit zu bündeln. Es ist sinnvoll, dass, wenn die Betroffenen aus einem Bundesland anrufen, direkt mitgeteilt werden kann, wo sie Unterstützung und Hilfe in dem jeweiligen Bundesland bekommen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Im Doppelhaushalt 2023/24 wurden im parlamentarischen Verfahren mit breiter Unterstützung Mittel für den sogenannten Anwärter(innen)sonderzuschlag im Justizvollzug bereitgestellt. Wie gestaltet sich das aktuelle Verfahren? Ab wann kann man damit rechnen, dass der Zuschlag gewährt wird? Wie ist die Situation derjenigen, die sich jetzt schon in Ausbildung befinden? Können sie auch davon profitieren?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Genau, ich habe es vorhin schon in meiner Rede angesprochen: Nicht nur in den Schulen und in der originären Justiz stehen wir vor einem großen Generationenwechsel, sondern auch im Justizvollzug gehen in den nächsten Jahren viele AVD-Bedienstete in den Ruhestand. Wir stehen hier vor der großen Herausforderung, genug Auszubildende zu finden. Sachsen war eines der wenigen Bundesländer, die noch keinen Anwärtersonderzuschlag haben. Deshalb bin ich dem Parlament sehr dankbar, dass es den Weg frei gemacht und die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat, um diesen Anwärtersonderzuschlag zukünftig auch in Sachsen zahlen zu können. Das haben wir vor.
Wir haben die entsprechende VwV schon im letzten Jahr erarbeitet und im Januar dieses Jahres, erst letzte Woche, das Einvernehmen mit dem Finanzministerium hergestellt. So kann ab dem neuen Ausbildungsjahr der Anwärterzuschlag in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrags gezahlt werden. Wenn diejenigen schon über eine entsprechende Ausbildung verfügen, beträgt er sogar bis zu 70 %.
Sie hatten die Frage noch angeschlossen: Wie sieht es eigentlich mit denjenigen aus, die jetzt schon in Ausbildung sind? Können sie auch von diesem Anwärterzuschlag partizipieren? Ja, das werden sie können.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Europa wird 2025 in Chemnitz zu Gast sein. Wir freuen uns darauf. Sie freuen sich auch und Sie unterstützen das Projekt nach Kräften. Konkret interessiert mich, wie das SMJusDEG in den nächsten zwei Jahren zivilgesellschaftliche Vereine und Prozesse unterstützen wird, die der Demokratiebildung dienen.
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Wir sind im engen Austausch mit der Kulturhauptstadt selbst, mit der Stadt Chemnitz, aber auch mit verschiedenen Trägern. Im letzten Jahr konnten wir ein Projekt des Vereins European Alternatives mit knapp 10 000 Euro fördern. Aktuell liegt bei uns kein neuer Förderantrag für dieses Jahr vor, aber Geld würde zur Verfügung stehen. Ich kann Sie als Chemnitzer Abgeordnete nur aufrufen: Gehen Sie auf die Vereine zu und sagen Sie, dass sie sich diesbezüglich gern an uns wenden können!
Des Weiteren – und das wissen Sie auch – geht es um die Frage des Erinnerungsorts Dokumentationszentrum NSU, bezüglich dessen wir im Gespräch mit der Stadt Chemnitz, mit der Stadt Zwickau, aber auch mit der Bundeszentrale für politische Bildung und natürlich mit der Kulturhauptstadt selbst sind. Wir befinden uns da in einem guten Prozess, sodass 2025 ein erstes Zwischenergebnis mit einem temporären Dokumentationszentrum entstehen soll. Wir sind also auch in diesem Bereich in einem guten Austausch und auf einem recht guten Weg. Uns ist es vor allem wichtig, dass es eine breite Debatte wird und dass sie getragen wird. Das ist angezeigt und wichtig und wir haben dafür die entsprechenden Mittel bei uns im Haushalt eingestellt.
Der Bund hat sich ja, was das NSU-Dokumentationszentrum angeht, im Koalitionsvertrag auf Bundesebene auch dazu bekannt und die Mittel eingestellt. Von daher denke ich, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir kennen auch die Diskussion, die in Zwickau dazu geführt wird. Der NSU-Komplex soll jetzt in den Priesterhäusern, wo die Stadtgeschichte dargestellt wird, in die Stadtgeschichte eingebunden werden. Ich denke, das ist genau richtig. Das soll auch von der Stadt Zwickau, mit der wir in guten Gesprächen und auf einem guten Weg sind, mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums umgesetzt werden.
Nun eröffnen wir die dritte Runde und Kollege Modschiedler steht bereits am Mikrofon. Bitte schön, Herr Kollege.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Wir haben uns als Koalition darauf verständigt, dass am Weg der konsequenten Strafverfolgung weiter festgehalten werden soll. Ein wichtiger Bestandteil dieser konsequenten Strafverfolgung ist die Ausweitung dieser beschleunigten Verfahren. Meine Frage: Inwieweit sind die beschleunigten Verfahren in den letzten beiden Jahren ausgeweitet worden?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Zu den beschleunigten Verfahren muss man vielleicht dazusagen: Es ist entscheidend, dass der Sachverhalt, der dort in Betracht kommt, definitiv klar sein muss. Auch die Beweislage muss sehr klar sein, denn ansonsten kommt ein beschleunigtes Verfahren nicht infrage. Mit der Rundverfügung, die Herr Strobl im Jahr 2018 verfügt hat, sagte er: Wir wollen gern der Verfahrensart des beschleunigten Verfahrens mehr Power geben. Das kann man tatsächlich an den Zahlen ablesen. Bevor es die Verfügung des Generalstaatsanwalts gab, waren es circa 17 Fälle im Jahr. Im Jahr 2019 ist das dann auf über 600 beschleunigte Verfahren nach oben geschnellt und hat den Höchststand im Jahr 2020 mit knapp 700 Fällen erlebt. Aber durch die Corona-Zeit ist es ein wenig abgefallen. Es gibt höhere Schwankungen, aber es hat sich auf circa 500 Fälle eingependelt. Von daher halten die Staatsanwaltschaften daran fest.
Entscheidend ist wirklich, dass nicht jedes Verfahren dafür infrage kommt. Aber es entscheiden natürlich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche Verfahren gut sind und welche klar in der Sachlage sind. Dann kann es angewendet werden – und das wird es auch.
Sehr geehrter Präsident! Frau Ministerin, in den Förderrichtlinien „Orte des Gemeinwesens“ oder „Bürgerbeteiligung“ ist ausgeführt, dass die Träger geförderter Maßnahmen „an den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten haben“ und „auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen“. Es ist naheliegend, dass sich die betreffenden Vereine explizit zur Demokratie bekennen, bevor sie Fördermittel bekommen. Wie stehen Sie als Justizministerin zur Einführung einer Demokratieklausel?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Wir haben diese Diskussion ja schon in der letzten Legislatur geführt und wir waren uns im Hohen Haus einig, dass es hierbei nicht um Bekenntniszwänge gehen kann und die Vereine dazu nicht gezwungen werden. Es geht darum, dass die Arbeit, die sie ausführen, dafür spricht, dass sie auf dem Boden der demokratischen Grundordnung steht. Mit den Projekten, mit denen sie sich bewerben, müssen sie klar offenlegen, welche Ziele sie verfolgen, welche Zielgruppen sie ansprechen wollen und mit welchen Veranstaltungen oder Programmen sie agieren wollen. Das wird natürlich vonseiten des Ministeriums überprüft, sodass ich einer Demokratieerklärung nicht offen gegenüberstehe.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, die Bundesregierung will das Justizsystem entlasten und dafür soll auch das Strafrecht überarbeitet werden. Deshalb soll das Schwarzfahren nicht
mehr als Straftat behandelt werden. Kennen Sie den aktuellen Stand der Diskussion auf der Bundesebene? Gab es dazu schon einmal eine Verständigung in der Justizministerkonferenz?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Das Thema steht bei der Justizminister(innen)konferenz immer wieder auf der Tagesordnung. Wir besprechen das natürlich auch mit dem Bundesjustizminister. Wir haben uns im letzten Jahr seine Planung für die Legislatur vorstellen lassen. Was das StGB angeht, hat er im letzten Jahr schon im Hinblick auf den § 219 a sehr schnell reagiert und die entsprechende Streichung vorgenommen. Das ist ein sehr wichtiger Schritt gewesen.
Was die Novelle des StGB insgesamt angeht, so ist die Aussage des BMJ, dass das dieses Jahr, also 2023, erfolgen soll. Wir sind in der Tat sehr gespannt, welchen Themenkreisen er sich dort widmen will. Von daher kann ich Ihnen nicht genau sagen, was er jetzt alles mit aufnehmen wird. Aber Sie können sicher sein, dass wir das auch in der Justizminister(innen)konferenz miteinander diskutieren werden; das ist gar keine Frage. Konkreteres weiß ich selbst aktuell nicht, aber wir sind als Ministerien natürlich eingebunden. Wir bekommen es dann vorgelegt und können Stellung dazu nehmen. Davon werden wir dann selbstverständlich Gebrauch machen.
Vielen Dank. Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition vorgenommen, dass es zukünftig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Interventions- und Koordinierungsstelle geben soll. Soweit ich informiert bin, ist momentan der Vogtlandkreis der letzte Landkreis ohne solch eine Stelle. Vielleicht können Sie einmal über den aktuellen Stand der Gespräche berichten.
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Bis 2019 hatten wir im Freistaat insgesamt sieben Interventions- und Koordinierungsstellen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, dass wir in jedem Landkreis eine entsprechende Beratungsstelle vorhalten wollen, und wir sind in den letzten drei Jahren sehr gut vorangeschritten. Wir haben bis Ende letzten Jahres fünf weitere Interventions- und Koordinierungsstellen etablieren und ausstatten können, zuletzt im Erzgebirge, was auch ein sehr wichtiger Schritt war. Allein – Sie haben es gesagt – das Vogtland ist jetzt quasi noch ohne Interventionsstelle, und wir sind dort natürlich im Gespräch mit dem Landkreis.
Die Gespräche sind geführt worden. Was den Bedarf angeht, besteht Einigkeit. Wir sagen: Selbstverständlich gibt es dort die Notwendigkeit. Aber auch der Landkreis sagt für sich: Ja, wir sehen die Notwendigkeit der Einrichtung einer entsprechenden Stelle. Aktuell fehlt aber vonseiten
des Landkreises die Zusage der finanziellen Unterstützung; denn wir als Ministerium finanzieren das natürlich, aber es braucht immer eine Kofinanzierung – die liegt bei 10 % –, und das ist noch ausstehend. Natürlich braucht es auch einen entsprechenden Träger, der das dann übernimmt, aber auch da sind wir in guten Gesprächen. Es hat sich bereits ein Träger gefunden, der Interesse bekundet hat. Jetzt gilt es, einerseits weiter mit dem Träger zu sprechen, wie die Modalitäten sind, aber andererseits auch – ich hatte es gesagt – mit dem Landkreis, was die Kofinanzierung angeht, inwieweit wir das in diesem Jahr zeitnah umgesetzt bekommen, sodass wir dann in allen Landkreisen eine entsprechende IKS haben. Aber ich bin da zuversichtlich.
Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas gab es in der Vergangenheit sehr schöne Gesprächsformate, Austauschformate zwischen den Nachbarregionen. So etwas macht immer Lust auf eine Fortsetzung. Obwohl die Konferenz vorbei ist: Wird es in Zukunft weitere Formate geben? Ist dazu etwas in Planung?
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: In der Tat haben wir im vorletzten Jahr, als die Konferenz zur Zukunft Europas stattgefunden hat, auch in Sachsen mehrere Formate gemacht. Corona hat uns auch da einen Strich durch die Rechnung gemacht, sodass wir digitale Formate machen mussten und darauf zurückgeworfen wurden. Nichtsdestotrotz haben wir neben den digitalen Formaten in den Zeiträumen, in denen es möglich war – auch hier in Dresden –, Drei-Länder-Konferenzen mit Tschechien und Polen vor Ort durchgeführt. Doch am Ende war das Digitale auch dahingehend ganz gut, dass wir dadurch einen Dialog mit einer französischen Partnerregion und Baden-Württemberg und Tschechien und Sachsen führen konnten, um über die Erfahrungen während Corona und die Grenzschließungen zu diskutieren; und das war sehr gut, Sie haben es gesagt. Deshalb wollen wir solche Formate fortsetzen und planen das auch für den Rest der Legislaturperiode ein.
Wir haben zudem die Idee – das haben wir auch schon im Ausschuss besprochen –, einen Regionalrat zwischen Deutschland und Tschechien zu bilden. Dabei sind wir auf einem guten Weg, weil das auch im Bundeskoalitionsvertrag entsprechend verankert ist; im Haushaltsverfahren auf Bundesebene sind entsprechende Mittel bereitgestellt. Wir sind im guten Austausch mit dem Auswärtigen Amt zu diesem Thema. Es ist uns bei der Entstehung dieses Regionalrats total wichtig, dass wir grenzüberschreitend mit den Kommunen, die in Sachsen an der tschechischen Grenze und in Tschechien sind, ins Gespräch kommen und dort in den Dialog treten, wie das am Ende konkret umgesetzt werden kann.
Danke schön. Nun beginnen wir die vierte Fragerunde. Hat die CDU noch Fragebedarf? – Ja. An Mikrofon 6, Herr Kollege Otto, bitte
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Zum Thema Jobs mit J, bei dem man immer assoziiert: Was könnte damit gemeint sein? Wir wissen: Hier geht es um die Justiz. Wir wissen natürlich auch, dass wir im Bereich der Justiz und vor großen demokratischen Herausforderungen stehen und dass die Nachwuchsgewinnung ein zentrales Thema ist. Mich interessiert, was in den letzten beiden Jahren in die Wege geleitet wurde, um guten und motivierten Nachwuchs zu gewinnen.
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Vielen Dank für die Frage. Ich hatte vorhin schon in meiner Rede erwähnt, dass eine der großen Herausforderungen neben der Frage der Digitalisierung der Generationenwechsel ist. In den nächsten Jahren geht ein Großteil der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Sachsen in den Ruhestand. Wir werden diesen Prozess so gut begleiten, dass die Stellen nahtlos wiederbesetzt werden. Wir haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen; nicht nur, dass wir bei Jobmessen gewesen sind, was unter Corona-Bedingungen nicht ganz einfach gewesen ist. Nichtsdestotrotz konnten wir im letzten Jahr 58 Proberichterinnen und -richter einstellen, im Jahr 2021 waren es 37, und aktuell – im ersten Quartal 2023 – werden wir 24 Proberichterinnen und -richter einstellen. Also, wir sind da wirklich auf einem guten Weg.