Ich möchte an den Anfang meines Beitrags einen Befund des Rechnungshofes stellen. Der Bericht habe auch „präventiven Charakter für andere Richtlinien und deren Fördervollzug“.
Im Juli – so wurde es im Bericht des Sozialministeriums dargelegt – wurde im Kabinett die Neuausrichtung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen beschlossen. Ressortspezifische Fachförderstrategien sollen folgen. Das halten wir für wichtig und richtig. Ich will keine Kaffeesatzleserei machen, aber man kann fragen, wie es in anderen Ministerien zugeht. Es ist vernünftig, alles auf die richtigen Beine zu stellen. Zumindest wir als LINKE wollen keine Lex Sozialministerium. Es darf bei der Fördermittelvergabe in Sachsen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage in den Raum, wie es zur Auswahl gerade dieser Förderrichtlinie durch den Rechnungshof kam. Das kann man zumindest einmal fragen.
Fakt ist – darauf haben schon viele Vorrednerinnen und Vorredner hingewiesen –, dass es nichts daran zu deuteln gibt, dass es beim Verwaltungsvollzug der integrativen Maßnahmen Teil 1 erhebliche Defizite gab. Ich muss das nicht noch einmal ausführen. Das ist alles nachzulesen und eingeräumt worden.
Springen wir noch ein Stück zurück in das Jahr 2014. Schon 2014 begann die Zahl der schutzsuchenden Menschen, die nach Sachsen kamen, zu steigen. Sie hatte ihren Peak 2015/2016 erreicht. Es gab in Sachsen eine ganz offensichtliche Lücke, die auch durch die CDU verursacht wurde, und zwar mit Ansage. Stanislaw Tillich, damals Ministerpräsident, sagte: „Sachsen ist kein Einwanderungsland.“ Das war damals falsch und ist es heute erst recht.
Die integrativen Maßnahmen haben 2015 eine Lücke gefüllt, die man bei der Unterstützung Ehrenamtlicher schmerzhaft empfunden hat. Diese Ehrenamtlichen haben uns als Politiker damals unterstützt, die Situation zu bewältigen. Uns als LINKE ist vollkommen klar, dass in dieser Zeit schnell und unkonventionell gehandelt werden musste.
Allerdings hätten in den Folgejahren – auch das ist klar – die Förderverfahren auf rechtssichere, rechtskonforme Beine gestellt werden müssen. Das ist offensichtlich nicht passiert. Daraus werden jetzt die Konsequenzen gezogen.
Die Leidtragenden dieser Stimmungsmache, die wir heute wieder erleben, und der Schludrigkeit im Sozialministerium, sind die Träger und Projekte, die sich um Integration
und Teilnahme von Menschen mit Migrationsgeschichte hier in Sachsen bemühen und die seit 2015 auch mithilfe der Richtlinie beachtliche Strukturen aufgebaut, ankommende Menschen unterstützt und die Gesellschaft verändert und gestaltet haben; und zwar trotz massiver Widerstände nicht nur der gesichert rassistischen AfD, sondern zum Teil auch von Kommunalverwaltungen, die keine Integration leisten wollen, die Integration nicht als ihre Aufgabe betrachten.
Es wurde hier schon mehrfach angeführt und wir schließen uns der Auffassung an: Wir halten das Vorgehen des Rechnungshofes, wenn es um die politische Bewertung der Arbeit von Trägern, von Äußerungen und von Projekten des Sozialministeriums geht, für nicht sachgemäß. Der Rechnungshof hat den Fördermittelvollzug zu prüfen. Punkt, aus.
Die Leidtragenden dieser Stimmungsmache sind die Träger. In der Folge sehen wir jetzt eine neue Förderrichtlinie, die als Konsequenz des Rechnungshofberichtes sehr schnell an den Start gegangen ist und die aus der Sicht von uns LINKEN die Trägerlandschaft in Sachsen gefährdet. Wir erleben jetzt, dass sich ein Teil der Träger innerhalb von drei Wochen Anträge an einer ganz neuen Förderrichtlinie ausrichten und bis zum 15. Dezember, also bis zum Freitag, die Anträge neu eingereicht haben muss. Das betrifft Träger, die sowieso prekär arbeiten. Die Entscheidungsfindung soll im ersten Quartal passieren. Das bedeutet für viele Träger Personalentlassungen, Unsicherheit in der Perspektive oder vielleicht sogar die Abwicklung der Projekte. Das ist dramatisch und nicht fair.
Nicht fair ist auch, dass das Sozialministerium die politische Bewertung des Rechnungshofs teilweise mit bestimmten Regularien in der Förderrichtlinie an die Träger weitergibt. Die parteipolitische Neutralität, die Extremismusklausel light und den Ausschluss von politischen Aktivitäten aus der Förderung finden wir nicht okay; denn Integrationsarbeit und Arbeit von Menschen mit Migrationsgeschichte ist in Sachsen nicht unpolitisch.
Sie passiert vielerorts gegen den Widerstand von Verwaltungen. Sie muss aus unserer Sicht menschenrechtswidrige Politik kritisieren.
Das ist ihr inne. Deshalb sehen wir das, was mit der neuen Förderrichtlinie passiert, sehr kritisch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich hatte eigentlich vor, mich zum nächsten Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden und meine knappe Redezeit dafür einzusetzen. Aber die Aktuelle Debatte veranlasst mich doch, mich hier kurz zu Wort zu melden, um auf die Äußerungen von Herrn Lippmann und die Worte von Frau Nagel einzugehen.
Die Sozialministerin ist einerseits politisch tätig, andererseits auch Behördenleiterin. Ich habe Verständnis, dass es zu besonderen Zeiten, wie 2014/2015, eines besonders schnellen Verwaltungshandelns bedurft hat. Professionelles Verwaltungshandeln sieht aber anders aus.
Für mich – ich habe den Rechnungshofbericht ebenfalls bekommen und gelesen – sind es offenkundige Fehler. Dafür muss man nicht Diplomverwaltungswirt oder Jurist sein, sondern das hat etwas mit Moral und Anstand zu tun.
Die Interessenkonflikte, die dort zum Ausdruck gekommen sind, sind jedem halbwegs vernünftigen, in der Verwaltung Tätigen sofort ersichtlich. Ich bin entsetzt und traurig darüber. Das sage ich als ehemaliger Verwaltungsbeamter des Freistaates Sachsen: Frau Ministerin, Sie erweisen der übrigen Verwaltung einen Bärendienst, weil Sie durch Ihr nachlässiges Handeln und Verhalten als Behördenleiterin der Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen geschadet haben. Das Vertrauen in rechtsstaatliche Verwaltung ist schwer erschüttert. Reden Sie mit den Bürgern, die durch mediale Berichterstattung, durch Debatten alle davon in Kenntnis gesetzt wurden und die das Vertrauen in den Staat schon vorher durch die Coronamaßnahmen und Ähnliches eingebüßt haben.
Durch diese Defizite wird das so krass erschüttert. Das ärgert mich auch als Angehöriger dieser Berufsgruppe. Das will ich Ihnen an der Stelle sagen, auch wenn Sie meinen, dass mit der Entlassung eines Staatssekretärs alles getan ist. Ich denke, es wäre viel ehrlicher, wenn Sie persönlich Konsequenzen gezogen hätten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Rechnungshof setzt sich in seinem Sonderbericht ausführlich mit der nahezu voraussetzungslosen Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ auseinander. Dadurch ist nach seiner Ansicht das gewollt hohe Angebot von Integrationsprojekten von 200 Anträgen jährlich ausgelöst worden. Zusätzlich entstand eine kaum mehr überschaubare Empfängerlandschaft. Die strukturellen Mängel in dieser Förderrichtlinie bestehen im Übrigen bis heute fort. Nichts von wegen „Es ist alles ausgebessert worden.“ Diese Asylindustrie wuchs und gedieh mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln.
Sie beschränkten ihre Tätigkeit jedoch nicht nur auf die Integrationsarbeit. Vielmehr nimmt ein Teil der Vereine auch aktiven Einfluss auf den Ablauf der Förderverfahren. Darüber hinaus werden sie in großem Umfang politisch tätig. Bei diesen Vereinen findet eine Vermischung von Projektarbeit, Lobbyarbeit und politischer Tätigkeit statt. Da die Finanzierung der Vereine ausschließlich über öffentliche Gelder erfolgt, fließen die Fördermittel nicht nur in die Projektarbeit, sondern auch in die politische Arbeit.
Nach den Feststellungen des Rechnungshofes haben sich die geförderten Vereine einseitig zur Asyl- und Migrationspolitik, zu Rechtsextremismus und Populismus, zu den Coronaprotesten und sogar zur Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei geäußert. Die von der Sozialministerin geförderte Asylindustrie dient den Genossen und den anderen linken Parteien als Meinungsverstärker.
Der Rechnungshof stellte fest, dass der Grundsatz der staatlichen Neutralität nicht sichergestellt wurde. Wenn allerdings die Ministerin einen von ihr protegierten Verein auffordert, sich politisch zu betätigen, liegt ein eklatanter Verstoß von Frau Köpping gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralitätspflicht auf der Hand.
Das gilt umso mehr, als der geförderte Verein, wie hier, einseitig konservative Parteien und Organisationen bekämpft.
Herrn Kühne neulich nachgefragt habe, ob Sie insbesondere auch die geförderten kirchlichen Träger, die im Programm ebenfalls bedacht worden sind, der Asylindustrie zuordnen.
Sie sprechen von „Asylindustrie“. Die sei, so Ihre Begrifflichkeit, vom Sozialministerium gefördert oder vielleicht sogar aufgebaut worden. Zählen Sie auch die geförderten kirchlichen Träger zu dieser Asylindustrie?