Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023

(Sabine Friedel, SPD: Das ist verständlich!)

Meine Damen und Herren! Natürlich ist der Wesenskern dieser Debatte Fördervollzug Verwaltungsrecht, Förderrecht. Wie erarbeite ich Richtlinien? Wie führe ich Verwendungsnachweise? Wie wird das evaluiert? Wie sind die Vergabeverfahren? Aber das ist nicht der ganze Kern der Wahrheit; denn der Kern der Wahrheit besteht darin, dass sich unser Land keinen einzigen Euro mehr für diese Integrationsbespaßung leisten kann – Schluss damit!

(Beifall bei der AfD)

Keinen Cent mehr für Ihre Integrationsfantasien, sondern konsequente Abschiebungen. Für die wenigen Einzelfälle, die zum Arbeiten nach Sachsen kommen, ist und bleibt Integration wie in allen anderen Ländern eine Bringschuld der Einwanderer. So normal ist das.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt zu Herrn Ministerpräsidenten in Abwesenheit und auch zu Ihnen, werte CDU: Sie sind die Mitverursacher dieses Korruptionsskandals. Herr Ministerpräsident Kretschmer hat Frau Köpping als Vertreterin einer 7,7 %-Kleinpartei gegen den mehrheitlichen Wählerwillen zur Ministerin gemacht. Sie haben dieser Ministerin den Zugang zur Staatskasse überhaupt erst verschafft. Wir vergessen nicht, dass Ihre CDU die Mehrheitsbeschafferin in den Haushaltsverhandlungen gewesen ist und mit ihren Stimmen diese Steuergeldverschwendung ermöglicht hat – und nicht nur das. Sie haben dafür gesorgt, dass die Ausgaben Haushalt für Haushalt steigen.

Bitte zum Ende kommen!

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Frau Köpping ist Ihre korrupte Ministerin. Legen Sie Ihren Gemeinschaftssumpf, Herr Voigt, endlich trocken. Erlösen Sie Sachsen, indem Sie diese Ministerin endlich in den Ruhestand schicken!

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

So, meine Damen und Herren, jetzt frage ich noch einmal in die Runde: Gibt es Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsministerin das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gab und gibt keine Korruptionsaffäre im Sozialministerium. Dazu kann sich jeder ein Bild machen. Der Bericht des Rechnungshofes ist öffentlich. Der Rechnungshof unterscheidet sehr deutlich zwischen verwaltungsrechtlichen Verfahrensfehlern im Richtlinienvollzug einerseits und verfahrensfremden Einflüssen andererseits.

Ja, es hat zahlreiche verwaltungsrechtliche Verfahrensfehler gegeben. So heißt es im Bericht zum Beispiel: „Es

wurde erheblich gegen die Grundsätze der Aktenmäßigkeit der Verwaltung verstoßen.“ Oder: „Sowohl Bewilligungs- als auch Ablehnungsbescheide entsprachen nicht den rechtlichen Anforderungen.“ Oder auch: „Dem Entscheidungsverfahren fehlte es an einer Zielgerichtetheit und an klaren Entscheidungsmaßstäben.“ Diese Verfahrensfehler wurden als Tatsachen benannt. Wir haben sie anerkannt und abgestellt.

Bereits in den letzten Monaten haben wir zahlreiche Maßnahmen noch vor Veröffentlichung des Sonderberichtes ergriffen. So gestalten wir das verwaltungsrechtliche Verfahren ordnungsgemäß. Förderentscheidung und Vollzug sind nun ausschließlich bei der SAB. Wir haben zahlreiche hausinterne Festlegungen getroffen, zum Beispiel die erweiterte Dokumentationspflicht und umfassende Schulung im Zuwendungsrecht.

Besonders wichtig dabei war auch, dass wir die Förderkonzeption und die Förderrichtlinie grundlegend überarbeitet haben. Die neue Richtlinie ist am 24.11.2023 mit Kabinettsbeschluss in Kraft getreten. Das heißt, wir haben umfassende inhaltliche, organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen. Diese grundlegende Neuaufstellung ist kein Pappenstiel. Sie hat natürlich nicht nur in meinem Haus, sondern auch bei der SAB und vor allem bei den Trägern und Zuwendungsempfängern für zusätzlichen Aufwand gesorgt.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SMS und der SAB danken. Vor allem aber möchte ich mich bei den Trägern, dem hauptamtlichen Personal und den vielen Ehrenamtlichen für ihr Verständnis bedanken, dass sie trotz der dadurch entstandenen Unsicherheit ihr so wichtiges Engagement für Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt fortsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat mit seinem Sonderbericht ein sehr differenziertes Dokument vorgelegt. Während er die verwaltungsrechtlichen Verfahrensfehler als Tatsachen benannt hat, sind die Formulierungen bei den von Ihnen benannten korruptionsgefährdeten Strukturen deutlich anders. Hier heißt es: „Es waren diverse Sachverhalte, welche die Besorgnis der Befangenheit und Interessenkollisionen aufkommen lassen, festzustellen.“ Außerdem hat der SRH verschiedene Sachverhalte vorgefunden, die Zweifel an unparteilichen Entscheidungen und integren Verfahren im SMS aufkommen lassen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Besorgnis und Zweifel dürfen im Verwaltungshandeln nicht aufkommen. Das steht außer Frage. Deshalb haben wir auch in diesem Bereich noch geschärft, indem wir hausinterne Festlegungen zur Sicherung der Neutralität des Verwaltungshandelns getroffen und bei der neuen Förderrichtlinie eine klare Trennung zwischen Projektarbeit und politischem Engagement vorgegeben haben. Besorgnis und Zweifel dürfen nicht aufkommen, sie dürfen auch nicht als Tatsachen missinterpretiert werden.

Genau darum bitte ich Sie bei der Lektüre des Sonderberichtes. Lesen Sie den Bericht mit der gleichen Differenziertheit und Sorgfalt, wie ihn der Rechnungshof geschrieben hat! Es gab und gibt keine Korruptionsaffäre im SMS. Es gab aber fehlerhaftes Verwaltungshandeln. Dafür hat mein ehemaliger Staatssekretär Sebastian Vogel Verantwortung übernommen. Wir haben daraus Konsequenzen gezogen und das Förderverfahren völlig neu aufgestellt.

Von Politikerinnen und Politikern erwarten die Menschen im Land zu Recht Antworten. Meine Antworten in dieser Debatte von heute sind: Wir haben Fehler eingestanden. Wir haben sie korrigiert. Jetzt arbeiten wir mit ganzer Kraft daran, die Zuwanderung und Integration zu einem Gewinn für unsere Gesellschaft zu machen – für die Kommunen, für die Unternehmen, für die Menschen und für jene, die zu uns kommen, genauso für jene, die schon immer hier leben. Denn das ist unser gemeinsamer Auftrag als Regierung und Parlament: Herausforderungen zu bewältigen und Probleme zu lösen.

Dabei können Fehler passieren. Das ist bedauerlich, aber eben auch nie hundertprozentig auszuschließen. Diese Fehler müssen aber erkannt und abgestellt werden. Das habe ich getan.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Meine Damen und Herren! Die erste Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Wir kommen nun zur zweiten Aktuellen Debatte, beantragt von der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema „Wir kürzen uns arm und kaputt: Bund in die Pflicht nehmen.

(Jörg Urban, AfD: Frau Präsidentin! – Unruhe im Saal)

Moment, bitte. Ich kann kein Wort verstehen, wenn alle durcheinanderreden.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Worum geht es jetzt?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben das nicht angezeigt, Pech gehabt! – Zurufe aus dem Saal)

Okay. Moment, Herr Barth. Ich habe Sie nicht gesehen. Das war keine Absicht.

(André Barth, AfD: Wir hatten noch weiteren Redebedarf in der ersten Aktuellen Debatte!)

Gut, dann muss ich die erste Aktuelle Debatte wiedereröffnen.

(Zuruf aus dem Saal: Sie haben sie schon beendet! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Unruhe im Saal – Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.)

Herr Barth stand schon dort. Ich habe das übersehen. Das ist mir von den Kolleginnen und Kollegen bestätigt worden. Insofern entscheide ich, die erste Aktuelle Debatte jetzt wieder zu eröffnen.

(Beifall bei der AfD – Sebastian Wippel, AfD: Das ist fair!)

Herr Barth, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal sage ich Danke für diese Fairness. Danke auch Frau Staatsministerin, dass Sie sich hier politisch geäußert haben.

(Sabine Friedel, SPD: Das ist normal!)

Ich habe nie bestritten, dass Sie Fehler eingeräumt haben. Ich habe nie bestritten, dass Sie politische Verantwortung gezogen haben. Sie haben einen Staatssekretär entlassen.

Wir müssen uns einfach einmal folgende Situation vorstellen. Es gibt seit dem Jahr 1990 eine sächsische Staatsverwaltung. Es gibt seit vielen Jahrzehnten Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien haben politische Entscheidungsgrundlinien, die das Parlament oder die Regierung festgelegt haben und die die Verwaltung konkret auf Basis der Förderrichtlinie umsetzt.

Nun kommt plötzlich das Jahr 2015. Frau Merkel öffnet die Grenzen.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!)

Aus Österreich kommen sehr viele Flüchtlinge hierher. Plötzlich finden wir eine Fördermittellandschaft vor, in der eine Förderrichtlinie entstanden ist, die kaum Voraussetzungen für die Bewilligung enthalten hat. Das ist – zumindest vorsichtig gesagt – mit Blick auf die 30-jährige Verwaltung in Sachsen, die wir kennen, ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.

(Beifall bei der AfD)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Barth?

Ja.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat doch 2015 das Parlament beschlossen!. Da hieß der Ministerpräsident noch Herr Tillich!)

Herr Pallas, bitte.