Unter Punkt 2 des Antrags wird eine Ergänzung des Aktionsplans durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen lesbische Frauen gefordert. Die Bundesministerin hat darauf hingewiesen, daß Zielgruppen nicht selektiv herausgenommen werden sollen. Es geht vielmehr insgesamt um eine strukturelle Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in allen Bereichen, wie Prävention, erforderliche Rechtsänderungen, Kooperation, Vernetzung, um einen wirksamen Schutz zu erreichen.
Unter Punkt 3 des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, auf der Basis des Bundesaktionsplans einen Landesaktionsplan zu erstellen. Zunächst habe ich mich auch gefragt: Ist dies überhaupt erforderlich? Aber wir wollen uns dem nicht verwehren und wollen das, was der Bundesaktionsplan beinhaltet, auf Länderebene herunterbrechen und dabei nicht vergessen, was seit den Jahren 1990/91 geleistet worden ist.
Wenn man auf die einzelnen Schwerpunkte eingeht - ich will das jetzt nicht detailliert tun -, dann stellt man fest, daß aber noch eine Menge Fragen offen sind. Präventionsmaßnahmen sind gut und wichtig. Aber auch in diesem Zusammenhang stellt sich wieder die Frage: Wer ist für die Kosten verantwortlich? Ein Beispiel ist die Einrichtung von Eltern- und Krisentelefonen.
Offen ist auch die Frage, wie die gesetzliche Verankerung des Rechtes des Kindes auf gewaltfreie Erziehung praktikabel gestaltet werden soll. Es gilt nun abzuwarten, wie der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Schutz vor Gewalt aussieht.
Bezüglich der Rechtsprechung ist eine Prüfung der gesetzgeberischen Maßnahmen vorgesehen, die den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern. Das gesamte Sexualstrafrecht soll auf den Prüfstand gestellt werden, und es soll untersucht werden, ob es die strafwürdigen Sachverhalte lückenlos erfaßt und zu der entsprechenden Strafe führt. Dies ist natürlich zu befürworten und zu unterstützen.
Was die Kooperation zwischen den Institutionen und Projekten anbelangt, sollte man bedenken, daß bei zu viel Institutionalisierung die Gefahr besteht, daß alles auf Gremien delegiert wird.
Was die Vernetzung von Hilfsangeboten anbelangt, so ist eingehend auf all das hingewiesen worden, was in Sachsen-Anhalt bereits läuft, beginnend mit dem flächendeckenden Netz von Frauenhäusern, Beratungsstellen etc.
Bezug nehmend auf die Täterarbeit wurde auf das Projekt „Pro Mann“ hingewiesen, das auf einen Anstoß in dem Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Hilfe gegen häusliche Gewalt“ zurückgeht.
Daß eine Sensibilisierung von Fachleuten in der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang erforderlich ist, ist selbstverständlich. An dieser Stelle werden die Polizeigesetze der Länder benötigt, denn gerade die Polizistinnen und Polizisten müssen die entsprechenden Fortbil
Um Effektivität und letztlich einen wirksamen Schutz für die Frauen zu erreichen, ist ein Austausch zwischen Bund und Ländern erforderlich.
Wir plädieren dafür, daß der Antrag in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, in den Ausschuß für Recht und Verfassung, in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und in den Ausschuß für Finanzen überwiesen wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Verhöhnung und eine Mißachtung, was wir heute erlebt haben. Das, was die DVU-Fraktion heute vorgeführt hat, ist eine Verhöhnung und Mißachtung aller Frauen, die im Nahraum Gewalt erfahren haben. Denn wie der Zeitung zu entnehmen ist, ist Herr Wolf verurteilt worden, weil er seine Frau geschlagen hat.
Wenn ausgerechnet Sie es wagen, sich hier vorn hinzustellen und zu diesem Thema zu sprechen, ist das eine Verhöhnung. Das sage ich an dieser Stelle öffentlich, und das werden wir auch überall so bekanntgeben.
Ansonsten verweise ich zum Nachlesen auf die Aktuelle Debatte im Juni 1999. Seinerzeit haben wir festgestellt, daß 95 % aller Fälle körperlicher Gewalt von Männern verübt werden und nicht von Frauen, wie Sie das dargestellt haben. Wir reden hier über Männergewalt und nicht über Frauengewalt.
Gewalt gegen Frauen ist eine der größten Menschenrechtsverletzungen, die es gibt. Das ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen geltendes Recht, und so wird es demnächst auch behandelt werden.
Dieser Aktionsplan stellt dafür die Weichen. Unterstützen Sie unseren Antrag. Das haben Sie in Ihren Reden eben schon gesagt. Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag zu. - Ich bedanke mich.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Es ist die Überweisung in die Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, für Recht und Verfassung, für Inneres, für Bildung und Wissenschaft und für Finanzen beantragt
Können wir über alle genannten Ausschüsse und auch über die Federführung im Block abstimmen? - Das ist der Fall. Wer sich dem anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einer Stimmenthaltung und fünf Gegenstimmen ist die Überweisung beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 beendet.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Nehler. Danach wird eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge CDU, PDS, DVU, SPD geführt. Bitte, Herr Dr. Nehler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man sollte trotz der fatalerweise heute zu führenden Debatte über eine gegenwärtig in der Tat zu sehende Existenzgefährdung psychotherapeutischer Versorgungspraxen in Sachsen-Anhalt und im Osten Deutschlands insgesamt nach wie vor deutlich sagen, daß die Einführung des Psychotherapeutengesetzes zum 1. Januar 1999 eine wirkliche Sternstunde der Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland war.
Es wurde damit eine 20jährige Auseinandersetzung um den Status psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten beendet, die nunmehr gleichberechtigt mit den ärztlichen Psychotherapeuten vor allem zum Wohl der Patienten an der vertragsärztlichen Versorgung teilhaben. Es wurde damit schließlich auch der Grundstein für die Sicherung einer psychotherapeutischen Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gelegt, übrigens mit deutlich verbesserter Patientenzugängigkeit zu dieser Therapieform.
Dieses schien mir einleitend betonenswert, da immer mehr Menschen in Deutschland unter behandlungsbedürftigen seelischen Krankheiten leiden und eine rechtzeitig einsetzende Psychotherapie sonst häufig nachfolgende organische Erkrankungen, deren Chronifizierung aufwendige organisch-medizinische Untersuchungen, unter Umständen Fehlbehandlungen und letztlich menschliches Leid und Frühberentungen zur Folge hat, sowie die daraus erwachsende Kostendimension in einem hohen Prozentsatz der Fälle verhindern kann.
Leider fehlen uns in Sachsen-Anhalt bei einem derzeitigen Bestand von 120 ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit leicht steigender Tendenz in den letzten drei Jahren dennoch zur Sicherung einer objektiv erforderlichen Versorgung sowie im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch etwa 250 Psychotherapeuten.
Um so erschreckender ist es, daß trotz dieser gravierenden Unterversorgung insgesamt im Osten diese Berufsgruppe gerade hier in ein Finanzierungsloch fällt, das zwar alle sehen, die dafür Verantwortung tragen Politiker, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen -, für das sich aber auch nach nunmehr fast einjäh
Das zitierte neue Gesetz sollte natürlich auch die Leistungsvergütung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten regeln. Schließlich kann nur dann von einer gesicherten psychotherapeutischen Versorgung die Rede sein.
Seit dem zweiten Halbjahr 1999 ist aber genau das Gegenteil der Fall. Es droht ein Praxissterben und damit ein Versorgungsnotstand in diesem anerkanntermaßen wichtigen Bereich der gesundheitlichen Versorgung.
Der Schwarze Peter, also die Schuld daran, wird zwischen den Bundespolitikern als Verantwortliche für die Gesetzgebung, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen hin- und hergeschoben, wobei allerdings die Landespolitik - das darf nicht unerwähnt bleiben - diesbezüglich definitiv keinen Gestaltungsspielraum hat.
Insgesamt geht es dabei sowohl rückwirkend um die Leistungsvergütung für das zweite Halbjahr 1999 als auch um die zukünftigen Honorare der betroffenen Berufsgruppe. Die Ursachen für das Dilemma will ich aus Zeitgründen nur kurz skizzieren.
Die Budgetbemessung für 1999 zunächst als Übergangslösung und sich, wie in anderen gesundheitlichen Versorgungsbereichen auch, an den Ausgaben von 1996 orientierend, hat speziell im Osten trotz zugestandener Steigerungsraten die Zunahme von abrechenbaren psychotherapeutischen Leistungen einerseits und die steigende Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten andererseits völlig unberücksichtigt gelassen.
Das Resultat war ein eklatanter Punktwertverfall - Sie wissen, das Abrechnungssystem im ambulanten Gesundheitswesen richtet sich nach dem EBM-Katalog, nach Punkten - von ursprünglich gut auskömmlichen 10 Pfennig je Punkt auf derzeit 3,22 Pfennig, bei einzelnen Kassen sogar rechnerisch auf unter 1 Pfennig. Rechnerisch schnell nachvollziehen läßt sich also: Die Psychotherapeuten, sowohl die ärztlichen als auch die psychologischen Psychotherapeuten, arbeiten nachweislich derzeit fast nur noch für ihre Praxisbetriebskosten.
Um diesen prekären Zustand vor allem schnell zu beenden, bedarf es aus meiner Sicht nicht unbedingt einer Gesetzesnovellierung auf Bundesebene, so dankenswert das Angebot der Landesregierung auch ist, eventuell eine Bundesratsinitiative zu starten. Punkt 1 unseres Antrags geht auch in diese Richtung. So lobenswert, nebenbei bemerkt, das bisherige Engagement des Sozialministeriums in dieser Sache überhaupt ist, übrigens auch ohne unseren Antrag.
Zurück zur Frage der Gesetzesnovellierung. In Artikel 11 des Psychotherapeutengesetzes ist für einen solchen, sich hier darstellenden Problemfall von vornherein ein Rettungsanker gesetzt. Es wurde sinngemäß festgelegt, daß bei einem Rückgang des durchschnitt-lichen rechnerischen Punktwertes um mehr als 10 % von den Vertragspartnern geeignete Maßnahme zu tref-fen sind - so wörtlich -, um genau dieses zu verhindern. Die Vertragspartner sind die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in den jeweiligen Vertragsregionen, für die der Punktwert jeweils gesondert errechnet wird.
Diese Auffangregelung wird allerdings, den Interessen von an dieser Stelle noch zusätzlich ins Spiel kommen
den Interessengruppen folgend, sehr unterschiedlich interpretiert. Ich denke aber, man muß der Auslegung des Bundesgesundheitsministeriums folgen, daß bei einem zweifelsohne erforderlichen Ausgleich allein im Rahmen der Gesamtvergütung der vertragsärztlichen Leistungen in einer Vertragsregion, konkret also über den Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung, gesteuert werden kann.