Protokoll der Sitzung vom 02.02.2023

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Vielen Dank für die Frage. Ich hatte vorhin schon in meiner Rede erwähnt, dass eine der großen Herausforderungen neben der Frage der Digitalisierung der Generationenwechsel ist. In den nächsten Jahren geht ein Großteil der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Sachsen in den Ruhestand. Wir werden diesen Prozess so gut begleiten, dass die Stellen nahtlos wiederbesetzt werden. Wir haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen; nicht nur, dass wir bei Jobmessen gewesen sind, was unter Corona-Bedingungen nicht ganz einfach gewesen ist. Nichtsdestotrotz konnten wir im letzten Jahr 58 Proberichterinnen und -richter einstellen, im Jahr 2021 waren es 37, und aktuell – im ersten Quartal 2023 – werden wir 24 Proberichterinnen und -richter einstellen. Also, wir sind da wirklich auf einem guten Weg.

Wir haben auch versucht, die Ausbildung zu attraktivieren – sei es, was die Bezahlung der Referendarinnen und Referendare, aber auch, was die Frage der Examina angeht, die jetzt am Computer geschrieben werden können. Wir haben durch den Haushaltsgesetzgeber entsprechende Mittel bereitgestellt bekommen, damit wir das auch für das Erste Staatsexamen elektronisch durchführen können; das macht natürlich auch den Ausbildungsort Sachsen attraktiv für Studierende. Unser Ziel ist es, dass sie dann auch in Sachsen bleiben, also, dass sie ihr Referendariat hier machen und dann auch hier vor Ort bleiben.

Ein ganz wichtiges Ziel ist, dass wir auch den ostsächsischen Raum stärken. Mit der Schließung der Fakultät in Dresden sind große Herausforderungen auf uns zugekommen, aus der attraktiven Stadt Leipzig die Leute wieder Richtung Dresden und Richtung Ostsachsen zu bringen. Aber wir haben zum Beispiel auch die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare nicht nur in Leipzig, Dresden und Chemnitz, sondern jetzt auch wieder in Bautzen eingerichtet. Das ist eine sehr kleine Gruppe, aber dadurch haben sie eine individuelle Betreuung. Und es spricht sich natürlich auch herum, dass die Bedingungen einfach gut sind, sodass wir hoffentlich zukünftig noch mehr Referendarinnen und Referendare ausbilden können, die sich dann auch in dieser wunderbaren Region verwurzeln und bleiben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Vielen Dank, Frau Staatsministerin Meier, dass Sie uns Rede und Antwort standen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung)

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Überprüfung der Schuldenbremse längst überfällig: Landtagsbeschluss

zur Drucksache Nr. 7/2139 endlich umsetzen – Arbeitsgruppe einsetzen!

Drucksache 7/12169, Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Wort. Herr Kollege Gebhardt, bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage Sie: Finden Sie, dass Sachsen in einer guten Verfassung ist? Nun, die Frage ist doppeldeutig und auch so gemeint. Die eine Verfassung ist das wichtigste Gesetz, das es gibt.

(André Barth, AfD, steht am Mikrofon – Sören Voigt, CDU: Setz dich hin!)

Sie beschreibt alle Rechte und Pflichten für das Zusammenleben aller. Die andere Verfassung beschreibt den Zustand der Gesellschaft. Aber egal, wie man sie interpretiert: Die eine Verfassung hängt mit der anderen Verfassung zusammen. Nun, ich habe meine Meinung dazu und kann diese Frage für Sie beantworten: Wenn wir ehrlich zu uns selbst sind, müssen wir feststellen, dass die sächsische Verfasstheit nicht die allerbeste ist. Und das nicht erst seit Kurzem; eine Krise jagt die nächste, und natürlich gewinnt man zu Recht den Eindruck, dass das auch in Zukunft ein Dauerzustand sein könnte.

Herr Gebhardt, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Jetzt schon? Herr Barth, Mensch. – Ja!

Danke, Herr Gebhardt, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich wollte von Ihnen wissen: Der wievielte Versuch in dieser Legislatur ist das von Ihrer Fraktion, die Schuldenbremse im Freistaat Sachsen zu beseitigen? Ich habe gezählt und bin mir nicht ganz sicher, wie viele Versuche es sind. Vielleicht können Sie mir das jetzt erklären.

Herr Barth, ich führe über so etwas keine Strichlisten, aber wenn Ihnen auffällt, dass wir das oft machen, ist das doch ein gutes Zeichen dafür, dass wir kontinuierlich an unserer Politik dranbleiben.

(Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU)

Ich setze fort mit meiner Rede. – Wenn dem also so ist, dass die eine Verfassung nicht besonders ist, muss man natürlich schauen, was das wiederum für die andere Verfassung bedeutet. Wo können wir also Hebel ansetzen und was können wir tun, um zumindest den Versuch zu unternehmen, am Allgemeinzustand etwas zu ändern? Da werden dann einige, insbesondere aus der CDU-Fraktion, meinen: Wir haben die beste Verfassung und deshalb muss man daran nichts ändern.

(Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU)

Zumindest ein Teil der Koalitionsfraktionen scheint das aber anders zu sehen, Herr Voigt, denn sogar der Koalitionsvertrag stellt fest, dass Änderungen nötig sind.

Nun wollen wir mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag nicht die Umsetzung des Koalitionsvertrags einfordern, sondern die Mehrheit im Sächsischen Landtag an ihre Zusage aus dem April 2020 erinnern. Es geht darum, die Zusage zu den Regelungen in der Sächsischen Verfassung im Zusammenhang mit der Schuldenbremse – oder wie wir sie mittlerweile nennen: Solidaritätsbremse – zu überprüfen.

In den letzten Jahren haben wir gesehen, wie oft die auch im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse insbesondere im Berliner Bundestag umgangen worden ist – vor allem von denjenigen, die sie gleichzeitig hochhalten. Ich erinnere nur einmal an die 100 Milliarden Euro für die Aufrüstung, welche jetzt im Grundgesetz stehen. Immer dann, wenn es notwendig war, wurde auf die Tube gedrückt und Bremsen spielte dabei offensichtlich keine Rolle mehr – oft sehr fragwürdig und von uns kritisiert.

Mit Recht beschlossen, wenn es um die Menschen, die Wirtschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ging, wurden zum Beispiel die 6 Milliarden Euro Sondervermögen im Jahr 2020. Was wir damals gemeinsam beschlossen haben, war ein Meilenstein in der Geschichte des Sächsischen Landtags. Es war richtig und es war wichtig. Zudem versprach die Koalition zu dem Zeitpunkt, die Schuldenbremse in der Verfassung auf den Prüfstand zu stellen. Der beschlossene Entschließungsantrag kam damals von Ihnen, liebe Koalitionäre. Der heutige Landrat des Landkreises Görlitz, Dr. Meyer von der CDU, brachte ihn als damaliger Parlamentarischer Geschäftsführer ein. Er sagte: „Ein wichtiger Punkt ist – darauf ist auch mehrfach eingegangen

worden –, dass Artikel 95 Abs. 4 und 6 der Sächsischen Verfassung – sprich: die Berechnung der Normallage und die Tilgungsfrist – einer Überprüfung zu unterziehen ist. […] Diese Überprüfung soll bis Ende 2021 abgeschlossen und dann entsprechend behandelt werden.“ So Herr Meyer im April 2020.

Nun gut, von der CDU sind wir einiges gewöhnt; aber auch ihre kleineren Partner unterschrieben den Antrag. Ich zitiere Franziska Schubert im April 2020: „Wir sehen allerdings Anpassungsbedarf in den jetzigen Regelungen und wollen uns gemeinsam mit den Koalitionspartnern in den nächsten eineinhalb Jahren damit auseinandersetzen und eine mögliche Verfassungsänderung in gebotener Ruhe und mit Sorgfalt angehen.“ Das mit der Ruhe und der Sorgfalt kann man auch übertreiben, Frau Schubert.

(Lachen der Abg. Sabine Friedel – Zuruf der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE)

Wir sind mittlerweile im Jahr 2023 angekommen. Wann wollen Sie denn mit der Prüfung der Schuldenbremse anfangen? – Wahrscheinlich nie.

(Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD: Wir prüfen!)

Gleiches gilt für den dritten Koalitionspartner, die SPD. Ich zitiere Dirk Panter im April 2020: „Für all diese Überlegungen brauchen wir vernünftige finanzielle Spielräume“, sagte Herr Panter. Und: „Deshalb lösen wir heute die Schuldenbremse. Ich darf für die SPD sagen: unter der Bedingung, zu einem späteren Zeitpunkt die Regeln zur Rückzahlung der Kredite anzupassen. […] Denn die Bewältigung der Coronakrise ist eine Generationenaufgabe. Deshalb wird es auch eine Generation Zeit brauchen, um die Kredite zurückzubezahlen.“

(Dirk Panter, SPD: Ja, schön!)

Herr Panter, ich weiß nicht, ob Sie es schon gemerkt haben, aber die Generation ist noch nicht vorbei, noch lange nicht. Deshalb frage ich mich, was Sie sich denn nun vorstellen.

(Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)

Der Wunsch nach schneller Tilgung der Corona-Kredite belastet den Haushalt massiv und es bedeutet gleichzeitig, dass kein Geld für wesentlich sinnvollere Zwecke zur Verfügung steht. In unseren Augen ist das ein schwerwiegender Nachteil für die nachfolgenden Haushalte. Deshalb wollen wir so schnell wie möglich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichten, die dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2023 einen Bericht und einen Vorschlag dazu unterbreitet, wie die aktuellen Regelungen in der Sächsischen Verfassung mit ihrer Wirkung zur Sicherung von sozialem und wirtschaftlichem Wohlstand mit der erforderlichen Nachhaltigkeit der sächsischen Finanzpolitik in Einklang gebracht werden können.

Wir als Linksfraktion sind zu dem Schluss gekommen, dass die Schuldenbremse in ihrer Ausgestaltung ein totales Hindernis ist. Große Teile meiner Fraktion sind sogar der Mei

nung, dass die Schuldenbremse insgesamt eine Fehlkonstruktion ist; denn sie hat verhindert, bestimmte Investitionen zu tätigen.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Investitionen in einer Zeit, in der wir niedrige Zinsen hatten, und in einer Zeit, in der es dringend notwendig gewesen wäre, zu investieren. Dabei geht es nicht um Lehrerinnen und Lehrer und Polizistinnen und Polizisten, sondern um Investitionen in die Zukunft, in Schulen, in Infrastruktur.

Ich komme zurück auf die Verfassungssituation, in der Sachsen steckt. Es ist an der Zeit, Entscheidungen, die man getroffen hat, infrage zu stellen. Der eine kann zu der Entscheidung kommen, dass die Schuldenbremse weiterhin notwendig ist, und der andere zu der Entscheidung, dass sie anders, das heißt besser anwendbar gestaltet werden muss. Man kann auch sagen: Ich habe schon immer gewusst, dass das falsch gewesen ist.

Eine solche Abwägung gilt auch für mich persönlich. Als wir im Jahr 2013 die Schuldenbremse verhandelten und später beschlossen, sagte ich in der abschließenden Beratung im Plenum: „Wir sind und bleiben Gegner der Schuldenbremse im Grundgesetz. Wir sind und bleiben Gegner einer neoliberalen Finanz- und Wirtschaftspolitik und wir sind und bleiben Gegner einer konservativen Doppelmoral in Sachsen, wo die Staatsregierung erst die Landesbank im Spekulationssumpf versenkt, einen Milliardenschaden verursacht und sich hinterher mit dem Thema Neuverschuldungsverbot als Hüterin solider Finanzpolitik aufspielt.“ Und ich sagte weiter: „In Glaubensfragen ist die Wissensfreiheit des Einzelnen das höchste Gut. Die heute zur Abstimmung stehende Verfassungsänderung berührt nicht nur Fundamente des Staates, sondern auch die Grundüberzeugung der einzelnen Abgeordneten. Deshalb sollte jeder und jede nach besten Wissen und Gewissen entscheiden.“ So hat die damalige Linksfraktion es auch getan, ich stimmte damals nach umfangreichen Abwägungen aller Argumente mit Ja. Es war die bis dahin schwierigste politische Entscheidung meines Lebens; doch ich dachte, dass sie richtig sei und den Menschen in Sachsen diene.

Heute sehe ich das anders. Heute halte ich es für unumgänglich, die Schuldenbremse auf den Prüfstand zu stellen. Sie ist der Zeit nicht angemessen. Sie dient ganz sicher nicht einer zukunftsgerechten Politik, sondern wirkt als Bremsklotz; das haben die letzten Jahre gezeigt. Der Landtag trifft mit der Zustimmung zu unserem Antrag heute keine Entscheidung über die Schuldenbremse und deren Wirkungsmechanismen. Die Abgeordneten entscheiden heute ausschließlich darüber, ob es eine Arbeitsgruppe geben soll, die das von der Koalition gemachte Versprechen aus dem April 2020 einlöst, eine Überprüfung der Ausgestaltung der Schuldenbremse vorzunehmen. Sie können also beruhigt unserem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Prioritätenantrags. Als Nächstes für die CDU-Fraktion Herr Kollege Patt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte zunächst Herrn Gebhardt meinen Respekt für das Durchhalten seiner Position aussprechen.

(Heiterkeit bei den LINKEN und der AfD)

Seit dem Jahr 2013, eigentlich seit Ihrem Eintritt bei den LINKEN halten Sie durch. Schulden sind besser, als mit dem Geld auszukommen. – Ich bitte Sie jedoch, zu respektieren, dass ich eine vollkommen andere Ansicht habe und diese ebenfalls halten möchte, zusammen mit meiner Fraktion. Nämlich: Schulden zu machen oder die Verfassung zu ändern ist die Ultima Ratio. Es sind die letzten Möglichkeiten, die aus der Not und für die Not getroffen werden.

Unsere Verfassung wurde mit viel Bedacht so erarbeitet, wie sie jetzt besteht. Wir haben die Verfassung des Freistaates Sachsen einmal geändert, und zwar im Zuge bzw. im Nachgang der Auswirkungen der Finanzkrise. Bedingt auch durch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nämlich dem Staat und den Bürgern zu verdeutlichen, dass man mit dem Geld auskommt, das man über Steuern einnimmt, den Bürgern zu verdeutlichen, dass man, wenn man mehr braucht, auch mehr Steuern einnehmen und erheben muss; und den Bürgern zu verdeutlichen, welche Verlässlichkeit eine Schuldentilgung hat, wenn man dort eine feste Regel einfügt. Diese Vorgabe des Verfassungsgerichts im Nachgang der Finanzkrise und im Nachgang eines jahrzehntelangen, gelegentlich recht hemmungslosen Schuldenaufbaus in den alten Ländern damals, hat uns dazu bewogen, die Verfassung so zu ändern. Dabei möchten wir bleiben und ich empfehle auch dem Parlament im Namen meiner Fraktion, dass wir bei den jetzigen Regeln bleiben.