Das Land und der Bund sind dringend dabei gefragt, die Wohnungsbauunternehmen in den neuen Ländern stär
ker als bisher vorgesehen zu entlasten. Ursprünglich verpflichtet das Altschuldenhilfegesetz die Wohnungsbaugesellschaften dazu, bis Ende 2003 15 % ihres Wohnungsbestandes zu privatisieren und aus den Erlösen bestimmte Anteile in den Tilgungsfonds einzuzahlen. Im Gegenzug hat der Bund die Altverbindlichkeiten der Wohnungsbaugesellschaften übernommen, wenn diese 150 DM je Quadratmeter überstiegen.
Um die Wohnungsunternehmen für Neubau, Rückbau und Modernisierung handlungsfähig zu machen, sollte der Bund eine sofortige Befreiung von den DDR-Altschulden rückwirkend zum 31. Dezember 1999 beschließen.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer wichtiger Punkt ist die nicht mehr vollzogene Rückübertragung. Seit Mitte der 90er Jahre verzichten Alteigentümer zunehmend darauf, von den Wohnungsunternehmen verwaltete Häuser zurückzunehmen. Die meisten dieser Häuser sind sehr marode. Dadurch entstehen den Wohnungsunternehmen hohe Kosten, die nicht über Mieten, Modernisierung oder ähnliches abgefangen werden können.
Meine Damen und Herren! Hier muß der Bund auf Ansprüche aus der Ablehnung der Eigentumsrücknahme verzichten und schnellstens eine Härtefallregelung beschließen.
Entschuldigung, Herr Mertens, ich muß Sie einmal unterbrechen. - Meine Damen und Herren! Ich muß wirklich um mehr Ruhe im Plenum bitten. Das ist sonst nicht mehr zumutbar.
Weiterhin sind 150 DM pro Quadratmeter Kosten zuzüglich Zins und Zinseszins fällig. In den beiden größten Städten von Sachsen-Anhalt stehen in Halle 20 000 Wohnungen und in Magdeburg 14 000 Wohnungen leer. Die genaue Anzahl soll in diesem Jahr durch ABM-Kräfte ermittelt werden. Gleichzeitig müssen in Sachsen-Anhalt weitere 75 000 Wohnungen vollständig saniert werden, um Stadtteilbereiche nicht einseitig veröden zu lassen.
Durch den hohen Leerstand kommen weitere Probleme auf die Wohnungsgesellschaften zu. Die Einnahmen sinken. Wegen der Überkapazitäten sind die Mieten kaum noch kostendeckend. Zum Teil liegen die Mieten schon bei 3 DM pro Quadratmeter. Für viele Wohnungsbauunternehmen ist das ruinös.
Sehr viel Schuld daran hat die Steuergesetzgebung. Durch eine Verunsicherung der Bauherren kam es zu einem massiven Rückgang des Sanierungsvolumens. Neben der dramatischen Abwanderung der Bevölkerung liegt eine weitere Ursache für den Leerstand in dem bisher steuerlich geförderten Neubau auf der grünen Wiese.
Meine Damen und Herren! Die Wohn- und Lebensqualität in den Kommunen muß dringend angehoben werden. Um den angeschlagenen Arbeitsmarkt im Bausektor zu entlasten, reichen aber die von Bund und Land bereitgestellten Mittel bei weitem nicht aus. Die Bauindustrie ist einer der größten Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt. Sie kann bei den durchzuführenden Maß
Um den Wohnungsbauunternehmen die notwendigen finanziellen Spielräume zu schaffen, schlagen wir die Streichung sämtlicher Altschulden nach dem Altschuldenhilfegesetz vor.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Ihr Antrag greift nicht weit genug, um hier etwas ins Rollen zu bringen. Auf Selbstbeweihräucherung der SPD können die Bürger Sachsen-Anhalts und erst recht die Wohnungsbaugesellschaften verzichten. Wir lehnen den SPD-Antrag ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch im siebten Jahr des Bestehens des Altschuldenhilfegesetzes hat dieses Gesetz nicht den vom damaligen Gesetzgeber erhofften Erfolg gebracht. Im Gegenteil, die wirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen hat sich dramatisch verschlechtert.
Die PDS fordert schon seit Jahren die Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes. Bei Betrachtung des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion steht außer Zweifel, daß diese sich um eine Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes bemüht. Allerdings geht uns der Antrag nicht weit genug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, wenn Ihnen so wie der PDS-Fraktion an einer schnellen und wirksamen Hilfe für die Wohnungsunternehmen und Kommunen gelegen ist, müssen in Ihrem Antrag konkrete Forderungen erhoben werden. Nehmen Sie vor allen Dingen Einfluß auf Ihre Parteifreunde in Berlin, damit diese die vorliegenden Anträge der PDS zum Altschuldenhilfegesetz im Bundestag unterstützen. Denn bisher haben Ihre Initiativen nicht erkennen lassen, daß Sie möglichst schnell einen Schlußstrich unter das Altschuldenhilfegesetz ziehen wollen. Sie erläutern es zwar so, aber bei tiefgründiger Betrachtung sind alle eingeleiteten Aktivitäten beschränkt auf eine zeitliche Verschiebung des Schlußakkords.
Die PDS-Fraktion hat deshalb zu Ihrem Antrag den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht. Wir verstehen unter einer praktikablen Lösung, daß der Schlußtermin für die Privatisierung von Wohnungen zum 31. Dezember 1999 ohne weitere Erlösabführung festgelegt wird. Mit der Aufhebung der Privatisierungspflicht ist für die betroffenen Wohnungsunternehmen unverzüglich Rechtssicherheit gegeben. Es ist nicht zu übersehen, daß sich auch die Union mit ihrem Änderungsantrag in ähnlicher Richtung bewegt.
Wir erheben weiterhin die Forderung, daß die Altschulden auf leerstehende Wohnungen gestrichen werden. Ihnen ist bekannt: Die Wohnungsunternehmen haben die Mieten drastisch gesenkt, um diese Wohnungen überhaupt wieder vermieten zu können; aber wenn die Bevölkerungsabwanderung, zum Teil bedingt durch eine verfehlte Förderpolitik wie zum Beispiel im Hinblick auf den Neubau, immer größere Dimensionen annimmt,
Wir halten es im Interesse der betroffenen Unternehmen und Kommunen für richtig, wenn diese von den Altschulden befreit werden, die ihnen durch die Negativ-restitution zugefallen sind.
Allen ist bekannt: Eigentümer haben sich in den meisten Fällen zurückgezogen, weil die wirtschaftliche Belastung für sie zu hoch geworden wäre. Im Falle solcher Negativrestitutionen werden die Wohnungsunternehmen und auch die Kommunen über Gebühr belastet, denn sofort erhöhten sich die Privatisierungspflicht, der Kapitaldienst für Altschulden und die Modernisierungsquote. Gleichzeitig sind sie dazu angehalten, den Erblastentilgungsfonds mit höheren Erlösabführungen zu bedienen. Die Folge ist: Durch Rücknahme einer großen Anzahl Althäuser wird bei manchen Unternehmen die durch das Altschuldenhilfegesetz bislang gewährte Teilentlastung von den Altschulden erheblich reduziert oder zum Teil ganz aufgezehrt.
Nicht zu übersehen ist die wirtschaftliche Lage vieler Wohnungsunternehmen, die aufgrund der zunehmenden Belastung durch die erforderliche Sanierung problematischer Restbestände als außerordentlich prekär zu bezeichnen ist. Bereits jetzt ist nicht zu übersehen: Ein Teil der Unternehmen wird weder der Privatisierungspflicht nachkommen, noch den Erblastentilgungsfonds bedienen können. Gerade diesen Unternehmen drohen nach § 5 Abs. 3 des Altschuldenhilfegesetzes Sanktionen, die unweigerlich den wirtschaftlichen Ruin nach sich ziehen.
Diese Folgen können nicht Absicht eines Gesetzes sein. Deshalb fordern wir den Wegfall der Sanktionen bei Nichterfüllung der Privatisierungspflicht.
Zum Antrag der CDU-Fraktion. Herr Daehre, der Antrag der CDU-Fraktion findet sich inhaltlich im Antrag der PDS-Fraktion wieder. Der Antrag der PDS-Fraktion ist zwar der weitergehende Antrag, aber im Interesse der Schaffung von notwendigen Lösungen für die Wohnungsunternehmen und die Kommunen schlage ich vor, die Punkte 1 und 2 Ihres Änderungsantrages in den Änderungsantrag der PDS-Fraktion zu übernehmen.
Ich stelle deshalb einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drs. 3/2812. Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Erstens. Der Punkt 3 des PDS-Änderungsantrages in Drs. 3/2812 wird durch Punkt 1 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion in Drs. 3/2835 ersetzt.
Zweitens. Der Punkt 2 des PDS-Änderungsantrages in Drs. 3/2812 wird durch Punkt 2 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion in Drs. 3/2835 ersetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diesem Änderungsantrag zum Änderungsantrag zuzustimmen und den Änderungsantrag in der geänderten Fassung zu beschließen. - Danke.
Bevor ich den nächsten Redebeitrag aufrufe, darf ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jugendweihe aus Gardelegen unter uns begrüßen.
Von der DVU-FL-Fraktion wurde ein Redebeitrag nicht angemeldet. - Es bleibt dabei. Bevor der Einbringer noch einmal das Wort ergreift, hat Herr Minister Dr. Heyer um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben wieder einmal folgendes: Kaum wird etwas ins Werk gesetzt, nachdem jahrelang nichts getan worden ist, obwohl die Probleme auf dem Tisch lagen, schon beginnt das Rennen darum, wer am weitesten vorangeht.
Aber - jetzt bin ich ganz vorsichtig, Herr Dr. Daehre, weil ich festgestellt habe, daß Sie sehr sensibel auf Kritik reagieren - wenn ich so einen Gesetzentwurf vorlege, durch den ich einfach einmal eine Frist um ein Jahr vorziehe, sollten wir uns dann nicht darüber unterhalten, was das kosten könnte?
Das, was die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, kostet den Erblastentilgungsfonds 300 Millionen DM. Wenn wir die Frist noch ein Jahr vorziehen, kostet es - ich will mich nicht auf eine genaue Zahl festlegen wiederum einen dreistelligen Millionenbetrag.
Für eine solche Änderung des Gesetzes, die den Erblastentilgungsfonds betrifft, der von allen Ländern finanziert wird - er wird nicht nur von Ostdeutschland finanziert, er wird von allen finanziert -, müssen Sie auch die Zustimmung von allen Ländern kriegen. Dafür müssen Sie schon außerordentlich gute Gründe haben.
Deshalb sage ich noch einmal: Ich finde es gut und richtig, daß die Bundesregierung überhaupt einen Entwurf vorgelegt hat, der eine Schlußstrichregelung enthält. Ich finde es gut und richtig, daß die Bundesregierung eine Regelung vorgelegt hat, die die restitutionsbehafteten Fälle, die sogenannte negative Restitution betrifft.
Wir haben es immer für falsch gehalten, daß, wenn ein Alteigentümer ein Wohngebäude zurückgibt - das tut er dann, wenn es für ihn nicht mehr rentierlich ist; dann nimmt er genaugenommen seinen Antrag auf Rückgabe zurück -, dieses Gebäude in das Eigentum der kommunalen Wohnungsgesellschaft übergeht. Was soll diese damit tun? Sie bekommt ein Gebäude, das der Alteigentümer schon nicht mehr rentierlich auf dem Markt anbieten kann. Dieses bekommt die kommunale Wohnungswirtschaft zurück und zusätzlich 150 DM pro Quadratmeter Altschulden. Zusätzlich erhöht sich noch einmal die Privatisierungsquote.
Wir haben schon der alten Bundesregierung gesagt, daß das wirtschaftlich schlecht darstellbar ist. Damals ist nichts passiert. Jetzt haben wir wenigstens etwas. Ich bin dankbar, daß wir etwas haben. Ich sage Ihnen zu, meine Damen und Herren, daß wir uns im weiteren
Gesetzgebungsverfahren durchaus dafür einsetzen werden, zu weiteren Verbesserungen zu kommen, die wir aber im einzelnen mit den Ländern und mit dem Gesamtverband der Wohnungswirtschaft abstimmen müssen.
Ich bitte Sie: Geben Sie uns keine konkreten geänderten Fristen vor. Wir werden bei den Verhandlungen im Bundesrat unglaubwürdig, und wir erwecken bei unserer Wohnungswirtschaft Hoffnungen, die wir vielleicht - ich sage es einmal so; die Chancen stehen nämlich gar nicht so wahnsinnig gut - nicht einlösen können.
Ich weiß, daß wir hier auch vom Verband unserer Wohnungswirtschaft gehört werden. Ich würde gern eine noch positivere Meldung heute abend zum Verbandstag nach Wernigerode mitnehmen, aber ich kann es nicht. Ich glaube, wir sollten in all dem Realisten bleiben.