Protokoll der Sitzung vom 20.09.2023

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 76. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dulig, Herr Gemkow und Frau Saborowski.

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Sie noch darüber informieren, dass Frau Kathleen Kuhfuß, Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags mit Ablauf des 13. September 2023 niedergelegt hat. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Markus Scholz als Listennachfolger von Frau Kathleen Kuhfuß mit Wirkung vom 14. September 2023 Mitglied des Sächsischen Landtags geworden ist.

Auch für ihn gilt künftig die in § 2 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“

Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Dieser Verpflichtung möchte ich nun nachkommen. Ich bitte dazu Herrn Markus Scholz zu mir nach vorn. Die übrigen Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. – Der Präsident verpflichtet Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE. – Beifall des ganzen Hauses)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten und Staatsregierung 60 Minuten.

Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 7 Minuten und kann ebenfalls auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 76. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Aktuelle Stunde

Erste Aktuelle Debatte: Studienplätze aufgestockt, Telemedizin gestärkt,

Gesundheitszentren ermöglicht: Umsetzung und Weiterentwicklung

des 20-Punkte-Programms zur medizinischen Versorgung in Sachsen

Antrag der Fraktion SPD

Zweite Aktuelle Debatte: Sachsens Wälder nicht

verrotten lassen – den Rohstoff Holz nachhaltig nutzen

Antrag der Fraktion CDU

Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 28 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE

14 Minuten, SPD 17 Minuten und die Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.

Wir kommen nun zu

Erste Aktuelle Debatte

Studienplätze aufgestockt, Telemedizin gestärkt,

Gesundheitszentren ermöglicht: Umsetzung und Weiterentwicklung

des 20-Punkte-Programms zur medizinischen Versorgung in Sachsen

Antrag der Fraktion SPD

Als Antragstellerin für die SPD hat jetzt Frau Kollegin Simone Lang das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Laut einer InsaUmfrage gehört die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung nach dem Lehrermangel zu den dringendsten Herausforderungen in unserem Freistaat. Diesen Eindruck teile ich, und die Debatten der vergangenen Monate sowohl auf der Straße als auch in diesem Parlament bestätigen diesen Eindruck.

Die Auswirkungen von lange angekündigten Entwicklungen, wie dem Älterwerden unserer Gesellschaft und dem Fachkräftemangel, sind für die Menschen mittlerweile direkt spürbar und machen vor dem Gesundheitsbereich nicht halt. Umso wichtiger ist es, dass der Freistaat handelt, und das tut er!

Im Juni dieses Jahres hat Staatsministerin Petra Köpping den Bericht zur Umsetzung des „20-Punkte-Programms – Medizinischen Versorgung 2030“ vorgestellt. Dieser Bericht kann sich sehen lassen, denn die im Jahr 2019 formulierten Ziele wurden innerhalb der letzten Jahre nahezu vollumfänglich umgesetzt. Das ist ein Erfolg; denn jede umgesetzte Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung.

Hierzu zählen 90 zusätzliche Medizinstudienplätze in Sachsen, davon 50 im Chemnitzer Modellstudiengang. Hierzu zählt die Einführung des Landarztgesetzes, mithilfe dessen 40 Medizinstudienplätze an Bewerber und Bewerberinnen vergeben werden, die sich verpflichten, für zehn Jahre in der häuslichen Versorgung tätig zu sein. Im Wintersemester 2022/2023 haben 38 Studierende in diesem Rahmen ihr Studium aufgenommen. Auch das Auswahlverfahren zum Wintersemester 2023/2024 ist mit 119 Bewerbungen erfolgreich gelaufen.

Vom Erfolg des Programms „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ an der Universität Pécs in Ungarn konnte ich mich letzte Woche selbst überzeugen. Gemeinsam mit Staatsministerin Petra Köpping und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung waren wir vor Ort und sind mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ins Gespräch gekommen. Aktuell fördern die KVS und das Sozialministerium 198 angehende Mediziner und Medizinerinnen. Davon haben die ersten 43 bereits ihr Studium in Ungarn erfolgreich absolviert. Sie befinden sich nun in der Facharztweiterbildung. 32 Teilnehmer haben mit Beginn des Jahres 2023 ihr Studium aufgenommen.

Dieses bundesweit einmalige Programm zeigt zum einem, dass sich eine derartige Förderung lohnt; denn wir unterstützen damit gezielt junge Menschen, die sich bereits vorab für eine Tätigkeit in Sachsen entscheiden. Es verdeutlicht zum anderen jedoch auch, dass zusätzlich ausgebildete Ärzte und Ärztinnen erst mittelfristig in der Versorgung vor Ort ankommen werden; denn ein Medizinstudium dauert bekanntlich.

Vor diesem Hintergrund kann ich die Einschätzung des Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Herrn Bodendieck, im Vorfeld dieser Debatte ein Stück weit nachvollziehen. Die zusätzliche Personalgewinnung war immer ein Schwerpunkt der 20 Maßnahmen. Doch die Umsetzung hat gezeigt, dass auch die Frage nach modernen Versorgungsstrukturen angegangen worden ist.

Die Verankerung von Gesundheitszentren im Sächsischen Krankenhausgesetz, die Erprobung und Ausweitung von digitalen und telemedizinischen Anwendungen sowie die verstärkte Delegation ärztlicher Leistungen sind gute Beispiele.

Denn es stimmt: Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Zahl an Ärzten und Ärztinnen hat nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Ärzte im ländlichen Raum gesteigert oder der Ärztemangel aufgehalten werden konnte. Daher müssen wir die vorhandene Expertise möglichst vielen Menschen zuteilwerden lassen.

Ein Beispiel hierfür ist die Modellregion Marienberg. Hier wurden Aufgaben, die bislang durch Ärzte durchgeführt wurden, zum Beispiel Wundversorgung, Blutabnahme, Impfen oder Kathederwechsel, an geschultes Pflegepersonal delegiert. Gleichzeitig wurde eine elektronische Visite per Laptop, PC oder Smartphone vom Haus- und Facharzt eingeführt. Dadurch konnten Krankentransporte vermieden und die Ressourcen der Arztpraxen optimal genutzt werden. Seit Beginn 2023 wurde dieses Projekt auf ganz Sachsen ausgeweitet.

Auch mit Blick auf die sektorenübergreifende Versorgung haben wir im Freistaat wichtige Weichen gestellt. Bevor sich der Bund auf den Weg gemacht hat, hat das Sozialministerium erstmals Gesundheitszentren in das Sächsische Krankenhausgesetz aufgenommen. Damit können kleine Standorte im ländlichen Raum erhalten werden. Mit integrierter Notfallaufnahme, Notfallzentren und Gesundheitszentren gelingt es, ambulante und stationäre Leistungen zu verknüpfen und die Patienten und Patientinnen so zu versorgen, wie es ihre akute Situation erfordert.

Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zur Krankenhausreform diesen Ansatz aufgegriffen. Er sieht sogenannte Level-1i-Krankenhäuser vor, die stationäre

Leistungen wohnortnah mit ambulanten, fachlichen und hausärztlichen Leistungen verbinden sollen. Die Umsetzung des 20-Punkte-Programms zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Daher ist es wichtig, dass wir diese Maßnahmen weiterentwickeln und in den Fokus stellen. In der zweiten Runde werde ich darauf näher eingehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Die erste Aktuelle Debatte ist durch Frau Kollegin Lang eröffnet. Es folgen jetzt die CDU, die AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und Fraktionslose, wenn gewünscht. Jetzt ergreift für die CDUFraktion Kollege Dierks das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lang hat darauf hingewiesen: Die medizinische Versorgung ist eines der Themen im Freistaat Sachsen, das die Sächsinnen und Sachsen am stärksten bewegt. Der Fokus wurde in den letzten Jahren stärker auf die Bedeutung medizinischer Versorgung gerichtet. Das hat damit zu tun, dass wir auf der einen Seite im ambulanten und stationären Bereich ein sehr gutes Gesundheitswesen haben und auf der anderen Seite merken, dass dieses Gesundheitswesen wie unsere gesamte Gesellschaft unter dem Einfluss verschiedener Trends steht. Zum einen erleben wir eine demografische Entwicklung, die im Gesundheitswesen dafür sorgt, dass auf der einen Seite das Fachpersonal im Durchschnitt älter wird und es auf der anderen Seite eine potenzielle Patientenschaft gibt, die durch das Älterwerden der Bevölkerung einen stärkeren Bedarf an medizinischer Versorgung hat. Zum anderen gibt es die Digitalisierung, die eine große Chance im Bereich des Gesundheitswesens ist, die aber nicht dazu führen darf, dass ohnehin schon große bürokratische Hürden noch höher werden, das heißt, dass wir analoge Prozesse im Grunde nur elektronisch gestalten und damit im Zweifel für den Nutzer, in dem Fall für die Patienten und das ärztliche Personal, komplizierter machen. Wir haben es außerdem mit einer Veränderung der Arbeitswelt zu tun, die in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass wir deutlich mehr medizinisches Personal ausgebildet und so viele Ärztinnen und Ärzte wie noch nie zuvor in Sachsen haben, aber gleichzeitig durch Spezialisierung, aber auch durch die Veränderung der Arbeitswelt und der Wünsche der Fachkräfte dazu führt, dass die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum unter Druck gerät.

Wir haben spezifische Herausforderungen für das Gesundheitswesen. Genannt sei die Ambulantisierung. Das ist per se nichts Schlechtes, sondern bedeutet, dass medizinische Eingriffe, die früher stationär erledigt wurden und für die man gegebenenfalls für mehrere Tage ins Krankenhaus musste, heute durch Fachärzte in der Region oder durch kurze Aufenthalte in Kliniken gemacht werden können.

Dadurch entsteht ein größerer Bedarf an der Verzahnung der Sektoren. Wir haben im Freistaat Sachsen die glückliche Situation, dass es ein sehr gutes Miteinander zwischen Politik, Kassenärztlicher Vereinigung, Sächsischer Landesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und den Kostenträgern, den Krankenkassen, gibt. Das versetzt uns in die Lage – das ist am neuen Krankenhausgesetz beispielhaft deutlich geworden –, partnerschaftlich genau diese Prozesse zu gestalten und zu zeigen, dass es eine gute ambulante Versorgung in der Fläche und eine stärkere Verzahnung des ambulanten und des stationären Bereichs braucht. Wir müssen vor allen Dingen deutlich machen, dass eine stärkere Verzahnung von ambulant und stationär nicht heißt, die Krankenhäuser im Widerstreit mit den niedergelassenen selbstständigen Ärzten aufzuwerten, sondern dass es ein stärkeres und besseres Miteinander braucht, insbesondere in der Fläche und insbesondere dort, wo es kleine Krankenhausstandorte gibt.

Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass ein zentraler Gegenstand der Bewertung, ob es Lebensqualität in den sächsischen Regionen gibt und auch in Zukunft geben wird, die Frage ist: Bin ich gut versorgt, bin ich ortsnah gut mit dem versorgt, was jeder braucht – Hausarzt, Zahnarzt, Apotheke, niedrigschwellige Eingriffe –, und haben wir gute spezialisierte Zentren, die in der Lage sind, hochkomplexe Eingriffe vorzunehmen? Die Menschen sollen sagen können: Ich will die beste Versorgung, die es in Deutschland gibt. Ich will die beste Versorgung, die es im Freistaat Sachsen gibt.

Das muss das Ziel sein, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Es ist in diesem Bereich in den letzten Jahren viel passiert. Frau Kollegin Lang hat darauf hingewiesen. Ich will aber noch auf einige weitere Aspekte eingehen.