Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 86. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Schubert, Frau Petzold, Frau Kummer, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Kumpf, Herr Prantl und Herr Hentschel.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 und 7 bis 10 festgelegt: CDU 73 Minuten, AfD 54 Minuten, DIE LINKE 38 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 34 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 56 Minuten. Die Redezeiten
der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 5 Minuten und kann ebenfalls auf die Tagesordnungspunkte der Sitzung nach Bedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 11, Fragestunde, ist zu streichen. Es wurden keine mündlichen Anfragen eingereicht. Zudem ist der Tagesordnungspunkt 12, Kleine Anfragen, ebenfalls zu streichen. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 86. Sitzung ist damit bestätigt.
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 59 Minuten, AfD 44 Minuten, DIE LINKE 29 Minuten, BÜNDNISGRÜNE
Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion CDU das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Dierks. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte ist ernst. Morgen wird sich im Bundesrat entscheiden, ob Cannabis weiterhin den Status als gefährliche Droge, als Betäubungsmittel behält oder ob es zu einer Teillegalisierung dieser Droge kommt. Ich will klipp und klar sagen:
Wir als CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag lehnen dieses Gesetz und die Legalisierung von Cannabis von Grund auf ab!
Wir tun das, weil schon heute aus den Erfahrungen anderer Länder absehbar ist, dass keine der in dieses Gesetz gerichteten Hoffnungen eintreten wird und dass sich auf der anderen Seite die schon heute bekannten, schwerwiegenden Folgen im Bereich der Gesundheit unserer Bürgerinnen
Ich will kurz auf einige Punkte des Gesetzes eingehen. Die Abgabe von Cannabis soll in sogenannten Cannabisclubs erfolgen. Katalonien hat solche Cannabisclubs, dort wird von den Verantwortlichen vor Ort gesagt, diese Cannabisclubs haben mit dazu geführt, dass Katalonien zu einem El Dorado für Marihuana-Schwarzhandel geworden ist.
Allein seit 2022 wurden dort 600 000 illegal angebaute Cannabispflanzen beschlagnahmt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, so viel zum Thema Ordnung, so viel zum Thema Austrocknen des Schwarzmarktes, so viel zum Thema Entkriminalisierung!
Man darf, wenn es nach der Ampel geht, ab 1. April 2024 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Das ist die Menge für 50 bis 70 Joints. Man erkläre mir, wie man unterscheiden möchte, zwischen jemandem, der dieses legal oder zum Zwecke des Schwarzhandels bei sich führt. Das ist nicht zu kontrollieren. Das ist nicht auseinanderzuhalten.
Wenn man im Freistaat Sachsen eine Spielhalle betreiben möchte, gilt ein Abstand zu Jugendeinrichtungen, Schulen, Kitas, Jugendclubs von 250 Metern. Wenn es nach der Ampelregierung geht, darf mit Cannabis schon bei einem Abstand von 100 Metern umgegangen werden. Man muss kein Freund von legalem Glücksspiel sein, aber es ist doch absurd, dass ein geringerer Abstand für Spielhallen als für den Umgang und Konsum von Drogen gilt, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Alle seriösen Experten in Deutschland warnen davor: Der Bundesärztepräsident, der Landesärztepräsident, alle, die mit Kinder- und Jugendpsychologie und -psychiatrie zu tun haben, warnen davor, weil sie wissen, dass die Wahrscheinlichkeit von schweren Erkrankungen, Depressionen, Schizophrenie, Angststörungen, nachlassender Gedächtnisfähigkeit, nachlassender Leistungsfähigkeit durch regelmäßigen Cannabiskonsum erheblich steigt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Alle Beispiele aus anderen Ländern wie den Niederlanden, Kanada, USA haben gezeigt: Der Schwarzmarkt verschwindet nicht. Der Zugang von Menschen unter 18 Jahren zur Droge, für die Cannabis besonders gefährlich ist, weil die Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, hat schwere gesundheitliche Folgen und die Konsumentenquote steigt insgesamt.
Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese Cannabisteillegalisierung als Jugendschutzprogramm bezeichnet.
Vielleicht hat er deshalb den Termin für das Inkrafttreten dieses Gesetzes auf den 1. April gelegt. Es wäre fast komisch, wenn es nicht so gefährlich wäre.
Jetzt komme ich zu einem Punkt: Für dieses Gesetz gibt es eine Unzahl von Gründen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Verschiedene Bundesländer haben es aus den unterschiedlichsten Gründen getan.
Allein das zeigt, wie handwerklich schlecht dieses Gesetz ist und wie zweifelhaft sich der Zweck als solches erweist.
Doch wenn man als Gesundheitsministerin des Freistaates Sachsen erst sagt, Cannabis sei eine gefährliche Droge, dieses Gesetz darf keinesfalls noch im Jahr 2024 in Kraft treten, weil die Länder mit all dem, was Prävention betrifft, im Grunde allein gelassen werden,