Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kühn, vielleicht lag es an mir, daß Sie nicht alles richtig mitbekommen haben. Vielleicht habe ich zu schnell gesprochen. Das kann ja sein. Aber vielleicht hat es auch ein ganz klein wenig an Ihnen gelegen, daß Sie nicht folgen konnten.
Ich habe nicht von Verzicht gesprochen, sondern ich habe von Selbstbedienungsmentalität, Verschwendung und Unwirtschaftlichkeit geredet, die dafür sprechen, daß man Kosten nicht einfach auf den Gebührenzahler umlegen kann, wenn wieder einmal Geld in der Kasse fehlt. Das sehe ich auch nicht als Schwarz-Weiß an, sondern ich sehe durchaus auch Hintergründe, und diese habe ich versucht darzustellen. Aber ich gebe zu: Das ist sehr schnell gewesen.
Bei den Beiträgen, die aufgrund der fortgeschrittenen Zeit zwar kurz, aber gut waren, habe ich festgestellt darüber bin ich auch sehr erstaunt -, daß hier - auch von Herrn Schomburg - so viele Argumente für die Gebührenerhöhung angeführt worden sind. In diesem Landtag haben wir schon öfter über Gebühren gesprochen, auch über Gebühren anderer Art und nicht nur über Rundfunkgebühren. Heute haben wir nun gerade über Rundfunkgebühren gesprochen.
Mich wundert, daß so wenige Argumente aus diesem Landtag dafür kommen, die Gebühren für den Bürger insgesamt zu senken bzw. wenigstens beizubehalten. Das sollte doch das Ziel sein, wenn wir darüber reden, daß Gebühren nur erhoben werden können, wenn eine entsprechende Leistung dahintersteht. Ich habe in meinem Beitrag versucht darzulegen, daß diese Leistung einfach nicht da ist.
Herr Gärtner, ich war zwar gespannt auf Ihre Äußerungen, aber ich bin wirklich nicht erstaunt darüber, wenn Sie sagen, das Zitat sei zwar richtig gewesen, aber Sie betrachteten dies natürlich differenziert und würden ausführlich beraten. Die Bürger, die das gelesen haben, bekommen von Ihnen dann bestimmt auch eine schöne Erklärung dafür, daß Sie plötzlich wieder anders entscheiden.
Als vor Jahren Altbundeskanzler Helmut Schmidt dazu aufrief, einen fernsehfreien Tag in der Woche einzurichten, gab es einen ähnlichen Entrüstungssturm wie bei der späteren Forderung nach autofreien Tagen. Die Brisanz lag in beiden Fällen aber darin, daß die Vorschläge an das Allerheiligste der Bundesrepublik rührten. Fernsehfreie Tage würden für viele Menschen, soweit sie es überhaupt noch können, endlich Zeit und Gelegenheit zum Gespräch geben und sie endlich etwas unternehmen lassen, was ansonsten den Fernsehgewohnheiten geopfert wird. Vielleicht würde in mancher Partnerschaft das wortlose Nebeneinander vor dem Bildschirm entfallen, aber vielleicht auch - das sind
Meine Damen und Herren! Wäre ein Selbstverzicht auf Fernsehen und Rundfunk nicht nur der öffentlich-rechtlichen Anstalten einen Selbstversuch, vielleicht den letzten verzweifelten, wert, um der Gebührenschraube zu entgehen?
Natürlich kann bei den Programmen - es gibt nur partielle Unterschiede zwischen den Sendern - eine zunehmende Verflachung, manche sprechen zu Unrecht von Verblödung, registriert werden. Dieser fortschreitenden Entwicklung kann der fernsehabhängige Betrachter kaum noch entgehen. Nicht der Inhalt bestimmt die Programme - das wissen Sie alle -, sondern - auch bei den Öffentlich-Rechtlichen - letztendlich die Quote.
Aus der Stellungnahme zur offenen Medienordnung durch den wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ersichtlich, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die derzeitige Finanzierung privilegiert ist. Das wissen wir alle in diesem Hause.
Das Sachverständigengremium - ich habe den Bericht der KEF schon gelesen - befaßt sich zwar mit Problemen der Kosteneffizienz, nicht aber mit dem Umfang des Programmangebotes, einer tatsächlichen Programmexpansion. Nunmehr will das ZDF sogar einen Erlebnispark einrichten. Was all das mit dem gesetzlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun hat, ist vor allem dem Gebührenzahler verständlich zu machen, werden doch ihm die Mittel für diese fragwürdigen Eskapaden aus der Tasche gezogen, und dort greift es sich ja besonders leicht und gut hinein.
Letztlich sind diese Erscheinungen wettbewerbsverzerrend gegenüber anderen Sendern und bieten keine Ansätze für eine Selbstheilung von ausgefahrenen Wegen der Programmgestaltung. Wenn sich die KEF an den legitimen Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten orientiert, wird es auch zu einer Reduzierung der steigenden Kosten kommen.
Meine Damen und Herren! Es wachsen Generationen heran, die das Lied „Üb’ immer Treu und Redlichkeit“ nicht mehr zu ihrem Liedgut zählen, und diese wehren sich gegen Gebührenabzockerei. Schauen Sie selbst ins Internet, wie pfiffig und einfallsreich die jungen Leute sich gegen die GEZ - das ist die Gebühreneinzugszentrale - erheben, weil sie nicht einsehen und einsehen können, daß sie Programme finanzieren sollen, die ihre Zielgruppe nicht erreichen und ihnen eine Welt vorgaukeln, die schon längst überholt ist.
Ich darf zitieren; Robby hat im Internet bekundet: „Wozu brauchen die öffentlichen diese Gebühren?“ Das sagt alles. Sie brauchen sie für ihren Verwaltungswahnsinn das habe ich so gesagt - und ihre überbezahlten Intendanten. Jeder andere Betrieb hat sich auf dem Markt zu behaupten und sich diesem zu stellen und hat keine gesetzliche Sonderstellung zur Betriebsgewährleistung. Also gibt es nur einen Weg: Weg mit den Gebühren!
Meine Damen und Herren! Abschließend sage ich noch einen Satz: Handeln Sie nicht nur, aber auch für Robby. Lehnen Sie die Gebührenerhöhung ab. Zwingen wir als Verbraucher die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, vom hohen Roß herabzusteigen, sonst bleibt uns das Motto: Da machen sie Fernsehen, und keiner schaut hin und keiner bezahlt mehr. Und siehe da - das hilft.
Ich bitte trotz der gegenteiligen Meinungen um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich würde gern im Ausschuß darüber diskutieren. Ich hoffe, daß es zu einer Überweisung kommt. - Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung über die Drs. 3/2672. Die CDU-Fraktion hat die Überwei-sung in den Ausschuß für Kultur und Medien beantragt. Wer folgt diesem Antrag? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag auf Überweisung ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse über die Drucksache selbst abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion wurde der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Wir haben damit Tagesordnungspunkt 19 abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verspreche, daß ich mich auf das Wesentlichste beschränke. Aber einige Worte muß ich doch dazu sagen.
Wie mag sich der Staatssekretär im Umweltministerium Herr Göttner vor wenigen Tagen gefühlt haben, als er anläßlich der Übernahme des Vorsitzes in der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung durch das Land Sachsen-Anhalt an die Bundesländer appellierte, ihrer Verantwortung für den Aufbau eines europäischen Biotopverbundsystems „Natura 2000“ gerecht zu werden, und dabei die Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems als den Arbeitsschwerpunkt des Naturschutzes in SachsenAnhalt für die nächsten Jahre hervorhob?
Überragend wohl nicht angesichts der nur reichlich zwei Wochen zuvor verkündeten Tatsache, daß SachsenAnhalt beabsichtigt, das gerade wegen seiner herausragenden Bedeutung für einen europäischen Biotopverbund von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe um die Hälfte zu verkleinern. Wenn es heißt, die Hälfte, dann ist das sogar noch eine Beschönigung; denn das bestehende Biosphärenreservat Mittlere Elbe ist mit seinen 43 000 ha Bestandteil des Biosphärenreservates Flußlandschaft Elbe. Von der ca. 175 000 ha umfassenden Erweiterungsfläche sollen in einem ersten Schritt nur 65 000 ha hinzukommen. Das heißt, Sachsen-Anhalt streicht sogar zwei Drittel. Den Rest der Hausaufgabe hatte bereits die seelige DDR erledigt.
Die Kappung der Biosphärenreservatsfläche erfolgt geradezu handstreichartig. Sowohl die lokalen Akteure als auch die Öffentlichkeit wurden davon erst am 14. Januar 2000 auf der Konferenz in Havelberg in Kenntnis
gesetzt, von einer Vorabinformation zumindest des Umweltausschusses, der am Tag zuvor tagte und noch einen Landtagsbeschluß vom 11. November 1999 über die Berichterstattung der Landesregierung über das Entwicklungskonzept des Biosphärenreservates in der Bearbeitung hatte, ganz zu schweigen.
Auch in den Haushaltsberatungen, in denen wir die finanzielle Seite der Biosphärenreservatsverwaltung bereits diskutiert hatten, fiel darüber kein Wort. Über dringend benötigte Mittel für Flächenkäufe für Kernzonen wurde dort nicht geredet, und auch zwischen den Zeilen der Rede der Ministerin in der Landtagsdebatte am 11. November 1999 war eine solche Entwicklung auch nicht annähernd abzusehen. Statt dessen sezierte Frau Ministerin Häußler den damaligen CDU-Antrag spitzfindig hinsichtlich des Wörtchens „länderübergreifendes Entwicklungskonzept“.
Herr Hacke, ich möchte Ihnen gegenüber an dieser Stelle mein Bedauern zum Ausdruck bringen, daß ich im Vertrauen auf die mir vorliegenden Informationen, daß sich die Verordnung und die konzeptionellen Arbeiten auf dem richtigen Weg befänden, damals dem weicheren Änderungsantrag der SPD-Fraktion zugestimmt habe.
In der Pressemitteilung des Umweltministeriums wird betont, daß es sich doch nur um die erste Stufe des Biosphärenreservates handele. Ich zitiere Frau Häußler:
„In einer zweiten, einer dritten, also in weiteren sich anschließenden Stufen könnte das Areal ausgehend von diesem Grundpotential erweitert werden.“
Meine Damen und Herren! Es hieß „könnte“, also Konjunktiv, wenn Sie den feinen Unterschied herausgehört haben. Sie wissen genau, daß es nur am Anfang eines großen Projektes gelingt, den großen Wurf zu landen. Das heißt, eine zweite und dritte große Stufe wird es wohl nicht geben, allenfalls noch einige Arrondierungen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben einen beispiellosen Akt vor uns, der Sachsen-Anhalts Naturschutz- und Umweltpolitik international bloßstellt; denn die UNESCO ist nicht irgendein internationaler Umweltverein, sondern die Spezialorganisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sehen angesichts eines drohenden internationalen Imageschadens und einer als verheerend zu bezeichnenden Frustration, die sich unter den bisher außerordentlich motiviert und ohne adäquate Unterstützung des Landes engagierten lokalen Akteuren, den Landkreisen und Umweltverbänden breit macht, nur den Weg, den wir in unserem Antrag aufgezeigt haben. Ein klares Signal könnte durch eine direkte Annahme unseres Antrages gegeben werden, um die Landesregierung zum Umdenken zu bewegen. Allerdings würden wir uns auch einer Ausschußüberweisung nicht verweigern. - Danke.
Meine Damen und Herren! Es ist eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge DVU, SPD, CDU und PDS vereinbart worden. Ich erteile zunächst für die Landesregierung Herrn Minister Keller in Vertretung der Frau Umweltministerin Häußler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gebiet entlang des Flußlaufs der Elbe ist eine einzigartige Kulturlandschaft und ein wertvolles Naturerbe. Die Bewahrung und Entwicklung dieser Kulturlandschaft beinhaltet für das Land Sachsen-Anhalt gleichermaßen Chancen wie auch Verpflichtungen.
Die Entwicklung eines Gebiets entlang eines über 300 km langen Flußlaufs ist eine echte Aufgabe, die in dieser Form bisher weder national noch international in Angriff genommen oder umgesetzt worden wäre. Mit der vom Land initiierten Anerkennung des Biosphärenreservates durch die UNESCO hat sich Sachsen-Anhalt dieser besonderen Herausforderung gestellt.
Auf der vom Umweltministerium veranstalteten Elbekonferenz am 14. Januar dieses Jahres wurde die künftige Entwicklung und Realisierung des Biosphärenreservates Flußlandschaft Elbe mit allen an diesem Prozeß Beteiligten umfangreich erörtert.
Im Lichte der widerstreitenden Interessen zwischen verschiedenen Beteiligten, aber auch unter dem Gesichtspunkt einer möglichst konsequenten und zügigen Entwicklung des Biosphärenreservats ist noch einmal die Notwendigkeit deutlich geworden, sich auf gemeinsame, aber auch realistische Ziele zu verständigen. Denn auch hier gilt: Ohne Akzeptanz der in dem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen werden wir nichts gewinnen.
Da sich eine Gebietserweiterung des bereits bestehenden Biosphärenreservats Mittlere Elbe auf insgesamt 220 000 ha aus objektiven Gründen derzeit nicht realisieren läßt, ist es sinnvoll, eine stufenweise Ausweisung des Biosphärenreservats vorzunehmen. Die Bereitstellung der für die Kernzone benötigten Flächen, der mit der Pflege und Entwicklung sowie mit dem Flächenkauf verbundene Aufwand, aber auch der mit der Anerkennung verbundene notwendige Aufbau einer Verwaltung machen eine Gesamtausweisung des Gebietes derzeit unmöglich.
Die beabsichtigte Ausweisung des Biosphärenreservats von zunächst der Hälfte der von der UNESCO anerkannten Fläche orientiert sich an den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, den Flächenprämissen sowie Betreuungsvorgaben der UNESCO-Kriterien.
Die Anerkennung der Fläche als Biosphärenreservat durch die UNESCO impliziert nicht die Ausweisung des Gebietes, sondern verpflichtet das Land zur Erfüllung der UNESCO-Kriterien. Hierzu gehört die Verpflichtung, den Schutz und die Pflege der Flächen des anerkannten Biosphärenreservats durch naturschutzrechtliche Instrumente und naturschutzorientierte Förderprogramme in seinen wesentlichen Teilen zu sichern.
Die beabsichtigte Ausweisung von 110 000 ha verlangt von allen Beteiligten zur Erfüllung der Kriterien bereits erhebliche Kraftanstrengungen. Eine darüber hinausgehende Ausweisung würde daher die Anerkennung des UNESCO-Status nicht sichern, sondern möglicherweise sogar gefährden. Insofern, Herr Dr. Köck, gibt es hier sicherlich unterschiedliche Auffassungen über die Herangehensweise.
Nach den Erörterungen der vergangenen Wochen läßt sich sagen, daß die beabsichtigte Ausweisung des Gebietes in zwei Stufen auch bei allen Nutzern des Gebietes auf eine bessere Akzeptanz stößt. Mit dem vorgese
henen Gebiet ist eine dem bestehenden Biosphärenreservat Mittlere Elbe gleichwertige Qualität erreichbar, das durch die Erweiterungsfläche ein entsprechendes Entwicklungspotential besitzt.